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V/0860/2018

Straßenreinigungsgebühren 2019

Vorlagen 17.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 13.9

Anlage A

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Ansehen

Anlage: Gebührenkalkulation

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1058 Zeichen

Anlage A zur V/0860/2018 
Kurzüberblick 
 
Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, des Kämmerers, des Betriebs-
ausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze 
ist sie zwingend nötig. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Anlage: Gebührenkalkulation

4038 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0860/2018 
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 
2019 2018 2017 
Kosten 
Materialkosten 988.000,00 € 1.026.000,00 € -38.000,00 € 1.156.716,84 €
Treibstoffe, Schmiermittel 220.000,00 € 240.000,00 € -20.000,00 € 215.725,03 €
Materiallagerentnahmen 80.000,00 € 100.000,00 € -20.000,00 € 76.371,14 €
Materialdirektverbrauch 170.000,00 € 150.000,00 € 20.000,00 € 161.093,29 €
Kosten für bezogene Leistungen 518.000,00 € 536.000,00 € -18.000,00 € 703.527,38 €
Personalkosten 3.551.000,00 € 3.305.000,00 € 246.000,00 € 3.210.051,7 0 €
Abschreibungen 464.000,00 € 467.000,00 € -3.000,00 € 459.394,78 €
Sonstige betriebliche Kosten 25.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 21.903,21 €
Kalkulatorische Verzinsung 198.000,00 € 154.000,00 € 44.000,00 € 168.580,72 €
Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Inanspruchnahme Werkstatt 320.000,00 € 315.000,00 € 5.000,00 € 314.946,42 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 945.000,00 € 945.000,00 € 0,00 € 1.077.146,46 €
Summe Kosten 6.491.000,00 € 6.227.000,00 € 264.000,00 € 6.408.740,13 €
Erträge 
Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse -259.000,00 € -167.000,00 € -92.000,00 € -276.000,00 €
Stadtanteil -1.116.000,00 € -1.114.000,00 € -2.000,00 € -1.129.768,29 €
Sonstige betriebliche Erträge -24.000,00 € -24.000,00 € 0,00 € -47.944,01 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -627.000,00 € -467.000,00 € -160.000,00 € -671.805,11 €
Summe der sonstigen Erträge -2.026.000,00 € -1.772.000,00 € -254.000,00 € -2.125.517,41 €
Umlagefähige Kosten 6.491.000,00 € 6.227.000,00 € 264.000,00 € 6.408.740,1 3 €
abzüglich sonstige Erträge -2.026.000,00 € -1.772.000,00 € -254.000,00 € -2.125.5 17,41 €
Gebührenbedarf 4.465.000,00 € 4.455.000,00 € 10.000,00 € 4.283.222,72  €
Seite 1 von 2

