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V/0339/2023

Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW

Vorlagen 09.06.2023

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Anlage A

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Ansehen

Anlage-2_Fortschreibung_Regionalplan_2023-07-04

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Ansehen

Anlage 1 060723

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage-3_Stellungnahme_2023-07-17

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Ansehen

Anlage A

4106 Zeichen

Anlage A zur V/0339/2023 
Kurzüberblick 
Der Regionalplan ist das zentrale Instrument der übergeordneten Raumordnungsplanung. Mit ihm 
wird die Raumnutzung im gesamten Münsterland gesteuert, in dem er Vorgaben insbesondere für 
die kommunale Bauleitplanung in Form von verbindlichen Zielen und abwägbaren Grundsätzen 
festgelegt.  
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- 
und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert (Zielhorizont 2045) aufgestellt 
werden. Die Gemeinden müssen ihre Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) 
an die Ziele der Raumordnung (d.h. insbesondere an die Regional- und Landesplanung) anpas-
sen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wichtige inhaltliche Bausteine dieser Regionalplanänderung sind: 
- die Sicherung von langfristigen Entwicklungspotenzialen durch die bedarfsorientierte und aus-
reichende planerische Bereitstellung von möglichen Wohnsiedlungsflächen,  
- die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen durch die ausreichende Versor-
gung mit Gewerbe- und Industrieflächen und  
- die Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesonde-
re im Bereich Wind- und Solarenergie). 
 
Mit der Vorlage werden durch die langfristige Sicherung von Siedlungsentwicklungsflächen die 
folgenden Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
     mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
     mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
     mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Zur Sicherung einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität sind dabei folgende Teilziele 
maßgeblich:  
 Schutz des Freiraums durch einen möglichst sparsamen Umgang mit dem knappen Gut „Flä-
che“  
 Berücksichtigung der Bedeutung der Land- und Forstwirtsc haft für die Nahrungs- und Roh-
stoffproduktion 
 Sicherung der Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt 
sowie des Klimas 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw.

Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die 
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Die Gemeinden müssen 
ihre Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung (d.h. insbesondere an 
die Regional- und Landesplanung) anpassen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter 
werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen sowie Flächen für Arbeits-
stätten zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu kön-
nen. 
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied-
lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich 
bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.

Anlage-2_Fortschreibung_Regionalplan_2023-07-04

765 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0339/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regionalplan Münsterland  
Wirksamer Stand und Entwurf zur Fortschreibung 
- Zeichnerische Festlegungen im Bereich der Stadt Münster -

Anlage 2 zur Vorlage V/0339/2023 
 
Regionalplan Münsterland – wirksamer, aktueller Bestand 
 
Quelle: https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/regionalplan/interaktiver_regionalplan/index.html

Anlage 2 zur Vorlage V/0339/2023 
 
Änderungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, Blatt Münster 
 
Quelle: https://www.bezreg-
muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/regionalplan_muensterland/_ablage/zeichneris
ch/5_15_Planunterlagen_RPL_MSL_Zeichnerische_Festlegungen_Aenderungsentwurf_MS.pdf

Anlage 1 060723

36204 Zeichen

Siedlungspotenzialbereiche 
im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland 
1
Anlage 1 zur Vorlage V/0339/2023

Stadtbezirk Mitte 
2
Anlage 1 zur Vorlage V/0339/2023 
Im Stadtbezirk Mitte sind keine Siedlungspotenzialbereiche dargestellt

Stadtbezirk West 
3
23 
22 
34 
32 
28 
29 
27 
26 
25 
24 
33 
37 
35 
31 
30 
41 
42 
40 
39 
45 
36 38

Stadtbezirk West 
4
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
22 Mecklenbeck –
Schlautstiege 
4 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im 2. Grünring 
Planungsrelevante Art/Höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
23 Mecklenbeck –
Hafkhorst 
20 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im 2. Grünring 
Lage im Biotopverbundsystem 
Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Hauptausschuss 2013 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der 
unmittelbaren Nähe zum Bahnhaltepunkt Mecklenbeck offengehalten werden. 
24 Albachten –
Zwischen Bahn 
und A 43 
19 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Nähe zu Windkonzentrations-
zonen (< 1.000 m) 
Amphibienpopulation (größeres Erdkrötenvorkommen) 
Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist im geltenden Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden.

Stadtbezirk West 
5
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
25 Albachten –
südl. Sendener 
Stiege 
6 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist im geltenden Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe zum Bahnhaltepunkt Albachten 
offengehalten werden. 
26 Albachten – Ost 12 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im FNP dargestellt und wird derzeit entwickelt (rechtskräftiger Bebauungsplan-Nr. 572) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Aufgrund der bereits erfolgten Bauleitplanung sollte die Fläche nicht als Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P), sondern 
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt werden. 
27 Albachten –
Holkenbrink 
20 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Hauptgrünzug im nördlichen Randbereich tangiert 
Lage in Belüftungskorridor im östlichen Teilbereich 
Planungshistorie: Fläche ist zu überwiegenden Teilen bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden.

Stadtbezirk West 
6
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
28 Albachten –
Hangengeist 
11 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im Hauptgrünzug 
Planungsrelevante Arten/höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
29 Albachten –
Dülmener Str. 
10 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Vorbehalt der Entlassung aus 
dem LSG 
Lage im Landschaftsschutzgebiet (nördlicher und 
westlicher Teilbereich) 
Planungsrelevante Art (nördlicher Teilbereich/höherer 
Ausgleichsbedarf) 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar, ausgleichbar bzw. gestaltbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor 
dem Hintergrund der unmittelbaren Nähe zur Ortsmitte Albachtens offengehalten werden. 
30 Roxel –
Erweiterung GE 
Nottulner Landweg 
3 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet 
(für gewerbliche 
Nutzung) 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden.

Stadtbezirk West 
7
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
31 Roxel –
Südwestlich 
Bahnhaltepunkt 
36 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet 
(für Wohnnutzung) 
380 kV-Freileitung Lage im Biotopverbundsystem (Nord teil der Fläche) 
Planungshistorie: Fläche ist bereits überwiegend im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung mit dem Ziel einer gemischten Nutzung sollte insbesondere aufgrund der 
unmittelbaren Nähe zum Bahnhaltepunkt Roxel offengehalten werden. 
32 Roxel –
Rohrbusch 
7 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
33 Roxel –
Bredeheide 
10 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lärmimmissionen (bei Bau der Entlastungsstraße) 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden.

Stadtbezirk West 
8
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
34 Roxel –
Stodtbrockweg 
7 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist bereits überwiegend im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
35 Sentrup – West 97 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
eingeschränkt 
geeignet 
Vorbehalt der Entlassung aus 
dem LSG / Schützenswerte 
Freiraumstrukturen 
Lage im 2. Grünring, im Hauptgrünzug (südwestl. Ecke) 
Lage im LSG (westlicher Teilbereich) 
Lage im geplanten Landschaftspark „Sentrup“ der 
Grünordnung 
Lage im Biotopverbundsystem (tlw.) 
Kiebitz-Habitat 
Höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich gestaltbar: Durch Vermeidung oder Ausgleich, Integration in eine Planung bzw. Anpassung der Planung. Die Option 
einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der unmittelbaren Innenstadtnähe und des großen Potenzials 
offengehalten werden.

Stadtbezirk West 
9
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
36 Gievenbeck –
Toppheide 
4 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im 2. Grünring 
Biotopverbund randlich im Norden u.Nordwesten 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des geltenden Regionalplans 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
37 Gievenbeck –
Busso-Peus-
Straße 
15 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im 2. Grünring 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche hat neben dem großen Potenzial für neue 
Wohnungen eine herausragende Bedeutung zur Erweiterung der Wissenschaftsstadt Münster, die städtebaulichen Planungen wurden bereits 
eingeleitet.

