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V/0248/2021

Verkehrsversuch Promenadenbevorrechtigung - Neubrückentor

Vorlagen 29.03.2021

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Anlage 1 - Verkehrsversuch Neubrückentor

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Verkehrsversuch Neubrückentor

3154 Zeichen

BK
BK
BK
H
Gas
H Neubrückentor
Neubrückenpromenade
Bank
?STø= 0.30 mKø= 8.00 m
BAUMGRUPPE
STø= 0.40 mKø= 7.00 m?STø= 0.40 mKø= 7.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.80 mKø= 10.00 m
?STø= 0.20 mKø= 5.00 m?STø= 0.35 mKø= 6.00 m
?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m
?STø= 1.20 mKø= 18.00 m
?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.00 mKø= 18.00 m?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.50 mKø= 8.00 m?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 6.00 m?STø= 0.35 mKø= 6.00 m
?STø= 0.90 mKø= 15.00 m
?STø= 0.35 mKø= 7.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.50 mKø= 10.00 m?STø= 0.40 mKø= 12.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.38 mKø= 9.00 m?STø= 0.20 mKø= 7.00 m?STø= 0.15 mKø= 7.00 m
?STø= 0.75 mKø= 12.00 m
?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m
TRINKWASSER
2I48
54.2454.0854.0553.98
53.96
53.75
53.69
53.67
53.9253.94
53.95
53.8653.89
53.7853.7453.86
53.6053.8553.8553.88
54.04
54.0354.02
54.03
53.9554.2554.26
53.93
54.1454.16
54.0854.11
53.87
53.8254.14
53.82
53.86
53.84
53.79
53.78
53.8053.7753.98
54.17
54.2954.4654.1754.1854.2454.22
53.9953.9854.0054.0154.0354.0554.0854.0453.9453.9654.1054.1154.1254.1154.1054.0854.0653.9753.9153.9353.9753.9553.9154.0454.0654.0554.1454.1354.3254.0954.1054.1054.1054.1354.0654.1354.0254.0153.9854.0854.0254.03
53.95
53.7453.62
53.7953.6953.6853.8153.6153.7353.7353.6153.7753.8753.8053.8453.8253.8553.8853.8953.8953.92
53.8953.99
53.9053.8153.8653.7653.7553.8253.7653.8053.9253.8353.8253.9453.7153.7553.8653.9053.9854.02
54.0453.9554.0453.97
53.84
53.7053.79
53.7053.6453.6153.88
53.9353.94
54.0354.1254.1454.2254.2754.3453.9854.0654.15
54.1654.0754.1154.0353.76
54.1854.07
53.8853.88
53.77
53.78
53.7753.8153.84
53.64
53.5453.8453.88
53.9353.90
53.9653.9253.9753.80
54.0954.12
54.0253.99
53.9353.86
53.9754.0054.0654.0154.0054.0954.1054.1553.9553.99
53.8853.8853.8553.8553.8153.8153.91
54.4154.3254.2154.2254.1354.1054.0154.3154.3854.3254.23
54.19
54.10
54.0354.0454.1054.1054.1054.1554.1454.1854.1654.1754.2354.2254.2554.3854.2554.3454.3254.3454.3654.3154.2254.1054.2054.1654.2154.2454.2854.2854.2454.2554.2554.3254.3154.3054.3154.2154.2054.17
53.9653.8953.9654.0054.0253.9954.0154.0254.0154.0254.0354.0153.9454.0054.0053.9653.9654.0354.0654.1254.16
54.3154.12
54.1254.0753.98
53.8153.7153.4553.53
Bord setzen(21 m, davon ca.10 m Flachbord 3 cm)Anhebung aufBordniveau ca. 8 m²
Sperreinrichtung(Kegel o. ä.)
Taktile Leitelemente(schematisch)Anhebung aufBordniveau (ca. 12 m²)
Bord setzen(4 m, Flachbord 3 cm)
ca. 65 m²ca. 34 m²
ca. 30 m²ca. 30 m²ca. 42 m²
Einbau Asphaltdeckschicht(heute Betonsteinpflaster / Rundkopfpflaster)
Rotfärbung
LED-Tafel"Verkehrsversuch!Vorfahrt geändert"
LED-Tafel"Verkehrsversuch!Vorfahrt geändert"Bord setzen(3 m, Flachbord 3 cm)
Bord setzen(15 m, davon ca.10 m Flachbord 3 cm)
VZ 205ZZ 1000-32VZ 205ZZ 1000-32VZ 301
VZ 301DemarkierungDemarkierung
Plotdatum 14.04.2021MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.03. 20211 : 25003. 2021Hecht | SplSpl1 (1)NameDatumVerkehrsversuch1HXEUFNHQWRU3URPHQDGHEntwurf - Sichtdreiecke
12,89
30,013,003,00
V / 0248 / 2021

