V/1059/2017
Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule, zweiter Baubabschnitt - Zustimmung zur Vorentwurfsplanung
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1/3 Anlage 2.2 Gesamtschule Münster Ost Erläuterungen zum überarbeiteten Vorentwurf Oberstufenhaus 1. EINFÜHRUNG UND ÜBERBLICK Die Gesamtschule Münster Ost wird als Neubau im Ber eich der Manfred-von- Richthofen-Straße und der Andreas-Hofer-Straße und im Bestand der Fürstin- von-Gallitzin-Schule entwickelt. In den Außenanlagen entsteht auf insgesamt circa 30.000 m² ein neuer und vielfältig nutzbarer Schulcampus für Schüler und Lehrer, der als wichtigste Spiel- und Aufenthal tsbereiche einen Schulhof als zentrale Mitte, ein Sportcluster mit K leinspielfeldern und Beachareal sowie Lernhöfe und einen Schulgarten umf asst. Die neue Kindertagesstätte erhält einen separaten und großzügigen Außenspielbereich. Mehrere Plätze betonen Eingangssituationen und scha ffen Anknüpfungspunkte in das Quartier. Für den ruhenden PKW- und Fahrradv erkehr sind mit einem Parkplatz und mehreren dezentral angeordnete Fahrra d-Abstellbereichen ausreichend Stellplätze vorgesehen. Die Stellplätze erhalten durch Heckeneinfassungen einen grünen Charakter, der die gute Durchgrünung mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen betont. 2. AUSSENANLAGEN OBERSTUFENHAUS Die dem Oberstufenhaus zugeordneten Freiflächen umf assen den an der Manfred-von-Richthofen-Straße gelegenen Vorplatz un d Haupteingang zum Oberstufenhaus, die Außenanlagen der Kindertagesstä tte inklusive Vorplatz, Terrasse und Außenspielfläche, einen kleinen Innenh of sowie die östliche Erschließungsstraße inklusive PKW-Stellplätzen und Wendefläche. Der Schulhof, der sich zwischen den Neubauten und dem B estandsgebäude aufspannt, ist nur zu einem kleineren Teil dem Ober stufenhaus zugeordnet. Diese Teilfläche umfasst im Wesentlichen die versch iedenen Zugänge vom Schulhof zum Oberstufenhaus sowie einen Chill- und Aufenthaltsbereich für die Oberstufe. Die Außenanlagen Oberstufenhaus umfassen circa 8.000 m². 2.1. PLÄTZE - ANKNÜPFUNGSPUNKTE UND VERTEILER Die Vorplätze formulieren klare und für den gesamte n Schulcampus einheitliche Eingangssituationen. Der Vorplatz für das Oberstufenhaus hat deshalb dieselbe Materialsprache wie der Vorpla tz der Kindertagesstätte und entwickelt mit Belagsflächen aus hellen Betonsteinplatten und einer langen, von Bäumen besc hatteten Bank (z.B. Betonbank mit Holzauflage) eine einladende Wirkung. Die Plätze erfüllen somit nicht nur Funktionen wie Orientierung und Adr essbildung sondern sind auch für sich attraktive Aufenthaltsbereiche und Treffpunkte. Einen weiteren Treffpunkt bildet ein Innenhof, der im Zuge der Überarbeitung der Vorplanung zum Bearbeitungsgebiet der Außenanlagen 2/3 hinzukam. Auch hier wird durch eine lange Bank und ein mehrstämmiges Gehölz Aufenthaltsqualität geschaffen. 2.2. SCHULHOF - KOMMUNIKATIVE MITTE Der Schulhof ist kommunikative Mitte der Gesamtschu le Münster Ost und spannt sich zwischen den beiden U-förmigen Gebäuden von Bestand und Neubau auf. Der zentrale Spiel- und Aufenthaltsbere ich des Schulhofs liegt circa 20 cm tiefer und wird von einem umlaufe nden Rahmen gefasst, der im Osten die verschiedenen Zugänge vom Schulhof zum Oberstufenhaus sowie den Chill- und Aufenthaltsbereich der Oberstu fe beinhaltet. Der umlaufende Rahmen ist, wie alle Wegeflächen auf dem Schulcampus, als Betonpflaster-Fläche vorgesehen. Im Zuge der Überarbeitung der Vorplanung Oberstufen haus wurden seitens der Architektur Veränderungen vorgenommen, die wied errum Anpassungen im Außenraum zur Folge haben. Im Großen und Ganzen ori entiert sich die Vorplanung Oberstufenhaus nun stärker am Bestand. D ie Zugänge zum Oberstufenhaus werden im Bereich des Schulhofs weit estgehend erhalten und an die Planungshöhen angepasst. Eine Ausnahme b ildet eine Treppen- Rampen-Kombination, die als Hauptzugang zum Oberstu fenhaus ausgebildet wird und eine barrierefreie Erschließung gewährleis tet. Eine zweite Ausnahme ist der neu zu schaffende Zugang zum Schül ercafé, der über (Sitz-)Stufen eine Höhendifferenz von knapp zwei Me tern überbrückt und die im Untergeschoss vorgesehenen Räume erschließt. Östlich der zentralen Schulhofmitte befindet sich im Bereich des umlaufenden Rahmens ein Schwerpunktbereich Oberstufe, der mit einem lan gen, mäandernden Sitzelement und in räumlicher Nähe zum Schülercafé zum Chill- und Aufenthaltsbereich wird. 2.3. KITA-AUSSENFLÄCHE Die Außenfläche der Kindertagesstätte ist in eine g roßzügige Terrasse aus Betonsteinplatten und eine Rasen-Spielfläche ge gliedert und bietet altersgerechte Aufenthalts-, Spiel- und Erlebniszon en. Die Rasenfläche kann zum Beispiel mit einem Wasser- und Sandspielbe reich, Schaukeln und einem Kletterhaus zur abwechslungsreichen Spielfläc he werden. Eine Rutsche überwindet den Höhenunterschied zwischen Te rrasse und Rasenfläche. Die Außenfläche wird als Ganzes durch Hecke und Zaun gefasst. Der Eingang ist von der Außenfläche räumlich abgetrennt und ist vom Vorplatz der Kindertagesstätte über eine Rampe erreichbar. Der Vorplatz der Kindertagesstätte ist ausreichend groß dimensioniert, sodass Eltern hier kurz halten können, um ihre Kind er in die Kindertagesstätte zu bringen. 2.4. ERSCHLIESSUNG UND PARKEN Auf dem Gelände der Gesamtschule Münster Ost sind i nsgesamt 120 PKW- Stellplätze vorgesehen. 