V/0339/2023
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW
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Anlage A
4106 Zeichen
Anlage A zur V/0339/2023
Kurzüberblick
Der Regionalplan ist das zentrale Instrument der übergeordneten Raumordnungsplanung. Mit ihm
wird die Raumnutzung im gesamten Münsterland gesteuert, in dem er Vorgaben insbesondere für
die kommunale Bauleitplanung in Form von verbindlichen Zielen und abwägbaren Grundsätzen
festgelegt.
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens-
und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert (Zielhorizont 2045) aufgestellt
werden. Die Gemeinden müssen ihre Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
an die Ziele der Raumordnung (d.h. insbesondere an die Regional- und Landesplanung) anpas-
sen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wichtige inhaltliche Bausteine dieser Regionalplanänderung sind:
- die Sicherung von langfristigen Entwicklungspotenzialen durch die bedarfsorientierte und aus-
reichende planerische Bereitstellung von möglichen Wohnsiedlungsflächen,
- die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen durch die ausreichende Versor-
gung mit Gewerbe- und Industrieflächen und
- die Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesonde-
re im Bereich Wind- und Solarenergie).
Mit der Vorlage werden durch die langfristige Sicherung von Siedlungsentwicklungsflächen die
folgenden Ziele verfolgt:
Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa
Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:
mit hoher Umwelt- und Naturqualität
mit breitem Freizeit- und Sportangebot
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Zur Sicherung einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität sind dabei folgende Teilziele
maßgeblich:
Schutz des Freiraums durch einen möglichst sparsamen Umgang mit dem knappen Gut „Flä-
che“
Berücksichtigung der Bedeutung der Land- und Forstwirtsc haft für die Nahrungs- und Roh-
stoffproduktion
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt
sowie des Klimas
Finanzierung
Produktgruppe: PG 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Die Gemeinden müssen
ihre Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung (d.h. insbesondere an
die Regional- und Landesplanung) anpassen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter
werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen sowie Flächen für Arbeits-
stätten zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu kön-
nen.
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied-
lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich
bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.
Anlage-2_Fortschreibung_Regionalplan_2023-07-04
765 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0339/2023 Regionalplan Münsterland Wirksamer Stand und Entwurf zur Fortschreibung - Zeichnerische Festlegungen im Bereich der Stadt Münster - Anlage 2 zur Vorlage V/0339/2023 Regionalplan Münsterland – wirksamer, aktueller Bestand Quelle: https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/regionalplan/interaktiver_regionalplan/index.html Anlage 2 zur Vorlage V/0339/2023 Änderungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, Blatt Münster Quelle: https://www.bezreg- muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/regionalplan_muensterland/_ablage/zeichneris ch/5_15_Planunterlagen_RPL_MSL_Zeichnerische_Festlegungen_Aenderungsentwurf_MS.pdf
Anlage 1 060723
36204 Zeichen
Siedlungspotenzialbereiche im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland 1 Anlage 1 zur Vorlage V/0339/2023 Stadtbezirk Mitte 2 Anlage 1 zur Vorlage V/0339/2023 Im Stadtbezirk Mitte sind keine Siedlungspotenzialbereiche dargestellt Stadtbezirk West 3 23 22 34 32 28 29 27 26 25 24 33 37 35 31 30 41 42 40 39 45 36 38 Stadtbezirk West 4 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 22 Mecklenbeck – Schlautstiege 4 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im 2. Grünring Planungsrelevante Art/Höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 23 Mecklenbeck – Hafkhorst 20 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im 2. Grünring Lage im Biotopverbundsystem Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Hauptausschuss 2013 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bahnhaltepunkt Mecklenbeck offengehalten werden. 24 Albachten – Zwischen Bahn und A 43 19 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Nähe zu Windkonzentrations- zonen (< 1.000 m) Amphibienpopulation (größeres Erdkrötenvorkommen) Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist im geltenden Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Stadtbezirk West 5 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 25 Albachten – südl. Sendener Stiege 6 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist im geltenden Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe zum Bahnhaltepunkt Albachten offengehalten werden. 26 Albachten – Ost 12 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Planungshistorie: Fläche ist bereits im FNP dargestellt und wird derzeit entwickelt (rechtskräftiger Bebauungsplan-Nr. 572) Einschätzung der Verwaltung: Aufgrund der bereits erfolgten Bauleitplanung sollte die Fläche nicht als Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P), sondern als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt werden. 27 Albachten – Holkenbrink 20 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Hauptgrünzug im nördlichen Randbereich tangiert Lage in Belüftungskorridor im östlichen Teilbereich Planungshistorie: Fläche ist zu überwiegenden Teilen bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Stadtbezirk West 6 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 28 Albachten – Hangengeist 11 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im Hauptgrünzug Planungsrelevante Arten/höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 29 Albachten – Dülmener Str. 10 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Vorbehalt der Entlassung aus dem LSG Lage im Landschaftsschutzgebiet (nördlicher und westlicher Teilbereich) Planungsrelevante Art (nördlicher Teilbereich/höherer Ausgleichsbedarf) Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar, ausgleichbar bzw. gestaltbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der unmittelbaren Nähe zur Ortsmitte Albachtens offengehalten werden. 30 Roxel – Erweiterung GE Nottulner Landweg 3 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet (für gewerbliche Nutzung) Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Stadtbezirk West 7 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 31 Roxel – Südwestlich Bahnhaltepunkt 36 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet (für Wohnnutzung) 380 kV-Freileitung Lage im Biotopverbundsystem (Nord teil der Fläche) Planungshistorie: Fläche ist bereits überwiegend im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung mit dem Ziel einer gemischten Nutzung sollte insbesondere aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bahnhaltepunkt Roxel offengehalten werden. 32 Roxel – Rohrbusch 7 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 33 Roxel – Bredeheide 10 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lärmimmissionen (bei Bau der Entlastungsstraße) Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Stadtbezirk West 8 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 34 Roxel – Stodtbrockweg 7 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist bereits überwiegend im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 35 Sentrup – West 97 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) eingeschränkt geeignet Vorbehalt der Entlassung aus dem LSG / Schützenswerte Freiraumstrukturen Lage im 2. Grünring, im Hauptgrünzug (südwestl. Ecke) Lage im LSG (westlicher Teilbereich) Lage im geplanten Landschaftspark „Sentrup“ der Grünordnung Lage im Biotopverbundsystem (tlw.) Kiebitz-Habitat Höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich gestaltbar: Durch Vermeidung oder Ausgleich, Integration in eine Planung bzw. Anpassung der Planung. Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der unmittelbaren Innenstadtnähe und des großen Potenzials offengehalten werden. Stadtbezirk West 9 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 36 Gievenbeck – Toppheide 4 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im 2. Grünring Biotopverbund randlich im Norden u.Nordwesten Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des geltenden Regionalplans Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 37 Gievenbeck – Busso-Peus- Straße 15 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im 2. Grünring Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche hat neben dem großen Potenzial für neue Wohnungen eine herausragende Bedeutung zur Erweiterung der Wissenschaftsstadt Münster, die städtebaulichen Planungen wurden bereits eingeleitet. Stadtbezirk West 10 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 38 Gievenbeck – Steinfurter Straße 35 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im 2. Grünring, randlich Lage in der geplanten Parkanlage „Gievenbeck“ der Grünordnung Lage im Biotopverbundsystem (tlw; im Norden) Kiebitz-Habitat (histor. Vorkommen, älter als 5 Jahre) Planungshistorie: Fläche ist bereits überwiegend im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und (tlw.) Bestandteil des Baulandprogramms 2022 – 2030 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche hat neben dem sehr großen Potenzial für neue Wohnungen eine herausragende Bedeutung zur Erweiterung des Technologie- und Dienstleistungsstandortes Münster. Die städtebau- lichen Planungen wurden bereits eingeleitet. 