2026/0230
18. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehem. Airfield Griesheim - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
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anlage 4
8342 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0230
Magistratsbeschluss -Nr.
264
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 18. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehem. Airfield Griesheim -
(Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 10.08.2026
Beschlussvorschlag :
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 (Vorlage -Nr. 2022/0083)
entsprechend der Neubestimmung der Waldgrenze geändert und verkleinert (siehe Abb. 1,
Seite 4). Die Zielsetzung einer gewerblichen Entwicklung bleibt unverändert.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereichs der
18. Änderung des Flächennutzungsplans (Abb. 1, Seite 4) wird beschlossen.
- 3 -
B. Offenlagebeschluss
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim gingen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Ehem. Airfield
Griesheim) laut Anlage 2 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) wird
zugestimmt.
3. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowi e der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen sowie die wesentlichen
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu verö ffentlichen und
öffentlich auszulegen .
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Planentwurf der 18. Änderung des FNP
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht der 18. Änderung des FNP
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 19.08.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2026:
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das
Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ sowie eine Teilfläche in einer Größe von ca. 2,1 ha
als „Waldfläche“ dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – soll Planungsrecht für ein
Gewerbegebiet geschaffen werden. Im nördlichen Teil des Plangebietes soll das geplante
Einsatztrainingszentrum der Generalzoll direktion (ETZ) entstehen.
Da der tatsächliche Baumbestand mit der zeichnerischen Darstellung der „Waldflächen“ im
Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, wurde in Abstimmung mit der unteren
Forstbehörde die Waldgrenze entsprechend der tatsächlich vorha ndenen Gegebenheiten neu
festgelegt. Diese Waldgrenze wurde in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, muss der Flächennutzungsplan für ein e Teilfläche geändert
werden. Die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 ist für diesen Teil
hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie in kleinem Umfang von
„Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ zu ändern.
Verfahren
Das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Paralle lverfahren
zum Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim –.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
wurde vom Magistrat am 31.05.2023 beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Darmstädter ECHO erfolgte die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 12.06.2023 bis
einschließlich 12.07.2023.
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die Veröffentlichung im Internet s owie die öffentliche
Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und
Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Offenlage des Beba uungsplans
W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – erfolgt hierzu parallel (MV -Nr. 2026/0231).
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ändert sich gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderu ng des Flächennutzungsplans vom 19.05.2022.
Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – durchgeführte
Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans
2006 ab. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die auf dem aktuellen
Bestand basierende und neu bestimmte Waldgrenze angepasst. Ei ngriffe in den vorhandenen
Wald sind nicht vorgesehen.
- 5 -
Der geänderte Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine
Fläche von ca. 0,8 ha.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit neuem
Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
(ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Ergänzung
B. Offenlagebeschluss
Zu 1.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging en
keine Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplans ein.
Nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird die Prüfung der
Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen fortgeschrieben. Im
Rahmen des Feststellungsbeschlusses wird über die endgültige Prüfung der Stellungnahmen
(Abwägung) entschieden.
Zu 2. und 3.:
Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield
Griesheim – in Anlage 2 und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird
zugestimmt.
Die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Die o. g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu
legen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter ECHO im Internet zu
veröffentlichen sowie im Stadtplanungsamt öffentlich auszulegen .
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
2026/0230
8271 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0230
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 18. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehem. Airfield Griesheim -
(Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 10.08.2026
Beschlussvorschlag :
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 (Vorlage -Nr. 2022/0083)
entsprechend der Neubestimmung der Waldgrenze geändert und verkleinert (siehe Abb. 1,
Seite 4). Die Zielsetzung einer gewerblichen Entwicklung bleibt unverändert.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereichs der
18. Änderung des Flächennutzungsplans (Abb. 1, Seite 4) wird beschlossen.
B. Offenlagebeschluss
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim gingen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in
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Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Ehem. Airfield
Griesheim) laut Anlage 2 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) wird
zugestimmt.
3. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen sowie die wesentlichen
bereits vorlie genden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und
öffentlich auszulegen .
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Planentwurf der 18. Änderung des FNP
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht der 18. Änderung des FNP
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2026:
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das
Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ sowie eine Teilfläche in einer Größe von ca. 2,1 ha
als „Waldfläche“ dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – soll Planungsrecht für ein
Gewerbegebiet geschaffen werden. Im nördlichen Teil des Plangebietes soll das geplante
Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion (ETZ) entstehen.
Da der tatsächliche Baumbestand mit der zeichnerischen Darstellung der „Waldflächen“ im
Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, wurde in Abstimmung mit der unteren
Forstbehörde die Waldgrenze entsprech end der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten neu
festgelegt. Diese Waldgrenze wurde in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert
werden. Die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 ist für diesen Teil
hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie in kleinem Umfang von
„Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ zu ändern.
Verfahren
Das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
zum Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim –.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
wurde vom Magistrat am 31.05.2023 beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Darmstädter ECHO erfolgte die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 12.06.2023 bis
einschließlich 12.07.2023.
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche
Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungspl ans mit Begründung und
Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Offenlage des Bebauungsplans
W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – erfolgt hierzu parallel (MV -Nr. 2026/0231).
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ändert sich gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans vom 19.05.2022.
Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – durchgeführte
Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans
2006 ab. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die auf dem aktuellen
Bestand basierende und neu bestimmte Waldgrenze angepasst. Eingriffe in den vorhandenen
Wald sind nicht vorgesehen.
- 4 -
Der geänderte Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine
Fläche von ca. 0,8 ha.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit neuem
Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
(ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Ergänzung
B. Offenlagebeschluss
Zu 1.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging en
keine Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplans ein.
Nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird die Prüfung der
Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen fortgeschrieben. Im
Rahmen des Feststellungsbeschlusses wird über die endgültige Prüfung der Stellungnahmen
(Abwägung) entschieden.
- 5 -
Zu 2. und 3.:
Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield
Griesheim – in Anlage 2 und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird
zugestimmt.
Die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Die o. g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu
legen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter ECHO im Internet zu
veröffentlichen sowie im Stadtplanungsamt öffentlich auszulegen .
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 1
65710 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1 .1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2023: A. Beabsichtigte Planung Ziel der Planung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine Gewerbe- gebietsentwicklung auf der Konversionsfläche des ehemaligen Airfield Griesheim. Auf dem rund 7,2 ha großen Gelände soll durch Ausweisung eines Ge- werbegebiets im Bebauungsplan W 67 die Ansiedlung kleinerer und gr ö- ßerer Gewerbebetriebe aller Art sowie von Geschäfts - , Büro - und Ver- waltungsgebäuden oder Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ermöglicht werden. Der nordöstliche Bereich des künftigen Plangebiets soll als Wald festgesetzt werden. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel im Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet W 67 grenzt westlich an das Stadtgebiet der Stadt Gries- heim an. In diesem unmittelbar angrenzenden Bereich beabsichtigt die Stadt Griesheim die Aufstellung der Bebauungspläne „Griesheimer An- ger“ und „Sondergebiet TU“. 1.1.1 B. Stellungnahme I. Abteilung III Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB nehme ich zu der o. g. Bauleitpla- nung aus der Sicht der Raumordnung wie folgt Stellung: 1. Dezernat III 31.1 – Regionalplanung und Dezernat III 31.2 – Re- gionale Siedlungs - und Bauleitplanung, Bauwesen Zu der vorliegenden B auleitplanung der Stadt Darmstadt wird festge- stellt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 „Ehem. Air- field Griesheim“ eine Gesamtfläche von ca. 7 ha umfasst und im Regio- nalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2020 (RPS/Reg- FNP 2010) zu c a. 5,7 ha als „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe, Abwägungsvorschlag: D ie Hinweise , dass aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, w e rde n zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Planung“ und zu ca. 1,3 ha als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ aus- gewiesen ist. Ferner werden ca. 0,6 ha des „Vorranggebiets für Forst- wirtschaft“ von einem „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ überl agert. Der Flächennutzungsplan sieht für den fraglichen Bereich zwar bereits eine gewerbliche Nutzung (im westlichen Bereich) und Wald (im östli- chen Bereich) vor. Aufgrund der konkretisierenden Planung des Bebau- ungsplans W 67 ergibt sich im Übergangsberei ch von gewerblicher zur Waldnutzung jedoch Änderungsbedarf für zwei insgesamt 0,8 ha große Flächen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen. Gemäß RPS/RegFNP 2010 Ziel Z3.4.2 - 4 hat die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie - und Gewerbegebieten innerhalb der in der Karte dargestellten „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ stattzufinden. Lt. RPS/RegFNP 2010 Ziel Z10.2 - 12 sollen die im Regionalplan darge- stellten „Vorranggebiete für Forstwirtschaft“ dauerha ft bewaldet bleiben. Die Walderhaltung hat hier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsan- sprüchen. Gemäß RPS/RegFNP 2010 Ziel Z4.3 - 2 und Ziel Z4.3 - 3 darf die Funktion der Regionalen Grünzüge durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Planungen und V orhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Be- einträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaus- halts oder der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen Verhältnisse führen können, sind in den Regionalen Grünzügen nicht zulässig. Hierzu zählen neben Wohnungsbau - und gewerblicher Nut- zung auch Sport - und Freizeiteinrichtungen mit einem hohen Anteil bau- licher Anlagen, Verkehrsanlagen sowie andere Infrastrukturmaßnah- men. Im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hat jede weitere Sied- lungs tätigkeit zu unterbleiben. Ferner sind Abweichungen nur aus Grün- den des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion dem „Vorranggeb iet Regi- onaler Grünzug“ zugeordnet werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Die vorliegende Planung entspricht weitestgehend den regionalplaneri- schen Festlegungen. Ob hinsichtlich kleinräumiger Divergenzen Zielver- stöße gegeben sein könnten, ist auf der Grundlage der Kartendarstel- lung des RPS/RegFNP im Maßstab 1:100.000 nicht erkennbar. Insofern bestehen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken ge- gen die Bauleitplanung der Stadt Darmstadt. 1.1.2 II. Abteilung IV/Da – Umwelt Darmstadt Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Dezernat IV/Da 41.1 – Grundwasser Gegen den vorgelegten Bauleitplan bestehen aus Sicht des vorsorgen- den Grundwasserschutzes und der öffentlichen Wasserversorgung keine grundsätzlichen Bedenken. Erläuterungen und Hinweise zur Lage im Wasserschutzgebiet und des vorsorgenden Grundwasserschutzes wurden hinreichend vorgenommen. Ich bitte Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Deckungsnachweis B itte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Bauge- biet dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink - , Betriebswasser) ist zu er- mitteln (Jahresmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverw endung zu achten. Der Nachweis, dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden kann, ist zu erbringen. Versickerung von Niederschlagswasser Sollte eine Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nieder- schlagswasse r geplant sein, ist eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch diese auszuschließen. Das Arbeitsblatt DWA - A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zum Grund - und Niederschlag s w asser sind Gegenstand des Umweltberichts zur Flächennutzungsplanänderung und werden in den Kapi- teln 4 und 5 abgearbeitet, bewältigt und berücksichtigt. Der Umweltbericht wird zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt . Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Beba uungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zum Grund - und Niederschlag s w asser w e rden daher parallel im Bebauungsplanverfah- ren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA - M 153 „Handlungs- empfehlung en zum Umgang mit Regenwasser“ sind zu beachten. Die Mächtigkeit des Sickerraums sollte, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand, mindestens 1 Meter betragen. UVP In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerk- mal Grundwasse r angemessen einzugehen: Beschreibung und Bewer- tung des Bestands (z.B. Grundwasserflurabstände, Grundwasserneubil- dung, Verschmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwasser- vorkommens), Darstellung der bau - , anlage - und nutzungsbedingten Auswirkungen (qu alitativ und quantitativ) der Planung auf das Grund- wasser (z.B. Verminderung der Grundwasserneubildung, mögliche Stof- feinträge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkung en. 1.1.3 2. Dezernat IV/Da 41.2 – Oberflächengewässer Starkregen Das Plangebiet wird gemäß der Starkregen - Hinweiskarte einen Starkre- gen - Index von „Mittel“ bis „Erhöht“ zugeordnet. Ich empfehle, zu prüfen, ob das Plangebiet hiervon betroffen ist. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie kann ent- sprechende Daten zur Verfügung stellen ( https://www.hlnug.de/themen/klimawandel - und - anpassung/pro- jekte/klimprax - projekte/starkregen - hinweiskarte ). Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Im Umweltbericht zum Ent- wurf des Bebauungsplan W 67 wird auf die Starkregenereig niskarte und die Fließpfade im Plangebiet detailliert eingegangen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.4 3. Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässer- schutz Anforderungen an die Niederschlagswasserverwendung Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zur Niederschlag s w asserverwendung sind Gegenstand des Bebauungsplanverfahren s W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zu r Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : § 37 Abs. 4 HWG gibt ferner vor, das Abwasser, insbesondere Nieder- schlagswasser, von der Person, bei der es anfällt, verwertet werden soll. Die Regenwassernutzung ist somit die Regel. Niederschlagswasserverwendung w e rden daher im parallel geführten Be- bauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.5 Aus den Unterlagen geht hervor, dass im Rahmen des Bebauungsplan- verfahrens ein Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung erarbeitet und im Entwurf des Bebauungsplans integriert wird. Mit der geplanten wei- teren Bodenversiegelung erhöht sich der Oberflächenabfluss im Regen- wetterfall. Es wird angestre bt, das Niederschlagswasser vollständig auf dem Grundstück zu versickern. Aus den Unterlagen geht hervor, dass ein Gutachten von IBL Umwelt und Biotechnik GmbH vom 08.02.2010 zu dem Ergebnis kommt, dass sich die Böden zur Versickerung von an- fallendem Niede rschlagswasser eignen (das Gutachten liegt den vorlie- genden Unterlagen nicht bei). Vor dem Hintergrund der bisherigen Nut- zung als Militärstandort sind für geplante Versickerungen entspre- chende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass durch eine Ver sickerung keine nachteiligen Auswirkungen entstehen. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zu r Regenwasserbewirtschaftung w e rden daher im parallel geführten Bebau- ungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.6 Für die gezielte Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser o. Oberflä- chengewässer) ist bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnis nach § 8 i. V. m. § 9 WHG zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind dem Einleitungsantrag beizufügen. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Di e Hinweise zu r ordnungsgemäßen Einleitung von Niederschlagswasser sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksich- tigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Fläc hennutzungsplans: K eine 1.1.7 Die angedachte extensive Dach - und Fassadenbegrünung dient dem Rückhalt von Niederschlagswasser und damit der Entlastung der nach- geschalteten Abwasseranlagen. Die Vorgabe zum Sammeln oder Ver- wenden von Niederschlagswasser durch die Satzung wird ebenfalls den Vorgaben nach § 37 Abs. 4 HWG gerecht. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Die Hinweise zu r extensiven Dach - und Fassadenbegrünung sind nicht Ge- genstand der Flächennutzungsplanänderung und w e rden daher im parallel Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.8 Anforderungen an die Abwasserentsorgung Aufgrund der räumlichen Nähe erfolgt derzeit die Abwasserentsorgung über die öffentliche Kanalisation der Stadt Griesheim, im Mischsystem. Die sichere Abwasserentsorgung der zusätzlich anfallenden Mengen über die Ab wasseranlagen der Stadt Griesheim ist nachzuweisen. Ent- sprechend der Unterlagen, wird dies von Seiten der Stadt Darmstadt im weiteren Verlauf geprüft. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise we rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zu r Abwasserentsorgung sind nicht Gegenstand der Flächennut zungsplanände- rung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.9 4. Dezernat IV/Da 41.5 – Bodenschutz Zu dem o. a. Vorhaben nehme ich aus bodenschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung: a. Nachsorgender Bodenschutz Auf dem Plangebiet befinden sich folgende bereits umwelttechnisch un- tersuchte Kontaminationsverdachtsflächen: KVF 1,2,4,15 (s. Anlage AL- TIS - Datenblatt). Aufgrund der Untersuchungsergebnisse besteht kein weiterer Untersu- chungsbedarf hinsichtlich des Wirkungspfades Boden - Grundwasser. In der Begründung unter Punkt 9 werden die Ergebnisse der Untersuchun- gen wiedergegeben. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zum nachsorgenden Bodenschutz sind Gegenstand des Um- weltberichts zur Flächennutzungsplanänderung in den Kapiteln 4 und 5 , der zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt wird . Die Hinweise zum Bebauungsplan sind nicht Gegenstand der Flächennut- zungsplanänderung und w erden daher im parallelen Bebauungsplanverfah- ren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Es ist beabsichtigt, auf dem Standort das anfallen de Oberflächenwasser zu bewirtschaften. Teil der Überlegungen ist die Versickerung vor Ort. Für eine Bewertung dieser Fragestellung reichen die Unterlagen nicht aus. Es ist unter Punkt 14.6 der Begründung zu dieser Fragestellung ein Konzept angekündigt, da ss Teil des Bebauungsplans werden soll. Ich bitte, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Bebau- ungsplan aufzunehmen bzw. (s. Punkt V. 2 Bodenveränderungen der textlichen Festsetzungen): Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Bode n erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der zuständi- gen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abte ilung Um- welt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuzie- hen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Ab s.3 Bun- des - Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allge- meinheit herbeizuführen. 1.1.10 b. Vorsorgender Bodenschutz Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Be- einträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur - und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermie- den werden, § 1 Satz 3 Bundes - Bodenschutzgesetz. Die Behandlung des Schutzguts Boden gliedert sich in Anlehnung an Anlage 1 BauGB in folgende Punkte, auf die im Umweltbericht einzuge- hen ist: 1. Bodenziele Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz sind Gegenstand des Um- weltberichts zur Flächennutzungsplanänderung in den Kapiteln 4 und 5 , der zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt wird . Die Hinweise zu m vor sorgenden Bodenschutz w e rden auf Ebene des Be- bauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : o Beschreibung der Ziele und Bodenschutzklausel im Umweltbe- richt 2. Bestandsaufnahme Boden und Bodenfunktionen o Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen (z. B. auf der Grundlage der Bodenfunktionsbewertung des Bodenvie- wers http://bodenviewer.hessen.de/viewer.htm ) 3. Vorbelastungen Boden o Prüfung des Planbere iches auf bekannte Bodenverunreinigun- gen (nachsorgender Bodenschutz) 4. Zusammenfassende Bewertung Boden o Darlegung der Schlussfolgerung aus Bestandsaufnahme und Vorbelastungen 5. Boden und Erheblichkeit des Eingriffes o Ableitung der Erheblichkeit im Umweltberic ht aus Flächen- größe, Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfül- lungsgrad und der zu erwartenden Funktionsminderung 6. Auswirkungsprognose Boden bei Nichtdurchführung der Planung o Entspricht i. d. R. dem Ist - Zustand 7. Auswirkungsprognose Boden bei Durchführung der Planung o Gegenüberstellung der Durchführung und Nicht - Durchführung o Erarbeitung einer Bilanzierung o Ableitung des Kompensationsbedarfs 8. Vermeidung und Verringerung des Bodeneingriffes o Beschreibung von Maßnahmen z ur Reduzierung des Flächen- verbrauchs o Vorrangige Inanspruchnahme von Böden mit geringerem Funk- tionserfüllungsgrad 9. Bodenausgleichsmaßnahmen Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Planung ausgehen, sollten durch geeignete Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Kompensation smaßnahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, der Erfüllungsgrad der betroffenen Bodenfunktionen erhöht werden. Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen zu verbes- sern und aufzuwert en. Beispiele: Entsiegelung, Rekultivierung von Abbaustäten, Altablagerungen usw., Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn diese keine bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, Oberbodenauftrag, Bodenlockerung, Nutzungsextensivierung, Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten, Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterbinden der ent- sprechenden Wirkungspfade, erosionsmindernde Maßnahmen. Zusatz bei einer Eingriffsfläche über 10.000 m²: „Die ausschließliche Beschränkung auf eine arten - und biotopbezogene Kompensation ist nicht ausreichend. Die Grundlagen für die Bewertung und Berechnung planungsbedingter Bodenbeeinträchtigungen, mögli- cher Minderungsmaßnahme n und zur Ermittlung des resultierenden Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden sind der Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung nach BauGB – Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden i n Hessen und Rheinland Pfalz“ des Hessischen Lan- desamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland - Pfalz zu entnehmen. Dieses Regelwerk ist abrufbar unter https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/arbeit- hilfe_kompensation_boden_bauleitplan_2.pdf “. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Die neue hessische Kompensationsverordnung vom 26.10.2018 fordert eb enfalls eine solche weitergehende Berücksichtigung des Schutzgutes Boden. Die hierfür geforderte gutachterliche Betrachtung liegt grundsätz- lich dem Umweltbericht als eigenständiges Dokument (Bodenkun- dliches Gutachten) bei. 10. Planungsalternativen Boden Die Angaben im Umweltbericht müssen erkennen, inwieweit die be- absichtigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden ode r vermindert werden kann (Planungsalternativen). 11. Monitoring Boden o Darstellung der Wirksamkeit der getroffenen Vermeidungs - , Verminderungs - und Ausgleichmaßnahmen 12. Allgemeine Zusammenfassung Boden Details zur Durchführung der Umweltprüfung aus Sicht des S chutzguts Boden finden sich in der im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellten „Ar- beitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwä- gung und der Umweltprüfung nach BauGB in He ssen“. Diese Arbeits- hilfe ist nebst kommentierten Prüfkatalogen und Auswertungskarten auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geolo- gie einsehbar: http://www.hlug.de/start/b oden/planung.html Bodenkundliche Baubegleitung: Das Neubauvorhaben ist durch eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zu begleiten. Sie kann Teil der ökologischen Baubegleitung sein, die für die Schutz- güter Pflanzen und Tiere bereits vorgesehen ist, sofern das beauftragte Büro die notwendige Fachkunde nachweisen kann. Grundsätzliches Ziel ist die Vermeidung bzw. Minderung möglicher Beeinträchtigungen im Zuge der Baumaßnahme. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Die Bodenkundliche Baubegleitung muss im Rahmen der Bauüberwa- chung vor Ort auf den Baustellen regelmäßig präsent sein, um den Um- gang mit den Böden (Bodenabtrag, Bodentrennung, Zwischenlagerung, Wiedereinbau, Rekultivierung) überwachen zu können. Im Zuge der Überwachung hat die bodenkundliche Baubegleitung ein Bautagebuch zu führen, in d em alle bodenrelevanten Belange dokumentiert werden. 1.1.11 5. Dezernat IV/Da 43.1 – Strahlenschutz, Immissionsschutz Gegen den geplanten Bebauungsplan W 67 „Ehem. Airfield Griesheim“ bestehen hinsichtlich der von mir zu vertretenden Belange des Immissi- onsschutzes Bedenken. Durch die vorliegende Planung und den seitens der Stadt Griesheim in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Griesheimer Anger“ kommt es zu einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes nach § 50 BImSchG, da hier ein Gewerbegebiet neben ein allgemeines Wohngebiet geplant wird. Nach aktuellen Planungen soll im westlichen Bereich des Baufel- des eine Sportanlage mit Außenbereich und Raumschießanlage für das Einsatz - und Trainingszentrum des Zolls entstehen. Mit der schalltech- nischen Untersuchung der KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH vom 28.02.2023, Az: 2022 - 0447 - 809 - 2 wird die Machbarkeit der Planungen durchaus gegeben sein. Ein weiterführendes Baugesuch ist allerdings weiterhin schallgutachterlich zu begleiten. Sollten sich außerdem das Einsatz - und Trainingszentrums des Zolls nicht ergeben, besteht bei den aktuellen Planungen ein hohes Konflikt- potential in diesem Bereich. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zum Immissionsschutz sind Gegenstand des Umweltberichts zur Flächennutzungsplanänderung in den Kapiteln 4 und 5 , der zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt wird . Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstad t wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Immissionsschutz - maßnahmen zur Konfliktbewältigung werden im parallelen Bebauungsplan- verfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksicht igt und bewältigt . Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.12 III. Abteilung IV/Wi – Umwelt Wiesbaden 1. Dezernat IV/Wi 44 – Bergaufsicht Ein Fachbeitrag der Bergbehörde liegt mir noch nicht vor. Er wird gege- benenfalls nachgereicht. (Anm.: s. Nachtrag unten) Nachtrag vom 10.07.2023 (siehe unte r Ziffer 1.1.21 ) 1.1.13 IV. Abteilung V – Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur - und Ver- braucherschutz Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1. Dezernat V 52 – Forsten Grundsätzliches Die im Plangebiet vorhandenen Waldflächen sind im vorliegenden Be- bauungsplan als Wald aufgenommen. Hierzu wird auf die Seite 14 der Allgemeinen Zie le und Zwecke der Planung Vorentwurf (§ 2a Abs. 1 BauGB) des Bebauungsplans W 67 sowie den Entwurf des Bebauungs- plans verwiesen: „In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde wurde die Waldeigenschaft festgestellt und die Waldgrenze entsprechend der tatsächl ich vorhandenen Gegebenheiten definiert und neu festgelegt. Diese Waldgrenze wurde in den Entwurf des Bebauungsplans aufge- nommen.“ Wald ist auf folgenden Flurstücken betroffen: Gemarkung Darmstadt Bezirk 6, Flur 117, Flurstück Nr. 1/7 und 3 (jeweils im öst li- chen Bereich). Wald erfüllt, insbesondere in Zeiten des Klimawandels, wichtige Funkti- onen. Dies gilt insbesondere für die Wälder im Rhein - Main - Gebiet. Hierzu wird auf die vielfältigen Schutz - , Nutz - , Klima - schutz - und Erho- lungsfunktionen des Waldes verw iesen. Der Wald im Plangebiet dient besonders auch als Sicht - und Lärmschutz der Bevölkerung vor den sich unmittelbar östlich anschließenden Autobahnen und dem Darmstädter Autobahnkreuz. Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt wird daher festgehalten, dass Bereiche mit überwiegend waldbaulicher Nutzung besonders schutz- würdige Waldflächen mit sich vielfach überlagernden ökologischen Funktionen sind, die entsprechend ihrer Sozialfunktion zu bewirtschaf- ten sind (s. a. Seite 16 der Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Vorentwurf (§ 2a Abs. 1 BauGB)). Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die im Bauleitplanverfahren, entsprechend der tatsächlich vorhandenen Ge- gebenheiten neu bestimmte Waldgrenze wird auch im Entwurf zur 18. FNP - Änderung berücksichti gt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: Die Darstellung der Waldgrenze wird in der Planzeichnung geändert. Die Darstellung des Waldes als Wald im vorliegenden Bebauungsplan wird daher ausdrücklich begrüßt, sollte jedoch als Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB erfolgen. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Hinweis zur Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB wird im Be- bauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1.1.14 Gegen die vorgelegte Planung bestehen keine grundsätzlichen Beden- ken, sofern negative Auswirkungen auf die Waldbestände ausgeschlos- sen sind und die u. a. Ausführungen beachtet werden. Eine Schädigung oder Inanspruchnahme der angrenzenden Bestände, beispielsweise im Rahmen der Bauphase, ist auszuschließen. Im Zweifelsfall ist das Forst- amt Darmstadt als untere Forstbehörde einzubeziehen. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zu Waldbeständen sind Gegenstand des Umweltberichts zur Flächennutzungsplanänderung in den Kapiteln 4 und 5 , der zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt wird . Die 18. Flächennutzungs - planänderung der Wissenschafftss tadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zu Waldbeständen w e rden da- her parallel im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.15 Im Vorentwurf des Bebauungsplanes ist lediglich ein Abstand der Bau- grenze von 5 m zur Waldgrenze festgesetzt. Die maximale Gebäude- höhe beträgt 20 m. Grundsätzlich wird empfohlen, auch wenn eine ge- setzliche Verpflichtung hierzu nicht besteht, eine Baumlänge Abstand zwischen den Anlagen und dem Wald einzuhalten, um künftige Konflikte und mögliche Schäden durch hera bfallende Äste und umstürzende Bäume zu vermeiden. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. A irfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zum Abstand der Baugrenzen zur Waldgrenze sind nicht Gegenstand der Flächennut- zungsplanänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.16 Der Zugang über die Wege in die an den vorliegenden Bebauungsplan östlich angrenzenden Waldflächen darf grundsätzlich nicht beeinträch- tigt werden. Hierzu wird die Abstimmung mit dem Forstamt Darmstadt empfohlen. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zum Zugang zum Wald sind nicht Gegenstand der Flächennutzun gsplanänderung und Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.17 Zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB wird darauf verwiesen, dass dort auch die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf den Wald separat darzulegen sind. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wis senschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zu Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Wald sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfah- ren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.18 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 18. Änderung des Flä- chennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – gemäß § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch Gegen die Inanspruchnahme der im Regionalplan Südhessen / Regio- naler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) als „Vorrangge- biet für Forstwirtschaft“ ausgewiesenen Fläche n bestehen keine Beden- ken, da es sich nicht um Wald im Sinne des hessischen Waldgesetzes handelt. Es wird angeregt, in der Darstellung des Flächennutzungsplans (Abbil- dungen 1 und 2) auch den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 - Ehem. Airfield Grieshe im - zur besseren Übersichtlichkeit einzuzeich- nen. Abwägungsvorschlag: Der Anregung wird nicht entsprochen. Begründung: Da sich die Geltungsbereiche des Bebaungsplans W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – und der 18. Änderung des Flächennutzungsplans teilweise überlage r n, wird von einer Darstellung beider Geltungsbereiche in den Abbildungen 1 und 2 abgesehen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1. 19 2. Dezernat V 53.1 – Naturschutz (Planungen und Verfahren) Von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan - Änderung sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht unmittelbar betroffen. Ca. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 80 m südlich liegen jedoch das VSG 6117 - 401 „Griesheimer Sand“ und das FFH - Geb iet 6117 - 304 „Ehemaliger August - Euler - Flugplatz von Darmstadt“, zu denen im Rahmen einer FFH - Vorprüfung Aussagen zu treffen sind, ob Beeinträchtigungen für die Natura 2000 - Gebiete zu er- warten sind. Hier ist auch die kumulative Wirkung der angrenzenden Baul eitplanung der Stadt Griesheim zu beachten (Bebauungsplan „Son- dergebiet TU“, Bebauungsplan „Griesheimer Anger“). Innerhalb des Plangebiets kommen an verschiedenen Stellen Sandma- gerrasen vor, die nach § 30 BNatSchG geschützt sind und nicht zerstört oder be einträchtigt werden dürfen. Dieser Sachverhalt unterliegt nicht der bauleitplanerischen Abwägung. Von diesem Verbot kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen aus- geglichen werden können (§ 30 Abs. 3 BNatSchG). Das ist aus den Un- terlagen noch nicht ersichtlich und im weiteren Verfahren darzulegen. Die im Artenschutzgutachten vom April 2023 ermittelten CEF - Maßnah- men für Grünspecht, Wiedehopf, Turmfalke, Fledermäuse, Zau- neidechse und Heldbock sind zur Vermeidung artenschutzre chtlicher Verbotstatbestände rechtzeitig vor Baubeginn bzw. Brutbeginn umzu- setzen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die fehlende Eingriffsbilanzierung im weiteren Verfahren ergänzt wird. Begründung: Die Hinweise zu Natura - 2000 - Verträglichkeitsprüfungen, Sandmagerrasen, Artenschutz – CEF – Maßnahmen sowie Naturschutzrechtliche Eingriffs - und Ausgleichsbetrachtung sind Gegenstand des Umweltberichts zur Flächen- nutzungsplanänderung und werden in den Kapiteln 4 und 5 abg earbeitet, be- wältigt und berücksichtigt. Der Umweltbericht wird zur Offenlage der Flä- chennutzungsplanänderung vorgelegt. Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfiel d Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zu Natura - 2000 - Verträglichkeitsprüfungen, Sandmagerrasen, Artenschutz – CEF – Maßnahmen sowie Naturschutzrechtliche Eingriffs - und Ausgleichsbetrachtung w e rden daher parallel im Bebauungsplanver fahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.1.20 C. Hinweise Der Kampfmittelräumdienst wurde von mir nicht beteiligt. Wie der Be- gründung zum Bebauungsplan zu entnehmen ist, ist eine Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes bereits vorab durch Sie erfolgt. Es steht Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst erneut direkt zu beteili- gen. Ihre Anfragen können Sie per Email richten an das Regierungsprä- sidium Darmst adt, Dezernat I 18, Zentraler Kampfmittelräumdienst: kmrd@rpda.hessen.de. Eine verfahrensrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Bei Rückfragen und zur Beratung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1.1.21 Nachtrag vom 10.07.2023: im Nachgang zu meiner in o. a. Bauleitplanung am 5. Juli 2023 bereits übersandten Stellungnahme gebe ich Ihnen nachstehend noch den Fachbeitrag meines Dezernats IV/Wi 44, Bergaufsicht zur Kenntnis: Als Datengrundlage für die Stellungnahme wurden folgende Q uellen herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung : Regionalplan Südhessen/Regiona- ler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010, Rohstoffsicherungs- karte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe : vorlie- gende und g enehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus : bei der Bergaufsicht digital und analog vor- liegende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzüber- sichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf d en in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans in- ventarisierten Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Riss- blättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altberg- baus auf ei ner unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Daten- grundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung genommen: Rohstoffsicherung : Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungs- flächen betroffen. Aktuelle Betriebe : Es befinden sich keine aktuell unter Berg aufsicht ste- henden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten : Im Plan- gebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen seitens der Bergaufsicht keine Sachverhalte ent- gegen. Abwägungsvorschlag: Der Hinweis, dass seitens der Bergaufsicht keine Sachverhalte dem Vorha - ben entgegenstehen, w i rd zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1.2 Forstamt Darmstadt , Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt, hartmut.mueller@forst.hessen.de Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung 20.06.2023: Im Vorfeld zu den beiden Verfahren wurden die Grenzen und die Wald- eigenschaft der Flächen intensiv abgestimmt. Die Waldflächen sind so- wohl im FNP als auch im Entwurf des B - Planes korrekt dargestellt. Ein- griffe in die bestehenden Waldflächen, die sich im Eigentum der BIMA befinden, sind im B - Plan wie auch in der F NP - Änderung nicht vorgese- hen. Es wird empfohlen im Zuge der vorgesehen Bebauung Waldabstände, einzuhalten, die Gefahren von Waldbränden, oder Windwurf - und Wind- bruchgefahren für die Gebäude minimieren, oder ausschließen. Es sollte hierzu ein Abstand von mindestens 25 Meter von der festgestellten Waldgrenze eingehalten werden. Abwägungsvorschlag: Der Hinweis, dass Eingriffe in die bestehenden Waldflächen durch die Pla - nung nicht vorgesehen sind, wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Der Hinweis des Abstandes der Baugrenzen zur Waldgrenze ist nicht Gegens tand der Flächennutzungs- planänderung und wird daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.3 IHK Darmstadt , Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt susanne.roncka@darmstadt.ihk.de 1.3.1 Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2023: Plananlass ist die Entwicklung von Gewerbeflächen auf der Konversi- onsfläche „Airfield Griesheim“. Diese befinden sich im Westen Darm- stadts, unmittelbar an der Gemeindegrenze von Griesheim. Die ehema- ligen Militärflächen befinden sich derzeit im Eigentum der BImA. Diese beabsichtigt auf Teilflächen des Plangebiets ein Einsatztrainingszent- rum des Zolls zu entwickeln. Die restlichen Flächen sollen aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und des benachbarten Gewerbegebiets „Flug- hafenstraße“ einer gewerblichen Nutzung zur Verfügung gestellt wer- den. Die IHK Darmstadt begrüß t die Ausweisung von Gewerbeflächen aus- drücklich. Die Absage der Voruntersuchung von Gewerbeflächen im Norden Darmstadts, war ein beunruhigendes Signal für die Wirtschaft. Wie die Gewerbeflächenbedarfsanalyse der CIMA 2021 ermittelte, be- steht bei moderater Trendfortschreibung bis 2040 ein Gewerbeflächen- bedarf von 150 ha. Der Bedarf wird durch Neuansiedlungen und Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Expansionen aber auch durch notwendige Umstrukturierungsmaßnah- men älterer Gewerbeflächen generiert, die nicht den aktuellen wirt- schaftlichen und kl imatischen Bedarfen standhalten. Vor allem für pro- duzierendes Gewerbe ist die Anpassung des Gewerbestandortes wäh- rend des laufenden Betriebes schwer bis gar nicht darstellbar. Wün- schenswert wäre daher, dass vorliegende Planung Auftakt für eine vor- rausschau ende Gewerbeflächenstrategie ist, die Neu - und Bestandsflä- chenmanagement bestmöglich miteinander verzahnt. 1.3.2 Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung regen wir an, einen An- schluss an die Autobahnen A 67/A 5 zu prüfen. Die Erschließung des Plangebiets ist derzeit über die B46 und die Flughafenstraße geplant. Entlang der Flughafenstraße befinden sich mehrere Ein zelhandels - und Gewerbebetriebe, die regelmäßig LKW - Andienungen erhalten, wodurch gelegentlich auch der Durchgangsverkehr nicht unwesentlich gestört wird. Wir befürchten, dass es durch die Entwicklung des „Griesheimer Angers“ zu einer zusätzlichen Belastun g der Flughafenstraße kommen und dies zu Verkehrsproblemen führen wird. Daher regen wir an, eine Anbindung an das Autobahnkreuz Darmstadt zu untersuchen. Dies würde das Gebiet aufwerten und die Verkehrsbelastung im Quartier Flughafenstraße reduzieren. Abwä gungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zur verkehrlichen Erschließung sind nicht Gegenstand der Flächennutzungs- planänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.3.3 Im Sinne der Flächeneffizienz sollte eine möglichst hohe Grund- stücksausnutzung angestrebt werden. Die Geschossflächenzahl des angrenzenden Hochregallagers sollte auch für das Plangebiet möglich sein. Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgefüh rt. Der Hinweis zur Grundstücksausnutzung ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanän- derung und wird daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1.3.4 Durch das Projekt „Zukunftsfähige Gewerbeflächen“ der Wirtschaftsini- tiative PER F O RM GbR konnten in den vergangenen Jahren Erkennt- nisse hinsichtlich resilienter und attraktiver Gewerbeflächengestaltung gesammelt werden, die wir gerne der Wissenschafts stadt Darmstadt zur Verfügung stellen und stehen für einen Austausch jederzeit zur Verfü- gung. Mit unserer zustimmenden Stellungnahme schließen wir nicht aus, dass kammerzugehörige Unternehmen Einwände haben können, die uns nicht bekannt sind. Abwägungsvo rschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.4 DB Immobilien , Karlstraße 6, 60329 Frankfurt, baurecht - mitte@deutschebahn.com Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2023: auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Un- ternehmen, hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentli- cher Belange zum o. g. Verfahren: Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken. Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Ei- senbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. Immissionen Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen ent- stehen Emissionen (insbesondere Luft - und Körperschall, Abgase, Fun- kenflug, Abriebe z. B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarte r Bebauung führen können. Abwägungsvorschlag: D er Hinweis , dass aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken bestehen, sowie die Hinweise zu E mission en durch den Eisenbahnbetrieb w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Der Hinweis zu Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb w ird daher paralell im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : 1.5 e - netz Südhessen , Postfach 10 17 42, 64211 Darmstadt, stellungnahmen@e - netz - suedhessen.de 1.5.1 Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2023: Wir nehmen dazu Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e - netz Südhessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser und Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Wir verweisen auf unsere Antwort vom 06.07.2023 zu Ihrer Anfrage vom 07.06 .2023 "Bebauungsplan W 67 - Ehem. Airfield Griesheim". Die dort gemachten Aussagen gelten auch für die Änderung des Flächennut- zungsplans. ( s. nachfolgenden Text) Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.5.2 Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplans W 67 vom 06.07.2023: Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser und Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres Unternehmens bzw. der ENTEGA AG. Notwendige Leitungsumlegun- gen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gelt enden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen und Grundstück sind die Be- triebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der Leitu ngen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jeweils einem Meter von Bebauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Lei- tungen auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. Abwägungsvorsch lag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zur Berücksichtigung der Belange der Netzbetreiber sind nic ht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfah- ren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Bei der Baumaßnahme muss sichergestellt sein, dass nach der Oberflä- ch enwiederherstellung die Erdüberdeckung zu unserem Kabel und Lei- tungen dem Regelwerk entspricht. In der Regel liegen Kabel und Leitun- gen in einer Tiefe von 0,5 bis 1,6m. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Ab- stand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu s ichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu ver- schieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Betriebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs - bzw. Baumschutzmaßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen z um Bebauungsplan aufzunehmen. Eine durchgeführte Netzanalysen vom Planungsgebiet: Griesheim An- ger, TU Darmstadt und Grundstück BImA - BMT hat ergeben, dass es notwendig ist ein Schalthaus zu errichten. Hierfür benötigen wir einen Standort. Weiterhin benöti gen wir noch Standorte für Trafostationen deren Anzahl noch nicht bekannt ist. Wie im beigefügten Plan zu sehen gibt es Bestandstrassen die aufrecht- erhalten werden müssen . (Anm.: Hier nicht abgedruckt) Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erford erlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Si cherstellung des Energiebedarfs für die E - Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind die Flächen zur Er- richtung von Transformatorenstationen bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Korrekturwunsch zu Punkt 14.2 "Wasserqualität" des Vorentwurfs: Die korrekte Abkürzung für die Trinkwasserverordnung lautet seit einiger Zeit nicht mehr "TWVO" sondern "TrinkwV". Bitte holen Sie sich vor Baubeginn die Bestandspläne sowie unser „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen“ über unser Online - Portal ( www.e - netz - suedhessen.de/bauen - anschliessen/plan- auskunft - fuer - bauvorhaben ) ein. 1.6 Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt - Dieburg , 64376 Darm- stadt 1.6.1 Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2023: Seitens des Landkreises Darmstadt - Dieburg wir in vorstehender Ange- legenheit wie folgt Stellung genommen: Gewässer - und Bodenschutz Aus Sicht unserer zu wahrenden Belangen wird auf die Abgabe einer Stellungnahme im o. g. Verfahren verzichtet, da das Vorhaben außer- halb des Landkreises und damit außerhalb unserer Zuständigkeit liegt. Abwägungsvorschlag: Der Hinweis auf fehlende Zuständigkeit bzgl. Gewässer - und Bodenschutzbelange wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine 1.6.2 Untere Verkehrsbehörde Gegen die vorliegende Planung bestehen keine grundsätzlichen Beden- ken. Im Bereich der Kreuzung B 26/Nordring/Flughafenstraße ist allerdings anzumerken, dass die Signalanlage einen freien Rechtsabbieger von der Flughafenstraße auf die B26 in Richtung Darmstadt aufweist. Hier kam es in der Vergangenhei t bereits zu einer Unfallhäufungsstelle mit dem dort querenden Radverkehr. Die damalige Anordnung eines Gelb- blinkers hatte Erfolg und verringerte die Unfallzahlen deutlich. In Zusam- menhang mit der vorliegenden Planung erscheint es hier trotz der nach- gewies enen Leistungsfähigkeit durch das vermehrte Verkehrsaufkom- men zu einer Erhöhung der Unfallzahlen kommen zu können. Es sollte daher im verkehrlichen Gutachten auch darauf eingegangen werden, ob eine Signalisierung dieser Fahrtbeziehung erforderlich wird. Abwägungsvorschl ag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zum Knotenpunkt sind nicht Gegenstand der Flächennutzungspl anänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Aus Gründen der Verkehrssicherheit erscheint die Ergänzung der Sig- nalisierung zum Schutz des Radverkehrs notwendig zu werden. Eine spätere Entscheidung mit den dann möglicherweise vorliegenden Un- fallzahlen sollte nicht abgewartet werden. 1.7 Handwerkskammer Frankfurt - Rhein - Main , Fritz - Bauer Straße 1, 64295 Darmstadt, bayer@hwk - rhein - main.de 1.7.1 Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2023: Die Stellungnahme zum vorliegenden Planverfahren wird gemeinsam und in Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft Darmstadt - Die- burg abgegeben. Die Planungen betreffen Flachen im äußersten Westen Darmstadts an- grenzend an bebaute Bereiche der Stadt Griesheim. Dort besteht bisher das ehemalige Airfield Griesheim, das sich im Eigentum der Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben (BIMA), also im Eigentum des Bundes, be- findet. Die Planungen sehen eine Umnutzung als Gewerbegebiet vor, wobei der westliche Teil als Train ingszentrum für den Zoll vorgesehen ist. Aus Sicht der Kreishandwerkerschaft Darmstadt - Dieburg und der Hand- werkskammer Frankfurt - Rhein - Main sind die Planungen und Festset- zungen von neuen und zusätzlichen Gewerbeflächen in Darmstadt zu begrüßen, insbesonde re im Lichte des Nicht - Zustandekommens der Planungen zu Gewerbeflachen in „Wixhausen - Ost". Die dortigen Über- legungen hatten jedoch viel umfänglichere Bereiche (mit etwa 100 ha Untersuchungsraum) als die vorliegenden 2,1 ha umfasst, so dass durch die vorlie genden Planungen keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz ent- steht. Zu den Planungen haben wir noch folgenden Anmerkungen: Verkehrserschließung - Autobahnanschluss Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist bisher über die Flug- hafenstraße, die nach Norden durch Griesheim führt, vorgesehen. Das Plangebiet liegt jedoch unmittelbar benachbart, nur wenige Dutzend Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zur Anbindung des Plangebietes an die BAB 67 und BAB 5 sind nicht Gegenstand der Flä- chennutzungsplanänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksich tigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : Meter entfernt zum Autobahnkreuz Darmstadt (A 67 / A 5) und den da- zugehörigen Zubringer - und Verbindungsstrecken. Ein unmittelbarer An- schluss an die Autobahnen, und sei es nur ausgestaltet als Abfahrt aus dem Gebiet heraus in Richtung Süden, würde die Erschließung des Plangebietes enorm aufwerten und glei chzeitig die Verkehrsbelastung Griesheims reduzieren. Dies gilt für die anzusiedelnden Gewerbebe- triebe im Plangebiet einerseits, aber unserer Auffassung nach auch für den Zoll. Wir bitten dahingehend dringend um Prüfung, welche diesbe- züglichen Optionen bes tehen und welche Varianten denkbar wären. 1.7.2 Handwerker - und Gewerbehof Im Zusammenhang mit den Vor - Planungen zu Wixhausen - Ost hatten wir bereits die Bedürfnisse und Anforderungen von Handwerksbetrieben an gewerblich nutzbare Flächen ausgeführt. Wir möchten die Gelegen- heit nutzen, diese Spezifika erneut darzulegen: Aus Sicht d er Hand- werksorganisation werden insbesondere kleinteilige und bezahlbare Flächen benötigt. In einer bundesweiten Sonderumfrage hat die Hand- werkorganisation 2019 die „Betriebsstandorte im Handwerk“ näher untersucht. Dabei wurden typische benötigte Flächendi mensionierun- gen für den Gesamtbetrieb wie auch die Verteilung innerhalb des Betrie- bes auf Lager - , Büro - , Werkstattfläche, usw. beleuchtet sowie eine Un- terteilung nach verschiedenen Handwerken, bedeutsamen Standortfak- toren und Nutzungstypen analysiert. Die Ergebnisse sind auf Bundes - und Landesebene sowie auf Ebene des Kammerbezirks der Hand- werkskammer Frankfurt - Rhein - Main ausgewertet worden und stehen unter https://www.hwk - rheinmain.de/de/aktu elles/region zur Verfügung. Um einer übermäßigen Inanspruchnahme und Versiegelung von Flä- chen entgegenzutreten, können Handwerker - und Gewerbehöfe in Sinne von „gestapeltem Gewerbe dabei einen Lösungsansatz darstel- len. Dazu haben die Stadt Frankfurt und di e IHK Frankfurt zusammen mit der Handwerkskammer Frankfurt - Rhein - Main 2020 die Studie „Er- richtung von Handwerker - /Gewerbehöfen in Frankfurt am Main - Eine Bedarfsanalyse“ durchgeführt und veröffentlicht. Diese fokussiert zwar auf das Stadtgebiet Frankfurt am Main, beinhaltet aber auch dar- über hinaus interessante Ergebnisse, auf die wir hinweisen möchten. Die Studie ist frei verfügbar unter Abwägungsvorschlag: Die Hinweise w e rden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise zur Errichtung von „Handwerker - und Gewerbehöfen“ sind nich t Gegenstand der Flächen- nutzungsplanänderung und w e rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – berücksichtigt. Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans: K eine Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 05.08 .2026 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme n : Prüfung der Stellungnahme n : https://www.hwk - rhein - main.de/de/aktuelles/infos - fuer - medien - und - pressemitteilunqen/pressemitteilunqen/bedarfsanalvse - von - kleinen - und - mittleren - betrieben - 1618 . Gegebenenfalls können beide Studien in die weiteren Planungen hilf- reich einbezogen werden. Die Flächen und deren Anbindung auf dem ehemaligen Airfield Griesheim erscheinen uns in besonderer Form ge- eignet für einen Handwerker und Gewerbehof in der geschilderten Form. Die Umsetzung eines solch en sollte näher geprüft werden. Dazu bieten die Kreishandwerkerschaft Darmstadt - Dieburg und die Handwerkskam- mer Frankfurt - Rhein - Main gerne ihre Mitwirkung an.
anlage 2
6181 Zeichen
18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
I:\Pool_61\61.5.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\18-Änderung - Airfield Griesheim\Pläne\CAD-Datei\FNP_18.Aenderung_20251110.dwg
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 8 des
Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. I Nr. 226)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 6
des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. I Nr. 189)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 09.10.2025 (GVBl. Nr. 66)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2
des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 10 des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. I Nr. 224), Änderung tritt am 01.02.2027 in Kraft.
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch Art.
84 des Gesetzes vom 16.12.2025 (GVBl. Nr. 110)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 8
des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. I Nr. 224)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.06.2026 (GVBl. Nr. 39)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.06.2026 (BGBl. I Nr. 183)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540),
zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. I Nr. 224)
Geltungsbereich der 18. Änderung mit Darstellung der neuen
Gewerblichen Bauflächen und Waldflächen.
Maßstab 1 : 10 000
100 m 500 m 1000 m
05.08.2026
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2022 und Änderung des
Aufstellungsbeschlusses vom .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am
25.05.2022 und des geänderten Aufstellungsbeschlusses am .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 31.05.2023.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
und über die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im „Darmstädter Echo“ vom 07.06.2023.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durch Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet sowie zeitgleiche Auslegung im
Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt mit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bzgl. Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung
mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit E-Mail vom 07.06.2023. und 12.06.2023
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und der zusätzlichen
Einsichtnahmemöglichkeit beim Stadtplanungsamt im „Darmstädter Echo“ vom .
Veröffentlichung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung mit
Umweltbericht und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im
Internet in der Zeit vom bis einschließlich und weitere Zugangsmöglichkeit
durch öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum im Stadtplanungsamt,
Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Planung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit
E-Mail vom .
Feststellungsbeschluss:
Der Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
Ehem. Airfield Griesheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung gefasst am .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem festgestellten Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
Genehmigungsvermerk:
Wirksamkeit:
Bekanntmachung der Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
Ehem. Airfield Griesheim im „Darmstädter Echo“ vom .
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Ehem. Airfield Griesheim, wird mit der
Bekanntmachung wirksam.
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
Darmstadt, den ______________ Stadtplanungsamt
_______________
Annette Laute
Amtsleiterin
Lage im Stadtgebiet
Legende aus Gesamtplan (Auszug):
Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGB
Grenze des Geltungsbereichs der
Änderung
Wohnbauflächen
Sonderbauflächen
Gewerbliche Bauflächen
TU Technische Universität
Hauptverkehrsstraße
Grünflächen
Parkanlagen und sonstige öffentliche
und private Grünanlagen
Schutz- und TrenngrünS
TU Sonderflächen TUD
Waldflächen
N N
Bestand Planung
Schutzflächen
Gesetzl. geschützte Biotope nach HENatG
Lfd.Nr. gemäß Biotopkartierung Landschaftsplan
23-xxx
Gebiete nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH)
FFH
Bauflächen und Baugebiete
Dünen, Trockenrasen
Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung
Verkehrsflächen
Sonstige Freiflächennutzung
Naturschutzgebiete
23-362
23-362 23-362 23-362
Bestandsdarstellungen in der Grundkarte
Höhenlinien
N
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
anlage 3
58826 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt, den
05.08
.2026
Der Magistrat
Begründung
gem. § 2a B
a
ugesetzbuch
zur
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
–
Ehem.
Airfield Griesheim
–
1
8
.
Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
(ohne Maßstab)
Anla
g
e
3
zur Magistratsvorlage
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
2
Geltungsbereich der
1
8
. Änderung
des Flächennutzungsplans
Abb.
1
:
Ausschnitt aus dem
rechtswirksamen
Flächennutzungsplan
2006
mit Geltungsbereich
der
1
8
.
Änderung
(ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Abb.
2
:
1
8
.
Änderung des Flächennutzungsplans
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
(ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
3
Inhaltsverzeichnis
TEIL A Begründung
4
1.
Rechtsgrundlagen Stand 15.07.2026
4
2.
Geltungsbereich
4
3.
Verfahren
5
3.1.
Aufstellungsbeschluss
5
3.2.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
5
3.3.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §
4
Abs. 1 BauGB
5
4.
Erfordernis der Änderung
6
5.
Planungsrechtliche Vorgaben
6
6.
Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2006
8
7.
Ziele und Zwecke der Planung
9
8.
Städtebauliches Konzept
10
9.
Flächenbilanz
11
Teil B Umweltbericht
12
1.
