V/0358/2015
101. Deutscher Katholikentag vom 09. bis 13. Mai 2018 in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0358/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft 101. Deutscher Katholikentag vom 09. bis 13. Mai 2018 in Münster Kommunale Unterstützung durch Sachleistungen/Sachleistungssurrogate Beratungsfolge 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 06.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch Sachleistungen und vergleichbare Leistungen eine Unterstützung des 101. Deutschen Katholikentages bis zu einer Höhe von 982.000 € (nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand) erfolgen kann. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung: 2.1. Kurzfristig mit dem Bistum zu klären, ob eine weitere Beteiligung an den Kosten, insbeso n- dere für die Bereitstellung der notwendigen Büroräume für die Geschäftsstelle zur Vorberei- tung und Durchführun g des Katholikentages (vgl. Aufwandsposition Nr 6. in der Anlage), möglich ist. 2.2. Mit den entsprechenden Stellen des Umlandes (z. B. Kreise des Münsterlandes, Verkehr s- träger im Verkehrsverbund) zu verhandeln, mit dem Ziel eine Beteiligung an den Kosten für die notwendigen Verkehrsdienstleistungen (ÖPNV) zu erreichen bzw. diese Kosten zu r e- duzieren. 2.3. Zusammen mit dem Veranstalter des 101. Deutschen Katholikentages (ZDK) auf dieser Grundlage die möglichen Sachleistungen weiter zu konkretisieren (Spe zifizierung eines Leistungsverzeichnisses mit Kosten) und den Haupt - und Finanzausschuss zu gegebener Zeit hierüber zu informieren (Vorlage). 3. Die in der Begründung dargestellten haushaltsrechtlichen Notwendigkeiten werden zur Kenntnis genommen. Die Ve rwaltung wird beauftragt, die daher erforderliche Veranschl a- gung von Haushaltsmitteln für den Haushaltsplan 2018 vorzusehen. Vorlagen-Nr.: V/0358/2015 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier/Herr Uetz Ruf: 492 70 20 / 492 60 20 E-Mail: reinkemeier@stadt-muenster.de Uetz@stadt-muenster.de Datum: 24.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0358/2015 Begründung: Zu 1. und 2.: 1.1. Beschlusslage Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 zur Vorlage V/0158/2015 Folgendes b e- schlossen: 1. Der Rat begrüßt die Absicht des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZDK), den 101. Deutschen Katholikentag im Jahr 2018 in Münster durchzuführen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2018 besondere inhaltliche Anknüpfung s- punkte und thematische Schwerpunkte zum Thema „Frieden“ gegeben sind. 3. Der beantragte Barzuschuss in Höhe von 1,2 Mio. € wird nicht gewährt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in weiteren Gesprächen mit den Organisatoren des 101. Deutschen Katholikentages zu klären, wie eine kommunale Unterstützung auch durch Sachleistungen (Überlassung von Räumen, ÖPNV usw.) erfolgen kann. Die Verwaltung legt dem Rat in seiner nächsten Sitzung einen Vorschlag vor, der die Möglichkeiten zur Unterstützung nennt und deren Wert ausweist (Leistungsverzeich- nis mit Kosten). Die Verwaltung hat unmittelbar nach der Ratssitzung (vorab mit E -Mail vom 26.03.2015) den Generalsekretär des ZDK, Herrn Dr. Vesper, über die Beschlussfassung des Rates i n- formiert und um Auskunft gebeten , da nur das ZDK als Veranstalter mitteilen kann, we lche Leistungen bei einer Durchführung des Katholikentages in Münster durch die Stadt bzw. städtische Eigengesellschaften durch das ZDK benötigt werden. Auf dieser Grundlage kann dann ZDK und Stadt beurte ilen, ob diese Leistungen als Sachleistungen bzw. als ve r- gleichbare Leistungen erbracht werden können. 1.2. Übersicht über mögliche Sachleistungen der Stadt Münster/städtischer Gesellschaften Das ZDK hat mit E -Mail vom 02.04.2015 mögliche Sachleistunge n der Stadt/städtischer Gesellschaften benannt (Anlage 1), die sich insgesamt am 1.267.000 € beliefen. Die Ve r- waltung hat in einem ersten Prüfungsschritt die Sachleistungen auf Plausibilität und die Möglichkeit der Bereitstellung durch die Stadt bzw. städtischer Gesellschaften vorgeprüft. Direkt herausgenommen werden mussten die (möglichen) Sachleistungen für die Berei t- stellung von Lagerflächen und Büros für die Geschäftsstelle, da die Stadt nach Mitteilung des Amtes für