Stadtbezirk West 
10 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
38 Gievenbeck –
Steinfurter 
Straße 
35 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im 2. Grünring, randlich Lage in der geplanten 
Parkanlage „Gievenbeck“ der Grünordnung 
Lage im Biotopverbundsystem (tlw; im Norden) 
Kiebitz-Habitat (histor. Vorkommen, älter als 5 Jahre) 
Planungshistorie: Fläche ist bereits überwiegend im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und (tlw.) Bestandteil des Baulandprogramms 2022 – 2030 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche hat neben dem sehr großen Potenzial für 
neue Wohnungen eine herausragende Bedeutung zur Erweiterung des Technologie- und Dienstleistungsstandortes Münster. Die städtebau-
lichen Planungen wurden bereits eingeleitet. 
39 Nienberge –
Feldstiege 
16 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Biotopverbundflächen (Heckenstrukturen) 
LSG (tlw.) 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche hat eine besondere Bedeutung für die 
Weiterentwicklung des Stadtteils Nienberge, die städtebaulichen Planungen wurden bereits eingeleitet.

Stadtbezirk West 
11 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
40 Nienberge –
Erweiterung 
Waltruper Weg 
16 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im LSG 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. gestaltbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten 
werden. 
41 Nienberge –
Häger 
26 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt bzw. 
unter Vorbehalt 
geeignet 
Vorbehalt der Entlassung aus 
dem LSG / Nähe zu Wind-
konzentrationszonen / Vorlage 
gesamtgemeindliches Konzept 
Lage im LSG (südlicher Teilbereich u. tlw. im 
Nordosten) 
Lage im Biotopverbundsystem (tlw.; im Nordosten) 
Kiebitz-Habitat /höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich gestaltbar: Durch Vermeidung oder Ausgleich bzw. Integration in eine Planung. Erste planerische Schritte wurden bereits 
eingeleitet. Das für die Neu-Ausweisung eines ASB-P an diesem Standort erforderliche gesamtgemeindliche Konzept wird der Regional-
planungsbehörde mit der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. 
42 Nienberge –
Häger-Ost 
4 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
unter Vorbehalt 
geeignet 
Vorbehalt der Entlassung aus 
dem LSG / Vorlage gesamt-
gemeindliches Konzept 
Lage im LSG 
Planungsrelevante Art/höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich gestaltbar: Durch Vermeidung oder Ausgleich bzw. Integration in eine Planung. Die Option einer zukünftigen 
Siedlungsentwicklung sollte vor dem Hintergrund des unmittelbar benachbarten Bahnhaltepunkts offengehalten werden. Das für die Neu-
Ausweisung eines ASB-P an diesem Standort erforderliche gesamtgemeindliche Konzept wird mit der Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Stadtbezirk West 
12 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
45 Nienberge –
Südlich B54 
36 Potenzialbereich für 
Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereiche (GIB-P) 
unter Vorbehalt 
geeignet 
Vorbehalt der Entlassung aus 
dem LSG 
Lage im LSG (westlicher Teilbereich) 
Lage im Biotopverbundsystem (westlicher Teilbereich) 
Geschützter Landschaftsbestandteil 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des Stadtteilentwicklungskonzepts Nienberge und Häger (basierend auf dem im ASSVW am 27.06.2019 zustimmend zur 
Kenntnis genommenen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. gestaltbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten 
werden. 
Summe Münster-West 378 ha 
36 ha 
21 Potenzialbereiche für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 
1 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P)

Stadtbezirk Nord 
13 
43 
01

Stadtbezirk Nord 
14 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung 
gemäß 
Regionalplan 
ung 
Begründung Weitere wesentlich betroffene Belange 
01 Sprakel –
Landwehr 
10 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Realisierte Ausgleichsfläche nördlich der Straße 
Landwehr 
Kiebitz-Habitate auf Nord- und Südfläche (beide 
historisch: älter als 5 Jahre) 
Lage im Biotopverbundsystem (nördlich der Straße 
Landwehr) 
Höherer Ausgleichsbedarf 
Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
43 Coerde –
Edelbach 
4* Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs 
Lage im 2. Grünring 
Lage in der geplanten Parkanlage „Hoppengarten“ der 
Grünordnung 
Lage im Biotopverbundsystem 
Kiebitz-Habitat 
(historisch: älter als 5 Jahre) 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem 
Hintergrund der innenstadtnahen Lage und der Möglichkeit, damit den Stadtteil Coerde siedlungsstrukturell zu stärken, offengehalten werden. 
Summe Münster-Nord 14 ha 2 Potenzialbereiche für Allge meine Siedlungsbereiche (ASB-P) 
*4 ha gem. Dokumentationsbogen zum Regionalplan-Entwur f, faktisch ca. 10 ha

Stadtbezirk Ost 
15 
02 
03 
04 
05 
44 
48

Stadtbezirk Ost 
16 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
02 Gelmer – Ost 13 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Lage innerhalb Wasserschutz-
gebiet / Nähe zu Windkonzen-
trationszone (tlw. < 1.000 m) 
Nähe zu FFH-Gebiet 
Planungshistorie: Fläche ist teilweise (südlicher Teil) Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
03 Gelmer –
Südlich 
Eckernheide 
5 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im Biotopverbundsystem (südöstlicher 
Randbereich) 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte, insbesondere um den Stadtteil Gelmer stärken zu können, offengehalten werden. 
04 Handorf –
Dorbaum-Ost 
12 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Lage in einem 
Wasserschutzgebiet 
Realisierte Kompensationsfläche (Teilbereich im 
Westen und zentral in der Fläche) 
Höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere für den Fall eines 
neuen Bahnhaltepunkts (im Rahmen des Konzepts zur Münsterland S-Bahn) in Dorbaum offengehalten werden.

Stadtbezirk Ost 
17 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
05 Handorf –
Kötterstraße 
19 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Kiebitz-Habitat und weitere planungsrelevante Arten 
/höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Fläche ist bereits teilweise im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und in dieser Abgrenzung auch Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar 
oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Für den zentralen Teil dieser Fläche 
(nördlich der Kötterstraße) wurden die städtebaulichen Planungen bereits eingeleitet. 
44 Mauritz-Ost –
Wilhelmshaven-
ufer, Coppenraths-
weg, Dingstiege 
30 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im 2. Grünring / Kiebitz-Habitat und weitere 
planungsrelevante Arten/höherer Ausgleichsbedarf 
Teilweise Lage im Hauptgrünzug (im Norden) 
Lage in der geplanten Parkanlage „Mauritzheide“ der 
Grünordnung 
Teilweise Lage im Belüftungskorridor (im Norden) 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie 
sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, in eine Planung zu integrieren bzw. die Planung entsprechend anzupassen. Die Option einer 
zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der Innenstadtnähe und des großen Potenzials offengehalten werden.

Stadtbezirk Ost 
18 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
48 Gelmer-
Dyckburg –
Südl. Hessenweg 
12 Potenzialbereich für 
Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereiche (GIB-P) 
geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar. Die Bauleitplanung für diese Fläche wurde bereits eingeleitet. 
Summe Münster-Ost 79 ha 
12 ha 
5 Potenzialbereiche für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 
1 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P)

Stadtbezirk Südost 
19 
44 
17 
11 
12 
07 
06 
08 
09 
10 
13

Stadtbezirk Südost 
20 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
06 Wolbeck –
Nördlich 
Eschstraße 
4 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs 
Wanderkorridor einer größeren Erdkrötenpopulation 
betroffen (Laichgewässer und Landlebensraum im 
Nordteil der Fläche) 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
07 Wolbeck –
Goldbrink 
4 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Bei der Fläche handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine Arrondierungsfläche zwischen zwei bestehenden Siedlungsteilen. Die Option 
einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
08 Wolbeck –
Grenkuhlenweg 
12 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Fläche ist bereits heute teilweise baulich genutzt, der Rest ist von Bebauung umschlossen und stellt insofern eine Arrondierungsfläche dar. 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden.

Stadtbezirk Südost 
21 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
09 Wolbeck –
Berdel 
34 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Vorkommen planungsrelevanter Arten 
Planungshistorie: Fläche ist zu überwiegenden Teilen bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
10 Wolbeck –
Südlich 
Petersheide 
16 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Nähe zum FFH-Gebiet 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe 
zum künftigen Bahnhaltepunkt in Wolbeck offengehalten werden. 
11 Gremmendorf –
Südlich Angel-
modder Weg 
5 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lärmimmissionen 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe 
zum künftigen Bahnhaltepunkt in Gremmendorf und des städtischen (Teil-)Eigentums offengehalten werden.

