V/0304/2011
Masterplan Aasee
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Anlage 5 V-0304-2011_Lageplan-Wege Beleuchtung
839 Zeichen
Grünflächen und
Umweltschutz
Amt für
Nutzungskonzept
Aasee
Wegeverbindungen
Beleuchtung
STADT
Bearbeiter
Anlage 5 zu V/0304/2011
09.05.2011
20.05.2011
Datum
Niesing 0059 _2011
1: 5.000
Bearbeitet
Determann
Gezeichnet
Stand:
Druck
5
Inhalt
STADT
Plan Nr.
Anlage:
Amtsleiter:
Bruns
Abteilungsleiter
Stoldt
Geändert
Index
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Anlage 8 V-0304-2011 Veranstaltungen am See
8412 Zeichen
Anlage 8 zu V/0304/2011: Handlungsgrundlage „Veranstaltungen am Aasee“ Gegenstand der Regelung: Gegenstand der hier zu treffenden Regelungen sind V eranstaltungen, für die eine geson- derte Infrastruktur errichtet wird oder auch Teilbereiche des öffentlichen Raums abgesperrt werden. Die Art und Weise der Maßnahmen können höch st unterschiedlich sein. In der Regel werden bei derartigen Veranstaltungen auch We rbemaßnahmen (wie z. B. Plakate, Flyer, Anzeigenschaltungen in Zeitungen und Zeitsch riften, Radiospots, Hinweise im Inter- net) erfolgen. „Grundsätzliches“ zu Veranstaltungen am Aasee: Die bisher schon hohe Anzahl von Veranstaltungen st ößt an Kapazitätsgrenzen. Vor die- sem Hintergrund sollte die Quantität der Veranstalt ungen nicht wesentlich ausgedehnt werden. Bei Veranstaltungen auf den Grünflächen sin d die Belastungen teilweise erheb- lich und erfordern abhängig von den jeweiligen Bedi ngungen unter Umständen umfangrei- che Reparatur- und Regenerationszeiten. Hieraus erg eben sich Einschränkungen für Ver- anstaltungen auf Grünflächen. Bei allen Veranstaltungen und sonstigen Genehmigung en ist zu berücksichtigen, dass die Aa und der Aasee ein natürliches Gewässer mit Regenrückhaltefunktionen ist. Risiken, die sich aus schwankenden Wasserständen oder unzureiche nder Wasserqualität ergeben, sind von den Veranstaltern zu tragen. Durch Veranstaltungen soll es zu keiner Einschränkung der öffentlichen Nutzung kommen. Insofern sollten Einzäunungen für Veranstaltungen m it der Erhebung von Eintrittsgeldern nur in besonderen Einzelfällen und dann generell nur kleinräumig erfolgen. Folgende Kriterien können dazu dienen, zu prüfen, o b die Durchführung einer Veranstal- tung am Aasee bejaht werden soll • Affinität der Veranstaltung zum Standort Aasee • gewisse traditionelle Verankerung von bereits eing espielten Veranstaltungen • ausreichende Kapazität der räumlichen Ressourcen u nd deren Regenerierbarkeit • stadtzentrale Bedeutung der Veranstaltung • überwiegend öffentlicher Charakter bzw. öffentlich es Interesse an der Veranstal- tung • hoher Anspruch an das künstlerisch-kulturelle Nive au • gestalterische Anforderungen an Equipment, Stände und Buden Mögliche Veranstaltungsorte: Es sind verschiedene Bereiche im Umfeld des Aasees für Veranstaltungen geeignet. Die Nutzungen und Anforderungen an die Standorte sind unterschiedlich: 1. Aasee-Terrassen mit Seebühne Auf Grund der vorhandenen Infrastruktur liegt hier der Veranstaltungsschwerpunkt. Die Veranstaltungen hier sollen einen hohen gestalteris chen Anspruch erfüllen und grund- sätzlich frei zugänglich sein. 2. Zirkuswiese am Wewerka-Pavillon Veranstaltungsfläche für kleinere Veranstaltungen. Sie steht auch für Veranstaltungen zur Verfügung, die gegen Eintritt für die Öffentlic hkeit Angebote bieten, z.B. Familienzir- kus, Puppentheater und ähnliche kulturelle Veranstaltungen. 3. Ballon- und Drachenwiese zwischen Mühlenhof und Zoogelände Diese Fläche ist für Großveranstaltungen wie z. B. die Montgolfiade vorgesehen. Auf Grund des naturnahen Zustandes können nur wenige Veranstaltungen im Jahresverlauf stattfinden. Es sind die notwendigen Regenerationsz eiten für die Rasenflächen einzu- halten. Zudem sind mögliche witterungsbedingte Einschränkungen hinzunehmen. 4. Aaseetreppen mit Kugeln von Claes Oldenburg Wegen der zentralen Lage und der hohen allgemeinen Nutzungsdichte ist dieser Be- reich nur für gelegentliche Events von hohem öffent lichem Charakter nutzbar, wobei darauf zu achten ist, dass die Topographie und Ober fläche beizubehalten sind. Veranstaltungen und Aktionen, die der Werbung oder der Information über unterschied- lichste politische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Sachverhalte dienen, sind somit abzulehnen. Auch eine Einbettung dieser Veranstaltu ngen in kulturelles oder auch sportliches Rahmen- bzw. Begleitprogramm, das für d ie Öffentlichkeit kostenfrei zu- gänglich ist, führt nicht dazu, diese Veranstaltungen am Aasee durchführen zu können. 