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0860/2018 
Straßenreinigung 
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2019 
Anzahl der 
Leistungen 
2018 
Verän- 
derungen 
2018/2019 
Anzahl der 
Leistungen 
2019 
Derzeitige 
Gebührensätze 
Gebührenauf- 
kommen ohne 
Anhebung 
Neu festzu- 
setzende 
Gebühren 
Gebühren- 
aufkommen 
einschl. 
Anhebung 
1. Vollreinigung d. Anliegerstr. 
a) 1 x w. (710, 740) 367139 740 367879 4,92 € 1.809.964, 68 € 4,92 € 1.809.964,68 €
b) 2 x w. (720, 750) 14975 0 14975 9,84 € 147.354,00 € 9,84 € 147.354,00 €
c) 3 x w. (730) 7024 19 7043 14,76 € 103.954,68 € 14,76 € 103.954,68 €
d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 29,52 € 268.454,88 € 29,52 € 268.454,88 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) 
a) 1 x w. (712) 24872 441 25313 4,92 € 124.539,96 € 4,92 € 124.539,96 €
b) 2 x w. (722) 155 0 155 9,84 € 1.525,20 € 9,84 € 1.525,20 €
c) 3 x w. (732) 300 0 300 14,76 € 4.428,00 € 14,76 € 4.428,00 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 29,52 € 531,36 € 29,52 € 531,36 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen 
a) 1 x w. (610,640) 155677 377 156054 4,32 € 674.153,28 € 4,32 € 674.153,28 €
b) 2 x w. (620,650) 14169 3 14172 8,64 € 122.446,08 € 8,64 € 122.446,08 €
c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 12,96 € 51.282,72 € 12,96 € 51.282,72 €
d) 6 x w. (670) 3088 0 3088 25,92 € 80.040,96 € 25,92 € 80.040,96 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) 
a) 1 x w. (612) 11522 49 11571 4,32 € 49.986,72 € 4,32 € 49.986,72 €
b) 2 x w. (622) 343 0 343 8,64 € 2.963,52 € 8,64 € 2.963,52 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 12,96 € 388,80 € 12,96 € 388,80 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 
 1 x w. (760, 780, 782) 276751 766 277517 2,40 € 666.040 ,80 € 2,40 € 666.040,80 €
 14tg. (763, 783, 784) 257945 796 258741 1,20 € 310.489, 20 € 1,20 € 310.489,20 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 
 1 x w. (660, 680, 682) 10881 -10 10871 2,16 € 23.481,36  € 2,16 € 23.481,36 €
 14tg. (663, 683, 684) 21531 -78 21453 1,08 € 23.169,24 € 1,08 € 23.169,24 €
Gesamt 1179471 3103 1182574 4.465.195,44 € 4.465.195,44 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 4.465.000,00 €
Deckungsgrad: 100,00% 
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 195,44 €
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

6178 Zeichen

V/0860/2018 
V/0860/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert. 
Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 6.491.000 Euro und die Kos-
ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. 
 
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 4.465.000 
Euro, innerbetrieblichen Verrechnungen von 627.000 Euro, Auflösungen von Gebührenüberschüssen 
von 259.000 € und sonstigen Erträgen in Höhe von 24.000 Euro finanziert. 
 
Der Restbetrag in Höhe von 1.116.000 Euro , der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit 
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadtanteil beträgt 20 Prozent der 
um die sonstigen Erlöse bereinigten Gesamtkosten (6.491.000 € - 627.000 € - 259.000 € - 24.000 €). 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro und durch Kostenbeteili-
gungen der Stadtwerke in Höhe von 200.000 Euro finanziert. 
 
 
Begründung: 
 
Die Gebührenkalkulation 2019 entspricht – mit Ausnahme der Personalkosten - in wesentlichen Tei-
len der des Vorjahres. Die veranschlagten Mehrkosten in Höhe von 264.000 Euro resultieren zum 
größten Teil aus dem in 2018 erzielten Tarifabschluss der Personalentgelte. Im Planjahr kan n diese 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
30.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 60 52 16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0860/2018 
Mehrbelastung durch den Einsatz erzielter Überschüsse aus Vorjahren vollständig kompensiert we r-
den. Eine Gebührenanhebung ist nicht erforderlich. 
 
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 
 
Die Gebühr für die Straßenreinigung verbleibt gemäß beigef ügter Kalkulation auf dem Vorjahresn i-
veau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: 
 
  
Vollreinigung Anliegerstraßen 4,92 Euro 
Vollreinigung Durchgangsstraßen 4,32 Euro 
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 2,40 Euro 
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,16 Euro 
 
 
Gebührenprognose bis 2023 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine nach heutigem Kenntnisstand  Gebührenentwicklung der Jahre 
2020 bis 2023 beispielhaft dar. 
 
Für die folgenden Jahre werden bei den Materia lkosten, bei den Werkstatt-, Verwaltungs- und sonsti-
gen Kosten eine 2 -prozentige sowie bei den Personalkosten eine 1,5 -prozentige Steigerung vorher-
gesagt. Die Abschreibungen und der kalkulatorische Zins werden nach heutigem Kenntnisstand auf 
dem derzeitigen Niveau verbleiben. 
 