39 Nienberge – Feldstiege 16 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Biotopverbundflächen (Heckenstrukturen) LSG (tlw.) Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche hat eine besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung des Stadtteils Nienberge, die städtebaulichen Planungen wurden bereits eingeleitet. Stadtbezirk West 11 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 40 Nienberge – Erweiterung Waltruper Weg 16 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im LSG Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. gestaltbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 41 Nienberge – Häger 26 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt bzw. unter Vorbehalt geeignet Vorbehalt der Entlassung aus dem LSG / Nähe zu Wind- konzentrationszonen / Vorlage gesamtgemeindliches Konzept Lage im LSG (südlicher Teilbereich u. tlw. im Nordosten) Lage im Biotopverbundsystem (tlw.; im Nordosten) Kiebitz-Habitat /höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich gestaltbar: Durch Vermeidung oder Ausgleich bzw. Integration in eine Planung. Erste planerische Schritte wurden bereits eingeleitet. Das für die Neu-Ausweisung eines ASB-P an diesem Standort erforderliche gesamtgemeindliche Konzept wird der Regional- planungsbehörde mit der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. 42 Nienberge – Häger-Ost 4 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) unter Vorbehalt geeignet Vorbehalt der Entlassung aus dem LSG / Vorlage gesamt- gemeindliches Konzept Lage im LSG Planungsrelevante Art/höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich gestaltbar: Durch Vermeidung oder Ausgleich bzw. Integration in eine Planung. Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte vor dem Hintergrund des unmittelbar benachbarten Bahnhaltepunkts offengehalten werden. Das für die Neu- Ausweisung eines ASB-P an diesem Standort erforderliche gesamtgemeindliche Konzept wird mit der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Stadtbezirk West 12 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 45 Nienberge – Südlich B54 36 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrie- ansiedlungsbereiche (GIB-P) unter Vorbehalt geeignet Vorbehalt der Entlassung aus dem LSG Lage im LSG (westlicher Teilbereich) Lage im Biotopverbundsystem (westlicher Teilbereich) Geschützter Landschaftsbestandteil Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des Stadtteilentwicklungskonzepts Nienberge und Häger (basierend auf dem im ASSVW am 27.06.2019 zustimmend zur Kenntnis genommenen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. gestaltbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Summe Münster-West 378 ha 36 ha 21 Potenzialbereiche für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 1 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P) Stadtbezirk Nord 13 43 01 Stadtbezirk Nord 14 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplan ung Begründung Weitere wesentlich betroffene Belange 01 Sprakel – Landwehr 10 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Realisierte Ausgleichsfläche nördlich der Straße Landwehr Kiebitz-Habitate auf Nord- und Südfläche (beide historisch: älter als 5 Jahre) Lage im Biotopverbundsystem (nördlich der Straße Landwehr) Höherer Ausgleichsbedarf Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 43 Coerde – Edelbach 4* Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs Lage im 2. Grünring Lage in der geplanten Parkanlage „Hoppengarten“ der Grünordnung Lage im Biotopverbundsystem Kiebitz-Habitat (historisch: älter als 5 Jahre) Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil (Reservefläche) des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der innenstadtnahen Lage und der Möglichkeit, damit den Stadtteil Coerde siedlungsstrukturell zu stärken, offengehalten werden. Summe Münster-Nord 14 ha 2 Potenzialbereiche für Allge meine Siedlungsbereiche (ASB-P) *4 ha gem. Dokumentationsbogen zum Regionalplan-Entwur f, faktisch ca. 10 ha Stadtbezirk Ost 15 02 03 04 05 44 48 Stadtbezirk Ost 16 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 02 Gelmer – Ost 13 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Lage innerhalb Wasserschutz- gebiet / Nähe zu Windkonzen- trationszone (tlw. < 1.000 m) Nähe zu FFH-Gebiet Planungshistorie: Fläche ist teilweise (südlicher Teil) Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 03 Gelmer – Südlich Eckernheide 5 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im Biotopverbundsystem (südöstlicher Randbereich) Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte, insbesondere um den Stadtteil Gelmer stärken zu können, offengehalten werden. 04 Handorf – Dorbaum-Ost 12 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Lage in einem Wasserschutzgebiet Realisierte Kompensationsfläche (Teilbereich im Westen und zentral in der Fläche) Höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere für den Fall eines neuen Bahnhaltepunkts (im Rahmen des Konzepts zur Münsterland S-Bahn) in Dorbaum offengehalten werden. Stadtbezirk Ost 17 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 05 Handorf – Kötterstraße 19 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Kiebitz-Habitat und weitere planungsrelevante Arten /höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Fläche ist bereits teilweise im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und in dieser Abgrenzung auch Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Für den zentralen Teil dieser Fläche (nördlich der Kötterstraße) wurden die städtebaulichen Planungen bereits eingeleitet. 44 Mauritz-Ost – Wilhelmshaven- ufer, Coppenraths- weg, Dingstiege 30 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im 2. Grünring / Kiebitz-Habitat und weitere planungsrelevante Arten/höherer Ausgleichsbedarf Teilweise Lage im Hauptgrünzug (im Norden) Lage in der geplanten Parkanlage „Mauritzheide“ der Grünordnung Teilweise Lage im Belüftungskorridor (im Norden) Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, in eine Planung zu integrieren bzw. die Planung entsprechend anzupassen. Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der Innenstadtnähe und des großen Potenzials offengehalten werden. Stadtbezirk Ost 18 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 48 Gelmer- Dyckburg – Südl. Hessenweg 12 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrie- ansiedlungsbereiche (GIB-P) geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar. Die Bauleitplanung für diese Fläche wurde bereits eingeleitet. Summe Münster-Ost 79 ha 12 ha 5 Potenzialbereiche für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 1 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P) Stadtbezirk Südost 19 44 17 11 12 07 06 08 09 10 13 Stadtbezirk Südost 20 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 06 Wolbeck – Nördlich Eschstraße 4 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs Wanderkorridor einer größeren Erdkrötenpopulation betroffen (Laichgewässer und Landlebensraum im Nordteil der Fläche) Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 07 Wolbeck – Goldbrink 4 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Bei der Fläche handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine Arrondierungsfläche zwischen zwei bestehenden Siedlungsteilen. Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 08 Wolbeck – Grenkuhlenweg 12 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die Fläche ist bereits heute teilweise baulich genutzt, der Rest ist von Bebauung umschlossen und stellt insofern eine Arrondierungsfläche dar. Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Stadtbezirk Südost 21 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 09 Wolbeck – Berdel 34 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Vorkommen planungsrelevanter Arten Planungshistorie: Fläche ist zu überwiegenden Teilen bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 10 Wolbeck – Südlich Petersheide 16 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Nähe zum FFH-Gebiet Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe zum künftigen Bahnhaltepunkt in Wolbeck offengehalten werden. 11 Gremmendorf – Südlich Angel- modder Weg 5 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lärmimmissionen Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe zum künftigen Bahnhaltepunkt in Gremmendorf und des städtischen (Teil-)Eigentums offengehalten werden. Stadtbezirk Südost 22 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 12 Angelmodde – Vogelrohrs- heide 12 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im geplanten Landschaftspark „Gremmendorf- Angelmodde“ der Grünordnung Lage im Biotopverbundsystem (nördl. Teilbereich) Planungshistorie: Fläche ist überwiegend Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere aufgrund der Nähe zum künftigen Bahnhaltepunkt in Angelmodde offengehalten werden. 