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V/0311/2015

Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr.: 2014-00062 "Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene"

Vorlagen 21.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 30

Anlage 2 zur Vorlage V_0311_2015 Schreiben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Cannabis

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Anlage 1 zur Vorlage V_0311_2015 Anregung Nr.2014-00062 Cannabis_geschwärzt

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 zur Vorlage V_0311_2015 Stellungnahme INDRO

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Anlage 2 zur Vorlage V_0311_2015 Schreiben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Cannabis

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Anlage 2 zur Vorlage V_0311_2015

Anlage 1 zur Vorlage V_0311_2015 Anregung Nr.2014-00062 Cannabis_geschwärzt

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Anregung Nr. 2014-00062Anlage 1 zur Vorlage V_0311_2015

Beschlussvorlage

5016 Zeichen

V/0311/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gem. § 24 GO NRW; Nr.: 2014-00062 "Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis 
auf kommunaler Ebene" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.05.2015 Rat Entscheidung 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
 
1. Der Anregung, wonach der Rat der Stadt Münster gemeinsam mit interessierten Bürge-
rinnen und Bürgern einen öffentlichen Ausschuss zum Thema „Verantwortungsvolle 
Regulierung von Cannabis auf der kommunalen Ebene einberufen“ möge, wird nicht ge-
folgt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere auf Ebene der kommunalen Spitzenverbän-
de die zukünftige Entwicklungen und Bestrebungen zur Entkriminalisierung des Can-
nabiskonsums aktiv zu begleiten und mögliche Konsequenzen für Münster daraus abzulei-
ten. 
 
3. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2014-00062 vom 04.04.2014 ist damit erledigt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Anregung wird das Ziel verfolgt, eine Liberalisierung der Cannabis Politik zu erreichen und 
der bestehenden Kriminalisierung von Cannabisabgabe und Konsum entgegenzuwirken. (s. Anla-
ge 1) 
Hierzu soll zusammen mit Fachleuten geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von 
Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein An-
trag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz 
(BtMG) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein. Dieses Ziel soll 
dadurch erreicht werden, dass der Rat der Stadt Münster gemeinsam mit interessierten Bürgerin-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0311/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Graf von Plettenberg 
Ruf: 
492 70 52 
E-Mail: 
Plettenberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0311/2015 
nen und Bürgern einen öffentlichen Ausschuss zum Thema: „Verantwortungsvolle Regulierung von 
Cannabis auf der kommunalen Ebene einberuft“. 
 
In den letzten Monaten sind auf verschiedensten Ebenen Anträge und Anregungen erfolgt, deren 
Zielrichtung eine Legalisierung von Cannabisabgabe und Konsum zum Ziel haben. 
Im Einzelnen sind dies: 
1.) Antrag der Fraktion der PIRATEN „Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten“, 
Landtag Nordrhein-Westfalen; Drucksache 16/5478 vom 01.04.2014  
2.) Vorschlag im Rahmen des Bürgerhaushalts 2014 „Nr. 2014 – 338 Gegen den Schwar z-
markt: Regulierte Cannabisabgabe“ vom 10.5.2014  
3.) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes 
(CannKG)“, Deutscher Bundestag Drucksache 18/4204 
 
Zu dem unter 1.) genannten Antrag fand im Landtag NRW sowohl im Rechtsausschuss 
(10.12.2014) als auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (04.02.2015) eine Sac h-
verständigenanhörung statt. Die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten in den beiden 
Fachausschüssen des Landtages zu rechtlichen, sozialen und medizinischen Fragestellunge n wa-
ren sehr uneinheitlich. 
 
Die Bundesopiumsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde 
von der Verwaltung mit der Bitte um Angaben zu den Bedingungen für einen Modellversuch zur 
Abgabe von Cannabis zu medizinischen Nutzung und als Genussmittel in Form eines sogenannten 
Cannabis Social Clubs in Münster gebeten. Der Leiter der Bundesopiumsstelle teilte mit Schreiben 
vom 09.01.2015 mit: „Aus heutiger Sicht ist eine Erlaubniserteilung für einen solchen Cannabis 
Social Club nicht vorstellbar, da zwingende Versagungsgründe nach § 5 BtMG vorliegen.“ (s. A n-
lage 2). 
Darüber hinaus hat die Verwaltung das in Münster ansässige Institut zur Förderung qualitativer 
Drogenforschung, akzeptierende Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik e. V. (INDRO) um eine 
fachliche Stellungnahme zu der Anregung gebeten. Herr Dr. Schneider, der Leiter von INDRO führt 
in seiner Stellungnahme unter anderem aus: „Die Einführung eines isolierten Cann abis Social 
Clubs auf kommunaler Ebene als modellprojektbe zogene Ausnahmereg elung durch das BfArM 
wäre jedoch aufgrund der dadurch bedingten juristischen Unsicherheit kaum umzusetzen.“ (s. A n-
lage 3). 
 
Zum gegenw ärtigen Zeitpunkt sieht die Verwaltung insbesondere auf kommunaler Ebene keine 
rechtliche Möglichkeit, der Anregung zu entsprechen. Die gesetzgeberischen Kompetenzen die s-
bezüglich liegen eindeutig beim Bund. Ohne Änderungen auf dieser Ebene lässt sich die Anregung 
nicht sinnvoll aufgreifen. Die Verwaltung wird die Diskussion zu diesem Themenkomplex insb e-
sondere in den entsprechenden Gremien des St ädtetages aktiv begleiten, die Entwicklung und 
Bestrebungen beobachten und zu gegebener Zeit die entsprechenden Konsequenzen f ür Münster 
daraus ableiten. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
1. Anregung gem. § 24 GO NRW; Nr.: 2014-00062 "Verantwortungsvolle Regulierung von 
Cannabis auf kommunaler Ebene" 
2. Schreiben des Leiters der Bundesopiumsstelle vom 09.01.2015 
3. Stellungnahme von Dr. Schneider, Leiter von INDRO

Anlage 3 zur Vorlage V_0311_2015 Stellungnahme INDRO

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Anlage 3 zur Vorlage V_0311_2015

Beratungsverlauf (3)

26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 (Vorberatung) Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0311/2015
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37