45 PKW-Stellplätze sind im Osten des Planungsgebietes, entlang der an die Manfred-von-Ri chthofen-Straße angebunden Erschließungsstraße, angeordnet. Im Zuge der Überarbeitung der Vorplanung Oberstufenhaus wurde die Anordnung d er PKW-Stellplätze hinsichtlich des Erhalts wertvoller Bestandsgehölze optimiert. Die Erschließungsstraße endet nördlich des Sportclusters in einem Wendekreis für PKW, der es ermöglicht schnell und in einem Zug zu wenden. Ziel ist, 3/3 Gefahrensituationen auf ein Mindestmaß zu reduziere n. Um den Flächenanforderungen für Stellplätze und Wendekreis gerecht zu werden, ist geplant, Bereiche des belasteten Walls zur Spor tanlage des Sportclubs Münster 08 e.V. (Boden und Oberboden Z2) abzugraben und die entsprechenden Bereiche mit Stützmauern abzufangen. Die erforderlichen Fahrrad-Stellplätze sind dezentr al angeordnet, um eine Entflechtung beim morgendlichen Ankommen und k urze Wege zu den Eingängen zu gewährleisten. Ein größerer, durch Hec kenpflanzungen gefasster Fahrrad-Abstellbereich befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Vorplatz Oberstufenhaus. Zusätzlich zu den Stellplä tzen im Außenraum kann ein Fahrradkeller im Oberstufenhaus genutzt we rden, der über den Vorplatz der Kindertagesstätte erreichbar ist. Hier ist der separate und abschließbare Abstellbereich für die Fahrräder der Lehrer verortet. Für Straße und Stellplätze ist (versickerungsfähiges) Betonsteinpflaster (z.B. 20 x 10 cm) vorgesehen. 2.5. BELEUCHTUNG Die Vorplätze werden mit Platzleuchten ausgestattet , damit sich diese auch in den Abendstunden als helle, offene und über sichtliche Bereiche darstellen. Entlang der Wege und der Erschließungss traße werden circa alle 15 Meter Leuchten vorgesehen, die, zusammen mi t der Straßenbeleuchtung in der Manfred-von-Richthofen-St raße, nicht nur die Wege, sondern auch die Fahrrad- und PKW-Stellplätze gleichmäßig ausleuchten. Es sind einheitlich Stelen angedacht, die sich gestalterisch dezent im Hintergrund halten und je n ach Beleuchtungssituation in unterschiedlichen Höhen (L euchtmittel immer mindestens über 3 Metern) und mit ein oder mehreren Lichtpunkten verfügbar sind. Eine genaue Ausgestaltung des Beleu chtungskonzepts wird im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen. 2.6. VEGETATION – BESTANDSBÄUME UND NEUPFLANZUNGEN Der markante und großkronige Baumbestand entlang de r bisherigen Erschließungsstraßen und in den Randbereichen des S chulcampus wird, wo möglich, erhalten und, wo nötig, mit Neupflanzungen ergänzt. Im Bereich der Außenanlagen Oberstufenhaus ist vorgesehen circ a 25 kleinere und größere Bäume zu fällen. Für die geplanten Neupflan zungen in den Nebenflächen und Randbereichen sollen einheimische Gehölze, wie Linde, Ahorn und Eiche, Verwendung finden, die die insgesa mt intensive Durchgrünung des Schulcampus der Gesamtschule Münster Ost stärken.
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Neubau Bestand Neubau im Bestand Abbruch Plan Bauherr/ in Bauherr Architekt Unterschriften Bauvorhaben Diese Zeichnung und deren Inhalt sind urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis des Verfassers nicht vervielfältigt werden. Oberstufenhaus 1. Obergeschoss Vorplanung Maßstab Plan.Nr.Proj.Nr. Datum Gez. Größe Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48155 Münster Gesamtschule Münster-Ost Andreas-Hofer-Str. 30 48145 Münster N 118,9x84,1 1531_TP3_2_OPL_GR_01_00P4056 1:200, 1:1 17.11.2017 AK/HET farwick + grote Architekten BDA Stadtplaner PartmbB 48683 Ahaus van-Delden-Straße 15 · T.02561/4296-0 F.02561/4296-20 info@farwickgrote.de · · www.farwickgrote.de · 22 x 23 x 18 5 1 2 3 4 5 6 7 8 910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 x 23 x 18 5 46 5 6,85 5 28 3,34 28 11,73 5 28 2,08 28 6,84 45 5 7,26 5 26 5 7,66 5 71 5 32,89 15,54 5 48,43 5 45 5 11,68 28 9,37 39 21,78 5 39 6,42 5 15 2,05 9,01 5 39 2,81 28 6,47 39 10,34 39 10,38 38 7,90 5 56 13,15 28 10 ,45 5 28 8,72 5 28 8,72 5 29 3,48 28 11 ,10 5 8,01 46,17 65,28 5 34 10,27 13 10,39 52 5 6,46 39 28,50 39 9,55 27 3,54 33 10 ,35 5 3,72 5 14,08 16,45 27 51 5 33 5,18 33 49 5 17 ,23 5 5,84 49 5 23,57 3,79 43 36,05 43 36,91 43 18 ,00 5 24 6,59 15 1,36 45 27 ,22 5 45 8,10 24 18 ,00 5 43 27 ,22 5 43 1,76 14 5 10,34 27 3,81 28 2,86 28 3,75 5 27 10,35 15 1,76 45 36,91 3,37 5 36 5 8,99 28 5 6,73 528 29 ,23 560 5 12,62 7,51 29 ,30 5 49,43 5 46 5 4,32 27 2,26 528 3,49 2,54 5 28 4,49 12 5 3,47 5 28 25 ,50 5 11,09 5 36,70 47,79 5 48 5 2,76 15 7,01 39 9,07 43 9,19 5 45 5 2,27 529,94 5 Hausmeisterwohung NRF: 43,97 m 2 Unterricht 1.II -01 .07 Unterricht klein 1.II- 02 .07 Unterricht 1.II -01 .08 Unterricht klein 1.II- 02 .09 Unterricht klein 1.II-02 .08 Medienr . 2.II- 02 .03 Nebenraum Physik 2.II -03 .02 Naturw . Physik 1.II -04 .02 Naturw . Chemie 1.II -04. 03 Nebenr . Chemie 2.II -03 .03 Naturwiss . Physik 1.II -04 .01 Nebenraum neue Techn . - Nebenraum Physik 2.II -03 .01 Raum f . neue Technologie 1.II-03 Experimentierlabor 1.II -05 Kunstraum + NR 1.II -06 , 2.II- 04 Lernlandschaft 2.II -03 .09 Arbeitsr . Oberst . 4- 19 .03 TH 01 NRF :63 ,86 m 2 Flur NRF :136 ,43 m 2 TH 02 NRF :51, 55 m 2 Flur NRF : 9,46 m 2 Flur NRF :41,43 m 2 Lehrer -WC D NRF : 12 ,40 m 2 Pumi NRF :4,19 m 2 Flur NRF :203 ,85 m 2 TH NRF :12 ,22 m 2 Umkleide NRF :25 ,96 m 2 Umkleide NRF :24,71 m 2 Umkleide NRF :25 ,07 m 2 Umkleide NRF :28 ,40 m 2 Sanitär NRF :7,98 m 2 WC Sanitär NRF :7, 82 m 2 Dusche NRF : 4 ,05 m 2 Dusche NRF :4,22 m 2 Sanitär NRF :7,78 m 2 WC Sanitär NRF :7,91 m 2 WC Dusche NRF :4,06 m 2 Dusche NRF :4, 15 m 2 Flur NRF :14 ,07 m 2 Flur NRF :14,06 m 2 TH NRF :8,70 m 2 TH NRF :8,75 m 2 TH NRF :18 ,82 m 2 Unterricht klein 1.II -02.04 Unterricht klein 1.II-02.05 Unterricht klein 1. II- 02.01 Logia NRF : 21 ,50 m 2 WC Flur NRF :31, 99 m 2 ZBV NRF :11,94 m 2 Beh . WC NRF :6,25 m 2 Hausmeisterwohnung im Bestand belassen
