V/0315/2008
Information über die geplante Betrauung der Stadtwerke Münster mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen
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Berichtsvorlage
7264 Zeichen
V/0315/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Information über geplante Betrauung der Stadtwerke Münster mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet von Münster Beratungsfolge 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.06.2008 Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Vorberatung 17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entsc heidung Bericht: Die aktuellen Entwicklungen des europäischen und nationalen Rechts zur Liberalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere die EU-Verordnung Personenverkehrsdienste 1370/2007, machen es notwendig, dass die Stadtwerke Münster GmbH durch ihren Gesellschaf- ter und Aufgabenträger ÖPNV (Stadt Münster) mit der Durchführung des ÖPNV (Stadtbusverkehr in Münster) detailliert beauftragt wird. Die bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Stadtwerke Münster GmbH (u.a. Gesellschaftervertrag) reichen nicht mehr aus, um den Vorgaben der EU und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für eine Leistungsvergabe an das kommunale Verkehrsunternehmen zu genügen. Eine Betrauung der Stadtwerke Münster GmbH durch die Stadt Münster ist nach dem EU-Recht, insbesondere nach dem so genannten Altmark-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahre 2003 („vier EuGH-Kriterien“) eine Voraussetzung dafür, die heutige Finanzierung des ÖPNV in Münster über den Querverbund innerhalb der Stadtwerke Münster GmbH EU- beihilferechtskonform fortzuführen. Damit kann das erfolgreiche, im Jahre 2004 vom Rat der Stadt beschlossene „ÖPNV-System aus einem Guss“, organisiert in einem Drei-Ebenen-Modell aus - Stadt Münster als Aufgabenträger ÖPNV - Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH - Fahrbetrieb der Stadtwerke Münster GmbH einschl. Tochtergesellschaft VSM sowie Ver- kehrsunternehmen des privaten Mittelstandes auch in der Zukunft unter breiter Mitgestaltung durch Politik und Verwaltung der Stadt fortgesetzt werden. Vorlagen-Nr.: V/0315/2008 Auskunft erteilt: Herr Dr. Oellers / Herr Reinkemeier Ruf: 492 6150 und 492 2000 E-Mail: Oellers@stadt-muenster.de Datum: 28.05.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0315/2008 Mit der Betrauung soll sichergestellt werden, dass für die nächsten 10 Jahre die Stadt Münster als Aufgabenträger volle Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit für den ÖPNV in Münster be- hält und die Stadtwerke Münster GmbH eine verlässliche rechtliche und wirtschaftliche Basis zur Planung und Erbringung der betrauten Verkehrs- und ÖPNV-Management-Leistungen in der von der Stadt gemäß seinem beschlossenen Nahverkehrsplan (NVP) gewünschten Qualität erhalten. Insbesondere kann auf diese Weise auch die Einbindung mittelständischer Untenehmen aus dem Münsterland durch die seit langem praktizierte Unterauftragsvergabe durch die Stadtwerke Münster GmbH weiterhin gewährleistet werden. Die Betrauung der Stadtwerke Münster GmbH mit der Durchführung des ÖPNV muss einer Viel- zahl insbesondere beihilfe- und wettbewerbsrechtlicher Anforderungen genügen. Um den Wett- bewerbskriterien der EU und den Bedingungen des EuGH (4 EuGH-Kriterien) zu entsprechen, müssen die Stadtwerke Münster GmbH im Gegenzug die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsbetriebs nachweisen und verbessern, die Zusammenarbeit mit der städtischen Nahverkehrsplanung so- wie die Einhaltung des Nahverkehrsplanes verbindlich gestalten. Die Stadtwerke Münster GmbH hat gutachterlich überprüfen lassen, ob die Kostenstruktur der eigenen Verkehrsbetriebe und damit auch die Höhe des Defizitausgleichs im Stadtwerke- Verbund dem vom EuGH aufgestellten Maßstab entsprechen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kosten des Verkehrsbetriebs der Stadtwerke Münster GmbH im Jahre 2006 noch leicht über denen eines „durchschnittlichen, gut geführten“ Unternehmens lagen. Mit der Aufstellung eines wirtschaftlichen Restrukturierungsplanes zur Erfüllung des vierten EuGH-Kriteriums wurde den Stadtwerken Münster GmbH vom Gutachter das erforderliche Tes- tat erteilt, so dass die wirtschaftlichen Bedingungen einer Betrauung durch die Stadt Münster als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger erfüllt sind. Grundlage hierfür ist der vom Rat der Stadt im September 2005 beschlossene Nahver- kehrsplan und dessen zukünftige Fortschreibungen. Gegenstand der Betrauung ist die Erbringung definierter gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und definierter Zusatzleistungen. Dazu gehören im Wesentlichen: - die Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Buslinien, für die die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Münster GmbH die Linienkonzessionen in Münster besitzen bzw. Mitinhaber der Konzessionen sind. Diese basieren nach Umfang und Qualität auf dem jeweils gülti- gen Nahverkehrsplan (Netze, Fahrplan, Qualitätsanforderungen, Infrastruktur). Die Ver- pflichtungen werden während der Laufzeit der Betrauung in Abstimmung mit der Stadt ak- tualisiert. - die Verkehrsleistungen auf Kooperationslinien (z.B. Regionalverkehr Münsterland GmbH und Westfalenbus GmbH) - die Erbringung von definierten Zusatzleistungen (z.B. Netzmanagement, Tarifentwicklung und Vertrieb, Marketing und Kundeninformation, Beschwerdemanagement) - des Weiteren wird die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Ratsbeschluss aus 2000 auch weiterhin mit der Wahrnehmung der Aufgaben des ÖPNV-Managements (Ebene 2) in Münster betraut. Die parlamentarischen Gremien bleiben wie bisher zuständig für die Nahverkehrsplanung. Durch die Betrauung entstehen der Stadt keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Sie hat allerdings die Aufgabe, die Umsetzung der Betrauungsvereinbarung einschließlich des Restruktu- rierungsplanes zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen zu veranlassen. 3 V/0315/2008 Der rechtliche Status der Stadtwerke Münster GmbH im Verhältnis zu den Fahrgästen und zu den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bleibt durch die Betrauung unberührt, ebenso die Planungshoheit der Stadt Münster als ÖPNV-Aufgabenträger für den kommunalen Nahverkehrs- plan (NVP). Fazit: Mit dem Betrauungsbeschluss des Rates wird die Stadtwerke Münster GmbH unmittelbar tätig. Die Betrauung erfolgt für 10 Jahre bis zum 31.12.2017. Die Stadt wird jährlich die Umsetzung der Betrauungsvereinbarung begleiten. Es bleibt zu über- prüfen, inwieweit nach Inkrafttreten der EU-VO 1370/2007 und der bundes- und landesrechtli- chen Umsetzung die Betrauungsvereinbarung ggf. angepasst werden sollte. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0315/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37