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2026/0230

18. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehem. Airfield Griesheim - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 10.08.2026

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8342 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0230 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
264 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 18. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehem. Airfield Griesheim - 
(Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield  Griesheim – 
wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 (Vorlage -Nr. 2022/0083) 
entsprechend der Neubestimmung der Waldgrenze geändert und verkleinert (siehe Abb. 1, 
Seite 4). Die Zielsetzung einer gewerblichen Entwicklung bleibt unverändert.  
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereichs der 
18. Änderung des Flächennutzungsplans  (Abb. 1, Seite 4) wird beschlossen.

- 3 - 
B. Offenlagebeschluss  
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim gingen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in 
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der 
Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.  
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Ehem. Airfield 
Griesheim) laut Anlage 2 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) wird 
zugestimmt. 
3. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowi e der 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 2 BauGB 
wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen sowie die wesentlichen 
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu verö ffentlichen und 
öffentlich auszulegen . 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Planentwurf der 18. Änderung des FNP  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht der 18. Änderung des FNP  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.08.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2026:  
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das 
Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ sowie eine Teilfläche in einer Größe  von ca. 2,1 ha 
als „Waldfläche“ dargestellt.  
 
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – soll Planungsrecht für ein 
Gewerbegebiet geschaffen werden. Im nördlichen Teil des Plangebietes soll das geplante 
Einsatztrainingszentrum der Generalzoll direktion (ETZ) entstehen.  
 
Da der tatsächliche Baumbestand mit der zeichnerischen Darstellung der „Waldflächen“ im 
Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, wurde in Abstimmung mit der unteren 
Forstbehörde die Waldgrenze entsprechend der tatsächlich vorha ndenen Gegebenheiten neu 
festgelegt. Diese Waldgrenze wurde in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen.  
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, muss der Flächennutzungsplan für ein e Teilfläche geändert 
werden. Die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 ist für diesen Teil 
hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie in kleinem Umfang von 
„Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ zu ändern.  
 
 
Verfahren 
Das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 
wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022 
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Paralle lverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim –. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
wurde vom Magistrat am 31.05.2023 beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung im 
Darmstädter ECHO erfolgte die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 12.06.2023 bis 
einschließlich 12.07.2023.  
 
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die Veröffentlichung im Internet s owie die öffentliche 
Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und 
Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen 
Stellungnahmen gemäß §  3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Offenlage des Beba uungsplans 
W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – erfolgt hierzu parallel (MV -Nr. 2026/0231). 
 
 
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
 
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ändert sich gegenüber  
dem Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderu ng des Flächennutzungsplans vom 19.05.2022.  
Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens W 67 – Ehem. Airfield  Griesheim – durchgeführte 
Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans 
2006 ab. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die auf dem aktuellen 
Bestand basierende und neu bestimmte Waldgrenze angepasst. Ei ngriffe in den vorhandenen 
Wald sind nicht vorgesehen.

- 5 - 
Der geänderte Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine 
Fläche von ca. 0,8 ha.  
 
 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit neuem 
Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 
(ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Ergänzung  
 
 
B. Offenlagebeschluss 
 
Zu 1.: 
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1 
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging en 
keine Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 18. Änderung des 
Flächennutzungsplans ein.  
 
Nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird die Prüfung der 
Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen fortgeschrieben. Im 
Rahmen des Feststellungsbeschlusses wird über die endgültige Prüfung der Stellungnahmen 
(Abwägung) entschieden.

Zu 2. und 3.: 
 
Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield 
Griesheim – in Anlage 2 und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird 
zugestimmt. 
 
Die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung 
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.  
 
Die o. g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind 
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §  3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu 
legen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter ECHO  im Internet zu 
veröffentlichen sowie im Stadtplanungsamt öffentlich auszulegen . 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

2026/0230

8271 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0230 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 18. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehem. Airfield Griesheim - 
(Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield  Griesheim – 
wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 (Vorlage -Nr. 2022/0083) 
entsprechend der Neubestimmung der Waldgrenze geändert und verkleinert (siehe Abb. 1, 
Seite 4). Die Zielsetzung einer gewerblichen Entwicklung bleibt unverändert.  
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereichs der 
18. Änderung des Flächennutzungsplans  (Abb. 1, Seite 4) wird beschlossen.  
 
B. Offenlagebeschluss  
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim gingen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in

- 2 - 
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der 
Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.  
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Ehem. Airfield 
Griesheim) laut Anlage 2 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) wird 
zugestimmt. 
3. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 2 BauGB 
wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen sowie die wesentlichen 
bereits vorlie genden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und 
öffentlich auszulegen . 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Planentwurf der 18. Änderung des FNP  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht der 18. Änderung des FNP  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2026: 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das 
Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ sowie eine Teilfläche in einer Größe von ca. 2,1 ha 
als „Waldfläche“ dargestellt.  
 
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – soll Planungsrecht für ein 
Gewerbegebiet geschaffen werden. Im nördlichen Teil des Plangebietes soll das geplante 
Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion (ETZ) entstehen.  
 
Da der tatsächliche Baumbestand mit der zeichnerischen Darstellung der „Waldflächen“ im 
Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, wurde in Abstimmung mit der unteren 
Forstbehörde die Waldgrenze entsprech end der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten neu 
festgelegt. Diese Waldgrenze wurde in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen.  
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert 
werden. Die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 ist für diesen Teil 
hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie in kleinem Umfang von 
„Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ zu ändern.  
 
 
Verfahren 
Das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield  Griesheim – 
wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022 
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim –. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
wurde vom Magistrat am 31.05.2023 beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung im 
Darmstädter ECHO erfolgte die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 12.06.2023 bis 
einschließlich 12.07.2023.  
 
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche 
Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungspl ans mit Begründung und 
Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen 
Stellungnahmen gemäß §  3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Offenlage des Bebauungsplans 
W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – erfolgt hierzu parallel (MV -Nr. 2026/0231). 
 
 
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
 
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ändert sich gegenüber  
dem Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans vom 19.05.2022.  
Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – durchgeführte 
Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans 
2006 ab. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die auf dem aktuellen 
Bestand basierende und neu bestimmte Waldgrenze angepasst. Eingriffe in den vorhandenen 
Wald sind nicht vorgesehen.

- 4 - 
Der geänderte Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine 
Fläche von ca. 0,8 ha.  
 
 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit neuem 
Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 
(ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Ergänzung  
 
 
B. Offenlagebeschluss 
 
Zu 1.: 
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1 
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging en 
keine Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 18. Änderung des 
Flächennutzungsplans ein.  
 
Nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird die Prüfung der 
Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen fortgeschrieben. Im 
Rahmen des Feststellungsbeschlusses wird über die endgültige Prüfung der Stellungnahmen 
(Abwägung) entschieden.

- 5 - 
Zu 2. und 3.: 
 
Dem vorliegenden Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield 
Griesheim – in Anlage 2 und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird 
zugestimmt. 
 
Die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung 
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.  
 
Die o. g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind 
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §  3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu 
legen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter ECHO  im Internet zu 
veröffentlichen sowie im Stadtplanungsamt öffentlich auszulegen . 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

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Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
05.08
.2026
 
Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
Seite 
1
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
1
.1
 
Regierungspräsidium Darmstadt, 
64278 Darmstadt
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2023:
 
 
A. Beabsichtigte Planung
 
Ziel der Planung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine Gewerbe-
gebietsentwicklung auf der Konversionsfläche des ehemaligen Airfield 
Griesheim.
 
Auf dem rund 7,2
 
ha großen Gelände soll durch Ausweisung eines Ge-
werbegebiets im Bebauungsplan W 67 die Ansiedlung kleinerer und gr
ö-
ßerer Gewerbebetriebe aller Art sowie von Geschäfts
-
, Büro
-
 
und Ver-
waltungsgebäuden oder Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale und 
gesundheitliche Zwecke ermöglicht werden. Der nordöstliche Bereich 
des künftigen Plangebiets soll als Wald festgesetzt
 
werden.
 
 
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel im 
Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans.
 
 
Das Plangebiet W 67 grenzt westlich an das Stadtgebiet der Stadt Gries-
heim an. In diesem unmittelbar 
angrenzenden Bereich beabsichtigt die 
Stadt Griesheim die Aufstellung der Bebauungspläne „Griesheimer An-
ger“ und „Sondergebiet TU“.
 
 
 
 
1.1.1
 
B. Stellungnahme
 
 
I. Abteilung III Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr
 
 
Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB nehme ich zu der o. g. Bauleitpla-
nung aus der Sicht der 
Raumordnung 
wie folgt Stellung:
 
 
1.
 
Dezernat III 31.1 
–
 
Regionalplanung und Dezernat III 31.2 
–
 
Re-
gionale Siedlungs
-
 
und Bauleitplanung, Bauwesen
 
 
Zu der vorliegenden B
auleitplanung der Stadt Darmstadt wird festge-
stellt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 „Ehem. Air-
field Griesheim“ eine Gesamtfläche von ca. 7 ha umfasst und im Regio-
nalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2020 (RPS/Reg-
FNP 2010) zu c
a. 5,7 ha als „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe, 
Abwägungsvorschlag:
 
D
ie Hinweise
, dass aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken 
gegen 
die Bauleitplanung bestehen, w
e
rde
n
 
zur Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
05.08
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Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Planung“ und zu ca. 1,3 ha als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ aus-
gewiesen ist. Ferner werden ca. 0,6 ha des „Vorranggebiets für Forst-
wirtschaft“ von einem „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ überl
agert.
 
 
Der Flächennutzungsplan sieht für den fraglichen Bereich zwar bereits 
eine gewerbliche Nutzung (im westlichen Bereich) und Wald (im östli-
chen Bereich) vor. Aufgrund der konkretisierenden Planung des Bebau-
ungsplans W 67 ergibt sich im Übergangsberei
ch von gewerblicher zur 
Waldnutzung jedoch Änderungsbedarf für zwei insgesamt 0,8 ha große 
Flächen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung 
zu tragen.
 
 
Gemäß RPS/RegFNP 2010 Ziel Z3.4.2
-
4 hat die bauleitplanerische 
Ausweisung von Industrie
-
 
und Gewerbegebieten innerhalb der in der 
Karte dargestellten „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand 
und Planung“ stattzufinden.
 
 
Lt. RPS/RegFNP 2010 Ziel Z10.2
-
12 sollen die im Regionalplan darge-
stellten „Vorranggebiete für Forstwirtschaft“ dauerha
ft bewaldet bleiben. 
Die Walderhaltung hat hier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsan-
sprüchen.
 
 
Gemäß RPS/RegFNP 2010 Ziel Z4.3
-
2 und Ziel Z4.3
-
3 darf die Funktion 
der Regionalen Grünzüge durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt 
werden. Planungen und V
orhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Be-
einträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaus-
halts oder der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen 
Verhältnisse führen können, sind in den Regionalen Grünzügen nicht 
zulässig.
 
Hierzu zählen neben Wohnungsbau
-
 
und gewerblicher Nut-
zung auch Sport
-
 
und Freizeiteinrichtungen mit einem hohen Anteil bau-
licher Anlagen, Verkehrsanlagen sowie andere Infrastrukturmaßnah-
men. Im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hat jede weitere Sied-
lungs
tätigkeit zu unterbleiben. Ferner sind Abweichungen nur aus Grün-
den des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass 
gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher 
Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion dem „Vorranggeb
iet Regi-
onaler Grünzug“ zugeordnet werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
05.08
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Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Die vorliegende Planung entspricht weitestgehend den regionalplaneri-
schen Festlegungen. Ob hinsichtlich kleinräumiger Divergenzen Zielver-
stöße gegeben sein könnten, ist auf der Grundlage der Kartendarstel-
lung des
 
RPS/RegFNP im Maßstab 1:100.000 nicht erkennbar.
 
 
Insofern bestehen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken ge-
gen die Bauleitplanung der Stadt Darmstadt.
 
 
1.1.2
 
II. Abteilung IV/Da
–
 
Umwelt Darmstadt
 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt 
-
 
Abteilung Umwelt 
Darmstadt 
-
 
zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit:
 
 
1.
 
Dezernat IV/Da 41.1 
–
 
Grundwasser
 
 
Gegen den vorgelegten Bauleitplan bestehen aus Sicht des vorsorgen-
den Grundwasserschutzes und der öffentlichen 
Wasserversorgung 
keine grundsätzlichen Bedenken. Erläuterungen und Hinweise zur Lage 
im Wasserschutzgebiet und des vorsorgenden Grundwasserschutzes 
wurden hinreichend vorgenommen.
 
 
Ich bitte Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
 
 
Deckungsnachweis
 
 
B
itte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Bauge-
biet dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink
-
, Betriebswasser) ist zu er-
mitteln (Jahresmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist 
bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverw
endung zu achten. Der 
Nachweis, dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen 
Wasserversorger gedeckt werden kann, ist zu erbringen.
 
 
Versickerung von Niederschlagswasser
 
 
Sollte eine Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nieder-
schlagswasse
r geplant sein, ist eine qualitative Beeinträchtigung des 
Grundwassers durch diese auszuschließen. Das Arbeitsblatt DWA
-
A 
138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zum Grund
-
 
und Niederschlag
s
w
asser
 
sind Gegenstand 
des 
Umweltberichts zur 
Flächennutzungsplanänderung
 
und werden in den Kapi-
teln 4 und 5 abgearbeitet, bewältigt und berücksichtigt. Der Umweltbericht 
wird zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt
.
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Beba
uungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt.
 
Die
 
Hinweise zum 
Grund
-
 
und Niederschlag
s
w
asser
 
w
e
rden daher 
parallel 
im Bebauungsplanverfah-
ren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA
-
M 153 „Handlungs-
empfehlung
en zum Umgang mit Regenwasser“ sind zu beachten. Die 
Mächtigkeit des Sickerraums sollte, bezogen auf den mittleren höchsten 
Grundwasserstand, mindestens 1 Meter betragen.
 
 
UVP
 
 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerk-
mal Grundwasse
r angemessen einzugehen: Beschreibung und Bewer-
tung des Bestands (z.B. Grundwasserflurabstände, Grundwasserneubil-
dung, Verschmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwasser-
vorkommens), Darstellung der bau
-
, anlage
-
 
und nutzungsbedingten 
Auswirkungen (qu
alitativ und quantitativ) der Planung auf das Grund-
wasser (z.B. Verminderung der Grundwasserneubildung, mögliche Stof-
feinträge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagswasser), 
Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der 
Auswirkung
en.
 
 
1.1.3
 
2.
 
Dezernat IV/Da 41.2 
–
 
Oberflächengewässer
 
 
Starkregen
 
 
Das Plangebiet wird gemäß der Starkregen
-
Hinweiskarte einen Starkre-
gen
-
Index von „Mittel“ bis „Erhöht“ zugeordnet.
 
 
Ich empfehle, zu prüfen, ob das Plangebiet hiervon betroffen ist. Das 
Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie kann ent-
sprechende Daten zur Verfügung stellen 
 
(
https://www.hlnug.de/themen/klimawandel
-
und
-
anpassung/pro-
jekte/klimprax
-
projekte/starkregen
-
hinweiskarte
 
).
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. 
Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt.
 
Im Umweltbericht zum Ent-
wurf des Bebauungsplan W 67 wird auf die Starkregenereig
niskarte und die 
Fließpfade im Plangebiet detailliert eingegangen. 
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.4
 
3.
 
Dezernat IV/Da 41.4 
–
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässer-
schutz
 
 
Anforderungen an die 
Niederschlagswasserverwendung
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zur Niederschlag
s
w
asserverwendung
 
sind Gegenstand 
des 
Bebauungsplanverfahren
s
 
W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
im 
Parallelverfahren durchgeführt.
 
Die Hinweise zu
r

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
§ 37 Abs. 4 HWG gibt ferner vor, das Abwasser, insbesondere Nieder-
schlagswasser, von der Person, bei der es anfällt, verwertet werden soll. 
Die Regenwassernutzung ist somit die Regel.
 