Anlage A

2241 Zeichen

Anlage A zur V/0248/2021 
Kurzüberblick 
Im Rahmen eines mindestens 8-wöchigen Verkehrsversuchs wird die Vorfahrtsituation an der 
Kreuzung Promenade / Neubrückenstraße geändert und der Radverkehr entlang der Promenade 
bevorrechtigt. Die Ergebnisse des Verkehrsversuches sollen als Grundlage für die weitere Debat-
te über eine allgemeine Bevorrechtigung der Promenade dienen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren  
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt  
 
Das Teilziel lautet, durch den Verkehrsversuch zu überprüfen, ob eine Bevorrechtigung der Pro-
menade zur Stärkung der Bedingungen und des Stellenwertes des Radverkehrs im Innenstadtbe-
reich verkehrssicher umsetzbar ist. 
 
Die Durchführung des Verkehrsversuches ist im Jahr 2021 vorgesehen. Durch die Maßnahme 
entstehen Kosten in Höhe von rund 95.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die versuchsweise Bevorrechtigung der bedeutendsten, innerstädtischen Radverkehrsanlage 
gegenüber einer kreuzenden MIV-Achse leistet einen Beitrag zur klimagerechten Neugewichtung 
der Belange unterschiedlicher Verkehrsträger in der Nutzung des öffentlichen Raumes

Beschlussvorlage

16593 Zeichen

Korrigierte Fassung! 
 
V/0248/2021 
V/0248/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verkehrsversuch Promenadenbevorrechtigung - Neubrückentor 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Promenadenbevorrechtigung für den 
Radverkehr mittels eines Verkehrsversuches am Knotenpunkt Promenade/Neubrückentor für 
die Dauer von mindestens 8 Wochen zu testen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Kommunikations- und Beteiligungsverfahren für die-
sen Versuch in Verbindung mit den weiteren, für 2021 geplanten innerstädtischen Verkehrs-
versuchen durchzuführen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von rund 95 .000 € entste-
hen, um den Verkehrsversuch inklusive der notwendigen Um - und Rückbaumaßnahmen durchzufüh-
ren und mit geeigneten Kommunikations- und Evaluationsmaßnahmen zu begleiten. Einnahmen wer-
den nicht erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da durch die Maßnahme die Verkehrsflä-
che nicht vergrößert wird. 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
27.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0248/2021 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4257 Promenadenquerungen    
Auszahlungen   2021 95.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme nicht veranschlagt. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der 
Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushalt ssatzung 
gedeckt. 
 
 
Begründung: 
Hintergrund, Auswahl des Knotenpunktes und gutachterliche Überprüfung 
Mit der Vorlage V/0522/2018 „Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenaden-
querungen“ wurde die Verwaltung beauftragt den Radverkehr auf de r Promenade durchgängiger zu 
führen und hierfür ein Querungskonzept unter Beachtung gesamtverkehrlicher und stadtgestalteri-
scher Belange zu erarbeiten. Zunächst ist dies für die Querungsstellen Am Kreuztor, Neubrückentor, 
Hörstertor und Salzstraße vorzusehen.  
Aktuell ist die Promenade an nahezu allen Querungsstellen untergeordnet geführt. An den o.g. vier 
Querungssituationen sollten zunächst die Auswirkungen einer durchgehenden Führung des Radver-
kehrs auf der Promenade auf den gesamtverkehrlichen Ablauf un tersucht werden. Das Büro PTV 
Transport Consult GmbH hat diese Aufgabe übernommen und mithilfe einer multimodalen Verkehrs-
flusssimulation diese Auswirkungen untersucht und Leistungsfähigkeiten über Qualitätsstufen des 
Verkehrsablaufs nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (Teil S Stadt-
straßen, Ausgabe 2015) der Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen bestimmt. Auf-
grund der Länge des Gutachtens wurde dies nicht als Anlage zur Vorlage beigefügt, sondern kann 
unter folgendem Link: eingesehen werden: www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/promenade  
 