Im Jahr 2020 werden die Gebühreneinnahmen voraussichtlich nicht mehr ausreichend sein, um die 
Kosten der Straßenreinigung zu decken. Kompensierende Mittel aus Gebührenüberschüssen aus 
Vorjahren sind in voller Höhe im Planjahr 2019 ein gestellt und stehen für die Folgejahre nicht mehr 
zur Verfügung. 
 
Abhängig vom Betriebsergebnis 2018, ist dann für das Jahr 2020 zu prüfen, inwieweit eine Gebü h-
renerhebung zwingend erforderlich wird. 
 
Die Höhe der in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen  Steigerungsrate stellt die kleinste mögl i-
che Einheit dar und resultiert aus der in der Gebührensatzung verankerten 12-tel Teilung, die gewähr-
leisten soll, dass die Gebührenbelastung des Bürgers monatlich ohne Rundungsdifferenzen auf einen 
Cent genau abgerechnet werden kann. 
 
Im weiteren Prognoseverlauf bleiben die Gebühren bis 2022 stabil, bevor eine erneute Anhebung in 
2023 erforderlich wird.

- 3 - 
V/0860/2018 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2020 bis 2023 bei-
spielhaft dar. 
 
Gebührenvorausschau ab 2020  Geb.-Planung 
2019 
 Geb.-Vorschau 
2020 
 Geb.-Vorschau 
2021 
 Geb.-Vorschau 
2022 
 Geb.-Vorschau 
2023 
1. Materialkosten 988.000,00 €        1.008.000,00 €     1.028.000,00 €     1.049.000,00 €     1.070.000,00 €     
2. Personalkosten 3.551.000,00 €     3.604.000,00 €     3.658.000,00 €     3.713.000,00 €     3.769.000,00 €     
3. Abschreibungen 464.000,00 €        464.000,00 €        464.000,00 €        464.000,00 €        464.000,00 €        
4. sonstige betriebliche Kosten 25.000,00 €          26.000,00 €          27.000,00 €          28.000,00 €          29.000,00 €          
5. kalkulatorische Verzinsung 198.000,00 €        198.000,00 €        198.000,00 €        198.000,00 €        198.000,00 €        
6. Steuern - €                   - €                   - €                   - €                   - €                   
7. Werkstattkosten 320.000,00 €        326.000,00 €        333.000,00 €        340.000,00 €        347.000,00 €        
8. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung - €                   - €                   - €                   - €                   - €                   
9. Umlage der Verwaltungskosten 945.000,00 €        964.000,00 €        983.000,00 €        1.003.000,00 €     1.023.000,00 €     
Gesamtkosten 6.491.000,00 €     6.590.000,00 €     6.691.000,00 €     6.795.000,00 €     6.900.000,00 €     
10. sonstige Umsatzerlöse 1.140.000,00 €     1.217.000,00 €     1.237.000,00 €     1.258.000,00 €     1.279.000,00 €     
11. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 627.000,00 €        627.000,00 €        627.000,00 €        627.000,00 €        627.000,00 €        
12. Auflösung von Gebührenüberschüssen 259.000,00 €        - €                   - €                   - €                   - €                   
Gesamtertrag 2.026.000,00 €     1.844.000,00 €     1.864.000,00 €     1.885.000,00 €     1.906.000,00 €     
13. Gesamtgebührenbedarf 4.465.000,00 €     4.911.000,00 €     4.911.000,00 €     4.911.000,00 €     4.994.000,00 €     
Steigerung der Gesamtgebühr gegenüber 
dem Vorjahr 0,00% 9,99% 0,00% 0,00% 1,69%
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Anlage A 
  - Gebührenkalkulation

Beratungsverlauf (3)

27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 13.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0860/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37