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V/0657/2025

Interessenbekundungen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026

Vorlagen 26.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 26

Anlage1 zur Vorlage V-0657-2025: SKS Zusammenfassung

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Anlage1 zur Vorlage V-0657-2025: SKS Zusammenfassung

4429 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0657/2025 
Zusammenfassung Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) , 
Projektaufruf 2025/2026), vollständige Beschreibung 
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-
dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 
    Förderziel und Kontext 
 Bereitstellung von 333 Mio. Euro in der ersten Tranche (2025) für das Programm 
SKS. 
 Förderungen über mehrere Jahre (bis zu sechs Jahre und spätestens bis 31.01.2031) 
zur Sanierung kommunaler Sportstätten von regionaler oder überregionaler 
Bedeutung. 
 Fokus: Gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Integration, Nachhaltigkeit und 
Barrierefreiheit; Abbau von Sanierungsstaus. 
 Mögliche Fortführung bei zusätzlicher Haushaltsmittelbereitstellung 2026; Projekte 
aus diesem Projektaufruf bleiben vorbehalten. 
    Rechtsgrundlagen 
 Zuwendungen nach BHO, ANBestGk, NBest-Bau, GEG, RZBau, AEUV-Art. 106–109; 
an dieser Stelle wird auf die Wiedergabe der vollständigen Bezeichnungen verzichtet. 
 Kein Rechtsanspruch auf Förderung; Entscheidung im Ermessen des 
Haushaltsgesetzgebers. 
    Gegenstand der Förderung 
 Kommunale Sportstätten (gedeckt/ungedeckt), primär öffentlich zugänglich. 
 Umfassende bauliche Sanierung/Modernisierung inkl. Barrierefreiheit; Erhaltung von 
Bestandsgebäuden/ Freianlagen. 
 Ergänzende Maßnahmen: energetische Standards gemäß GEG; Kunstrasen 
zulässig, aber nachhaltige Materialien bevorzugen; Freibäder/Hallenbäder: Förderung 
der Wärme-/Wasser-/Chemikalieneffizienz. 
 Nicht förderfähig: reine Spitzensport- oder gewerblich genutzte Einrichtungen. 
    Antragsberechtigte/Zuwendungsempfänger 
 Städte, Gemeinden; Landkreise als Eigentümer der Einrichtung. 
 Gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen möglich; Eigentum Dritter möglich, aber 
kommunale Nutzung vor Ort entscheidend. 
    besondere Fördervoraussetzungen 
 EU-Beihilfen und Besonderheiten 
 Beihilferelevanz prüfen; Eigenerklärung in Phase 2-Einreichung. 
 Zweckbindung meist 20 Jahre (25 Jahre bei Ersatzneubauten). 
    Finanzierung 
 Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung). 
 Bundesanteil: mindestens 250.000 Euro; Höchstgrenze: 8 Mio Euro. 
 Komplementärfinanzierung: Bund bis zu 45% der zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben; Kommunen mindestens 55%. 
 Bei Haushaltsnotlage: Bund bis zu 75%; kommunaler Eigenanteil entsprechend 
reduziert auf 25%