13 Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße 7 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Ausgleichsmaßnahme für den Kiebitz wurde bereits umgesetzt Planungshistorie: Fläche ist bereits im FNP dargestellt und wird derzeit entwickelt (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 595) Einschätzung der Verwaltung: Aufgrund der bereits erfolgten Bauleitplanung sollte die Fläche nicht als Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P), sondern als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt werden. Stadtbezirk Südost 23 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 17 Gremmendorf – Lindberghweg 11 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs und im 2. Grünring, Lage im geplanten Landschaftspark „Lütkenbeck“ der Grünordnung, Kiebitz-Habitat (historisch: älter als 5 Jahre) Im südlichen Teilbereich: Kaltluftentstehungsgebiet und tlw. realisierte Kompensationsfläche/höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Neue Potenzialfläche Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, in eine Planung zu integrieren bzw. die Planung entsprechend anzupassen. Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der Innenstadtnähe und der Nähe zum künftigen Bahnhaltepunkt Loddenheide offengehalten werden. Summe Münster-Südost 105 ha 9 Potenzialbereiche für Al lgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) Stadtbezirk Hiltrup 24 14 15 16 20 21 47 46 18 19 Stadtbezirk Hiltrup 25 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 14 Hiltrup – Nördlich Osttor 24 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Lage im geplanten Landschaftspark „Loddenheide“ der Grünordnung Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die Fläche hat neben dem großen Potenzial für neue Wohnungen eine besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung des Stadtteils Hiltrup- Ost (u.a. Zentrumsentwicklung) und zur Aufnahme gesamtstädtischer Sportflächenbedarfe. Die städtebaulichen Planungen wurden bereits eingeleitet. 15 Hiltrup – Südlich Pfarrer- Ensink-Weg 13 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 16 Hiltrup – Südlich Tulpenweg 4 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) geeignet Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Stadtbezirk Hiltrup 26 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 18 Hiltrup – Nördlich Burgwall 3 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Wasserschutzgebiet Lage im Randbereich eines Hauptgr ünzugs Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Im Rahmen der Umsetzung des Dipol-Konzepts soll das Wasserschutzgebiet aufgehoben werden. Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 19 Berg Fidel – Wasserwerk Vennheide 16 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Wasserschutzgebiet Lage teilweise im Randbereich eines Hauptgrünzugs und im 2. Grünring sowie in der geplanten Parkanlage „Vennheide“ der Grünordnung (südlicher Teilbereich) Planungshistorie: Fläche ist Bestandteil des vom Rat 2018 beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts (WSFK 2030) Einschätzung der Verwaltung: Im Rahmen der Umsetzung des Dipol-Konzepts soll das Wasserschutzgebiet aufgehoben werden. Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 20 Amelsbüren - Böckenhorst 17 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt geeignet Nähe zu Windkonzentrations- zone (tlw. < 1.000 m) Lage im Randbereich eines Hauptgrünzugs Lage im Biotopverbundsystem Planungshistorie: Fläche ist bereits im geltenden Regionalplan als ASB dargestellt und Bestandteil des Baulandprogramms 2022 - 2030 Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar bzw. in eine Planung zu integrieren. Die Fläche ist wichtig für die Weiterentwicklung des Stadtteils Amelsbüren und befindet sich teilweise bereits in städtischem Eigentum. Stadtbezirk Hiltrup 27 Nr. MUEN- Bezeichnung Größe ha Darstellung im Regionalplan-Entwurf Eignung gemäß Regionalplanung Begründung (bei eingeschränkter Eignung) Weitere wesentlich betroffene Belange 21 Amelsbüren - Loevelingloh 34 Potenzialbereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) bedingt bzw. eingeschränkt geeignet Nähe zu Windkonzentrations- zone (tlw. < 1.000 m) 380 kV-Freileitung Lage im Belüftungskorridor Planungshistorie: Neue Potenzialfläche (basierend auf dem im ASSVW am 27.06.2019 zustimmend zur Kenntnis genommenen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung) Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, insbesondere da sich die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung nicht auf eine wohnbauliche, sondern eine gewerbliche (Handwerk, Dienstleistungen etc.) Entwicklung bezieht. Diese sollte offengehalten werden. 46 Amelsbüren – Erweit. Hansa- Business-Park 57 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrie- ansiedlungsbereiche (GIB-P) geeignet Randlage an einem Belüftungskorridor (nördlicher Teil) Planungshistorie: Fläche ist zu überwiegenden Teilen bereits im geltenden Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich dargestellt Einschätzung der Verwaltung: Die betroffenen Freiraumkriterien und sonstigen Belange sind auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen zu berücksichtigen. Sie sind grundsätzlich vermeidbar oder ausgleichbar, die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. 47 Amelsbüren – westlich BAB 1 77 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrie- ansiedlungsbereiche (GIB-P) geeignet Kiebitzhabitat / höherer Ausgleichsbedarf Planungshistorie: Neue Potenzialfläche (basierend auf dem im ASSVW am 27.06.2019 zustimmend zur Kenntnis genommenen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung) Einschätzung der Verwaltung: Die Option einer zukünftigen Siedlungsentwicklung sollte offengehalten werden. Summe Münster-Hiltrup 111 ha 134 ha 7 Potenzialbereiche für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) 2 Potenzialbereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P)
Beschlussvorlage
34764 Zeichen
V/0339/2023
V/0339/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan
(LEP) NRW
Beratungsfolge
22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargelegten Ausführungen und den in der Anlage 1 vorge-
legten Kurz-Bericht über die wesentlichen Veränderungen der Siedlungsflächen-Darstellungen
für die Stadt Münster im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber
dem geltenden Regionalplan zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zu und beauftragt die
Verwaltung, diese Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zu richten.
Stadtplanungsamt
14.07.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Franke
Telefon: 492-6110
FrankeGerd@stadt-
muenster.de
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
Herr Krause-Kämereit
Telefon: 492-6111
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de
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V/0339/2023
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit den o.a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
Begründung:
Warum wird der Regionalplan Münsterland geändert?
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens - und
Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert (Zielhorizont 2045) aufgestellt werden.
Konkreter Anlass für das Änderungsverfahren ist eine notw endige Anpassung des Regionalplans an
die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) und an neue rechtliche Vor-
gaben (z. B. in den Bereichen Wasser – hier u.a. der Bundesraumordnungsplan für den Hochwasser-
schutz (BRPH) – und erneuerbare Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie), sowie die Über-
nahme aktualisierter Darstellungen anderer Fachplanungen (z. B. Naturschutz, Infrastruktur).
Der Regionalplan Münsterland besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, die redaktio-
nell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen
angepasst wurden. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE)
überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung
am 12. Dezember 2022 beschlossen den Regionalplan Münsterland zu ändern.
Was sind die wesentlichen Inhalte dieser Regionalplanänderung?
Mit diesem Verfahren wird nicht der gesamte Regionalplan geändert, viele Teilbereiche blei ben un-
verändert und sind daher auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Dies gilt es z.B. im Hinblick auf die
von der Regionalplanungsbehörde bereitgestellte Änderungskarte zu beachten: hier sind ausschließ-
lich diejenigen Inhalte dargestellt, die im Rahmen di eses Verfahrens geändert werden. Sämtliche
Planunterlagen können unter http://www.brms.nrw.de/go/regionalplanverfahren abgerufen werden.
Wichtige inhaltliche Bausteine dieser Regionalplanänderung sind damit:
- die Sicherung von langfristigen Entwicklungspotenzialen durch die bedarfsorientierte und aus-
reichende planerische Bereitstellung von möglichen Wohnsiedlungsflächen,
- die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen durch die ausreich ende Versor-
gung mit Gewerbe- und Industrieflächen im Hinblick auf den (inter-)nationalen Wettbewerb der
Regionen und
- die Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere
im Bereich Wind- und Solarenergie).
Dabei sollen der Schutz des Freiraums durch einen möglichst sparsamen Umgang mit dem knappen
Gut „Fläche“ erreicht, die Bedeutung der Land - und Forstwirtschaft für die Nahrungs - und Rohstoff-
produktion berücksichtigt und die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und
Pflanzenwelt sowie des Klimas gesichert werden.
Welche Bedeutung hat der Regionalplan für die Stadt Münster?