Stadtbezirk Südost 
22 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
12 Angelmodde –
Vogelrohrs-
heide 
12 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im geplanten Landschaftspark „Gremmendorf-
Angelmodde“ der Grünordnung 
Lage im Biotopverbundsystem (nördl. Teilbereich) 
Planungshistorie: Fläche ist überwiegend Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe 
zum künftigen Bahnhaltepunkt in Angelmodde offengehalten werden. 
13 Angelmodde –
Südlich 
Hiltruper Straße 
7 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Ausgleichsmaßnahme für den Kiebitz wurde bereits 
umgesetzt 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im FNP dargestellt und wird derzeit entwickelt (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 595) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Aufgrund der bereits erfolgten Bauleitplanung sollte die Fläche nicht als Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P), sondern 
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt werden.

Stadtbezirk Südost 
23 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
17 Gremmendorf –
Lindberghweg 
11 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs und im 2. 
Grünring, Lage im geplanten Landschaftspark 
„Lütkenbeck“ der Grünordnung, 
Kiebitz-Habitat (historisch: älter als 5 Jahre) 
Im südlichen Teilbereich: Kaltluftentstehungsgebiet 
und tlw. realisierte Kompensationsfläche/höherer 
Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie 
sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, in eine Planung zu integrieren bzw. die Planung entsprechend anzupassen. Die Option einer 
zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der Innenstadtnähe und der Nähe zum künftigen Bahnhaltepunkt 
Loddenheide offengehalten werden. 
Summe Münster-Südost 105 ha 9 Potenzialbereiche für Al lgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P)

Stadtbezirk Hiltrup 
24 
14 
15 
16 
20 
21 
47 
46 
18 
19

Stadtbezirk Hiltrup 
25 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
14 Hiltrup –
Nördlich Osttor 
24 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet Lage im geplanten Landschaftspark „Loddenheide“ 
der Grünordnung 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Fläche hat neben dem großen Potenzial für neue Wohnungen eine besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung des Stadtteils Hiltrup-
Ost (u.a. Zentrumsentwicklung) und zur Aufnahme gesamtstädtischer Sportflächenbedarfe. Die städtebaulichen Planungen wurden bereits 
eingeleitet. 
15 Hiltrup –
Südlich Pfarrer-
Ensink-Weg 
13 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
16 Hiltrup –
Südlich 
Tulpenweg 
4 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
geeignet 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden.

Stadtbezirk Hiltrup 
26 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
18 Hiltrup –
Nördlich 
Burgwall 
3 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Wasserschutzgebiet Lage im Randbereich eines Hauptgr ünzugs 
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Im Rahmen der Umsetzung des Dipol-Konzepts soll das Wasserschutzgebiet aufgehoben werden. Die betroffenen Freiraumkriterien und 
sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder 
ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
19 Berg Fidel –
Wasserwerk 
Vennheide 
16 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Wasserschutzgebiet Lage teilweise im Randbereich eines Hauptgrünzugs 
und im 2. Grünring sowie in der geplanten Parkanlage 
„Vennheide“ der Grünordnung (südlicher Teilbereich)
Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Im Rahmen der Umsetzung des Dipol-Konzepts soll das Wasserschutzgebiet aufgehoben werden. Die betroffenen Freiraumkriterien und 
sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder 
ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
20 Amelsbüren -
Böckenhorst 
17 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt geeignet Nähe zu Windkonzentrations-
zone (tlw. < 1.000 m) 
Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs 
Lage im Biotopverbundsystem 
Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche ist wichtig für die Weiterentwicklung des 
Stadtteils Amelsbüren und befindet sich teilweise bereits in städtischem Eigentum.

Stadtbezirk Hiltrup 
27 
Nr. 
MUEN-
Bezeichnung Größe 
ha 
Darstellung im 
Regionalplan-Entwurf 
Eignung gemäß 
Regionalplanung 
Begründung 
(bei eingeschränkter Eignung) 
Weitere wesentlich betroffene Belange 
21 Amelsbüren -
Loevelingloh 
34 Potenzialbereich für 
Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB-P) 
bedingt bzw. 
eingeschränkt 
geeignet 
Nähe zu Windkonzentrations-
zone (tlw. < 1.000 m) 
380 kV-Freileitung 
Lage im Belüftungskorridor 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche (basierend auf dem im ASSVW am 27.06.2019 zustimmend zur Kenntnis genommenen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, insbesondere da sich die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung nicht auf eine 
wohnbauliche, sondern eine gewerbliche (Handwerk, Dienstleistungen etc.) Entwicklung bezieht. Diese sollte offengehalten werden. 
46 Amelsbüren –
Erweit. Hansa-
Business-Park 
57 Potenzialbereich für 
Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereiche (GIB-P) 
geeignet Randlage an einem Belüftungskorridor (nördlicher 
Teil) 
Planungshistorie: Fläche ist zu überwiegenden Teilen bereits im geltenden Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich dargestellt 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. 
Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
47 Amelsbüren –
westlich BAB 1 
77 Potenzialbereich für 
Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereiche (GIB-P) 
geeignet Kiebitzhabitat / höherer Ausgleichsbedarf 
Planungshistorie: Neue Potenzialfläche (basierend auf dem im ASSVW am 27.06.2019 zustimmend zur Kenntnis genommenen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung) 
Einschätzung der 
Verwaltung: 
Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 
Summe Münster-Hiltrup 111 ha 
134 ha 
7 Potenzialbereiche für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 
2 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P)

Beschlussvorlage

34764 Zeichen

V/0339/2023 
V/0339/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan 
(LEP) NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargelegten Ausführungen und den in der Anlage 1 vorge-
legten Kurz-Bericht über die wesentlichen Veränderungen der Siedlungsflächen-Darstellungen 
für die Stadt Münster im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber 
dem geltenden Regionalplan zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zu und beauftragt die 
Verwaltung, diese Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zu richten. 
Stadtplanungsamt 
 
14.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Franke  
Telefon: 492-6110 
FrankeGerd@stadt-
muenster.de 
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de 
Herr Krause-Kämereit 
Telefon: 492-6111 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0339/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit den o.a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.  
 
 
 
 
Begründung: 
Warum wird der Regionalplan Münsterland geändert? 
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens - und 
Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert (Zielhorizont 2045) aufgestellt werden.  
Konkreter Anlass für das Änderungsverfahren ist eine notw endige Anpassung des Regionalplans an 
die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) und an neue rechtliche Vor-
gaben (z. B. in den Bereichen Wasser – hier u.a. der Bundesraumordnungsplan für den Hochwasser-
schutz (BRPH) – und erneuerbare Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie), sowie die Über-
nahme aktualisierter Darstellungen anderer Fachplanungen (z. B. Naturschutz, Infrastruktur). 
Der Regionalplan Münsterland besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, die redaktio-
nell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen 
angepasst wurden. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) 
überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung 
am 12. Dezember 2022 beschlossen den Regionalplan Münsterland zu ändern. 
Was sind die wesentlichen Inhalte dieser Regionalplanänderung? 
Mit diesem Verfahren wird nicht der gesamte Regionalplan geändert, viele Teilbereiche blei ben un-
verändert und sind daher auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Dies gilt es z.B. im Hinblick auf die 
von der Regionalplanungsbehörde bereitgestellte Änderungskarte zu beachten: hier sind ausschließ-
lich diejenigen Inhalte dargestellt, die im Rahmen di eses Verfahrens geändert werden. Sämtliche 
Planunterlagen können unter http://www.brms.nrw.de/go/regionalplanverfahren abgerufen werden.  
Wichtige inhaltliche Bausteine dieser Regionalplanänderung sind damit: 
- die Sicherung von langfristigen Entwicklungspotenzialen durch die bedarfsorientierte und aus-
reichende planerische Bereitstellung von möglichen Wohnsiedlungsflächen,  
- die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen durch die ausreich ende Versor-
gung mit Gewerbe- und Industrieflächen im Hinblick auf den (inter-)nationalen Wettbewerb der 
Regionen und  
- die Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere 
im Bereich Wind- und Solarenergie). 
Dabei sollen der Schutz des Freiraums durch einen möglichst sparsamen Umgang mit dem knappen 
Gut „Fläche“ erreicht, die Bedeutung der Land - und Forstwirtschaft für die Nahrungs - und Rohstoff-
produktion berücksichtigt und die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und 
Pflanzenwelt sowie des Klimas gesichert werden.  
Welche Bedeutung hat der Regionalplan für die Stadt Münster? 
Der Regionalplan ist das zentrale Instrument der übergeordneten, über die Grenzen der Stadt Müns-
ter hinausgehenden, Raumordnungsplanung. Mit ihm wird die Raumnutzung im gesamten Münster-
land gesteuert, in dem er Vorgaben insbesondere für die kommunale Bauleitplanung in Form von 
verbindlichen Zielen und abwägbaren Grundsätzen festgelegt. Die Gemeinden müssen ihre Bauleit-

