V/0860/2018
Straßenreinigungsgebühren 2019
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Anlage A
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Anlage A zur V/0860/2018 Kurzüberblick Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, des Kämmerers, des Betriebs- ausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie zwingend nötig. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage: Gebührenkalkulation
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0860/2018 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2019 2018 2017 Kosten Materialkosten 988.000,00 € 1.026.000,00 € -38.000,00 € 1.156.716,84 € Treibstoffe, Schmiermittel 220.000,00 € 240.000,00 € -20.000,00 € 215.725,03 € Materiallagerentnahmen 80.000,00 € 100.000,00 € -20.000,00 € 76.371,14 € Materialdirektverbrauch 170.000,00 € 150.000,00 € 20.000,00 € 161.093,29 € Kosten für bezogene Leistungen 518.000,00 € 536.000,00 € -18.000,00 € 703.527,38 € Personalkosten 3.551.000,00 € 3.305.000,00 € 246.000,00 € 3.210.051,7 0 € Abschreibungen 464.000,00 € 467.000,00 € -3.000,00 € 459.394,78 € Sonstige betriebliche Kosten 25.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 21.903,21 € Kalkulatorische Verzinsung 198.000,00 € 154.000,00 € 44.000,00 € 168.580,72 € Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Inanspruchnahme Werkstatt 320.000,00 € 315.000,00 € 5.000,00 € 314.946,42 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 945.000,00 € 945.000,00 € 0,00 € 1.077.146,46 € Summe Kosten 6.491.000,00 € 6.227.000,00 € 264.000,00 € 6.408.740,13 € Erträge Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse -259.000,00 € -167.000,00 € -92.000,00 € -276.000,00 € Stadtanteil -1.116.000,00 € -1.114.000,00 € -2.000,00 € -1.129.768,29 € Sonstige betriebliche Erträge -24.000,00 € -24.000,00 € 0,00 € -47.944,01 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -627.000,00 € -467.000,00 € -160.000,00 € -671.805,11 € Summe der sonstigen Erträge -2.026.000,00 € -1.772.000,00 € -254.000,00 € -2.125.517,41 € Umlagefähige Kosten 6.491.000,00 € 6.227.000,00 € 264.000,00 € 6.408.740,1 3 € abzüglich sonstige Erträge -2.026.000,00 € -1.772.000,00 € -254.000,00 € -2.125.5 17,41 € Gebührenbedarf 4.465.000,00 € 4.455.000,00 € 10.000,00 € 4.283.222,72 € Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0860/2018 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2019 Anzahl der Leistungen 2018 Verän- derungen 2018/2019 Anzahl der Leistungen 2019 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 367139 740 367879 4,92 € 1.809.964, 68 € 4,92 € 1.809.964,68 € b) 2 x w. (720, 750) 14975 0 14975 9,84 € 147.354,00 € 9,84 € 147.354,00 € c) 3 x w. (730) 7024 19 7043 14,76 € 103.954,68 € 14,76 € 103.954,68 € d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 29,52 € 268.454,88 € 29,52 € 268.454,88 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 24872 441 25313 4,92 € 124.539,96 € 4,92 € 124.539,96 € b) 2 x w. (722) 155 0 155 9,84 € 1.525,20 € 9,84 € 1.525,20 € c) 3 x w. (732) 300 0 300 14,76 € 4.428,00 € 14,76 € 4.428,00 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 29,52 € 531,36 € 29,52 € 531,36 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 155677 377 156054 4,32 € 674.153,28 € 4,32 € 674.153,28 € b) 2 x w. (620,650) 14169 3 14172 8,64 € 122.446,08 € 8,64 € 122.446,08 € c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 12,96 € 51.282,72 € 12,96 € 51.282,72 € d) 6 x w. (670) 3088 0 3088 25,92 € 80.040,96 € 25,92 € 80.040,96 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 11522 49 11571 4,32 € 49.986,72 € 4,32 € 49.986,72 € b) 2 x w. (622) 343 0 343 8,64 € 2.963,52 € 8,64 € 2.963,52 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 12,96 € 388,80 € 12,96 € 388,80 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 276751 766 277517 2,40 € 666.040 ,80 € 2,40 € 666.040,80 € 14tg. (763, 783, 784) 257945 796 258741 1,20 € 310.489, 20 € 1,20 € 310.489,20 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10881 -10 10871 2,16 € 23.481,36 € 2,16 € 23.481,36 € 14tg. (663, 683, 684) 21531 -78 21453 1,08 € 23.169,24 € 1,08 € 23.169,24 € Gesamt 1179471 3103 1182574 4.465.195,44 € 4.465.195,44 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 4.465.000,00 € Deckungsgrad: 100,00% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 195,44 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0860/2018 V/0860/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Straßenreinigungsgebühren 2019 Beratungsfolge 27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 6.491.000 Euro und die Kos- ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 4.465.000 Euro, innerbetrieblichen Verrechnungen von 627.000 Euro, Auflösungen von Gebührenüberschüssen von 259.000 € und sonstigen Erträgen in Höhe von 24.000 Euro finanziert. Der Restbetrag in Höhe von 1.116.000 Euro , der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadtanteil beträgt 20 Prozent der um die sonstigen Erlöse bereinigten Gesamtkosten (6.491.000 € - 627.000 € - 259.000 € - 24.000 €). Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro und durch Kostenbeteili- gungen der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro finanziert. Begründung: Die Gebührenkalkulation 2019 entspricht – mit Ausnahme der Personalkosten - in wesentlichen Tei- len der des Vorjahres. Die veranschlagten Mehrkosten in Höhe von 264.000 Euro resultieren zum größten Teil aus dem in 2018 erzielten Tarifabschluss der Personalentgelte. Im Planjahr kan n diese Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 30.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 60 52 16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0860/2018 Mehrbelastung durch den Einsatz erzielter Überschüsse aus Vorjahren vollständig kompensiert we r- den. Eine Gebührenanhebung ist nicht erforderlich. Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren Die Gebühr für die Straßenreinigung verbleibt gemäß beigef ügter Kalkulation auf dem Vorjahresn i- veau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: Vollreinigung Anliegerstraßen 4,92 Euro Vollreinigung Durchgangsstraßen 4,32 Euro Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 2,40 Euro Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,16 Euro Gebührenprognose bis 2023 Die nachfolgende Tabelle stellt eine nach heutigem Kenntnisstand Gebührenentwicklung der Jahre 2020 bis 2023 beispielhaft dar. Für die folgenden Jahre werden bei den Materia lkosten, bei den Werkstatt-, Verwaltungs- und sonsti- gen Kosten eine 2 -prozentige sowie bei den Personalkosten eine 1,5 -prozentige Steigerung vorher- gesagt. Die Abschreibungen und der kalkulatorische Zins werden nach heutigem Kenntnisstand auf dem derzeitigen Niveau verbleiben. Im Jahr 2020 werden die Gebühreneinnahmen voraussichtlich nicht mehr ausreichend sein, um die Kosten der Straßenreinigung zu decken. Kompensierende Mittel aus Gebührenüberschüssen aus Vorjahren sind in voller Höhe im Planjahr 2019 ein gestellt und stehen für die Folgejahre nicht mehr zur Verfügung. Abhängig vom Betriebsergebnis 2018, ist dann für das Jahr 2020 zu prüfen, inwieweit eine Gebü h- renerhebung zwingend erforderlich wird. Die Höhe der in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Steigerungsrate stellt die kleinste mögl i- che Einheit dar und resultiert aus der in der Gebührensatzung verankerten 12-tel Teilung, die gewähr- leisten soll, dass die Gebührenbelastung des Bürgers monatlich ohne Rundungsdifferenzen auf einen Cent genau abgerechnet werden kann. Im weiteren Prognoseverlauf bleiben die Gebühren bis 2022 stabil, bevor eine erneute Anhebung in 2023 erforderlich wird. - 3 - V/0860/2018 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2020 bis 2023 bei- spielhaft dar. Gebührenvorausschau ab 2020 Geb.-Planung 2019 Geb.-Vorschau 2020 Geb.-Vorschau 2021 Geb.-Vorschau 2022 Geb.-Vorschau 2023 1. Materialkosten 988.000,00 € 1.008.000,00 € 1.028.000,00 € 1.049.000,00 € 1.070.000,00 € 2. Personalkosten 3.551.000,00 € 3.604.000,00 € 3.658.000,00 € 3.713.000,00 € 3.769.000,00 € 3. Abschreibungen 464.000,00 € 464.000,00 € 464.000,00 € 464.000,00 € 464.000,00 € 4. sonstige betriebliche Kosten 25.000,00 € 26.000,00 € 27.000,00 € 28.000,00 € 29.000,00 € 5. kalkulatorische Verzinsung 198.000,00 € 198.000,00 € 198.000,00 € 198.000,00 € 198.000,00 € 6. Steuern - € - € - € - € - € 7. Werkstattkosten 320.000,00 € 326.000,00 € 333.000,00 € 340.000,00 € 347.000,00 € 8. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung - € - € - € - € - € 9. Umlage der Verwaltungskosten 945.000,00 € 964.000,00 € 983.000,00 € 1.003.000,00 € 1.023.000,00 € Gesamtkosten 6.491.000,00 € 6.590.000,00 € 6.691.000,00 € 6.795.000,00 € 6.900.000,00 € 10. sonstige Umsatzerlöse 1.140.000,00 € 1.217.000,00 € 1.237.000,00 € 1.258.000,00 € 1.279.000,00 € 11. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 627.000,00 € 627.000,00 € 627.000,00 € 627.000,00 € 627.000,00 € 12. Auflösung von Gebührenüberschüssen 259.000,00 € - € - € - € - € Gesamtertrag 2.026.000,00 € 1.844.000,00 € 1.864.000,00 € 1.885.000,00 € 1.906.000,00 € 13. Gesamtgebührenbedarf 4.465.000,00 € 4.911.000,00 € 4.911.000,00 € 4.911.000,00 € 4.994.000,00 € Steigerung der Gesamtgebühr gegenüber dem Vorjahr 0,00% 9,99% 0,00% 0,00% 1,69% I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Anlage A - Gebührenkalkulation
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0860/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37