5. Wegeführungen rund um den See Die Wegeführungen sind für Laufveranstaltungen geeignet. 6. Wasserfläche Die Wasserfläche kann unter bestimmten Bedingungen für Veranstaltungen genutzt werden (s. a. Verschiedene Veranstaltungsarten 1.1). 7. Boulefläche (Bastion) Die Boulefläche ist nur in Ausnahmeflächen nutzbar . Verschiedene Veranstaltungsarten: 1. Sportveranstaltungen 1.1 Wassersportveranstaltungen Grundsätzlich sind auf dem Wasser nur Sportarten oh ne motorisierte Wasserfahr- zeuge erlaubt. Zusätzlich ist Windsurfen ausdrücklich nicht gestattet. Die Kapazitäten sind hier nahezu ausgereizt. Deshalb soll die Anzah l der bestehenden größeren Sportveranstaltungen, die eng an diesen Standort ge bunden sind, insgesamt erhal- ten bleiben. Eine Ausweitung wird jedoch nicht ange strebt, wohl aber eine Aufwer- tung/Qualitätsverbesserung bestehender Veranstaltungen. 1.2 Laufveranstaltungen 1.2.1 Von Vereinen Die traditionell bereits stattfindenden Laufveranstaltungen der Vereine sind auch wei- terhin grundsätzlich erlaubt. Sofern möglich soll die bestehende Infrastruktur auf dem Sportgelände Sportpark Sentruper Höhe genutzt werde n, so dass keine weitere Inf- rastruktur im Bereich des Aasees erforderlich wird. Nach Möglichkeit ist auf Absper- rungen zu verzichten. Eine Erweiterung ist nicht ge plant. Bei Wegfall einer Laufver- anstaltung dieser Art könnte prinzipiell ein anderer Verein nachrücken. 1.2.2 Von Schulen Schulische Laufveranstaltungen sollen grundsätzlich stattfinden können. Auch hier sollte nach Möglichkeit die bestehende Infrastruktu r auf dem Sportgelände Sportpark Sentruper Höhe genutzt werden, so dass keine weiter e Infrastruktur im Bereich des Aasees erforderlich wird. Nach Möglichkeit ist auf Absperrungen zu verzichten. 1.2.3 Von Privatorganisationen, Privatpersonen oder Firmen Veranstaltungen von Privatveranstaltern sind grunds ätzlich abzulehnen, es sei denn sie werden so durchgeführt, dass sie nicht als Vera nstaltung im Sinne dieser Rege- lung gelten, also z. B. keiner zusätzlichen Infrastruktur bedürfen. 1.3 sonstige Sportveranstaltungen Die traditionell bereits stattfindenden Sportverans taltungen sind auch weiterhin grundsätzlich erlaubt. 2. Kulturelle Veranstaltungen 2.2 Allgemein Veranstaltungen können unter Beachtung der grundsät zlichen Vorgaben und Krite- rien von jedem Veranstalter beantragt und durchgeführt werden. Sofern für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erh oben werden soll (Familienzirkus, Puppentheater und ähnliche Veranstaltungen), kann d iese Veranstaltung nur auf der Zirkuswiese am Wewerka-Pavillon durchgeführt werden. Wird eine Veranstaltung von der Stadt Münster unter stützt, gelten die in Ziffer 2.4 genannten besonderen Regelungen für städtische Veranstaltungen. 2.3 Veranstalter GBV Südertor Die Nutzung der Seebühne durch die GBV Südertor wir d durch einen gesonderten Vertrag zwischen der Stadt Münster und GBV Südertor geregelt. 2.4 Veranstalter Stadt Münster Von der Stadt durchgeführte Veranstaltungen können im begrenzten Umfang unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kriterien du rchgeführt werden. Grundsätz- lich wird kein Eintritt erhoben. Bei größeren Veranstaltungen ist ein abgegrenzter S ponsorenbereich mit besonde- ren Zugangsregelungen denkbar. Dabei ist die Durchg ängigkeit des Gesamtgelän- des zu erhalten. In erster Linie wird diese Variant e für Veranstaltungen auf der See- bühne in Verbindung mit den Aaseetreppen zutreffen. 3. Private und Firmen-Veranstaltungen Private Veranstaltungen (siehe oben unter „Gegenstand der Regelung) wie z. B. Ju- biläen sind nicht genehmigungsfähig. 4. Traditionelle Veranstaltungen und/oder Veranstal tungen von hoher Bedeutung für die Stadt Diese sind grundsätzlich genehmigungsfähig. Hierunt er fallen z. B. Veranstaltungen wie • Nikolausumzug und Fahrt über den Aasee • Dreharbeiten Entscheidungsverfahren: Regelmäßige bzw. Standardveranstaltungen werden wie bisher durch die Antragskonfe- renz bearbeitet und entschieden. Einmalige bzw. neue, größere Veranstaltungen und Pr ojekte mit grundsätzlichen Frage- stellungen werden auf Leitungsebene mit dem jeweili gen Dezernenten erörtert, im Aus- nahmefall im VV. Stand: 25.05.2011
Anlage 1b V-0304-2011_Buergermeinungen detailliert zusammengefa
2624 Zeichen