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Neubau Bestand Neubau im Bestand Abbruch Plan Bauherr/ in Bauherr Architekt Unterschriften Bauvorhaben Diese Zeichnung und deren Inhalt sind urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis des Verfassers nicht vervielfältigt werden. Lageplan Vorplanung Maßstab Plan.Nr.Proj.Nr. Datum Gez. Größe Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48155 Münster Gesamtschule Münster-Ost Andreas-Hofer-Str. 30 48145 Münster N 118,9x84,1 1531_TP3_2_OPL_LP_DD_00P4056 1:1 17.11.2017 AK/HET farwick + grote Architekten BDA Stadtplaner PartmbB 48683 Ahaus van-Delden-Straße 15 · T.02561/4296-0 F.02561/4296-20 info@farwickgrote.de · · www.farwickgrote.de · 1:500
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Neubau Bestand Neubau im Bestand Abbruch Plan Bauherr/ in Bauherr Architekt Unterschriften Bauvorhaben Diese Zeichnung und deren Inhalt sind urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis des Verfassers nicht vervielfältigt werden. Oberstufenhaus 2.Obergeschoss+Dachaufsicht Vorplanung Maßstab Plan.Nr.Proj.Nr. Datum Gez. Größe Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48155 Münster Gesamtschule Münster-Ost Andreas-Hofer-Str. 30 48145 Münster N 118,9x84,1 1531_TP3_2_OPL_GR_02_00P4056 1:200, 1:1 17.11.2017 AK/HET farwick + grote Architekten BDA Stadtplaner PartmbB 48683 Ahaus van-Delden-Straße 15 · T.02561/4296-0 F.02561/4296-20 info@farwickgrote.de · · www.farwickgrote.de · 22 x 23 x 18 5 1 2 3 4 5 6 7 8 910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 39 2,84 5 28 6,46 39 10 ,36 5 39 6,46 3,98 28 37,69 39 5 19,43 35 5 48,80 7,51 12 ,66 5 39 10,44 28 10,89 26 10,46 5 27 4,97 5 15 5,37 27 17,75 28 3,49 28 11 ,10 5 8,01 46,16 5 65,28 28,16 34 28 ,50 5 52 5 13,28 28 10 ,27 5 3,81 Nebenr . Biologie 2. II -03. 05 Nebenr . Biologie 2.II- 03 .04 Naturw . Biologie 1.II -04 .05 Naturw . Chemie 1.II -04 .06 Nebenr . Chemie 2. II -03 .06 Lehrmittelraum 2.II -01 ZBV Lager Flur NRF :9,46 m 2 TH 01 NRF : 63 ,86 m 2 Flur NRF :126 ,78 m 2 TH 02 NRF :48 ,83 m 2 Naturwiss . Biologie 1.II- 04 .04
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Manfred-v on-Richth ofen-Straße Andreas-HAndreas-Hofer-Straofer-Straßeße Sporthall e Fürstenbergschule Hans-Böckler- Berufskolleg Sporttanlage Münstter SC 08 Albert-Schweizerhweizer- Schule Kaserneaserne ehm. Luftehm. Luftgaukommangaukommando BestanBestands-stands- bäumebäumeäum Haupthaus Dortmund- Ems-Kanal Andreas-Hrofer-Straße Altenzentrum Klarastift Anne-Frank- Berufskolleg Manfred-vanfred-v on-Richthon-Richth ofen-Straofen-Stra ßeße Mindener Straße 58.10 58.105 58.50 58.60 57.7057.70 BearbeituBearbeitungs-ngs- grenze Gegrenze Gesamtsamt Flächenabgrenzung nur Oberstufenhaus Flächenabgrenzung nur Oberstufenhaus Oberstufenhaus Lernhaus Schulhof Bearbeitua ngs- grenze Gere samt Bearbeitungs- grenze Gesamt SporthallSp e II KiTa VorplatzVorplatz KiTa KiTa Kiss Kiss & Drop Dropp TerrasseTerrasse Außen-Außen-Außen spielfl äcspielfl äcpiel heheh Erschließß Erschlieungsstraßß ungee Wende-Wende fl ächefläche PKWPKW 45 PKW-5 PKW- PKW- Stellpläellplätääellplä ze 100 Fahrr100 F100 Fahrr100 Fahrrad-ad-ad- StellpläStellplätStellplätSteSt l zeze WallWal KITAKITA Bestands-Bestands-Bestands- bäumebäumebäume VorplatzVorplatz Bestands-Bestands- gebäudegebäude FahFahrrad-hrrad-rr kellerkellerllerll 150 Stell150 Stelltelllplpl.pl. Neupfl anzung Bestands-Bestands-ds- bäumebäumee Sitz- element e Rampeampeam ee HeckeHeckeeck 58.9858.98 58.8.988.98 58.20.2058 62.6062.60 58.3058.30 58.3058.330 58.30 58.50 57.6057.6057.60 RasenRasenRasen RasenRasenRas HeckeHeckeHecke 1000m²1000m² RampeRampeama Treppe pppe eppe Sitz-Sitz-Sitz-Sitz- stufen WeWeg Innenhoff Vernetzung - Schule im Quartier Vernetzung - Eingänge Schulhof - kommunikative Mitte KiTa - Außenfl äche Gestaltungsplan Freianlagen Gestaltungsplan Freianlagen unmaßstäbliche Verkleinerung Anlieferung Mensa HALTEMÖGLICHKEIT KLEINBUSSE WegW MENSA-AUSSENFLÄCHE Sitzkante RUHIGER AUFENTHALTSBEREICH UNTERSTUFE Asphaltfl äche mit grafi schem Kreis-Farbmuster umlaufendumlaufender Rahmener Rahmen aus Betonaus Betonpfl asterpfl aster 58.78 58.78 CHILL- UNILL- UND AUFENTHALENTHALTSBEREICHBE OBERSTUFETUF SitzelemeitzelemeSit ntente WILDER SPIELBEREICH Zugang ScZugang S hülercaféhülercaf ÜBERGANGSZONE überdachte Schulhoffl äche 58.9858.98 58.98 58.1058.10 58.108.105 58.0058.00 Vordach 58.105 WassergebWassergebe ..... DeckeDeckeDecke lalange Banlange Bankk Bestandsbestandsbäumeä Rasen Heckenpfl anzung Terrasse Weg Sitzelement Beton- pfl astert BestandsbBestandsbBest äumeäumeu Rasenasee VORPLATZVORPLATZ OBERSTUFEOBERSTUFENHAUSNHAU 58.98 58.50 58.30 BestanBestandsbstandsbsbaummaumau StellplätStellplätpläStellplä zeee Erschließ ungsstraß e 58.30 versickerversickerrsickerck rrungungsf.u Pfl asterPfl asterasterr StellplätStellplätSt zeze lange Bange ge lange Bankkkk FahrradstFahrradstellpl.ellpl.pp Betonstein- plattenlatten VORPLATZVORPLATZ KITAKITA Betonsteito n- plattenat Kiss &s Dropp RampeR 6% ZZugang Faugang Fahhrrad-hrr kkeller mieller mit Lehrer-tt Lehrer- stellplätstellplätstellplätzenz 6% 58.3030 RasenRasenRasen Bestandsbestandes dsbd aum Heckeneinck infassungfassung KITA-AUSSEN- SPIELFLÄCHEE Fahrrad-Fa stellplätstel zeze Heckeneinneinfassungas RasenRasenRasen 58.2082 0 BaumscheiBaumscheibebb BearbeituBearbeit ngsgrenzesgrenze GesamtGesamt Wendefl äche PKW Heckeneinckeneinfassungfassung 58.98 KITA-TERRKITA-TERRASSEASSE RRutschehe Bestands-Bestands- bäumebäum RasenRase Neupfl anzeupfl anzungununng 57.7057.7057 Beton- pfl asterer 57.6057.6057.60 LERNHÖFE VERTEILERPLATZ StellplättStellplätzeze