Niederschlagswasserverwendung
 
w
e
rden daher im 
parallel geführten
 
Be-
bauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.5
 
Aus den Unterlagen geht hervor, dass im 
Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens ein Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung erarbeitet und 
im Entwurf des Bebauungsplans integriert wird. Mit der geplanten wei-
teren Bodenversiegelung erhöht sich der Oberflächenabfluss im Regen-
wetterfall. Es wird angestre
bt, das Niederschlagswasser vollständig auf 
dem Grundstück zu versickern. Aus den Unterlagen geht hervor, dass 
ein Gutachten von IBL Umwelt und Biotechnik GmbH vom 08.02.2010 
zu dem Ergebnis kommt, dass sich die Böden zur Versickerung von an-
fallendem Niede
rschlagswasser eignen (das Gutachten liegt den vorlie-
genden Unterlagen nicht bei). Vor dem Hintergrund der bisherigen Nut-
zung als Militärstandort sind für geplante Versickerungen entspre-
chende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass durch eine 
Ver
sickerung keine nachteiligen Auswirkungen entstehen.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise zu
r
 
Regenwasserbewirtschaftung
 
w
e
rden daher im 
parallel geführten 
Bebau-
ungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.6
 
Für die gezielte Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser o. 
Oberflä-
chengewässer) ist bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnis 
nach § 8 i. V. m. § 9 WHG zu beantragen. Entsprechende Nachweise 
sind dem Einleitungsantrag beizufügen.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Di
e
 
Hinweise zu
r
 
ordnungsgemäßen Einleitung von Niederschlagswasser
 
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und w
e
rden daher 
im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksich-
tigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Fläc
hennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.7
 
Die angedachte extensive Dach
-
 
und Fassadenbegrünung dient dem 
Rückhalt von Niederschlagswasser und damit der Entlastung der nach-
geschalteten Abwasseranlagen. Die Vorgabe zum Sammeln oder Ver-
wenden von 
Niederschlagswasser durch die Satzung wird ebenfalls den 
Vorgaben nach § 37 Abs. 4 HWG gerecht.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Die
 
Hinweise zu
r
 
extensiven Dach
-
 
und Fassadenbegrünung
 
sind nicht Ge-
genstand der Flächennutzungsplanänderung und w
e
rden daher
 
im 
parallel
 
Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.8
 
Anforderungen an die Abwasserentsorgung
 
 
Aufgrund der räumlichen Nähe erfolgt derzeit die Abwasserentsorgung 
über die öffentliche Kanalisation der Stadt Griesheim, im Mischsystem. 
Die sichere Abwasserentsorgung der zusätzlich anfallenden Mengen 
über die Ab
wasseranlagen der Stadt Griesheim ist nachzuweisen. Ent-
sprechend der Unterlagen, wird dies von Seiten der Stadt Darmstadt im 
weiteren Verlauf geprüft.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise 
we
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise zu
r
 
Abwasserentsorgung
 
sind nicht Gegenstand der Flächennut
zungsplanände-
rung und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.9
 
4.
 
Dezernat IV/Da 41.5 
–
 
Bodenschutz
 
 
Zu dem o. a. Vorhaben nehme ich 
aus bodenschutzfachlicher Sicht wie 
folgt Stellung:
 
 
a.
 
Nachsorgender Bodenschutz
 
 
Auf dem Plangebiet befinden sich folgende bereits umwelttechnisch un-
tersuchte Kontaminationsverdachtsflächen: KVF 1,2,4,15 (s. Anlage AL-
TIS
-
Datenblatt).
 
 
Aufgrund der 
Untersuchungsergebnisse besteht kein weiterer Untersu-
chungsbedarf hinsichtlich des Wirkungspfades Boden
-
Grundwasser. In 
der Begründung unter Punkt 9 werden die Ergebnisse der Untersuchun-
gen wiedergegeben.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zum 
nachsorgenden Bodenschutz
 
sind Gegenstand 
des Um-
weltberichts zur 
Flächennutzungsplanänderung
 
in den Kapiteln 4 und 5
, der 
zur Offenlage der 
Flächennutzungsplanänderung vorgelegt
 
wird
.
 
 
Die
 
Hinweise 
zum Bebauungsplan
 
sind nicht Gegenstand der Flächennut-
zungsplanänderung 
und 
w
erden
 
daher im 
parallelen 
Bebauungsplanverfah-
ren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 
18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Es ist beabsichtigt, auf dem Standort das anfallen
de Oberflächenwasser 
zu bewirtschaften. Teil der Überlegungen ist die Versickerung vor Ort. 
Für eine Bewertung dieser Fragestellung reichen die Unterlagen nicht 
aus. Es ist unter Punkt 14.6 der Begründung zu dieser Fragestellung ein 
Konzept angekündigt, da
ss Teil des Bebauungsplans werden soll.
 
 
Ich bitte, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Bebau-
ungsplan aufzunehmen bzw. (s. Punkt V. 2 Bodenveränderungen der 
textlichen Festsetzungen):
 

 
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Bode
n erfordern, 
ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei 
den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen 
Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der zuständi-
gen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abte
ilung Um-
welt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen.
 
 
Darüber hinaus ist bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den 
Boden erfordern, ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuzie-
hen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Ab
s.3 Bun-
des
-
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der 
Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile 
oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allge-
meinheit herbeizuführen.
 
 
1.1.10
 
b.
 
Vorsorgender Bodenschutz
 
 
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, 
§ 1a Abs. 2 Baugesetzbuch. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Be-
einträchtigungen seiner 
natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion 
als Archiv der Natur
-
 
und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermie-
den werden, § 1 Satz 3 Bundes
-
Bodenschutzgesetz.
 
 
Die Behandlung des Schutzguts Boden gliedert sich in Anlehnung an 
Anlage 1 BauGB in folgende
 
Punkte, auf die im Umweltbericht einzuge-
hen ist:
 
 
1.
 
Bodenziele
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zum vorsorgenden 
Bodenschutz
 
sind Gegenstand 
des Um-
weltberichts zur 
Flächennutzungsplanänderung
 
in den Kapiteln 4 und 5
, der
 
zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt
 
wird
.
 
Die
 
Hinweise zu
m
 
vor
sorgenden Bodenschutz
 
w
e
rden 
auf Ebene des 
Be-
bauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
o
 
Beschreibung der Ziele und Bodenschutzklausel im Umweltbe-
richt
 
 
2.
 
Bestandsaufnahme Boden und Bodenfunktionen
 
o
 
Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen (z. B. auf 
der Grundlage der Bodenfunktionsbewertung des Bodenvie-
wers 
http://bodenviewer.hessen.de/viewer.htm
)
 
 
3.
 
Vorbelastungen Boden
 
o
 
Prüfung des Planbere
iches auf bekannte Bodenverunreinigun-
gen (nachsorgender Bodenschutz)
 
 
4.
 
Zusammenfassende Bewertung Boden
 
o
 
Darlegung der Schlussfolgerung aus Bestandsaufnahme und 
Vorbelastungen
 
 
5.
 
Boden und Erheblichkeit des Eingriffes
 
o
 
Ableitung der Erheblichkeit im Umweltberic
ht aus Flächen-
größe, Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfül-
lungsgrad und der zu erwartenden Funktionsminderung
 
 
6.
 
Auswirkungsprognose Boden bei Nichtdurchführung der Planung
 
o
 
Entspricht i.
 
d.
 
R. dem Ist
-
Zustand
 
 
7.
 
Auswirkungsprognose Boden bei Durchführung der Planung
 
o
 
Gegenüberstellung der Durchführung und Nicht
-
Durchführung
 
o
 
Erarbeitung einer Bilanzierung
 
o
 
Ableitung des Kompensationsbedarfs
 
 
8.
 
Vermeidung und Verringerung des Bodeneingriffes
 
o
 
Beschreibung von Maßnahmen z
ur Reduzierung des Flächen-
verbrauchs
 
o
 
Vorrangige Inanspruchnahme von Böden mit geringerem Funk-
tionserfüllungsgrad
 
 
9.
 
Bodenausgleichsmaßnahmen
 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der 
Planung ausgehen, sollten durch geeignete

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Kompensation
smaßnahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf 
Böden, auf denen die Kompensationsmaßnahmen durchgeführt 
werden, der Erfüllungsgrad der betroffenen Bodenfunktionen erhöht 
werden.
 
Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen zu verbes-
sern und aufzuwert
en.
 
 
Beispiele:
 

 
Entsiegelung,
 

 
Rekultivierung von Abbaustäten, Altablagerungen usw.,
 

 
Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen,
 

 
Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn diese keine 
bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen,
 

 
Oberbodenauftrag,
 

 
Bodenlockerung,
 

 
Nutzungsextensivierung,
 

 
Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten,
 

 
Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterbinden der ent-
sprechenden Wirkungspfade,
 

 
erosionsmindernde Maßnahmen.
 
 
Zusatz bei einer 
Eingriffsfläche über 10.000 m²:
 
„Die ausschließliche Beschränkung auf eine arten
-
 
und biotopbezogene 
Kompensation ist nicht ausreichend. Die Grundlagen für die Bewertung 
und Berechnung planungsbedingter Bodenbeeinträchtigungen, mögli-
cher Minderungsmaßnahme
n und zur Ermittlung des resultierenden 
Kompensationsbedarfs für das 
Schutzgut Boden 
sind der Arbeitshilfe 
„Kompensation des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung nach 
BauGB 
–
 
Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das 
Schutzgut Boden i
n Hessen und Rheinland Pfalz“ des Hessischen Lan-
desamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und dem 
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland
-
Pfalz zu entnehmen. 
Dieses Regelwerk ist abrufbar unter
 
https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/arbeit-
hilfe_kompensation_boden_bauleitplan_2.pdf
“.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Die neue hessische Kompensationsverordnung vom 26.10.2018 fordert 
eb
enfalls eine solche weitergehende Berücksichtigung des Schutzgutes 
Boden.
 
 
Die hierfür geforderte gutachterliche Betrachtung liegt grundsätz-
lich dem Umweltbericht als eigenständiges Dokument (Bodenkun-
dliches Gutachten) bei.
 
 
10.
 
Planungsalternativen Boden
 
Die Angaben im Umweltbericht müssen erkennen, inwieweit die be-
absichtigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich 
genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, 
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung 
vermieden ode
r vermindert werden kann (Planungsalternativen).
 
 
11.
 
Monitoring Boden
 
o
 
Darstellung der Wirksamkeit der getroffenen Vermeidungs
-
, 
Verminderungs
-
 
und Ausgleichmaßnahmen
 
 
12.
 
Allgemeine Zusammenfassung Boden
 
 
Details zur Durchführung der Umweltprüfung aus Sicht des S
chutzguts 
Boden finden sich in der im Auftrag des Hessischen Ministeriums für 
Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellten „Ar-
beitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwä-
gung und der Umweltprüfung nach BauGB in He
ssen“. Diese Arbeits-
hilfe ist nebst kommentierten Prüfkatalogen und Auswertungskarten auf 
der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geolo-
gie einsehbar: 
http://www.hlug.de/start/b
oden/planung.html
 
 
Bodenkundliche Baubegleitung:
 
Das Neubauvorhaben ist durch eine Bodenkundliche Baubegleitung 
(BBB) zu begleiten.
 
Sie kann Teil der ökologischen Baubegleitung sein, die für die Schutz-
güter Pflanzen und Tiere bereits vorgesehen ist, sofern
 
das beauftragte 
Büro die notwendige Fachkunde nachweisen kann. Grundsätzliches Ziel 
ist die Vermeidung bzw. Minderung möglicher Beeinträchtigungen im 
Zuge der Baumaßnahme.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
 
Die Bodenkundliche Baubegleitung muss im Rahmen der Bauüberwa-
chung vor Ort auf den
 
Baustellen regelmäßig präsent sein, um den Um-
gang mit den Böden (Bodenabtrag, Bodentrennung, Zwischenlagerung, 
Wiedereinbau, Rekultivierung) überwachen zu können. Im Zuge der 
Überwachung hat die bodenkundliche Baubegleitung ein Bautagebuch 
zu führen, in d
em alle bodenrelevanten Belange dokumentiert werden.
 
 
1.1.11
 
5.
 
Dezernat IV/Da 43.1 
–
 
Strahlenschutz, Immissionsschutz
 
 
Gegen den geplanten Bebauungsplan W 67 „Ehem. Airfield Griesheim“ 
bestehen hinsichtlich der von mir zu 
vertretenden Belange des Immissi-
onsschutzes Bedenken.
 
 
Durch die vorliegende Planung und den seitens der Stadt Griesheim in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Griesheimer Anger“ kommt es 
zu einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes nach §
 
50 BImSchG, 
da 
hier ein Gewerbegebiet neben ein allgemeines Wohngebiet geplant 
wird. Nach aktuellen Planungen soll im westlichen Bereich des Baufel-
des eine Sportanlage mit Außenbereich und Raumschießanlage für das 
Einsatz
-
 
und Trainingszentrum des Zolls entstehen. Mit
 
der schalltech-
nischen Untersuchung der KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH vom 
28.02.2023, Az: 2022
-
0447
-
809
-
2 wird die Machbarkeit der Planungen 
durchaus gegeben sein. Ein weiterführendes Baugesuch ist allerdings 
weiterhin schallgutachterlich zu begleiten.
 
 
Sollten sich außerdem das Einsatz
-
 
und Trainingszentrums des Zolls 
nicht ergeben, besteht bei den aktuellen Planungen ein hohes Konflikt-
potential in diesem Bereich.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zum 
Immissionsschutz
 
sind Gegenstand 
des Umweltberichts 
zur 
Flächennutzungsplanänderung
 
in den Kapiteln 4 und 5
, der 
zur Offenlage 
der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt
 
wird
.
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstad
t 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt.
 
Immissionsschutz
-
maßnahmen zur 
Konfliktbewältigung werden 
im 
parallelen
 
Bebauungsplan-
verfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksicht
igt
 
und bewältigt
.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.12
 
III. Abteilung IV/Wi
 
–
 
Umwelt Wiesbaden
 
 
1. Dezernat IV/Wi 44 
–
 
Bergaufsicht
 
Ein Fachbeitrag der Bergbehörde liegt mir noch nicht vor. Er wird gege-
benenfalls nachgereicht. 
(Anm.: s. Nachtrag unten)
 
 
Nachtrag vom 10.07.2023 (siehe unte
r Ziffer 1.1.21
)
 
1.1.13
 
IV. Abteilung V 
–
 
Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur
-
 
und Ver-
braucherschutz
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
05.08
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Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
Seite 
12
 
von 
25
 
 
Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
 
1. Dezernat V 52 
–
 
Forsten
 
 
Grundsätzliches
 
Die im Plangebiet vorhandenen Waldflächen sind im vorliegenden Be-
bauungsplan als Wald aufgenommen. Hierzu wird auf die Seite 14 der 
Allgemeinen Zie
le und Zwecke der Planung Vorentwurf (§ 2a Abs. 1 
BauGB) des Bebauungsplans W 67 sowie den Entwurf des Bebauungs-
plans verwiesen: „In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde wurde 
die Waldeigenschaft festgestellt und die Waldgrenze entsprechend der 
tatsächl
ich vorhandenen Gegebenheiten definiert und neu festgelegt. 
Diese Waldgrenze wurde in den Entwurf des Bebauungsplans aufge-
nommen.“ Wald ist auf folgenden Flurstücken betroffen: Gemarkung 
Darmstadt Bezirk 6, Flur 117, Flurstück Nr. 1/7 und 3 (jeweils im öst
li-
chen Bereich).
 
 
Wald erfüllt, insbesondere in Zeiten des Klimawandels, wichtige Funkti-
onen. Dies gilt insbesondere für die Wälder im Rhein
-
Main
-
Gebiet. 
Hierzu wird auf die vielfältigen Schutz
-
, Nutz
-
, Klima
-
schutz
-
 
und Erho-
lungsfunktionen des Waldes verw
iesen. Der Wald im Plangebiet dient 
besonders auch als Sicht
-
 
und Lärmschutz der Bevölkerung vor den sich 
unmittelbar östlich anschließenden Autobahnen und dem Darmstädter 
Autobahnkreuz.
 
