V/0657/2025
Interessenbekundungen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026
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Anlage1 zur Vorlage V-0657-2025: SKS Zusammenfassung
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Anlage 1 zur Vorlage V/0657/2025
Zusammenfassung Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) ,
Projektaufruf 2025/2026), vollständige Beschreibung
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-
dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Förderziel und Kontext
Bereitstellung von 333 Mio. Euro in der ersten Tranche (2025) für das Programm
SKS.
Förderungen über mehrere Jahre (bis zu sechs Jahre und spätestens bis 31.01.2031)
zur Sanierung kommunaler Sportstätten von regionaler oder überregionaler
Bedeutung.
Fokus: Gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Integration, Nachhaltigkeit und
Barrierefreiheit; Abbau von Sanierungsstaus.
Mögliche Fortführung bei zusätzlicher Haushaltsmittelbereitstellung 2026; Projekte
aus diesem Projektaufruf bleiben vorbehalten.
Rechtsgrundlagen
Zuwendungen nach BHO, ANBestGk, NBest-Bau, GEG, RZBau, AEUV-Art. 106–109;
an dieser Stelle wird auf die Wiedergabe der vollständigen Bezeichnungen verzichtet.
Kein Rechtsanspruch auf Förderung; Entscheidung im Ermessen des
Haushaltsgesetzgebers.
Gegenstand der Förderung
Kommunale Sportstätten (gedeckt/ungedeckt), primär öffentlich zugänglich.
Umfassende bauliche Sanierung/Modernisierung inkl. Barrierefreiheit; Erhaltung von
Bestandsgebäuden/ Freianlagen.
Ergänzende Maßnahmen: energetische Standards gemäß GEG; Kunstrasen
zulässig, aber nachhaltige Materialien bevorzugen; Freibäder/Hallenbäder: Förderung
der Wärme-/Wasser-/Chemikalieneffizienz.
Nicht förderfähig: reine Spitzensport- oder gewerblich genutzte Einrichtungen.
Antragsberechtigte/Zuwendungsempfänger
Städte, Gemeinden; Landkreise als Eigentümer der Einrichtung.
Gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen möglich; Eigentum Dritter möglich, aber
kommunale Nutzung vor Ort entscheidend.
besondere Fördervoraussetzungen
EU-Beihilfen und Besonderheiten
Beihilferelevanz prüfen; Eigenerklärung in Phase 2-Einreichung.
Zweckbindung meist 20 Jahre (25 Jahre bei Ersatzneubauten).
Finanzierung
Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung).
Bundesanteil: mindestens 250.000 Euro; Höchstgrenze: 8 Mio Euro.
Komplementärfinanzierung: Bund bis zu 45% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben; Kommunen mindestens 55%.
Bei Haushaltsnotlage: Bund bis zu 75%; kommunaler Eigenanteil entsprechend
reduziert auf 25%
Dritte können beteiligt sein; mind. 10% Eigenanteil durch Kommune; Drittmittel
beeinflussen Berechnung der Förderung.
Unbeteiligte Dritte (Spenden, Stiftungen) möglich; können über 10% hinaus den
Eigenanteil ersetzen.
Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich, BEG NWG/BEG
EM/BEG KFN etc. ausgeschlossen, ebenso mit Städtebauförderung.
Verfahren
Laufzeitkoordination durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB), das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) ist zuständig.
Zwei Phasen:
Phase 1: Interessenbekundung (Projektskizze) bis 15. Januar 2026 online
über easy Online; Rats-/Kreistagsbeschluss beilegen; Gesamtfinanzierung
nachweisen.
Phase 2: Zuschussantrag (Zuwendungsantrag) nach Projektauswahl ca. März
2026; Abgabe innerhalb 4 Wochen nach Koordinierungsgespräch;
Vorhabenbeginn ist Lieferungs-/Leistungsvertrag (LSP 6 HOAI). Frist 24
Monate für Antragsunterlagen und Mittelabruf; Verzögerungen können Mittel
bzw. Ansprüche gefährden.
Energieeffizienz-Experten: Pflicht bei Gebäudesanierung/Neubauten
Baufachliche Prüfung: bei Maßnahmen über 6 Mio. Euro Bund/Land-Prüfung; sonst
interne bautechnischen Dienststellen
Nach Abschluss Nachweis der energetischen Anforderungen durch Bericht des
Energieeffizienz-Experten
Öffentlichkeitsarbeit: Informationspflichten, Berichterstattung, Mitwirkung bei
wissenschaftlicher Begleitung und dem Erfahrungsaustausch der Projekte.
Bewertungskriterien des Zuwendungsgebers (keine Priorisierung durch Antragsteller)
Erfüllung der energetischen Anforderungen ist grundsätzliche Voraussetzung.
Positive Aspekte: übererfüllte energetische Ziele,
fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 HOAI
Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit,
bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt,
Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien.