 Dritte können beteiligt sein; mind. 10% Eigenanteil durch Kommune; Drittmittel 
beeinflussen Berechnung der Förderung. 
 Unbeteiligte Dritte (Spenden, Stiftungen) möglich; können über 10% hinaus den 
Eigenanteil ersetzen. 
 Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich, BEG NWG/BEG 
EM/BEG KFN etc. ausgeschlossen, ebenso mit Städtebauförderung. 
    Verfahren 
 Laufzeitkoordination durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen (BMWSB), das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
(BBSR) ist zuständig. 
 Zwei Phasen: 
 Phase 1: Interessenbekundung (Projektskizze) bis 15. Januar 2026 online 
über easy Online; Rats-/Kreistagsbeschluss beilegen; Gesamtfinanzierung 
nachweisen. 
 Phase 2: Zuschussantrag (Zuwendungsantrag) nach Projektauswahl ca. März 
2026; Abgabe innerhalb 4 Wochen nach Koordinierungsgespräch; 
Vorhabenbeginn ist Lieferungs-/Leistungsvertrag (LSP 6 HOAI). Frist 24 
Monate für Antragsunterlagen und Mittelabruf; Verzögerungen können Mittel 
bzw. Ansprüche gefährden. 
 Energieeffizienz-Experten: Pflicht bei Gebäudesanierung/Neubauten 
 Baufachliche Prüfung: bei Maßnahmen über 6 Mio. Euro Bund/Land-Prüfung; sonst 
interne bautechnischen Dienststellen 
 Nach Abschluss Nachweis der energetischen Anforderungen durch Bericht des 
Energieeffizienz-Experten 
 Öffentlichkeitsarbeit: Informationspflichten, Berichterstattung, Mitwirkung bei 
wissenschaftlicher Begleitung und dem Erfahrungsaustausch der Projekte. 
    Bewertungskriterien des Zuwendungsgebers (keine Priorisierung durch Antragsteller) 
 Erfüllung der energetischen Anforderungen ist grundsätzliche Voraussetzung. 
 Positive Aspekte: übererfüllte energetische Ziele,  
 fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 HOAI  
 Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,  
 zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit, 
 bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt,  
 Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien.

Beschlussvorlage

8810 Zeichen

V/0657/2025 
V/0657/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interessenbekundungen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), 
Projektaufruf 2025/2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Projektskizzen zur Interessenbekundung Bundespro-
gramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026 bis zum 15. Ja-
nuar 2026 einzureichen für die Maßnahmen 
• Umwandlung Kunstrasenplatz Große Wiese Kinderhaus 
• Umwandlung Kunstrasenplatz Egelshove Mecklenbeck 
• Neubau / Ersatzbau Kunstrasenplatz Zum Häpper Amelsbüren 
• Sanierung / Neubau / Sportfreiflächen Sportanlage Tilbecker Straße Roxel 
• Neubau / Ersatzbau Sechsfachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg 
• Neubau/ Ersatzbau  Funktionsräume Zweifachsporthalle Schulzentrum Hiltrup 
• Sanierung alte Oxford-Sporthalle Gievenbeck 
 
2. Der Rat begrüßt eine Teilnahme der Stadt Münster an dem Programm für die genannten 
Maßnahmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Abgesehen von der Sanierung der alten Oxford-Sporthalle sind die für die Interessenbekundung vor-
gesehenen Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 mit Auszahlungsansätzen in den Pro-
duktgruppen 08.01 „Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen“ bzw. 03.01 „Leistungen 
für Schulen“ enthalten. Die erwarteten Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bundes sind 
noch nicht veranschlagt. Der Bund wird die in die Programmauswahl genommenen und antragsbe-
rechtigten Projekte komplementär durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einem Fördersatz 
bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten als Festbetragsfinanzierung fördern. 
 
Sportamt 
 
01.12.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dittmer 
Telefon: 492-5210 
DittmerR@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0657/2025 
Nach Ablauf der Phase 1 wird die Verwaltung für die im weiteren Verlauf zur Antragstellung zugelas-
senen Projekte die notwendigen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 in die Haus-
haltsberatungen einbringen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu. 1.) 
Ausgangslage 
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16.10.2025 einen Pro-
jektaufruf 2025/2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffent-
licht; die Inhalte des Programms sind in Anlage 1 zusammengefasst dargestellt. Die im Rahmen des 
genannten Bundesprogramms aufgerufenen Fristen bedeuten für die Stadt Münster, dass dem Rat 
die Projekte, mit denen die Stadtverwaltung in das Verfahren für die Förderung gehen will, bereits am 
10.12.2025 und damit parallel zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für die Jahre 2026 und 
2027 vorgelegt werden müssen. Die nachstehenden sieben Projekte erfüllen nach der Einschätzung 
der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Interessensbekundung. 
 