Anlass und Aufgabe
12
2.
Zie
le und Inhalte des Bauleitplans
13
3.
Gesetzliche und planerische Vorgaben
13
4.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
13
4.1.
Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des
Umweltberichtes
13
4.2.
Schut
zgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen,
Maßnahmen
13
4.3.
Entwicklung bei Nicht
-
Durchführung der Planände
rung
22
4.4.
Planungsalternativen
23
5.
Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur
Überwachung
23
6.
Zusammenfassung
24
7.
Quellen
26
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
4
TEIL A Begründung
1.
Rechtsgrundlagen
Stand
03.08.2026
Baugesetzbuch (BauGB)
i. d. F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel
8
des Gesetzes vom
23.07
.2026
(BGBl. I Nr.
226
)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
i. d. F.
vom 21.11.2017 (BGBl. I S.
3786), zuletzt
geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)
Planzeichenverordnung (PlanzV)
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert
durch
Artikel
1
des Gesetzes vom
12.08.2025
(BGBl. 2025 I Nr. 189)
Hessische Bauordnung (HBO)
i. d. F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert
Art. 1 des
Gesetz
es
vom 09.10.2025 (GVBl. 2025 Nr. 66)
Hess. Gemeindeordnung (HGO)
i.
d.
F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S.
142), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
i.
d.
F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Artikel
10
des Gesetzes vom
22.07
.2026
(BGBl. 202
6
I Nr.
224
)
,
Änderung
tritt am 01.02.2027 in Kraft
Hess.
Naturschutzgesetz (HeNatG)
i.
d.
F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379),
zuletzt ge-
ändert durch Artikel
84
des Gesetzes vom 16.12.2025 (GVBl. Nr.110)
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch
Artikel
8
des Gesetzes vom
22.07
.2026
(BGBl. I Nr.
224
)
Hessisches
Wassergesetz (HWG)
i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I, S. 548),
zuletzt geän-
dert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023
(GVBl. S. 473, 475)
Bundes
-
Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
i
. d. F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274;
2021 I S. 123), zuletzt geändert
durch
Artikel
3
des Gesetzes vom
18.06.2026
(BGBl. I
Nr.
183
)
Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
i. d. F.
vom 18.03.2021
(BGBl.
I
S.
540), zuletzt geändert durch Artikel
12
des Gesetzes vom
22.07.2026
(BGBl. I
Nr.
224
)
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
vom 28.11.2016 (GVBl.
S.
211)
, zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.06.2026 (GVBI. Nr. 39)
Hessisches Waldgesetz (HWaldG)
vom
27.06.2013 (GVBl. S. 458), zuletzt geändert
durch
Art. 1
ÄndG zum WaldG und JagdG
vom
20.05.2026
(GVBl.
Nr. 32
)
2.
Geltungsbereich
Das
18
. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen im Be-
reich de
s ehemaligen Airfield Griesheim
im
Westen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
,
un-
mittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Griesheim.
Der Geltungsbereich
wi
rd begrenzt durch
:
die
Bestandsbebauung des ehemaligen Airfield Griesheim
im Süden
und Westen
,
die
Waldgrenze
im Osten
und
die Bestandsbebauung des
Griesheimer Gewerbegebietes an der Flughafenstraße im
Norden
.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
5
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ändert sich
gegenüber
dem
im
Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans
–
Ehem.
Airfield
Griesheim
–
vom
19
.05.2022
dargestellten Geltungsbereich
. Grund hierfür ist die im Zuge
des Bebauungsplanverfahrens
W 67
–
Ehem.
Airfield Griesheim
–
durchgeführte Neubestim-
mung der Waldgrenze
,
die auf dem aktuellen Bestand basiert
.
Der geänderte Geltungsbereich der 18. Änderung d
es Flächennutzungsplans umfasst
ge-
genüber dem Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses
(2,1 ha)
eine
verringerte
Fläche
von ca.
0,8
ha
.
Infolgedessen bleib
t ein höherer Anteil von
als „Waldflächen“ dargestellte
r
Fläche
ö
stlich des
geänderten,
verringerten
Geltungsbereich
s
weiterhin als „Waldflächen“
im Flächennutzungsplan
bestehen
.
Die formelle Änderung des Aufstellungsbeschlusses
hierzu erfolgt gemeinsam mit dem
Offenlage
beschluss
im Bauleitplanverfahren.
3.
Verfahren
3.1.
Aufstellungsbeschluss
Das Verfahren der 18. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im zweistufigen Regel-
verfahren.
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am
19.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung de
r
18. Änderung des Flächennutzungsplans
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses er-
folgte am 25.
05.2022 im Darmstädter Echo.
Der Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 zur 18. Änderung des rechtswirksamen Flächen-
nutzungsplans wird mit Offenlagebeschluss geändert, indem der Geltungsbereich
auf die
aktuell verlaufende Waldgrenze
verkleinert wird.
3.2.
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Magistrat hat am 31.05.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst. Die
öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Bauleitplanung erfolgte am
07
.06.
2023 im Darmstädter Echo.
Die Planungsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wurden entsprechend der Bekanntmachung
im Zeitraum
vom 12.06.2023 bis ein-
schließlich 12.07.2023 ins Internet eingestellt.
V
on Seiten der
Öffentlichkeit
ging bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt
k
eine Stellung-
nahme ein.
3.3.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §
4
Abs. 1 BauGB
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Pla-
nung berührt sein könnten, wurden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit E
-
Mail vom 07.06.2023
und
12.06.
2023
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
6
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4
Abs. 1 BauGB aufgefordert.
Parallel zur Beteiligung der Behörden und sons
tigen Träger öffentlicher Belange wurden die
Nachbargemeinden zur Abstimmung unterrichtet und es fand eine verwaltungsinterne Ab-
stimmung mit den städtischen Stellen sowie den unteren Verwaltungsbehörden statt.
Insgesamt gingen 16 Rückmeldungen von Behörde
n und sonstigen Trägern öffentlicher Be-
lange ein.
Im Wesentlichen wurden Belange thematisiert, welche sich auf den Bebauungs-
plan W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
beziehen
.
4.
Erfordernis der Änderung
Nach § 8 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Rechtsprechun
g des Bundesverwaltungsge-
richtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass
durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „die zugrunde liegenden Darstellungen des
Flächen
nutzungs
planes konkreter ausgestaltet und damit zugle
ich verdeutlicht werden“. In-
nerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigen-
ständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werde
n, sofern die Festsetzungen
des Bebauungsplanes innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkon-
zeption nicht widersprechen.
Um auf dem Gelände des ehemaligen Airfield Griesheim eine gesicherte städtebauliche Ent-
wicklung im Sinne der Wissensch
aftsstadt Darmstadt zu gewährleisten hat die Stadtverord-
netenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 19.05.2022 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
gefasst.
Die im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
durchgeführte
Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans
2006 ab
.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die
auf dem aktuellen
Bestand basieren
de und
neu bestimmte Waldgrenze angepasst.
Aus diesem Grund und aus
der im Bebauungsplan W
67 angestrebten Entwicklung eines Gewerbegebietes ist die Än-
derung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil
hauptsächlich von „W
aldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang
von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ erforderlich.
Eingriffe
in den vorhandenen
Wald sind nicht vorgesehen.
5.
Planungsrechtliche Vorgaben
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP
2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord-
nungs
gesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind.
Im Regionalplan Südhessen 2010 (RP 2010) ist der Geltungsbereich der 18. Änderung des
Flächennutzungsplans hauptsächlich als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ sowie im klei-
neren Umfang als „V
orranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für Landwirt-
schaft“ und „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ dargestellt. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB
sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
7
Die Ausweisungen des „Vorranggebietes für Forstwi
rtschaft“, des „Vorranggebietes Regio-
naler Grünzug“, des „Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft“ und des „Vorranggebietes In-
dustrie und Gewerbe“ stehen den Darstellungen von „Waldflächen“ und „Gewerblichen Bau-
flächen“ im Geltungsbereich der 18. Änderung de
s Flächennutzungsplans
–
Ehem. Airfield
Griesheim
–
grundsätzlich entgegen.
Mit Rundverfügung vom 27. Juni 2023 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Kommu-
nen über die Konsequenzen aus dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
vom 18. Oktobe
r 2022
-
4 B 1069/22
-
(juris), wonach dem Regionalplan Südhessen
/
Regi-
onalen Flächennutzungsplan 2010 keine allgemeingültige Darstellungsgrenze von 5 ha zu
entnehmen ist, informiert.
Seither gilt, dass die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nac
h § 6 Abs. 2 Satz
1
ROG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 HLPG stets erforderlich ist, wenn auf der Grundlage der
Kartendarstellung im Maßstab 1:100.000 ein Verstoß gegen eines oder mehrere Ziele der
Raumordnung erkennbar ist. Dies ist grundsätzlich ab einer Fl
ächengröße von 3 ha der Fall.
Ergänzend hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit Rundverfügung vom 15. Mai 2025
mitgeteilt, dass die Grenze von 3 ha nicht für Planungen gilt, welche über keinerlei Anschluss
zu im Regionalplan Südhessen
/
Regionalen Fläche
nnutzungsplan 2010 festgelegten oder
dargestellten Vorranggebieten Siedlung oder Industrie und Gewerbe (mithin im Außenbe-
reich) liegen. Entsprechende Planungen sind auch im maßgeblichen Maßstab von 1:100.000
unterhalb einer Flächengröße von 3 ha gut erkenn
bar. In diesen Fällen entscheidet die obere
Landesplanungsbehörde im Einzelfall über die Erforderlichkeit eines Zielabweichungsver-
fahrens
(ZAV)
.
Da der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplan
-
Änderung mit einer Flächengröße von
0,8 ha, kleiner als 3 ha
und über einen Anschluss an zu im Regionalplan Südhessen / Regi-
onalen Flächennutzungsplan 2010 dargestellten Vorranggebieten Industrie und Gewerbe
verfügt, wird ein ZAV als nicht notwendig erachtet.
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
8
Abb.
3
:
Ausschnitt Regionalplan Südhessen /
Regionaler Flächennutzungsplan 2010
mit Geltungsbereich der
18. Änderung (ohne Maßstab)
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.):
Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 3, Ergänzung d
urch
Planungsgruppe Darmstadt, 2
02
5
6.
Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2006
Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet als
„Waldflächen“ dargestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans W
67
–
Ehem.
Airfield
Griesheim
–
wird eine Änderung
eines
Teils
hauptsächlich von
„Waldflächen“ in „Gewerbli-
che Bauflächen“
sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“
notwendig
(s. Abb. 2).
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan
der Wissenschaftsstadt im Bereich der Gemarkungsgrenze zur Stadt Griesheim nicht den
aktuell gültigen Grenzverlauf darstellt. Hintergrund dieser Abweichung ist, dass nac
h Wirk-
samkeit des Flächennutzungsplans im Jahr 2006 eine Grenzänderung zwischen der Stadt
Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt stattfand. In Folge dieser Grenzänderung
kamen neue Flächen zum Stadtgebiet Darmstadt hinzu, jedoch wurden auch Flächen
vom
Stadtgebiet Darmstadt an die Stadt Griesheim abgetreten. Das Regierungspräsidium und
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hatte diese Grenzregulierung in Kraft
gesetzt.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
9
Abb.
4
:
Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan
2006 mit Darstellung der Grenzregulierung
Juni 2007 zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (
=
rote Strichlinie)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
(ohne Maßstab)
Ein entsprechendes Änderungsverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Stadt-
verordnetenversammlung am 30.06.2009 (s. Vorlage
-
Nr. 2009/0152) zur 2. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.3
–
Neuer Grenzverlauf Griesheim
–
eingeleit
et.
Dieses Änderungsverfahren ruht seitdem, sodass der aktuell rechtswirksame Flächennut-
zungsplan noch den Grenzverlauf vor der Grenzregulierung darstellt.
Für den Geltungsbereich
des Bebauungsplans W 67
–
Ehem.
Airfield Griesheim
–
bedeutet
dies, dass am
westlichen Rand des Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
heute die Ge-
markungsgrenze zur Stadt Griesheim anders verläuft (s.
a. Abb. 3
und 4
).
Der Geltungsbe-
reich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ist hiervon nicht betroffen.
7.
Ziele und Zwecke
der Planung
Um der
fortwährenden und
steigende
n
Nachfrage nach Gewerbeflächen
in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt gerecht zu werden, beabsichtigt die Stadt die Ausweisung
von Ge-
werbeflächen auf bereits versiegelten Konversionsflächen
des ehemaligen Airfiel
d Gries-
heim
.
E
ine von der
Wissenschaftss
tadt
Darmstadt in Auftrag gegebene
Gewerbeflächenbe-
darfsanalyse
(2021) ergab
,
dass
das Poten
z
ial zusammenhängender Gewerbeflächen im
Stadtgebiet nahezu vollkommen ausgeschöpft ist.
Jede einzelne in Betracht kommende Po-
ten
z
ialfläche in Darmstadt wurde in der Gewerbeflächenbedarfsanalyse auf ihre Verfügbar-
keit, Eignung zur Bebauung und Bedarfsdeckun
g, bauplanungsrechtlichen Situation etc. un-
tersucht und in der Analyse
berücksichtigt
. Aus diesem Grund kommt
der
Schaffung von
Gewerbeflächen eine hohe Bedeutung zu. Ziel de
r Bauleitplanung
ist die Entwicklung
von
solchen zusammenhängenden Gewerbefläche
n
.