Die Ergebnisse der durchgeführten mikroskopischen Simulationen zeigen, dass an drei der vier Que-
rungsstellen eine Bevorrechtigung des Radverkehrs auf der Promenade möglich ist.  
- Bei der Querung der Promenade mit der Straße Am Kreuztor sind die Verkehrsqualitäten auf-
grund der geringen Verkehrsstärken mit sehr gut zu bewerten.  
- Die Querung der Straße Neubrückentor erhält befriedigende Verkehrsqualitäten. Eine Bevor-
rechtigung des Radverkehrs kann erfolgen. 
- An der Querungsstelle Salzstraße treten ausreichende Verkehrsqualitäten auf. Aufgrund des 
sehr geringen Kfz-Verkehrs kann auch hier eine Bevorrechtigung des Radverkehrs erfolgen. 
- Aufgrund des sehr geringen Abstandes zur lichtsignalisierten Kreuzung Gartenstraße / Bohl-
weg / Fürstenbergstraße / Hörstertor sollte an der Querungsstelle Hörstertor auf eine Bevor-
rechtigung verzichtet werden. (Eine Ergänzung des Gutachtens erfolgt, sobald und soweit es 
zu einer dauerhaften Sperrung der Hörsterstraße für den Durchgangsverkehr kommen sollte.) 
Im Ergebnis hat das Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH aus gutachterlicher Sicht die Bevor-
rechtigung des Radverkehrs auf der Promenade im Kreuzungsbereich Neubrückentor empfohlen.  
Auf Grundlage der gutachterlichen Untersuchung wurde die Querung Neubrückentor für den Ver-
kehrsversuch ausgewählt, da hier die Verkehrsqualität im Vergleich zum Kreuztor etwas schlechter ist 
und positive Versuchsergebnisse so auch eine Schlussfolgerung auf die Querung Kreuztor als etwas

- 3 - 
V/0248/2021 
„besser“ funktionierende Kreuzung zulassen. Ebenfalls für das Neubrückentor sprechen die besseren 
Sichtbeziehungen und das geringere Gefälle der Promenade beidseits des Knotenpunktes im Ver-
gleich zur Querung Kreuztor. Die Querung Salzstraße ist für den Verkehrsversuch nicht geeignet, da 
sie eine sehr geringe Kfz-Verkehrsbelastung aufweist und die Versuchsergebnisse somit nicht auf die 
übrigen Querungsstellen übertragbar wären. 
Der ausgewählte Versuchsort erlaubt eine zeitliche und inhaltliche Verknüpfung mit dem geplanten 
Verkehrsversuch Hörsterstraße-Bült (Vorlage V/0247/2021), wodurch die Auswirkungen der parallel 
geplanten Verkehrsversuche auf das Verkehrs- und insbesondere das Busnetz verringert werden. 
 