Der Regionalplan ist das zentrale Instrument der übergeordneten, über die Grenzen der Stadt Müns-
ter hinausgehenden, Raumordnungsplanung. Mit ihm wird die Raumnutzung im gesamten Münster-
land gesteuert, in dem er Vorgaben insbesondere für die kommunale Bauleitplanung in Form von
verbindlichen Zielen und abwägbaren Grundsätzen festgelegt. Die Gemeinden müssen ihre Bauleit-
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V/0339/2023
planung gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung (d.h. insbesondere
an die Regional- und Landesplanung) anpassen.
Darüber hinaus hat der Regionalplan auch die Funktion eines Landschaftsrahmenplans i. S. des
Landschaftsgesetzes NRW sowie die Funktion eines forstlichen Rahmenplans gem. Landesforstge-
setz NRW und er ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei Förderentscheidungen und Förder-
programmen des Landes.
Der Regionalplan wird von der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregier ung Münster in Zusam-
menarbeit mit zahlreichen Planungspartnern, u. a. mit den Kommunen im Plangebiet, erarbeitet und
vom Regionalrat aufgestellt.
Warum benötigt Münster weitere Flächen für neue Wohnungen?
Münster ist eine seit mehreren Jahren stark wachse nde Stadt und gilt als sogenannte „Schwarm-
stadt“, die insbesondere vom Zuzug jüngerer Menschen profitiert – dieses Wachstum wird sich auch
in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Verschiedene Prognosen unter-
scheiden sich dabei nur i n der Höhe dieses Wachstums, nicht aber im Hinblick auf eine generelle
Wachstumstendenz. Dementsprechend wird es auch weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnraum
in Münster geben, die in den letzten Jahren bereits zu stark steigenden Mieten und Bodenpreisen in
der Stadt geführt hat.
Es ist das Ziel der Stadt, möglichst allen Menschen, die in Münster leben möchten, auch ein entspre-
chendes Angebot machen zu können. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen (bspw. einkommens-
schwächere Haushalte, mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen mit Unterstützungsbe-
darf, Familien mit Kindern, Studierende etc.) ist dieses Angebot aber derzeit nicht immer ausreichend.
Die Regionalplanungsbehörde geht in dem Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans davon aus,
dass für Münster bis zum Jahr 2045 neue Siedlungsflächen für die Errichtung von ca. 19.000 neuen
Wohnungen benötigt werden. Die Ermittlung der Wohnsiedlungsbedarfe der Kommunen durch die
Regionalplanung erfolgt dabei nach den im LEP genannten Kriterien.
Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Fläche geht der Fortschreibungsentwurf von einer – gegen-
über dem bestehenden Regionalplan – erhöhten Siedlungsdichte aus: Der mittlere Dichtewert für
Münster beträgt demnach 50 Wohnungen je Hektar Bruttobauland. Dies geht noch über die Mindest-
dichte hinaus, die im Rahmen der städtischen Planungswerkstatt 2030 (2016 – 2018) parteiübergrei-
fend mit mindestens 55 – 65 Wohnungen je Hektar Nettowohnbauland (entspricht ca. 35 – 45 Woh-
nungen je Hektar Bruttobauland) angenommen worden ist.
Im Ergebnis rechnet die Regionalplanungsbehörde für Münster bis zum Jahr 2045 mit einem Wohn-
siedlungsflächenbedarf von insgesamt ca. 391 ha. Die Verwaltung geht für Münster zwar von anderen
Prognosen hinsichtlich des Bevölkerungswachstums aus (diese beschreiben ein insgesamt stärkeres
Wachstum für Münster), gleichzeitig wird aber angenommen, dass auch im Innenbereich noch erheb-
liches Potenzial für neue Wohnungen in Münster besteht. Insgesamt hat die Verwaltung damit keinen
Anlass, die Notwendigkeit weiterer Wohnsiedlungsflächen sowie deren grundsätzliche Größenord-
nung in Frage zu stellen.
Die weitere Flächenentwicklung für Siedlung, Gewerbe und Industrie bedingt einen hohen Aus-
gleichsbedarf für die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für den Ar tenschutz. Zusätzlicher Flä-
chenbedarf entsteht für die Versorgung der Bevölkerung mit siedlungsnahem Grün für die Erholung.
Diese Flächenbedarfe müssen bei der Planung der Siedlungs -, Gewerbe- und Industrieflächen lie-
genschaftlich mitberücksichtigt werden.
Können diese neuen Wohnungen nicht auch im bereits besiedelten Bereich von Münster
durch Nachverdichtung entstehen?
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V/0339/2023
Der heute bereits bebaute Teil des Stadtgebietes (der sogenannte Innenbereich) ist bereits seit vielen
Jahren Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit. In den letzten Jahren sind im Schnitt etwa dreiviertel
der neuen Wohnungen im Innenbereich errichtet worden.
Die Möglichkeiten, im Bestand und im Rahmen der Nachverdichtung weitere Wohnungen in ausrei-
chender Menge zu schaffen, sind jedoch begrenzt, denn die dafür in Betracht kommenden Potenziale
werden – aufgrund bereits realisierter Projekte – deutlich weniger. Auch größere Potenzialflächen im
Innenbereich, wie sie derzeit mit dem Umbau der ehemaligen Kasernenstandorte York und Oxford
genutzt werden, stehen absehbar nicht mehr zur Verfügung.
Um insgesamt ausreichend neue Wohnungen errichten zu können, müssen daher auch künftig neue
Wohngebiete im Außenbereich entwickelt werden.
Wäre es nicht besser, diese neuen Wohnungen würden im Umland von Münster errichtet?
In den letzten Jahren war bereits zu beobachten, dass das Wohnungsangebot in Münster – bezogen
auf die Menge, aber auch auf die angebotenen Qualitäten bzw. unterschiedliche Wohnformen – of-
fenbar nicht ausreichend war und daher vermehrt Men schen aus Münster in das Umland gezogen
sind. Diese „Suburbanisierung“ betraf in den letzten vier Jahren sogar jährlich fast 800 Menschen, die
im Saldo mehr in die Stadtregion Münster gezogen sind1. Insbesondere betrifft dies die Altersgruppen
der Familien bzw. von Menschen in der Familiengründungsphase.
Sofern in Münster u.a. für diese Menschen keine entsprechenden Angebote gemacht werden (kön-
nen) und Münster diese (insbesondere) an das Umland verliert, ist voraussichtlich mit folgenden
Auswirkungen zu rec hnen: die Bodenpreise und Mieten werden in Münster wegen des weiter stei-
genden Nachfrageüberhangs stark zunehmen, die Flächeninanspruchnahme wird insgesamt höher
ausfallen (da in Münster im allgemeinen dichter gebaut wird als im Umland), die Verkehrsbewegu n-
gen werden ebenfalls insgesamt zunehmen und erfahrungsgemäß mehr mit dem Auto und weniger
mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zurückgelegt werden.
Warum benötigt Münster weitere gewerbliche Bauflächen?
Eine leistungsfähige und dynamische Wirtsc haft ist zentral für das Gemeinwohl in Münster und im
Münsterland. Sie bietet Arbeitsplätze und schafft Einkommen, was eine Schlüsselressource für die
soziale Teilhabe ist. Hierzu zählt vor allem auch der Zugang zum Wohnungsmarkt. In den letzten Jah-
ren ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster deutlich gestiegen und
nimmt auch im NRW-Vergleich einen Spitzenwert ein.
Zugleich speist eine stabile und zukunftsorientierte Wirtschaftsstruktur über die Gewerbesteuer, den
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer den städti-
schen Haushalt. Hiermit werden die kommunale Handlungsfähigkeit sichergestellt und wichtige Hand-
lungsmöglichkeiten für alle Politikfelder geschaffen.
Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungspfade hat die Szenarioanalyse Münster 2030/2050 die Bedeu-
tung einer dynamischen Wirtschaft zusammen mit exzellenten Hochschulen und den besonderen
Münster Werten bestätigt. Den normativen Entwicklungsrahmen bildet dabei die nachhaltige Entwick-
lung aus ökonomischer und sozialer Perspektive bei gleichzeitig starker ökologischer Nachhaltigkeit
(V/0487/2021, Anl. 2).