Anlage 1b zu V/0304/2011: Leitbild und Nutzungskonzept Aasee Übersicht der Meldungen, die per elektronischer Poskarten / E-Mails oder postlischer Postkarte im Sommer 2010 eingegangen sind. Stand der Übertragungen: 30.08.2010 Thema dafür dagegen Gesamtmeldungen Allgem. Reglementierungen und Kontrollen stärken 45 6 51 Einhaltung der Regeln/Schilder von Radfahrern 17 17 Radfahren auf den "innersten Wegen" 4 17 21 Radfahren auf den "äußeren Wegen" 10 10 Radfahren am ganzen See 11 1 12 Radfahren am ganzen See verbieten 13 3 16 Radfahren am ganzen See einschränken 6 1 7 Grillen allgemein freigeben 12 1 13 Grillen nur auf "Grillplätzen" 30 30 Grillen verbieten 10 2 12 "grillcontainer" für heiße Asche der Grills abieten 23 23 Grillanlagen vermieten 1 1 Grillen einschränken 7 7 Events auf den Aaseeterrassen verstärken 9 4 13 Events am Aasee verstärken 12 17 29 Events und Gastronomie am Aasee reglementieren 9 9 Fetenmeile entwickeln 9 9 Nachtruhe einhalten 3 3 Gastronomisches Angebot erweitern 9 40 49 Weitere Gebäude und touristische Angebote am Aasee 3 40 43 "Biergarten" im Bereich Zoo / Planetarium (wie in Müchen am chin. Turm 1 1 Kiosk/Sonnenstühle/Fitnessgeräte 3 3 Musik und Kleinkunstangebote 9 9 Sportliche Angebote ausdehnen 12 2 14 Sportliche Nutzung erhalten 2 2 Erschaffung einer Boulebahn 3 3 Scaten am ganzen Aasee 3 1 4 Trinkwasserspender für Sportler 5 5 Beleuchtung alter Aasee 2 2 4 Beleuchtung gesamter Aasee 9 6 15 Aasee-Rundweg asphaltieren 5 1 6 Aasee behinderten freundlicher gestalten 5 5 Beseitigung Schnee/ Eis im Winter 1 1 Alter Aasee Nutzung intensivieren 2 2 4 Neuer Aasee Nutzung extensivieren 7 7 naturnahe Erholung stärken 14 14 naturnahe Erholung erhalten 27 27 Grün im Bereich Aaseeterrassen (Palmen?) 2 2 Rasenfläche mehr wachsen lassen 4 4 Hunde frei laufen lassen 3 5 8 Hundefreilaufzonen erhalten 9 9 Hundeverbot 1 1 2 Hundeanleingebot überall 9 9 Hundeanleingebot in Teilbereichen 3 3 Aasee um den Zoo herum vergrößern 3 3 Aasee tiefer/umgraben zu Badesee 2 1 3 Bademöglichkeit am Aasee 23 3 26 Verbesserung der Wasserqualität 22 22 Anlegung eines Sandstrandes 7 7 Strandkorbvermietung 1 1 Bänke / Sitzmöglichkeiten ergänzen 8 1 9 Kinderspielangebot ausdehnen 7 2 9 Öffentliche Toiletten ergänzen/Sanitäre Anlagen 8 8 Müllkontainer / Entsorgung verbessern 38 1 39 "Kurtaxe" für nichtmünsteraner einrichten 1 1 Springbrunnen im See/Lichspiele 3 3 Drogenkonsum/Verkauf unterbinden 6 6 Aaseekugeln renovieren (wieder weiß machen…) 2 2 Schwimmbrücke gestalterisch aufwerten 4 4 Naturismus (Areal zum nacktwandern/joggen 1 1 Summe gesamt 511 169 680
Beschlussvorlage
10923 Zeichen
V/0304/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Münster Marketing
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Masterplan Aasee
Darstellung des Leitbildes / Nutzungskonzeptes
Beratungsfolge
21.06.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung
21.06.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Einbringung
21.06.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung
21.06.2011 Sportausschuss Einbringung
21.06.2011 Werksausschuss Münster Marketing Einbringung
21.06.2011 Kulturausschuss Einbringung
21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Einbringung
21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
29.06.2011 Kulturausschuss Vorberatung
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.07.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung
05.07.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Vorberatung
07.07.2011 Sportausschuss Vorberatung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Aasee ist Münsters größter und wichtigster stadtnaher Grün- und Erholungsraum und
bedeutender Bestandteil von Münsters Grünordnung. Er findet in seiner Gestaltung und
seinen abgestuften Nutzungsintensitäten breite Zustimmung in der münsterschen Bevölke-
rung. Das Gewässer mit den angrenzenden Freiflächen ist ein unverwechselbares Quali-
tätsmerkmal der Stadt.
Vorlagen-Nr.:
V/0304/2011
Auskunft erteilt:
Herr Determann
Ruf:
492 67 40
E-Mail:
Determann@stadt-muenster.de
Datum:
27.05.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0304/2011
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Bürgerumfrage sowie die gewichtete
Auswertung der allgemeinen Bürgerrückmeldungen aus Postkarten, E-Mails etc. (Anlagen
1a / 1b) zur Kenntnis.
3. Das Leitbild Aasee (Anlage 2) wird als Ergebnis eines breit angelegten Prozesses be-
schlossen.
4. Das anliegende Nutzungskonzept Aasee (Anlagen 3 und Pläne der Anlagen 4 bis 7) wird
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, es im Sinne eines Masterplanes
Aasee als Grundlage für die weiteren Entwicklungen am und um den Aasee als Ergebnis
aus dem öffentlichen Prozess umzusetzen.
5. Die anliegende Handlungsgrundlage zu „Veranstaltungen am Aasee“ (Anlage 8) wird be-
schlossen.
