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V/0315/2008

Information über die geplante Betrauung der Stadtwerke Münster mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen

Vorlagen 16.04.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 15

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7264 Zeichen

V/0315/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Information über geplante Betrauung der Stadtwerke Münster mit der Erbringung                              
von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet von Münster 
 
 
Beratungsfolge  
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft     Vorberatung
12.06.2008   Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH                                              Vorberatung
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften                     Vorberatung
18.06.2008 Hauptausschuss                                                                                         Vorberatung
18.06.2008 Rat                                                                                                            Entsc heidung
 
 
 
Bericht: 
 
Die aktuellen Entwicklungen des europäischen und nationalen Rechts zur Liberalisierung des 
Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere die EU-Verordnung Personenverkehrsdienste 
1370/2007, machen es notwendig, dass die Stadtwerke Münster GmbH durch ihren Gesellschaf-
ter und Aufgabenträger ÖPNV (Stadt Münster) mit der Durchführung des ÖPNV (Stadtbusverkehr 
in Münster) detailliert beauftragt wird.  
Die bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Stadtwerke Münster GmbH (u.a. 
Gesellschaftervertrag) reichen nicht mehr aus, um den Vorgaben der EU und des Europäischen 
Gerichtshofes (EuGH) für eine Leistungsvergabe an das kommunale Verkehrsunternehmen zu 
genügen. 
 
Eine Betrauung der Stadtwerke Münster GmbH durch die Stadt Münster ist nach dem EU-Recht, 
insbesondere nach dem so genannten Altmark-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) 
aus dem Jahre 2003 („vier EuGH-Kriterien“) eine Voraussetzung dafür, die heutige Finanzierung 
des ÖPNV in Münster über den Querverbund innerhalb der Stadtwerke Münster GmbH EU-
beihilferechtskonform fortzuführen. Damit kann das erfolgreiche, im Jahre 2004 vom Rat der 
Stadt beschlossene „ÖPNV-System aus einem Guss“, organisiert in einem Drei-Ebenen-Modell 
aus  
- Stadt Münster als Aufgabenträger ÖPNV 
- Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH 
- Fahrbetrieb der Stadtwerke Münster GmbH einschl. Tochtergesellschaft VSM sowie Ver-
kehrsunternehmen des privaten Mittelstandes 
auch in der Zukunft unter breiter Mitgestaltung durch Politik und Verwaltung der Stadt fortgesetzt 
werden. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0315/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Oellers / Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492 6150   und    492 2000 
E-Mail: 
Oellers@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.05.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0315/2008 
 
Mit der Betrauung soll sichergestellt werden, dass für die nächsten 10 Jahre die Stadt Münster 
als Aufgabenträger volle Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit für den ÖPNV in Münster be-
hält und die Stadtwerke Münster GmbH eine verlässliche rechtliche und wirtschaftliche Basis zur 
Planung und Erbringung der betrauten Verkehrs- und ÖPNV-Management-Leistungen in der von 
der Stadt gemäß seinem beschlossenen Nahverkehrsplan (NVP) gewünschten Qualität erhalten. 
Insbesondere kann auf diese Weise auch die Einbindung mittelständischer Untenehmen aus 
dem Münsterland durch die seit langem praktizierte Unterauftragsvergabe durch die Stadtwerke 
Münster GmbH weiterhin gewährleistet werden. 
 
Die Betrauung der Stadtwerke Münster GmbH mit der Durchführung des ÖPNV muss einer Viel-
zahl insbesondere beihilfe- und wettbewerbsrechtlicher Anforderungen genügen. Um den Wett-
bewerbskriterien der EU und den Bedingungen des EuGH (4 EuGH-Kriterien) zu entsprechen, 
müssen die Stadtwerke Münster GmbH im Gegenzug die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsbetriebs 
nachweisen und verbessern, die Zusammenarbeit mit der städtischen Nahverkehrsplanung so-
wie die Einhaltung des Nahverkehrsplanes verbindlich gestalten.       
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hat gutachterlich überprüfen lassen, ob die Kostenstruktur der 
eigenen Verkehrsbetriebe und damit auch die Höhe des Defizitausgleichs im Stadtwerke-
Verbund dem vom EuGH aufgestellten Maßstab entsprechen. Im Ergebnis wurde festgestellt, 
dass die Kosten des Verkehrsbetriebs der Stadtwerke Münster GmbH im Jahre 2006 noch leicht 
über denen eines „durchschnittlichen, gut geführten“ Unternehmens lagen.  
 
Mit der Aufstellung eines wirtschaftlichen Restrukturierungsplanes zur Erfüllung des vierten 
EuGH-Kriteriums wurde den Stadtwerken Münster GmbH vom Gutachter das erforderliche Tes-
tat erteilt, so dass die wirtschaftlichen Bedingungen einer Betrauung durch die Stadt Münster als 
zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger erfüllt sind. 
 
Grundlage hierfür ist der vom Rat der Stadt im September 2005 beschlossene Nahver-
kehrsplan und dessen zukünftige Fortschreibungen. 
Gegenstand der Betrauung ist die Erbringung definierter gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen 
und definierter Zusatzleistungen. Dazu gehören im Wesentlichen: 
 
- die Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Buslinien, für die die Verkehrsbetriebe der 
Stadtwerke Münster GmbH die Linienkonzessionen in Münster besitzen bzw. Mitinhaber 
der Konzessionen sind. Diese basieren nach Umfang und Qualität auf dem jeweils gülti-
gen Nahverkehrsplan (Netze, Fahrplan, Qualitätsanforderungen, Infrastruktur). Die Ver-
pflichtungen werden während der Laufzeit der Betrauung in Abstimmung mit der Stadt ak-
tualisiert.  
- die Verkehrsleistungen auf Kooperationslinien (z.B. Regionalverkehr Münsterland GmbH 
und Westfalenbus GmbH) 
- die Erbringung von definierten Zusatzleistungen (z.B. Netzmanagement, Tarifentwicklung 
und Vertrieb, Marketing und Kundeninformation, Beschwerdemanagement) 
- des Weiteren wird die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Ratsbeschluss aus 2000 auch 
weiterhin mit der Wahrnehmung der Aufgaben des ÖPNV-Managements (Ebene 2) in 
Münster betraut.  
 
 
Die parlamentarischen Gremien bleiben wie bisher zuständig für die Nahverkehrsplanung.  
 
 
Durch die Betrauung entstehen der Stadt keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Sie hat 
allerdings die Aufgabe, die Umsetzung der Betrauungsvereinbarung einschließlich des Restruktu-
rierungsplanes zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen zu veranlassen.

3 
V/0315/2008 
 
Der rechtliche Status der Stadtwerke Münster GmbH im Verhältnis zu den Fahrgästen und zu 
den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bleibt durch die Betrauung unberührt, ebenso die 
Planungshoheit der Stadt Münster als ÖPNV-Aufgabenträger für den kommunalen Nahverkehrs-
plan (NVP). 
 
 
Fazit:  
 
Mit dem Betrauungsbeschluss des Rates wird die Stadtwerke Münster GmbH unmittelbar tätig. 
Die Betrauung erfolgt für 10 Jahre bis zum 31.12.2017.  
 
Die Stadt wird jährlich die Umsetzung der Betrauungsvereinbarung begleiten. Es bleibt zu über-
prüfen, inwieweit nach Inkrafttreten der EU-VO 1370/2007 und der bundes- und landesrechtli-
chen Umsetzung die Betrauungsvereinbarung ggf. angepasst werden sollte. 
 
 
 
 
i. V.                                                        
 
 
gez.                                                                                              
Schultheiß                                                                                    
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0315/2008
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37