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 ist die Bedeutung von Arbeit und Wirtschaft unter Be-
zug zu den Sustainable Development Goals (SDGs) noch einmal herausgearbeitet sowie durch stra-
tegische und operationale Ziele konkretisiert worden (V/0515/2018). Diese Ziele wurden am
12.12.2018 vom Rat beschlossen. Neben einem Bekenntnis zu „Guter Arbeit“ wurde im Hinblick auf
1 Jahres-Statistik 2022 – Münster und die Stadtregion, Seite 14, Quelle: Information und Technik Nordrhein-
Westfalen
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V/0339/2023
nachhaltiges Wirtschaften beschlossen: „Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten
Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer
Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung.“ Dieses stra tegische Ziel verdeutlicht, dass nachhaltiges
Wirtschaften immer auch einen effizienten und schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen
wie mit der Fläche bedeutet.
Nachhaltige Flächenentwicklung bedeutet auch für die Wirtschaft, dass nach Möglichke it vormals
genutzte Flächen wiedergenutzt werden. Dies belegt die Wiedernutzung des ehemaligen Kasernen-
areals „Loddenheide“ (66 ha Gesamtnettobauland). Hier sind mittlerweile alle Flächen genutzt bzw.
vergeben. Zugleich sind hier zahlreiche Maßnahmen zur S tärkung der freiräumlichen Qualitäten er-
folgt. Parallel haben aber auch verschiedene innerstädtische Verlagerungen von Großbetrieben aus
Gemengelagen in vorhandene Gewerbegebiete stattgefunden. Die Altstandorte wurden und werden
in der Regel in Wohngebiete umgewandelt (z. B. Verlagerung Winkhaus GmbH, Verlagerung Westfa-
len AG, Verlagerung Schlatter GmbH).
In den letzten Jahren sind keine größeren neuen, baureifen Gewerbeflächen hinzugekommen. Unter
dem großen Druck auf dem Wohnungsmarkt wurden für ursprün glich geplante Gewerbegebiete in
Sprakel (östlich der Bahnstrecke) oder in Albachten (An der Steinbrede) Planverfahren für eine
Wohnbauentwicklung eingeleitet.
Daher wird der mit dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept vom 14.12.2016 vom Rat
(V/0723/2016) definierte Flächenpool einer laufend vorzuhaltenden Manövriermasse von 50 ha bau-
reifer Gewerbeflächen mittlerweile deutlich unterschritten. Dieser Wert wurde auch als operatives Ziel
in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verankert, in der formuliert wird: „Die Stadt Münster unterstützt
die Standortsicherung (einschließlich der Erreichbarkeit bestehender Betriebe), stellt ein flächen- und
ressourcensparendes, differenziertes, bedarfsorientiertes Flächenangebot zur Verfügung. Sie schafft
die Voraussetzung für ein qualifiziertes Angebot.“
Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung werden daher weitere gewerbliche Flächen benö-
tigt. Hiermit sollen folgende Entwicklungen unterstützt werden:
Die Bestandssicherung bzw. Bestandserweiterung ortsansässiger Unternehmen, die sich räumlich
vergrößern müssen oder den Betrieb modernisieren wollen. Beispielsweise beträgt der Anteil der
Münsteraner Firmen im Hansabusinesspark rd. 80 %.
Wichtige Entwicklungsimpulse bzw. auch betriebliche Anpassungsnotwendigkeiten resultieren aus
dem digitalen Wandel und dem Entwicklungspfad zur Klimaneutralität. Die Umsetzung des Ziels
der Klimaneutralität wird sowohl im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Produktionsprozesse
und das nachhaltige Wirtschaften als auch als neues bzw. e rweitertes Geschäftsfeld räumliche
Erweiterungsmöglichkeiten erfordern. Ebenso resultieren aus der Digitalisierung wichtige Impulse
für verschiedene Branchen, die in Münster beispielsweise die dynamische Entwicklung der Ban-
ken- und Versicherungsinformatik und den Bau mehrerer Rechenzentren begründet haben. Auch
treibt diese Entwicklung den Ausbau der notwendigen Infrastruktur.
In den letzten Jahren hat auch in Münster die Förderung von Existenzgründungen eine zuneh-
mende Bedeutung erfahren. Insbesondere auc h der Wissens - und Technologietransfer aus den
Hochschulen hat zu wichtigen wirtschaftlichen Impulsen geführt. Diese haben neben dem Wissen-
schaftspark und dem Technologiehof die Entwicklung des Technologieparks begründet. Hier ste-
hen keine nennenswerten Potenziale mehr zur Verfügung. Ein Teil der Entwicklungs impulse soll
durch die Entwicklung der Modellquartiere „Steinfurter Straße“ und „Busso-Peus-Straße“ gedeckt
werden, die als multifunktionale Quartiere in erheblichem Umfang auch Raum für Wohnen, soziale
Infrastruktur etc. bieten sollen. Auch für die Nutzung dieser Impulse werden Flächen benötigt.
Eng mit de m Wissens- und Forschungstransfer hängt auch die Entwicklung und Stärkung zu-
kunftsfähiger Wachstumsbranchen mit der entsprechenden technischen Infrast ruktur in größeren
Einheiten zusammen. Hier ist auf die Ansiedlung der Fraunhofer Forschungsfertigung Batteriezelle
im Hansabusinesspark zu verweisen. Diese Ansiedlung hat bereits zu weiteren Anfragen und kon-
kreten Standortentscheidungen für Münster aus dem Bereich der Batterietechnik geführt.
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Im Rahmen der Standortentwicklungsstrategie 2030 + werden zurzeit die sektoralen wirtschaftli-
chen Stärkefelder von Münster vor dem Hintergrund der strategischen Zukunftsthemen im Dialog
mit Wirtschaftsakteurinnen und -akteuren bearbeitet. Als strategische Zukunftsthemen werden be-
rücksichtigt: Digitalisierung, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, Fachkräfte und Gute Arbeit, Wis-
sens- und Technologietransfer/Gründungen, Good Governance. Aus der Verschneidung sektoraler
Stärkefelder und strategischer Zukunftsthemen werden räumlich-planerische Konsequenzen abge-
leitet, die Lage- und Standortqualitäten der benötigten Flächen konkretisieren.
Es bleibt festzuhalten, dass trotz aller Anstrengungen zur Weiterentwicklung bestehender Gewerbe-
gebiete sowie zur Nachnutzung und Nachverdichtung in vorhandenen gewerblichen Strukturen die
Ausweisung neuer gewerblicher Flächen aufgrund folgender Aspekte dringend erforderlich ist:
zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
zur Sicherung bestehender Unternehmen und zur Schaffung von Möglichkeitsräumen für die Rea-
lisierung von Innovationen (z.B. Umsetzung der Innovationsstrategie Münster und Münsterland),
zur Gestaltung der betrieblichen und gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse,
zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit.
Die Ermittlung des Wirtschaftsflächenbedarfs durch die Regionalplanungsbehörde basiert nach den
LEP-Vorgaben auf der durchschnittlichen Inanspruchnahme der Jahre 2014 – 2019. Im Ergebnis führt
dies zu einem Bedarf für Münster in einer Größenordnung von 249 ha gewerblicher Baufläche n bis
zum Jahr 2045. Tatsächlich dargestellt werden im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans für
die Stadt Münster 182 ha Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie (GIB-P). Dies entspricht ca. 73
% des errechneten Bedarfs von 249 ha Wirtschaftsflächen für Münster.
Allerdings können die im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland dargestellten
sogenannte Potenzialbereiche für allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P) grundsätzlich auch für An-
siedlungen von „wohnverträglichem Gewerbe“ genutzt werden.