6. Die Aufstellung mit finanzrelevanten Einzelmaßnahmen zu baulichen Anpassungen des
Aaseeumfelds (Anlage 9) wird zur Kenntnis genommen. Eine Zustimmung zu deren Um-
setzung ist hiermit nicht verbunden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beratung des
Haushaltes für das Jahr 2012 ff Vorschläge für eine schrittweise Umsetzung von Einzel-
maßnahmen und deren Finanzierung vorzulegen.
7. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind die folgenden vorliegenden Anträge und
Anfragen (Anlage 10)
- A-R/0016/2007 vom 30.04.2007: Situation an der Bismarckallee verkehrlich entschärfen –
Gestaltung aufwerten
- AFM/0018/2007: Aufstellung von zusätzlichen Müllbehältern in öffentlichen Anlagen
- A-R/0027/2007 vom 04.06.2007: Freizeitbereich und Naturraum Aasee erhalten, Nutzung
steuern: Masterplan Aasee 2020 aufstellen
- A-W/0002/2008 vom 03.01.2008: Beleuchtung der oberen Radwege und Fußwege am
Aasee
- A-W/0019/2010 vom 01.06.2010: Meckelbach in Konzept einbeziehen
erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorlage unmittelbar weder Kosten noch Folge-
kosten verursacht werden.
Für eine schrittweise Umsetzung der in Anlage 9 aufgeführten Einzelmaßnahmen werden jedoch
Investitionen unterschiedlicher Höhe erforder lich. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der kom-
menden Etatberatungen als neue Maßnahmen eingebracht werden. In diesem Zusammenhang
kann dann auch über die Realisierbarkeit, nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch unter Be-
rücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage der Stadt entschieden werden.
Begründung:
Ausgangslage:
Der Aasee mit seinen angrenzenden Grünflächen umfasst ca. 90 ha Gesamtfläche und ist damit
Münsters größter und wichtigster stadtnaher Grün- und Erholungsraum. Er ist seit Jahrzehnten ein
beliebtes Ausflugsziel.
Nach der gelungenen Bebauung der Aaseeterrassen, die die Nutzungsintensität des gesamten
Terrains deutlich erhöht hat, aber auch durch das intensivere Freizeitverhalten der Menschen ins-
gesamt (Aufenthalt auf den Aaseewiesen, Grillen, Laufsport u.a.m.) treffen für Münsters beliebten
Grün- und Erholungsraum mitten in der Stadt eine Vielzahl von individuell nachvollziehbaren Nut-
zungswünschen aufeinander. Sie reichen von S portveranstaltungen und gastronomischer Nutzung
- 3 -
V/0304/2011
über Erholungsansprüche und Wünsche nach individueller sportlicher Betätigung von Laufen bis
zum Radfahren.
Die hohe Nutzungsdichte führt aber auch zu vielfältigen Konflikten. Nach schönen Wochenenden
sind die Aasee-Wiesen mit Müll- und Picknickresten übersäht. Zahlreiche Veranstaltungen führen
zu einer Übernutzung und Schädigung der Grünflächen. Die Wege halten witterungsbedingt im
Winterhalbjahr der hohen Belastung durch Jogger und auch Radfahrer kaum mehr stand. Hohe
Unterschiede in der Geschwindigkeit der Fortbewegung bergen teils Gefahren, teils stellen sie Be-
hinderungen dar.
Gleichzeitig treten auf Grund der Attraktivität und der damit verbundenen Wertschöpfung immer
neue Veranstalter und Investoren an die Stadtverwaltung mit Anfragen heran.
Diesen Anfragen nach einer weiteren touristischen / freizeitorientierten Erschließung des Aaseeter-
rains stehen die wichtigen Fragen nach Schutz und Erhalt der Landschaft, der ökologischen Nach-
haltigkeit, des freizeitbezogenen Naturerlebens und der Sicherung des vorhandenen sportlichen
Nutzungsspektrums gegenüber.
Daher wurde die Überarbeitung des bestehenden Nutzungskonzeptes aus dem Jahr 1992 erfor-
derlich. Für den Erfolg und die Akzeptanz eines neuen Nutzungskonzeptes ist es unabdingbar, die
Öffentlichkeit intensiv in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.
In der Vorlage V/0023/2010 wurde die Bedeutung des Aasees und seines Umfeldes für Münster
und seine Bürgerinnen und Bürger ausführlich dargestellt. Entsprechend wurde die Verwaltung mit
der Vorlage V/0023/2010 beauftragt, in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffent-
lichkeit einen `Masterplan Aasee´ aufzustellen. Es sollte gemeinsam mit den Nutzern und Anlie-
gern, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern und Experten in einem Diskussionsprozess ein
Leitbild, eine Grundvorstellung vom Aasee mitten in der Stadt, entworfen werden, auf das sich vie-
le Menschen verständigen können und das zu Münster passt.
Beschreibung des Prozesses:
In einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Wirkungsfelder
- Landschaft, Ökologie und Stadtklima
- Stadtgefüge, Stadtstruktur und Stadtbild
- Funktion und Aufgaben der Stadtgesellschaft (Freizeit, Erholung, Sport)
bearbeitet.
