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V/0956/2013

Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen

Vorlagen 12.12.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 27.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

19178 Zeichen

V/0956/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
30.01.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster hält auch angesichts steigender Flüchtlingszahlen und der gera-
de wegen der angespannten Lage am münsterschen Wohnungsmarkt bestehenden großen 
Schwierigkeiten einer Versorgung der Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum an dem 
Grundsatz einer sozialverträglichen Verteilung der Integrationsaufgaben über das Stadtg e-
biet fest. 
 
2. Neben festen Flüchtlingseinrichtungen müssen in einer Übergangszeit für die Unterbri n-
gung von Flüchtlingen Überbrückungslösungen geschaffen werden. Hierzu wird auch auf 
einzelne im Rahmen der Konversion freigewordene Wohnstandorte zurückgegriffen. Deren 
Nutzung ist zeitlich auf maximal drei Jahre befristet und soll je Standort nicht mehr als ca. 
40 Personen dienen. 
 
3. Der Rat erkennt an, dass die hiervon betroffenen Stadtteile jeden falls vorübergehend eine 
erhöhte Integrationsaufgabe tragen. 
 
4. Neben den Übergangsnutzungen am Borghorstweg, an der von -Esmarch-Straße und am 
Hoher Heckenweg sind weitere Entlastungen der Übergangseinrichtungen erforderlich. Um 
die Bemühungen der Verwaltung zu unterstützen, u. a. nicht in Flüchtlingseinrichtungen r e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0956/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492 50 31 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0956/2013 
sidenzpflichtigen Familien Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu verscha f-
fen, wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der BImA über den Ankauf von Ge-
bäuden im Bereich Gronauweg/Bentheimweg im Rahmen des Erstzugriffs zu führen. 
 
5. Bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen werden die unter Nr. 2 und Nr. 4 beschriebenen 
Übergangslösungen nicht ausreichen, um der kommunalen Unterbringungsverpflichtung 
gerecht zu werden. Der Rat nimmt z ur Kenntnis, dass für diesen Fall weitere Beschlüsse 
erforderlich werden. Das kann bedeuten, dass in zu beschließenden Einzelfällen die unter 
Nr. 2 genannten Grenzen überschritten werden. Wegen der erheblichen Schwierigkeiten, 
Übergangsquartiere zu akquiri eren, und des großen zeitlichen Vorlaufs für die Errichtung 
neuer Einrichtungen oder auch nur von Containerbauten wird es zunehmend wahrschei n-
lich, dass im Rahmen der Notfallversorgung Maßnahmen zur Unterbringung einer deutlich 
größeren Anzahl von Menschen ergriffen werden müssen.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingsza hlen im 
Jahr 2014 unter Zugrundelegung der aktuellen Flüchtlingszahlen zusätzliches Personal b e-
nötigt und eingesetzt wird: 
 
 0,50 Stelle EGr. 10 im Amt  für Immobilienmanagement zur Beschaffung/  
Anmietung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten 
 2,4 Stellen EGr. S 12 im Sozialamt (Teilergebnisplan 0503) für die sozialarbeiterische 
Betreuung 
 2,9 Stellen EGr. 4 im Sozialamt (Teilergebnisplan 0503) für Hauswarte 
 bis zu 1,50 Stelle EGr. 8 im Sozialamt (Teilergebnisplan 0503) zur wirtschaftlichen B e-
treuung der Unterbringungen 
 
Zum Stellenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann 
vorliegenden Flüchtlingszahlen Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Miet- und Betriebskosten der neu hinzukommenden Einrichtungen sind Gegenstand der ko n-
kreten Planung und der einzelnen Beschlüsse, die in der Fo lge von den beteiligten Gremien zu 
fassen sind.  
 
Die zusätzlichen Personalaufwendungen für 2014 sind nachfolgend aufgeführt.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 32.300 0,5 Stelle EGr 10 
Produktgruppe 0503 
Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe    
Zeile  11 Personalaufwendungen 2014 177.888 3,4 Stellen S 12 
 11  2014 123.981 3,3 Stellen EGr. 4 
 11  2014 73.905 
1,5 Stellen  
TVöD EGr 8

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V/0956/2013 
Die zusätzlichen Personalaufwendungen werden so weit wie möglic h innerhalb des Persona l-
budgets gedeckt. Sofern dies nicht gelingt, sind die Mittel über einen Nachtragshaushalt oder 
zum Ende des Jahres überplanmäßig bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Zahl der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge ist seit 2012 kontinuierlich stark ansteigend. In 
der Zeit von Januar bis November 2013 hat Münster 631 neue Flüchtlinge aufgenommen, die vom 
städtischen Sozialamt untergebracht wurden. Wenn die Entwic klungen weiter anhalten, wird die 
Stadt 2013 fast 50 Prozent mehr Menschen aufnehmen als 2012 und fast dreimal so viel wie 2011.  
 