Die
ehemaligen
Nutzungen als
Militärf
lugplatz
mit
Gebäude
n
für Flugbetrieb, Verwaltung,
Druckerei, Lager und Unterkünfte sind durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte
nicht mehr gegeben.
Der Geltungsbereich des parallel aufzustellenden Bebauungspla
ns
W
67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
befindet sich in direkter Nachbarschaft zum vorhandenen
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
10
Gewerbegebiet der Stadt Griesheim.
Diese
Lage bietet sich für die Schaffung
von
weitere
n
Gewerbeflächen
an.
Die Bauleitplanung
dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete städtebauliche Ent-
wicklung zur Umsetzung der genannten Ziele und Umnutzung einer ehemaligen militärischen
Liegenschaft zu einem Gewerbegebiet.
8.
Städtebauliches Konzept
Die städtebauliche Planung
für den Ge
ltungsbereich des Bebauungsplans W 67
sieht die
Entwicklung eines flexiblen und zeitgemäßen Gewerbegebietes vor. Um dies zu gewährleis-
ten, wird der Großteil des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans
als gewerbliche Bauflä-
che, ohne vordefinierte Grundstücksg
rößen, vorgesehen. Dies ermöglicht eine Ansiedlung
kleinerer und größerer Gewerbebetriebe aller Art sowie von Geschäfts
-
, Büro
-
und Verwal-
tungsgebäuden oder von Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwe-
cke. Die Erschließung der Ge
werbeflächen erfolgt über die „Flughafenstraße“ und die „Eber-
hardtstraße“. Im Sinne einer klimaangepassten und nachhaltigen Entwicklung sollen u.
a.
Maßnahmen zum Erhalt von Gehölzstrukturen und Waldflächen, zur Anlage von Dach
-
und
Fassadenbegrünung, zur Retention und Versickerung von Niederschlagswasser sowie zur
Nutzung erneuerbarer Energien etabliert werden.
Für den nördlichen Teil des Gewerbeg
ebietes liegt bereits eine konkrete Planung vor. Auf
einer Fläche von ca. 2,5 ha soll ein Einsatztrainingszentrum (ETZ) des Zolls entstehen. Die-
ses wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entwickelt. Das Bebauungs-
konzept sieht die Errichtu
ng von drei Trainings
-
und Schulungshallen vor. Zudem sind Park-
platzflächen und Außentrainingsflächen vorgesehen. Das ETZ
-
Gelände wird dabei über eine
neue Zufahrt im Kreuzungsbereich „Flughafenstraße
–
Lilienthalstraße“ angebunden. Grund-
lage für die städt
ebauliche Entwicklung des Einsatztrainingszentrums bildet die Fokussie-
rung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Ener-
gie soll durch eine ressourcenschonende Bauweise, die Nutzung erneuerbarer Energien so-
wie durch Da
ch
-
und Fassadenbegrünung angestrebt werden.
Innerhalb des Geltungsbereichs der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die
ge-
plante Gewerbegebietsentwicklung sowie die Änderung der Waldgrenze planungsrechtlich
gesichert werden.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
11
9.
Flächenbilanz
Nutzungsart
Ausweisung FNP 2006
Ausweisung mit allen rechts-
wirksamen FNP
-
Änderungen
einschließlich aktuellem
Änderungsverfahren (fett)
Ausweisung mit allen bereits
rechtswirksamen FNP Änderun-
gen (kursiv)
ha
%
ha
%
Wohnbaufläche
1.587
13
1.601,5
13
Gemischte Baufläche
170
1,5
180,5
1,5
Gewerbliche Baufläche
537
4
568,3
(567,5 vorher)
4,5
Sonderbaufläche
230
2
170
1,5
Gemeinbedarfsfläche
117
1
120
1
Bahn, S
-
Bahn, Depot
199
2
199
2
Hauptverkehrsstraßen
274
2
274
2
Ver
-
und Entsorgungsfläche
47
47
künstl. Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche
930
8
934
8
besiedelte Fläche
4.101
33,5
4.104,3
33,5
Wasserfläche
38
38
Landwirtschaft
1.307
11
1.305
11
Ökologisch wertvolles Grünland
713
6
712
6
Streuobstwiese
165
1,5
165
1,5
Waldfläche
5.640
46
5.639,7
(5.640,5 vorher)
46
Aufforstungsfläche
29
29
waldartige Brache
44
44
Dünen, Trockenrasen
187
2
187
2
Brache mit Gehölzgruppe
unbesiedelte Fläche
8.123
66,5
8.119,7
66,5
Gesamtfläche
12.224
100
12.224
100
Teil B Umweltbericht
1.
Anlass und Aufgabe
Bei der Aufstellung von
Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen,
in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umwelt-
bericht beschrieben un
d bewertet werden. Bei der Erstellung des Umweltberichts ist die An-
lage zum BauGB zu verwenden. Entsprechend § 2a BauGB ist der Umweltbericht Teil der
Begründung zum Bauleitplan und unterliegt damit den gleichen Verfahrensschritten wie die
Begründung an si
ch (u.
a. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführende Umweltprüfung. Der Umweltbericht
und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis der Umweltprüfung in
der
abschließenden bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans stellt einen Teil des ehe-
maligen Airfield Griesheim dar, welches von den amerikanischen Streitkräften als Flugplatz
(Gebäude für d
en Flugbetrieb, Verwaltung, Druckerei für die Mannschaftszeitung der Ame-
rikaner, Lager und Unterkünfte) genutzt wurde. Nach dem Abzug der US Army war die so-
fortige bauliche Entwicklung und Nachnutzung des Areals nicht möglich, da zunächst in An-
wendung des
deutschen Planungsrechtes Baurecht geschaffen werden muss.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Basis für die ge-
werbliche Nutzung geschaffen werden. Parallel zur Flächennutzungsplan
-
Änderung wird der
Bebauungsplan W
67
–
E
hem. Airfield Griesheim
–
aufgestellt. Die Geltungsbereiche der
Flächennutzungs
plan
-
Änderung (ca. 0,8 ha) sowie des Bebauungsplans (ca. 7,2 ha) wei-
chen hinsichtlich ihrer Größe voneinander ab. Der Geltungsbereich der Flächennutzungs-
plan
-
Änderung liegt inn
erhalb des östlichen Teils des Geltungsbereiches des Bebauungs-
plans. Die im Zuge des Bebauungs
planverfahrens W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
durch-
geführte Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennut-
zungsplans 2006 ab.
Die Da
rstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die
auf dem
aktuellen Bestand basierende und
neu bestimmte Waldgrenze angepasst.
Aus diesem Grund
und aus der im Bebauungsplan W
67 angestrebten Entwicklung eines Gewerbegebietes ist
die Änderung der Darstell
ungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen
Teil hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Um-
fang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ erforderlich.
Eingriffe in den vorhande-
nen Wald sind nicht
vorgesehen.
Größe und Lage des Änderungsbereichs:
Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das Plangebiet in der Untereinheit 225.7 „Pfungs-
tadt
-
Griesheimer Sand“ innerhalb der Haupteinheit „Hessische Rheinebene
“ (225) im „Nörd-
lichen Oberrheintiefland“.
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bestandsbebau-
ung des Griesheimer Gewerbegebietes an der Flughafenstraße, im Osten durch Wald und
im Süden und Westen durch die Bestandsbebauung des ehemaligen Airfield Griesheim be-
grenzt.
Das Änderungsgebiet ha
t eine Gesamtgröße von ca
. 0,8 ha.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
13
2.
Ziele und Inhalte des Bauleitplans
Das Ziel der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung der Darstellungen
im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2006 von „Waldflächen“ in „Gewerbliche
Bau-
flächen“ sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“. Der
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine gewerbliche Entwicklung des
gesamten Areals und eine dadurch bedingte Neubestimmung der Waldgrenze, die auf d
em
aktuellen Bestand basiert und von den Darstellungen des Flächennutzungsplans 2006 ab-
weicht.
3.
Gesetzliche und planerische Vorgaben
Hinsichtlich der gesetzlichen und planerischen Vorgaben wird auf die Kapitel 1 „Rechts-
grundlagen“ und 5
„Planungsrechtliche Vorgaben“ der Begründung (Teil A des vorliegenden
Dokumentes) verwiesen.
4.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
4.1.
Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberich-
tes
Der vorliegende Umweltbericht b
eschreibt und bewertet das Änderungsgebiet der 18. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Umweltbelange. Aus diesem Grund werden
vordergründig die Auswirkungen betrachtet, die sich durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes ergeben. Grundlag
e hierfür bilden die Gutachten und Untersuchungen zum Be-
bauungsplan W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
. Hinsichtlich der konkreten Darlegung mögli-
cher Umweltauswirkungen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht
sowie auf die sonstigen
umweltrelevanten Gu
tachten zum Bebauungsplan W 67 verwiesen.
Bei der Aufstellung des Umweltberichtes sind keine Schwierigkeiten aufgetreten.
4.2.
Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen,
Maßnahmen
(1) Schutzgut Mensch
Auf das Vorhabengebiet
im Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wirken Immissionen
aus Anlagen
-
Verkehrslärm
-
ein. Zusätzlich gehen von den im Plangebiet vorgesehenen
Nutzungen Immissionen auf das Plangebiet selbst und seine Umgebung aus. Aus diesem
Grund wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine schalltechnische Untersu-
chung durch Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH, Darmstadt (11/2024) erstellt. Auf der nachfol-
genden Ebene setzt der Bebauungsplan basierend auf der schalltechnischen Untersuchung
eine
Lärmkontingentierung fest, durch die die Lärmemissionen der einzelnen Betriebe im
Plangebiet so beschränkt werden, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich
der schutzbedürftigen Nutzungen in der Summe aller gewerblichen Lärmquellen eingehalten
werden. Zudem werden aufgrund der vorhandenen Schallimmissionsbelastungen aus dem
Außenlärm passive Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Ge-
bäuden durch den Bebauungsplan festgesetzt.
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
14
Auswirkung der Flächennutzungsplan
-
Änderun
g:
Die Bewältigung von Konflikten in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Belange erfolgt auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung unabhängig von der Änderung des Flächennut-
zungsplanes. Nachteilige Auswirkungen durch die Änderung des Flächennutzungsplans
sind
nicht zu erwarten.
(2) Schutzgut Pflanzen,
Biotope,
Tiere
Im Zusammenhang mit der Planung zum Bebauungsplan W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
wurden von Mai bis Juli 2022 mehrere Geländebegehung zur Erfassung der vorhandenen
Biotop
-
und Nutzungsstru
kturen durchgeführt.
Die Verteilung der Biotop
-
und Nutzungsstrukturen im Änderungsbereich ist den Abbildun-
gen
5 und 6 (Legende)
auf den folgenden Seiten
zu entnehmen.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
15
Abb.
5
:
Bestandskarte
der Biotop
-
und Nutzungstypen
zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
(ohne
Maßstab)
Quelle: Planungsbüro Fischer
(ohne Maßstab)
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
16
Abb. 6:
Legende zur Bestandskarte zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Quelle: Planungsbüro Fischer
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
17
Bei den Kart
ierungen wurden im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes folgende
Biotop
-
bzw. Nutzungstypen festgestellt:
-
Sonstiger Eichenwald
-
Wiesenbrachen und ruderale Wiesen
-
Magerrasen basenreicher Standorte
-
Artenreiche Saumvegetation trockener Standorte
-
Sehr sta
rk oder völlig versiegelte Flächen
-
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster und Platten)
-
Schotter
-
, Kies
-
und Sandflächen
-
Befestigte und begrünte Flächen (Rasengittersteine)
-
Dachflächen nicht begrünt (Bebauung)
-
Heimische sowie nicht heimische
Einzelbäume
Bei dem vorgefundenen Magerrasen basenreicher Standorte innerhalb des Geltungsberei-
ches der vorliegenden Flächennutzungsplan
-
Änderung handelt es sich um ein
nach §
30
BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop
sowie um den Lebensraumtyp „
*6120 Trockene,
kalkreiche Sandrasen“ gemäß FFH
-
Richtlinie Anhang I.
Die faunistischen Untersuchungen
(PlanÖ: 11/2024, aktualisiert 03/2026 sowie PlanÖ
03/2023)
zeigten, dass innerhalb des
Geltungsbereiches der vorliegenden Flä
chennutzungs-
planänderung
planungsrelevante Arten aus den Tiergruppen Vögel (Reviervögel: Amsel,
Bluthänfling, Buchfink, Girlitz, Grünfink, Kohlmeise, Star und Wiedehopf; Nahrungsgäste:
Mäusebussard, Rabenkrähe), Fledermäuse (direkte Nachweise von Breitflüg
elfledermaus,
Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus durch Detektorbegehungen) und Reptilien (Zau-
neidechse) existieren.
Auswirkung der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von überwiegend „Waldflächen“ in „Ge-
werb
liche Bauflächen“
sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Wald-
flächen“ hat keine direkten Auswirkungen auf den Lebensraum Wald, da sich der Änderungs-
bereich im Bestand nicht als Wald darstellt. Bei den vorgefundenen Biotoptypen und Tiera
r-
ten handelt es sich überwiegend um solche des Offen
-
sowie des Halboffenlandes. Sowohl
bei einer Entwicklung der Fläche als Wald sowie auch als Gewerbegebiet würden sich die
vorhandenen Biotoptypen sowie die Lebensräume der festgestellten Tierarten nachte
ilig ver-
ändern. Auf rund 400 m² erfolgt eine Änderung der Darstellung von „Gewerbliche Bauflä-
chen“ in „Waldflächen“. Diese Bereiche erweisen sich im Bestand als Wald und werden dem-
nach durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes auch weiterhin
als Wald
bestehen bleiben.