 
Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt wird daher 
festgehalten, dass 
Bereiche mit überwiegend waldbaulicher Nutzung besonders schutz-
würdige Waldflächen mit sich vielfach überlagernden ökologischen 
Funktionen sind, die entsprechend ihrer Sozialfunktion zu bewirtschaf-
ten sind (s. a. Seite 16 der Allgemeine 
Ziele und Zwecke der Planung 
Vorentwurf (§ 2a Abs. 1 BauGB)).
 
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem 
Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt.
 
 
Die
 
im Bauleitplanverfahren, 
entsprechend der tatsächlich vorhandenen Ge-
gebenheiten
 
neu bestimmte 
Waldgrenze
 
wird 
auch im 
Entwurf zur 18. FNP
-
Änderung 
berücksichti
gt. 
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
Die Darstellung der Waldgrenze wird in der Planzeichnung geändert.
 
 
 
Die Darstellung des Waldes als Wald im vorliegenden Bebauungsplan 
wird daher ausdrücklich begrüßt, sollte jedoch als 
Festsetzung gemäß 
§
 
9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB erfolgen.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Der Hinweis zur 
Festsetzung gemäß §
 
9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB 
wird 
im Be-
bauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
berücksichtigt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Vorläufige Prüfung der 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
1.1.14
 
Gegen die vorgelegte Planung bestehen keine grundsätzlichen Beden-
ken, sofern negative Auswirkungen auf die Waldbestände ausgeschlos-
sen sind und die u. a. Ausführungen beachtet werden. Eine Schädigung 
oder 
Inanspruchnahme der angrenzenden Bestände, beispielsweise im 
Rahmen der Bauphase, ist auszuschließen. Im Zweifelsfall ist das Forst-
amt Darmstadt als untere Forstbehörde einzubeziehen.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zu 
Waldbeständen 
sind Gegenstand 
des Umweltberichts zur 
Flächennutzungsplanänderung
 
in den Kapiteln 4 und 5
,
 
der
 
zur Offenlage 
der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt
 
wird
.
 
Die 18. Flächennutzungs
-
planänderung der Wissenschafftss
tadt Darmstadt wird zusammen mit dem 
Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
im 
Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zu 
Waldbeständen
 
w
e
rden da-
her 
parallel 
im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.15
 
Im Vorentwurf des Bebauungsplanes 
ist lediglich ein Abstand der Bau-
grenze von 5 m zur Waldgrenze festgesetzt.
 
Die maximale Gebäude-
höhe beträgt 20 m. Grundsätzlich wird empfohlen, auch wenn eine ge-
setzliche Verpflichtung hierzu nicht besteht, eine Baumlänge Abstand 
zwischen den Anlagen und dem Wald einzuhalten, um künftige Konflikte 
und mögliche Schäden durch hera
bfallende Äste und umstürzende 
Bäume zu vermeiden.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. A
irfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zum 
Abstand 
der Baugrenzen zur Waldgrenze
 
sind nicht Gegenstand der Flächennut-
zungsplanänderung und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.16
 
Der Zugang über die Wege in die an den vorliegenden Bebauungsplan 
östlich angrenzenden Waldflächen darf grundsätzlich nicht beeinträch-
tigt werden. Hierzu wird die 
Abstimmung mit dem Forstamt Darmstadt 
empfohlen.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zum 
Zugang 
zum Wald 
sind nicht Gegenstand der Flächennutzun
gsplanänderung und

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
05.08
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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14
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.17
 
Zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung gemäß §
 
2 (4) 
BauGB wird darauf verwiesen, dass dort auch die Auswirkungen der 
Festsetzungen des Bebauungsplanes auf den Wald separat darzulegen 
sind.
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wis
senschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt.
 
Die
 
Hinweise 
zu 
Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Wald 
sind nicht Gegenstand der 
Flächennutzungsplanänderung 
und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfah-
ren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.18
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 18. Änderung des 
Flä-
chennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
gemäß § 2a Abs. 1 
Baugesetzbuch
 
Gegen die Inanspruchnahme der im Regionalplan Südhessen / Regio-
naler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) als „Vorrangge-
biet für Forstwirtschaft“ ausgewiesenen Fläche
n bestehen keine Beden-
ken, da es sich nicht um Wald im Sinne des hessischen Waldgesetzes 
handelt.
 
 
Es wird angeregt, in der Darstellung des Flächennutzungsplans (Abbil-
dungen 1 und 2) auch den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 
-
 
Ehem. Airfield Grieshe
im 
-
 
zur besseren Übersichtlichkeit einzuzeich-
nen.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Der Anregung wird nicht entsprochen.
 
 
Begründung:
 
Da sich die Geltungsbereiche des Bebaungsplans W
 
67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim
 
–
 
und der 18. Änderung des Flächennutzungsplans teilweise 
überlage
r
n, wird von einer Darstellung beider Geltungsbereiche in den 
Abbildungen 1 und 2 abgesehen.
 
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
 
1.1.
19
 
2. Dezernat V 
53.1 
–
 
Naturschutz (Planungen und Verfahren)
 
Von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan
-
Änderung sind 
keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht unmittelbar betroffen. Ca. 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis 
genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
80 m südlich liegen jedoch das VSG 6117
-
401 „Griesheimer Sand“ und 
das FFH
-
Geb
iet 6117
-
304 „Ehemaliger August
-
Euler
-
Flugplatz von 
Darmstadt“, zu denen im Rahmen einer FFH
-
Vorprüfung Aussagen zu 
treffen sind, ob Beeinträchtigungen für die Natura 2000
-
Gebiete zu er-
warten sind. Hier ist auch die kumulative Wirkung der angrenzenden 
Baul
eitplanung der Stadt Griesheim zu beachten (Bebauungsplan „Son-
dergebiet TU“, Bebauungsplan „Griesheimer Anger“).
 
 
Innerhalb des Plangebiets kommen an verschiedenen Stellen Sandma-
gerrasen vor, die nach § 30 BNatSchG geschützt sind und nicht zerstört 
oder be
einträchtigt werden dürfen. Dieser Sachverhalt unterliegt nicht 
der bauleitplanerischen Abwägung. Von diesem Verbot kann auf Antrag 
eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen aus-
geglichen werden können (§ 30 Abs. 3 BNatSchG). Das ist aus 
den Un-
terlagen noch nicht ersichtlich und im weiteren Verfahren darzulegen.
 
 
Die im Artenschutzgutachten vom April 2023 ermittelten CEF
-
Maßnah-
men für Grünspecht, Wiedehopf, Turmfalke, Fledermäuse, Zau-
neidechse und Heldbock sind zur Vermeidung artenschutzre
chtlicher 
Verbotstatbestände rechtzeitig vor Baubeginn bzw. Brutbeginn umzu-
setzen.
 
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die fehlende Eingriffsbilanzierung 
im weiteren Verfahren ergänzt wird.
 
 
Begründung:
 
Die
 
Hinweise 
zu
 
Natura
-
2000
-
Verträglichkeitsprüfungen, Sandmagerrasen, 
Artenschutz 
–
 
CEF 
–
 
Maßnahmen sowie Naturschutzrechtliche Eingriffs
-
 
und 
Ausgleichsbetrachtung
 
sind Gegenstand 
des Umweltberichts zur 
Flächen-
nutzungsplanänderung
 
und werden in den Kapiteln 4 und 5 abg
earbeitet, be-
wältigt und berücksichtigt. Der Umweltbericht wird zur Offenlage der Flä-
chennutzungsplanänderung vorgelegt.
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfiel
d 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zu 
Natura
-
2000
-
Verträglichkeitsprüfungen, Sandmagerrasen, Artenschutz 
–
 
CEF 
–
 
Maßnahmen sowie Naturschutzrechtliche Eingriffs
-
 
und 
Ausgleichsbetrachtung
 
w
e
rden daher 
parallel 
im Bebauungsplanver
fahren 
W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.1.20
 
C. Hinweise
 
 
Der 
Kampfmittelräumdienst 
wurde von mir nicht beteiligt. Wie der Be-
gründung zum Bebauungsplan zu 
entnehmen ist, ist eine Beteiligung 
des Kampfmittelräumdienstes bereits vorab durch Sie erfolgt. Es steht 
Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst erneut direkt zu beteili-
gen. Ihre Anfragen können Sie per Email richten an das Regierungsprä-
sidium Darmst
adt, Dezernat I 18, Zentraler Kampfmittelräumdienst:
 
kmrd@rpda.hessen.de.
 
 
Eine 
verfahrensrechtliche Prüfung 
ist nicht erfolgt. Bei Rückfragen 
und zur Beratung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur 
Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
1.1.21
 
Nachtrag vom 10.07.2023:
 
 
im Nachgang zu meiner in o. a. Bauleitplanung am 5. Juli 2023 bereits 
übersandten Stellungnahme gebe ich Ihnen nachstehend noch den 
Fachbeitrag meines 
Dezernats IV/Wi 44, Bergaufsicht
 
zur Kenntnis: 
Als Datengrundlage für die Stellungnahme wurden folgende Q
uellen 
herangezogen:
 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung
: Regionalplan Südhessen/Regiona-
ler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010, Rohstoffsicherungs-
karte (KRS 25) des HLNUG;
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht
 
stehenden Betriebe
: vorlie-
gende und g
enehmigte Betriebspläne;
 
Hinsichtlich des Altbergbaus
: bei der Bergaufsicht digital und analog vor-
liegende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzüber-
sichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die 
Recherche beruht auf d
en in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans in-
ventarisierten Beständen von Berechtsams
-
 
und Betriebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Riss-
blättern. 
Die Stellungnahme basiert daher 
hinsichtlich des Altberg-
baus 
auf ei
ner unvollständigen Datenbasis. 
Anhand dieser Daten-
grundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung genommen:
 
 
Rohstoffsicherung
: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungs-
flächen betroffen.
 
 
Aktuelle Betriebe
: Es befinden sich keine aktuell unter Berg
aufsicht ste-
henden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung.
 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten
: Im Plan-
gebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
 
Dem Vorhaben stehen seitens der Bergaufsicht
 
keine Sachverhalte ent-
gegen.
 
 
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Der Hinweis, dass seitens der Bergaufsicht keine Sachverhalte dem Vorha
-
ben entgegenstehen, w
i
rd zur Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
1.2
 
Forstamt Darmstadt
, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt, 
 
hartmut.mueller@forst.hessen.de
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung 20.06.2023:
 
 
Im Vorfeld zu den beiden Verfahren wurden die Grenzen und 
die Wald-
eigenschaft der Flächen intensiv abgestimmt. Die Waldflächen sind so-
wohl im FNP als auch im Entwurf des B
-
Planes korrekt dargestellt. Ein-
griffe in die bestehenden Waldflächen, die sich im Eigentum der BIMA 
befinden, sind im B
-
Plan wie auch in der F
NP
-
 
Änderung nicht vorgese-
hen.
 
 
Es wird empfohlen im Zuge der vorgesehen Bebauung Waldabstände, 
einzuhalten, die Gefahren von Waldbränden, oder Windwurf
-
 
und Wind-
bruchgefahren für die Gebäude minimieren, oder ausschließen. Es 
sollte hierzu ein Abstand von 
mindestens 25 Meter von der festgestellten 
Waldgrenze eingehalten werden.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Der Hinweis, dass Eingriffe in die bestehenden Waldflächen durch die Pla
-
nung nicht vorgesehen sind,
 
wird
 
zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Der Hinweis
 
des Abstandes 
der
 
Baugrenzen zur Waldgrenze 
ist
 
nicht Gegens
tand der Flächennutzungs-
planänderung und 
wird
 
daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. 
Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.3
 
IHK Darmstadt
, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt 
 
susanne.roncka@darmstadt.ihk.de
 
 
1.3.1
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2023:
 
 
Plananlass ist die Entwicklung von Gewerbeflächen auf der 
Konversi-
onsfläche „Airfield Griesheim“. Diese befinden sich im Westen Darm-
stadts, unmittelbar an der Gemeindegrenze von Griesheim. Die ehema-
ligen Militärflächen befinden sich derzeit im Eigentum der BImA. Diese 
beabsichtigt auf Teilflächen des Plangebiets 
ein Einsatztrainingszent-
rum des Zolls zu entwickeln. Die restlichen Flächen sollen aufgrund der 
verkehrsgünstigen Lage und des benachbarten Gewerbegebiets „Flug-
hafenstraße“ einer gewerblichen Nutzung zur Verfügung gestellt wer-
den.
 
 
Die IHK Darmstadt begrüß
t die Ausweisung von Gewerbeflächen aus-
drücklich. Die Absage der Voruntersuchung von Gewerbeflächen im 
Norden Darmstadts, war ein beunruhigendes Signal für die Wirtschaft. 
Wie die Gewerbeflächenbedarfsanalyse der CIMA 2021 ermittelte, be-
steht bei moderater
 
Trendfortschreibung bis 2040 ein Gewerbeflächen-
bedarf von 150 ha. Der Bedarf wird durch Neuansiedlungen und 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Expansionen aber auch durch notwendige Umstrukturierungsmaßnah-
men älterer Gewerbeflächen generiert, die nicht den aktuellen wirt-
schaftlichen und kl
imatischen Bedarfen standhalten. Vor allem für pro-
duzierendes Gewerbe ist die Anpassung des Gewerbestandortes wäh-
rend des laufenden Betriebes schwer bis gar nicht darstellbar. Wün-
schenswert wäre daher, dass vorliegende Planung Auftakt für eine vor-
rausschau
ende Gewerbeflächenstrategie ist, die Neu
-
 
und Bestandsflä-
chenmanagement bestmöglich miteinander verzahnt.
 
 
1.3.2
 
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung regen wir an, einen An-
schluss an die Autobahnen A 67/A 5 zu prüfen. Die Erschließung des 
Plangebiets ist derzeit über die B46 und die Flughafenstraße geplant. 
Entlang der Flughafenstraße befinden sich mehrere Ein
zelhandels
-
 
und 
Gewerbebetriebe, die regelmäßig LKW
-
Andienungen erhalten, wodurch 
gelegentlich auch der Durchgangsverkehr nicht unwesentlich gestört 
wird. Wir befürchten, dass es durch die Entwicklung des „Griesheimer 
Angers“ zu einer zusätzlichen Belastun
g der Flughafenstraße kommen 
und dies zu Verkehrsproblemen führen wird. Daher regen wir an, eine 
Anbindung an das Autobahnkreuz Darmstadt zu untersuchen. Dies 
würde das Gebiet aufwerten und die Verkehrsbelastung im Quartier 
Flughafenstraße reduzieren.
 
Abwä
gungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zur 
verkehrlichen Erschließung 
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungs-
planänderung und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. 
Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des 
Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.3.3
 
Im Sinne der Flächeneffizienz sollte eine möglichst hohe Grund-
stücksausnutzung angestrebt werden. Die Geschossflächenzahl des 
angrenzenden Hochregallagers sollte auch für das Plangebiet möglich 
sein.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgefüh
rt. 
Der Hinweis
 
zur 
Grundstücksausnutzung
 
ist
 
nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanän-
derung und 
wird
 
daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
1.3.4
 
Durch das Projekt „Zukunftsfähige Gewerbeflächen“ der Wirtschaftsini-
tiative PER
F
O
RM 
GbR konnten in den vergangenen Jahren Erkennt-
nisse hinsichtlich resilienter und attraktiver Gewerbeflächengestaltung 
gesammelt werden, die wir gerne der Wissenschafts
stadt Darmstadt zur 
Verfügung stellen und stehen für einen Austausch jederzeit zur Verfü-
gung.
 
 
Mit unserer zustimmenden Stellungnahme schließen wir nicht aus, dass 
kammerzugehörige Unternehmen Einwände haben können, die uns 
nicht bekannt sind.
 