Bei der Unterbringung und Betreuung der Menschen handelt es sich um eine Pflichtau fgabe der 
Stadt Münster, die durch das Sozialamt wahrgenommen wird. 
 
Von den Menschen, die in den Einricht ungen leben, wären etwa 30  % berechtigt auszuziehen, 
wenn Woh nraum für sie zur Verfügung stünde. Die Residenzpflicht besteht für sie nicht mehr. 
Massive Probleme bei der Anmietung von Wohnungen für diesen Personenkreis sowie das Anli e-
gen, Lösungen in Quartieren bzw. Stadtteilen  mit besonderem Entwicklungsbedarf zu vermeiden, 
erklären die relativ hohe Zahl von Menschen, für die Auszüge trotz massiven Einsatzes aller Betei-
ligten derzeit nicht im erforderlichen Ausmaß gelingen. Ferner leben in den Einrichtungen ca. 10 % 
sogenannter Selbstzahler, die ihre Aufwendungen für die Unterbringung selbst, z. B. über SGB II -
Leistungen, tragen. 
 
 
2. Flüchtlingseinrichtungen in Münster  
 
Folgende städtische Übergangseinrichtungen bestehen derzeit: 
 
Zielgruppe Einrichtung Platzkapazitäten 
Familien Böttcherstraße 3a – f 48 
Familien Dülmener Straße 53 - 55 50 
Familien Friedrich-Ebert-Staße 1 50 
Familien Hoppengarten 24/32 50 
Familien Im Sundern 61 50 
Familien Nordkirchenweg 48/50 50 
Familien  Von-Esmarch-Straße 12 34  
Alleinstehende Frauen   Theissingstraße 17 28 
Alleinstehende Männer Grevener Straße 217 40 
 
Damit können insgesamt nur 400 Menschen untergebracht werden. 
 
 
3. Vorübergehende Unterbringungsangebote 
 
Bereits seit August 2012 werden an ca. 15 unterschiedlichen St andorten Immobilien für die v o-
rübergehende Unterbringung von derzeit 205 Flüchtlingen genutzt (z.B. Station im Alexianer Kra n-
kenhaus, Altes Pfarrhaus in Albachten, ehem. Hotel Frönd an der Warendorfer Straße, ehem. Hof 
Buddenbäumer am Brandhoveweg etc.). 
 
Aber zu Beginn des kommenden Jahres 2014 sind aufgrund der vertraglichen Absprachen die 
Rückgaben einiger größerer Immobilien an die Eigentümer erforderlich. Eine Vertragsverlängerung 
ist nicht mehr zu erzielen.

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V/0956/2013 
Darüber hinaus wurden die städtische Obdach losenwohnungen an der Trauttmansdorffstraße und 
am Schwarzen Kamp mit insgesamt 197 Flüchtlingen belegt. Diese Quartiere fehlen jetzt für die 
wohnungsmäßige Versorgung von obdachlosen Haushalten.  
 
Um der kommunalen Unterbringungsverpflichtung gerecht zu w erden, wird aus Mangel an sonst i-
gem Wohnraum seit ca. 10 Monaten immer wieder die Einquartierung in münsterschen Hotels e r-
forderlich. Aktuell sind 25 Flüchtlinge in Hotels untergebracht. Die Situation ist sowohl aus wir t-
schaftlicher als auch aus menschlicher Sicht für die Flüchtlinge auf Notfälle begrenzt. Der Rückgriff 
auf diese Kapazitäten gestaltet sich zudem immer schwieriger.  
 
Diese 427 Plätze werden heute für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt, aber sukzessive in 
den kommenden Monaten von den  Eigentümern für andere Nutzungszwecke beansprucht bzw. 
wieder für die wohnungsmäßige Versorgung von obdachlosen Haushalten benötigt. 
 
In 2014 stehen diese Ressourcen daher nur noch zeitlich befristet zur Verfügung.  
 
 
4. Containerstandorte 
 
Mit Vorlage V/008 8/2013 hat der Rat am 17.04.2013 über die bis zum 31.12.2014 befristete A n-
mietung und Unterbringung der Flüchtlinge an drei unterschiedlichen Standorten entschieden.  
 
