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V/0612/2011

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 17.08.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 16

Dringlichkeit-Preussen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Dringlichkeit-Preussen

11960 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
 Amt für Immobilienmanagement 
 
Dringlichkeitsentscheidung Nr.: 
D/0009/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Hemmen-Gerber 
Ruf: 
492-2427 
E-Mail: 
HGerberA@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.08.2011 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung (§ 60 II Gemeindeordnung NRW) 
Städtisches Stadion an der Hammer Straße  
Sanierung und Umbau des Umkleidegebäudes   
(Grundsatzbeschluss, Zustimmung zur Planung und Baubeschluss) 
 
 
 
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird nach § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW getroffen: 
 
 
Beschluss: 
 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Der Sanierung und dem Umbau des Umkleidegebäudes am Städtischen Stadion an der 
Hammer Straße wird auf Grundlage der anliegenden Planung (Anlage 1) und Kostenermitt-
lung zugestimmt (Anlage 2). 
 
2. Das Nutzungskonzept und der Auslastungsgrad des Umkleidegebäudes (Anlage 3a, 3b) 
einschließlich der Entwicklungsmöglichkeiten werden zur Kenntnis genommen. 
 
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien (Anlage 4) wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer-
den zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen Jährlich  
(ab 2013) 
10.070 Nutzungs-
dauer  
60 Jahre

- 2 - 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und –stätten    
Investitions-
maßnahme 
4240 Sanierung Umkleide Preu-
ßen-Stadion (2-Mio-Topf) 
   
2011 309.000 s. Hinweis  Auszahlungen 08 
 
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 2012 295.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  604.000  
 
Hinweis:  
 
Bei der Investitionsmaßnahme 4240 stehen in 2011 derzeit 230.000 € zur Verfügung. Die fehlen-
den Mittel in Höhe der Mehrkosten von 79.000 € wurden im Wege einer Verfügung der Kämmerin 
überplanmäßig innerhalb des 2-Millionen-Budgets vom Teilergebnisplan Zeile 15 in den Teilfinanz-
plan zur Investitionsmaßnahme 4240 transferiert. 
 
 
Begründung: 
 
Für die Sachentscheidung:
 
 
Zu 1.: Sanierung und Umbau 
 
Das eingeschossige Umkleidegebäude mit Flachdach aus dem Jahr 1974 am Städtischen Stadion 
an der Hammer Straße bietet rund 596 qm Nutzfläche. Neben Schwarz-Weiß Münster 07 e. V. 
nutzt SC Preußen 06 Münster e. V. dort nahezu alle Räume für seinen Jugendbereich. Das Ge-
bäude muss wegen gravierender baulicher und haustechnischer Mängel und aus wirtschaftlichen 
Aspekten dringend saniert, energetisch optimiert und den heutigen Standards im Hinblick auf Wär-
meschutz, Be- und Entlüftung, Belichtung angepasst werden.  
 
Folgende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden im Gebäude durchgeführt: 
 
1. Das Flachdach wird saniert und gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung mit 
einer neuen Wärmedämmung ausgestattet. Der Ziegelverblender der Fassade wird vollstän-
dig entfernt und durch einen neuen Ziegelverblender ersetzt. In diesem Zusammenhang 
werden auch die maroden Holzfenster und die alten Türen gegen neue Aluminiumfenster 
und neue Türen ausgetauscht.  
 
2. Aufgrund der dringend erforderlichen Sanierung der Innenräume und verändertem Bedarf 
wird das Raumprogramm angepasst und die Umkleide- und Duschbereiche baulich optimiert 
(4 kleinere anstatt 2 große Umkleiden) und entsprechend modernisiert. Durch weitere Grund-
rissoptimierungen entsteht ein Seminar- und Besprechungsbereich. Dieser neu geschaffene 
Bereich ist vom Multifunktionsraum der angrenzenden Sporthalle Berg Fidel aus erreichbar 
und somit für Nutzer der Sporthalle Berg Fidel (z. B. bei großen Veranstaltungen) nutzbar. 
 
3. Alle Heizkörper und sämtliche Versorgungsleitungen werden ebenso wie die gesamte Was-
serversorgung und Entwässerung nach neuestem Stand der Technik saniert. In diesem Zuge 
erfolgt eine Umstellung des Warmwassererzeugungssystems unter Berücksichtigung der 
Nutzeranforderungen und den gültigen Vorgaben aktueller Normung. Die Elektrotechnik wird 
ebenfalls der Planung angepasst.  
 
4. Darüber hinaus erhält das Umkleidegebäude eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage 
mit integrierter Wärmerückgewinnung für die Umkleide- und Duschbereiche. Nach Rückbau

- 3 - 
des vorhandenen Entmüdungsbeckens wird dieser Bereich mit einer von außen zugängli-
chen Besucher WC-Anlage einschließlich einer behindertengerechten Anlage ausgestattet. 
 
Das vorgestellte Raumprogramm ist mit SC Preußen 06 e. V. Münster abgestimmt. 
 