Die Abarbeitung und Bewältigung von arten
-
und biotopschutzrechtlichen Konflikten sowie
hinsichtlich der Belange des Baumschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren und Fäll
anträgen
–
unabhängig von der
Änderung des Flächennutzungsplanes.
(3) Schutzgebiete nach Naturschutzurecht
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung befindet sich nicht innerhalb eines
Schutzgebiet
e
s des Natura 2000
-
Netzwerk
e
s oder innerhalb ei
nes sonstigen Schutzgebietes
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
18
nach Naturschutzrecht. In ca. 100 m südlicher Entfernung zum Geltungsbereich der Flächen-
nutzungsplan
-
Änderung befindet sich das FFH
-
Gebiet Nr. 6117
-
304 „Ehemaliger August
-
Eu-
ler
-
Flugplatz von Darmstadt“. In über 600 m südöstlich
er
Richtung befindet sich das FFH
-
Ge-
biet Nr. 6117
-
309 „Beckertanne von Darmstadt mit angrenzender Fläche“. Die genannten
Schutzgebiete werden alle in großen Teilen von dem Vogelschutzgebiet Nr. 6117
-
401 „Gries-
heimer Sand“ überlagert. Zudem befindet
sich das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“
sowie das Naturschutzgebiet „Ehemaliger August
-
Euler Flugplatz von Darmstadt“ in über
100
m südlicher Entfernung zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanä
nderung:
Die Änderung der Darstellung im
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung
von
überwiegend „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang von
„Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ hat keine direkten Auswirkungen auf
die Schutz-
gebiete nach Naturschutzrecht.
Die Abarbeitung und Bewältigung von Konflikten in Bezug auf die angrenzenden Schutzge-
biete erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie im erweiterten Sinne im Rah-
men von Bauantragsverfahren
–
unabhängig
von der Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Schutzgut Boden
und Fläche
Der
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung
umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.
Gemäß des Bodenfachbeitrages (IBU: 05/2025)
liegt das Gebiet im geologischen Struktur-
raum des Nördlichen Oberrheingrabens. Der
Änderungsbereich wird als Siedlungsfläche klas-
sifiziert. Rund um den Änderungsbereich liegen
ausschließlich Böden aus mächtigem Flug-
sand vor. Nach der erweiterten BFD50 wären diese Böden auch im Änderungsbereich poten-
ziell natürlich verbreitet.
Eine zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung im Boden
-
Viewer Hessen ist für den Än-
derungsbereich nicht
vorhanden. Angaben zu Bodenart, Ertragspotenzial sowie Acker
-
und
Grünlandzahl existieren nicht. Die unversiegelten Flächen innerhalb des Änderungsbereiches
werden initial, entsprechend den Bewertungen in der Umgebung, mit einem mittleren Bioto-
pentwicklun
gspotenzial, geringen Ertragspotenzialen und sehr geringen Feldkapazitäten und
Nitratrückhaltevermögen bewertet.
Kampfmittel
Gemäß Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12.08.2014, Abteilung Kampfmit-
telräumdienst Hessen, liegt das Plangebiet in
einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von
ehemaligen Flakstellungen. Auf dem Baufeld muss grundsätzlich mit dem Vorhandensein von
Kampfmitteln gerechnet werden.
Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen
Zur Erfassung der geo
-
und umweltte
chnischen Standorteinschätzung für den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
liegt ein Gutachten
von IBL
Umwelt und Biotechnik GmbH vom 26.04.2010 vor. Hierbei wurde eine Durchführung der
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
19
historischen Erkundung und eine Erst
bewertung (Phase I) von Kontaminationsverdachtsflä-
chen (KVF) für die Liegenschaft Griesheim Airfield durchgeführt. Der Gebäudebestand des
Gesamtvorhabens im Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim umfasst Werkhallen, Lager
-
und Versorgungseinrichtungen u
nd Wohngebäude. Der Untergrund besteht aus Sand und
Kies mit siltigen Zwischenlagerungen und ist als durchlässig einzustufen. Das Grundwasser
liegt in ca. 13,5 m Tiefe und fließt in südwestlicher Richtung. Im Rahmen der durchgeführten
Untersuchungen wurden
insgesamt 8 KVF identifiziert. Eine Gefährdung durch den direkten
Kontakt über den Wirkungspfad Boden
-
Mensch ist zurzeit nicht gegeben. Eine Gefährdung
des Schutzgutes Grundwasser durch die Verlagerung im Boden vorhandener Schadstoffe ins
Grundwasser ist
nicht auszuschließen. Bei insgesamt
sechs der ermittelten KVF werden wei-
tere umwelttechnische Erkundungsmaßnahmen der Phase IIa empfohlen.
Zur Durchführung von orientierenden Untersuchungen der Phase IIa auf der ehemaligen US
-
Liegenschaft Griesheim Airfiel
d innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
wurde das Büro IGU GmbH Wetzlar im Jahr 2016 beauftragt.
Das Untersuchungsprogramm basiert auf den Untersuchungsvorschlägen der vorliegenden
historischen Recherche, Pha
se I. Ziel der Untersuchungen der Phase IIa war die Überprüfung
der bestehenden Kontaminationshypothesen der historischen Recherche und die Empfehlung
weiterer Maßnahmen bei Erhärtung des Kontaminationsverdachts. Im Rahmen der histori-
schen Erkundung wurden
acht Kontaminations
verdachtsflächen ausgewiesen, von denen auf-
tragsgemäß fünf zu untersuchen waren. Im Ergebnis wurde einzig für die KVF 5 weiterer Un-
tersuchungsbedarf angesehen. Ferner wurde eine zusätzliche Verdachtsfläche KVF 15 im Be-
bauungsplanentwur
f ausgewiesen.
Innerhalb des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan
-
Änderung befinden sich die Ver-
dachtsflächen KVF 1 (tlw.) sowie KVF 4, für die kein weiterer Untersuchungsbedarf empfohlen
wurde.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
Das gepl
ante Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
bereitet eine an Nachhaltigkeitsaspekten orientierte Folgenutzung
für
ein Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim
vor, welches bereits Bodenversiegelun-
gen und
-
verdichtungen aufweist. Beim Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes han-
delt es sich im aktuellen Bestand überwiegend um eine stark vorgenutzte und stark boden-
funktional vorbelastete Fläche und in kleinem Um
fang um einen Waldbestand. Durch die
Nachnutzung von Konversionsflächen werden natürliche Bodenflächen mit intakten Boden-
funktionen vor Beeinträchtigungen und Zerstörung bewahrt. Demnach wird der Prämisse zur
Schonung von Böden mit hoher Bodenfunktionserfü
llung Rechnung getragen. Eingriffswirkung
hinsichtlich des Schutzgutes Boden und Fläche sind in Hinblick auf den aktuellen Bestand als
gering zu bewerten.
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von überwiegend „Waldflächen“ in „Ge-
werbliche Baufl
ächen“ hat keine direkten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, jedoch
wäre im Rahmen der potenziellen Entwicklung einer Waldfläche im Bereich der derzeit im
Änderungsbereich dargestellten „Waldflächen“ bei Entfernung der bestehenden Versiege-
lungen von ein
er weitestgehenden Wiederherstellung eines intakten Boden
-
und Wasser-
haushaltes auszugehen. Demgegenüber steht die vorgesehene Entwicklung eines Gewer-
begebietes mit den dazugehörigen Flächenversiegelungen.
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
20
(5) Schutzgut Wasser
Der
Geltungsbereich der Fläc
hennutzungsplan
-
Änderung
liegt im hydrogeologischen Teil-
raum Rheingrabenscholle im hydrogeologischen Raum Oberrheingraben mit Mainzer Be-
cken innerhalb des hydrogeologischen Großraums Oberrheingraben mit Mainzer Becken
und nordhessischem Tertiär.
Innerhalb
des
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan
-
Änderung
befinden sich keine
oberirdischen Gewässer oder Entwässerungsgräben. Der Änderungsbereich weist keine
Quellen oder quelligen Bereiche auf. Darüber hinaus liegt der
Geltungsbereich der Flächen-
nutzungspl
an
-
Änderung
in keinem Heilquellen
-
bzw. Trinkwasserschutzgebiet und auch in
keinem Überschwemmungs
-
oder Abflussgebiet. Der
Geltungsbereich der Flächennutzungs-
plan
-
Änderung
befindet sich im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans
Hessisches Ri
ed.
Der Untergrund besteht aus Sand und Kies mit siltigen
Zwischenlagerungen und ist als
durchlässig einzustufen. Das Grundwasser liegt in ca. 13,5 m Tiefe und fließt in südwestliche
Richtung (IBL Umwelt und Biotechnik GmbH, 04/2010).
Im nördlichen Teil des
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan
-
Änderung
ver
läuft ein
Teil eines Fließpfades. Vor Ort konnten in diesem Bereich keine Fließpfade anhand der Bo-
denfeuchte oder anhand der Vegetation festgestellt werden.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
Das geplante Gesamtvorhaben innerhalb des Geltungsb
ereiches des Bebauungsplanes
W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
bereitet eine an Nachhaltigkeitsaspekten orientierte Folgenut-
zung für
ein Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim
vor, welches bereits Bodenversie-
gelungen und
-
verdichtungen aufweist. Eing
riffswirkung hinsichtlich des Schutzgutes Wasser
sind in Hinblick auf den aktuellen Bestand als gering zu bewerten.
Die Änderung der Darstel-
lung im
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung
von überwiegend „Waldflächen“
in „Gewerbliche Bauflächen“ h
at keine direkten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
.
Würde
jedoch im Rahmen
einer hypothetischen
Entwicklung eine
r
Wald
fläche
im Bereich
der derzeit im Änderungsbereich dargestellten „Waldflächen“
(s. Abb. 1)
eine
Entfernung der
in Teilen
bestehenden Versiegelungen
erfolgen
,
könnte
von einer weitestgehenden Wieder-
herstellung eines intakten Boden
-
und Wasserhaushaltes aus
gegangen werden
. Demgegen-
über steht die vorgesehene Entwicklung eines Gewerbegebietes mit den dazugehörigen Flä-
chenversieg
elungen, welche zu
einer Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Nieder-
schlagswassers führen, Niedrigwasserphasen verstärken sowie zu einer Verringerung der
Grundwasserneubildung beitragen wird
.
(6) Schutzgut Klima/Luft
Für die Bewertung der klimatischen
Bedeutung der Planfläche innerhalb des
Geltungsberei-
ches des Bebauungsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
wurde eine gutachterliche Stel-
lungnahme (BPI: 07/2024) erarbeitet, deren wichtigsten Ergebnisse in Bezug auf die Ände-
rungsfläche nachstehend zusam
mengefasst werden.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
21
Sowohl für den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
als
auch für den Geltungsbereich der
18.
Flächennutzungsplan
-
Änderung ist entsprechend der
Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt davon aus
zugehen, dass diese im Be-
reich der Siedlungsrandklimatope oder Frisch
-
und Kaltluftentstehungsgebiete liegen.
Waldgebiete auf stark geneigten Flächen tragen zur Kaltluftproduktion bei. In der Betrachtung
der vorhandenen Gefällesituation zeigt sich, dass de
r östlich des ehemaligen Airfield Gries-
heim gelegene Wald durch eine homogene und geringe Hangneigung geprägt sind. Aus die-
sem Grund ist die Planfläche sowie die sie umgebenden Frei
-
und Offenlandflächen nur im
geringen Maße für einen topographieinduzierte
n Kaltluftabfluss von Bedeutung.
Der östlich des ehemaligen Airfield Griesheim gelegene Wald fungiert am Tag als Frischluft-
produzent und Filter für die durch die vorhandenen östlich gelegenen Bundesautobahnen ver-
ursachten Luftschadstoffe.
Auswirkungen der
Flächennutzungsplan
-
Änderung:
Der Änderungsbereich ist als nächtlicher Kaltluftproduzent im Kontext der umliegenden Sied-
lungsbebauung von untergeordneter Planungsrelevanz. Der im Bestand vorhandene Wald
östlich des ehemaligen Airfield Griesheim fungiert a
ls Frischluftproduzent und Filter.
Auf rund
400
m² erfolgt eine Änderung der Darstellung von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflä-
chen“. Diese Bereiche erweisen sich im Bestand als Wald und werden demnach durch die
vorliegende Änderung des Flächennutzungspl
anes auch weiterhin als Wald bestehen blei-
ben. Die Änderung der Darstellung im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung
von überwiegend „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ hat keine direkten Auswirkun-
gen auf das Schutzgut Klima, jedoch wäre i
m Rahmen
einer
hypothetischen
Entwicklung
einer Waldfläche innerhalb des gesamten Änderungsbereiches davon auszugehen, dass
dies zu positiven Wirkungen auf das Kleinklima in Bezug auf die Frischluftproduktion führen
würde. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches sind diese p
ositiven Wirkun-
gen jedoch als vernachlässigbar
einzustufen. Demgegenüber steht die vorgesehene Ent-
wicklung eines Gewerbegebietes mit den dazugehörigen Flächenversiegelungen. Aufgrund
der Geländestruktur sowie der umgebenden
Bebauung wird die klimatische Re
levanz des
Änderungsbereiches als gering eingestuft. Insgesamt sind keine erheblichen nachteiliegen
Auswirkungen auf das Kleinklima im Planungsraum zu erwarten.