Eine tatsächliche Inanspruchnahme von Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie (GIB-P) für Ge-
werbe- und Industrieansiedlungen oder von Potenzialbereichen für all gemeine Siedlungsbereiche
(ASB-P) für Ansiedlungen von „wohnverträglichem Gewerbe“ wird nur erfolgen, wenn dies durch ei-
nen konkreten Bedarf begründet ist, und der Rat der Stadt hierzu die entsprechend erforderlichen
bauleitplanerischen Schritte beschließt.
Wie hängt die Regionalplanänderung mit dem derzeit laufenden Prozess zur Erarbeitung eines
„Integrierten Flächenkonzepts für Münster“ (IFM) zusammen?
Ein konkreter Anlass für den Erarbeitungsprozess für das „Integrierte Flächenkonzept Münster: Sied-
lung, Freiraum und erneuerbare Energien in der Balance“ (IFM) war u.a. die Ende 2022 gestartete
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland.
Die vorgelegte Flächenkulisse des Entwurfs des Regionalplans bietet der Stadt Münster dringend
notwendige Optionen für eine raumverträgliche Zukunftsentwicklung mit dem Zielhorizont 2045. Der
IFM-Prozess geht allerdings weit über die reinen Siedlungspotenziale hinaus, da das noch abschlie-
ßend zu erarbeitende IFM -Konzept das Angebot der Siedlungsflächenoptionen des Regiona lplans
weiter präzisieren, die Qualifizierung von wertvollen Freiflächen vorbereiten und potenzielle Standorte
zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Münster ermitteln soll.
Der IFM-Prozess wird mit der Abgabe der Stellungnahme der Stadt Münster zur laufenden Fort-
schreibung des Regionalplans insofern nicht beendet sein. Auf der Basis der bisherigen Werkstatt -
Termine und der Auswertung der Online-Beteiligung wird in den nächsten Wochen der Entwurf eines
integrierten räumlichen Gesamtkonzepts erarbeitet, w elches die drei Leitnutzungen (Siedlung, Frei-
raum, Erneuerbare Energien) ausgewogen berück sichtigen und die Vorteile der verschiedenen , im
Prozess bisher erarbeiteten Szenarien bestmöglich zusammenzuführen soll – das vorliegende Flä-
chenangebot des Regionalplan-Entwurfs lässt hierfür den notwendigen Spielraum.
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V/0339/2023
Der Entwurf des IFM-Konzepts soll im Rahmen einer öffentlichen Abschlusswerkstatt, voraussichtlich
im November 2023, nochmals öffentlich diskutiert werden.
Was bedeutet die Darstellung eines Potenzialbereichs im Regionalplan konkret?
Wesentliche Änderungsbestandteile des Regionalplan-Entwurfs sind die (Neu-)Darstellung von Sied-
lungspotenzialbereichen. Siedlungspotenzialbereiche unterscheiden sich von konkreten Allgemeinen
Siedlungsbereichen (ASB) sowie Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) dadurch, dass
sie nur eine Option für eine spätere bauliche Entwicklung darstellen und eine Darstellung eines sol-
chen Potenzialbereichs nicht gleichbedeutend ist mit einer tatsächlichen späteren Inanspruchnahme.
Die Darstellung von Siedlungspotenzialbereichen stellt ein Novum in der Regionalplanung dar. Bisher
war es üblich, dass im Regionalplan die zu entwickelnden Siedlungsbereiche für jede Kommune eng
am jeweils ermittelten Bedarf orientiert festgelegt wu rden. Diese Vorgehensweise führte in den ver-
gangenen Jahren allerdings vermehrt zu Problemen, da die Flächen, die im Regionalplan ursprüng-
lich für die Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, oft aus unterschiedlichsten Gründen nicht für
eine Bebauung zur Verfügung standen – mit der Folge, dass wiederum aufwändige und zeitintensive,
einzelne Änderungsverfahren des Regionalplans notwendig wurden.
Zentrale Neuerung im aktuellen Fortschreibungsverfahren ist daher, dass die „Berechnung der Flä-
chenbedarfe“ von der „Verortung der Siedlungsbereiche“ im Regionalplan entkoppelt werden. Das
bedeutet, dass – anders als bisher üblich – die zeichnerische Festlegung der Siedlungsbereiche un-
abhängig vom errechneten Flächenbedarf erfolgen soll, so dass den Kommunen ein größerer „Such-
raum“ für ihre Siedlungsentwicklung zur Verfügung steht und sie flexibler agieren können. Daher sind
im Entwurf für Münster beispielsweise ca. 700 ha sogenannte Potenzialbereiche für allgemeine Sied-
lungsbereiche (ASB-P) und ca. 182 ha Potenzialflächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungsberei-
che (GIB-P) dargestellt, bei einem ermittelten Bedarf von 391 ha für Allgemeine Siedlungsbereiche
(ASB) und 249 ha für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB).
Darüber hinaus sollen im neuen Siedlungsflächenpotenzialmodell verstärkt die Eignung und die Qua-
litäten einer Fläche berücksichtigt werden, in dem auch städtebauliche Kriterien (wie beispielsweise
die Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen, Schulen oder dem schienengebundenen Personennah-
verkehr) zur Identifizierung geeigneter Flächen systematisch berücksichtigt wurden.
Die Darstellung einer Potenzialfläche für einen allgemeinen Siedlungs- oder einen Gewerbe- und In-
dustrieansiedlungsbereich ist nicht gleichbedeutend mit ihrer späteren tatsächlichen Inanspruchnah-
me. Anders als (bereits im Flächennutzungsplan dargestellte und / oder bebaute) ASB - und GIB-
Flächen (diese sind als sogenannte „Vorranggebiete“ dargestellt) sind die im Entwurf des Regional-
plans dargestellten Potenzialbereiche als sogenannte „Vorbehaltsgebiete“ festgelegt. Damit wird zwar
der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich ein besonders Gewicht beigemessen, jedoch sind auch
konkurrierende Nutzungen nicht ausgeschlossen. Allein das macht deutlich, dass nicht alle Flächen
der Potenzialbereiche für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden (können).
Eine städtebauliche Bauleitplanung für Teile dieser Potenzialbereiche kann nur maximal bis zum Er-
reichen des errechneten Bedarfs erfolgen. Die eigentliche Inanspruchnahme von Flächen für die Er-
richtung von Wohnungen, Kitas, Schulen etc. wird dabei stets zum entsprechenden Zeitpunkt in der
Zukunft nochmals hinterfragt und begründet und muss vom Rat der Stadt Münster stets neu ent-
schieden werden.
Sollten nicht zunächst die planerisch noch vorhandenen Reserven genutzt werden, bevor wei-
tere Potenzialbereiche dargestellt bzw. in Anspruch genommen werden?
Der Regionalplan legt fest, dass Flächenbedarfe zunächst in den dargestellten ASB - und GIB-
Flächen realisiert werden sollen. Nur wenn die vorhandenen Reserven nachweislich nicht aktiviert
werden können, können die festgelegten Potenzialbereiche für Siedlungstätigkeit herangezogen wer-
den. Dies ist jedoch lediglich schrittweise möglich und nur in dem Umfang, wie er im Rahmen der
Bedarfsberechnung ermittelt worden ist.
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V/0339/2023
Was passiert, wenn die Entwicklung nicht wie prognostiziert eintritt?
Zeitlicher Horizont der Regionalplanfortschreibung ist das Jahr 2045, mithin wird ein Zeitraum von
über 20 Jahren betrachtet, der einen erheblichen Bedarf an neuen Wohnungen wie auch Flächen für
Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen begründet. Die Stadt Münster muss sich auf Basis be-
gründeter Annahmen und Prognosen darauf einstellen und eine entsprechende (planerische) Vorsor-
ge betreiben.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Prognose der Bevölkerungs-, Haushalts- und Wirtschafts-
entwicklung zahlreichen Unsicherheiten unterworfen ist und daher aufgrund des langen Planungszeit-
raums einer regelmäßigen Aktualisierung bedarf. Insbesondere hat sich herausgestellt, dass die Flä-
chenbedarfe in hohem Maße sensitiv auf die Wahl des Stützzeitraums von (Bevölkerungs - bzw.