Zu 2.: Nutzung/Auslastung 
 
2.1 aktuelle Nutzung 
 
Die Räume am Städtischen Stadion an der Hammer Straße werden genutzt vom 
• SC Preußen 06 e. V. Münster für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb seiner U23-
Mannschaft, „Alte-Herren“-Mannschaft, sieben Jugendmannschaften (U12 bis U17, U19), 
• SC Preußen 06 e. V. Münster für seine Leichtathletikabteilung,  
• Schwarz-Weiß Münster 07 e. V..  
 
Daraus ergibt sich eine wöchentliche Auslastung gemäß Anlage 3a und 3b.  
 
2.2 Künftige Nutzung 
 
SC Preußen 06 e. V. Münster verfolgt das Ziel, als Nachwuchsleistungszentrum anerkannt zu wer-
den und wird in der Saison 2011/2012 eine offizielle Anfrage an die einschlägigen Stellen richten. 
Als anerkanntes Nachwuchsleistungszentrum wird der SC Preußen 06 e. V. Münster nach den 
Richtlinien des Deutschen Fußballbundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zertifizier-
ter Ausbildungsverein. Die Fußballjunioren erhalten dann – wie bei den Bundesligavereinen, die 
bestmögliche Ausbildung vorausgesetzt, Bedingungen personeller und technischer Art liegen vor, 
als da wären, Räume für Sportarzt, Physiotherapeut, sportliche Leitung und Hausaufgabenbetreu-
ung im Rahmen der sich verändernden Schullandschaft.  
 
Rechtsgrundlagen 
 
Die Verwaltung wurde mit dem gemeinsamen Antrag der SPD und CDU-Ratsfraktionen, ergänzt 
durch einen weiteren Prüfauftrag der Ratsfraktionen SPD, CDU und FDP, vom 09.02.2011, beauf-
tragt mitzuteilen, wie zukünftig im Rahmen von Überlassungsverträgen die Beseitigung von Schä-
den (z. B. Schimmelpilzschäden) vor dem Hintergrund einer Finanzierungsverantwortung geregelt 
werden soll. 
In den gültigen Überlassungsverträgen zwischen der Stadt Münster und den Sportvereinen ist im 
§ 1 Ziffer 4 u. a. geregelt, dass die Vereine verpflichtet sind, die überlassenen Sportstätten ein-
schließlich Funktionsgebäuden nur für sportliche bzw. mittelbar mit dem Sport verbundene Zwecke 
zu nutzen und entsprechend zu pflegen. Bei begründetem Bedarf kann die Stadt Münster den Ver-
einen Weisungen zur Einhaltung erteilen. Diese Vertragsverpflichtung müssen die Vereine wahr-
nehmen. Nach Rücksprache mit dem Zentralen Justiziariat der Stadt Münster wird die Sportverwal-
tung darauf hinwirken. 
 
2.3 Auslastung 
 
Die Räume werden nach künftigem Zuschnitt ausgelastet. Bezogen auf das Konzept „Nachwuchs-
leistungszentrum“ werden mit dem vorgestellten Raumprogramm die räumlichen und technischen 
Rahmenbedingungen für die Zukunft geschaffen. Es werden die Entwicklungsmöglichkeiten des 
Vereins am Standort gefördert und es wird zur nachhaltigen Nutzung der sanierten Hochbauten 
beigetragen. 
 
Zu 3.: Checkliste zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien 
 
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in der 
Fassung vom 01.01.2009 werden gem. Anlage 4 erfüllt.

- 4 - 
Die Außenwände erhalten eine 180 mm starke Wärmedämmung WLG 032 und einen neuen Zie-
gelverblender mit einem U- Wert von 0,16 W/m²K. Auch im Bereich der Fundamente wird die 5 cm 
starke Wärmedämmung WLG 035 ca. 1,0 m ins Erdreich geführt. Die vorhandene Wärmedäm-
mung auf dem Dach wird um eine 120 mm breite Dämmung WLG 032 ( U-Wert 0,18 W/m²K) auf 
insgesamt 180 mm verstärkt. Alle außenliegenden Kabel und Installationskanäle werden mit min-
destens 60 mm breiter Wärmedämmung WLG 030 isoliert.  
Die Fenster bestehen aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen und haben eine Dreifachver-
glasung, so dass insgesamt ein U-Wert von 1,0 W/m²K erreicht wird. Die Lichtkuppeln  erreichen 
einen Gesamt-U-wert von 0,8 W/m²K. 
Im Bereich der Umkleide- und Sanitärräume so wie im neuen Besprechungsraum wird unterhalb 
des Estrichs eine neue 80 mm breite Wärmedämmung WLG 035 eingebaut. 
Die Rückgewinnungsrate für die Lüftungsanlage mit Luftverbund in allen Bereichen beträgt mehr 
als 80 %. Das Luftdichtigkeitskonzept nach Blower-Door-Test entspricht den Anforderungen  
n50<1,0.       
Unter der Vorraussetzung, dass die vorgenannten Sanierungsmaßnahmen so umgesetzt werden, 
beträgt der Energiekennwert für das sanierte Gebäude 51 kWh/m² bezogen auf die Bruttoge-
schossfläche. 
 
