V/0931/2014
Einführung einer Bildungskarte zur Erleichterung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens von Bildungs- und Teilhabeleistungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
18109 Zeichen
V/0931/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Einführung einer Bildungskarte zur Erleichterung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens von Bildungs- und Teilhabeleistungen Beratungsfolge 21.01.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 27.01.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.02.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.02.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Einführung eines Online-Systems und eines Berechtigungsausweises im Scheckkartenformat (Bildungskarte) für die Abwicklung der Sach - und Dienstleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Mit dieser Maßnahme werden die in der parallel eing e- brachten Vorlage V/0854/2014 – Leistungen für Bildung und Teilhabe: Inanspruchnahme und Wirkungen dargestellten Zugangshürden, insbesondere für Kinder und Jugendliche bildung s- ferner Eltern reduziert und die Wünsche der Leistungsanbieter, (z. B. Optimierung der Verwa l- tungs- und Abrechnungsverfahren, Transparenz der bestehenden Bildungs - und Teilhabean- gebote im Internet) aufgegriffen. Die Einführung ist zum Schuljahr 2015/2016 (01. August 2015) geplant. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Option zum Beitritt in eine gemeinsame Auftragsverg abe der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster zu nutzen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des III. Quarta ls 2015 detailliert über den Ve r- fahrensstand zu berichten und in diesem Rahmen das geplante Antrags- und Abrechnungsver- fahren vorzustellen. Vorlagen-Nr.: V/0931/2014 Auskunft erteilt: Herr Bierstedt Ruf: 60918-300 E-Mail: Bierstedt@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0931/2014 II. Finanzielle Auswirkungen: Die für die Einführung einer Bildungskarte erforderlichen Ressourcen werden ab dem Etat 2015 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Aufwand Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile im Teile r- gebnisplan Bezeichnung Jahr Betrag Hinweise 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2015 22.090 € 2016 30.030 € 2017 13.960 € 2018 ff 13.960 € Begründung: I. Zur Sachentscheidung Zu 1.) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Sozialhilfe, das Asylbewerberleistungsgesetz und weitere existenzsichernde Sozialleistungen sollen eine menschenwürdige Lebensführung der Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner und Ki n- der sichern. Mit dem Regelbedarfs -Ermittlungsgesetz vom 24.03.2014 werden Bildungsteilhabe und gesel l- schaftliche Teilhabe als Bestandteil des menschenwürdige n Existenzminimums von Ki ndern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern anerkannt. Durch die zielgerichteten Leistu n- gen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen die materielle Basis für Chancengerechtigkeit herg e- stellt sowie Kinder und Jugendlic he aus ei nkommensschwachen Familien durch Entwicklung und Entfaltung ihrer Fähigkeiten in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt später aus eigenen Kräften decken zu können. Das Leistungsspek trum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen für Lernförderung, Ausflüge und Mittagessen über Beiträge für Musikunterricht und Spor t- vereine bis hin zur Übernahme von Kosten für weitere Freizeitmaßnahmen. Im Rahmen der Untersuchung der Inanspruchnahme und der Wirkung von BuT -Leistungen (Vorla- ge V/0854/2014 – Leistungen für Bildung und Teilhabe: Inanspruchnahme und Wirkungen ) haben befragte Schulsozialarbeiter/-innen das derzeitige Zugangs - und Abrechnungsverfahren als zei t- aufwändig bewertet. Bildungsferne Eltern seien häufig mit der Antragstellung üb erfordert. Außer- dem wird vermutet, dass eine Veröffentlichung der Teilhabemöglichkeiten, gerade auch im Hinblick auf wohnortnahe (Stadtteil-)Angebote zu einer erhöhten Nutzung führen würde. Um das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einem möglichst großen Teil der Berechtigten zukom- men lassen zu können und die Hürden für eine Inanspruchnahme des Angebots niedrig zu halten, sollen die Bekanntheit des Angebots gesteigert sowie die Antrags-, Zugangs- und Abrechnungs- verfahren erleichtert und lebensnäher gestaltet werden. Auch die erfolgreiche kindbezogene Ar- mutsprävention wird durch