V/0084/2019
Städtische Regelungen zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten: Bericht zu den Jahren 2016 bis 2018 und Regelung für 2019 und 2020
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Beschlussvorlage
8350 Zeichen
V/0084/2019
V/0084/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Städtische Regelungen zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten: Bericht zu den Jahren
2016 bis 2018 und Regelung für 2019 und 2020
Beratungsfolge
12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
(Vorberatung)
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss (Vorberatung)
13.02.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Bericht über die Entwicklung der Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten in den Jah-
ren 2016 bis 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2. Anträge zu Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten werden für drei Jahre und frühestens
ab Vollendung des 62. Lebensjahres bewilligt.
3. Die Regelung nach Ziffer 2 wird bis zum 31.12.2020 befristet. Spätestens bis zu diesem Zei t-
punkt muss die Altersteilzeit nicht nur bewilligt, sondern auch angetreten werden.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich gegenüber dem Status Quo voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen, da
der nun erreichte und veranschlagte Umfang der Zusatzkosten aus Altersteilzeit für Beamtinnen
und Beamte beibehalten wird.
Begründung:
1. Bericht über Entwicklung der Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten in den Jahren
2016 bis 2018
Personal- und
Organisationsamt
28.01.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Maser
Telefon: 492 11 10
Maser@stadt-muenster.de
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V/0084/2019
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 auf Grundlage der Vorlage V/0822/2016 „Modifikati-
on der städtischen Regelungen zur A ltersteilzeit der Beamten und Beamtinnen im Rahmen der
nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ beschlossen:
1. Die bisherigen städtischen Regelungen zur Altersteilzeit werden im Rahmen der Hau s-
haltskonsolidierung zum 01.01.2016 aufgehoben.
2. Anträge auf Altersteilzeit werden ab sofort maximal für drei Jahre, frühestens ab Volle n-
dung des 62. Lebensjahres bewilligt.
3. Die Altersteilzeit wird bis zum 31.12.2018 befristet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss
die Altersteilzeit nicht nur vereinbart, sondern auch angetreten werden.
Mit dieser Modifikation der Altersteilzeitregelungen sollten im Rahmen der Haushaltskonsoli die-
rung ca. 240.000 € / Jahr an Einsparungen erzielt werden. Auf Grund der zum Zeitpunkt des
Ratsbeschlusses bereits genehmigten Altersteilzeite n konnte eine kurzfristige Mittelabsenkung
nicht in Aussicht gestellt werden.
Die tatsächlichen Entwicklungen in den Jahren 2016 bis 2018 stellen sich wie folgt dar:
Jahr
Anzahl
Beamtinnen/Beamte in ATZ Basiswert
Aufwand 2015
tatsächlicher
Aufwand1 Einsparungen zum Stichtag
30.06.
zum Stichtag
31.12
€ € €
2016 56 51 600.000 484.380 115.620
2017 44 39 600.000 400.720 199.280
2018 37 35 600.000 356.340 243.660
Das Einsparziel in Höhe von ca. 240.000 € wird damit 2018 ff. erreicht. Unter den 2016 geänder-
ten Maßgaben zu Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wurden im Jahr 2017 2 Beamten/ -
innen und im Jahr 2018 6 Beamten/-innen Altersteilzeit bewilligt.
Altersbedingt sind aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Münster ausgeschieden bzw. scheiden in
den nächsten Jahren durch Erreichen der Altersgrenze aus:
2016: 25 Beamte/-innen
2017: 30 Beamte/-innen
2018: 27 Beamte/-innen
2019: 22 Beamte/-innen
2020: 17 Beamte/-innen
2021: 18 Beamte/-innen
2022: 30 Beamte/-innen
2023: 38 Beamte/-innen
2. Regelung für die Jahre 2019 und 2020
Für eine Regelung über den 31.12.2018 treten nunmehr immer stärker personalwirtschaftliche
Belange in den Vordergrund. Dabei spielen die aktuellen Stellenvermehrungen und die demogra-
phische Entwicklung des Personalbestandes eine maßgebliche Rolle.
1 Zusatzkosten aus der Aufstockung auf 80 % der vormaligen Nettobezüge
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Derzeit sind Stellenbesetzungen in verschiedensten Berufsfeldern kritisch einzuschätzen. Das
betrifft für Beamtinnen und Beamte insbesondere den Aufgabenbereich der allgemeinen Verwa l-
tung. Hier haben kumulierend die u.a. mit der „Wachsenden Stadt“ verbundenen Stellenauswe i-
tungen und zu geringe Ausbildungszahlen früherer Jahre – nicht nur bei der Stadt Münster – und
die demographische Situation der Stadt Münster den Arbeitsmarkt zu einem Nachfragemarkt
werden lassen. Mit hoher Anstrengung konnte im 4. Quartal 2018 im Aufgabenbereich der allg e-
meinen Verwaltung der Zustand erreicht werden, dass alle Besetzungsentscheidungen zu off e-
nen Stellen getroffen waren.
Aus den über 250 zusätzlichen Planstellen und befristeten Positionen, die mit dem Stellenplan
2019 beschlossen wurden, entfielen über 70 auf den Aufgabenbereich der allgemeinen Verwa l-
tung. Altersbedingt stehen in diesem Aufgabenbereich folgende Fluktuationen fest:
2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt
24 31 32 58 51 196
Altersteilzeit, zumal überwiegend im Blockmodell vereinbart oder bewilligt, führt zu gegenüber der
regelmäßigen Altersgrenze vorzeitigen Personalabgängen und erhöht damit grundsätzlich die
gegenwärtigen personalwirtschaftlichen Herausforderungen.