 
Zu 4.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung 
 
Das Gebäude wird ebenerdig erschlossen. Im Bereich der von außen zugänglichen WC- Anlagen 
ist ein behindertengerechtes WC vorgesehen. 
 
Begründung für die Dringlichkeit:
 
 
Ist nach § 60 GO NRW die Einberufung des Rates, des Hauptausschusses oder eines zuständigen 
Ausschusses nicht rechtzeitig möglich, kann der Oberbürgermeister mit dem jeweiligen Aus-
schussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. 
Die im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung vorgesehene Entscheidung hat dem Ausschuss 
für Umweltschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 12.07.2011 vorgelegen. Der Ausschuss ist 
jedoch zu der Ausfassung gelangt, dass wichtige Informationen für eine Beschlussfassung fehlen. 
Er hat die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Informationen zusammenzutragen und dann 
eine Dringlichkeitsentscheidung in der Sache herbeizuführen. Da es zwingend für die Nutzung der 
bestehenden Räumlichkeiten erforderlich ist, die Baumaßnahme so schnell wie möglich zu begin-
nen, kann bis zur nächsten Sitzungskette der politischen Gremien nicht gewartet werden. Es ist 
auch nicht möglich, die zuständigen Gremien in den Sommerferien zeitnah einzuberufen. Um aber 
die weitere Bauausführung zu sichern, ist daher, auch unter Berücksichtigung der grundsätzlich 
positiven Einschätzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen eine Dringlichkeitsent-
scheidung unumgänglich. Nach entsprechender Unterzeichnung kann unverzüglich mit der Maß-
nahme begonnen werden. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem zuständigen politischen Gre-
mium zur Genehmigung vorzulegen.  
 
Münster,  
 
 
Holger Wigger Frank Baumann 
Bürgermeister Stellv. Vorsitzender  
in Vertretung für  Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen  
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
 
Anlage 1: Grundrissplan 
Anlage 2: Kostenermittlung  
Anlage 3a/3b:  Nutzungs- und Auslastungskonzept  
Anlage 4: Checkliste bauökologischer Kriterien

Jan-Dirk Scholle         31.05.2011 
24.42.0150          2431 
 
 
SC Preußen Münster, Fiffi-Gerritzen-Weg 1, 48153 Münster
 
Kostenermittlung Sanierung der Jugendumkleide 
 
 
 
Kostengruppen nach DIN 276____________________________________________
 
 
200  Herrichten u. Erschließen       27.500,00 Euro 
212  Abbruch und Rückbau  27.500,00 Euro 
 
300  Bauwerk – Baukonstruk tion    351.550,00 Euro 
322  Beton, Fundamente,      
324  Estrich u. Dämmung   16.500,00 Euro 
325  Abklebung Sohle   11.500,00 Euro 
327  Grundleitungen   22.500,00 Euro 
335  Außenwandbekld.,MW, WD  65.000,00 Euro 
334  Außentüren und Fenster  32.500,00 Euro 
344  Innentüren, Zargen   19.500,00 Euro 
345  Innenwand Fliesen, Platten  53.000,00 Euro 
345   Innenwand Maler   28.500,00 Euro 
363  Flachdach, Dachbeläge  98.000,00 Euro 
390   Schlosserarbeiten     2.500,00 Euro 
390  Bauabschlussreinigung    2.050,00 Euro 
 
400  Bauwerk – Technische Anlagen   224.950,00 Euro 
412  Sanitäre Anlagen, Wasseranlagen 70.000,00 Euro 
420  Heizung, Wärmeversorgung  43.750,00 Euro 
430  Lufttechnische Anlagen  39.700,00 Euro 
443  Elektro, Niederspannung  71.500,00 Euro   
 
 
   
 
           Summe KG 200, 300 u. 400  
(brutto)   604.000,00 Euro 
 
 
 
 
Scholle, 25.07.2011

Beschlussvorlage

1154 Zeichen

V/0612/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
Städtisches Stadion an der Hammer Straße 
Sanierung und Umbau des Umkleidegebäudes 
Grundsatzbeschluss, Zustimmung zur Planung und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Sportausschuss Vorberatung 
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung über  den Grundsatzbeschluss, die Zustimmung zur Planung und 
den Baubeschluss zur Sanierung und Umbau des Umkleidegebäudes am Städtischen Stadion an 
der Hammer Straße wird gemäß § 60 GO NRW genehmigt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
 
 
I. V.  
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0612/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Hemmen-Gerber 
Ruf: 
492-2427 
E-Mail: 
HgerberA@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (5)

15.09.2011 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße
  • Fiffi-Gerritzen-Weg 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0612/2011
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37