Sportanlage Münster SC 088 KLEINSPIELFELDER versickerversickere ungsf.ungsf. Pfl asterPfl asterfl Anbindung an denan den Dortmund-nd-Ems-KanalEms-Kanal mehrstämmehrstämmigeig Gehölzel Wassergebergebess .. DeckeeeDeck Baumscheihheibebe Flächenabgrenzung nur Oberstufenhaus Flächenabgrenzung nur Oberstufenhaus Flächenabgrenzung nur Oberstufenhaus Bearbeitungs- grenze Gesamt versickerrsickerversickerungsf.ungsf. Pfl asterPfl astera RasenRasenRasen 58.6086 58.1058.10 58.1058.10 58.1058.10 TREPPE MITREPPE MITT VERSCHLEIHLE FENDENENDEN STUFENTUFEN Rampeampe 6%6% um 4 Stufum 4 Stufenen verlängerverlängertete BestandstBestandstreppereppe SitzstufeSitzstufeSitzstufeSitzstufennnn 56.146.1 57.7057.70 Manfred-vManfred-von-Richthon-Richthofen-Straofen-Straßeße INNENHOFINNENHOF mehrstämmmehrstämmmehrstämmehrstämäm igesiges GehölzGehölzGehölzGehölzGehölz lange Baalange Bannkk Gestaltungsplan Freianlagen Anbindung - Fahrrad Anbindung - PKW Bestandsbäume und Neupfl anzungen Bilanzierung Gestaltungsplan Freianlagen unmaßstäbliche Verkleinerung
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Anlage 1.2 Projekt: Gesamtschule Münster-Ost 48145 Münster, Andreas-Hofer-Straße 30 Bauherr: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagemen t 48155 Münster, Albersloher Weg 33 Architekt: farwick + grote Architekten BDA Stadtpla ner 48683 Ahaus, Van-Delden-Straße 15 _______________________________________________________________ Erläuterung Vorplanung 11 .12 .2017 _______________________________________________________________ Leitidee / Entwurfskonzept Die Gesamtschule Münster Ost ist als ein in das Stadtquartier eingebundener städtebaulicher Schwerpunkt konzipiert, der sich den Bürgern und Schülern als Identität stiftende Bildungs-, Versammlungs- und Begegnungseinrichtung präsentiert. Diese strahlt Offenheit aus, wirkt ein- ladend und verleiht Orientierung. Durch die Formung eines prägnanten Baukörperensembles wird die Adressbildung unterstützt und die Identifikation der Schüler, Lehrer und Eltern mit ihrer Schule gestärkt. Leitidee des Konzepts der Schule ist die bauliche Unterstützung des Schulide- als „Schule als Lebensraum - Leben in der Gemeinschaft“. Städtebauliche Einbindung Unter Einbeziehung der Bauten der Fürstin-von-Gallitzin-Schule ist ein Schulensemble entwi- ckelt, welches sich in den Bauvolumina maßvoll in den Kontext einbindet, ohne auf ein kraftvol- les Erscheinungsbild zu verzichten. Angemessene Gebäudelängen und die Differenzierung der Baukörper nach Süden zur Fürstenbergschule verankern die neue Schule stadträumlich in den Kontext. Im Bereich des neuen Hauptgebäudes zur Kreuzung Manfred-von-Richthofen-Straße und An- dreas-Hofer-Straße wird ein Vorplatz freigegeben, der die Adressbildung und die Verknüpfung der Schule zum Quartier unterstützt. Somit orientiert sich der Haupteingang der neuen Gesamt- schule sowohl zur Andreas-Hofer-Straße als auch zur Manfred-von-Richthofen-Straße. Dezent- rale angeordnete Eingänge erschließen die weiteren Schulgebäude wie auch das das Oberstu- fenhaus. Innere Erschließung Grundprinzip der Erschließung ist, die Übersichtlichkeit und Ablesbarkeit der Funktionsbereiche sicher zu stellen. Forum, Mensa, Ganztagsbereich, Lernhäuser und Fachklassen, die Unter- richtsbereiche für SEK I und SEK II in Neubauten und Altbauten sind gut über innere und äußere Wege erreichbar und miteinander verknüpft. Funktionalität Dem Foyer im Neubau unmittelbar zugeordnet ist das Forum als zentraler Begegnungs- und Veranstaltungsort der Schule. Im Alltag bietet es als offene Mitte Raum für vielfältige Schulakti- vitäten für die Schülerinnen und Schüler aller Stufen. Die Musikräume sind zentral dem Forum unmittelbar angegliedert. Ebenfalls direkt vom Foyer aus erschlossen ist die Mensa, der wiederum die Hauswirtschaftsräume zugeordnet sind. So kann bei Sonderveranstaltungen das Catering über eine der Hauswirtschaftsklassen erfolgen ohne eine Mitnutzung der Mensa bzw. Mensaküche erforderlich werden zu lassen. Die weiteren Flachklassen gruppieren sich im Erd- und Obergeschoss um das Forum. Die SEK I-Bereiche mit Unterrichts- und Differenzierungsräumen und den jeweiligen päd. Mitten sind in 3 übersichtlichen Lernhäusern zusammengefasst. Im Alt-Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule sind sämtliche Räume der SEK II organisiert. Der überwiegende Anteil von Raumeinheiten kann unter Beibehaltung der Raumgeometrie nachgewiesen und auf die zukünftige Nutzung angepasst werden. Die Barrierefreiheit innerhalb der Bestandsgebäude wird durch den Einbau eines Aufzuges an zentraler Stelle, den Einbau einer überdeckten Rampenanalage im Atriumhof und den Einbau von Plattformaufzügen vor der Treppenanlage der ehemaligen Verwaltung umgesetzt. Aus Kos- tengründen entfällt gegenüber der Planung des Wettbewerbs die Niveauangleichung der Ver- waltung zur Erdgeschossebene und der offenen Atriumhof wird nicht überplant. Zudem be- kommt das Schülercafe seinen neuen Standort in den ehemaligen Mensaräumen im UG und kann direkt auch vom Schulhof her erreicht werden. Die Kita ist im Erdgeschoss des südlichen Bestandsgebäudes organisiert und verfügt über einen eigenen Vorbereich und abgegrenzten Freibereich. Aufgrund der Anforderungen des Raumpro- gramms sind auch hier konstruktive Eingriffe in die Gebäudestruktur erforderlich. Weitere Maßnahmen innerhalb des Bestandes sollen auf das erforderliche, aber notwendige Maß beschränkt werden. Mit Abschluss der Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung kön- nen weitere Aussagen zu den Erfordernissen der konstruktiven und bauphysikalischen notwen- digen