einen einfacheren Zugang (s. nachstehend) unterstützt. Akzeptanz und Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen als ein Bestandteil der Armutsprävention und Verminderung gesellschaftlicher Ausgrenzung erfahren damit eine wirksame Unterstützung. Bestätigung erhält dies durch die Befragung der Schulsozialarbeite/Innen und Anbieter (s. Vorlage V/0854/2014), die ergab, dass die einmal begonnenen Aktivitäten, die aus den Leistungen zur Teilhabe getragen werden, in der Regel kontinuierlich genutzt werden. - 3 - V/0931/2014 Gesetzliche Regelungen: Bei der Ausgestaltung des Bewilligungs - und Abrec hnungsverfahrens sind folgende gesetzliche Regelungen zu beachten: Die Leistungen nach dem Bildungs - und Teilhabepaket werden ausschließlich auf Antrag erbracht (Antragserfordernis), wobei unterschiedliche Antragserfordernisse für Anträge nach dem Bi ldungs- und Teilhabepaket existieren. Während Leistungsberechtigte nach dem SGB II , SGB XII und AsylbLG Anträge auf Leistungen grundsätzlich vor der Inanspruchnahme der jeweiligen Lei stung stellen müssen, können Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, die Leistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch rückwirkend gewährt werden. Mit Ausnahme der L eistungen für die Ausstattung mit persö nlichem Schulbedarf und der Kosten für die Schülerbeförderung werden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direkt zahlun- gen an die Leistungsanbieter erbracht. Geltendes Verfahren: Leistungsberechtigte im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets sind die Kinder und Jugendlichen selbst, ein Antrag kann jedoch nur durch deren Eltern beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt wer- den. Das Jobcenter oder das Sozialamt händigt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen einen (auf die Kinder und Jugendlichen) personalisierten Gutschein aus, der vor Inanspruchnahme der Leistungen an den Leistung sanbieter übergeben werden muss. Nach E rbringung der Leistung rechnet dieser den Gutschein mit dem Sozialamt ab, mit dem er in der Regel eine Rahmenverei n- barung getroffen hat. Das Sozialamt teilt dem Jobcenter sodann die Höhe der Aufwendungen mit. Die umfangreichen daraus resultierenden Beziehu ngen zwischen den beteiligten Akteuren sind in dem nachfolgenden Schaubild beispielhaft für den Rechtskreis SGB II dargestellt: Sozialamt Jobcenter Leistungsanbieter Kinder- u. Jugendliche Eltern Leistung Gutschein Rahmenvereinbarung Gutscheinabrechnung Personalisierter Gutschein Individueller Anspruch Mitteilung der Aufwendungen Um einen erleichterten Zugang zu den Leistungen sowie eine einfache Abrechnung shandhabung zu erreichen, möchte die Verwaltung das Verfahren vereinfachen. Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen haben sich bereits im November 2011 darauf ve r- ständigt, dass mit einem sogenannten Globalantrag, mit dem alle Leistungsko mponenten ohne Vorliegen eines konkreten Bedarfs beantragt werden können, der allgemeine Anspruch der leis- tungsberechtigten Kinder und Jugendlichen auf das Bildungspaket festgehalten wird. Wird später eine konkrete Leistung, wie z. B. Kosten für Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen oder der Beitrag für den Sportverein abgerufen, kann das Geld erstattet werden. Die Direktzahlun- gen an Leistungsanbieter machen zudem einen schriftlichen Bescheid über die konkrete Lei s- tungsgewährung im Einzelfall entbehrlich. Der Zugang zu den Leistungen eines Anbieters im Rahm en des Bildungs - und Teilhabepaketes würde erheblich erleichtert werden (siehe im Einzelnen weiter unten), wenn die Berechtigungen - 4 - V/0931/2014 nicht mehr über Gutscheine in P apierform, sondern auf elektronische Weise abgerufen werden könnten. Mehrere Softwareanbieter haben hierfür entsprechende Anwendungen entwickelt. In den IT-Verfahren erhalten Kinder und Jugendliche über ein Online-System Budgets für die Tei l- nahme an Angeboten im Bewilligungszeitraum von BuT -Leistungen (sog. Bildungskonto). Als B e- rechtigungsausweis für das Bildungskonto wird eine Bildungskarte im Scheckkartenformat mit e i- ner Kartennummer, unter der das persönliche Bildungskonto im Online -System geführt wird, au s- gestellt. Das elektronische Verfahren wirkt sich auf allen Seiten, also der Empfänger - und Erbringerseite sowie für die Verwaltung verfahrensvereinfachend aus: Kinder und Jugendliche können Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen für Ausflüge und Mittagessen, Beiträge