 
Abwägungsvo
rschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.4
 
DB Immobilien
, Karlstraße 6, 60329 Frankfurt, 
 
baurecht
-
mitte@deutschebahn.com
 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2023:
 
 
auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet die Deutsche 
Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB 
Netz AG bevollmächtigtes Un-
ternehmen, hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentli-
cher Belange zum o. g. Verfahren:
 
 
Gegen die o.
 
g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung 
der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus 
Sicht der 
DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.
 
 
Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Ei-
senbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet 
oder gestört werden.
 
 
Immissionen
 
Durch den 
Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen ent-
stehen Emissionen (insbesondere Luft
-
 
und Körperschall, Abgase, Fun-
kenflug, Abriebe z.
 
B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen 
durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarte
r 
Bebauung führen können.
 
 
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
D
er
 
Hinweis
, dass aus Sicht der DB AG 
und ihrer Konzernunternehmen 
keine Bedenken bestehen,
 
sowie die 
Hinweise 
zu
 
E
mission
en durch den 
Eisenbahnbetrieb
 
w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. Der Hinweis 
zu
 
Emissionen 
durch den Eisenbahnbetrieb
 
w
ird daher 
paralell
 
im Bebauungsplanverfahren 
W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
1.5
 
e
-
netz Südhessen
, Postfach 10 17 42, 64211 Darmstadt, 
 
stellungnahmen@e
-
netz
-
suedhessen.de
 
 
 
1.5.1
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2023:
 
 
Wir nehmen dazu Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e
-
netz Südhessen AG und ENTEGA 
Medianet GmbH.
 
 
Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: 
Strom, Gas, Wasser und Straßenbeleuchtung. 
 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten:
 
Wir verweisen auf unsere Antwort vom 06.07.2023 zu Ihrer Anfrage vom 
07.06
.2023 "Bebauungsplan W 67 
-
 
Ehem. Airfield Griesheim". Die dort 
gemachten Aussagen gelten auch für die Änderung des Flächennut-
zungsplans.
 
(
s. nachfolgenden Text)
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. 
Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.5.2
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplans W 67 
vom 06.07.2023:
 
 
Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: 
Strom, Gas, Wasser und 
Straßenbeleuchtung.
 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten:
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres 
Unternehmens bzw. der ENTEGA AG. Notwendige Leitungsumlegun-
gen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gelt
enden 
Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen.
 
 
Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen und Grundstück sind die Be-
triebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern.
 
 
Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs 
der Leitu
ngen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jeweils einem Meter 
von Bebauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Lei-
tungen auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden.
 
 
Abwägungsvorsch
lag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zur 
Berücksichtigung der Belange der Netzbetreiber 
sind nic
ht Gegenstand der 
Flächennutzungsplanänderung und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfah-
ren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Bei der Baumaßnahme muss sichergestellt sein, dass nach der Oberflä-
ch
enwiederherstellung die Erdüberdeckung zu unserem Kabel und Lei-
tungen dem Regelwerk entspricht. In der Regel liegen Kabel und Leitun-
gen in einer Tiefe von 0,5 bis 1,6m.
 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der 
Leitungstrasse ist zu 
beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 
und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 
m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Ab-
stand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen 
zu s
ichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu ver-
schieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Betriebsmittel sind 
deshalb vorher mit uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs
-
 
bzw. 
Baumschutzmaßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen 
z
um Bebauungsplan aufzunehmen.
 
 
Eine durchgeführte Netzanalysen vom Planungsgebiet: Griesheim An-
ger, TU Darmstadt und Grundstück BImA
-
BMT hat ergeben, dass es 
notwendig ist ein Schalthaus zu errichten. Hierfür benötigen wir einen 
Standort.
 
 
Weiterhin benöti
gen wir noch Standorte für Trafostationen deren Anzahl 
noch nicht bekannt ist.
 
 
Wie im beigefügten Plan zu sehen gibt es Bestandstrassen die aufrecht-
erhalten werden müssen
. (Anm.: Hier nicht abgedruckt)
 
 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erford
erlich, frühzeitig in 
die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen 
für Elektrofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden. Daraus 
kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen 
Transformatorenstationen zur Si
cherstellung des Energiebedarfs für die 
E
-
Mobilität resultieren.
 
 
Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind die Flächen zur Er-
richtung von Transformatorenstationen bereits in die Bauleitplanung als 
Vorhalteflächen mit aufzunehmen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Korrekturwunsch 
zu Punkt 14.2 "Wasserqualität" des Vorentwurfs: Die 
korrekte Abkürzung für die Trinkwasserverordnung lautet seit einiger 
Zeit nicht mehr "TWVO" sondern "TrinkwV".
 
Bitte holen Sie sich vor Baubeginn die Bestandspläne sowie unser 
„Merkblatt zum Schutz 
unterirdischer Versorgungsleitungen“ über unser 
Online
-
Portal (
www.e
-
netz
-
suedhessen.de/bauen
-
anschliessen/plan-
auskunft
-
fuer
-
bauvorhaben
) ein.
 
 
1.6
 
Kreisausschuss des Landkreises 
Darmstadt
-
Dieburg
, 64376 Darm-
stadt
 
 
1.6.1
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2023:
 
 
Seitens des Landkreises Darmstadt
-
Dieburg wir in vorstehender Ange-
legenheit wie folgt Stellung genommen:
 
 
Gewässer
-
 
und Bodenschutz
 
Aus Sicht unserer 
zu wahrenden Belangen
 
wird auf die Abgabe einer 
Stellungnahme im o. g. Verfahren verzichtet, da das Vorhaben außer-
halb des Landkreises und damit außerhalb unserer Zuständigkeit liegt.
 
 
Abwägungsvorschlag:
 
Der 
Hinweis 
auf
 
fehlende Zuständigkeit 
bzgl. 
Gewässer
-
 
und 
Bodenschutzbelange 
wird
 
zur Kenntnis genommen.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine
 
 
1.6.2
 
Untere Verkehrsbehörde
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine 
grundsätzlichen Beden-
ken.
 
Im Bereich der Kreuzung B 26/Nordring/Flughafenstraße ist allerdings 
anzumerken, dass die Signalanlage einen freien Rechtsabbieger von 
der Flughafenstraße auf die B26 in Richtung Darmstadt aufweist. Hier 
kam es in der Vergangenhei
t bereits zu einer Unfallhäufungsstelle mit 
dem dort querenden Radverkehr. Die damalige Anordnung eines Gelb-
blinkers hatte Erfolg und verringerte die Unfallzahlen deutlich. In Zusam-
menhang mit der vorliegenden Planung erscheint es hier trotz der nach-
gewies
enen Leistungsfähigkeit durch das vermehrte Verkehrsaufkom-
men zu einer Erhöhung der Unfallzahlen kommen zu können.
 
 
Es sollte daher im verkehrlichen Gutachten auch darauf eingegangen 
werden, ob eine Signalisierung dieser Fahrtbeziehung erforderlich wird.
 
 
Abwägungsvorschl
ag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zum 
Knotenpunkt
 
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungspl
anänderung und 
w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Aus Gründen der Verkehrssicherheit erscheint die Ergänzung der Sig-
nalisierung zum Schutz des Radverkehrs notwendig zu werden. Eine 
spätere Entscheidung mit den dann möglicherweise vorliegenden Un-
fallzahlen sollte nicht abgewartet werden.
 
 
1.7
 
Handwerkskammer Frankfurt
-
Rhein
-
Main
, Fritz
-
Bauer Straße 1, 
64295
 
Darmstadt, 
bayer@hwk
-
rhein
-
main.de
 
 
1.7.1
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2023:
 
 
Die Stellungnahme zum vorliegenden Planverfahren wird gemeinsam 
und 
in Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft Darmstadt
-
Die-
burg
 
abgegeben.
 
 
Die Planungen betreffen Flachen im äußersten Westen Darmstadts an-
grenzend an bebaute Bereiche der Stadt Griesheim.
 
Dort besteht bisher 
das ehemalige Airfield Griesheim, das sich im Eigentum der Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BIMA), also im Eigentum des Bundes, be-
findet. Die Planungen sehen eine Umnutzung als Gewerbegebiet vor, 
wobei der westliche Teil als Train
ingszentrum für den Zoll vorgesehen 
ist.
 
 
Aus Sicht der Kreishandwerkerschaft Darmstadt
-
Dieburg und der Hand-
werkskammer Frankfurt
-
Rhein
-
Main sind die Planungen und Festset-
zungen von neuen und zusätzlichen Gewerbeflächen in Darmstadt zu 
begrüßen, insbesonde
re im Lichte des Nicht
-
Zustandekommens der 
Planungen zu Gewerbeflachen in „Wixhausen
-
Ost". Die dortigen Über-
legungen hatten jedoch viel umfänglichere Bereiche (mit etwa 100 ha 
Untersuchungsraum) als die vorliegenden 2,1 ha umfasst, so dass durch 
die vorlie
genden Planungen keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz ent-
steht.
 
 
Zu den Planungen haben wir noch folgenden Anmerkungen:
 
 
Verkehrserschließung
-
 
Autobahnanschluss
 
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist bisher über die Flug-
hafenstraße, die nach Norden durch Griesheim führt, vorgesehen. Das 
Plangebiet liegt jedoch unmittelbar benachbart, nur wenige Dutzend 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zur 
Anbindung 
des Plangebietes an die BAB 67 und BAB 5 
sind nicht Gegenstand der Flä-
chennutzungsplanänderung und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren 
W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksich
tigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
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Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
Meter entfernt zum Autobahnkreuz Darmstadt (A 67 /
 
A 5) und den da-
zugehörigen Zubringer
-
 
und Verbindungsstrecken. Ein unmittelbarer An-
schluss an die Autobahnen, und sei es nur ausgestaltet als Abfahrt aus 
dem Gebiet heraus in Richtung Süden, würde die Erschließung des 
Plangebietes enorm aufwerten und glei
chzeitig die Verkehrsbelastung 
Griesheims reduzieren. Dies gilt für die anzusiedelnden Gewerbebe-
triebe im Plangebiet einerseits, aber unserer Auffassung nach auch für 
den Zoll. Wir bitten dahingehend dringend um Prüfung, welche diesbe-
züglichen Optionen bes
tehen und welche Varianten denkbar wären.
 
 
1.7.2
 
Handwerker
-
 
und Gewerbehof
 
Im Zusammenhang mit den Vor
-
Planungen zu Wixhausen
-
Ost hatten 
wir bereits die Bedürfnisse und Anforderungen von Handwerksbetrieben 
an gewerblich nutzbare Flächen ausgeführt. Wir möchten die Gelegen-
heit nutzen, diese Spezifika erneut darzulegen: Aus Sicht d
er Hand-
werksorganisation werden insbesondere kleinteilige und bezahlbare 
Flächen benötigt. In einer bundesweiten Sonderumfrage hat die Hand-
werkorganisation 2019 die 
„Betriebsstandorte im Handwerk“ 
näher 
untersucht. Dabei wurden typische benötigte Flächendi
mensionierun-
gen für den Gesamtbetrieb wie auch die Verteilung innerhalb des Betrie-
bes auf Lager
-
, Büro
-
, Werkstattfläche, usw. beleuchtet sowie eine Un-
terteilung nach verschiedenen Handwerken, bedeutsamen Standortfak-
toren und Nutzungstypen analysiert. Die 
Ergebnisse sind auf Bundes
-
 
und Landesebene sowie auf Ebene des Kammerbezirks der Hand-
werkskammer Frankfurt
-
Rhein
-
Main ausgewertet worden und stehen 
unter 
https://www.hwk
-
rheinmain.de/de/aktu
elles/region
 
zur Verfügung.
 
Um einer übermäßigen Inanspruchnahme und Versiegelung von Flä-
chen entgegenzutreten, können Handwerker
-
 
und Gewerbehöfe in 
Sinne von „gestapeltem Gewerbe dabei einen Lösungsansatz darstel-
len. Dazu haben die Stadt Frankfurt und di
e IHK Frankfurt zusammen 
mit der Handwerkskammer Frankfurt
-
Rhein
-
Main 2020 die Studie 
„Er-
richtung von Handwerker
-
/Gewerbehöfen in Frankfurt am Main 
-
 
Eine Bedarfsanalyse“ 
durchgeführt und veröffentlicht. Diese fokussiert 
zwar auf das Stadtgebiet Frankfurt 
am Main, beinhaltet aber auch dar-
über hinaus interessante Ergebnisse, auf die wir hinweisen möchten. 
Die Studie ist frei verfügbar unter
 
Abwägungsvorschlag:
 
Die Hinweise w
e
rden zur Kenntnis genommen.
 
 
Begründung:
 
Die 18. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschafftsstadt Darmstadt 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
im Parallelverfahren durchgeführt. 
Die
 
Hinweise 
zur 
Errichtung 
von „Handwerker
-
 
und Gewerbehöfen“
 
sind nich
t Gegenstand der Flächen-
nutzungsplanänderung und w
e
rden daher im Bebauungsplanverfahren W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
berücksichtigt.
 
 
Auswirkungen auf die 18. Änderung des Flächennutzungsplans:
 
K
eine

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
 
05.08
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Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
 
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25
 
von 
25
 
 
Nr.
 
Vorgebrachte Stellungnahme
n
:
 
Prüfung der Stellungnahme
n
:
 
https://www.hwk
-
rhein
-
main.de/de/aktuelles/infos
-
fuer
-
medien
-
und
-
pressemitteilunqen/pressemitteilunqen/bedarfsanalvse
-
von
-
kleinen
-
und
-
mittleren
-
betrieben
-
 
1618
.
 
Gegebenenfalls können beide Studien 
in die weiteren Planungen hilf-
reich einbezogen werden. Die Flächen und deren Anbindung auf dem 
ehemaligen Airfield Griesheim erscheinen uns in besonderer Form ge-
eignet für einen Handwerker und Gewerbehof in der geschilderten Form. 
Die Umsetzung eines solch
en sollte näher geprüft werden. Dazu bieten 
die Kreishandwerkerschaft Darmstadt
-
Dieburg und die Handwerkskam-
mer Frankfurt
-
Rhein
-
Main gerne ihre Mitwirkung an.

anlage 2

6181 Zeichen

18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
I:\Pool_61\61.5.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\18-Änderung - Airfield Griesheim\Pläne\CAD-Datei\FNP_18.Aenderung_20251110.dwg
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 8 des
Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. I Nr. 226)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 6
des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. I Nr. 189)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 09.10.2025 (GVBl. Nr. 66)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2
des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 10 des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. I Nr. 224), Änderung tritt am 01.02.2027 in Kraft.
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch Art.
84 des Gesetzes vom 16.12.2025 (GVBl. Nr. 110)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 8
des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. I Nr. 224)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.06.2026 (GVBl. Nr. 39)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.06.2026 (BGBl. I Nr. 183)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540),
zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22.07.2026 (BGBl. I Nr. 224)
Geltungsbereich der 18. Änderung mit Darstellung der neuen
Gewerblichen Bauflächen und Waldflächen.
Maßstab 1 : 10 000
100 m 500 m 1000 m
05.08.2026
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2022 und Änderung des
Aufstellungsbeschlusses vom             .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am
25.05.2022 und des geänderten Aufstellungsbeschlusses am             .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 31.05.2023.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
und über die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im „Darmstädter Echo“ vom 07.06.2023.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durch Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet sowie zeitgleiche Auslegung im
Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt mit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bzgl. Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung
mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit E-Mail vom 07.06.2023. und 12.06.2023
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom            .
Bekanntmachung der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und der zusätzlichen
Einsichtnahmemöglichkeit beim Stadtplanungsamt im „Darmstädter Echo“ vom           .
Veröffentlichung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung mit
Umweltbericht und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im
Internet in der Zeit vom               bis einschließlich              und weitere Zugangsmöglichkeit
durch öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum im Stadtplanungsamt,
Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Planung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit
E-Mail vom           .
Feststellungsbeschluss:
Der Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
Ehem. Airfield Griesheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung gefasst am            .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem festgestellten Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
Genehmigungsvermerk:
Wirksamkeit:
Bekanntmachung der Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
Ehem. Airfield Griesheim im „Darmstädter Echo“ vom              .
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Ehem. Airfield Griesheim, wird mit der
Bekanntmachung wirksam.
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
 
Darmstadt, den ______________               Stadtplanungsamt
     _______________
     Annette Laute
                                                              Amtsleiterin
Lage im Stadtgebiet
Legende aus Gesamtplan (Auszug):
Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGB
Grenze des Geltungsbereichs der
Änderung
Wohnbauflächen
Sonderbauflächen
Gewerbliche Bauflächen
TU Technische Universität
Hauptverkehrsstraße
Grünflächen
Parkanlagen und sonstige öffentliche
und private Grünanlagen
Schutz- und TrenngrünS
TU Sonderflächen TUD
Waldflächen
N N
Bestand Planung
Schutzflächen
Gesetzl. geschützte Biotope nach HENatG
Lfd.Nr. gemäß Biotopkartierung Landschaftsplan
23-xxx
Gebiete nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH)
FFH
Bauflächen und Baugebiete
Dünen, Trockenrasen
Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung
Verkehrsflächen
Sonstige Freiflächennutzung
Naturschutzgebiete
23-362
23-362 23-362 23-362
Bestandsdarstellungen in der Grundkarte
Höhenlinien
N
Wissenschaftsstadt
Darmstadt

anlage 3

58826 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
 
Darmstadt, den 
05.08
.2026
 
Der Magistrat
 
 
 
Begründung
 
 
gem. § 2a B
a
ugesetzbuch
 
zur 
18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
–
 
Ehem. 
Airfield Griesheim 
–
 
 
 
 
 
1
8
. 
Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
 
(ohne Maßstab)
 
Anla
g
e
 
3
 
zur Magistratsvorlage

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
2
 
 
Geltungsbereich der 
1
8
. Änderung
 
des Flächennutzungsplans
 
 
Abb. 
1
: 
 
 
Ausschnitt aus dem 
rechtswirksamen 
Flächennutzungsplan
 
2006
 
mit Geltungsbereich
 
der 
1
8
.
 