 Am Nordkirchenweg 48 wurden zusätzlich zu der bestehenden Einrichtung für 50 Flüchtlinge  
Plätze in Containerbauweise errichtet. Diese Einrichtung ist seit dem 18.11.2013 belegt. 
 
 Am Brandhoveweg – in unmittelbarer Nachbarschaft des bereits belegten ehem. Hofes Bu d-
denbäumer mit 25 Flüchtlingen – wurde ebenfalls für 50 Personen eine Containeranlage errich-
tet. Diese Einrichtung ist seit dem 10.12.2013 belegt. 
 
 Das dritte Containerangebot wird mit 25 Plätzen voraussichtlich Ende Januar 2014 am Stan d-
ort Hoppengarten 24/32 belegbar sein. 
 
Diese Standorte werden Ende 2014 aufgegeben und durch die neu en Flüchtlingseinrichtungen in 
Roxel, Nienberge und Wolbeck, die bis Ende 2014 gebaut werden, ersetzt. 
 
→ 125 Plätze 
 
 
5. Anmietung von Objekten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 
 
Wie bereits angekündigt, wurden von der BImA bereits im November 2013 – befristet bis zum 
31.10.2015 - die Wohngebäude am Borghorstweg 19, 21 und 23 angemietet. Zurzeit sind in den 3 
Wohngebäuden insgesamt 32 Personen untergebracht. 
 
→ 32 Plätze 
 
Für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Umgang mit den frei werdenden W ohnstandorten der 
Briten hat die Stadt Münster ein gesamtstädtisches Konzept erarbe itet. Das „Standorte -
Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“ wu r-
de durch den Rat im November 20121 beschlossen. Für den Standort Borghorstweg soll ein bisher 
größtenteils unbebautes Areal (ehemaliger Sportplatz und angrenzende Flächen) neu bebaut we r-
den. Zielrichtung ist eine Nachverdichtung (im Innenbereich) zur Schaffung von neuem Wohnraum 
im Stadtteil Gievenbeck. 
 
                                                
1 Vorlagen Nrn. V/0728/2012 und V/0728/2012/1 an den Rat

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V/0956/2013 
Die Grundstücke der 3 genannten Wohngebäude sind Teil dieser Neubebauung und sollen in eine 
sinnvolle, städtebauliche Gesamtkonzeption des Areals einbezogen werden. Ein Abriss und Ne u-
bau ist aufgrund der Lage der Gebäude auf den großen Grundstück en derzeitige Zielrichtung, wo-
bei hier nicht ausgeschlossen ist, dass das neue Bebauungskonzept  bei einer städtebaulich sin n-
vollen Konzeption den optionalen Erhalt dieser Häuser als Ergebnis aufzeigen kann.  
 
Darüber hinaus hat die Verwaltung die befristete (maximal dreijährig e) Anmietung von Immob ilien 
an folgenden Standorten vorgenommen: 
 
 Hoher Heckenweg 174, 176, 178 180, 182 und 184 (insgesamt maximal 40 Plätze) 
 
 Von-Esmarch-Straße 69, 71 und 73 (insgesamt ca. 35 Plätze) 
 
Es ist nicht geplant, diese Standorte zukünftig für zusätzliche Flüchtlingseinrichtungen entspr e-
chend dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. 
 
→ 75 Plätze 
 
Bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen wird die Notwendigkeit gegeben sein, die Grenze von 
maximal 40 Plätzen für temporäre zusätzliche Quartiere zu überschreiten. Für diesen Fall wird die 
Verwaltung gesonderte Beschlussvorlagen erstellen, in denen auch Aussagen zur räumlichen G e-
staltung und dem verstärkten Einsatz von Fachkräften der Sozialarbeit und Hausmeistern getroffen 
werden.  
 
6. Ankauf von Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 
 
Für Familien mit besonderen Wohnbedarfen (keine Personen, die verpflichtet sind, in Übe rgangs-
einrichtungen zu wohnen) ist beabsichtigt, im Bereich Gronauweg / Bentheimweg im Ra hmen des 
Erstzugriffsrechts Immobilien zu erwerben. Verhandlungen mit der BImA bezüglich  konkreter 
Standorte etc. werden demnächst terminiert. Nach heutigem Kenntnisstand ist der Ankauf von in s-
gesamt 6 Wohngebäuden, die sich in dem gesamten Areal verteilen, geplant. 
 