für Musikunterricht und Sportvereine bis hin zur Übernahme von Kosten für weitere Freizeitmaßnahmen global beantragen und müssen nicht mehr für jeden Bedarf gesonderte Gutscheine anfordern. Außerdem können Kinder und Ju gendliche die Angebote weiterer Vereine bzw. Institutionen nutzen , ohne sich bereits in Anspruch g e- nommene Leistungen auf dem Originalgutschein bestätigen lassen zu müssen. Zugelassene Anbieter von Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe können die in Anspruch genommenen Leistungen direkt im Bildungskonto der berechtigten Kinder und Jugendlichen buchen. Au ch Sammelbuchungen durch Import von Listen in gängigen D a- teiformaten sind möglich, was das derzeit noch umständliche Nachweis- und Abrechnungs- verfahren für die Anbieter erheblich erleichtert. Der Ablauf von Berechtigungsnachweisen muss nicht mehr gesondert nachgehalten werden, da Leistungen nach der Weiterbewill i- gung anhand der gespeicherten Kartennummer ohne erneute Vorlage von Berechtigung s- nachweisen abgerechnet werden können. Der Aufwand für das Sozialamt und das Jobcenter wird durch die Bildungskonten und - karten deutlich verringert. Zum einen reduzier t sich durch den Globalantrag und die G e- währung von Budgets für Sach - und Dienstleistungen die Anzahl der Anträge und Verwa l- tungsverfahren. Zum anderen werten die Softwareanbieter periodisch die erfassten Bu- chungen aus, begleichen die Abrechnungen der Leistungsanbieter und stellen den zustä n- digen Ämtern die Aufwendungen nach der vom Auftraggeber vorgegebenen Struktur in Rechnung. Dieses umfasst auch die Abrechnung der Leistungen für die Mittagsverpfl e- gung, die bislang durch das Jugendamt erfolgt. Das Verfahren trägt den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung, da über einen In- ternetzugang ausschließlich autorisierte Nutzer nach erfolgter Authentifizierung (Benutzer- kennung und Kennwort) Zugriff auf die Daten haben. Nach Eingabe der Kartennummer e i- nes Kindes sowie ggf. weiterer Identifizierungsmerkmale (z. B. Geburtsdatum des Kindes) wird ihnen ausschließlich das Budget des Kindes für die von ihnen angebotene Leistungs- art angezeigt. Daten zur Person oder zu den gewährten Leistungen sind auf der Karte selbst weder ersichtlich noch dort gespeichert. Neben den deutlichen Verfahrensvereinfachungen ergeben sich weitere Vorteile: Transparenz über verfügbare Leistungen auf den Bildungskonten Die leistungsbere chtigten K inder und Jugendlichen bzw. ihre Sorgeberechtigten können ebenfalls auf das Online-System zugreifen und sich über ihre Teilhabebudgets info rmieren. Personen, die nicht über einen Zugang zum Internet verfügen, können sich bei den Lei s- tungsanbietenden oder d em Ansprechpersonen im Jobcenter und Sozialamt informieren. Auch ein aktives „Zahlen“ aus dem Budget ist online möglich , d. h. die Zahlungen an die Leistungsanbietenden können auch durch sie aus dem System veranlasst und nicht au s- schließlich durch die Anbieter gebucht werden. - 5 - V/0931/2014 Transparenz über die Angebote Die zugelassenen Anbieter können ihre Leistungen in einem klar strukturierten Web - Formular beschreiben. Dies erleichtert den Kindern, Jugendlichen und ihren Sorgeberec h- tigten die Suche nach Angeboten und zugelassenen Leistungsanbietern. Integrierte Lösung Die in den Fachanwendungen des Sozialamtes und des Jobcenters gewährten Leistungen werden über Schnittstellen an das Online -System übertragen. Ziel ist es, die Schnittstellen so zu gestalten, dass statisti sche Auswertungen über die tatsächliche Inanspruchnahme unter Einbeziehung sozialer Merkmale und Anschriften ermöglich werden. Erweiterungsmöglichkeit Die Bildungskarte ist zunächst ausschließlich zur Abwicklung von BuT -Leistungen vorge- sehen. Es können ab er auch weitere Leistungen darüber abgewickelt werden (z. B. aus dem Förderfonds Lernen in Münster (FLIMS) oder weitere Leistungen im Rahmen der Ki n- derarmutsprävention). Auch besteht die Möglichkeit, die Karte für weitere Personenkreise (z. B. Nichtleistungsberechtigte Kinder und Jugendliche) zu öffnen. Zu 2.) Bereits seit Ende 2012 befasst sich die Verwaltung mit Möglichkeiten und Ansätzen, das Verwaltungsverfahren zu erleichtern und damit sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch für die Berechtigten Verbesserungen zu erreichen. Dabei spielte eine Lösung auf Kartenbasis stets eine zentrale Rolle. Auf Initiative der Landräte der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie des Obe