Änderung
 
(ohne Maßstab)
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
 
Abb. 
2
:
 
 
1
8
. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
(ohne Maßstab)
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
3
 
Inhaltsverzeichnis
 
 
TEIL A Begründung
 
4
 
1.
 
Rechtsgrundlagen Stand 15.07.2026
 
4
 
2.
 
Geltungsbereich
 
4
 
3.
 
Verfahren
 
5
 
3.1.
 
Aufstellungsbeschluss
 
5
 
3.2.
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
 
5
 
3.3.
 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. §
 
4
 
Abs. 1 BauGB
 
5
 
4.
 
Erfordernis der Änderung
 
6
 
5.
 
Planungsrechtliche Vorgaben
 
6
 
6.
 
Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2006
 
8
 
7.
 
Ziele und Zwecke der Planung
 
9
 
8.
 
Städtebauliches Konzept
 
10
 
9.
 
Flächenbilanz
 
11
 
Teil B Umweltbericht
 
12
 
1.
 
Anlass und Aufgabe
 
12
 
2.
 
Zie
le und Inhalte des Bauleitplans
 
13
 
3.
 
Gesetzliche und planerische Vorgaben
 
13
 
4.
 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
 
13
 
4.1.
 
Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des 
Umweltberichtes
 
13
 
4.2.
 
Schut
zgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, 
Maßnahmen
 
13
 
4.3.
 
Entwicklung bei Nicht
-
Durchführung der Planände
rung
 
22
 
4.4.
 
Planungsalternativen
 
23
 
5.
 
Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur 
Überwachung
 
23
 
6.
 
Zusammenfassung
 
24
 
7.
 
Quellen
 
26

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
4
 
 
TEIL A Begründung
 
1.
 
Rechtsgrundlagen
 
Stand 
03.08.2026
 

 
Baugesetzbuch (BauGB)
 
i. d. F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch 
Artikel
 
8
 
des Gesetzes vom 
23.07
.2026
 
(BGBl. I Nr. 
226
)
 

 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
 
i. d. F.
 
vom 21.11.2017 (BGBl. I S.
 
3786), zuletzt 
geändert durch 
Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)
 

 
Planzeichenverordnung (PlanzV)
 
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert 
durch 
Artikel
 
1 
des Gesetzes vom 
12.08.2025 
(BGBl. 2025 I Nr. 189)
 

 
Hessische Bauordnung (HBO)
 
i. d. F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert 
Art. 1 des 
Gesetz
es
 
vom 09.10.2025 (GVBl. 2025 Nr. 66)
 

 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)
 
i.
 
d.
 
F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S.
 
142), zuletzt geändert 
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8)
 

 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
i.
 
d.
 
F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt 
geändert durch Artikel 
10
 
des Gesetzes vom 
22.07
.2026
 
(BGBl. 202
6
 
I Nr. 
224
)
, 
Änderung 
tritt am 01.02.2027 in Kraft
 

 
Hess. 
Naturschutzgesetz (HeNatG)
 
i.
 
d.
 
F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379),
 
zuletzt ge-
ändert durch Artikel 
84
 
des Gesetzes vom 16.12.2025 (GVBl. Nr.110)
 

 
Wasserhaushaltsgesetz
 
(WHG)
 
i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert 
durch 
Artikel
 
8
 
des Gesetzes vom 
22.07
.2026
 
(BGBl. I Nr. 
224
)
 

 
Hessisches
 
Wassergesetz (HWG)
 
i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I, S. 548), 
zuletzt geän-
dert durch 
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 
(GVBl. S. 473, 475)
 

 
Bundes
-
Immissionsschutzgesetz
 
(BImSchG)
 
i
. d. F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 
2021 I S. 123), zuletzt geändert 
durch 
Artikel
 
3
 
des Gesetzes vom 
18.06.2026
 
(BGBl. I 
Nr.
 
183
)
 

 
Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
 
i. d. F. 
vom 18.03.2021 
(BGBl.
 
I
 
S.
 
540), zuletzt geändert durch Artikel 
12
 
des Gesetzes vom 
22.07.2026
 
(BGBl. I 
Nr. 
224
)
 

 
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
 
vom 28.11.2016 (GVBl.
 
S.
 
211)
, zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.06.2026 (GVBI. Nr. 39)
 

 
Hessisches Waldgesetz (HWaldG) 
vom 
27.06.2013 (GVBl. S. 458), zuletzt geändert 
durch 
Art. 1 
ÄndG zum WaldG und JagdG
 
vom 
20.05.2026
 
(GVBl. 
Nr. 32
)
 
 
2.
 
Geltungsbereich
 
Das 
18
. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen im Be-
reich de
s ehemaligen Airfield Griesheim
 
im 
Westen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
,
 
un-
mittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Griesheim.
 
 
Der Geltungsbereich 
wi
rd begrenzt durch
:
 

 
die 
Bestandsbebauung des ehemaligen Airfield Griesheim 
im Süden
 
und Westen
, 
 

 
die 
Waldgrenze 
im Osten
 
und
 

 
die Bestandsbebauung des 
Griesheimer Gewerbegebietes an der Flughafenstraße im 
Norden
.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
5
 
 
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ändert sich 
gegenüber 
dem
 
im
 
Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. 
Airfield 
Griesheim 
–
 
vom 
19
.05.2022
 
dargestellten Geltungsbereich
. Grund hierfür ist die im Zuge 
des Bebauungsplanverfahrens 
W 67 
–
 
Ehem. 
Airfield Griesheim 
–
 
durchgeführte Neubestim-
mung der Waldgrenze
,
 
die auf dem aktuellen Bestand basiert
. 
 
Der geänderte Geltungsbereich der 18. Änderung d
es Flächennutzungsplans umfasst 
ge-
genüber dem Geltungsbereich des 
Aufstellungsbeschlusses
 
(2,1 ha)
 
eine 
verringerte 
Fläche 
von ca. 
0,8
 
ha
. 
Infolgedessen bleib
t ein höherer Anteil von
 
als „Waldflächen“ dargestellte
r
 
Fläche
 
ö
stlich des 
geänderten, 
verringerten 
Geltungsbereich
s
 
weiterhin als „Waldflächen“ 
im Flächennutzungsplan
 
bestehen
.
 
Die formelle Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
hierzu erfolgt gemeinsam mit dem 
Offenlage
beschluss
 
im Bauleitplanverfahren.
 
 
3.
 
Verfahren
 
3.1.
 
Aufstellungsbeschluss
 
Das Verfahren der 18. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im zweistufigen Regel-
verfahren.
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 
19.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung de
r
 
18. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim
 
–
 
gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses er-
folgte am 25.
05.2022 im Darmstädter Echo.
 
Der Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 zur 18. Änderung des rechtswirksamen Flächen-
nutzungsplans wird mit Offenlagebeschluss geändert, indem der Geltungsbereich 
auf die 
aktuell verlaufende Waldgrenze 
verkleinert wird.
 
 
3.2.
 
Frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
 
Der Magistrat hat am 31.05.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst. Die 
öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
an der Bauleitplanung erfolgte am 
07
.06.
2023 im Darmstädter Echo.
 
Die Planungsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 
BauGB wurden entsprechend der Bekanntmachung 
im Zeitraum 
vom 12.06.2023 bis ein-
schließlich 12.07.2023 ins Internet eingestellt.
 
V
on Seiten der
 
Öffentlichkeit 
ging bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
k
eine Stellung-
nahme ein.
 
 
3.3.
 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. §
 
4
 
Abs. 1 BauGB
 
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Pla-
nung berührt sein könnten, wurden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit E
-
Mail vom 07.06.2023 
und
 
12.06.
2023 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
6
 
 
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 
Abs. 1 BauGB aufgefordert. 
 
Parallel zur Beteiligung der Behörden und sons
tigen Träger öffentlicher Belange wurden die 
Nachbargemeinden zur Abstimmung unterrichtet und es fand eine verwaltungsinterne Ab-
stimmung mit den städtischen Stellen sowie den unteren Verwaltungsbehörden statt. 
 
Insgesamt gingen 16 Rückmeldungen von Behörde
n und sonstigen Trägern öffentlicher Be-
lange ein. 
Im Wesentlichen wurden Belange thematisiert, welche sich auf den Bebauungs-
plan W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
beziehen
.
 
 
4.
 
Erfordernis der Änderung
 
Nach § 8 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Rechtsprechun
g des Bundesverwaltungsge-
richtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass 
durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „die zugrunde liegenden Darstellungen des 
Flächen
nutzungs
planes konkreter ausgestaltet und damit zugle
ich verdeutlicht werden“. In-
nerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigen-
ständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werde
n, sofern die Festsetzungen 
des Bebauungsplanes innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkon-
zeption nicht widersprechen.
 
Um auf dem Gelände des ehemaligen Airfield Griesheim eine gesicherte städtebauliche Ent-
wicklung im Sinne der Wissensch
aftsstadt Darmstadt zu gewährleisten hat die Stadtverord-
netenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 19.05.2022 den Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
gefasst.
 
Die im Zuge des 
Bebauungsplanverfahrens W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
durchgeführte 
Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans 
2006 ab
. 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die 
auf dem aktuellen 
Bestand basieren
de und 
neu bestimmte Waldgrenze angepasst. 
Aus diesem Grund und aus 
der im Bebauungsplan W
 
67 angestrebten Entwicklung eines Gewerbegebietes ist die Än-
derung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil 
hauptsächlich von „W
aldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang 
von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ erforderlich.
 
Eingriffe 
in den vorhandenen 
Wald sind nicht vorgesehen.
 
 
5.
 
Planungsrechtliche Vorgaben
 
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung 
ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 
2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord-
nungs
gesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. 
 
Im Regionalplan Südhessen 2010 (RP 2010) ist der Geltungsbereich der 18. Änderung des 
Flächennutzungsplans hauptsächlich als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ sowie im klei-
neren Umfang als „V
orranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für Landwirt-
schaft“ und „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ dargestellt. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB 
sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
7
 
Die Ausweisungen des „Vorranggebietes für Forstwi
rtschaft“, des „Vorranggebietes Regio-
naler Grünzug“, des „Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft“ und des „Vorranggebietes In-
dustrie und Gewerbe“ stehen den Darstellungen von „Waldflächen“ und „Gewerblichen Bau-
flächen“ im Geltungsbereich der 18. Änderung de
s Flächennutzungsplans 
–
 
Ehem. Airfield 
Griesheim 
–
 
grundsätzlich entgegen.
 
Mit Rundverfügung vom 27. Juni 2023 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Kommu-
nen über die Konsequenzen aus dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 
vom 18. Oktobe
r 2022 
-
 
4 B 1069/22 
-
 
(juris), wonach dem Regionalplan Südhessen
 
/
 
Regi-
onalen Flächennutzungsplan 2010 keine allgemeingültige Darstellungsgrenze von 5 ha zu 
entnehmen ist, informiert.
 
Seither gilt, dass die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nac
h § 6 Abs. 2 Satz
 
1 
ROG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 HLPG stets erforderlich ist, wenn auf der Grundlage der 
Kartendarstellung im Maßstab 1:100.000 ein Verstoß gegen eines oder mehrere Ziele der 
Raumordnung erkennbar ist. Dies ist grundsätzlich ab einer Fl
ächengröße von 3 ha der Fall.
 
Ergänzend hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit Rundverfügung vom 15. Mai 2025 
mitgeteilt, dass die Grenze von 3 ha nicht für Planungen gilt, welche über keinerlei Anschluss 
zu im Regionalplan Südhessen
 
/
 
Regionalen Fläche
nnutzungsplan 2010 festgelegten oder 
dargestellten Vorranggebieten Siedlung oder Industrie und Gewerbe (mithin im Außenbe-
reich) liegen. Entsprechende Planungen sind auch im maßgeblichen Maßstab von 1:100.000 
unterhalb einer Flächengröße von 3 ha gut erkenn
bar. In diesen Fällen entscheidet die obere 
Landesplanungsbehörde im Einzelfall über die Erforderlichkeit eines Zielabweichungsver-
fahrens
 
(ZAV)
.
 
Da der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplan
-
Änderung mit einer Flächengröße von 
0,8 ha, kleiner als 3 ha
 
und über einen Anschluss an zu im Regionalplan Südhessen / Regi-
onalen Flächennutzungsplan 2010 dargestellten Vorranggebieten Industrie und Gewerbe 
verfügt, wird ein ZAV als nicht notwendig erachtet.

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
8
 
 
 
Abb. 
3
:  
 
Ausschnitt Regionalplan Südhessen / 
Regionaler Flächennutzungsplan 2010
 
mit Geltungsbereich der 
18. Änderung (ohne Maßstab) 
 
 
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): 
 
 
Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 3, Ergänzung d
urch 
Planungsgruppe Darmstadt, 2
02
5
 
 
6.
 
Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2006
 
Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet als 
„Waldflächen“ dargestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans W
 
67 
–
 
Ehem. 
Airfield 
Griesheim 
–
 
wird eine Änderung 
eines
 
Teils 
hauptsächlich von
 
„Waldflächen“ in „Gewerbli-
che Bauflächen“ 
sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ 
notwendig
 
(s. Abb. 2).
 
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan 
der Wissenschaftsstadt im Bereich der Gemarkungsgrenze zur Stadt Griesheim nicht den 
aktuell gültigen Grenzverlauf darstellt. Hintergrund dieser Abweichung ist, dass nac
h Wirk-
samkeit des Flächennutzungsplans im Jahr 2006 eine Grenzänderung zwischen der Stadt 
Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt stattfand. In Folge dieser Grenzänderung 
kamen neue Flächen zum Stadtgebiet Darmstadt hinzu, jedoch wurden auch Flächen
 
vom 
Stadtgebiet Darmstadt an die Stadt Griesheim abgetreten. Das Regierungspräsidium und 
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hatte diese Grenzregulierung in Kraft 
gesetzt.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
9
 
Abb. 
4
:  
 
Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 
2006 mit Darstellung der Grenzregulierung 
Juni 2007 zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (
= 
rote Strichlinie) 
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
(ohne Maßstab)
 
 
Ein entsprechendes Änderungsverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Stadt-
verordnetenversammlung am 30.06.2009 (s. Vorlage
-
Nr. 2009/0152) zur 2. Änderung des 
Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.3 
–
 
Neuer Grenzverlauf Griesheim 
–
 
eingeleit
et. 
Dieses Änderungsverfahren ruht seitdem, sodass der aktuell rechtswirksame Flächennut-
zungsplan noch den Grenzverlauf vor der Grenzregulierung darstellt. 
 