Haushalts-) Prognosen sowie auf weitere Prognoseannahmen reagieren – womit sich auch erklären
lässt, dass die zugrunde gelegte Prognose von IT.NRW erheblich von der städtischen Bevölkerungs-
prognose abweicht. Angesichts des langen Planungszeitraums von mindestens 20 Jahren ist vor die-
sem Hintergrund eine regelmäßige Anpassung der Bedarfszahlen bzw. Flächenkontingente an aktuel-
le Entwicklungen und neue Prognosen erforderlich und auch von der Regionalplanung vorgesehen.
Die Regionalplanungsbehörde plant daher, mit Vorliegen neuer Prognosen von IT.NRW zur künftigen
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung – in der Regel alle 3 bis 5 Jahre – sowie mit Blick auf das
landesweit dreijährig zu aktualisierende Siedlungsflächen -Monitoring eine regelmäßige Überprüfung
der Flächenkontingente für das Plangebiet in Bezug auf die Wohnbau- und Wirtschaftsflächenbedarfe
vorzunehmen. Bei größeren Abweichungen von den ursprünglich zugrunde gelegten Annahmen kann
sich daraus eine Anpassung der Flächenkontingente im Rahmen einer Regionalplanänderung erge-
ben.
Welche konkreten inhaltlichen Änderungen sind bezogen auf das Stadtgebiet Münster im Ent-
wurf des Regionalplans dargestellt?
Wesentliche Änderungen des Entwurfs des Regionalplans betreffen einerseits die dargestellten Sied-
lungspotenzialbereiche und andererseits die Neudarstellung von Windenergiegebieten.
Sämtliche im Entwurf für die Stadt Münster enthaltenen Potenzialbereiche für allgemeine Siedlungs-
bereiche (ASB-P) und Potenzialbereiche für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB-P) sind
in Anlage 1 dieser Vorlage zusammenfassend dargestellt und erläutert. Ein Großteil dieser Potenzial-
bereiche beruht auf bereits in der Vergangenheit beschlossenen Flächendarstellungen, insbesondere
im Rahmen des derzeit gültigen Regionalplans und des v om Rat beschlossenen Wohnsiedlungsflä-
chenkonzepts 2030 (vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018).
Die Neudarstellung von Windenergiegebieten beruht auf einer gesetzlichen Änderung, nach der die
räumliche Steuerung des Windenergieausbaus (in Nordrhein-Westfalen) von den Kommunen auf die
Regionalplanung übergeht und alle Planungsregionen eine vom Land festgelegte Flächenquote erfül-
len müssen. Diese Quote kann absehbar auf Basis des vorliegenden Entwurfs des Regionalplans im
Münsterland erfüllt werden, da in diesen, zusätzlich zu den bereits im bestehenden Regionalplan dar-
gestellten Windenergiebereichen, auch die in den Flächennutzungsplänen dargestellten Konzentrati-
onszonen der Städte und Gemeinden einbezogen wurden.2 Für die Stadt Münster ergeben sich damit
keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, die Steuerung der Windenergie erfolgt nach vergleichba-
ren räumlichen Rahmenbedingungen. Im Übrigen steht es der Stadt Münster weiterhin offen, über
aktive, vorhabenbezogene Bauleitplanung weitere konkrete Vorhabenstandorte für Windenergieanla-
gen zu realisieren.
2 Gem. aktuellem Entwurf zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) sind für NRW insgesamt
mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festzulegen (Ziel 10.2 -2). Für die Pla-
nungsregion Münster bezi ffert der aktuelle Entwurf des LEP den Umfang für die in Regionalplänen festzulegen-
den Windenergiebereiche auf 12.670 ha. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans Münsterland enthält insge-
samt 15.750 ha Flächen für die Windenergie.
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V/0339/2023
Wie beurteilt die Verwaltung die Änderungsinhalte des Regionalplan-Entwurfs?
Die Kulisse der Siedlungspotenzialbereiche des Entwurfs des Regionalplans bietet der Stadt Münster
verschiedene Optionen für eine räumliche Entwicklung mit dem Zielhorizont 2045. Welche dieser Op-
tionen in Zukunft planerisch weiterentwickelt werden sollen, ist derzeit noch offen. Ein grundlegendes
Konzept hierzu soll im Rahmen des o.a. IFM-Prozesses bis Ende 2023 erarbeitet werden.
Insofern empfiehlt die Verwaltung, das im Entwurf des Regionalplans dargestellte Flächenangebot im
Sinne eines Offenhaltens von Optionen für weitere Siedlungsentwicklungen zu betrachten. Gleichzei-
tig ist allerdings davon auszugehen, dass die Potenzialbe reiche de facto aufgrund mangelnder Ver-
kaufsbereitschaft der Eigentümer zu für solche Zwecke angemessenen Preisen nicht mehr für die
Freiraumentwicklung (Projekte der Naherholung, Naturschutzmaßnahmen) zur Verfügung stehen
werden.
Um die Optionen für weitere Siedlungsentwicklungen offenzuhalten wären nur dann Flächen aus den
geplanten Potenzialflächen herauszunehmen, sofern diese aus Sicht der Stadt von vorhinein und
absehbar dauerhaft für eine Siedlungsflächenentwicklung ausscheiden würden (im Sinne von K .O.-
Kriterien).
Dies ist aus Sicht der Verwaltung allerdings für keine der im Entwurf dargestellten Flächen anzuneh-
men, obwohl viele dieser Siedlungspotenzialbereiche in unterschiedlicher Hinsicht Freiraum-, Arten-
schutz u.a. Belange berühren (vgl. dazu die Ausführungen in Anlage 1). Daten zu planungsrelevanten
Arten liegen allerdings nicht flächendeckend vor, so dass nur bei bekannten Vorkommen ein diesbe-
züglicher Hinweis ergangen ist.
Aufgrund des bisherigen und weiter anhaltenden Wachstums der Stadt Münster ist festzustellen, dass
in den letzten Jahrzehnten Flächenpotenziale, die ggf. deutlich weniger der o.a. Belange berührten,
bereits entwickelt worden sind oder aber sie sich aus anderen Gründen nicht für eine Siedlungsflä-
chenentwicklung eignen.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von kleineren Änderungen zu konkreten Darstellungen, die die
Verwaltung in Bezug auf den vorgelegten Entwurf empfiehlt. Zudem wird – unabhängig der Ände-
rungsinhalte des Regionalplans – angeregt, die verbleibenden Flächen der Hauptgrünzüge der städti-
schen Grünordnung auch im Regionalplan zukünftig darzustellen und damit abzusichern (vgl. dazu
die nachfolgenden Absätze). Alle Änderungsvorschläge sind in Anlage 3 (Stellungnahme der Stadt
Münster zum Entwurf des Regionalplans Münsterland) aufgeführt.
Wie können der Freiraumschutz und die Grünordnung weiter gestärkt werden?
Vor dem Hintergrund des einerseits notwendigen, andererseits erheblichen Flächenwachstums der
Stadt Münster rücken der Schutz des Freiraums und damit auch die Grünordnung der Stadt verstärkt
in den Fokus. Das wichtigste Element der Grünordnung sind die Hauptgrünzüge. Zum Schutz und
Erhalt der im Rahmen des Siedlungswachstums verbleibenden Flächen der Hauptgrünzüge wird an-
geregt, diese als regionale Grünzüge / Bereiche mit besonderer Funktion zur Klimawandelvorsorge im
Regionalplan darzustellen. Durch die Darstellung als regionale Grünzüge wird das wertvolle Grünsys-
tem Münsters bei zukünftigen Regionalplanänderungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Landschaftsplanung wir d eine Schutzausweisung für die Teile der Hauptgrünzüge
und des zweiten Grünrings, die bisher nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind, geprüft.