Ertüchtigung des Bestandsgebäudes gemacht werden. Sämtliche Funktionsbereiche der Schule werden barrierefrei erreichbar. Die Außenzugänge sind mit Rampen barrierefrei geplant. Im Neubau sind sämtliche Geschosse über einen Aufzug barri- erefrei anfahrbar. Weitere Aspekte der Barrierefreiheit (z.B. Hörsamkeit, visuelle Wahrnehmbar- keit) sind vorgedacht. Die Sportflächen mit vorhandener Sporthalle, neuer 4-Feld-Halle und den Kleinspielfeldern, ergänzt um den großen angrenzenden Sportplatz, bilden den Sportcluster. Bauabschnittsbildung Die Gebäude können sukzessive errichtet werden. Es ist geplant, im 1. Bauabschnitt zuerst die Lernhäuser und danach das Hauptgebäude zu errichten. Der Bau der Sporthalle kann unabhän- gig von den anderen Schulgebäuden erfolgen. Der Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule soll nach Errichtung der Neubauten durchgeführt werden.
Beschlussvorlage
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V/1059/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule
Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule
zum Oberstufenhaus und zur Kindertageseinrichtung, Freianlagen
zweiter Baubabschnitt
- Zustimmung zur Vorentwurfsplanung
Beratungsfolge
23.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
23.01.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
30.01.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
31.01.2018 Sportausschuss Vorberatung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.01.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Farwick + Grote aus Ahaus vom Nove m-
ber 2017 für den Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus für die 2.
städtische Gesamtschule Münster -Ost (künftig Mathilde -Anneke-Gesamtschule) und zur
Kindertageseinrichtung wird zugestimmt (2. Bauabschnitt). (Anlagen 1.1 und 1.2)
2. Der Änderung der Vorentwurfsplanung für das Oberstufenhaus gegenüber dem Wettbe-
werbsentwurf wird zugestimmt.
3. Das Raumprogramm für die Kindertageseinrichtung wird flächenneutral um einen Meh r-
zweckraum in der Größe von rd. 44 qm erweitert.
4. Der Vorentwurfsplanung des Büros Club L94 Landschaftsarchitekten aus Köln für die
Planung der Freianlagen im Bereich der umzubauenden Fürstin-von-Gallitzin-Schule (2.
Bauabschnitt) wird zugestimmt. (Anlagen 2.1 und 2.2)
5. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Farwick + Grote aus Ahaus nach DIN 276
vom November 2017 mit Invest itionskosten für den 2. Bauabschnitt in Höhe von
5.701.367,00 € wird zur Kenntnis genommen.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum jetzigen Planungsstand 4.720.136 €, das
entspricht 10 % der Investitionskosten für den 1. und den 2. Bauabschnitt, für Sic herheit
und Unvorhergesehenes eingeplant sind.
Vorlagen-Nr.:
V/1059/2017
Auskunft erteilt:
Frau Kremer
Ruf:
492-2415
E-Mail:
KremerIngrid@stadt-muenster.de
Datum:
05.01.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1059/2017
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die gesamte Baumaßnahme der Gesamtsch u-
le Münster-Ost im Haushalt insgesamt Mittel in Höhe von 51.470.000 € enthalten sind
und zwar für die Neubauten inkl. Sporthalle, den Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule
inkl. Kindertageseinrichtung sowie für die Herrichtung der Fürstenbergschule.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt auf der
Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung fortzuführen und zu optimieren, um das
Projektbudget möglichst einzuhalten und den Baubeschluss incl. Kostenberechnung
nach DIN 276 vorzubereiten.
9. Es wird zu r Kenntnis genommen, dass das Projektbudget auf der Grundlage der En t-
wurfsplanung mit Kostenberechnung weiter konkretisiert wird und erst im Zuge des Ba u-
beschlusses konkreter definiert werden kann.
10. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule
voraussichtlich im Januar 2021 begonnen wird. Die Fertigstellung wird für das Jahr 2022
angestrebt.
11. Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt finanziert:
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HH Jahr Betrag €
Produkt-
gruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme 4490 Zweite städtische Gesamtschule
Auszahlungen für Baumaßnah-
men
bereitgestellt bis
inkl. 2016 1.500.000
2017 13.800.000
2018 15.600.000
2019 15.400.000
2020 1.200.000
gesamt 47.500.000
Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermö-
gen
bereitgestellt bis
inkl. 2016 350.000
2017 700.000
2018 1.000.000
2019 600.000
gesamt 2.650.000
Auszahlungen für Baumaßnah-
men gesamt 47.500.000
Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermö-
gen
gesamt 2.650.000
Maßnahme
Gesamtschule 50.150.000
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V/1059/2017
Produktgruppe 0601 Leistungen für Kita‘s
Investitions-
maßnahme 4880 Kita OFD 2018 900.000
2019 300.000
0100 Beschaffung Kita-einrichtungen 2019 120.000
Maßnahme Kita 1.320.000
Maßnahmen insgesamt 51.470.000
Für die aus sportfachlicher Sicht erforderliche Vierfach-Sporthalle hat der Rat im Rahmen der Etatbe-
ratungen am 13.12.2017 die Ansätze in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 um jeweils 550.000 €
ergänzt und für die Finanzierung der Shotokan-Verlagerung Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000 €
dem Sportetat 2018 zugewiesen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 mit der Vorlage V /1139/2016 dem Ergebnis des Wet t-
bewerbes für Architekten und Landschaftsarchitekten für die Errichtung der 2. städtischen Gesam t-
schule und der Durchführung einer Zertifizierung nach den Kriterien des „Bewertungssystems Nac h-
haltiges Bauen (BNB)“ zugestimmt.