Für den Geltungsbereich 
des Bebauungsplans W 67 
–
 
Ehem. 
Airfield Griesheim 
–
 
bedeutet 
dies, dass am
 
westlichen Rand des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans 
heute die Ge-
markungsgrenze zur Stadt Griesheim anders verläuft (s.
 
a. Abb. 3
 
und 4
).
 
Der Geltungsbe-
reich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ist hiervon nicht betroffen.
 
 
7.
 
Ziele und Zwecke 
der Planung
 
Um der
 
fortwährenden und 
steigende
n
 
Nachfrage nach Gewerbeflächen
 
in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt gerecht zu werden, beabsichtigt die Stadt die Ausweisung 
von Ge-
werbeflächen auf bereits versiegelten Konversionsflächen
 
des ehemaligen Airfiel
d Gries-
heim
.
 
E
ine von der 
Wissenschaftss
tadt 
Darmstadt in Auftrag gegebene 
Gewerbeflächenbe-
darfsanalyse
 
(2021) ergab
,
 
dass 
das Poten
z
ial zusammenhängender Gewerbeflächen im 
Stadtgebiet nahezu vollkommen ausgeschöpft ist. 
Jede einzelne in Betracht kommende Po-
ten
z
ialfläche in Darmstadt wurde in der Gewerbeflächenbedarfsanalyse auf ihre Verfügbar-
keit, Eignung zur Bebauung und Bedarfsdeckun
g, bauplanungsrechtlichen Situation etc. un-
tersucht und in der Analyse 
berücksichtigt
. Aus diesem Grund kommt 
der 
Schaffung von 
Gewerbeflächen eine hohe Bedeutung zu. Ziel de
r Bauleitplanung 
ist die Entwicklung 
von 
solchen zusammenhängenden Gewerbefläche
n
.
 
Die 
ehemaligen 
Nutzungen als 
Militärf
lugplatz
 
mit 
Gebäude
n
 
für Flugbetrieb, Verwaltung, 
Druckerei, Lager und Unterkünfte sind durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte 
nicht mehr gegeben. 
Der Geltungsbereich des parallel aufzustellenden Bebauungspla
ns 
W
 
67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim
 
–
 
befindet sich in direkter Nachbarschaft zum vorhandenen

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
10
 
 
Gewerbegebiet der Stadt Griesheim. 
Diese 
Lage bietet sich für die Schaffung 
von 
weitere
n
 
Gewerbeflächen
 
an.
 
Die Bauleitplanung
 
dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete städtebauliche Ent-
wicklung zur Umsetzung der genannten Ziele und Umnutzung einer ehemaligen militärischen 
Liegenschaft zu einem Gewerbegebiet.
 
 
8.
 
Städtebauliches Konzept
 
Die städtebauliche Planung
 
für den Ge
ltungsbereich des Bebauungsplans W 67
 
sieht die 
Entwicklung eines flexiblen und zeitgemäßen Gewerbegebietes vor. Um dies zu gewährleis-
ten, wird der Großteil des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplans
 
als gewerbliche Bauflä-
che, ohne vordefinierte Grundstücksg
rößen, vorgesehen. Dies ermöglicht eine Ansiedlung 
kleinerer und größerer Gewerbebetriebe aller Art sowie von Geschäfts
-
, Büro
-
 
und Verwal-
tungsgebäuden oder von Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwe-
cke. Die Erschließung der Ge
werbeflächen erfolgt über die „Flughafenstraße“ und die „Eber-
hardtstraße“. Im Sinne einer klimaangepassten und nachhaltigen Entwicklung sollen u.
 
a. 
Maßnahmen zum Erhalt von Gehölzstrukturen und Waldflächen, zur Anlage von Dach
-
 
und 
Fassadenbegrünung, zur Retention und Versickerung von Niederschlagswasser sowie zur 
Nutzung erneuerbarer Energien etabliert werden. 
 
Für den nördlichen Teil des Gewerbeg
ebietes liegt bereits eine konkrete Planung vor. Auf 
einer Fläche von ca. 2,5 ha soll ein Einsatztrainingszentrum (ETZ) des Zolls entstehen. Die-
ses wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entwickelt. Das Bebauungs-
konzept sieht die Errichtu
ng von drei Trainings
-
 
und Schulungshallen vor. Zudem sind Park-
platzflächen und Außentrainingsflächen vorgesehen. Das ETZ
-
Gelände wird dabei über eine 
neue Zufahrt im Kreuzungsbereich „Flughafenstraße 
–
 
Lilienthalstraße“ angebunden. Grund-
lage für die städt
ebauliche Entwicklung des Einsatztrainingszentrums bildet die Fokussie-
rung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Ener-
gie soll durch eine ressourcenschonende Bauweise, die Nutzung erneuerbarer Energien so-
wie durch Da
ch
-
 
und Fassadenbegrünung angestrebt werden.
 
Innerhalb des Geltungsbereichs der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die
 
ge-
plante Gewerbegebietsentwicklung sowie die Änderung der Waldgrenze planungsrechtlich 
gesichert werden.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
11
 
9.
 
Flächenbilanz
 
Nutzungsart
 
 
Ausweisung FNP 2006
 
Ausweisung mit allen rechts-
wirksamen FNP
-
Änderungen 
einschließlich aktuellem 
 
Änderungsverfahren (fett)
 
Ausweisung mit allen bereits 
rechtswirksamen FNP Änderun-
gen (kursiv)
 
   
ha
 
%
 
   
ha
 
%
 
Wohnbaufläche
 
1.587 
 
13
 
 
1.601,5 
   
 
13
 
Gemischte Baufläche
 
   
170
 
1,5
 
   
180,5
 
1,5
 
Gewerbliche Baufläche
 
   
537
 
4
 
   
568,3
 
(567,5 vorher)
 
   
4,5
 
Sonderbaufläche
 
   
230
 
 
2
 
   
170 
 
 
   
1,5
 
Gemeinbedarfsfläche
 
   
117
 
1
 
   
120
 
1
 
Bahn, S
-
Bahn, Depot
 
   
199
 
2
 
   
199
 
2
 
Hauptverkehrsstraßen
 
   
274
 
2
 
   
274
 
2
 
Ver
-
 
und Entsorgungsfläche
 
     
47
 
 
     
47
 
 
künstl. Grundwasseranreicherung
 
     
10
 
 
     
10
 
 
Grünfläche
 
   
930
 
8
 
   
934
 
8
 

 
besiedelte Fläche
 
          
4.101
 
33,5
 
         
4.104,3          
33,5
 
Wasserfläche
 
     
38
 
 
     
38
 
 
Landwirtschaft
 
1.307
 
11
 
1.305
 
11
 
Ökologisch wertvolles Grünland
 
   
713
 
6
 
  
712
 
6
 
Streuobstwiese
 
   
165
 
1,5
 
   
165
 
1,5
 
Waldfläche
 
5.640
 
46
 
5.639,7
 
(5.640,5 vorher)
 
46
 
Aufforstungsfläche
 
     
29
 
 
     
29
 
 
waldartige Brache
 
     
44
 
 
     
44
 
 
Dünen, Trockenrasen
 
   
187
 
2
 
   
187
 
2
 
Brache mit Gehölzgruppe
 
 
 
 
 

 
unbesiedelte Fläche
 
          
8.123
 
66,5
 
         
8.119,7    
 
66,5
 
Gesamtfläche
 
12.224
 
100
 
12.224
 
100

Teil B Umweltbericht
 
1.
 
Anlass und Aufgabe
  
 
Bei der Aufstellung von 
Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des 
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, 
in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umwelt-
bericht beschrieben un
d bewertet werden. Bei der Erstellung des Umweltberichts ist die An-
lage zum BauGB zu verwenden. Entsprechend § 2a BauGB ist der Umweltbericht Teil der 
Begründung zum Bauleitplan und unterliegt damit den gleichen Verfahrensschritten wie die 
Begründung an si
ch (u.
 
a. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher 
Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführende Umweltprüfung. Der Umweltbericht 
und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis der Umweltprüfung in 
der 
abschließenden bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.
 
Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans stellt einen Teil des ehe-
maligen Airfield Griesheim dar, welches von den amerikanischen Streitkräften als Flugplatz 
(Gebäude für d
en Flugbetrieb, Verwaltung, Druckerei für die Mannschaftszeitung der Ame-
rikaner, Lager und Unterkünfte) genutzt wurde. Nach dem Abzug der US Army war die so-
fortige bauliche Entwicklung und Nachnutzung des Areals nicht möglich, da zunächst in An-
wendung des 
deutschen Planungsrechtes Baurecht geschaffen werden muss.
 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Basis für die ge-
werbliche Nutzung geschaffen werden. Parallel zur Flächennutzungsplan
-
Änderung wird der 
Bebauungsplan W
 
67 
–
 
E
hem. Airfield Griesheim 
–
 
aufgestellt. Die Geltungsbereiche der 
Flächennutzungs
plan
-
Änderung (ca. 0,8 ha) sowie des Bebauungsplans (ca. 7,2 ha) wei-
chen hinsichtlich ihrer Größe voneinander ab. Der Geltungsbereich der Flächennutzungs-
plan
-
Änderung liegt inn
erhalb des östlichen Teils des Geltungsbereiches des Bebauungs-
plans. Die im Zuge des Bebauungs
planverfahrens W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
durch-
geführte Neubestimmung der Waldgrenze weicht von den Darstellungen des Flächennut-
zungsplans 2006 ab. 
Die Da
rstellungen des Flächennutzungsplanes werden an die 
auf dem 
aktuellen Bestand basierende und 
neu bestimmte Waldgrenze angepasst.
 
Aus diesem Grund 
und aus der im Bebauungsplan W
 
67 angestrebten Entwicklung eines Gewerbegebietes ist 
die Änderung der Darstell
ungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen 
Teil hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Um-
fang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ erforderlich. 
Eingriffe in den vorhande-
nen Wald sind nicht
 
vorgesehen.
 
 
Größe und Lage des Änderungsbereichs:
 
Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das Plangebiet in der Untereinheit 225.7 „Pfungs-
tadt
-
Griesheimer Sand“ innerhalb der Haupteinheit „Hessische Rheinebene
“ (225) im „Nörd-
lichen Oberrheintiefland“. 
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bestandsbebau-
ung des Griesheimer Gewerbegebietes an der Flughafenstraße, im Osten durch Wald und 
im Süden und Westen durch die Bestandsbebauung des ehemaligen Airfield Griesheim be-
grenzt.
 
Das Änderungsgebiet ha
t eine Gesamtgröße von ca
. 0,8 ha.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
13
 
2.
 
Ziele und Inhalte des Bauleitplans
 
Das Ziel der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung der Darstellungen 
im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2006 von „Waldflächen“ in „Gewerbliche 
Bau-
flächen“ sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“. Der 
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine gewerbliche Entwicklung des 
gesamten Areals und eine dadurch bedingte Neubestimmung der Waldgrenze, die auf d
em 
aktuellen Bestand basiert und von den Darstellungen des Flächennutzungsplans 2006 ab-
weicht.
 
3.
 
Gesetzliche und planerische Vorgaben
 
Hinsichtlich der gesetzlichen und planerischen Vorgaben wird auf die Kapitel 1 „Rechts-
grundlagen“ und 5 
„Planungsrechtliche Vorgaben“ der Begründung (Teil A des vorliegenden 
Dokumentes) verwiesen.
 
 
4.
 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
 
4.1.
 
Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberich-
tes
 
Der vorliegende Umweltbericht b
eschreibt und bewertet das Änderungsgebiet der 18. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Umweltbelange. Aus diesem Grund werden 
vordergründig die Auswirkungen betrachtet, die sich durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes ergeben. Grundlag
e hierfür bilden die Gutachten und Untersuchungen zum Be-
bauungsplan W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim
 
–
. Hinsichtlich der konkreten Darlegung mögli-
cher Umweltauswirkungen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht 
sowie auf die sonstigen 
umweltrelevanten Gu
tachten zum Bebauungsplan W 67 verwiesen.
 
Bei der Aufstellung des Umweltberichtes sind keine Schwierigkeiten aufgetreten.
 
 
4.2.
 
Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, 
Maßnahmen
 
(1) Schutzgut Mensch
 
Auf das Vorhabengebiet 
im Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wirken Immissionen 
aus Anlagen 
-
 
Verkehrslärm 
-
 
ein. Zusätzlich gehen von den im Plangebiet vorgesehenen 
Nutzungen Immissionen auf das Plangebiet selbst und seine Umgebung aus. Aus diesem 
Grund wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine schalltechnische Untersu-
chung durch Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH, Darmstadt (11/2024) erstellt. Auf der nachfol-
genden Ebene setzt der Bebauungsplan basierend auf der schalltechnischen Untersuchung 
eine
 
Lärmkontingentierung fest, durch die die Lärmemissionen der einzelnen Betriebe im 
Plangebiet so beschränkt werden, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich 
der schutzbedürftigen Nutzungen in der Summe aller gewerblichen Lärmquellen eingehalten
 
werden. Zudem werden aufgrund der vorhandenen Schallimmissionsbelastungen aus dem 
Außenlärm passive Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Ge-
bäuden durch den Bebauungsplan festgesetzt.

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
14
 
 
 
Auswirkung der Flächennutzungsplan
-
Änderun
g:
 
Die Bewältigung von Konflikten in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Belange erfolgt auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung unabhängig von der Änderung des Flächennut-
zungsplanes. Nachteilige Auswirkungen durch die Änderung des Flächennutzungsplans
 
sind 
nicht zu erwarten.
 
 
(2) Schutzgut Pflanzen, 
Biotope, 
Tiere
 
Im Zusammenhang mit der Planung zum Bebauungsplan W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
wurden von Mai bis Juli 2022 mehrere Geländebegehung zur Erfassung der vorhandenen 
Biotop
-
 
und Nutzungsstru
kturen durchgeführt.
 
 
Die Verteilung der Biotop
-
 
und Nutzungsstrukturen im Änderungsbereich ist den Abbildun-
gen
 
5 und 6 (Legende) 
auf den folgenden Seiten 
zu entnehmen.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
15
 
 
Abb. 
5
:  
 
Bestandskarte
 
der Biotop
-
 
und Nutzungstypen
 
zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
 
(ohne 
Maßstab)
 
Quelle: Planungsbüro Fischer 
(ohne Maßstab)

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
16
 
 
 
Abb. 6:  
 
Legende zur Bestandskarte zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
 
Quelle: Planungsbüro Fischer

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
17
 
Bei den Kart
ierungen wurden im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes folgende 
Biotop
-
 
bzw. Nutzungstypen festgestellt:
 
-
 
Sonstiger Eichenwald
 
-
 
Wiesenbrachen und ruderale Wiesen
 
-
 
Magerrasen basenreicher Standorte
 
-
 
Artenreiche Saumvegetation trockener Standorte
 
-
 
Sehr sta
rk oder völlig versiegelte Flächen
 
-
 
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster und Platten)
 
-
 
Schotter
-
, Kies
-
 
und Sandflächen
 
-
 
Befestigte und begrünte Flächen (Rasengittersteine)
 
-
 
Dachflächen nicht begrünt (Bebauung)
 
-
 
Heimische sowie nicht heimische 
Einzelbäume
 
Bei dem vorgefundenen Magerrasen basenreicher Standorte innerhalb des Geltungsberei-
ches der vorliegenden Flächennutzungsplan
-
Änderung handelt es sich um ein 
nach §
 
30 
BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop
 
sowie um den Lebensraumtyp „
*6120 Trockene, 
kalkreiche Sandrasen“ gemäß FFH
-
Richtlinie Anhang I.
 