Bestandssituation und Verkehrszahlen 
Die Straße Neubrückentor stellt die direkte Verlängerung der Kanalstraße als wichtige Nord -Süd-
Achse durch das Kreuzviertel in Richtung Altstadt dar. Sie ist als Tempo -30-Zone ausgewiesen und 
verfügt über keine separaten Radverkehrsanlagen. Unmittelbar südlich der Promenadenquerung be-
findet sich die Haltestelle Neubrückentor, welche durch die Stadtbuslinien 6 und 8 im 20 -Minten-Takt 
bedient wird. Die Haltestellen sind als B usbuchten in Großpflaster ausgebildet und noch nicht barrie-
refrei. Der Fahrgastwechsel an der stadtauswärtigen Haltestelle erfolgt häufig direkt in der Querungs-
stelle. Die Sichtverhältnisse zwischen dem Verkehr auf der Straße Neubrückentor und dem Radver-
kehr auf der Promenade sind bei haltenden Bussen sehr eingeschränkt. Die Kreuzung ist seit De-
zember 2020 eine 3-Jahres-Unfallhäufungsstelle. 
Zu den Spitzenstunden befahren durchschnittlich zwischen 1.300 und 1.500 Radfahrende pro Stunde 
den Knotenpunkt Neubrückentor, wovon zwischen 800 und 1.000 Radfahrende pro Stunde die Straße 
Neubrückentor im Verlauf der Promenade kreuzen. Das Kfz -Aufkommen auf der Straße Neubrücken-
tor beträgt zur Spitzenstunde durchschnittlich zwischen 300 und 400 Kfz pro Stunde. Die Verk ehrs-
zahlen machen deutlich, dass die Promenade den Hauptstrom im Knotenpunkt darstellt. Gleichwohl 
ist die Straße Neubrückentor gegenüber der Promenade aktuell bevorrechtigt. 
 
Ziel und Aufbau des Verkehrsversuches 
Grundlegendes Ziel des Verkehrsversuches ist es, die bestehende Vorfahrtregelung umzukehren, um 
der eigentlichen Verteilung der Verkehrsmengen auf den beiden Achsen gerecht zu werden. Zugleich 
sollen übertragbare Erkenntnisse gewonnen werden, welche Auswirkungen eine dauerhafte Bevor-
rechtigung der Promenade hätte und welche Maßnahmen für die sichere und komfortable Umsetzung 
notwendig wären. 
Die Versuchsplanung sieht vor, die Vorfahrtregelung umzukehren und der Promenade im Knoten-
punkt versuchsweise Vorfahrt zu erteilen. Zur Verdeutlichung und Sicherung dieser Regelung wird die 
Fahrbahn der Promenade im unmittelbaren Kreuzungsbereich rot eingefärbt und zudem im Bereich 
der Gehwege und der Busbucht eine Asphaltdeckschicht eingesetzt. Hierzu muss das bestehende 
Pflaster entfernt werden. Der Fahrverkeh r auf der Straße Neubrückentor muss Vorfahrt achten. Glei-
ches gilt auch für den Fußverkehr entlang der Straße Neubrückentor – um dies sicherzustellen, wird 
allseitig eine entsprechende Bordführung mit geringfügigen Niveauanpassungen eingebaut, die dem 
Fußverkehr eindeutig und wahrnehmbar die Unterordnung gegenüber der Promenade verdeutlicht. 
Ergänzend wird in diesem Zuge außerdem auch die Erreichbarkeit und Barrierearmut des vorhande-
nen Fußgängerüberweges verbessert.  
Zur Verbesserung der Sichtbeziehung und  der Wahrnehmbarkeit des Verkehrsversuches wird das 
Parken im direkten Umfeld unterbunden und die Haltestelle Neubrückenstraße gesperrt. Hierzu wer-
den unbewegliche Sperreinrichtungen (Freiburger Kegel o. ä.) aufgestellt, die effektiv die Abstellung 
von Kfz in den Seitenräumen und in den Busbuchten der gesperrten Haltestelle Neubrückentor ver-
hindern. Durch die Sperreinrichtungen entsteht entlang der Straße Neubrückentor in nördlicher und 
südlicher Richtung eine deutlich ablesbare Auftaktsituation, die alle V erkehrsteilnehmer auf dieser 
Achse zusätzlich auf die versuchsweise geänderte Verkehrsregelung aufmerksam macht. Ergänzend 
werden zudem entsprechende Hinweistafeln im Vorfeld des Knotenpunktes aufgestellt, die die geän-
derte Vorfahrtsituation ankündigen.