(7) Schutzgut Landschaftsbild
Das Orts
-
bzw. Landschaftsbild innerhalb sowie im Umfeld des Änd
erungsbereiches wird
durch einen eingezäunten, relativ einförmigen Gebäudebestand (
Teilgebiet des ehemaligen
Airfield Griesheim
) mit teils großflächig versiegelten sowie gepflasterten Bereichen und Ein-
zelgehölzen geprägt. Die vorhandenen Grünflächen (vorwi
egend ehemalige Grünanlagen
-
und Gartenflächen) sind zum überwiegenden Teil ruderalisiert und in Teilen verbuscht. Im öst-
lichen
Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim
befindet sich ein Waldbestand. Die Wald-
grenze des vorhandenen Waldbestandes ragt an
zwei Stellen in den Änderungsbereich hinein.
Hier
erfolgt auf rund 400 m² eine Änderung der Darstellung von „Gewerbliche Bauflächen“ in
„Waldflächen“. Diese Bereiche erweisen sich im Bestand als Wald und werden demnach
durch die vorliegende Änderung des F
lächennutzungsplanes auch weiterhin als Wald beste-
hen bleiben.
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
22
Die Umgebung des Änderungsbereiches wird hinsichtlich des Orts
-
und Landschaftsbildes von
gewerblichen Nutzungen (nördlich), Wald (östlich) sowie weiteren baulichen Anlagen des ehe-
maligen Airfi
eld Griesheim und großen zusammenhängenden Sandmagerrasenflächen (süd-
lich und westlich) geprägt.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
Aufgrund der bereits bestehenden Gebäude sowie der großflächig vorhandenen Versiegelun-
gen ist insgesamt mit ein
em geringen bis mittleren Konfliktpotenzial für das Schutzgut Land-
schaft in Bezug auf das Gesamtvorhaben zu rechnen.
Die im Zuge des Bebauungsplanver-
fahrens W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
durchgeführte Neubestimmung der Waldgrenze
weicht von den Darstel
lungen des Flächennutzungsplans 2006 ab. Die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes werden an die
auf dem aktuellen Bestand basierende und
neu be-
stimmte Waldgrenze angepasst. Eingriffe in den vorhandenen Wald, die das Orts
-
und Land-
schaftsbild nachteilig
beeinträchtigen, sind nicht vorgesehen.
(8) Schutzgut Kultur
-
und Sachgüter
Innerhalb des Geltungsbereiches
der 18. Änderung des Flächennutzungsplan
e
s
ist mit Bo-
dendenkmälern zu rechnen (Darmstadt Bezirk 6 003: August
-
Euler
-
Flugplatz, Bebauung WK
2). Zur Bewertung der zu erwartenden archäologisch relevanten Strukturen wurde ein bau-
vorgreifendes archäologisches Gutachten erstellt, das sich auf eine Auswe
rtung der Altkar-
ten und Luftbilder stützt (AGDS
-
Archäologische Grabung und Dokumentation EV
2023/0627). Die erwarteten Strukturen konnten durch das Gutachten mit der erforderlichen
Sicherheit nachgewiesen werden.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Ä
n
derung:
Die Entwicklung gewerblicher Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches wird absehbar
zu Eingriffen in das Bodendenkmal führen (Zerstörung oder Teilzerstörung des Bodendenk-
mals).
Die Abarbeitung und Bewältigung von denkmalschutzrechtlichen Konflikte
n sowie hinsicht-
lich der Belange der Bodendenkmalpflege erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren bzw. Anträgen auf
d
enkmalschutzrechtliche
Genehmigung
–
unabhängig von der
18.
Änderung des
Flächennutzungsplanes.
4.3.
Entwicklung bei Nicht
-
Durchführung der Planänderung
Eine Nicht
-
Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes hätte zur Folge,
dass im östlichen Teil des geplanten Gewerbegebietes innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauun
gsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
eine Waldfläche, nicht aber gewerbliche
Nutzungen entwickelt werden könnten. Aus arten
-
und biotopschutzrechtlicher Sicht ist die
Entwicklung von Wald in diesem Bereich jedoch nicht zielführend.
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
23
4.4.
Planungsalternativ
en
Der Gesamtvorhabenbereich setzt sich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
inklusive des Geltungsbereiches der 18. Flächennutzungsplan
-
Ä
nderung sowie der südlich gelegenen externen Ausgleichsfläche zusammen und ste
ht im
Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die bisherigen Nutzungen als
Flugplatz (Gebäude für den Flugbetrieb, Verwaltung, Druckerei für die Mannschaftszeitung der
Amerikaner, Lager und Unterkünfte) sind durch den Abzug der amerikanis
chen Streitkräfte
nicht mehr gegeben. Die BImA beabsichtigt nun eine Umnutzung des Areals innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplan
e
s W
67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
in ein Gewerbe-
gebiet, in dem unter anderem ein Einsatztrainingszentrum der Gener
alzolldirektion (ETZ) ent-
stehen soll.
Aufgrund der allgemein steigenden Nachfrage nach Gewerbeflächen soll neben dem ETZ im
südlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
ein Gewerbegebiet als Gewerbeflächenpotenz
ial festgesetzt werden. Der Bedarf von Ge-
werbeflächen wurde im Rahmen einer Gewerbeflächenbedarfsanalyse mit einer Betrachtung
bis ins Jahr 2040 prognostiziert. Es ist fachlich unbestritten, dass innerhalb des Stadtgebietes
keine größeren, zusammenhängende
n Gewerbeflächen mehr vorhanden sind. Da die Flächen
in Darmstadt fast ausnahmslos im Privatbesitz sind, spielen Eigentumsverhältnisse und Inte-
ressen der Besitzenden eine große Rolle, so dass nicht alle Flächen kurzfristig einer neuen
Nutzung zugeführt wer
den können.
Durch die Ausschöpfung bzw. Umwandlung bereits teilweise bebauter und versiegelter Berei-
che und die planungsrechtliche Erhöhung der baulichen Dichte bereits vorbelasteter Flächen
unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben können neue
Nutzungspotenziale erschlos-
sen werden. Im Innenbereich stehen für eine derartige geplante Nutzung keine Alternativen zu
Verfügung. Dadurch kann eine Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen in der
freien Landschaft vermieden werden.
Im Zuge des B
ebauungsplanverfahrens W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
wurde die Grenze
des vorhandenen Waldes neu bestimmt. Diese neu bestimmte Waldgrenze weicht von den
Darstellungen des Flächennutzungsplans 2006 ab. Aus diesem Grund und aus der im Be-
bauungsplan W
67
angestrebten Entwicklung eines Gewerbegebietes ist die Änderung der
Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil hauptsächlich
von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang von „Gewerbli-
che Bauflächen“
in „Waldflächen“ erforderlich. Die vorliegende Flächennutzungsplanände-
rung passt sich somit an die derzeit vorhandene und neu bestimmte Waldgrenze an.
5.
Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung
Im Zuge der Aufstellung des Be
bauungsplans W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
werden um-
fassende Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung,
-
minimierung sowie zum Ausgleich berück-
sichtigt. Zu diesen zählen die nachstehend genannten Maßnahmen, die im Bebauungsplan
W
67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
festgesetzt werden:
-
Wiedernutzbarmachung bereits baulich geprägter Standorte
-
Entwicklung der vorhandenen Waldflächen mit vorgelagerten mageren Saumstruktu-
ren
-
Erhalt von Bestandbäumen sowie Neuanpflanzung von Bäumen
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
24
-
Begrünung von Grundstücksfreiflächen
-
W
asserdurchlässige Oberflächenbefestigung
-
Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken
-
Anlage einer Hecke
-
Begrünung von Tiefgaragen, Dachbegrünung (Flachdächer) und Fassadenbegrünung
-
Anbringung von Nistkästen für verschiedene Vogel
-
und Fledermaus
arten
-
Berücksichtigung von Artenschutzbelangen
-
Insektenfreundliche Freiflächenbeleuchtung
-
Ausreichender Schutz vor Immissionsbelastungen
-
Durchführung von bauvorgreifenden Untersuchungen gemäß § 20 Hessisches
Denkmalschutzgesetz
(HDSchG)
(Archäologische Grabung und Dokumentation von
Bodendenkmälern)
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
durch die Umsetzung einer externen Kompensations-
fläche, die südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplan
e
s angrenzt, sowie du
rch die
Zuordnung von Ökopunkten aus einer geeigneten Ökokontomaßnahme kompensiert. Auf der
externen Ausgleichsfläche werden zudem biotop
-
und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaß-
nahmen umgesetzt.
Ein Monitoring in Folge der Flächennutzungsplanänderung ist
nicht notwendig.
6.
Zusammenfassung
Das Plangebiet
des Bebauungsplan
e
s W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
stellt einen Teil des
ehemaligen Airfield Griesheim dar und wurde von den amerikanischen Streitkräften
mit Ne-
bengebäuden für den
Flugplatz genutzt. Mit
der Änderung des Flächennutzungsplanes soll
die planungsrechtliche Basis für die gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Parallel zur
Flächennutzungsplan
-
Änderung soll ein neuer Bebauungsplan W 67
–
Ehem. Airfield Gries-
heim
–
aufgestellt werden. Die Geltung
sbereiche der Flächennutzungsplan
-
Änderung (ca.
0,8 ha) sowie des Bebauungsplans (ca. 7,2 ha) weichen hinsichtlich ihrer Größe voneinander
ab. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung liegt innerhalb des östlichen
Teils des Geltungsbereiches de
s Bebauungsplans. Die im Zuge des Bebauungsplanverfah-
rens W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
durchgeführte Neubestimmung der Waldgrenze
, die
auf dem aktuellen Bestand basiert,
weicht von den Darstellungen des Flächennutzungspla-
n
e
s 2006 ab. Aus diesem Grund
und aus der im Bebauungsplan W
67 angestrebten Ent-
wicklung eines Gewerbegebietes ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche
Bauflächen“ sowie im kleineren U
mfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ er-
forderlich.
Insgesamt ist das Gebiet durch die umfangreiche Bebauung bzw. Versiegelung in Bezug auf
den Naturhaushalt insbesondere in Hinblick auf den Wasser
-
und Bodenhaushalt als vorbe-
lastet zu betrac
hten. Aufgrund der langen Nichtnutzung des Gebiets konnten sich aber über
die Zeit einige wertgebende Strukturen entwickeln, die für verschiedene teils seltene und
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
25
geschützte Tier
-
und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Insbesondere der Baumbe-
stand, der
Waldbestand und der Sandmagerrasen sowie die ruderalen Wiesen bilden wert-
gebende Biotopstrukturen. Artenschutzrechtlich bedeutsam sind insbesondere die nachge-
wiesenen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Totholzkäfer. Südlich des Änderungsbereiches
befinden s
ich in ca. 100 m Entfernung verschiedene Schutzgebiete nach Naturschutzrecht.
Der Bebauungsplan W 67
–
Ehem. Airfield Griesheim
–
setzt umfassende Maßnahmen zur
Eingriffsvermeidung und
-
minimierung sowie zum Ausgleich fest. Der erforderliche
externe
na-
turs
chutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch die Um-
setzung einer externen Kompensationsfläche, die südlich an den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans angrenzt, sowie durch die Zuordnung von Ökopunkten aus einer geeigneten Öko-
ko
ntomaßnahme kompensiert. Auf der externen Ausgleichsfläche werden zudem biotop
-
und
artenschutzrechtliche Ausgleichs
maßnahmen umgesetzt.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplan
e
s an sich verursacht keine erheblichen oder ne-
gativen
Beeinträchtigungen der Umwelt. Die Abarbeitung und Bewältigung der Belange des
Artenschutzes, des Biotopschutzes, der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
,
des Baum-
schutzes
sowie der Denkmalpflege
erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder
im R
ahmen von Bauantragsverfahren
,
Baumfällanträgen
und
Anträgen auf
denkmalschutzrechtliche Genehmigung
–
unabhängig von der Änderung des Flächennut-
zungsplanes.
18.
Änderung des Flächennutzungsplans
Seite
26
7.
Quellen
AGDS
-
Archäologische Grabung und Dokumentation (Februar/März 2023): Bauvorgreifendes
arc
häologisches Gutachten EV 2023/0627
„
Ehemaliges Airfield Griesheim / Griesheimer
Sand
“
Ergebnisse der Altkarten
-
und Luftbildauswertung
Burghardt und Partner, Ingenieure (07/2024): Gutachterliche Stellungnahme
–
Klimatische Be-
deutung der Planfläche des Vor
habens „B
-
Plan Gebiet W 67“
DMT GmbH & CO. KG (22.07.2022): Orientierende Baugrunduntersuchung
–
Endbericht
–
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(HLNUG,
2017):
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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
(HLNUG,
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griffsdatum: 02.11.2024)
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
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(HLNUG,
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NaturegVie-
werHessen: www.natureg.hessen.de. (Zugriffsdatum: 02.11.2024)
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fahrens
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-
genetische Rekonstruktion,
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PlanÖ (11/2024, aktualisiert 03/202
6
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67 „Ehem.
Airfield Griesheim“ Stadt Darmstadt
PlanÖ (03/2023): Artenschutzrechtliches Kurzgutachten zum geplanten Gebäudeabbruch in-
nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans W 67 „Ehem. Airfield Griesheim“ so-
wie im Bereich der südlich gelegenen Ausgleichsfläch
e (12.12.2022, aktualisiert
Februar
2023
und März
2023, redaktionell
geändert
Mai 2025
)
Wissenschaftsstadt Darmstadt (09/2003): Landschaftsplan
Dezernat
VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (15)
Orte (5)
- Mina-Rees-Straße 12
- Ohlystraße 75
- Flughafenstraße
- Karlstraße 6
- Fritz-Bauer-Straße 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0230
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00