Die faunistischen Untersuchungen 
(PlanÖ: 11/2024, aktualisiert 03/2026 sowie PlanÖ 
03/2023) 
zeigten, dass innerhalb des 
Geltungsbereiches der vorliegenden Flä
chennutzungs-
planänderung
 
planungsrelevante Arten aus den Tiergruppen Vögel (Reviervögel: Amsel, 
Bluthänfling, Buchfink, Girlitz, Grünfink, Kohlmeise, Star und Wiedehopf; Nahrungsgäste: 
Mäusebussard, Rabenkrähe), Fledermäuse (direkte Nachweise von Breitflüg
elfledermaus, 
Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus durch Detektorbegehungen) und Reptilien (Zau-
neidechse) existieren.
 
 
Auswirkung der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von überwiegend „Waldflächen“ in „Ge-
werb
liche Bauflächen“
 
sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Wald-
flächen“ hat keine direkten Auswirkungen auf den Lebensraum Wald, da sich der Änderungs-
bereich im Bestand nicht als Wald darstellt. Bei den vorgefundenen Biotoptypen und Tiera
r-
ten handelt es sich überwiegend um solche des Offen
-
 
sowie des Halboffenlandes. Sowohl 
bei einer Entwicklung der Fläche als Wald sowie auch als Gewerbegebiet würden sich die 
vorhandenen Biotoptypen sowie die Lebensräume der festgestellten Tierarten nachte
ilig ver-
ändern. Auf rund 400 m² erfolgt eine Änderung der Darstellung von „Gewerbliche Bauflä-
chen“ in „Waldflächen“. Diese Bereiche erweisen sich im Bestand als Wald und werden dem-
nach durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes auch weiterhin
 
als Wald 
bestehen bleiben.
 
Die Abarbeitung und Bewältigung von arten
-
 
und biotopschutzrechtlichen Konflikten sowie 
hinsichtlich der Belange des Baumschutzes erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren und Fäll
anträgen 
–
 
unabhängig von der 
Änderung des Flächennutzungsplanes.
 
 
(3) Schutzgebiete nach Naturschutzurecht
 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung befindet sich nicht innerhalb eines 
Schutzgebiet
e
s des Natura 2000
-
Netzwerk
e
s oder innerhalb ei
nes sonstigen Schutzgebietes

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
18
 
 
nach Naturschutzrecht. In ca. 100 m südlicher Entfernung zum Geltungsbereich der Flächen-
nutzungsplan
-
Änderung befindet sich das FFH
-
Gebiet Nr. 6117
-
304 „Ehemaliger August
-
Eu-
ler
-
Flugplatz von Darmstadt“. In über 600 m südöstlich
er 
Richtung befindet sich das FFH
-
Ge-
biet Nr. 6117
-
309 „Beckertanne von Darmstadt mit angrenzender Fläche“. Die genannten 
Schutzgebiete werden alle in großen Teilen von dem Vogelschutzgebiet Nr. 6117
-
401 „Gries-
heimer Sand“ überlagert. Zudem befindet 
sich das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ 
sowie das Naturschutzgebiet „Ehemaliger August
-
Euler Flugplatz von Darmstadt“ in über 
100
 
m südlicher Entfernung zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung.
 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanä
nderung:
 
Die Änderung der Darstellung im 
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung 
von 
überwiegend „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang von 
„Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ hat keine direkten Auswirkungen auf 
die Schutz-
gebiete nach Naturschutzrecht.
 
Die Abarbeitung und Bewältigung von Konflikten in Bezug auf die angrenzenden Schutzge-
biete erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie im erweiterten Sinne im Rah-
men von Bauantragsverfahren 
–
 
unabhängig
 
von der Änderung des Flächennutzungsplanes.
 
 
(4) Schutzgut Boden
 
und Fläche
 
Der 
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung
 
umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. 
Gemäß des Bodenfachbeitrages (IBU: 05/2025) 
liegt das Gebiet im geologischen Struktur-
raum des Nördlichen Oberrheingrabens. Der 
Änderungsbereich wird als Siedlungsfläche klas-
sifiziert. Rund um den Änderungsbereich liegen
 
ausschließlich Böden aus mächtigem Flug-
sand vor. Nach der erweiterten BFD50 wären diese Böden auch im Änderungsbereich poten-
ziell natürlich verbreitet.
 
Eine zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung im Boden
-
Viewer Hessen ist für den Än-
derungsbereich nicht
 
vorhanden. Angaben zu Bodenart, Ertragspotenzial sowie Acker
-
 
und 
Grünlandzahl existieren nicht. Die unversiegelten Flächen innerhalb des Änderungsbereiches 
werden initial, entsprechend den Bewertungen in der Umgebung, mit einem mittleren Bioto-
pentwicklun
gspotenzial, geringen Ertragspotenzialen und sehr geringen Feldkapazitäten und 
Nitratrückhaltevermögen bewertet.
 
 
Kampfmittel
 
Gemäß Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12.08.2014, Abteilung Kampfmit-
telräumdienst Hessen, liegt das Plangebiet in 
einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von 
ehemaligen Flakstellungen. Auf dem Baufeld muss grundsätzlich mit dem Vorhandensein von 
Kampfmitteln gerechnet werden. 
 
 
Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen
 
Zur Erfassung der geo
-
 
und umweltte
chnischen Standorteinschätzung für den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
liegt ein Gutachten 
von IBL 
Umwelt und Biotechnik GmbH vom 26.04.2010 vor. Hierbei wurde eine Durchführung der

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
19
 
historischen Erkundung und eine Erst
bewertung (Phase I) von Kontaminationsverdachtsflä-
chen (KVF) für die Liegenschaft Griesheim Airfield durchgeführt. Der Gebäudebestand des 
Gesamtvorhabens im Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim umfasst Werkhallen, Lager
-
 
und Versorgungseinrichtungen u
nd Wohngebäude. Der Untergrund besteht aus Sand und 
Kies mit siltigen Zwischenlagerungen und ist als durchlässig einzustufen. Das Grundwasser 
liegt in ca. 13,5 m Tiefe und fließt in südwestlicher Richtung. Im Rahmen der durchgeführten 
Untersuchungen wurden
 
insgesamt 8 KVF identifiziert. Eine Gefährdung durch den direkten 
Kontakt über den Wirkungspfad Boden
-
Mensch ist zurzeit nicht gegeben. Eine Gefährdung 
des Schutzgutes Grundwasser durch die Verlagerung im Boden vorhandener Schadstoffe ins 
Grundwasser ist 
nicht auszuschließen. Bei insgesamt 
sechs der ermittelten KVF werden wei-
tere umwelttechnische Erkundungsmaßnahmen der Phase IIa empfohlen.
 
Zur Durchführung von orientierenden Untersuchungen der Phase IIa auf der ehemaligen US
-
Liegenschaft Griesheim Airfiel
d innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
wurde das Büro IGU GmbH Wetzlar im Jahr 2016 beauftragt. 
Das Untersuchungsprogramm basiert auf den Untersuchungsvorschlägen der vorliegenden 
historischen Recherche, Pha
se I. Ziel der Untersuchungen der Phase IIa war die Überprüfung 
der bestehenden Kontaminationshypothesen der historischen Recherche und die Empfehlung 
weiterer Maßnahmen bei Erhärtung des Kontaminationsverdachts. Im Rahmen der histori-
schen Erkundung wurden
 
acht Kontaminations
verdachtsflächen ausgewiesen, von denen auf-
tragsgemäß fünf zu untersuchen waren. Im Ergebnis wurde einzig für die KVF 5 weiterer Un-
tersuchungsbedarf angesehen. Ferner wurde eine zusätzliche Verdachtsfläche KVF 15 im Be-
bauungsplanentwur
f ausgewiesen.
 
Innerhalb des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan
-
Änderung befinden sich die Ver-
dachtsflächen KVF 1 (tlw.) sowie KVF 4, für die kein weiterer Untersuchungsbedarf empfohlen 
wurde.
 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
 
Das gepl
ante Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
bereitet eine an Nachhaltigkeitsaspekten orientierte Folgenutzung 
für 
ein Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim 
vor, welches bereits Bodenversiegelun-
gen und 
-
verdichtungen aufweist. Beim Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes han-
delt es sich im aktuellen Bestand überwiegend um eine stark vorgenutzte und stark boden-
funktional vorbelastete Fläche und in kleinem Um
fang um einen Waldbestand. Durch die 
Nachnutzung von Konversionsflächen werden natürliche Bodenflächen mit intakten Boden-
funktionen vor Beeinträchtigungen und Zerstörung bewahrt. Demnach wird der Prämisse zur 
Schonung von Böden mit hoher Bodenfunktionserfü
llung Rechnung getragen. Eingriffswirkung 
hinsichtlich des Schutzgutes Boden und Fläche sind in Hinblick auf den aktuellen Bestand als 
gering zu bewerten. 
 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von überwiegend „Waldflächen“ in „Ge-
werbliche Baufl
ächen“ hat keine direkten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, jedoch 
wäre im Rahmen der potenziellen Entwicklung einer Waldfläche im Bereich der derzeit im 
Änderungsbereich dargestellten „Waldflächen“ bei Entfernung der bestehenden Versiege-
lungen von ein
er weitestgehenden Wiederherstellung eines intakten Boden
-
 
und Wasser-
haushaltes auszugehen. Demgegenüber steht die vorgesehene Entwicklung eines Gewer-
begebietes mit den dazugehörigen Flächenversiegelungen.

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
20
 
 
 
(5) Schutzgut Wasser
 
Der 
Geltungsbereich der Fläc
hennutzungsplan
-
Änderung 
liegt im hydrogeologischen Teil-
raum Rheingrabenscholle im hydrogeologischen Raum Oberrheingraben mit Mainzer Be-
cken innerhalb des hydrogeologischen Großraums Oberrheingraben mit Mainzer Becken 
und nordhessischem Tertiär.
 
Innerhalb 
des 
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan
-
Änderung 
befinden sich keine 
oberirdischen Gewässer oder Entwässerungsgräben. Der Änderungsbereich weist keine 
Quellen oder quelligen Bereiche auf. Darüber hinaus liegt der 
Geltungsbereich der Flächen-
nutzungspl
an
-
Änderung 
in keinem Heilquellen
-
 
bzw. Trinkwasserschutzgebiet und auch in 
keinem Überschwemmungs
-
 
oder Abflussgebiet. Der 
Geltungsbereich der Flächennutzungs-
plan
-
Änderung 
befindet sich im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans 
Hessisches Ri
ed. 
 
Der Untergrund besteht aus Sand und Kies mit siltigen
 
Zwischenlagerungen und ist als 
durchlässig einzustufen. Das Grundwasser liegt in ca. 13,5 m Tiefe und fließt in südwestliche 
Richtung (IBL Umwelt und Biotechnik GmbH, 04/2010). 
 
Im nördlichen Teil des 
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan
-
Änderung 
ver
läuft ein 
Teil eines Fließpfades. Vor Ort konnten in diesem Bereich keine Fließpfade anhand der Bo-
denfeuchte oder anhand der Vegetation festgestellt werden.
 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
 
Das geplante Gesamtvorhaben innerhalb des Geltungsb
ereiches des Bebauungsplanes 
W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
bereitet eine an Nachhaltigkeitsaspekten orientierte Folgenut-
zung für 
ein Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim 
vor, welches bereits Bodenversie-
gelungen und 
-
verdichtungen aufweist. Eing
riffswirkung hinsichtlich des Schutzgutes Wasser 
sind in Hinblick auf den aktuellen Bestand als gering zu bewerten. 
Die Änderung der Darstel-
lung im 
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung 
von überwiegend „Waldflächen“ 
in „Gewerbliche Bauflächen“ h
at keine direkten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
. 
Würde
 
jedoch im Rahmen 
einer hypothetischen 
Entwicklung eine
r
 
Wald
fläche
 
im Bereich 
der derzeit im Änderungsbereich dargestellten „Waldflächen“
 
(s. Abb. 1)
 
eine 
Entfernung der 
in Teilen 
bestehenden Versiegelungen
 
erfolgen
,
 
könnte 
von einer weitestgehenden Wieder-
herstellung eines intakten Boden
-
 
und Wasserhaushaltes aus
gegangen werden
. Demgegen-
über steht die vorgesehene Entwicklung eines Gewerbegebietes mit den dazugehörigen Flä-
chenversieg
elungen, welche zu 
einer Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Nieder-
schlagswassers führen, Niedrigwasserphasen verstärken sowie zu einer Verringerung der 
Grundwasserneubildung beitragen wird
.
 
 
(6) Schutzgut Klima/Luft
 
Für die Bewertung der klimatischen 
Bedeutung der Planfläche innerhalb des 
Geltungsberei-
ches des Bebauungsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
wurde eine gutachterliche Stel-
lungnahme (BPI: 07/2024) erarbeitet, deren wichtigsten Ergebnisse in Bezug auf die Ände-
rungsfläche nachstehend zusam
mengefasst werden.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
21
 
Sowohl für den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
als 
auch für den Geltungsbereich der 
18. 
Flächennutzungsplan
-
Änderung ist entsprechend der 
Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt davon aus
zugehen, dass diese im Be-
reich der Siedlungsrandklimatope oder Frisch
-
 
und Kaltluftentstehungsgebiete liegen.
 
Waldgebiete auf stark geneigten Flächen tragen zur Kaltluftproduktion bei. In der Betrachtung 
der vorhandenen Gefällesituation zeigt sich, dass de
r östlich des ehemaligen Airfield Gries-
heim gelegene Wald durch eine homogene und geringe Hangneigung geprägt sind. Aus die-
sem Grund ist die Planfläche sowie die sie umgebenden Frei
-
 
und Offenlandflächen nur im 
geringen Maße für einen topographieinduzierte
n Kaltluftabfluss von Bedeutung.
 
Der östlich des ehemaligen Airfield Griesheim gelegene Wald fungiert am Tag als Frischluft-
produzent und Filter für die durch die vorhandenen östlich gelegenen Bundesautobahnen ver-
ursachten Luftschadstoffe.
 
 
Auswirkungen der
 
Flächennutzungsplan
-
Änderung:
 
Der Änderungsbereich ist als nächtlicher Kaltluftproduzent im Kontext der umliegenden Sied-
lungsbebauung von untergeordneter Planungsrelevanz. Der im Bestand vorhandene Wald 
östlich des ehemaligen Airfield Griesheim fungiert a
ls Frischluftproduzent und Filter. 
Auf rund 
400
 
m² erfolgt eine Änderung der Darstellung von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflä-
chen“. Diese Bereiche erweisen sich im Bestand als Wald und werden demnach durch die 
vorliegende Änderung des Flächennutzungspl
anes auch weiterhin als Wald bestehen blei-
ben. Die Änderung der Darstellung im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung 
von überwiegend „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ hat keine direkten Auswirkun-
gen auf das Schutzgut Klima, jedoch wäre i
m Rahmen 
einer 
hypothetischen 
Entwicklung 
einer Waldfläche innerhalb des gesamten Änderungsbereiches davon auszugehen, dass 
dies zu positiven Wirkungen auf das Kleinklima in Bezug auf die Frischluftproduktion führen 
würde. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches sind diese p
ositiven Wirkun-
gen jedoch als vernachlässigbar 
einzustufen. Demgegenüber steht die vorgesehene Ent-
wicklung eines Gewerbegebietes mit den dazugehörigen Flächenversiegelungen. Aufgrund 
der Geländestruktur sowie der umgebenden 
Bebauung wird die klimatische Re
levanz des 
Änderungsbereiches als gering eingestuft. Insgesamt sind keine erheblichen nachteiliegen 
Auswirkungen auf das Kleinklima im Planungsraum zu erwarten.
 