Wie geht es nach dem Ratsbeschluss weiter?
Die Stadt ist von Seiten der Bezirksregierung aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Entwurf
der Regionalplan-Fortschreibung zum Stichtag 30.09.2023 abzugeben. Nach Ratsbeschluss wird die
Verwaltung die beschlossene Stellungnahme daher an die Regionalplanungsbehörde übermitteln.
Neben den Städten und Gemeinden wurd en auch weitere in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen zur Stellungnahme aufgefordert und der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbe-
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V/0339/2023
richt werden bereits seit dem 06.03.2023 öffentlich ausgelegt. Daher kann auch jede natürliche oder
juristische Person eine entsprechende Stellungnahme zum Entwurf abgegeben.
In Vertretung
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Kurz-Bericht über die wesentlichen Veränderungen der Siedlungsflächen-
Darstellungen für die Stadt Münster im Entwurf des Regionalplans Münsterland
Anlage 2: Regionalplan Münsterland – Wirksamer Stand und Entwurf zur Fortschreibung
Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf des Regionalplans Münsterland
Anlage-3_Stellungnahme_2023-07-17
5035 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023
1
Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf des Regionalpla ns Münsterland
Themenfeld Siedlung
Die dargestellten Siedlungspotenzialbereiche für A llgemeine Siedlungsbereiche (ASB-P)
und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB- P) werden von der Stadt Münster
als Option verstanden, diese Bereiche (im Rahmen de r ermittelten Bedarfe und der
weiteren Festlegungen des Regionalplans) für eine w eitere Siedlungsentwicklung bei
Bedarf in Anspruch nehmen zu können.
Es wird angeregt, den im Bereich Nienberge-Häger b isher nur vorbehaltlich dargestellten
ASB-P im endgültigen Regionalplan als ASB-P darzustellen. 1
Gemäß Grundsatz III.2-2 soll die Siedlungsentwickl ung überwiegend in den zentralörtlich
bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereichen (zASB) erfolgen. Vor diesem Hintergrund
wird angeregt, für nachfolgende allgemeine Siedlung sbereiche (s. auch untenstehende
Karte) festzustellen, dass diese Bereiche zentralörtliche Siedlungsbereiche darstellen:
- Gievenbeck im Bereich Gievenbeck-Südwest, ehem. O xford-Quartier:
Dieser Bereich verfügt über eine umfassende Infrast rukturausstattung gem. den
Kriterien der Anlage III.4 (u.a. eigene weiterführe nde Schule, zentraler Versor-
gungsbereich in Form eines Stadtbereichszentrums etc.) und ist im Übrigen ein Teil
des Stadtteils Gievenbeck.
- Gievenbeck im Bereich Steinfurter Straße:
Dieser Bereich verfügt zwar selbst nicht über eine umfassende Infrastruktur-
ausstattung, gehört aber zum Stadtteil Gievenbeck u nd ist lediglich durch das
Kinderbachtal von diesem getrennt. Weitere Infrastrukturangebote befinden sich in
direkt angrenzenden Stadtteilen, da dieser Bereich Teil des nordwestlichen,
innerstädtischen Siedlungskörpers ist. Im Übrigen w ird nordwestlich angrenzend
aktuell ein neues, urbanes Stadtquartier mit umfangreicher Infrastrukturausstattung
von der Stadt Münster geplant.
- Amelsbüren:
Amelsbüren ist von der Infrastrukturausstattung dem Stadtteil Albachten vergleich-
bar, welcher als zASB dargestellt ist. Zwar verfügt Amelsbüren (ähnlich wie
Albachten) selbst nicht über ein umfassendes Infras trukturangebot, wesentliche
fehlende Angebote finden sich jedoch im benachbarten Stadtteil Hiltrup und liegen
ca. 3 km entfernt (weiterführende Schulen, Bürgerbü ro, Stadtbereichszentrum
etc.).
1 Das Gesamtgemeindliche Konzept für Häger wird der Regionalplanungsbehörde mit der Stellungnahme zur
Verfügung gestellt.
Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023
2
Auszug aus Erläuterungskarte III-1
Es wird angeregt, die im Entwurf als ASB-P dargest ellten Siedlungsbereiche in
Angelmodde-Süd sowie Albachten-Ost als ASB und dami t nicht als Potenzialbereiche
darzustellen, da diese bereits im städtischen Fläch ennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt sind und derzeit auf der Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen
erschlossen und realisiert werden.
Bei allen Siedlungspotenzialbereichen wurde die Fr age nach Altlasten verneint. Für
folgende Flächen ist dies jedoch nach Erkenntnissen der Unteren Bodenschutzbehörde
nicht zutreffend:
- Allgemeine Siedlungsbereiche:
MS-MUEN-003 ALV 49 (Randbereich)
MS-MUEN-004 ALV 743
MS-MUEN-006 ALV 813
MS-MUEN-029 ALV 558
MS-MUEN-033 ALV 501 (Randbereich)
MS-MUEN-036 ALV 55
- Gewerbe- und Industriebereiche:
MS-MUEN-045 ALV 44
MS-MUEN-046 ALV 988, 933, 932 39
Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023
3
Themenfeld Erneuerbare Energien
Es wird angeregt, die im Flächennutzungsplan der S tadt Münster im Bereich Amelsbüren
und Sudhoff dargestellten drei kleineren Windkonzen trationszonen 9b, 11a
2 und 11b (s.
Skizze unten) auch im Regionalplan als Windenergiegebiete darzustellen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023
4
Themenfeld Freiraum / Grünordnung
Es wird angeregt, die im Regionalplan nicht mit wi dersprechenden zeichnerischen
Festlegungen belegten Teile der Hauptgrünzüge der Grünordnung Münsters im
Regionalplan als regionale Grünzüge / Bereiche mit besonderer Funktion zur
Klimawandelvorsorge darzustellen.
Abb.: Hauptgrünzüge der Grünordnung Münster
Anlage 3 zur Vorlage V/0339/2023
5
Mehr Raum für Artenschutz in der Regionalplanung
Für schutzbedürftige Arten, die ihre Schwerpunktvo rkommen außerhalb der Darstellungen
von Vorranggebieten für den Naturschutz (insbesondere der BSN) haben, ist zu prüfen, ob
„Bereiche zum Schutz der Artenvielfalt“ mit der Fun ktion als Vorrang-, zumindest als
Vorbehaltsgebiet festgesetzt werden können. So könn ten z.B. bedeutsame
Feldvogelvorkommen geschützt werden und Schwerpunkt räume für den Artenschutz
konsequent freigehalten werden.
In der Regionalplanung soll den besonders gefährde ten und seltenen Arten mehr
Beachtung zukommen, um den Verpflichtungen aus den Grundsätzen des
Raumordnungsgesetzes zum Schutz der Artenvielfalt und der hervorgehobenen Aufgabe
des Regionalplans als Landschaftsrahmenplan zur Förderung der Biodiversität gerecht zu
werden.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (34)
- Steinfurter Straße 35
- Busso-Peus-Straße 15
- Kötterstraße 19
- Nottulner Landweg 3
- Hiltruper Straße 7
- Pfarrer-Ensink-Weg 13
- Sendener Stiege 6
- Dülmener Straße 10
- Loddenheide
- Schlautstiege 4
- Stodtbrockweg 7
- Waltruper Weg 16
- Hoppengarten
- Mauritzheide
- Eschstraße 4
- Grenkuhlenweg 12
- Lindberghweg 11
- Loevelingloh 34
- Steinbrede
- Hafkhorst 20
- Bredeheide 10
- Feldstiege 16
- Edelbach 4
- Dingstiege 30
- Hessenweg 12
- Goldbrink 4
- Petersheide 16
- Tulpenweg 4
- Burgwall 3
- Böckenhorst 17
- Landwehr 10
- Berdel 34
- Osttor 24
- Sudhoff
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0339/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.06.2023
- Erstellt
- 23.05.2023 16:00