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V/0947/2016

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 25.10.2016

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Vorlage_23_2016_Bestellung_ Abschlussprüfer_JAP_2016_SWMS_NG_VSM_final

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Vorlage_23_2016_Bestellung_ Abschlussprüfer_JAP_2016_SWMS_NG_VSM_final

4971 Zeichen

1 
 
 
Münster, 19.10.2016 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 23/2016
 
Betreff 
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
der Stadtwerke Münster GmbH, 
der münsterNETZ GmbH sowie für  
die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH 
 
 
Berichterstatter 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
1. Der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird folgender Be-
schluss zur Annahme empfohlen: 
 
Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses 
der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT 
SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg gewählt. 
 
Der Auftrag wird erteilt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft. 
 
2. In der Gesellschafterversammlung der münsterNETZ GmbH ist folgender Beschluss 
zu fassen: 
 
Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der münsterNETZ GmbH 
für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB 
aus Duisburg gewählt. 
 
3. In der Gesellschafterversammlung der münsterNETZ GmbH ist folgender Beschluss 
zu fassen: 
 
Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der Verkehrsservice Ge-
sellschaft Münster mbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT 
SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg gewählt. 
 
 
Begründung 
Zu 1. 
Die Einzel- und Konzernabschlüsse der Jahre 2011 – 2015 wurden durch die deloitte 
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Die Prüfungsgesellschaft, 
die für sie handelnden Personen haben dabei nach unserer Auffassung gewissenhaft

2 
und umsichtig ihre Prüfungstätigkeiten durchgeführt. Dem Aufsichtsrat wurde umfassend 
über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Prüfungsschwerpunkte berichtet. Die 
Prüfer haben neben der fachlichen Qualifikation auch die erforderliche Branchenkompe-
tenz eingebracht. Gleiches gilt für die Durchführung der Schwerpunktprüfungen entspre-
chend den Vorgaben des Aufsichtsrates. 
 
Nach dem Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rahmen-
richtinie für Beteiligungen der Stadt Münster; gültig ab 01.07.2011) gilt für die Abschluss-
prüfung ein Rotationsprinzip; es wird empfohlen, die Abschlussprüfungsgesellschaft 
nach fünf bis sieben Jahren zu wechseln. Nachdem deloitte GmbH fünf Jahre die Ab-
schlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Stadtwerke Münster GmbH 
durchgeführt hat, wurde die Leistung beschränkt ausgeschrieben. Am Markt bekannte 
und mit der Branche vertraute Prüfungsgesellschaften wurden zur Abgabe von Angebo-
ten aufgefordert. Mit drei Prüfungsgesellschaften wurden in Abstimmung mit der Käm-
merei und dem Amt für Beteiligungen der Stadt Münster Gespräche zur Verifizierung der 
Angebote geführt. Die Ergebnisse der Gespräche wurden systematisch anhand vorab 
definierter Kriterien bewertet.  
 
In der Summe der Bewertung hat die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus 
Duisburg die beste Prüfungskompetenz und Branchenerfahrung nachgewiesen und un-
ter Einbeziehung der voraussichtlichen Kosten der Prüfung das beste Angebot abgege-
ben. 
 
Es wird daher empfohlen, PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB aus Duisburg 
für das Geschäftsjahr 2016 mit der Abschlussprüfung für den Einzel- und Konzernab-
schluss der Stadtwerke Münster GmbH zu beauftragen. 
 
Aufgrund des Wechsels von Teilen des Wirtschaftsprüferteams von Deloitte zu PKF be-
steht partiell Personenidentität zwischen den Prüfern der bisherigen und zukünftigen 
Wirtschaftsprüfgesellschaft. PKF bringt als neue Prüfungsgesellschaft jedoch ein eige-
nes Prüfungs- und Qualitätssicherungssystem ein, so dass darüber auch ein neuer Blick 
auf die Buchführungsprozesse der Stadtwerke gewährleistet ist. 
 
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH wird die Bestel-
lung des Abschlussprüfers nach Beschlussfassung durch die Gesellschafterversamm-
lung durch die Geschäftsführung des Unternehmens vorgenommen. 
 
Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der 
Prüfungsauftrag durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft erteilt werden. Diese Regelung 
ist seit vielen Jahren Praxis im Haus der Stadtwerke. 
 
Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte durch den Abschlussprüfer für das Ge-
schäftsjahr 2016 erfolgt mit einer besonderen Vorlage an den Aufsichtsrat.

3 
 
Zu 2. und 3.  
Die kaufmännischen Aufgaben der münsterNETZ GmbH bzw. der Verkehrsservice Ge-
sellschaft Münster mbH werden im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der Stadtwerke 
Münster GmbH wahrgenommen. Um die Synergieeffekte auch bei der Prüfung des Jah-
resabschlusses 2016 zu nutzen ist es sinnvoll, dass die münsterNETZ GmbH bzw. die 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft be-
auftragt, die den Einzel- und Konzernabschluss der Gesellschafterin Stadtwerke Münster 
GmbH prüft.  
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann                    gez. Dr. Wernicke

Beschlussvorlage

1675 Zeichen

V/0947/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.11.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel - und Konzernabschlusses der Stadtwerke 
Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wird die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, 
Duisburg, gewählt.  
Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung des 
Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz zur 
Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsicht s-
rat erfolgen. 
 
Weitere Hinweise sind der beigefügten Aufsichtsratsvorlage zu entnehmen. 
 
Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 27.10.2016 über die entsprechende AR -Vorlage beschlie-
ßen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0947/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0947/2016 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlage: 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 23/2016

Beratungsverlauf (2)

09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2016 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0947/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37