- 3 - 
V/0339/2023 
planung gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung (d.h. insbesondere 
an die Regional- und Landesplanung) anpassen. 
Darüber hinaus hat der Regionalplan auch die Funktion eines Landschaftsrahmenplans i. S. des 
Landschaftsgesetzes NRW sowie die Funktion eines forstlichen Rahmenplans gem. Landesforstge-
setz NRW und er ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei Förderentscheidungen und Förder-
programmen des Landes. 
Der Regionalplan wird von der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregier ung Münster in Zusam-
menarbeit mit zahlreichen Planungspartnern, u. a. mit den Kommunen im Plangebiet, erarbeitet und 
vom Regionalrat aufgestellt.  
Warum benötigt Münster weitere Flächen für neue Wohnungen? 
Münster ist eine seit mehreren Jahren stark wachse nde Stadt und gilt als sogenannte „Schwarm-
stadt“, die insbesondere vom Zuzug jüngerer Menschen profitiert – dieses Wachstum wird sich auch 
in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Verschiedene Prognosen unter-
scheiden sich dabei nur i n der Höhe dieses Wachstums, nicht aber im Hinblick auf eine generelle 
Wachstumstendenz. Dementsprechend wird es auch weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnraum 
in Münster geben, die in den letzten Jahren bereits zu stark steigenden Mieten und Bodenpreisen in 
der Stadt geführt hat.  
Es ist das Ziel der Stadt, möglichst allen Menschen, die in Münster leben möchten, auch ein entspre-
chendes Angebot machen zu können. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen (bspw. einkommens-
schwächere Haushalte, mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen mit Unterstützungsbe-
darf, Familien mit Kindern, Studierende etc.) ist dieses Angebot aber derzeit nicht immer ausreichend.  
Die Regionalplanungsbehörde geht in dem Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans davon aus, 
dass für Münster bis zum Jahr 2045 neue Siedlungsflächen für die Errichtung von ca. 19.000 neuen 
Wohnungen benötigt werden. Die Ermittlung der Wohnsiedlungsbedarfe der Kommunen durch die 
Regionalplanung erfolgt dabei nach den im LEP genannten Kriterien.  
Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Fläche geht der Fortschreibungsentwurf von einer – gegen-
über dem bestehenden Regionalplan – erhöhten Siedlungsdichte aus: Der mittlere Dichtewert für 
Münster beträgt demnach 50 Wohnungen je Hektar Bruttobauland. Dies geht noch über die Mindest-
dichte hinaus, die im Rahmen der städtischen Planungswerkstatt 2030 (2016 – 2018) parteiübergrei-
fend mit mindestens 55 – 65 Wohnungen je Hektar Nettowohnbauland (entspricht ca. 35 – 45 Woh-
nungen je Hektar Bruttobauland) angenommen worden ist.  
Im Ergebnis rechnet die Regionalplanungsbehörde für Münster bis zum Jahr 2045 mit einem Wohn-
siedlungsflächenbedarf von insgesamt ca. 391 ha. Die Verwaltung geht für Münster zwar von anderen 
Prognosen hinsichtlich des Bevölkerungswachstums aus (diese beschreiben ein insgesamt stärkeres 
Wachstum für Münster), gleichzeitig wird aber angenommen, dass auch im Innenbereich noch erheb-
liches Potenzial für neue Wohnungen in Münster besteht. Insgesamt hat die Verwaltung damit keinen 
Anlass, die Notwendigkeit weiterer Wohnsiedlungsflächen sowie deren grundsätzliche Größenord-
nung in Frage zu stellen. 
Die weitere Flächenentwicklung für Siedlung, Gewerbe und Industrie bedingt einen hohen Aus-
gleichsbedarf für die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für den Ar tenschutz. Zusätzlicher Flä-
chenbedarf entsteht für die Versorgung der Bevölkerung mit siedlungsnahem Grün für die Erholung. 
Diese Flächenbedarfe müssen bei der Planung der Siedlungs -, Gewerbe- und Industrieflächen lie-
genschaftlich mitberücksichtigt werden.  
Können diese neuen Wohnungen nicht auch im bereits besiedelten Bereich von Münster 
durch Nachverdichtung entstehen?

- 4 - 
V/0339/2023 
Der heute bereits bebaute Teil des Stadtgebietes (der sogenannte Innenbereich) ist bereits seit vielen 
Jahren Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit. In den letzten Jahren sind im Schnitt etwa dreiviertel 
der neuen Wohnungen im Innenbereich errichtet worden.  
Die Möglichkeiten, im Bestand und im Rahmen der Nachverdichtung weitere Wohnungen in ausrei-
chender Menge zu schaffen, sind jedoch begrenzt, denn die dafür in Betracht kommenden Potenziale 
werden – aufgrund bereits realisierter Projekte – deutlich weniger. Auch größere Potenzialflächen im 
Innenbereich, wie sie derzeit mit dem Umbau der ehemaligen Kasernenstandorte York und Oxford 
genutzt werden, stehen absehbar nicht mehr zur Verfügung.  
Um insgesamt ausreichend neue Wohnungen errichten zu können, müssen daher auch künftig neue 
Wohngebiete im Außenbereich entwickelt werden.  
Wäre es nicht besser, diese neuen Wohnungen würden im Umland von Münster errichtet? 
In den letzten Jahren war bereits zu beobachten, dass das Wohnungsangebot in Münster – bezogen 
auf die Menge, aber auch auf die angebotenen Qualitäten bzw. unterschiedliche Wohnformen – of-
fenbar nicht ausreichend war und daher vermehrt Men schen aus Münster in das Umland gezogen 
sind. Diese „Suburbanisierung“ betraf in den letzten vier Jahren sogar jährlich fast 800 Menschen, die 
im Saldo mehr in die Stadtregion Münster gezogen sind1. Insbesondere betrifft dies die Altersgruppen 
der Familien bzw. von Menschen in der Familiengründungsphase. 
Sofern in Münster u.a. für diese Menschen keine entsprechenden Angebote gemacht werden (kön-
nen) und Münster diese (insbesondere) an das Umland verliert, ist voraussichtlich mit folgenden 
Auswirkungen zu rec hnen: die Bodenpreise und Mieten werden in Münster wegen des weiter stei-
genden Nachfrageüberhangs stark zunehmen, die Flächeninanspruchnahme wird insgesamt höher 
ausfallen (da in Münster im allgemeinen dichter gebaut wird als im Umland), die Verkehrsbewegu n-
gen werden ebenfalls insgesamt zunehmen und erfahrungsgemäß mehr mit dem Auto und weniger 
mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zurückgelegt werden.  
 
Warum benötigt Münster weitere gewerbliche Bauflächen? 
 
Eine leistungsfähige und dynamische Wirtsc haft ist zentral für das Gemeinwohl in Münster und im 
Münsterland. Sie bietet Arbeitsplätze und schafft Einkommen, was eine Schlüsselressource für die 
soziale Teilhabe ist. Hierzu zählt vor allem auch der Zugang zum Wohnungsmarkt. In den letzten Jah-
ren ist  die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster deutlich gestiegen und 
nimmt auch im NRW-Vergleich einen Spitzenwert ein. 
  
Zugleich speist eine stabile und zukunftsorientierte Wirtschaftsstruktur über die Gewerbesteuer, den 
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer den städti-
schen Haushalt. Hiermit werden die kommunale Handlungsfähigkeit sichergestellt und wichtige Hand-
lungsmöglichkeiten für alle Politikfelder geschaffen. 
 
Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungspfade hat die Szenarioanalyse Münster 2030/2050 die Bedeu-
tung einer dynamischen Wirtschaft zusammen mit exzellenten Hochschulen und den besonderen 
Münster Werten bestätigt. Den normativen Entwicklungsrahmen bildet dabei die nachhaltige Entwick-
lung aus ökonomischer und sozialer Perspektive bei gleichzeitig starker ökologischer Nachhaltigkeit 
(V/0487/2021, Anl. 2).  
 
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 ist die Bedeutung von Arbeit und Wirtschaft unter Be-
zug zu den Sustainable Development Goals (SDGs) noch einmal herausgearbeitet sowie durch stra-
tegische und operationale Ziele konkretisiert worden (V/0515/2018). Diese Ziele wurden am 
12.12.2018 vom Rat beschlossen. Neben einem Bekenntnis zu „Guter Arbeit“ wurde im Hinblick auf 
                                                 
1 Jahres-Statistik 2022 – Münster und die Stadtregion, Seite 14, Quelle: Information und Technik Nordrhein-
Westfalen

- 5 - 
V/0339/2023 
nachhaltiges Wirtschaften beschlossen: „Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten 
Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer 
Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung.“ Dieses stra tegische Ziel verdeutlicht, dass nachhaltiges 
Wirtschaften immer auch einen effizienten und schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen 
wie mit der Fläche bedeutet.  
 
Nachhaltige Flächenentwicklung bedeutet auch für die Wirtschaft, dass nach Möglichke it vormals 
genutzte Flächen wiedergenutzt werden. Dies belegt die Wiedernutzung des ehemaligen Kasernen-
areals „Loddenheide“ (66 ha Gesamtnettobauland). Hier sind mittlerweile alle Flächen genutzt bzw. 
vergeben. Zugleich sind hier zahlreiche Maßnahmen zur S tärkung der freiräumlichen Qualitäten er-
folgt. Parallel haben aber auch verschiedene innerstädtische Verlagerungen von Großbetrieben aus 
Gemengelagen in vorhandene Gewerbegebiete stattgefunden. Die Altstandorte wurden und werden 
in der Regel in Wohngebiete umgewandelt (z. B. Verlagerung Winkhaus GmbH, Verlagerung Westfa-
len AG, Verlagerung Schlatter GmbH). 
  
In den letzten Jahren sind keine größeren neuen, baureifen Gewerbeflächen hinzugekommen. Unter 
dem großen Druck auf dem Wohnungsmarkt wurden für ursprün glich geplante Gewerbegebiete in 
Sprakel (östlich der Bahnstrecke) oder in Albachten (An der Steinbrede) Planverfahren für eine 
Wohnbauentwicklung eingeleitet. 
 
Daher wird der mit dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept vom 14.12.2016 vom Rat 
(V/0723/2016) definierte Flächenpool einer laufend vorzuhaltenden Manövriermasse von 50 ha bau-
reifer Gewerbeflächen mittlerweile deutlich unterschritten. Dieser Wert wurde auch als operatives Ziel 
in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verankert, in der formuliert wird: „Die Stadt Münster unterstützt 
die Standortsicherung (einschließlich der Erreichbarkeit bestehender Betriebe), stellt ein flächen- und 
ressourcensparendes, differenziertes, bedarfsorientiertes Flächenangebot zur Verfügung. Sie schafft 
die Voraussetzung für ein qualifiziertes Angebot.“ 
 
Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung werden daher weitere gewerbliche Flächen benö-
tigt. Hiermit sollen folgende Entwicklungen unterstützt werden: 
 Die Bestandssicherung bzw. Bestandserweiterung ortsansässiger Unternehmen, die sich räumlich 
vergrößern müssen oder den Betrieb modernisieren wollen. Beispielsweise beträgt der Anteil der 
Münsteraner Firmen im Hansabusinesspark rd. 80 %.  
 Wichtige Entwicklungsimpulse bzw. auch betriebliche Anpassungsnotwendigkeiten resultieren aus 
dem digitalen Wandel und dem Entwicklungspfad zur Klimaneutralität. Die Umsetzung des Ziels 
der Klimaneutralität wird sowohl im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Produktionsprozesse 
und das nachhaltige Wirtschaften als auch als neues bzw. e rweitertes Geschäftsfeld räumliche 
Erweiterungsmöglichkeiten erfordern. Ebenso resultieren aus der Digitalisierung wichtige Impulse 
für verschiedene Branchen, die in Münster beispielsweise die dynamische Entwicklung der Ban-
ken- und Versicherungsinformatik und den Bau mehrerer Rechenzentren begründet haben. Auch 
treibt diese Entwicklung den Ausbau der notwendigen Infrastruktur.  
 In den letzten Jahren hat auch in Münster die Förderung von Existenzgründungen eine zuneh-
mende Bedeutung erfahren. Insbesondere auc h der Wissens - und Technologietransfer aus den 
Hochschulen hat zu wichtigen wirtschaftlichen Impulsen geführt. Diese haben neben dem Wissen-
schaftspark und dem Technologiehof die Entwicklung des Technologieparks begründet. Hier ste-
hen keine nennenswerten Potenziale mehr zur Verfügung. Ein Teil der Entwicklungs impulse soll 
durch die Entwicklung der Modellquartiere „Steinfurter Straße“ und „Busso-Peus-Straße“ gedeckt 
werden, die als multifunktionale Quartiere in erheblichem Umfang auch Raum für Wohnen, soziale 
Infrastruktur etc. bieten sollen. Auch für die Nutzung dieser Impulse werden Flächen benötigt. 
 Eng mit de m Wissens- und Forschungstransfer hängt auch die Entwicklung und Stärkung zu-
kunftsfähiger Wachstumsbranchen mit der entsprechenden technischen Infrast ruktur in größeren 
Einheiten zusammen. Hier ist auf die Ansiedlung der Fraunhofer Forschungsfertigung Batteriezelle 
im Hansabusinesspark zu verweisen. Diese Ansiedlung hat bereits zu weiteren Anfragen und kon-
kreten Standortentscheidungen für Münster aus dem Bereich der Batterietechnik geführt.

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V/0339/2023 
 Im Rahmen der Standortentwicklungsstrategie 2030 + werden zurzeit die sektoralen wirtschaftli-
chen Stärkefelder von Münster vor dem Hintergrund der strategischen Zukunftsthemen im Dialog 
mit Wirtschaftsakteurinnen und -akteuren bearbeitet. Als strategische Zukunftsthemen werden be-
rücksichtigt: Digitalisierung, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, Fachkräfte und Gute Arbeit, Wis-
sens- und Technologietransfer/Gründungen, Good Governance. Aus der Verschneidung sektoraler 
Stärkefelder und strategischer Zukunftsthemen werden räumlich-planerische Konsequenzen abge-
leitet, die Lage- und Standortqualitäten der benötigten Flächen konkretisieren. 
 
Es bleibt festzuhalten, dass trotz aller Anstrengungen zur Weiterentwicklung bestehender Gewerbe-
gebiete sowie zur Nachnutzung und Nachverdichtung in vorhandenen gewerblichen Strukturen die 
Ausweisung neuer gewerblicher Flächen aufgrund folgender Aspekte dringend erforderlich ist: 
 zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,  
 zur Sicherung bestehender Unternehmen und zur Schaffung von Möglichkeitsräumen für die Rea-
lisierung von Innovationen (z.B. Umsetzung der Innovationsstrategie Münster und Münsterland),  
 zur Gestaltung der betrieblichen und gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse, 
 zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit.  
 
Die Ermittlung des Wirtschaftsflächenbedarfs durch die Regionalplanungsbehörde basiert nach den 
LEP-Vorgaben auf der durchschnittlichen Inanspruchnahme der Jahre 2014 – 2019. Im Ergebnis führt 
dies zu einem Bedarf für Münster in einer Größenordnung von 249 ha gewerblicher Baufläche n bis 
zum Jahr 2045. Tatsächlich dargestellt werden im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans für 
die Stadt Münster 182 ha Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie (GIB-P). Dies entspricht ca. 73 
% des errechneten Bedarfs von 249 ha Wirtschaftsflächen für Münster.  
Allerdings können die im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland dargestellten 
sogenannte Potenzialbereiche für allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) grundsätzlich auch für An-
siedlungen von „wohnverträglichem Gewerbe“ genutzt werden. 
Eine tatsächliche Inanspruchnahme von Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie (GIB-P) für Ge-
werbe- und Industrieansiedlungen oder von Potenzialbereichen für all gemeine Siedlungsbereiche 
(ASB-P) für Ansiedlungen von „wohnverträglichem Gewerbe“ wird nur erfolgen, wenn dies durch ei-
nen konkreten Bedarf begründet ist, und der Rat der Stadt hierzu die entsprechend erforderlichen 
bauleitplanerischen Schritte beschließt. 
 