Immobilienmanagement nicht über entsprechende Räumlichkeiten verfügt. In der Summe beträgt dieser Ansatz 285.000 €, so dass ein Betrag von 982.000 € für die in der Anlage genannten Sachleistungen als realistische Planungsgröße für die weitere Pr ü- fung zugrunde gelegt wird. 1.3. Ersteinschätzung durch Ämter und städtische Gesellschaften Die Verwaltung hat die Aufstellung über mögliche Sachleistungen an die zuständigen Fachämter und städtischen Gesellschaften weiter geleitet. Auf Folgendes ist zunächst hinzuweisen: ● Die Nennung der Sachleistungen und die Prüfung, welche Leistungen/Kosten mit diesen Sachleistungen verbunden sind, kann derzeit nur über eine „Abschätzung“ - 3 - V/0358/2015 vorgenommen werden. Grund hierfür ist, dass für eine genaue und spezifizierte Da r- stellung der Sachleistungen ein det ailliertes Veranstaltungsprogramm notwendig ist, das die Inanspruchnahme, z. B. städtischer Räume und Infrastruktur, im Detail b e- nennt. Dies ist derzeit für den Veranstalter, das ZDK, nicht möglich. Das ZDK hat mi t- geteilt, dass sich die Beträge auf Grund d er Erfahrungen mit der Veranstaltung der Katholikentage in den letzten Jahren bzw. den Planungen für den Katholikentag 2016 in Leipzig ergeben. ● Eine Abschätzung durch die beteiligten städtischen Ämter und Gesellschaften hat ergeben, dass die genannten Beträge (nach dem derzeitigen Kenntnisstand) als durchaus plausibel eingeschätzt werden können. ● Die Unterstützung des Katholikentages mit Sachleistungen durch die Stadt und stä d- tische Gesellschaften muss unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Gegebenhei- ten berücksichtigen, wie z. B.: - Die Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften sind zur wirtschaftl ichen Führung der Gesellschaften und der Vertretung der Interessen der Gesellscha f- ten verpflichtet. Ein Verzicht auf eine entsprechende Einnahmeposition (z. B. Mieten) ist daher im Regelfall nicht möglich und muss über eine entsprechende „Komplementärzahlung“ durch die Stadt ausgeglichen werden, d. h., die Stadt bezahlt für die Erbringung der Dienstleistung. Dies ist auch aus steuerlichen Gründen (Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung) notwendig. - Leistungen werden teilweise in einem „Leistungsverbund“ erbracht. Ein Beispiel ist der öffentliche Personennahverkehr. Hier werden nur zu einem (ehe gering e- rem) Teil Leistungen durc h die Stadtwerke, ein (wesentlicherer) Teil wird durch Dritte (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Regionalbusunternehmen im Ra h- men ihrer Liniengenehmigungen für die Fahrten der Besucher aus der Region nach Münster und von Münster) erbracht werden. Diese werd en im Regelfall nicht auf ihre Entgelte verzichten/verzichten können. - Aus gebührenrechtlichen Gründen wird (z. B. Reinigungsleistungen, Entso r- gungs- und Versorgungsdienstleistungen) eine Leistungserbringung als Sachleis- tung nur über eine entsprechend e Gegenfinanzierungsposition im städtischen Haushalt möglich sein. Fazit: Eine Gewährung von Sachleistungen in einem nennenswerten Umfang ist grundsätzlich möglich. Alle Sachleistungen verursachen Kosten (Kosten für die Stadt/städtische Gesel l- schaften oder den Verzicht auf Einnahmen). Unmittelbare Sachleistungen werden teilwe ise möglich sein, z. B. bei der kostenfreien Zurverfügungstellung städtischer Veranstaltung s- räume, Verzicht auf Sondernutzungsgebühren. In anderen Fällen ist zwar eine Bereitst ellung von Sachleistungen durch die Stadt oder städtische Gesellschaften grundsätzlich möglich, aus rechtlichen Gründen wird es alle r- dings erforderlich sein, eine Haushaltsposition zu schaffen, die eine entsprechende inte rne Verrechnung (im Sinne einer Geg enfinanzierung) ermöglicht (vgl. hierzu Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3). 