r- bürgermeisters der Stadt Münster und der Sozialdezernenten hat sic h im Jahr 2013 der Arbeit s- kreis „Interkommunale Zusammenarbeit der Jobcenter im Münste rland“ gebildet. Ziele sind u. a. eine enge Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und Maßna h- men sowie die Erzeugung und der Ausbau von Syn ergien. Vor dem Hintergrund dieser Initiat ive soll der Berechtigungsausweis auch einen Bezug dazu aufweisen, dergestalt, dass der Berecht i- gungsausweis auf der Vorderseite als so genannte „Münsterlandkarte“ ausgewiesen wird. Die j e- weilige Institution ist dann auf der Rückseite dargestellt. Zu Beginn dieses Jahres haben die Leiter /innen der Jobcenter das Ziel formuliert, dem bürokrat i- schen Aufwand für die Leistungsberechtigten und die Verwaltungen bei der Umsetzung des Bi l- dungs- und Teilhabepaketes entgegen zu wirken und die Leistungen insgesamt noch attraktiver zu gestalten. Andere kommunale Träger, wie z. B. Stuttgart, Kiel, die Stadt Offenbach und Hamm verwenden Bildungskarten teilweise bereits seit 2011 zur Abwicklung von u. a. BuT-Leistungen. Nach der Pr äsentation einiger IT -Anwendungen zur Umsetzung des Bildungs - und Teilhabep a- ketes durch die Anbietenden im April 2014 waren die Leiter/-innen der Jobcenter von den Vorteilen der Lösungen überzeugt. Ein Anbieter hat zudem in der Präsentation erkennen lassen , dass die Angebotskonditionen nach der Anzahl der aktiven Bildungskonten gestaffelt werden können, eine größere Anzahl Nutzer also zu geringeren Kosten für die einzelnen Berechtigungsausweise führt. Daher wurde vereinbart, gemeinsam die fachlichen Anforde rungen zu formulieren und ein Au s- schreibungsverfahren vorzubereiten. Innerhalb dieses Prozesses stellte sich heraus, dass die verschiedenen Jobcenter hi nsichtlich der Beteiligung der politischen Gremien sowie des Umsetzungszeitpunkts unterschiedliche Vorst ellun- gen hatten. Um die Vorteile einer gemeinsamen Ausschreibung trotzdem nutzen zu können, wurde vereinbart, dass der Kreis Steinfurt die Dienstleistungen zunächst für sich und den Kreis Ware n- dorf ausschreibt und die übrigen drei Münsterland -Jobcenter später der Auftragsvergabe beitreten können. - 6 - V/0931/2014 Die Ausschreibungsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor. Die Konditionen des jetzt schon gün s- tigsten Angebotes würden sich im Falle einer Auftragserweiterung nochmals um ein Drittel verbes- sern. Daher schlägt die Verwaltung vor, auf ein eigenes Ausschreibungsverfahren der Stadt Müns- ter zu verzichten und der Auftragsvergabe der Kreise Steinfurt und Warendorf beizutreten. Zu 3.) Nach Realisierung der Option zum Beitritt in eine gemeinsame Auftragsvergabe der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster wird mit dem Auftragnehmer ein Feinkonzept zu den künftigen Antrags - und Abrechnungsverfahren erarbeitet. Gleichzeitig so l- len Informationsmaterialien für die Kinder, Jugendlichen und ihre El tern sowie die Leistungsanbie- ter erstellt werden. Über die Arbeitsergebnisse soll den über diese Vorlage vorberatenden Ausschüssen bis zum Ende des III. Quartals 2015 berichtet werden. II. Zu finanziellen Auswirkungen Aktivierung, Wartung und Pflege der Schnit tstellen werden über den Wirtschaftsplan der Citeq f i- nanziert und aus dem Ansatz „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ in der Produktgrup- pe 0501 erstattet. Die Kosten der Auftragsdatenverarbeitung werden direkt aus diesem Ansatz bestritten. Die Gesamtkosten werden gemäß § 46 Abs. 6 SGB II aus Bundesmitteln refinanziert. Den dargestellten Aufwendungen für die Einführung und den Betrieb des Online-System sowie der Betreuung von zugelassenen Anbietern von Leistungen stehen die auf Seite 4 beschriebene n Ver- einfachungen für die Verwaltung bei der Leistungsgewährung und der Abrechnung in Anspruch genommener Leistungen gegenüber. In welchem Umfang der Verwaltungsaufwand und damit Per- sonalkosten vermieden werden, kann die Verwaltung erst im Echtbetrieb ermi tteln. Nach den E r- fahrungen anderer Anwender ist die Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes jedoch unumstritten. Freigesetzte Personalressourcen sollen für zusätzliche Informations - und Beratungsangebote zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Leistungsb erechtigten und die Multiplik atoren in Schulen und Beratungsstellen im Jobcenter verbleiben. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0931/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37