Es wurden verschiedene Wege beschritten, um eine breite Öffentlichkeit für diesen Prozess zu
interessieren und mit einzubeziehen:
- Gespräche mit den institutionellen Anrainern am 03.03.2010 und 22.03.2011
- Öffentliche Auftaktveranstaltung mit Herrn Oberbürgermeister Lewe am 08.07.2010 sowie einer
geplanten Abschlussveranstaltung am 16.06.2011
- Postkartenaktion und E-Mail-Aktion mit ca. 600 Antworten im Sommer 2010
- Bürgerumfrage mit Versand von 5.233 Fragebögen und anschließender statistischer Auswer-
tung der 1.632 Rückläufer im Sommer 2010
- Werkstattgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedensten Anspruchsgruppen
in der Stadt Münster am 04.11 und 20.11.2010.
Im Verlauf des Prozesses hat sich gezeigt, dass es mehrheitlich eine relativ einheitliche Vorstel-
lung zu Erscheinungsbild und Nutzung gibt, in Einzelfällen aber doch auch sehr unterschiedliche
Auffassungen zu Ansprüchen und Beschaffenheit des Aasee und seiner angrenzenden Flächen
geäußert werden. Um bereits auf einer relativ abstrakten Ebene eine gemeinsame Grundvorstel-
lung entwickeln zu können, wurde in einem ersten Werkstattgespräch zuerst ein Leitbild entwickelt.
Dieses hat der Prozessmoderator, Prof. Aufmkolk, im Anschluss an den Termin zusammengefasst
(Anlage 2).
- 4 -
V/0304/2011
Auf Grundlage des Leitbildes wurden dann im Rahmen der Werkstattgespräche elf Themen-
schwerpunkte aus dem Beteiligungsprozess generiert und im Sinne des Leitbildes Vorschläge zu
zukünftigen Entwicklungen erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses bilden zusammen
mit dem Leitbild das Nutzungskonzept.
Die Themenbereiche sind:
Beleuchtung, Aufenthalt und Nutzung, Veranstaltungen, Gastronomie, Parkraum und Verkehr, Be-
schilderung und Information, Marketing, Sport, Hunde, Regelungsbedarf, Verschiedenes
Die Ergebnisse zu den einzelnen Themenbereichen sind in dem Nutzungskonzept Aasee, Erläute-
rungen (Anlage 3) wiedergegeben.
Mit dem Nut
zungskonzept / „Masterplan Aasee“ ist es gelungen, die unterschiedlichen Nutzungs-
ansprüche, die neuen Entwicklungen im Freizeitverhalten sowie die bestehenden Rahmenbedin-
gungen in Einklang zu bringen. Durch das vielstufige Beteiligungsverfahren ist zu erwarten, dass
die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig eine hohe Identifikation mit „ihrem Aasee“ haben wer-
den.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Schultheiß Thomas Paal
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen:
1) Auswertung der repräsentativen Bürgerumfrage (1a) und Gewichtete Auswertung
der allgemeinen Bürgerrückmeldungen aus Postkarten, Mails etc. (1b)
2) Leitbild Aasee
3) Nutzungskonzept Aasee, Erläuterungen
4) Lageplan Nutzungsintensität *
5) Lageplan Wegeverbindungen und Beleuchtung *
6) Lageplan Nutzung und Veranstaltungen *
7) Lageplan Entwicklungsplan zur Pflege, Standorte Bänke und Schutzhütten *
8) Nutzungskonzept Aasee, Veranstaltungen
9) Nutzungskonzept Aasee, Kostenübersicht Einzelmaßnahmen
10) Aufstellung der zu Grunde gelegten Anträge und Anfragen aus Beschlusspunkt 4
* Die Lagepläne der Anlagen 4) bis 7) sind aus Kostengründen in der Vorlage nur verkleinert
als Nachweis für die dazugehörigen Blätter enthalten. Den Fraktionen und Gruppierungen in
den einzelnen Gremien wird ein Satz Pläne im Maßstab 1:2.000 zur Verfügung gestellt. Zudem
sind die Pläne über das Ratsinformationssystem im Internet abrufbar.
Anlage 4 -0304-2011_Lageplan-Nutzungsintensitäten
3021 Zeichen