Wie hängt die Regionalplanänderung mit dem derzeit laufenden Prozess zur Erarbeitung eines 
„Integrierten Flächenkonzepts für Münster“ (IFM) zusammen? 
Ein konkreter Anlass für den Erarbeitungsprozess für das „Integrierte Flächenkonzept Münster: Sied-
lung, Freiraum und erneuerbare Energien in der Balance“ (IFM) war u.a. die Ende 2022 gestartete 
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland.  
Die vorgelegte Flächenkulisse des Entwurfs des Regionalplans bietet der Stadt Münster dringend 
notwendige Optionen für eine raumverträgliche Zukunftsentwicklung mit dem Zielhorizont 2045. Der 
IFM-Prozess geht allerdings weit über die reinen Siedlungspotenziale hinaus, da das noch abschlie-
ßend zu erarbeitende IFM -Konzept das Angebot der Siedlungsflächenoptionen des Regiona lplans 
weiter präzisieren, die Qualifizierung von wertvollen Freiflächen vorbereiten und potenzielle Standorte 
zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Münster ermitteln soll.   
Der IFM-Prozess wird mit der Abgabe der Stellungnahme der Stadt Münster zur laufenden Fort-
schreibung des Regionalplans insofern nicht beendet sein. Auf der Basis der bisherigen Werkstatt -
Termine und der Auswertung der Online-Beteiligung wird in den nächsten Wochen der Entwurf eines 
integrierten räumlichen Gesamtkonzepts erarbeitet, w elches die drei Leitnutzungen (Siedlung, Frei-
raum, Erneuerbare Energien) ausgewogen berück sichtigen und die Vorteile der verschiedenen , im 
Prozess bisher erarbeiteten Szenarien bestmöglich zusammenzuführen soll – das vorliegende Flä-
chenangebot des Regionalplan-Entwurfs lässt hierfür den notwendigen Spielraum.

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V/0339/2023 
Der Entwurf des IFM-Konzepts soll im Rahmen einer öffentlichen Abschlusswerkstatt, voraussichtlich 
im November 2023, nochmals öffentlich diskutiert werden. 
Was bedeutet die Darstellung eines Potenzialbereichs im Regionalplan konkret? 
Wesentliche Änderungsbestandteile des Regionalplan-Entwurfs sind die (Neu-)Darstellung von Sied-
lungspotenzialbereichen. Siedlungspotenzialbereiche unterscheiden sich von konkreten Allgemeinen 
Siedlungsbereichen (ASB) sowie Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) dadurch, dass 
sie nur eine Option für eine spätere bauliche Entwicklung darstellen und eine Darstellung eines sol-
chen Potenzialbereichs nicht gleichbedeutend ist mit einer tatsächlichen späteren Inanspruchnahme. 
Die Darstellung von Siedlungspotenzialbereichen stellt ein Novum in der Regionalplanung dar. Bisher 
war es üblich, dass im Regionalplan die zu entwickelnden Siedlungsbereiche für jede Kommune eng 
am jeweils ermittelten Bedarf orientiert festgelegt wu rden. Diese Vorgehensweise führte in den ver-
gangenen Jahren allerdings vermehrt zu Problemen, da die Flächen, die im Regionalplan ursprüng-
lich für die Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, oft aus unterschiedlichsten Gründen nicht für 
eine Bebauung zur Verfügung standen – mit der Folge, dass wiederum aufwändige und zeitintensive, 
einzelne Änderungsverfahren des Regionalplans notwendig wurden. 
Zentrale Neuerung im aktuellen Fortschreibungsverfahren ist daher, dass die „Berechnung der Flä-
chenbedarfe“ von der  „Verortung der Siedlungsbereiche“ im Regionalplan entkoppelt werden. Das 
bedeutet, dass – anders als bisher üblich – die zeichnerische Festlegung der Siedlungsbereiche un-
abhängig vom errechneten Flächenbedarf erfolgen soll, so dass den Kommunen ein größerer „Such-
raum“ für ihre Siedlungsentwicklung zur Verfügung steht und sie flexibler agieren können. Daher sind 
im Entwurf für Münster beispielsweise ca. 700 ha sogenannte Potenzialbereiche für allgemeine Sied-
lungsbereiche (ASB-P) und ca. 182 ha Potenzialflächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungsberei-
che (GIB-P) dargestellt, bei einem ermittelten Bedarf von 391 ha für Allgemeine Siedlungsbereiche  
(ASB) und 249 ha für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB). 
Darüber hinaus sollen im neuen Siedlungsflächenpotenzialmodell verstärkt die Eignung und die Qua-
litäten einer Fläche berücksichtigt werden, in dem auch städtebauliche Kriterien (wie beispielsweise 
die Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen, Schulen oder dem schienengebundenen Personennah-
verkehr) zur Identifizierung geeigneter Flächen systematisch berücksichtigt wurden.  
Die Darstellung einer Potenzialfläche für einen allgemeinen Siedlungs- oder einen Gewerbe- und In-
dustrieansiedlungsbereich ist nicht gleichbedeutend mit ihrer späteren tatsächlichen Inanspruchnah-
me. Anders als (bereits im Flächennutzungsplan dargestellte und / oder bebaute) ASB - und GIB-
Flächen (diese sind als sogenannte „Vorranggebiete“ dargestellt) sind die im Entwurf des Regional-
plans dargestellten Potenzialbereiche als sogenannte „Vorbehaltsgebiete“ festgelegt. Damit wird zwar 
der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich ein besonders Gewicht beigemessen, jedoch sind auch 
konkurrierende Nutzungen nicht ausgeschlossen. Allein das macht deutlich, dass nicht alle Flächen 
der Potenzialbereiche für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden (können). 
Eine städtebauliche Bauleitplanung für Teile dieser Potenzialbereiche kann nur maximal bis zum Er-
reichen des errechneten Bedarfs erfolgen. Die eigentliche Inanspruchnahme von Flächen für die Er-
richtung von Wohnungen, Kitas, Schulen etc. wird dabei stets zum entsprechenden Zeitpunkt in der 
Zukunft nochmals hinterfragt und begründet und muss vom Rat der Stadt Münster stets neu ent-
schieden werden. 
Sollten nicht zunächst die planerisch noch vorhandenen Reserven genutzt werden, bevor wei-
tere Potenzialbereiche dargestellt bzw. in Anspruch genommen werden? 
Der Regionalplan legt fest, dass Flächenbedarfe zunächst in den dargestellten ASB - und GIB-
Flächen realisiert werden sollen. Nur wenn die vorhandenen  Reserven nachweislich nicht aktiviert 
werden können, können die festgelegten Potenzialbereiche für Siedlungstätigkeit herangezogen wer-
den. Dies ist jedoch lediglich schrittweise möglich und nur in dem Umfang, wie er im Rahmen der 
Bedarfsberechnung ermittelt worden ist.