Mit Vorlage V/0872/2013 wird der Rat am 12.02.2014 voraussichtlich beschließen, die Wohnhä u-
ser Heidestraße Nr. 8 -10 in Angelmodde durch die Stadt Münster von der BImA anzukaufen und 
zur Unterbringung von ca. 50 Flüchtlingen herzurichten. Der Standort Heidestraße ersetzt den 
2000/2001 festgelegten Standort im Stadtgebiet Südost am Biederlackweg, der nicht real isierbar 
ist. Mit einem Bezug ist nicht vor dem 3. Quartal 2014 zu rechnen.  
 
 
7. Aktuelle Situation und weitere Optionen 
 
Damit stehen zurzeit faktisch insgesamt nur 632 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen 
zur Verfügung. Dabei sind die unter Nr. 5 gena nnten Anmietungen bereits berücksichtigt.  
Da bis Ende November 2013 schon 631 Flüchtlinge untergebracht wurden und der Zuzug 
weiter anhält, sind keine freien Kapazitäten mehr vorhanden. Die unverzügliche Umsetzung 
der unter Nr. 5 aufgeführten Optionen ist daher als erster Schritt zwingend erforderlich.  
 
Mit Vorlage V/0872/2013 werden im Februar 2014 darüber hinaus die  Standorte Sprakel, Gelmer, 
Heidestraße und Schaumburgstraße konkretisiert. Mit Ausnahme der Standorte Heidestr aße und 
Schaumburgstraße, der  letztgenannte Standort ersetzt eine bestehende Einrichtung, sind die 
Übergangseinrichtungen noch zu erstellen. Die Belegungskapazitäten werden sich auf ca. 150 
Plätze (plus 50 Plätze für die bereits bestehenden Baukörper Heidestraße 8 -10, s. unter Nr. 6 
oben) belaufen.

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V/0956/2013 
 
Für die Standorte Handorf und Maikottenweg liegen die baurechtlichen Voraussetzungen noch 
nicht vor. Im Rahmen der Austarierung des Flüchtlingskonzeptes mit einer sozialverträglichen Ve r-
teilung der Integrationsaufgaben über das Stadtgebi et werden auch diese Standorte in die anst e-
henden weiteren Planungen mit eingebunden werden. Ggf. sind dort vorübergehend Co ntainer zu 
platzieren.  
 
Soweit der Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge wegen weiterhin steigende r Zuzugszahlen nicht 
mit den vorhandenen Entscheidungen gedeckt werden kann, wird die Verwaltung für die kurz - bis 
mittelfristige Vermeidung von Obdachlosigkeit, Standorte zur Bebauung mit Containern (Syste m-
bauweise) vorschlagen.  
 
Diese Maßnahmen erfordern einen großen zeitlichen Vorlauf. F erner nehmen die Schwierigkeiten, 
Übergangsquartiere zu akquirieren, deutlich zu. Daher wird es zunehmend wahrscheinlich, dass im 
Rahmen der Notfallversorgung Maßnahmen zur kurzfristigen Unterbringung einer deutlich größ e-
ren Anzahl von Menschen ergriffen werden müssen. Entsprechende Planungen hat die Verwaltung 
bereits begonnen. Eine ggf. erforderliche Umsetzung von Maßnahmen wird von Beschlüssen der 
zuständigen Gremien abhängig sein. 
 
 
8. Personalbedarf durch gestiegene Flüchtlingszahlen und die Bereitstellun g neuer Ei n-
richtungen 
 
Die dargestellte Entwicklung im Flüchtlingsbereich kann hinsichtlich der unterschiedlichsten Au f-
gabenbereiche zwangsläufig mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden.  
 
Vor dem Hintergrund der mit dieser Vorlage angestrebten  Realisierung weiterer Standorte für 
Flüchtlingseinrichtungen, die parallel und zusätzlich zu den laufenden Mietvertragsbetreuungen zu 
betreiben ist und in Anbetracht des damit verbundenen enormen Zei tdrucks kann die Abarbeitung 
nicht mit den originär vorhandenen Kräften des Amtes für Immobilienmanagement umgesetzt we r-
den. 
 
Es ist geplant, die Projekte Sprakel und Gelmer mit Hilfe der Wohn - und Stadtbau zu real isieren. 
Bei den Erwerbsstandorten Heidestraße und Schaumburgstraße sollen aus zeitl ichen Gründen 
zunächst Anmietungen vorgenommen werden, um eine schnelle Bereitste llung der Immobilien zu 
gewährleisten. Darüber hinaus sind noch weitere Mietverträge für die Unterbringung von Flüchtli n-
gen mit der Bundesanstalt für Immoblienaufgaben (BImA) in der Verhandlungsphase. Die Realisie-
rung weiterer Containerstandorte ist ebenfalls für 2014 nicht ausgeschlossen. Die Mieteraufgaben 
sind nicht übertragbar und durch das Amt für Immobilienmanagement wahrzunehmen. Die vorhan-
denen städtischer Mitarbeiter/-innen sind mit der Betreuung der vorhandenen An- und Vermietver-
träge vollständig ausgelastet.  
 