Steckbrief Projekte: 
Die vollständigen Projektskizzen für die Einreichung bis zum 15.01.2026 werden derzeit erarbeitet. 
Nachfolgend werden die vorgeschlagenen Projekte kurz erläutert. 
 
a) Umwandlung Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Große Wiese in Kinderhaus: 
Um den Sportbetrieb am Standort Kinderhaus zukunftsfähig zu sichern, wurde Westfalia Kinderhaus, 
dem ansässigen Sportverein, eine alternative Lösung vorgestellt: 
• Umwandlung des östlichen Rasenplatzes (ohne Tribüne) in einen Kunstrasenplatz mit Flut-
lichtanlage. 
Zentraler Anlass hierfür ist der notwendige Ersatz der bisherigen Sportfläche, da auf dem be-
stehenden Tennenplatz eine Vierfachsporthalle errichtet werden soll. Die neue Sporthalle wird 
benötigt, um den steigenden schulischen Bedarf an Schulsportflächen weitestgehend decken 
zu können. 
Die Umwandlung des Rasenplatzes in einen ganzjährig nutzbaren Kunstrasenplatz gewährleistet zu-
gleich die Aufrechterhaltung eines geordneten Trainings- und Spielbetriebs, insbesondere in den Win-
termonaten, und stellt somit eine deutliche qualitative Verbesserung der sportlichen Infrastruktur dar. 
 
b) Umwandlung des Tennenplatzes Egelshove in einen Kunstrasenplatz 
Der letzte noch bestehende Tennenplatz am Standort Egelshove in Mecklenbeck wird in einen mo-
dernen Kunstrasenplatz umgewandelt. Dies ist insbesondere erforderlich, um die Bewerbung des 
ansässigen Vereins für ein Talentförderzentrum weiblich zu unterstützen. Gemäß den DFB-Vorgaben 
müssen hierfür hochwertige, professionelle und witterungsunabhängige Trainingsflächen bereitste-
hen. Der Rat hat diese Maßnahme in der Haushaltssatzung 2025 (V/0772/2024) bereits beschlossen. 
 
c) Ersatzbau Kunstrasenplatz Zum Häpper in Amelsbüren 
Der bestehende Tennenplatz am Standort Amelsbüren wird aufgrund der geplanten Errichtung 
(V/0256/2020) einer Mehrzweckhalle dauerhaft entfallen und steht dem Sportbetrieb künftig nicht 
mehr zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Sportflächenkapazitäten für den Vereins- und Schulsport 
wurde die Möglichkeit eines Ersatzbaus geprüft. Am Standort befindet sich bereits ein Kunstrasen-
platz; der neue Kunstrasenplatz soll unmittelbar angrenzend errichtet werden. Das Vorhaben liegt im 
Außenbereich gemäß § 35 BauGB, sodass bei Genehmigung kein Bebauungsplanverfahren erforder-
lich ist.

- 3 - 
V/0657/2025 
d) Sanierung Sportzentrum Tilbecker Straße in Roxel 
Der Rasenplatz der Bezirkssportanlage Tilbecker Straße in Roxel benötigt aufgrund von massiven 
Schäden eine Grundsanierung. Das Sportzentrum Roxel ist gleichzeitig Leichtathletik-Stützpunkt, so 
dass die Leichtathletik-Anlagen, wie zum Beispiel die 400-m-Laufbahn sowie die Anlagen für (Stab)-
Hochsprung, Weitsprung, Speerwurf, Diskus und Kugelstoßen ebenfalls erneuert werden.  
Im Rahmen der Sanierung werden als ergänzende Maßnahmen die maroden Multifunktionsspielfelder 
instandgesetzt und um ein Beachhandballfeld, eine Calisthenicsanlage und einen Pumptrack ergänzt. 
Die Maßnahmen wurden bereits mit der Vorlage V/0791/2024 im Sportausschuss beschlossen. Da es 
sich beim Sportzentrum Roxel um eine Bezirkssportanlage handelt, steht die Sportanlage der Öffent-
lichkeit zur Verfügung. 
 
e) Sechsfachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg 
Mit dem vorliegenden Errichtungsbeschluss (V/0162/2025) wird das Projekt einer Sechsfachsporthal-
le am Standort Hoffschultestraße 21 umgesetzt. Die bisherige Dreifachsporthalle ist baulich, tech-
nisch und wirtschaftlich nicht mehr sanierungsfähig. Eine umfassende Sanierung hätte die Kosten 
eines Neubaus überschritten, ohne die dringend erforderliche Kapazitätserweiterung zu schaffen. 
Nun erfolgt der Einstieg in die Feinplanung. Die Fertigstellung ist für Mitte 2029 vorgesehen. 
 
f) Funktionsräume der Zweifachsporthalle am Schulzentrum Hiltrup 
Für das Projekt liegt im Zusammenhang mit dem direkt an die Zweifachsporthalle angrenzenden 
Neubau einer Dreifachsporthalle bereits ein Errichtungsbeschluss vor. Die Stadt Münster bereitet nun 
den nächsten Schritt vor: der Baubeschluss soll im Jahr 2026 folgen. Mit diesem Projekt wird der 
energetische und funktionale Ersatzbau der bestehenden Funktionsräume der Zweifachsporthalle im 
Rahmen des Neubaus der Dreifachsporthalle im Schulzentrum Hiltrup umgesetzt. Die bestehenden 
Funktionsräume der Zweifachsporthalle müssten aufgrund ihres baulichen und energetischen Zu-
stands dringend modernisiert werden. Es ist geplant, die bestehenden Räume abzureißen und ge-
meinsam mit den Funktionsräumen für die geplante Dreifachsporthalle neu zu errichten. 
 
g) Sanierung der alten Oxford-Sporthalle Gievenbeck 
Über die Nachnutzung der ehemaligen Turnhalle auf dem Oxfordgelände als Mehrzweckhalle wurde 
bereits mit der Beschlussvorlage V/0004/2025 entschieden.  
Obwohl die Sporthalle nicht den Anforderungen einer nach DIN 18032 -1 normierten Sporthalle ent-
spricht, ergeben sich trotzdem oder sogar gerade deswegen große Potenziale für sowohl Sportarten, 
die keine DIN -genormte Halle benötigen, als auch für kulturelle oder soziale Veranstaltungen. Es 
können hier Sportvereine untergebracht werden, die schon seit langem auf der Suche nach Räum-
lichkeiten zur Ausübung ihres Sports sind, u.a. inklusiver Tanzsport, Tango, Billard und Schach. 
 
 
Zu 2.  
Die Phase 2 des Programmaufrufs soll nach der Auswahlentscheidung im Bund Ende Februar und 
folglich während der politischen Haushaltsberatungen beginnen. Die Verwaltung wird die erforderli-
chen Veränderungsblätter für die erfolgreichen antragsberechtigten Projekte in den Sportausschuss 
bzw. den Hauptausschuss einbringen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1

Anlage A

1854 Zeichen

Anlage A zur V/0657/2025 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster soll sich mit sechs Projektskizzen zur Interessenbekundung am Bundespro-
gramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), Projektaufruf 2025/2026 beteiligen und 
diese bis zum 15. Januar 2026 einreichen. Der Rat beschließt, die Finanzierung für alle Projek-
te sicherzustellen, die in die Programmauswahl aufgenommen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Inte-
ressierten unterstützt die Stadt durch Investitionen in die Sportinfrastruktur. 
Zweckgebundene öffentliche Mittel durch Bund und Land oder Drittmittel sollen zielführend ein-
geworben werden. Hierzu dient die Interessenbekundung der geeigneten Maßnahmen. 
 
Der Bund trifft die Auswahlentscheidung voraussichtlich im Februar 2026 und wird die Stadt 
dann zur Antragstellung für die zugelassenen Projekte auffordern. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstal-
tungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Zum Häpper
  • Tilbecker Straße
  • Hoffschultestraße 21
  • Große Wiese
  • Kinderhaus
  • Egelshove

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0657/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2025
Erstellt
25.11.2025 12:07