Die Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0028/2017 beauftragt, auf der Grundlage des Wettb e-
werbsentwurfes des Architekturbüros Farwick + Grote, Ahaus, sowie des Büros für Landschaftsarch i-
tektur Club L94, Köln, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberech nung zu erstellen und den
Baubeschluss herbeizuführen. In seiner Sitzung am 18.10.2017 hat der Rat auf der Grundlage der
Vorlage V/0825/2017 der Vorentwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt, die Neubauten für Schule und
Sport, die Freianlagen sowie der Herri chtung der Fürstenbergschule und dem Förderbetrag für Sh o-
tokan zugestimmt.
Zu 1 bis 4: Vorentwurfsplanung
Die Vorentwurfsplanung wurde auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes erstellt . Unter Einbe-
ziehung der Bauten der Fürstin -von-Gallitzin-Schule wurde ein Schulensemble entwickelt, welches
sich in den Bauvolumina maßvoll in den Kontext einbindet, ohne auf ein kraftvolles Erscheinungsbild
zu verzichten.
Die Sek I -Bereiche mit Unterrichts - und Differenzierungsräumen und den jeweiligen pädagogischen
Mitten sind in 3 übersichtlichen Lernhäusern im Neubau zusammengefasst.
Im Altgebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule, dem Oberstufenhaus, sind sämtliche Räume der Sek
II organisiert sowie die Räume für die Kita.
Der größte Teil der Raumeinheiten kann unter Beibehaltung der Raumgeometrie nachgewiesen
und auf die zukünftige Nutzung angepasst werden. Maßnahmen innerhalb des Bestandes sollen aus
Kostengründen auf das erforderliche, aber notwendige Maß beschränkt werden.
Abweichend von der Wettbewerbsplanung wird - in Abstimmung zwischen dem Architekturbüros Far-
wick + Grote aus Ahaus, der Verwaltung und der Schule - auf aufwändige Umbaumaßnahmen im
nördlichen Teil des Bestandsgebäudes verzichtet. Dieses erfolgt mit dem Ziel des schonenden U m-
ganges mit der vorh andenen Bausubstanz und insbesondere dem Ziel der Einhaltung des Budge t-
rahmens (siehe Pkt. 6).
Dies bedeutet für den nord-östlichen Gebäudeteil:
- die Bebauung des offenen Lichthofes als überdecktes Atrium wird nicht weiter verfolgt.
- 4 -
V/1059/2017
- Baumaßnahmen zur Anhebung der Decke über dem vorhandenen umlaufenden Gang im Oberg e-
schoss werden nicht vorgesehen,
- die vorhandene Treppe zum Obergeschoss bleibt erhalten.
- von aufwändigen Umbauarbeiten zur Anpassung der Deckenlage zwischen Erd - und Kellerg e-
schoss im Bereic h der derzeitigen Verwaltung bzw. Mensa im Kellergeschoss wird abgesehen.
Damit bleiben die Räumlichkeiten der derzeitigen Mensa erhalten und werden als Schülercafé g e-
nutzt.
Die Barrierefreiheit innerhalb der Bestandsgebäude wird durch den Einbau eines Aufzuges an zentra-
ler Stelle sichergestellt, mit dem auch das Schülercafé im Untergeschoss erreicht wird. Das um ca. 70
cm höherliegende Niveau des neuen Bereiches für Mehrzweckraum, Lernlandschaft und Arbeitsraum
Oberstufenteam (früher Verwaltung) kann durch eine Rampe bzw. einen Plattformlift erreicht werden.
Auf den barrierefreien Umbau der vorhandenen Sporthalle wird verzichtet, da zukünftig Sporteinhei-
ten im Neubau der neuen 4-fach-Sporthalle barrierefrei zur Verfügung stehen.
Die Kita ist im südlichen Bereich des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss organisiert und verfügt über
einen eigenen Vorbereich und einen abgegrenzten Freibereich. Aufgrund der Anforderungen des
Raumprogramms sind auch hier konstruktive Eingriffe in die Gebäudestruktur erforderlich.
Die Entwurfsplanung für die Kindertageseinrichtung wurde dahingehend weiter entwickelt, dass a b-
weichend vom seinerzeit beschlossenen Raumprogramm nunmehr auch ein Mehrzweckraum von ca.
44 qm direkt im Raumgefüge der Kita untergebracht werden kann. Dieses w urde ohne Flächenz u-
wachs durch die stärkere Einbeziehung von vorhandenen Verkehrsflächen möglich. Damit entfällt die
ursprünglich erforderliche Mitnutzung der Sporthalle durch die Kita, sodass dort Nutzungszeiten frei
werden.
In den Außenanlagen für die Gesamtschule entsteht auf 30.000 qm ein neuer, vielfältig nutzbarer
Schulcampus für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer mit einem Anteil für das
Oberstufenhaus von rd. 8.000 qm. Der Schulhof spannt sich zwischen den u -förmigen Gebäuden
der Neubauten und der Bestandschule auf. Der zentrale Spiel- und Aufenthaltsbereich des Schulho-
fes liegt ca. 20 cm tiefer und wird von einem umlaufenden Rahmen gefasst, der im Osten u. a. die
verschiedenen Zugänge vom Schulhof zum Oberstufenhaus beinhaltet. Im Zuge der Überarbeitung
der Vorplanung für das Oberstufenhaus (siehe oben) wurden Anpassungen auch im Außenraum
vorgenommen. Es wurde eine Treppen -Rampen-Kombination geplant, die als Hauptzugang zum
Oberstufenhaus ausgebildet wird und eine barrierefreie Erschließung gewährleistet. Der neu zu
schaffende Zugang zum Schülercafé überbrückt über (Sitz-) Stufen die Höhendifferenz zum Schü-
lercafé im Untergeschoss, erschließt dieses und ermöglicht Blickbeziehungen ins Freie.
Die neue Kindertagesstätte erhält ein en großzügigen und separaten Freibereich inklusive Vorplatz,
Terrasse und Außenspielfläche.
Von den 120 PKW-Stellplätzen befinden sich 45 im Osten des Planungsgebietes. Im Zuge der Pl a-
nung wurde die Stellplatzplanung mit dem Ziel der Erhaltung wertvoller Bestandsgehölze optimiert.
Um den Flächenanforderungen für Stellplätze und Wendekreis gerecht zu werden, ist geplant, B e-
reiche des belasteten Walls zur Sportanlage SC08 abzutragen.
Die Vorentwurfsplanungen und die Erläuterungen zu den Neubauten und zur Freiflächenplanung im
Bereich der Neubauten siehe Anlagen 1 und 2.