Daher tritt mit der Entscheidung zur Umsetzung des Unterbringungskonzeptes zusätzlicher Pers o-
nalbedarf bereits frühzeitig im Rahmen der Standortklärungen, der Projektorg anisation sowie der 
Abstimmung der Rahmenbedingungen sowie nachfolgend im Zuge der Umsetzung der ko nkreten 
Maßnahmen auf. 
 
Im Sozialamt ergeben sich aus der veränderten Situation personelle Mehrbedarfe in der sozialar-
beiterischen, hausmeisterischen und wirtschaftlichen Betreuung der Einrichtungen. Die wirtschaft-
liche Betreuung der ständig steigenden Zahl der Einrichtungen und Übergangsquartiere ist nur mit 
zusätzlichem Personal zu leisten.

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V/0956/2013 
 
Für die Personalbemessung im Bereich der sozialarbeiterischen und hausmeisterischen Betreuung 
ist nicht nur die Zahl der Flüchtlinge ein entscheidender Faktor, sondern auch die dezentrale U n-
terbringung an zurzeit ca. 20 unterschiedlichen Standorten in Münster. Die erheblichen Fahrzeiten 
reduzieren die für die Betreuung zur V erfügung stehende Zeit. Integration kann jedoch nur geli n-
gen, wenn auch bei den Interimseinrichtungen, wie bei den anderen Einrichtungen dieser Art, eine 
Betreuung durch Fachkräfte der Sozialarbeit und Hausmeister in ausreichendem Umfang gewäh r-
leistet ist.  
 
Für die Betreuung von Flüchtlingen in Einrichtungen galt bislang ein Betreuungsstandard von 0,3 
VZÄ Sozialarbeit sowie 0,3 VZÄ Hauswart je Einrichtung (50 Plätze). Dieser Standard ist für die 
400 Plätze in bestehenden Einrichtungen eingehalten. Mit sein er Beschlussfassung zur Vorlage 
V/0088/2013 am 17.04.2013 hat der Rat die Betreuungskapazität für die neu zu schaffenden 
Übergangseinrichtungen auf 0,5 VZÄ Sozialarbeit und Hauswart je Einrichtung erhöht. Bei insg e-
samt 956 in Einrichtungen zu betreuenden F lüchtlingen (Stand 23.12.2013) ergibt sich damit ein 
erforderlicher Personalbedarf in Höhe von: 
 400 /50*0,3 = 2,4 VZÄ 
d. h. 2,4 VZÄ Sozialarbeit sowie 2,4 VZÄ Hauswarte für bestehende Einrichtungen 
 
 600 /50*0,5 = 6,0 VZÄ 
d. h. 6,0 VZÄ Sozialarbeit sowie 6,0 VZÄ Hauswarte für neu zu schaffende Einrichtungen 
 
Insgesamt ergibt sich damit ein Personalbedarf von jeweils 8,4 VZÄ Sozialarbeit und 8,4 VZÄ 
Hauswarte. Aktuell sind bereits 6,0 VZÄ (5,0 VZÄ über Stellenplan 2014 + 1,0 VZÄ gem. Entschei-
dung Dez. I vom 11.12.2013) für Sozialarbeit bereitgestellt, so dass sich ein zusätzlicher Bedarf 
von 2,4 VZÄ  ergibt. Für Hausmeistertätigkeiten werden derzeit 5,5 VZÄ (5,0 VZÄ über Stellenplan 
2014 + 0,5 VZÄ gem. Entscheidung Dez. I vom 1 1.12.2013) bereitgestellt, so dass sich hier ein 
zusätzlicher Bedarf von 2,9 VZÄ ergibt. 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (11)

16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 27.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (19)

  • Von-Esmarch-Straße 12
  • Theißingstraße 17
  • Warendorfer Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Heidestraße 8
  • Schaumburgstraße
  • Borghorstweg 19
  • Hoher Heckenweg 174
  • Brandhoveweg
  • Nordkirchenweg 48
  • Bentheimweg
  • Biederlackweg
  • Grevener Straße 217
  • Böttcherstraße 3a
  • Dülmener Straße 53
  • Hoppengarten 24
  • Maikottenweg
  • Gronauweg
  • Im Sundern 61

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0956/2013
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37