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V/0339/2023 
Was passiert, wenn die Entwicklung nicht wie prognostiziert eintritt? 
Zeitlicher Horizont der Regionalplanfortschreibung ist das Jahr 2045, mithin wird ein Zeitraum von 
über 20 Jahren betrachtet, der einen erheblichen Bedarf an neuen Wohnungen wie auch Flächen für 
Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen begründet. Die Stadt Münster muss sich auf Basis be-
gründeter Annahmen und Prognosen darauf einstellen und eine entsprechende (planerische) Vorsor-
ge betreiben. 
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Prognose der Bevölkerungs-, Haushalts- und Wirtschafts-
entwicklung zahlreichen Unsicherheiten unterworfen ist und daher aufgrund des langen Planungszeit-
raums einer regelmäßigen Aktualisierung bedarf. Insbesondere hat sich herausgestellt, dass die Flä-
chenbedarfe in hohem Maße sensitiv auf die Wahl des Stützzeitraums von (Bevölkerungs - bzw. 
Haushalts-) Prognosen sowie auf weitere Prognoseannahmen reagieren – womit sich auch erklären 
lässt, dass die zugrunde gelegte Prognose von IT.NRW erheblich von der städtischen Bevölkerungs-
prognose abweicht. Angesichts des langen Planungszeitraums von mindestens 20 Jahren ist vor die-
sem Hintergrund eine regelmäßige Anpassung der Bedarfszahlen bzw. Flächenkontingente an aktuel-
le Entwicklungen und neue Prognosen erforderlich und auch von der Regionalplanung vorgesehen.  
Die Regionalplanungsbehörde plant daher, mit Vorliegen neuer Prognosen von IT.NRW zur künftigen 
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung – in der Regel alle 3 bis 5 Jahre – sowie mit Blick auf das 
landesweit dreijährig zu aktualisierende Siedlungsflächen -Monitoring eine regelmäßige Überprüfung 
der Flächenkontingente für das Plangebiet in Bezug auf die Wohnbau- und Wirtschaftsflächenbedarfe 
vorzunehmen. Bei größeren Abweichungen von den ursprünglich zugrunde gelegten Annahmen kann 
sich daraus eine Anpassung der Flächenkontingente im Rahmen einer Regionalplanänderung erge-
ben.  
Welche konkreten inhaltlichen Änderungen sind bezogen auf das Stadtgebiet Münster im Ent-
wurf des Regionalplans dargestellt? 
Wesentliche Änderungen des Entwurfs des Regionalplans betreffen einerseits die dargestellten Sied-
lungspotenzialbereiche und andererseits die Neudarstellung von Windenergiegebieten.  
Sämtliche im Entwurf für die Stadt Münster enthaltenen Potenzialbereiche für allgemeine Siedlungs-
bereiche (ASB-P) und Potenzialbereiche für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P) sind 
in Anlage 1 dieser Vorlage zusammenfassend dargestellt und erläutert. Ein Großteil dieser Potenzial-
bereiche beruht auf bereits in der Vergangenheit beschlossenen Flächendarstellungen, insbesondere 
im Rahmen des derzeit gültigen Regionalplans und des v om Rat beschlossenen Wohnsiedlungsflä-
chenkonzepts 2030 (vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018).  
Die Neudarstellung von Windenergiegebieten beruht auf einer gesetzlichen Änderung, nach der die 
räumliche Steuerung des Windenergieausbaus (in Nordrhein-Westfalen) von den Kommunen auf die 
Regionalplanung übergeht und alle Planungsregionen eine vom Land festgelegte Flächenquote erfül-
len müssen. Diese Quote kann absehbar auf Basis des vorliegenden Entwurfs des Regionalplans im 
Münsterland erfüllt werden, da in diesen, zusätzlich zu den bereits im bestehenden Regionalplan dar-
gestellten Windenergiebereichen, auch die in den Flächennutzungsplänen dargestellten Konzentrati-
onszonen der Städte und Gemeinden einbezogen wurden.2 Für die Stadt Münster ergeben sich damit 
keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, die Steuerung der Windenergie erfolgt nach vergleichba-
ren räumlichen Rahmenbedingungen. Im Übrigen steht es der Stadt Münster weiterhin offen, über 
aktive, vorhabenbezogene Bauleitplanung weitere konkrete Vorhabenstandorte für Windenergieanla-
gen zu realisieren. 
                                                 
2 Gem. aktuellem Entwurf zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) sind für NRW insgesamt 
mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festzulegen (Ziel 10.2 -2). Für die Pla-
nungsregion Münster bezi ffert der aktuelle Entwurf des LEP den Umfang für die in Regionalplänen festzulegen-
den Windenergiebereiche auf 12.670 ha. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans Münsterland enthält insge-
samt 15.750 ha Flächen für die Windenergie.

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V/0339/2023 
Wie beurteilt die Verwaltung die Änderungsinhalte des Regionalplan-Entwurfs? 
Die Kulisse der Siedlungspotenzialbereiche des Entwurfs des Regionalplans bietet der Stadt Münster 
verschiedene Optionen für eine räumliche Entwicklung mit dem Zielhorizont 2045. Welche dieser Op-
tionen in Zukunft planerisch weiterentwickelt werden sollen, ist derzeit noch offen. Ein grundlegendes 
Konzept hierzu soll im Rahmen des o.a. IFM-Prozesses bis Ende 2023 erarbeitet werden.  
Insofern empfiehlt die Verwaltung, das im Entwurf des Regionalplans dargestellte Flächenangebot im 
Sinne eines Offenhaltens von Optionen für weitere Siedlungsentwicklungen zu betrachten. Gleichzei-
tig ist allerdings davon auszugehen, dass die Potenzialbe reiche de facto aufgrund mangelnder Ver-
kaufsbereitschaft der Eigentümer zu für solche Zwecke angemessenen Preisen nicht mehr für die 
Freiraumentwicklung (Projekte der Naherholung, Naturschutzmaßnahmen) zur Verfügung stehen 
werden.  
Um die Optionen für weitere Siedlungsentwicklungen offenzuhalten wären nur dann Flächen aus den 
geplanten Potenzialflächen herauszunehmen, sofern diese aus Sicht der Stadt von vorhinein und 
absehbar dauerhaft für eine Siedlungsflächenentwicklung ausscheiden würden (im Sinne von K .O.-
Kriterien).  
Dies ist aus Sicht der Verwaltung allerdings für keine der im Entwurf dargestellten Flächen anzuneh-
men, obwohl viele dieser Siedlungspotenzialbereiche in unterschiedlicher Hinsicht Freiraum-, Arten-
schutz u.a. Belange berühren (vgl. dazu die Ausführungen in Anlage 1). Daten zu planungsrelevanten 
Arten liegen allerdings nicht flächendeckend vor, so dass nur bei bekannten Vorkommen ein diesbe-
züglicher Hinweis ergangen ist.  
Aufgrund des bisherigen und weiter anhaltenden Wachstums der Stadt Münster ist festzustellen, dass 
in den letzten Jahrzehnten Flächenpotenziale, die ggf. deutlich weniger der o.a. Belange berührten, 
bereits entwickelt worden sind oder aber sie sich aus anderen Gründen nicht für eine Siedlungsflä-
chenentwicklung eignen. 
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von kleineren Änderungen zu konkreten Darstellungen, die die 
Verwaltung in Bezug auf den vorgelegten Entwurf empfiehlt. Zudem wird – unabhängig der Ände-
rungsinhalte des Regionalplans – angeregt, die verbleibenden Flächen der Hauptgrünzüge der städti-
schen Grünordnung auch im Regionalplan zukünftig darzustellen und damit abzusichern (vgl. dazu 
die nachfolgenden Absätze). Alle Änderungsvorschläge sind in Anlage 3 (Stellungnahme der Stadt 
Münster zum Entwurf des Regionalplans Münsterland) aufgeführt. 
Wie können der Freiraumschutz und die Grünordnung weiter gestärkt werden? 
Vor dem Hintergrund des einerseits notwendigen, andererseits erheblichen Flächenwachstums der 
Stadt Münster rücken der Schutz des Freiraums und damit auch die Grünordnung der Stadt verstärkt 
in den Fokus. Das wichtigste Element der Grünordnung sind die Hauptgrünzüge. Zum Schutz und 
Erhalt der im Rahmen des Siedlungswachstums verbleibenden Flächen der Hauptgrünzüge wird an-
geregt, diese als regionale Grünzüge / Bereiche mit besonderer Funktion zur Klimawandelvorsorge im 
Regionalplan darzustellen. Durch die Darstellung als regionale Grünzüge wird das wertvolle Grünsys-
tem Münsters bei zukünftigen Regionalplanänderungen berücksichtigt.  
Im Rahmen der Landschaftsplanung wir d eine Schutzausweisung für die Teile der Hauptgrünzüge 
und des zweiten Grünrings, die bisher nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind, geprüft.   
 