eh = Sen, EEE \ N nn, an = en Aa-Renaturierung LÄNDSCHAFTSBEZOGENE ERHOLUNGSNUTZUNG BEREICHE FÜR DEN NATURSCHUTZ Gestaltung / Charakter - Übergang zur ‚freien Landschaft“ - extensiv gestaltete Grünflächen mit Mähwiesen, Mulchwegen E renaturierte Aa * - Anschluss Kiesekampbusch (Erholungswald) Erholungsnutzungen - Naturerlebnis /- beobachtung, Spazierengehen, Jog- gen, Wandern, Radwandern Gewässernutzungen: - Gewässer unzugänglich, Vorrang für die Natur * Zusatzinformation: Der in diesem Plan dargestellte Verlauf der Aa zwischen der Sentruper Straße und der Modersonbrücke am ‚Neuen Aasee ist als Aa-Renaturierung projektiert. Sie ist hier nur nachricht- lich dargestellt. En) SI ZT 772 SE ri = SEES Neuer Aasee ÜBERGANGSBEREICH VON INTENSIVER ZU LANDSCHAFTSBEZOGENER ERHOLUNGSNUTZUNG Gestaltung / Charakter - größere Ausdehnung der Grünflächen - parkartig-landschaftlicher Pflegestandard, Rasenflä- chen und Wiesenflächen wechseln sich ab, Uferberei- che mit Schilfgürteln, weitgehend gehölzfreie Uferberei- che. gefächertes Wegenetz vorwiegend offene Ufergestaltung, in Teilbereichen Schilf-/Röhrichzonen Aufweitung der Grünflächen abnehmender Nutzungsdruck Nutzungsschwerpunkt Südseite mit, Restaurant, Segel- hafen, Clukheim, Spielplatz, Parkplatz Erholungsnutzungen: - Spazierengehen, Wandern, Joggen, Nordic-Walking, Ausruhen und Sonnenbaden, Freiluftveranstaltungen, Drachen steigen lassen, Inlineskaten Gewässernutzungen: Segelverein, Wasserbus, Ruderregatta (2000m- Strecke), Rudern, Modellbootstege, Angeln za RS A) 2 Freilichtmuseum Mühlenhof [ou Ser, Alter Aasee INTENSIVE ERHOLUNGSNUTZUNG Gestaltung / Charakter - geringe Grünflächenausdehnung hoher Nutzungscruck repräsentative Gestaltung mit Freitreppe, platzartigen Bereichen, Aaseeterrassen, Bastion parkartig-gärtnerischer Pflegestandard, überwiegend Rasenflächen, gepflegte Uferbereiche mit einzelnen So- litärbäumen, z.B. auch Trauerweiden. offene Ufergestaltung zur Erlebbarkeit des See, in Tei- bereichen Seggen/ Hochstauden vorgelagert - Trauerweiden am Ufer als Leitmotiv Erholungsnutzungen - Spazierengehen, Wandern, Joggen, Nordic-Walking, In- lineskaten, Ausruhen und Sonnenbaden, Kommunikati- on, Freiluftveranstaltungen Gewässernutzungen: - Bootsverleih, Segelschule, Segelverein, Wasserbus, Ruderregatta (2000m-Strecke) DER DEE SS VE LE iz = - > IE —E x EA): BR LEGENDE: öffentliche Grünfläche/ Fläche für Erholung spezielles Freizeit- und Erholungsangebot Wald / Erholungswald Wasserfläche landschaftliche Entwicklung geschützter Landschaftsbestandteil Grenze Landschaftsschutzgebiet Grenze Naturschutzgebiet räumlich-strukturelle Anbindungen Plan Nr.: 0059_2011 Anlage: 4 Amtsleiter: Abteilungsleiter: Stoldt Maßstab: Geändert: ll MÜNSTER Anlage 4 zu V/0304/2011 Stand: 09.05.2011 Druck: 20.05.2011 Bearbeitet: Determann Gezeichnet: Niesing 0059_2011 Bearbeiter Say\ejd || MÜNSTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Nutzungskonzept Aasee Nutzungsintensitäten
Anlage 1a V-0304-2011_Buerrgerumfrage-61
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M ü n s t e r a m S e e „ A n r a i n e r - G e s p r ä c h ” (22.03.2011)
Ergebnisse der Bürgerumfrage 2010
„Aasee-Nutzung heute und morgen”
- Was fällt Ihnen als Erstes zum Aasee ein?
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- Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees
soll es mehr und wovon weniger geben?
- Gibt es etwas, das Sie sich für die zukünftige Entwicklung des
Aasees und seiner Umgebung wünschen?
Anlage 1a zu V/0304/2011
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Methodik:
Mehrthemenumfrage
im Mai / Juni 2010
S t i c h p r o b e :
5.233 Bürgerinnen und Bürger
Rücklauf: 1.632 Bögen (31,2 %)
Z u f a l l s a u s w a h l :
Ergebnisse grundsätzlich
für Münsteraner Bevölkerung
verallgemeinerbar
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
Naherholung / Naherholungsgebiet
Naturerlebnis
Ausflugsziel / Freizeit
Positive Eigenschaften
Aktivitäten auf dem Wasser
Spazieren gehen / Wandern
Joggen
Gastronomisches Angebot
Schlechte Wasserqualität
Kunstobjekte / Kultur
Müll
Grillen
Ort für gesellige Aktivitäten
Mangelnde Ordnung / Sicherheit
Negative Eigenschaften
n= 3.399 (Ø = 2,4 Nennungen pro Person)
Was fällt Ihnen als Erstes zum Aasee ein?
