V/0311/2015
Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr.: 2014-00062 "Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene"
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Anlage 2 zur Vorlage V_0311_2015 Schreiben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Cannabis
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Anlage 2 zur Vorlage V_0311_2015
Anlage 1 zur Vorlage V_0311_2015 Anregung Nr.2014-00062 Cannabis_geschwärzt
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Anregung Nr. 2014-00062Anlage 1 zur Vorlage V_0311_2015
Beschlussvorlage
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V/0311/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Betrifft Anregung gem. § 24 GO NRW; Nr.: 2014-00062 "Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene" Beratungsfolge 06.05.2015 Rat Entscheidung 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: 1. Der Anregung, wonach der Rat der Stadt Münster gemeinsam mit interessierten Bürge- rinnen und Bürgern einen öffentlichen Ausschuss zum Thema „Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen Ebene einberufen“ möge, wird nicht ge- folgt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere auf Ebene der kommunalen Spitzenverbän- de die zukünftige Entwicklungen und Bestrebungen zur Entkriminalisierung des Can- nabiskonsums aktiv zu begleiten und mögliche Konsequenzen für Münster daraus abzulei- ten. 3. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2014-00062 vom 04.04.2014 ist damit erledigt. Begründung: Mit der Anregung wird das Ziel verfolgt, eine Liberalisierung der Cannabis Politik zu erreichen und der bestehenden Kriminalisierung von Cannabisabgabe und Konsum entgegenzuwirken. (s. Anla- ge 1) Hierzu soll zusammen mit Fachleuten geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein An- trag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass der Rat der Stadt Münster gemeinsam mit interessierten Bürgerin- Vorlagen-Nr.: V/0311/2015 Auskunft erteilt: Herr Graf von Plettenberg Ruf: 492 70 52 E-Mail: Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 17.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0311/2015 nen und Bürgern einen öffentlichen Ausschuss zum Thema: „Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen Ebene einberuft“. In den letzten Monaten sind auf verschiedensten Ebenen Anträge und Anregungen erfolgt, deren Zielrichtung eine Legalisierung von Cannabisabgabe und Konsum zum Ziel haben. Im Einzelnen sind dies: 1.) Antrag der Fraktion der PIRATEN „Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten“, Landtag Nordrhein-Westfalen; Drucksache 16/5478 vom 01.04.2014 2.) Vorschlag im Rahmen des Bürgerhaushalts 2014 „Nr. 2014 – 338 Gegen den Schwar z- markt: Regulierte Cannabisabgabe“ vom 10.5.2014 3.) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)“, Deutscher Bundestag Drucksache 18/4204 Zu dem unter 1.) genannten Antrag fand im Landtag NRW sowohl im Rechtsausschuss (10.12.2014) als auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (04.02.2015) eine Sac h- verständigenanhörung statt. Die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten in den beiden Fachausschüssen des Landtages zu rechtlichen, sozialen und medizinischen Fragestellunge n wa- ren sehr uneinheitlich. Die Bundesopiumsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde von der Verwaltung mit der Bitte um Angaben zu den Bedingungen für einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zu medizinischen Nutzung und als Genussmittel in Form eines sogenannten Cannabis Social Clubs in Münster gebeten. Der Leiter der Bundesopiumsstelle teilte mit Schreiben vom 09.01.2015 mit: „Aus heutiger Sicht ist eine Erlaubniserteilung für einen solchen Cannabis Social Club nicht vorstellbar, da zwingende Versagungsgründe nach § 5 BtMG vorliegen.“ (s. A n- lage 2). Darüber hinaus hat die Verwaltung das in Münster ansässige Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierende Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik e. V. (INDRO) um eine fachliche Stellungnahme zu der Anregung gebeten. Herr Dr. Schneider, der Leiter von INDRO führt in seiner Stellungnahme unter anderem aus: „Die Einführung eines isolierten Cann abis Social Clubs auf kommunaler Ebene als modellprojektbe zogene Ausnahmereg elung durch das BfArM wäre jedoch aufgrund der dadurch bedingten juristischen Unsicherheit kaum umzusetzen.“ (s. A n- lage 3). Zum gegenw ärtigen Zeitpunkt sieht die Verwaltung insbesondere auf kommunaler Ebene keine rechtliche Möglichkeit, der Anregung zu entsprechen. Die gesetzgeberischen Kompetenzen die s- bezüglich liegen eindeutig beim Bund. Ohne Änderungen auf dieser Ebene lässt sich die Anregung nicht sinnvoll aufgreifen. Die Verwaltung wird die Diskussion zu diesem Themenkomplex insb e- sondere in den entsprechenden Gremien des St ädtetages aktiv begleiten, die Entwicklung und Bestrebungen beobachten und zu gegebener Zeit die entsprechenden Konsequenzen f ür Münster daraus ableiten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Anregung gem. § 24 GO NRW; Nr.: 2014-00062 "Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene" 2. Schreiben des Leiters der Bundesopiumsstelle vom 09.01.2015 3. Stellungnahme von Dr. Schneider, Leiter von INDRO
Anlage 3 zur Vorlage V_0311_2015 Stellungnahme INDRO
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Anlage 3 zur Vorlage V_0311_2015
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0311/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37