- 4 - 
V/0248/2021 
Die Sichtbeziehungen am Knotenpunkt sind jedoch trotz dieser Maßnahmen nicht optimal und bleiben 
durch mehrere Promenadenbäume beeinträchtigt. Der Verkehrsversuch soll hier auch Erkenntnisse 
liefern, ob eine generelle Promenadenbevorrechtigung trotz der Eins chränkungen in den Sichtbezie-
hungen aufgrund des Baumbestandes entlang der Promenade funktionieren kann. 
Die notwendigen Markierungsarbeiten werden mit gelber Markierung als vorübergehend gültige Mar-
kierung ausgeführt. Notwendige Beschilderungen werden nach Möglichkeit als dauerhafte Einrichtun-
gen angebracht und nicht als Baustellenbeschilderung, um Gefährdungen oder Unklarheiten durch 
Vandalismus oder Diebstahl zu verhindern.  
Die Maßnahme ist mit der Polizei und dem Ordnungsamt abgestimmt. 
Durchführungszeitraum 
Die Zeitplanung des Verkehrsversuchs Neubrückentor ist eng an die ebenfalls geplanten Verkehrs-
versuche an der Eisenbahnstraße und an der Hörsterstraße gebunden. Aufgrund der starken Auswir-
kungen auf den städtischen Busverkehr sollen d ie drei Versuche zeitgleich durchgeführt werden. Die 
Durchführung des Versuches am Neubrückentor soll in Anfang August (KW 31) beginnen und vo-
raussichtlich Ende September (KW 39) beendet werden.  
Der Start des Versuchs ist bewusst in den Sommerferien 2021 terminiert, da zu diesem Zeitpunkt mit 
einer um ca. 1/10 geringeren Verkehrsstärke zu rechnen ist. Coronabedingt kann die Verkehrsstärke 
jedoch sogar noch niedriger liegen. Zugleich können durch die Dauer des Versuches über die Som-
merferien hinaus auch Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Funktionalität der getesteten Verände-
rungen unter weniger stark beeinflussten Verkehrsbedingungen gewonnen werden.  
 
Auswirkungen auf den Busverkehr 
Aufgrund des zeitgleich laufenden Verkehrsversuches zur Sperrung der Hör sterstraße wird der Ab-
schnitt für die Dauer des Verkehrsversuches nicht von Bussen befahren. Die Stadtbuslinien 6 und 8 
werden umgeleitet und verkehren für den Versuchszeitraum zwischen den Haltestellen Pumpen-
haus/Lublinring und Eisenbahnstraße auf einem g eänderten Linienweg. Ab dem Lublinring umfahren 
sie das Martiniviertel östlich über die Gartenstraße und Fürstenbergstraße, um anschließend die Hal-
testelle Eisenbahnstraße anzufahren. Der Haltepunkt Neubrückentor wird für die gesamte Dauer des 
Verkehrsversuches abgesperrt. 
 
Evaluation 
Durch eine umfassende Evaluation vor und während des Verkehrsversuchs werden übertragbare 
Ergebnisse geliefert, die als Grundlage für die weitere Debatte um eine Bevorrechtigung der Prome-
nade an weiteren Kreuzungspunkten dienen sollen. Die Evaluation wird durch ein extern zu beauftra-
gendes Fachbüro durchgeführt und erfolgt sowohl quantitativ (Verkehrszählungen) als auch qualitativ 
(Befragung von Verkehrsteilnehmern vor Ort), um neben sachlichen Verkehrsdaten auch subjektive 
Meinungsbilder zur versuchsweisen Bevorrechtigung der Promenade zu erhalten.  
 
Abbruch, Rückbau und Verlängerung  
Das Verkehrsgeschehen auf dem Versuchsabschnitt sowie im unmittelbaren Umfeld wird kontinuier-
lich beobachtet. Sollte es nach einem Eingewöhnungsz eitraum von 7 -10 Tagen nach Start des Ver-
kehrsversuchs weiterhin zu (erheblichen) Beeinflussungen des Verkehrsflusses im Umfeld des Ver-
suches oder zu vermehrten Gefahrensituationen oder Unfallhäufungen im Versuchsabschnitt kom-
men, ist es möglich, die verkehrsrechtlich notwendige Beschilderung und Markierung innerhalb von 3-
5 Tagen zu ändern und die heutige Vorfahrtregelung wiederherzustellen. In der Zwischenzeit können 
zudem kurzfristig Warnbeschilderungen ergänzt werden. 
Nach Ende oder Abbruch des Versuches werden bis zum vollständigen Abschluss der Rückbauarbei-
ten für alle Fahrtrichtungen Hinweistafeln aufgestellt, die auf das Ende des Versuches hinweisen und 
zu besonderer Vorsicht mahnen. Die Rotfärbung wird nach Beendigung des Versuches schnellstmög-