 
(7) Schutzgut Landschaftsbild
 
Das Orts
-
 
bzw. Landschaftsbild innerhalb sowie im Umfeld des Änd
erungsbereiches wird 
durch einen eingezäunten, relativ einförmigen Gebäudebestand (
Teilgebiet des ehemaligen 
Airfield Griesheim
) mit teils großflächig versiegelten sowie gepflasterten Bereichen und Ein-
zelgehölzen geprägt. Die vorhandenen Grünflächen (vorwi
egend ehemalige Grünanlagen
-
 
und Gartenflächen) sind zum überwiegenden Teil ruderalisiert und in Teilen verbuscht. Im öst-
lichen 
Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim
 
befindet sich ein Waldbestand. Die Wald-
grenze des vorhandenen Waldbestandes ragt an
 
zwei Stellen in den Änderungsbereich hinein.
 
Hier 
erfolgt auf rund 400 m² eine Änderung der Darstellung von „Gewerbliche Bauflächen“ in 
„Waldflächen“. Diese Bereiche erweisen sich im Bestand als Wald und werden demnach 
durch die vorliegende Änderung des F
lächennutzungsplanes auch weiterhin als Wald beste-
hen bleiben.

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
22
 
 
Die Umgebung des Änderungsbereiches wird hinsichtlich des Orts
-
 
und Landschaftsbildes von 
gewerblichen Nutzungen (nördlich), Wald (östlich) sowie weiteren baulichen Anlagen des ehe-
maligen Airfi
eld Griesheim und großen zusammenhängenden Sandmagerrasenflächen (süd-
lich und westlich) geprägt.
 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Änderung:
 
Aufgrund der bereits bestehenden Gebäude sowie der großflächig vorhandenen Versiegelun-
gen ist insgesamt mit ein
em geringen bis mittleren Konfliktpotenzial für das Schutzgut Land-
schaft in Bezug auf das Gesamtvorhaben zu rechnen. 
Die im Zuge des Bebauungsplanver-
fahrens W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
durchgeführte Neubestimmung der Waldgrenze 
weicht von den Darstel
lungen des Flächennutzungsplans 2006 ab. Die Darstellungen des 
Flächennutzungsplanes werden an die 
auf dem aktuellen Bestand basierende und 
neu be-
stimmte Waldgrenze angepasst. Eingriffe in den vorhandenen Wald, die das Orts
-
 
und Land-
schaftsbild nachteilig 
beeinträchtigen, sind nicht vorgesehen.
 
 
(8) Schutzgut Kultur
-
 
und Sachgüter
 
Innerhalb des Geltungsbereiches 
der 18. Änderung des Flächennutzungsplan
e
s
 
ist mit Bo-
dendenkmälern zu rechnen (Darmstadt Bezirk 6 003: August
-
Euler
-
Flugplatz, Bebauung WK 
2). Zur Bewertung der zu erwartenden archäologisch relevanten Strukturen wurde ein bau-
vorgreifendes archäologisches Gutachten erstellt, das sich auf eine Auswe
rtung der Altkar-
ten und Luftbilder stützt (AGDS 
-
 
Archäologische Grabung und Dokumentation EV 
2023/0627). Die erwarteten Strukturen konnten durch das Gutachten mit der erforderlichen 
Sicherheit nachgewiesen werden. 
 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan
-
Ä
n
derung:
 
Die Entwicklung gewerblicher Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches wird absehbar 
zu Eingriffen in das Bodendenkmal führen (Zerstörung oder Teilzerstörung des Bodendenk-
mals).
 
Die Abarbeitung und Bewältigung von denkmalschutzrechtlichen Konflikte
n sowie hinsicht-
lich der Belange der Bodendenkmalpflege erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren bzw. Anträgen auf 
d
enkmalschutzrechtliche 
Genehmigung 
–
 
unabhängig von der 
18. 
Änderung des 
Flächennutzungsplanes.
 
 
4.3.
 
Entwicklung bei Nicht
-
Durchführung der Planänderung
 
Eine Nicht
-
Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes hätte zur Folge, 
dass im östlichen Teil des geplanten Gewerbegebietes innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauun
gsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
eine Waldfläche, nicht aber gewerbliche 
Nutzungen entwickelt werden könnten. Aus arten
-
 
und biotopschutzrechtlicher Sicht ist die 
Entwicklung von Wald in diesem Bereich jedoch nicht zielführend.

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
23
 
4.4.
 
Planungsalternativ
en
 
Der Gesamtvorhabenbereich setzt sich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
inklusive des Geltungsbereiches der 18. Flächennutzungsplan
-
Ä
nderung sowie der südlich gelegenen externen Ausgleichsfläche zusammen und ste
ht im 
Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die bisherigen Nutzungen als 
Flugplatz (Gebäude für den Flugbetrieb, Verwaltung, Druckerei für die Mannschaftszeitung der 
Amerikaner, Lager und Unterkünfte) sind durch den Abzug der amerikanis
chen Streitkräfte 
nicht mehr gegeben. Die BImA beabsichtigt nun eine Umnutzung des Areals innerhalb des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplan
e
s W
 
67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
in ein Gewerbe-
gebiet, in dem unter anderem ein Einsatztrainingszentrum der Gener
alzolldirektion (ETZ) ent-
stehen soll.
 
Aufgrund der allgemein steigenden Nachfrage nach Gewerbeflächen soll neben dem ETZ im 
südlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
ein Gewerbegebiet als Gewerbeflächenpotenz
ial festgesetzt werden. Der Bedarf von Ge-
werbeflächen wurde im Rahmen einer Gewerbeflächenbedarfsanalyse mit einer Betrachtung 
bis ins Jahr 2040 prognostiziert. Es ist fachlich unbestritten, dass innerhalb des Stadtgebietes 
keine größeren, zusammenhängende
n Gewerbeflächen mehr vorhanden sind. Da die Flächen 
in Darmstadt fast ausnahmslos im Privatbesitz sind, spielen Eigentumsverhältnisse und Inte-
ressen der Besitzenden eine große Rolle, so dass nicht alle Flächen kurzfristig einer neuen 
Nutzung zugeführt wer
den können.
 
Durch die Ausschöpfung bzw. Umwandlung bereits teilweise bebauter und versiegelter Berei-
che und die planungsrechtliche Erhöhung der baulichen Dichte bereits vorbelasteter Flächen 
unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben können neue 
Nutzungspotenziale erschlos-
sen werden. Im Innenbereich stehen für eine derartige geplante Nutzung keine Alternativen zu 
Verfügung. Dadurch kann eine Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen in der 
freien Landschaft vermieden werden.
 
Im Zuge des B
ebauungsplanverfahrens W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
wurde die Grenze 
des vorhandenen Waldes neu bestimmt. Diese neu bestimmte Waldgrenze weicht von den 
Darstellungen des Flächennutzungsplans 2006 ab. Aus diesem Grund und aus der im Be-
bauungsplan W
 
67 
angestrebten Entwicklung eines Gewerbegebietes ist die Änderung der 
Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil hauptsächlich 
von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang von „Gewerbli-
che Bauflächen“
 
in „Waldflächen“ erforderlich. Die vorliegende Flächennutzungsplanände-
rung passt sich somit an die derzeit vorhandene und neu bestimmte Waldgrenze an.
 
 
5.
 
Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung
 
Im Zuge der Aufstellung des Be
bauungsplans W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
werden um-
fassende Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, 
-
minimierung sowie zum Ausgleich berück-
sichtigt. Zu diesen zählen die nachstehend genannten Maßnahmen, die im Bebauungsplan 
W
 
67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
festgesetzt werden:
 
-
 
Wiedernutzbarmachung bereits baulich geprägter Standorte
 
-
 
Entwicklung der vorhandenen Waldflächen mit vorgelagerten mageren Saumstruktu-
ren
 
-
 
Erhalt von Bestandbäumen sowie Neuanpflanzung von Bäumen

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
24
 
 
-
 
Begrünung von Grundstücksfreiflächen 
 
-
 
W
asserdurchlässige Oberflächenbefestigung 
 
-
 
Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken 
 
-
 
Anlage einer Hecke 
 
-
 
Begrünung von Tiefgaragen, Dachbegrünung (Flachdächer) und Fassadenbegrünung
 
-
 
Anbringung von Nistkästen für verschiedene Vogel
-
 
und Fledermaus
arten
 
-
 
Berücksichtigung von Artenschutzbelangen 
 
-
 
Insektenfreundliche Freiflächenbeleuchtung 
 
-
 
Ausreichender Schutz vor Immissionsbelastungen
 
-
 
Durchführung von bauvorgreifenden Untersuchungen gemäß § 20 Hessisches 
Denkmalschutzgesetz 
(HDSchG) 
(Archäologische Grabung und Dokumentation von 
Bodendenkmälern)
 
 
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
durch die Umsetzung einer externen Kompensations-
fläche, die südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplan
e
s angrenzt, sowie du
rch die 
Zuordnung von Ökopunkten aus einer geeigneten Ökokontomaßnahme kompensiert. Auf der 
externen Ausgleichsfläche werden zudem biotop
-
 
und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaß-
nahmen umgesetzt. 
 
Ein Monitoring in Folge der Flächennutzungsplanänderung ist
 
nicht notwendig.
 
 
6.
 
Zusammenfassung
 
Das Plangebiet 
des Bebauungsplan
e
s W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
stellt einen Teil des 
ehemaligen Airfield Griesheim dar und wurde von den amerikanischen Streitkräften 
mit Ne-
bengebäuden für den
 
Flugplatz genutzt. Mit 
der Änderung des Flächennutzungsplanes soll 
die planungsrechtliche Basis für die gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Parallel zur 
Flächennutzungsplan
-
Änderung soll ein neuer Bebauungsplan W 67 
–
 
Ehem. Airfield Gries-
heim 
–
 
aufgestellt werden. Die Geltung
sbereiche der Flächennutzungsplan
-
Änderung (ca. 
0,8 ha) sowie des Bebauungsplans (ca. 7,2 ha) weichen hinsichtlich ihrer Größe voneinander 
ab. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan
-
Änderung liegt innerhalb des östlichen 
Teils des Geltungsbereiches de
s Bebauungsplans. Die im Zuge des Bebauungsplanverfah-
rens W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
durchgeführte Neubestimmung der Waldgrenze
, die 
auf dem aktuellen Bestand basiert,
 
weicht von den Darstellungen des Flächennutzungspla-
n
e
s 2006 ab. Aus diesem Grund 
und aus der im Bebauungsplan W
 
67 angestrebten Ent-
wicklung eines Gewerbegebietes ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen 
Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche 
Bauflächen“ sowie im kleineren U
mfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ er-
forderlich.
 
Insgesamt ist das Gebiet durch die umfangreiche Bebauung bzw. Versiegelung in Bezug auf 
den Naturhaushalt insbesondere in Hinblick auf den Wasser
-
 
und Bodenhaushalt als vorbe-
lastet zu betrac
hten. Aufgrund der langen Nichtnutzung des Gebiets konnten sich aber über 
die Zeit einige wertgebende Strukturen entwickeln, die für verschiedene teils seltene und

18
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
Seite 
25
 
geschützte Tier
-
 
und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Insbesondere der Baumbe-
stand, der 
Waldbestand und der Sandmagerrasen sowie die ruderalen Wiesen bilden wert-
gebende Biotopstrukturen. Artenschutzrechtlich bedeutsam sind insbesondere die nachge-
wiesenen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Totholzkäfer. Südlich des Änderungsbereiches 
befinden s
ich in ca. 100 m Entfernung verschiedene Schutzgebiete nach Naturschutzrecht.
 
Der Bebauungsplan W 67 
–
 
Ehem. Airfield Griesheim 
–
 
setzt umfassende Maßnahmen zur 
Eingriffsvermeidung und 
-
minimierung sowie zum Ausgleich fest. Der erforderliche 
externe 
na-
turs
chutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch die Um-
setzung einer externen Kompensationsfläche, die südlich an den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans angrenzt, sowie durch die Zuordnung von Ökopunkten aus einer geeigneten Öko-
ko
ntomaßnahme kompensiert. Auf der externen Ausgleichsfläche werden zudem biotop
-
 
und 
artenschutzrechtliche Ausgleichs
maßnahmen umgesetzt. 
 
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplan
e
s an sich verursacht keine erheblichen oder ne-
gativen 
Beeinträchtigungen der Umwelt. Die Abarbeitung und Bewältigung der Belange des 
Artenschutzes, des Biotopschutzes, der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
, 
des Baum-
schutzes 
sowie der Denkmalpflege 
erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder 
im R
ahmen von Bauantragsverfahren
,
 
Baumfällanträgen
 
und 
Anträgen auf 
denkmalschutzrechtliche Genehmigung
 
–
 
unabhängig von der Änderung des Flächennut-
zungsplanes.

18. 
Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
26
 
 
7.
 
Quellen
 
AGDS 
-
 
Archäologische Grabung und Dokumentation (Februar/März 2023): Bauvorgreifendes 
arc
häologisches Gutachten EV 2023/0627 
„
Ehemaliges Airfield Griesheim / Griesheimer 
Sand
“
 
Ergebnisse der Altkarten
-
 
und Luftbildauswertung
 
Burghardt und Partner, Ingenieure (07/2024): Gutachterliche Stellungnahme 
–
 
Klimatische Be-
deutung der Planfläche des Vor
habens „B
-
Plan Gebiet W 67“
 
DMT GmbH & CO. KG (22.07.2022): Orientierende Baugrunduntersuchung 
–
 
Endbericht 
–
 
 
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
 
(HLNUG,
 
2017):
 
BodenViewer-
Hessen: http://bodenviewer.hessen.de (Zugriffsdatum: 02.11.20
24)
 
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
 
(HLNUG,
 
2017):
 
GruSchu Hes-
sen: http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de. (Zu-
griffsdatum: 02.11.2024)
 
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und 
Geologie
 
(HLNUG,
 
2017):
 
NaturegVie-
werHessen: www.natureg.hessen.de. (Zugriffsdatum: 02.11.2024)
 
IBL Umwelt und Biotechnik GmbH (04/2010): Erfassung und Erstbewertung (Phase 1) von 
kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) auf der Liegenschaft Griesheim Airf
ield
 
Ingenieurbüro für Umweltplanung (IBU, 05/2025): Bebauungsplan W 67 „Ehem. Airfield Gries-
heim“, Bodenfachbeitrag: Gutachten zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs des Schutz-
gutes Boden
 
Institut für Industriellen und Geotechnischen Umweltschutz GmbH (0
1/
2016
): Orientierende 
Untersuchungen Phase IIa auf der Liegenschaft Griesheim Airfield
 
Krebs
-
Kiefer (04.11.2024): Schalltechnische Untersuchung, Bebauungsplan W
 
67 „Ehem. Air-
field Griesheim“, Prüfung der schalltechnischen Belange im Zuge des Bebauungsplan
ver-
fahrens
 
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (12/2014): Historisch
-
genetische Rekonstruktion, 
Airfield Griesheim und WSDL Flughafenstraße
 
PlanÖ (11/2024, aktualisiert 03/202
6
): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungs-
plan W
 
67 „Ehem. 
Airfield Griesheim“ Stadt Darmstadt
 
PlanÖ (03/2023): Artenschutzrechtliches Kurzgutachten zum geplanten Gebäudeabbruch in-
nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans W 67 „Ehem. Airfield Griesheim“ so-
wie im Bereich der südlich gelegenen Ausgleichsfläch
e (12.12.2022, aktualisiert 
Februar 
2023
 
und März 
2023, redaktionell 
geändert 
Mai 2025
)
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (09/2003): Landschaftsplan
 
 
Dezernat 
VI
 
 
 
Paul Georg Wandrey
 
Stadtrat

Beratungsverlauf (15)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 12
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 12
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 12
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 12
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 14
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 14
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 14
Zur Sitzung
TOP 6
TOP 264
TOP 264
TOP 6
TOP 264
TOP 6
TOP 264
TOP 6

Orte (5)

  • Mina-Rees-Straße 12
  • Ohlystraße 75
  • Flughafenstraße
  • Karlstraße 6
  • Fritz-Bauer-Straße 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0230
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.08.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00