V/0612/2011
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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Dringlichkeit-Preussen
11960 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Dringlichkeitsentscheidung Nr.:
D/0009/2011
Auskunft erteilt:
Frau Hemmen-Gerber
Ruf:
492-2427
E-Mail:
HGerberA@stadt-muenster.de
Datum:
03.08.2011
Dringlichkeitsentscheidung (§ 60 II Gemeindeordnung NRW)
Städtisches Stadion an der Hammer Straße
Sanierung und Umbau des Umkleidegebäudes
(Grundsatzbeschluss, Zustimmung zur Planung und Baubeschluss)
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird nach § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW getroffen:
Beschluss:
I. Sachentscheidung:
1. Der Sanierung und dem Umbau des Umkleidegebäudes am Städtischen Stadion an der
Hammer Straße wird auf Grundlage der anliegenden Planung (Anlage 1) und Kostenermitt-
lung zugestimmt (Anlage 2).
2. Das Nutzungskonzept und der Auslastungsgrad des Umkleidegebäudes (Anlage 3a, 3b)
einschließlich der Entwicklungsmöglichkeiten werden zur Kenntnis genommen.
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien (Anlage 4) wird zur Kenntnis
genommen.
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer-
den zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen Jährlich
(ab 2013)
10.070 Nutzungs-
dauer
60 Jahre
- 2 -
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und –stätten
Investitions-
maßnahme
4240 Sanierung Umkleide Preu-
ßen-Stadion (2-Mio-Topf)
2011 309.000 s. Hinweis Auszahlungen 08
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 2012 295.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 604.000
Hinweis:
Bei der Investitionsmaßnahme 4240 stehen in 2011 derzeit 230.000 € zur Verfügung. Die fehlen-
den Mittel in Höhe der Mehrkosten von 79.000 € wurden im Wege einer Verfügung der Kämmerin
überplanmäßig innerhalb des 2-Millionen-Budgets vom Teilergebnisplan Zeile 15 in den Teilfinanz-
plan zur Investitionsmaßnahme 4240 transferiert.
Begründung:
Für die Sachentscheidung:
Zu 1.: Sanierung und Umbau
Das eingeschossige Umkleidegebäude mit Flachdach aus dem Jahr 1974 am Städtischen Stadion
an der Hammer Straße bietet rund 596 qm Nutzfläche. Neben Schwarz-Weiß Münster 07 e. V.
nutzt SC Preußen 06 Münster e. V. dort nahezu alle Räume für seinen Jugendbereich. Das Ge-
bäude muss wegen gravierender baulicher und haustechnischer Mängel und aus wirtschaftlichen
Aspekten dringend saniert, energetisch optimiert und den heutigen Standards im Hinblick auf Wär-
meschutz, Be- und Entlüftung, Belichtung angepasst werden.
Folgende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden im Gebäude durchgeführt:
1. Das Flachdach wird saniert und gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung mit
einer neuen Wärmedämmung ausgestattet. Der Ziegelverblender der Fassade wird vollstän-
dig entfernt und durch einen neuen Ziegelverblender ersetzt. In diesem Zusammenhang
werden auch die maroden Holzfenster und die alten Türen gegen neue Aluminiumfenster
und neue Türen ausgetauscht.
2. Aufgrund der dringend erforderlichen Sanierung der Innenräume und verändertem Bedarf
wird das Raumprogramm angepasst und die Umkleide- und Duschbereiche baulich optimiert
(4 kleinere anstatt 2 große Umkleiden) und entsprechend modernisiert. Durch weitere Grund-
rissoptimierungen entsteht ein Seminar- und Besprechungsbereich. Dieser neu geschaffene
Bereich ist vom Multifunktionsraum der angrenzenden Sporthalle Berg Fidel aus erreichbar
und somit für Nutzer der Sporthalle Berg Fidel (z. B. bei großen Veranstaltungen) nutzbar.
3. Alle Heizkörper und sämtliche Versorgungsleitungen werden ebenso wie die gesamte Was-
serversorgung und Entwässerung nach neuestem Stand der Technik saniert. In diesem Zuge
erfolgt eine Umstellung des Warmwassererzeugungssystems unter Berücksichtigung der
Nutzeranforderungen und den gültigen Vorgaben aktueller Normung. Die Elektrotechnik wird
ebenfalls der Planung angepasst.
4. Darüber hinaus erhält das Umkleidegebäude eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage
mit integrierter Wärmerückgewinnung für die Umkleide- und Duschbereiche. Nach Rückbau
- 3 -
des vorhandenen Entmüdungsbeckens wird dieser Bereich mit einer von außen zugängli-
chen Besucher WC-Anlage einschließlich einer behindertengerechten Anlage ausgestattet.