Zu 5 und 6: Kostenschätzung zum 2. Bauabschnitt, Sicherheit und Unvorhergesehenes
Planungsdaten:
9.805,00 m2 BGF brutto über alle Geschosse des Bestandsgebäudes inkl. der Sporthalle
Kostenkennwerte und Vergleich BKI
360,00 €/m2 BGF brutto
- 5 -
V/1059/2017
Kostenschätzung des Büros Farwick und Grote von November 2017 inkl. der Prüfung durch das Büro
BMP Baumanagement:
Kostengruppe
Bestandsgebäude Umbau und
Außenanlagen
€
KG 200 Herrichten und Erschließen -
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 2.388.174,00
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.131.883,00
KG 300 Bauwerkskosten
+400 3.520.057,00
KG 500 Außenanlagen 1.210.626,00
KG 600 Ausstattung 120.000,00
KG 700 Baunebenkosten 850.684,00
Investitionssumme 5.701.367,00
Der Ansatz für die Sicherheit wird für unvorhersehbar erforderliche Maßnahmen kalkuliert. Er berüc k-
sichtigt jedoch nicht evtl. größere, konjunkturell bedingte Entwicklungen im Zuge der Auftragsverg a-
ben (Vergaberisiko).
Zu 7: Finanzierung:
Im Haushalt sind Mittel für die Baumaßnahme Gesamtschule Münster Ost und Kindertageseinric h-
tung in Höhe von 51.470.000 € enthalten.
Die Vorentwurfsplanung für das Gesamtschulprojekt wurde in Abstimmung mit der Schule und der
Verwaltung durch das Büro Farwick und Grote sowie dem Büro ClubL94 aus dem Wettbewerbsen t-
wurf entwickelt. In dem bestehenden Schulgebäude werden sowohl die Oberstufe der Gesamtschule
als auch die 2-gruppige Kindertageseinrichtung inkl. eines Mehrzweckraumes untergebracht. Die um-
fassende Nutzung des Bestandsgebäudes stellt hinsichtlich der bereits in der Wettbewerbsaufgabe
formulierten Zielsetzung des schonenden Umganges mit der vorhandenen Bausubstanz und den zur
Verfügung stehenden Grundstücksflächen eine wirtschaftliche Lösung dar.
Das Planungsteam hat mit der Vorplanung und der Kostenschätzung nach DIN 276 das Ergebnis
vorgestellt, das für den 2. Bauabschnitt, dem Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule
als Oberstufenhaus und als Kindertageseinrichtung sowie der Herstellung der Freianlagen im Bereich
des Bestandsgebäudes mit einer Summe von 5.701.367,00€ (siehe Pkt.5) abschließt.
Der Rat hat auf der Grundlage der Vorlage V/0825/2017 am 18.10.2017 dem 1. Bauabschnitt, den
Neubauten für Schule und Sporthal le, für die Freianlagen sowie für die Herrichtung der Für sten-
bergschule und dem Förderbetrag für Shotokan zugestimmt.
Mit Beschluss des Rates vom 13.12.2017 sind zur Finanzierung der aus sportfachlicher Sicht erfo r-
derlichen Vierfachsporthalle an der Gesamtschule Münster Ost für die Haushaltsjahre 2019 und
2020 jeweils 550.000 Euro bereitgestellt worden. Ebenfalls im Rahmen der HH-Beratungen sind die
Kosten für die Verlagerung Shotokan dem Sportetat zugewiesen worden . Das Budget für die zweite
städtische Gesamtschule (1. Bauabschnitt) wird folglich um 2,3 Mio. Euro entlastet.
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V/1059/2017
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Übersicht: Bedarf für den 1. Bauabschnitt 41.500.000 €
Bedarf für den 2. Bauabschnitt 5.701.367 €
10 % Sicherheit und Unvorhergesehenes 4.720.136 €
Herrichtung der Fürstenbergschule 700.000 €
Förderbetrag Shotokan 1.100.100 €
Abriss Shotokan 45.000 €
Entlastung des Budgets für die GSMO durch
Verlagerung von Aufwendungen sportfachlicher Art:
für das 4. Sporthallensegment -1.100.000,00 €
für den Zuschuss an den Verein Shotokan -1.200.000,00 €
Bedarf Gesamtschule Münster Ost inkl. Kita 51.466.603,00 €
Bedarf Gesamtschule Münster Ost inkl. Kita - gerundet 51.467.000,00 €
Budget Gesamtschule Münster Ost inkl. Kita 51.470.000,00 €
Mit dem Ziel der weitest gehenden Einhaltung des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets wurden
für beide Bauabschnitte Möglichkeiten zur Kostenreduzierung erarbeitet und Einsparvorschläge g e-
prüft. Diese wurden bereits in der vorgelegten V orentwurfsplanung und Kostenschätzung für den 1.
Bauabschnitt berücksichtigt. Für den Teil der Umbauarbeiten für das Oberstufenzentrum in der Fürs-
tin-von-Gallitzin-Schule wurden im Zuge der Optimierung der Vorentwurf splanung und ihrer weiteren
Optimierung (siehe zu Pkt. 1 – 4) in Abstimmung des Planungsteams mit der Verwaltung und der
Schule Lösungen erarbeitet, die zu einer Kostensenkung von rd. 3.4 Mio. € der Bauwerkskosten füh-
ren.
Zu 9.