Wie geht es nach dem Ratsbeschluss weiter? 
Die Stadt ist von Seiten der Bezirksregierung aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Entwurf 
der Regionalplan-Fortschreibung zum Stichtag 30.09.2023 abzugeben. Nach Ratsbeschluss wird die 
Verwaltung die beschlossene Stellungnahme daher an die Regionalplanungsbehörde übermitteln. 
Neben den Städten und Gemeinden wurd en auch weitere in ihren Belangen berührten öffentlichen 
Stellen zur Stellungnahme aufgefordert und der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbe-

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V/0339/2023 
richt werden bereits seit dem 06.03.2023 öffentlich ausgelegt. Daher kann auch jede natürliche oder 
juristische Person eine entsprechende Stellungnahme zum Entwurf abgegeben. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kurz-Bericht über die wesentlichen Veränderungen der Siedlungsflächen-
Darstellungen für die Stadt Münster im Entwurf des Regionalplans Münsterland 
Anlage 2: Regionalplan Münsterland – Wirksamer Stand und Entwurf zur Fortschreibung 
Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf des Regionalplans Münsterland

Anlage-3_Stellungnahme_2023-07-17

5035 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023 
1 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf des Regionalpla ns Münsterland 
 
Themenfeld Siedlung 
 Die dargestellten Siedlungspotenzialbereiche für A llgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 
und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB- P) werden von der Stadt Münster 
als Option verstanden, diese Bereiche (im Rahmen de r ermittelten Bedarfe und der 
weiteren Festlegungen des Regionalplans) für eine w eitere Siedlungsentwicklung bei 
Bedarf in Anspruch nehmen zu können. 
 Es wird angeregt, den im Bereich Nienberge-Häger b isher nur vorbehaltlich dargestellten 
ASB-P im endgültigen Regionalplan als ASB-P darzustellen. 1 
 Gemäß Grundsatz III.2-2 soll die Siedlungsentwickl ung überwiegend in den zentralörtlich 
bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereichen (zASB) erfolgen. Vor diesem Hintergrund 
wird angeregt, für nachfolgende allgemeine Siedlung sbereiche (s. auch untenstehende 
Karte) festzustellen, dass diese Bereiche zentralörtliche Siedlungsbereiche darstellen:  
- Gievenbeck im Bereich Gievenbeck-Südwest, ehem. O xford-Quartier: 
Dieser Bereich verfügt über eine umfassende Infrast rukturausstattung gem. den 
Kriterien der Anlage III.4 (u.a. eigene weiterführe nde Schule, zentraler Versor-
gungsbereich in Form eines Stadtbereichszentrums etc.) und ist im Übrigen ein Teil 
des Stadtteils Gievenbeck. 
- Gievenbeck im Bereich Steinfurter Straße: 
Dieser Bereich verfügt zwar selbst nicht über eine umfassende Infrastruktur-
ausstattung, gehört aber zum Stadtteil Gievenbeck u nd ist lediglich durch das 
Kinderbachtal von diesem getrennt. Weitere Infrastrukturangebote befinden sich in 
direkt angrenzenden Stadtteilen, da dieser Bereich Teil des nordwestlichen, 
innerstädtischen Siedlungskörpers ist. Im Übrigen w ird nordwestlich angrenzend 
aktuell ein neues, urbanes Stadtquartier mit umfangreicher Infrastrukturausstattung 
von der Stadt Münster geplant.  
- Amelsbüren: 
Amelsbüren ist von der Infrastrukturausstattung dem Stadtteil Albachten vergleich-
bar, welcher als zASB dargestellt ist. Zwar verfügt  Amelsbüren (ähnlich wie 
Albachten) selbst nicht über ein umfassendes Infras trukturangebot, wesentliche 
fehlende Angebote finden sich jedoch im benachbarten Stadtteil Hiltrup und liegen 
ca. 3 km entfernt (weiterführende Schulen, Bürgerbü ro, Stadtbereichszentrum 
etc.). 
                                                
1 Das Gesamtgemeindliche Konzept für Häger wird der Regionalplanungsbehörde mit der Stellungnahme zur 
Verfügung gestellt.

Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023 
2 
 
  Auszug aus Erläuterungskarte III-1 
 
 Es wird angeregt, die im Entwurf als ASB-P dargest ellten Siedlungsbereiche in 
Angelmodde-Süd sowie Albachten-Ost als ASB und dami t nicht als Potenzialbereiche 
darzustellen, da diese bereits im städtischen Fläch ennutzungsplan als Wohnbaufläche 
dargestellt sind und derzeit auf der Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen 
erschlossen und realisiert werden. 
 Bei allen Siedlungspotenzialbereichen wurde die Fr age nach Altlasten verneint. Für 
folgende Flächen ist dies jedoch nach Erkenntnissen  der Unteren Bodenschutzbehörde 
nicht zutreffend: 
- Allgemeine Siedlungsbereiche: 
MS-MUEN-003  ALV 49 (Randbereich) 
MS-MUEN-004  ALV 743  
MS-MUEN-006  ALV 813 
MS-MUEN-029  ALV 558 
MS-MUEN-033  ALV 501 (Randbereich) 
MS-MUEN-036  ALV 55 
- Gewerbe- und Industriebereiche: 
MS-MUEN-045  ALV 44 
MS-MUEN-046  ALV 988, 933, 932 39

Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023 
3 
 
Themenfeld Erneuerbare Energien 
 Es wird angeregt, die im Flächennutzungsplan der S tadt Münster im Bereich Amelsbüren 
und Sudhoff dargestellten drei kleineren Windkonzen trationszonen 9b, 11a 
2 und 11b (s. 
Skizze unten) auch im Regionalplan als Windenergiegebiete darzustellen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023 
4 
 
Themenfeld Freiraum / Grünordnung 
 Es wird angeregt, die im Regionalplan nicht mit wi dersprechenden zeichnerischen 
Festlegungen belegten Teile der Hauptgrünzüge der Grünordnung Münsters im 
Regionalplan als regionale Grünzüge / Bereiche mit besonderer Funktion zur 
Klimawandelvorsorge darzustellen.  
Abb.: Hauptgrünzüge der Grünordnung Münster

Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023 
5 
 
Mehr Raum für Artenschutz in der Regionalplanung  
 Für schutzbedürftige Arten, die ihre Schwerpunktvo rkommen außerhalb der Darstellungen 
von Vorranggebieten für den Naturschutz (insbesondere der BSN) haben, ist zu prüfen, ob 
„Bereiche zum Schutz der Artenvielfalt“ mit der Fun ktion als Vorrang-, zumindest als 
Vorbehaltsgebiet festgesetzt werden können. So könn ten z.B. bedeutsame 
Feldvogelvorkommen geschützt werden und Schwerpunkt räume für den Artenschutz 
konsequent freigehalten werden.  
 In der Regionalplanung soll den besonders gefährde ten und seltenen Arten mehr 
Beachtung zukommen, um den Verpflichtungen aus den Grundsätzen des 
Raumordnungsgesetzes zum Schutz der Artenvielfalt und der hervorgehobenen Aufgabe 
des Regionalplans als Landschaftsrahmenplan zur Förderung der Biodiversität gerecht zu 
werden.

Beratungsverlauf (10)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (34)

  • Steinfurter Straße 35
  • Busso-Peus-Straße 15
  • Kötterstraße 19
  • Nottulner Landweg 3
  • Hiltruper Straße 7
  • Pfarrer-Ensink-Weg 13
  • Sendener Stiege 6
  • Dülmener Straße 10
  • Loddenheide
  • Schlautstiege 4
  • Stodtbrockweg 7
  • Waltruper Weg 16
  • Hoppengarten
  • Mauritzheide
  • Eschstraße 4
  • Grenkuhlenweg 12
  • Lindberghweg 11
  • Loevelingloh 34
  • Steinbrede
  • Hafkhorst 20
  • Bredeheide 10
  • Feldstiege 16
  • Edelbach 4
  • Dingstiege 30
  • Hessenweg 12
  • Goldbrink 4
  • Petersheide 16
  • Tulpenweg 4
  • Burgwall 3
  • Böckenhorst 17
  • Landwehr 10
  • Berdel 34
  • Osttor 24
  • Sudhoff

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Details

Aktenzeichen
V/0339/2023
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2023
Erstellt
23.05.2023 16:00