- Anteil an Nennungen insgesamt -
Besinnen, entspannen, erholen
Kein Badesee
Sonstiger Sport (ohne Wassersport)
Imagebildend / Wichtig für Münster
Konflikt Fußgänger-Jogger-Radfahrer
Infrastruktur, planerische Aspekte
Bebauung, Architektur
Frischluftschneise, Grüne Lunge
Schwan Petra
Innenstadtlage, zentral
Mangelnde Sicherheit
Wasser, Gewässer in der Stadt
Hunde
Rad fahren, Skaten
Sonstige Nennungen
13,2%
8,2%
6,1%
5,9%
5,9%
5,3%
4,8%
4,1%
4%
3,9%
3,7%
3,6%
3,3%
2,5%
2,4%
0% 5% 10% 15% 20%
2,4%
2,2%
2,2%
2%
1,9%
1,9%
1,6%
1,5%
1,4%
1,2%
1,2%
0,9%
0,8%
0,4%
1,3%
0% 5% 10% 15% 20%
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten
Naturerlebnis
Kulturelle Veranstaltungen
Spazieren gehen
Gastronomisches Angebot
Standorte für Kunstobjekte
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben)
Sportveranstaltungen
Rad fahren / Skaten
Grillen
Aktivitäten auf dem Wasser
Joggen
Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees
soll es mehr und wovon weniger geben? - sortiert nach "soll mehr sein" -
(-.)%.,/0.)%11
49
38
35
21
20
20
19
19
17
15
10
8
43
58
42
75
66
49
70
52
43
29
72
69
1
6
1
7
14
5
9
33
44
5
9
7
4
17
3
7
17
6
20
7
12
13
14
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
soll mehr sein genau richtig
soll weniger sein ist mir egal / weiß nicht
57
48
28
42
in %
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees
soll es mehr und wovon weniger geben? – nur Antwort „genau richtig“ -
Grillen
Rad fahren / Skaten
Kulturelle Veranstaltungen
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten
Standorte für Kunstobjekte
Sportveranstaltungen
Naturerlebnis
Gastronomisches Angebot
Joggen
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben)
Aktivitäten auf dem Wasser
Spazieren gehen 75%
72%
70%
69%
66%
57%
52%
48%
43%
42%
42%
28%
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees soll
es mehr und wovon weniger geben? – sortiert nach „soll weniger sein“ -
Naturerlebnis
Grillen
Rad fahren / Skaten
Standorte für Kunstobjekte
Sportveranstaltungen
Joggen
Gastronomisches Angebot
Kulturelle Veranstaltungen
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben)
Aktivitäten auf dem Wasser
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten
Spazieren gehen
44
33
14
9
9
7
6
5
5
1
1
29
43
49
52
69
66
42
70
72
43
75
58
15
17
20
19
8
20
35
19
10
49
21
38
12
7
17
20
14
7
17
6
13
7
3
4
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
soll weniger sein genau richtig
soll mehr sein ist mir egal / weiß nicht
28
48
42
57 in %
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des
Aasees soll es mehr und wovon weniger geben?
- Differenz: „soll mehr sein“ zu „soll weniger sein“ -
Grillen
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten
Naturerlebnis
Kulturelle Veranstaltungen
Spazieren gehen
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben)
Gastronomisches Angebot
Sportveranstaltungen
Standorte für Kunstobjekte
Aktivitäten auf dem Wasser
Joggen
Rad fahren / Skaten
-1%
-6%
-1%
-5%
-7%
-9%
-14%
-5%
-9%
-33%
-44%
49%
38%
35%
21%
19%
20%
19%
20%
10%
8%
17%
15%
0% 20% 40% 60% 80% -20% -40% -60% -80%
"soll weniger sein" "soll mehr sein" Saldo
+48
a
+38
a
+29
a
+20
a
+14
a
+13
a
+10
a
+6 a
a
+5 a
a
-1 a
a
-16
a
-29
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
n= 1.158 (Ø = 1,4 Nennungen pro Person)
Sonstiges
Mehr für Kinder und Familien
Mehr Sport
Mehr Kunst / Kultur
Weniger Gastronomie
Problemfeld Hunde
Mehr Ruhe, Erholung
Besseres Wegenetz
Aasee als Treffpunkt / Veranstaltungsort
Problemfeld Grillen
Ausbau der Nutzung
Verbesserung Infrastruktur
Verbesserung Gastronomie
Problemfeld Radfahren
Mehr Natur / Renaturierung
Mehr Sicherheit und Ordnung
Badesee
Erhalt des Status Quo
Mehr Sauberkeit
Bessere Wasserqualität 13,5 %
13 %
9,8 %
9,7 %
9,2 %
8,1 %
5,7 %
4,8 %
3,5 %
3,4 %
2,6 %
2,5 %
2,4 %
2,4 %
2 %
1,3 %
0,9 %
0,9 %
0,8 %
3,6 %
0 % 5 % 10 % 15 % 20 %
Wünsche für die zukünftige Entwicklung des Aasees
- Anteil an Nennungen insgesamt -
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
n = 1.158
Sonstiges
Mehr für Kinder und Familien
Mehr Sport
Mehr Kunst / Kultur
Weniger Gastronomie
Problemfeld Hunde
Mehr Ruhe, Erholung
Besseres Wegenetz
Aasee als Treffpunkt / Veranstaltungsort
Problemfeld Grillen
Ausbau der Nutzung
Verbesserung Infrastruktur
Verbesserung Gastronomie
Problemfeld Radfahren
Mehr Natur / Renaturierung
Mehr Sicherheit und Ordnung
Badesee
Erhalt des Status Quo
Mehr Sauberkeit
Bessere Wasserqualität
Wünsche für die zukünftige Entwicklung des Aasees
Synopse: Bürgerumfrage 2010 – E-Mails / Postkarten
- Anteil an Nennungen insgesamt -
(-.)%.,/0.)%11
n = 680
13,5%
13%
9,8%
9,7%
9,2%
8,1%
5,7%
4,8%
3,5%
3,4%
2,6%
2,5%
2,4%
2,4%
2%
1,3%
0,9%
0,9%
0,8%
3,6%
3,2%
9%
10,9%
4,6%
9,1%
2,9%
12,2%
1,5%
3,8%
1,5%
9,3%
3,1%
1,9%
7,2%
4,6%
5,9%
1,3%
2,2%
1%
4,9%
Bürgerumfrage E-Mails / Postkarten
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011
Anlage 9 V-0304-2011_Uebersicht Kosten Einzelmaßnahmen
3316 Zeichen
...
Anlage 9 zu V/0304/2011 .
Nutzungskonzept Aasee,
Übersicht Einzelmaßnahmen mit Kostenvorschau
Die Aufgeführten Einzelmaßnahmen sind aus Ergebnissen des Verfahrens abgeleitet. Es können auch
Einzelpakete umgesetzt werden.