Das vorgestellte Raumprogramm ist mit SC Preußen 06 e. V. Münster abgestimmt.
Zu 2.: Nutzung/Auslastung
2.1 aktuelle Nutzung
Die Räume am Städtischen Stadion an der Hammer Straße werden genutzt vom
• SC Preußen 06 e. V. Münster für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb seiner U23-
Mannschaft, „Alte-Herren“-Mannschaft, sieben Jugendmannschaften (U12 bis U17, U19),
• SC Preußen 06 e. V. Münster für seine Leichtathletikabteilung,
• Schwarz-Weiß Münster 07 e. V..
Daraus ergibt sich eine wöchentliche Auslastung gemäß Anlage 3a und 3b.
2.2 Künftige Nutzung
SC Preußen 06 e. V. Münster verfolgt das Ziel, als Nachwuchsleistungszentrum anerkannt zu wer-
den und wird in der Saison 2011/2012 eine offizielle Anfrage an die einschlägigen Stellen richten.
Als anerkanntes Nachwuchsleistungszentrum wird der SC Preußen 06 e. V. Münster nach den
Richtlinien des Deutschen Fußballbundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zertifizier-
ter Ausbildungsverein. Die Fußballjunioren erhalten dann – wie bei den Bundesligavereinen, die
bestmögliche Ausbildung vorausgesetzt, Bedingungen personeller und technischer Art liegen vor,
als da wären, Räume für Sportarzt, Physiotherapeut, sportliche Leitung und Hausaufgabenbetreu-
ung im Rahmen der sich verändernden Schullandschaft.
Rechtsgrundlagen
Die Verwaltung wurde mit dem gemeinsamen Antrag der SPD und CDU-Ratsfraktionen, ergänzt
durch einen weiteren Prüfauftrag der Ratsfraktionen SPD, CDU und FDP, vom 09.02.2011, beauf-
tragt mitzuteilen, wie zukünftig im Rahmen von Überlassungsverträgen die Beseitigung von Schä-
den (z. B. Schimmelpilzschäden) vor dem Hintergrund einer Finanzierungsverantwortung geregelt
werden soll.
In den gültigen Überlassungsverträgen zwischen der Stadt Münster und den Sportvereinen ist im
§ 1 Ziffer 4 u. a. geregelt, dass die Vereine verpflichtet sind, die überlassenen Sportstätten ein-
schließlich Funktionsgebäuden nur für sportliche bzw. mittelbar mit dem Sport verbundene Zwecke
zu nutzen und entsprechend zu pflegen. Bei begründetem Bedarf kann die Stadt Münster den Ver-
einen Weisungen zur Einhaltung erteilen. Diese Vertragsverpflichtung müssen die Vereine wahr-
nehmen. Nach Rücksprache mit dem Zentralen Justiziariat der Stadt Münster wird die Sportverwal-
tung darauf hinwirken.
2.3 Auslastung
Die Räume werden nach künftigem Zuschnitt ausgelastet. Bezogen auf das Konzept „Nachwuchs-
leistungszentrum“ werden mit dem vorgestellten Raumprogramm die räumlichen und technischen
Rahmenbedingungen für die Zukunft geschaffen. Es werden die Entwicklungsmöglichkeiten des
Vereins am Standort gefördert und es wird zur nachhaltigen Nutzung der sanierten Hochbauten
beigetragen.
Zu 3.: Checkliste zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in der
Fassung vom 01.01.2009 werden gem. Anlage 4 erfüllt.
- 4 -
Die Außenwände erhalten eine 180 mm starke Wärmedämmung WLG 032 und einen neuen Zie-
gelverblender mit einem U- Wert von 0,16 W/m²K. Auch im Bereich der Fundamente wird die 5 cm
starke Wärmedämmung WLG 035 ca. 1,0 m ins Erdreich geführt. Die vorhandene Wärmedäm-
mung auf dem Dach wird um eine 120 mm breite Dämmung WLG 032 ( U-Wert 0,18 W/m²K) auf
insgesamt 180 mm verstärkt. Alle außenliegenden Kabel und Installationskanäle werden mit min-
destens 60 mm breiter Wärmedämmung WLG 030 isoliert.
Die Fenster bestehen aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen und haben eine Dreifachver-
glasung, so dass insgesamt ein U-Wert von 1,0 W/m²K erreicht wird. Die Lichtkuppeln erreichen
einen Gesamt-U-wert von 0,8 W/m²K.
Im Bereich der Umkleide- und Sanitärräume so wie im neuen Besprechungsraum wird unterhalb
des Estrichs eine neue 80 mm breite Wärmedämmung WLG 035 eingebaut.