Beschlussvorlage
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V/0657/2025 V/0657/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Interessenbekundungen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026 Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Projektskizzen zur Interessenbekundung Bundespro- gramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026 bis zum 15. Ja- nuar 2026 einzureichen für die Maßnahmen • Umwandlung Kunstrasenplatz Große Wiese Kinderhaus • Umwandlung Kunstrasenplatz Egelshove Mecklenbeck • Neubau / Ersatzbau Kunstrasenplatz Zum Häpper Amelsbüren • Sanierung / Neubau / Sportfreiflächen Sportanlage Tilbecker Straße Roxel • Neubau / Ersatzbau Sechsfachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg • Neubau/ Ersatzbau Funktionsräume Zweifachsporthalle Schulzentrum Hiltrup • Sanierung alte Oxford-Sporthalle Gievenbeck 2. Der Rat begrüßt eine Teilnahme der Stadt Münster an dem Programm für die genannten Maßnahmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Abgesehen von der Sanierung der alten Oxford-Sporthalle sind die für die Interessenbekundung vor- gesehenen Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 mit Auszahlungsansätzen in den Pro- duktgruppen 08.01 „Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen“ bzw. 03.01 „Leistungen für Schulen“ enthalten. Die erwarteten Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bundes sind noch nicht veranschlagt. Der Bund wird die in die Programmauswahl genommenen und antragsbe- rechtigten Projekte komplementär durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einem Fördersatz bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten als Festbetragsfinanzierung fördern. Sportamt 01.12.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dittmer Telefon: 492-5210 DittmerR@stadt - muenster.de - 2 - V/0657/2025 Nach Ablauf der Phase 1 wird die Verwaltung für die im weiteren Verlauf zur Antragstellung zugelas- senen Projekte die notwendigen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 in die Haus- haltsberatungen einbringen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Zu. 1.) Ausgangslage Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16.10.2025 einen Pro- jektaufruf 2025/2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffent- licht; die Inhalte des Programms sind in Anlage 1 zusammengefasst dargestellt. Die im Rahmen des genannten Bundesprogramms aufgerufenen Fristen bedeuten für die Stadt Münster, dass dem Rat die Projekte, mit denen die Stadtverwaltung in das Verfahren für die Förderung gehen will, bereits am 10.12.2025 und damit parallel zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt werden müssen. Die nachstehenden sieben Projekte erfüllen nach der Einschätzung der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Interessensbekundung. Steckbrief Projekte: Die vollständigen Projektskizzen für die Einreichung bis zum 15.01.2026 werden derzeit erarbeitet. Nachfolgend werden die vorgeschlagenen Projekte kurz erläutert. a) Umwandlung Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Große Wiese in Kinderhaus: Um den Sportbetrieb am Standort Kinderhaus zukunftsfähig zu sichern, wurde Westfalia Kinderhaus, dem ansässigen Sportverein, eine alternative Lösung vorgestellt: • Umwandlung des östlichen Rasenplatzes (ohne Tribüne) in einen Kunstrasenplatz mit Flut- lichtanlage. Zentraler Anlass hierfür ist der notwendige Ersatz der bisherigen Sportfläche, da auf dem be- stehenden Tennenplatz eine Vierfachsporthalle errichtet werden soll. Die neue Sporthalle wird benötigt, um den steigenden schulischen Bedarf an Schulsportflächen weitestgehend decken zu können. Die Umwandlung des Rasenplatzes in einen ganzjährig nutzbaren Kunstrasenplatz gewährleistet zu- gleich die Aufrechterhaltung eines geordneten Trainings- und Spielbetriebs, insbesondere in den Win- termonaten, und stellt somit eine deutliche qualitative Verbesserung der sportlichen Infrastruktur dar. b) Umwandlung des Tennenplatzes Egelshove in einen Kunstrasenplatz Der letzte noch bestehende Tennenplatz am Standort Egelshove in Mecklenbeck wird in einen mo- dernen Kunstrasenplatz umgewandelt. Dies ist insbesondere erforderlich, um die Bewerbung des ansässigen Vereins für ein Talentförderzentrum weiblich zu unterstützen. Gemäß den DFB-Vorgaben müssen hierfür hochwertige, professionelle und witterungsunabhängige Trainingsflächen bereitste- hen. Der Rat hat diese Maßnahme in der Haushaltssatzung 2025 (V/0772/2024) bereits beschlossen. c) Ersatzbau Kunstrasenplatz Zum Häpper in Amelsbüren Der bestehende Tennenplatz am Standort Amelsbüren wird aufgrund der geplanten Errichtung (V/0256/2020) einer Mehrzweckhalle dauerhaft entfallen und steht dem Sportbetrieb künftig nicht mehr zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Sportflächenkapazitäten