Der Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule soll nach der Errichtung der Neubauten durchgeführt
werden.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen 1.1 und 1.2 - Vorentwurfsplanung und Erläuterung zu den Gebäuden Architekturbüro
Farwick + Grote
Anlage 2.1 und 2.2 - Vorentwurfsplanung und Erläuterung zu den Freianlagen Büro Club L94
Landschaftsarchitekten
1059-2017_A1-1-5
2329 Zeichen
Neubau Bestand Neubau im Bestand Abbruch Plan Bauherr/ in Bauherr Architekt Unterschriften Bauvorhaben Diese Zeichnung und deren Inhalt sind urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis des Verfassers nicht vervielfältigt werden. Oberstufenhaus Untergeschoss Vorplanung Maßstab Plan.Nr.Proj.Nr. Datum Gez. Größe Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48155 Münster Gesamtschule Münster-Ost Andreas-Hofer-Str. 30 48145 Münster N 118,9x84,1 1531_TP3_2_OPL_GR_U1_00P4056 1:200 17.11.2017 AK/HET farwick + grote Architekten BDA Stadtplaner PartmbB 48683 Ahaus van-Delden-Straße 15 · T.02561/4296-0 F.02561/4296-20 info@farwickgrote.de · · www.farwickgrote.de · 15,49 45 9,26 30 8,90 31 6,12 30 6,70 5 54 5 32,86 5 15,54 5 48,41 39 2,81 26 6,49 39 10,34 39 5,66 5 35 5 1,88 23 2,63 5,76 5 39 1,75 26 4 51 5,93 12 3,03 21 5 3,98 5 10 5 19,30 5 32 5 1,53 5 43 4,85 33 1,53 33 3,17 5 58 11 ,10 5 8,01 46,17 65 ,28 5 34 4,18 5 80 20,85 11 5 1,90 34 5 28 ,53 5 39 6,45 24 2,84 40 3,37 38 10,32 3,37 13,69 36 5 4,51 24 5,19 5 10,63 36 5 6,29 23 5 8,22 5 25 7,10 5 36 5 22 ,83 5 36 5 3,33 25 2,55 24 1,08 5 11 5 2, 23 5 11 5 3,69 5 13,98 45 9,20 30 9,30 5 30 8,27 30 1,42 40 29,86 2,36 5 2,00 5 28 5 9,00 5 27 10,33 27 2,97 5 40 5 4,77 5 26 3,06 25 2,12 5 81 3,15 30 6,70 5 54 5 36,70 11 ,06 5 47 ,76 5 48 4,04 5 26 9,00 11 5 2,43 11 5 13 ,12 5 33 6,69 33 8,95 5 41 2,92 66 29,39 7,47 10 ,94 5 1,96 5 49 ,76 5 39 5,77 25 2,60 5 9,01 5 21 ,78 5 Fahrradrampe Fahrradrampe 17 x16 /38 fuge ! Technikr . Heizung Technik 09 Technikr . 011 Technikr . 012 Fahrradkeller Fahrradkeller Fahrradkeller Lager WC Damen Lager Urinale WC H Vorraum Vor -raum Vorraum Lager Flur (Treppe ) Flur Kiosk Halle + Aussentreppe Fachraum Technik Werkstatt 010 Material -lager Abstell Abstell Flur Wärmetauscher Lager Pumpensumpf Elektro Schleuse WC Vor . Flur (Treppe ) Verteiler Flur Aktenraum Essensausgabe Lager /Waschraum Werkraum Heizung Abstell Treppenr . Hausm . Flur Treppe Hausanschluss Lager Lager Lager Lager Lager Lager Lager Lager Lager Vor -raum Vor -raum Vorraum Vorraum Vor -raum Schülercafé 3-03 45 6,81 5 30 6,74 5 30 6,61 30 24 5
1059-2017_A1-1-2
3243 Zeichen
Neubau Bestand Neubau im Bestand Abbruch Plan Bauherr/ in Bauherr Architekt Unterschriften Bauvorhaben Diese Zeichnung und deren Inhalt sind urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis des Verfassers nicht vervielfältigt werden. Oberstufenhaus Erdgeschoss Vorplanung Maßstab Plan.Nr.Proj.Nr. Datum Gez. Größe Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48155 Münster Gesamtschule Münster-Ost Andreas-Hofer-Str. 30 48145 Münster N 118,9x84,1 1531_TP3_2_OPL_GR_00_00P4056 1:200, 1:1 17.11.2017 AK/HET farwick + grote Architekten BDA Stadtplaner PartmbB 48683 Ahaus van-Delden-Straße 15 · T.02561/4296-0 F.02561/4296-20 info@farwickgrote.de · · www.farwickgrote.de · 22 x 23 x 18 5 5 STG 12,00/30,00 5 STG 12 ,00 /30 ,00 TR WM 5 STG 12,00/30,00 46 5 6,82 5 31 8,27 15 6,90 5 28 9, 22 5 45 5 9,81 28 5,05 35 32,89 15,54 5 48,43 5 45 5 6,86 5 28 2,09 15 9,42 28 2,24 5 39 39 2,83 5 28 6,44 5 39 10,34 39 5,77 5 28 12,61 26 4 26 2,39 18 10,57 28 19,50 25 8,74 5 28 3,48 5 26 5 11 ,10 5 8,01 46,17 65,28 5 4,27 34 8,42 15 7,09 5 15 3,08 15 2,04 5 15 6,53 5 39 28 ,50 5 39 6,48 28 2,82 15 3,63 35 5 10,35 3,47 5 13 ,82 5 6,16 5 15 3,63 5 66 36,04 43 37,04 5 10,32 47,36 5 43 18 ,00 5 24 5,86 5 14 5 2,10 44 5 27,23 43 3,80 46 1,23 28 6,50 5 28 3,77 28 2,89 28 2,75 27 7,49 5 28 1,18 545 3,83 5 66 13 ,61 5 4,69 27 ,49 5 4, 71 5 13 ,84 5 45 5 9,19 28 13,98 60 2,16 5 15 2,52 60 5 2,27 529,94 5 46 5 4,69 16 1,97 5 44 2,93 85 2,12 5 28 3,03 5 24 2, 32 515 2, 31 5 27 9,04 20 6,46 5 28 4,46 5 28 4, 55 5 11,09 5 11,14 5 25,29 5 64 3,04 5 25 9,15 26 5 6,70 27 29,31 26 1,97 5 10 ,98 5 7,48 5 29,21 1,09 50,74 47,54 39 5,77 5 28 2,57 9,01 5 21 ,78 5 ! Garderobe Plattformlift l.H. 2,50m Raumvolumen: 133 m³ entspricht 22 Schülern l.H. 2,50m Raumvolumen: 97 m³ entspricht 16 Schülern Garderobe Wickel - kom . Wickel- kom. Garderobe Flur Unterricht 1.II -01. 01 Arbeitsr . Oberst .team 4-19. 01 Unterricht klein 1.II-02.02 Unterricht 1. II-01.02 Unterricht klein 1.II -02.03 Unterricht 1.II -01.03 Unterricht 1.II -01.04 Unterricht 1. II -01. 05 Unterricht 1.II -01 .06 Unterricht klein 1.II -02 .06 Medienr . 2.II -02.01 Arbeitsr. Oberst .team 4-19. 02 Schlafr . /Diff . U3 7-06 Gruppenraum 7-01. 01 MZR 7-07 .01 Nebenraum 7-02 .01 Nebenraum 7-02. 02 Schlafraum 7-07 .02 Waschr ./ WC 7-03 .01 Küche 7-11 Pers .-WC 7-10. 01 Pers . -WC 7-10 .02 Personalraum 7-09 Büro Leitung 7-13 Abst .r. 7-05. 01 Abst .r. 7-05 .02 Waschr ./ WC 7-03. 02 Pumi 7-15 Gruppenraum 7-01 .02 TH 01 Flur TH 02 Flur TH Flur Flur Selbstlernzentrum 2.II -06 TH 01 TH 01 Lager Beh. WC WC Jungen WC Mädchen Vorr.WC M Vorr.WC J Sporthalle WC WC Umkleide Umkl .Umkl . Geräteraum Beh. Umkleide Geräteraum WC Umkleide Umkl . Umkl . TH TH Geräteraum TH WC Medienraum 2.II-02.02 Mehrzweckraum 1.II- 08 .02 Mehrzweckraum 1.II -08 .01 Unterricht 1. II-01 .09 ZBV NRF : 16 ,02 m 2 ZBV NRF : 16 ,10 m 2 Lernlandschaft 2.II -03 .09 Vorr.WC H WC H Vorr.WC D WC D Pumi Arbeits -raum Kü.7-12
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Andreas-Hofer-Straße 30
- Albersloher Weg 33
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Mindener Straße 58
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Details
- Aktenzeichen
- V/1059/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37