Die Rückgewinnungsrate für die Lüftungsanlage mit Luftverbund in allen Bereichen beträgt mehr
als 80 %. Das Luftdichtigkeitskonzept nach Blower-Door-Test entspricht den Anforderungen
n50<1,0.
Unter der Vorraussetzung, dass die vorgenannten Sanierungsmaßnahmen so umgesetzt werden,
beträgt der Energiekennwert für das sanierte Gebäude 51 kWh/m² bezogen auf die Bruttoge-
schossfläche.
Zu 4.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung
Das Gebäude wird ebenerdig erschlossen. Im Bereich der von außen zugänglichen WC- Anlagen
ist ein behindertengerechtes WC vorgesehen.
Begründung für die Dringlichkeit:
Ist nach § 60 GO NRW die Einberufung des Rates, des Hauptausschusses oder eines zuständigen
Ausschusses nicht rechtzeitig möglich, kann der Oberbürgermeister mit dem jeweiligen Aus-
schussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden.
Die im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung vorgesehene Entscheidung hat dem Ausschuss
für Umweltschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 12.07.2011 vorgelegen. Der Ausschuss ist
jedoch zu der Ausfassung gelangt, dass wichtige Informationen für eine Beschlussfassung fehlen.
Er hat die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Informationen zusammenzutragen und dann
eine Dringlichkeitsentscheidung in der Sache herbeizuführen. Da es zwingend für die Nutzung der
bestehenden Räumlichkeiten erforderlich ist, die Baumaßnahme so schnell wie möglich zu begin-
nen, kann bis zur nächsten Sitzungskette der politischen Gremien nicht gewartet werden. Es ist
auch nicht möglich, die zuständigen Gremien in den Sommerferien zeitnah einzuberufen. Um aber
die weitere Bauausführung zu sichern, ist daher, auch unter Berücksichtigung der grundsätzlich
positiven Einschätzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen eine Dringlichkeitsent-
scheidung unumgänglich. Nach entsprechender Unterzeichnung kann unverzüglich mit der Maß-
nahme begonnen werden. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem zuständigen politischen Gre-
mium zur Genehmigung vorzulegen.
Münster,
Holger Wigger Frank Baumann
Bürgermeister Stellv. Vorsitzender
in Vertretung für Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Anlage 1: Grundrissplan
Anlage 2: Kostenermittlung
Anlage 3a/3b: Nutzungs- und Auslastungskonzept
Anlage 4: Checkliste bauökologischer Kriterien
Jan-Dirk Scholle 31.05.2011
24.42.0150 2431
SC Preußen Münster, Fiffi-Gerritzen-Weg 1, 48153 Münster
Kostenermittlung Sanierung der Jugendumkleide
Kostengruppen nach DIN 276____________________________________________
200 Herrichten u. Erschließen 27.500,00 Euro
212 Abbruch und Rückbau 27.500,00 Euro
300 Bauwerk – Baukonstruk tion 351.550,00 Euro
322 Beton, Fundamente,
324 Estrich u. Dämmung 16.500,00 Euro
325 Abklebung Sohle 11.500,00 Euro
327 Grundleitungen 22.500,00 Euro
335 Außenwandbekld.,MW, WD 65.000,00 Euro
334 Außentüren und Fenster 32.500,00 Euro
344 Innentüren, Zargen 19.500,00 Euro
345 Innenwand Fliesen, Platten 53.000,00 Euro
345 Innenwand Maler 28.500,00 Euro
363 Flachdach, Dachbeläge 98.000,00 Euro
390 Schlosserarbeiten 2.500,00 Euro
390 Bauabschlussreinigung 2.050,00 Euro
400 Bauwerk – Technische Anlagen 224.950,00 Euro
412 Sanitäre Anlagen, Wasseranlagen 70.000,00 Euro
420 Heizung, Wärmeversorgung 43.750,00 Euro
430 Lufttechnische Anlagen 39.700,00 Euro
443 Elektro, Niederspannung 71.500,00 Euro
Summe KG 200, 300 u. 400
(brutto) 604.000,00 Euro
Scholle, 25.07.2011
Beschlussvorlage
1154 Zeichen
V/0612/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Städtisches Stadion an der Hammer Straße Sanierung und Umbau des Umkleidegebäudes Grundsatzbeschluss, Zustimmung zur Planung und Baubeschluss Beratungsfolge 15.09.2011 Sportausschuss Vorberatung 15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung über den Grundsatzbeschluss, die Zustimmung zur Planung und den Baubeschluss zur Sanierung und Umbau des Umkleidegebäudes am Städtischen Stadion an der Hammer Straße wird gemäß § 60 GO NRW genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0612/2011 Auskunft erteilt: Frau Hemmen-Gerber Ruf: 492-2427 E-Mail: HgerberA@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Fiffi-Gerritzen-Weg 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0612/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37