Diesem Aspekt entgegen stehen die geringe Zahl nach 2016 neu beantragter und bewilligter A l-
tersteilzeiten von Beamten/-innen und insbesondere die demotivierende Auswirkung einer restrik-
tiven Entscheidung auf den Kreis der Beamten/-innen.
Mit der geringen Zahl neuer Altersteilzeiten aus dem Berichtszeitraum (8 Beamte/ -innen in drei
Jahren), deren Steigerung auch kurzfristig nicht zu erwarten ist, fällt auch die Belastung der Ste l-
lenbesetzungssituation gering aus.
Die Befristung der bisherigen städtischen Regelung, die die durch § 66 Landesbeamtengesetz
(LBG NRW) eingeräumten Möglichkeiten bereits eingeschränkt hat, bedeutet nicht, dass im A n-
schluss Altersteilzeit für Beamte/-innen ausgeschlossen wird. Eine solche Regelung wäre ggf. ak-
tiv zu treffen. Somit haben auch Beamte/-innen, die nach den bisherigen Regelungen noch nicht
für Altersteilzeit in Frage kamen, die Möglichkeit einer Altersteilzeit in ihre Lebensplanung mitau f-
genommen. Auf diesen Kreis der Beamten hätte eine noch weiter – möglichweiser bis zur völli-
gen Versagung – einschränkende Regelung unmittelbar negative Auswirkungen. Mittelbar ist d a-
zu auch eine entsprechende Ausstrahlungswirkung auf den altersmäßig noch nicht in Frage
kommenden Kreis der Beamten/-innen zu erwarten.
Die Verwaltung schätzt heute die negativen Auswirkungen einer weiteren Begrenzung oder Ve r-
sagung von Altersteilzeit für Beamte/-innen deutlich höher als die positiven Effekte für die Perso-
nalsituation ein. Bei einer möglichen Verkürzung des Bewilligungszeitraums durch Heraufse tzen
des Mindestalters, ab dem Altersteilzeit möglich ist, ist zudem zu beachten, dass dadurch
schwerbehinderte Beamte/ -innen faktisch ausgeschlossen werden könnten. Dieser Persone n-
kreis kann derzeit i.d.R. mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Versorgu ngsabschläge in
Ruhestand gehen. Für die nichtschwerbehinderten Beamten/ -innen wird sich der Beginn von A l-
tersteilzeit mit dem schrittweisen, jahrgangsabhängigen Heraufsetzen der regelmäßigen Alter s-
grenze gem. 31 Abs. 2 LBG NRW auf das 63. Lebensjahr hinbewegen.
Die Verwaltung schlägt dem Rat – der als oberste Dienstbehörde hier gem. § 66 Abs. 3 i.V.m. § 2
Abs. 1 Ziffer 2 LBG NRW zu entscheiden hat – daher vor, die bis zum 31.12.2018 geltende R e-
gelung um zwei Jahre zu verlängern. Die Befristung orientiert sich zum einen daran, persona l-
wirtschaftlich absehbar reagieren zu können und zum anderen an dem Umstand, dass der Tari f-
vertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte, der Altersteilzeit für Arbeitne h-
mer/-innen der Stadt Münster zwingen d innerhalb einer Quote von 2,5 Prozent der Arbeitne h-
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mer/-innen determiniert, bis zum 31.12.2020 verlängert worden ist. Die Quote i.H.v. 2,5 Prozent
für bzw. der Arbeitnehmer/-innen wird seit längerem nicht ausgeschöpft.
Die Gleichstellungsbeauftragte, di e Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Gesam t-
personalrat sind ordnungsgemäß beteiligt worden und haben auf Grundlage der maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt bzw. keine gegenteiligen Einwände geäußert.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage A
2238 Zeichen
Anlage A zur V/0084/2019 Kurzüberblick Die Verwaltung berichtet zur Entwicklung der Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2016 bis 2018 und schlägt die Verlängerung der dafür bis zum 31.12.2018 geltenden Maßgaben bis zum 31.12.2020 vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Beschlussvorschlag unterstützt folgende Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Attraktive flexible und akzeptierte Regelungen für den Übergang in die Phase nach der Erwerbstätigkeit sind ein Baustein eines modernen öffentlichen Dienstleisters mit einer hohen Mitarbeiter/-innenzufriedenheit. Gleichzeitig fördern solche Regelungen die Familienfreundlichkeit. Finanzierung Produktgruppe: ggf. alle Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlage ist § 66 LBG NRW. Hiernach wird dem Dienstherrn ein weitgehender Ent- scheidungsspielraum zur Ausgestaltung von Altersteilzeit für Beamte/-innen eröffnet. Da Ent- scheidungen immer sachlich zu begründen sind, handelt es sich nicht um eine vollständig freiwilli- ge Leistung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Beschlussvorschlag befasst sich (auch) mit der demographischen Entwicklung der Mitarbei- ter/-innen der Stadtverwaltung. Dabei soll den Interessen der Lebensälteren ebenso Rechnung getragen werden wie der Personalstabilität.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0084/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37