V/0947/2016
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtwerke Münster GmbH
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Vorlage_23_2016_Bestellung_ Abschlussprüfer_JAP_2016_SWMS_NG_VSM_final
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1 Münster, 19.10.2016 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 23/2016 Betreff Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtwerke Münster GmbH, der münsterNETZ GmbH sowie für die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH Berichterstatter Herr Dr. Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 1. Der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird folgender Be- schluss zur Annahme empfohlen: Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg gewählt. Der Auftrag wird erteilt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft. 2. In der Gesellschafterversammlung der münsterNETZ GmbH ist folgender Beschluss zu fassen: Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der münsterNETZ GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg gewählt. 3. In der Gesellschafterversammlung der münsterNETZ GmbH ist folgender Beschluss zu fassen: Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der Verkehrsservice Ge- sellschaft Münster mbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg gewählt. Begründung Zu 1. Die Einzel- und Konzernabschlüsse der Jahre 2011 – 2015 wurden durch die deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Die Prüfungsgesellschaft, die für sie handelnden Personen haben dabei nach unserer Auffassung gewissenhaft 2 und umsichtig ihre Prüfungstätigkeiten durchgeführt. Dem Aufsichtsrat wurde umfassend über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Prüfungsschwerpunkte berichtet. Die Prüfer haben neben der fachlichen Qualifikation auch die erforderliche Branchenkompe- tenz eingebracht. Gleiches gilt für die Durchführung der Schwerpunktprüfungen entspre- chend den Vorgaben des Aufsichtsrates. Nach dem Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rahmen- richtinie für Beteiligungen der Stadt Münster; gültig ab 01.07.2011) gilt für die Abschluss- prüfung ein Rotationsprinzip; es wird empfohlen, die Abschlussprüfungsgesellschaft nach fünf bis sieben Jahren zu wechseln. Nachdem deloitte GmbH fünf Jahre die Ab- schlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Stadtwerke Münster GmbH durchgeführt hat, wurde die Leistung beschränkt ausgeschrieben. Am Markt bekannte und mit der Branche vertraute Prüfungsgesellschaften wurden zur Abgabe von Angebo- ten aufgefordert. Mit drei Prüfungsgesellschaften wurden in Abstimmung mit der Käm- merei und dem Amt für Beteiligungen der Stadt Münster Gespräche zur Verifizierung der Angebote geführt. Die Ergebnisse der Gespräche wurden systematisch anhand vorab definierter Kriterien bewertet. In der Summe der Bewertung hat die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg die beste Prüfungskompetenz und Branchenerfahrung nachgewiesen und un- ter Einbeziehung der voraussichtlichen Kosten der Prüfung das beste Angebot abgege- ben. Es wird daher empfohlen, PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg für das Geschäftsjahr 2016 mit der Abschlussprüfung für den Einzel- und Konzernab- schluss der Stadtwerke Münster GmbH zu beauftragen. Aufgrund des Wechsels von Teilen des Wirtschaftsprüferteams von Deloitte zu PKF be- steht partiell Personenidentität zwischen den Prüfern der bisherigen und zukünftigen Wirtschaftsprüfgesellschaft. PKF bringt als neue Prüfungsgesellschaft jedoch ein eige- nes Prüfungs- und Qualitätssicherungssystem ein, so dass darüber auch ein neuer Blick auf die Buchführungsprozesse der Stadtwerke gewährleistet ist. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH wird die Bestel- lung des Abschlussprüfers nach Beschlussfassung durch die Gesellschafterversamm- lung durch die Geschäftsführung des Unternehmens vorgenommen. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft erteilt werden. Diese Regelung ist seit vielen Jahren Praxis im Haus der Stadtwerke. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte durch den Abschlussprüfer für das Ge- schäftsjahr 2016 erfolgt mit einer besonderen Vorlage an den Aufsichtsrat. 3 Zu 2. und 3. Die kaufmännischen Aufgaben der münsterNETZ GmbH bzw. der Verkehrsservice Ge- sellschaft Münster mbH werden im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der Stadtwerke Münster GmbH wahrgenommen. Um die Synergieeffekte auch bei der Prüfung des Jah- resabschlusses 2016 zu nutzen ist es sinnvoll, dass die münsterNETZ GmbH bzw. die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft be- auftragt, die den Einzel- und Konzernabschluss der Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH prüft. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beschlussvorlage
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V/0947/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel - und Konzernabschlusses der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Duisburg, gewählt. Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsicht s- rat erfolgen. Weitere Hinweise sind der beigefügten Aufsichtsratsvorlage zu entnehmen. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 27.10.2016 über die entsprechende AR -Vorlage beschlie- ßen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Vorlagen-Nr.: V/0947/2016 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0947/2016 i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 23/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0947/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37