für den Vereins- und Schulsport wurde die Möglichkeit eines Ersatzbaus geprüft. Am Standort befindet sich bereits ein Kunstrasen- platz; der neue Kunstrasenplatz soll unmittelbar angrenzend errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, sodass bei Genehmigung kein Bebauungsplanverfahren erforder- lich ist. - 3 - V/0657/2025 d) Sanierung Sportzentrum Tilbecker Straße in Roxel Der Rasenplatz der Bezirkssportanlage Tilbecker Straße in Roxel benötigt aufgrund von massiven Schäden eine Grundsanierung. Das Sportzentrum Roxel ist gleichzeitig Leichtathletik-Stützpunkt, so dass die Leichtathletik-Anlagen, wie zum Beispiel die 400-m-Laufbahn sowie die Anlagen für (Stab)- Hochsprung, Weitsprung, Speerwurf, Diskus und Kugelstoßen ebenfalls erneuert werden. Im Rahmen der Sanierung werden als ergänzende Maßnahmen die maroden Multifunktionsspielfelder instandgesetzt und um ein Beachhandballfeld, eine Calisthenicsanlage und einen Pumptrack ergänzt. Die Maßnahmen wurden bereits mit der Vorlage V/0791/2024 im Sportausschuss beschlossen. Da es sich beim Sportzentrum Roxel um eine Bezirkssportanlage handelt, steht die Sportanlage der Öffent- lichkeit zur Verfügung. e) Sechsfachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg Mit dem vorliegenden Errichtungsbeschluss (V/0162/2025) wird das Projekt einer Sechsfachsporthal- le am Standort Hoffschultestraße 21 umgesetzt. Die bisherige Dreifachsporthalle ist baulich, tech- nisch und wirtschaftlich nicht mehr sanierungsfähig. Eine umfassende Sanierung hätte die Kosten eines Neubaus überschritten, ohne die dringend erforderliche Kapazitätserweiterung zu schaffen. Nun erfolgt der Einstieg in die Feinplanung. Die Fertigstellung ist für Mitte 2029 vorgesehen. f) Funktionsräume der Zweifachsporthalle am Schulzentrum Hiltrup Für das Projekt liegt im Zusammenhang mit dem direkt an die Zweifachsporthalle angrenzenden Neubau einer Dreifachsporthalle bereits ein Errichtungsbeschluss vor. Die Stadt Münster bereitet nun den nächsten Schritt vor: der Baubeschluss soll im Jahr 2026 folgen. Mit diesem Projekt wird der energetische und funktionale Ersatzbau der bestehenden Funktionsräume der Zweifachsporthalle im Rahmen des Neubaus der Dreifachsporthalle im Schulzentrum Hiltrup umgesetzt. Die bestehenden Funktionsräume der Zweifachsporthalle müssten aufgrund ihres baulichen und energetischen Zu- stands dringend modernisiert werden. Es ist geplant, die bestehenden Räume abzureißen und ge- meinsam mit den Funktionsräumen für die geplante Dreifachsporthalle neu zu errichten. g) Sanierung der alten Oxford-Sporthalle Gievenbeck Über die Nachnutzung der ehemaligen Turnhalle auf dem Oxfordgelände als Mehrzweckhalle wurde bereits mit der Beschlussvorlage V/0004/2025 entschieden. Obwohl die Sporthalle nicht den Anforderungen einer nach DIN 18032 -1 normierten Sporthalle ent- spricht, ergeben sich trotzdem oder sogar gerade deswegen große Potenziale für sowohl Sportarten, die keine DIN -genormte Halle benötigen, als auch für kulturelle oder soziale Veranstaltungen. Es können hier Sportvereine untergebracht werden, die schon seit langem auf der Suche nach Räum- lichkeiten zur Ausübung ihres Sports sind, u.a. inklusiver Tanzsport, Tango, Billard und Schach. Zu 2. Die Phase 2 des Programmaufrufs soll nach der Auswahlentscheidung im Bund Ende Februar und folglich während der politischen Haushaltsberatungen beginnen. Die Verwaltung wird die erforderli- chen Veränderungsblätter für die erfolgreichen antragsberechtigten Projekte in den Sportausschuss bzw. den Hauptausschuss einbringen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1
Anlage A
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Anlage A zur V/0657/2025 Kurzüberblick Die Stadt Münster soll sich mit sechs Projektskizzen zur Interessenbekundung am Bundespro- gramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026 beteiligen und diese bis zum 15. Januar 2026 einreichen. Der Rat beschließt, die Finanzierung für alle Projek- te sicherzustellen, die in die Programmauswahl aufgenommen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Inte- ressierten unterstützt die Stadt durch Investitionen in die Sportinfrastruktur. Zweckgebundene öffentliche Mittel durch Bund und Land oder Drittmittel sollen zielführend ein- geworben werden. Hierzu dient die Interessenbekundung der geeigneten Maßnahmen. Der Bund trifft die Auswahlentscheidung voraussichtlich im Februar 2026 und wird die Stadt dann zur Antragstellung für die zugelassenen Projekte auffordern. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstal- tungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Zum Häpper
- Tilbecker Straße
- Hoffschultestraße 21
- Große Wiese
- Kinderhaus
- Egelshove
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 12:07