V/1060/2017
Bebauungsplan Nr. 586 - Beschluss zur Aufstellung
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V-1060-2017-Anlage-Plangebiet
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E} e =. x 0 [= >= 32 „EI HE; OD E32 <uıo BE UJ Fr U) £ > = r < = [4] Verkehrsplanung Anlage zur Vorlage Nr. V/1060/2017 = N 2) © regierung KO ei hhochsch Ärztekammer Plangebiet / Maßstab 1:2500 Bebauungsplan Nr. 586
Beschlussvorlage
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V/1060/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 586: Zentrum Nord - Gartenstraße / Anton-Bruchhausen-Straße / Joseph-König-Straße / Albrecht-Thaer-Straße [Wohnen] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 23.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für de n Bereich Gartenstraße, Anton-Bruchausen-Straße, Joseph-König-Straße, Albrecht-Thaer- Straße im Zentrum Nord ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 121; Flurstücke 197, 198, 202, 203; Teile der Flurstücke 113, 207, 220, 227. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Begründung: Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 586 befindet sich im Norden des Stadtb e- zirks Mitte und bildet den unmittelbaren Kernbereich des Stadtteils Zentrum Nord. Die Planungen zum Gesamtbereich Zentrum Nord gehen auf den sogenannten „Strukturplan 73“ z u- rück, der durch den Rat der Stadt Münster 1973 beschlossen wurde und zur Entlastun g der Inne n- stadt eine gemischte Wohn-, Gewerbe und Verwaltungsnutzung vorsah. Gemäß den damaligen Zie l- setzungen wurden unterschiedliche Entwicklungsziele für den Standort formuliert und über die B e- bauungspläne Nr. 114 Teilbereich I bis VI planungsrechtlich gesichert. Vorlagen-Nr.: V/1060/2017 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Geitel Ruf: 492 61 21 / 492 61 93 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de Datum: 18.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1060/2017 Die bauliche Entwicklung vom Zentrum Nord ist heute weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund sich verändernder Anforderungen wurden jedoch die ursprünglichen Zielsetzungen zur Ausweisung von Wohnnutzungen zunächst verworfen und die Ansiedlung von Verwaltungs- und Dienstleistungsnut- zungen stärker forciert. So ist der Stadtteil heute Standort zahlreicher bedeutender Großunternehmen sowie Teilen der Bezirksregierung des Regierungsbezirks Münster. Entgegen der grundsätzlich positiven baulichen Entwic klung des Stadtteils bl ieben die Flächen des vorliegenden Bebauungsplans zwischen Gartenstraße, Albrecht-Thaer-Straße, Anton-Bruchausen- Straßen und Joseph-Königs-Straße bis heute unbebaut. Für den nordwestlichen Teilbereich zwischen Sparda -Bank, KOM -Center und Anton -Bruchausen- Straße lagen zwischenzeitlich Planungen zur Errichtung eines 20 -geschossigen Bürogebäudes vor, dem sogenannten „Butterfly“-Büroturm. Die Umsetzung des Projekts war bereits über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 – Teilabschnitt IV „Zentrum Nord – mittlerer Teil“ aus dem Jahr 2007 planungsrechtlich gesichert. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurde der Büroturm jedoch nicht realisiert, so dass sich der Bereich nach wie vor als unbebaute Rasenfläche darstellt. Um neue Impulse für eine städtebauliche Entwicklung mit einer Belebung des Standortes setzen zu können, wurden die ursprünglich geplante weitergehende Ausweisung von Büroflächen aufgegeben und neue Entwicklungsziele für das Plangebiet formuliert. So soll vor dem Hintergrund der stetig stei- genden Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum der Bereich zukünftig zu einem attraktiven in- nerstädtischen Wohnquartier entwickelt werden. Basierend auf den neuen Zielsetzungen für den Standort wurde in Abstimmung mit der Stadt Münster Anfang 2016 gemeinsam von den Investoren CM Immobilien, Sparda-Bank Münster und Sahle Woh- nen ein städtebaulicher Wettbewerb zur Entwicklung eines „Wohnquartiers Zentrum Nord“ ausgelobt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 – Teilbereich IV „Zentrum Nord – mittlerer Teil“ sowie in Teilen im Geltungsbereich der Bebauungsplä- ne Nr. 114 Teilbereich IV „Zentrum Nord – Mittlerer Teilbereich“, der 1. Änderung des Bebauungspla- nes Nr. 114 - Teilabschnitt III „Zentrum Nord – Südlich Gut Nevinghoff“ und der 1. Änderung des B e- bauungsplanes Nr. 114 - Teilabschnitt V „Zentrum Nord – nördlich Landesversicherungsanstalt“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 586 treten die überlagerten Bereiche in den oben aufgeführ- ten Bebauungsplänen außer Kraft. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 5. September 2017 statt. Der Entwurf des B e- bauungsplans Nr. 586 soll im 1. Quartal 2018 öffentlich ausgelegt werden (V/1061/2017). I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Gartenstraße
- Joseph-König-Straße
- Albrecht-Thaer-Straße
- Anton-Bruchausen-Straße
- Nevinghoff
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Details
- Aktenzeichen
- V/1060/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37