1.4. Detaillierung der Sachleistungspositionen/Möglichkeiten der Reduzierung Wie bereits angemerkt, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Kostenblöcke benannt werden, die als Sachleistungen bzw. entsprechende Leistungen, die verrechnet werden, dem Veranstalter des 101. Deutschen Katholikentages, dem ZDK, zur Unterstützung der - 4 - V/0358/2015 Vorbereitung und Durchführung des Katholikentages zur Verfügung gestellt werden kö n- nen. Die in der Anlage benannten Beträge schätzen – nach dem derzeitigen Kenntnisstand – sowohl Veranstalter als auch die Stadt als realistisch ein, wobei davon ausgegangen wird, dass zwischen den Positionen grundsätzlich Verschiebungen im Rahmen der weit e- ren Detaillierung der Aufwendungen möglich sind, die Gesamthöhe der Sachleistungsau f- wendungen jedoch nicht den genannten Betrag von 982.000 € übersteigt (Obergrenze). Der Veranstalter weist gegenüber der Stadt die sparsame und effiziente Mitte lverwendung der Sachleistungen nach. Möglichkeiten einer (weiteren) Beteiligung des Bistums, i nsbesondere für die Bereitstellung der Räume für die einzurichtende Geschäftsstelle (Aufwandsposition Nr. 6, 250.000 €) so l- len kurzfristig geklärt werden, da diese Leistungen - entsprechende Räume stehen der Stadt nicht zur Verfügung - durch die Stadt nicht als Sachleistung erbracht werden können. Eine Beteiligung des „Umlandes“ an den Kosten für Verkehrsdienstleistungen bzw. eine Reduzierung dieser Kosten (Sondertarife etc.) soll geprüft werden, um Aufwendungen zu reduzieren. Über den Fortgang der Vor bereitungen des 101. Deutschen Katholikentages und der D e- taillierung der Kostenblöcke informiert die Verwaltung in geeigneter Art und Weise (Vorl a- ge) den Haupt- und Finanzausschuss.. Zu 3: Wie bereits unter Punkt 1.3 dargestellt, muss auch für Sachleist ungen, die durch Dritte (z. B. Stadtwerke Münster GmbH, MCC Halle Münsterland GmbH, AWM) erbracht werden, im Hau s- haltsplan eine Aufwandsposition als Gegenwert für diese Sachleistungsbeträge eingestellt werden. Sie dient als Gegenfinanzierung für die für den Veranstalter kostenfreie Bereitstellung von Leistun- gen städtischer Betriebe und Gesellschaften (z. B. Bereitstellung von Räumen, Ver - und Entsor- gungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich ÖPNV). Diese Leistungen sind entspr echend durch die Leistun gserbringer detailliert nachzuweisen. Die Abrechnung und Ersta ttung wird dann direkt zwischen der Stadt (daher der Haushaltsansatz) und dem jeweiligen Betrieb bzw. der G e- sellschaft erfolgen. Die Einzelheiten sind in einer entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen Stadt, den Sachleistungserbringern und dem Veranstalter zu regeln, die zu gegebener Zeit abz u- schließen ist. Eine Gewährung von Geldleistungen an den Veranstalter wird hierdurch ausg e- schlossen. gez. Markus Lewe Anlage
Anlage
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Sachleistung Stadt Münster Geschätzt Katholikentag Geschätzt Stadt Münster Münsterlandhalle 300.000,00 € plausibel Alle weiteren Veranstaltungsräume in Münster in städtischer Trägerschaft oder in Trägerschaft mit städtischer Beteiligung (z. B. Rathaus, Theater, Museen, VHS etc.) 100.000,00 € plausibel/ggf. geringer Lagerfläche (500 qm für zwei Jahre) 25.000,00 € nicht vorhanden Lagerfläche (2000 qm für drei Monate April bis Juni 2018) 10.000,00 € nicht vorhanden Alle Plätze in der Innenstadt von Münster 25.000,00 € plausibel Büro für die Geschäftsstelle in der Innenstadt von Münster, möglichst bahnhofsnah. Ca. 1.500 qm von Oktober 2016 bis Dezember 2018. Sukzessive Anmietung möglich 250.000,00 € nicht vorhanden Münster Tourismus und Marketing Gesellschaft: Werbeaktioen, Werbetafeln soweit in städtischer Trägerschaft, 20.000,00 € plausibel Verkerhrsverbund Münster für Kombiticket, inklusive Verstärkerfahrten, Sonderfahrten und Zusatzfahrten. Einsschließlich regionaler Zugverkehr 330.000,00 € plausibel Ca. 40 Schulen in städtischer Trägerschaft. Ersatz für Energie, Reinigung, Entsorgung, Hausmeisterkosten 100.000,00 € plausibel Entsorgung 10.000,00 € plausibel Reinigung 10.000,00 € plausibel Strom 10.000,00 € plausibel Wasser 5.000,00 € plausibel Verkehrszeichenplanung und Durchführung (Halteverbotsschilder aufstellen, ggf. Fahrbahnmarkierungen abkleben, etc.) 20.000,00 € plausibel Parkhausbetriebe 2.000,00 € plausibel Gemeinsame Friedensausstellung, städtischer Anteil 50.000,00 € plausibel Summe Gegenwert Sachkosten 1.267.000,00 € abzüglich nicht zu erbringender Sachleistungen für Büroräume/Lagerflächen 285.000,00 € Summe möglicher Sachleistungen (nach Plausibiltätsprüfung) 982.000,00 €
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0358/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37