- 5 - 
V/0248/2021 
lich abgefräst. Die Bordunterbrechung der Gehwege entlang der Straße Neubrückentor werden rück-
gebaut, die Vorziehung und Niveauanpassungen am Fußgängerüberweg sollen jedoch beibehalten 
werden. 
Sofern im Rahmen der laufenden Evaluation während des Verkehrsversuc hes ein positives Mei-
nungsbild und keine anhaltend starken Einschränkungen im Verkehrsfluss am Versuchsort und in 
dessen Umfeld feststellt werden, behält sich die Verwaltung vor, die Versuchsanordnung über den 
anvisierten Endzeitpunkt Ende September hinaus  für einen längeren Zeitraum weiter aufrecht zu er-
halten, damit weitere Erkenntnisse über die Entwicklung der Verkehrssituationen unter Realbedin-
gungen erzielt werden können. Da bei positivem Versuchsverlauf von einer dauerhaften Einrichtung 
der Promenadenbevorrechtigung unter baulicher Umgestaltung des Knotenpunktes auszugehen ist, 
wird aus Gründen der Verkehrssicherheit die Beibehaltung der Versuchsanordnung bis zur dauerhaf-
ten Umgestaltung angestrebt. 
Ab einem vom Verlauf des Verkehrsversuches abzuleitenden Zeitpunkt werden die Buslinien 6 
und 8 wieder auf ihre ursprünglichen Routen verlegt, oder – solange der Verkehrsversuch 
Hörsterstraße noch fortgeführt wird - alternativ aus der Lotharinger Straße links abbiegend 
über die Hörster Straße zur Gartenstraß e geleitet und von dort in Richtung Hauptbahnhof, so-
dass (nach Etablierung der geänderten Vorfahrtsituation) auch Erkenntnisse über die Auswir-
kungen der Vorfahrtänderung auf die Verlustzeiten der Busse erzielt werden können. Die Hal-
testelle Neubrückentor bliebe in diesem Fall weiterhin gesperrt, um die benötigten Sichtbezie-
hungen am Knotenpunkt nicht durch wartende Busse einzuschränken und Überholmanöver 
auf Höhe der Busbuchten zu vermeiden. Somit werden in der zweiten Phase der Verkehrsver-
suche nach den So mmerferien das Kreuzviertel und die Haltestelle Altstadt/Bült zumindest in 
stadtauswärtiger Richtung wieder bedient. 
Dieses gestaffelte Vorgehen liefert bei vertretbaren Eingriffen in den Stadtbusverkehr umfas-
sende Erkenntnisse zu den jeweiligen Verkehrsversuchen und dient damit der Entscheidungs-
vorbereitung zum weiteren Vorgehen auf der Basis gesicherter Erkenntnisse im tatsächlichen 
Betrieb. 
 
Kommunikation und Beteiligung 
Derzeit erarbeitet ein beauftragtes Fachbüro ein Kommunikationskonzept für alle 2021  geplanten 
Verkehrsversuche. Über das Kommunikationskonzept werden die geplanten Verkehrsversuche in 
einen gemeinsamen Kontext gesetzt und der Einsatz unterschiedlicher Informationswege vorbereitet 
und koordiniert. Zugleich werden auf Grundlage des Konzeptes analoge und digitale Maßnahmen zur 
Einbindung und Beteiligung der Bürgerschaft in der Vorbereitung und Durchführung der verschiede-
nen Verkehrsversuche durchgeführt. Die Kommunikationsmaßnahmen werden durch das beauftragte 
Kommunikationsbüro fortlaufend begleitet. 
Die Kommunikation der innerstädtischen Verkehrsversuche wird in enger Abstimmung mit Münster 
Marketing und dem Stadtplanungsamt mit der Kommunikation der weiteren Innenstadtprozesse ver-
zahnt und möglichst synergetisch geplant und durchgeführt.  
 
In Vertretung      
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Übersichtsplan zum Verkehrsversuch

Beratungsverlauf (4)

04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.9.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
V/0248/2021
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2021
Erstellt
19.03.2021 09:42