Maßnahmen am Ufer: Kurzfristig:
2012
Mittelfristig:
Summe
2013-2015
Langfristig:
Summe
Spätere Jahre
1. Ufervegetation im Bereich alter Aasee dem
Nutzungskonzept anpassen, d.h. Erlen -
Aufwuchs nachhaltig beseitigen und in Ein-
zelbereichen Schilfgürtel anlegen.
20.000,-
20.000,- 20.000,-
2. Ufervegetation im Bereich neuer Aasee dem
Nutzungskonzept anpassen, d.h. Erlen -
Aufwuchs nachhaltig beseitigen und in Ein-
zelbereichen Schilfgürtel anlegen.
15.000,-
15.000,- 10.000,-
3. Entlang der Mecklenbecker Straße im Über-
gang zur Aa-Renaturierung Sichtfelder ent-
wickeln und Ruheplätze schaffen.
20.000
35.000,- 55.000,- 30.000,-
Gesamtsumme Maßnahmen am Ufer: 120.000,€-
Ergänzend zu den oben aufgeführten investiven Maßnahmen werden jährlich 5.000,-€ benötigt, um
den Pflegestandard im Bereich alter Aasee dauerhaft an das Nutzungskonzept anzupassen.
Strukturelle Maßnahmen: Kurzfristig:
2012
Mittelfristig:
Summe
2013-2015
Langfristig:
Summe
Spätere Jahre
4. Herstellung der Wegeanbindung und des
Grünzuges in Richtung Mecklenbeck.
215.000,-
5. Herstellung eines den Geh-/Radweg und
Reitweg begleitender Grünstreifen an der
Wegeverbindung nach Mecklenbeck.
135.000,-
350.000,- ,-
Gesamtsumme Strukturelle Maßnahmen: 350.000,-€
- 2 -
Maßnahme zur Infrastruktur : Kurzfristig:
2012
Mittelfristig:
Summe
2013-2015
Langfristig:
Summe
Spätere Jahre
6. Bootsanleger an den Aaseeterrassen und
am Mühlenhof den Erfordernissen des neu-
en Bootes und dem Anspruch der Barriere-
freiheit anpassen. (Fertigstellung für Ostern
2012 erforderlich, da dann das Schiff in
Dienst gestellt werden soll.)
165.000,-
7. Leuchten zwischen Mühlenhof und Annette-
Allee ergänzen, um Netzschluss zu errei-
chen. Gesamtwegelänge ca. 700 m
155.000,-.
8. Abfallsammlung: Behälter für die Entsorgung
von heißer Asche und evtl. größere Müllbe-
hälter an Schwerpunktstandorten (3 bis 5
Standorte) erarbeiten und entsprechende
Gebinde anschaffen
Ca. 50.000 ,-
9. Bankstandorte mit der Zielsetzung „Lücken-
schluss“ um insgesamt ca. 15 Bänke ergän-
zen. Zielsetzung: Maximaler Bankabstand im
Bereich alter und neuer Aasee ca. 100m am
unteren Rundweg.
20.000,-
10. Optimierung der Ballonwiese durch Schotter-
rasenbefestigungen in einzelnen Wegerand-
bereichen. z.B. auf 400 m Wegelänge um
3 m Randstreifen = 1200m²
45.000,-
11. Anpassung der Grünflächen an die Belange
der Barrierefreien Erschließung. Pauschaler
Ansatz für verschiedenste Maßnahmen.
45.000,- 30.000,-
12. Öffentliche Toilette im Umfeld Bushaltestelle
von-Galen-Ring über WALL-AG prüfen
ca. 150.000,-
13. Beschilderungskonzept: Große Übersichts-
pläne an vier Standorten, zurückhaltende
Wegweiser zu wichtigen Zielen an ausge-
suchten Wegekreuzungen
15.000,-
14. Optimierung der Beschilderung der Parkplät-
ze im Umfeld Aaseeterrassen
2.000,-
232.000,-€ 370.000,-€ 75.000,-€
Gesamtsumme Maßnahmen zur Infrastruktur: 677.000,-€
Stand: 20.05.2011
Anlage 10 V-0304-2011 Aufstellung Antraege und Anregungen_gesa
10585 Zeichen
Anlage 10 zu V/0304/2011: Nutzungskonzept Aasee, Aufstellung der zu Grunde gelegten Anträge und Anfragen Die Liste enthält eine Zusammenstellung der bei 67 bekannten Anträge und Anfragen zum Aasee und seines Umfeldes. In der Anlage sind sie in chronologischer Reihenfolge beigefügt. Antrags. Bzw. Anregungs-Nr. Datum Antragsteller Inhalt / Thema A-R/0016/2007 30.04.2007 Anfrage 2004 Bündnis 90 – Grüne Mensa / Studentenwerk Umfeldverbesserung Neugestaltung Mensa-vorplatz am Aasee AF-M 0018/2007 SPD Müllbehälterkonzept (Soll im Rahmen Nut- zungskonzept beantwortet werden.) A-R/0027/2007 29.08.2007 SPD Nutzungskonzept erarbeiten A-W/0002/2008 03.01.2008 SPD und diver- se Anfragen Beleuchtung der oberen Rad- und Fußwege am Aasee A-W/0019/2010 01.06.2010 CDU-Antrag Meckelbach in Konzept einbeziehen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0016/2007 im Rat der Stadt Münster Der Rat möge beschließen 1. Die Vorschläge des Studentenwerkes zur Entschärf ung der verkehrlichen Situation vor der Mensa sowie zur funktionellen und gestalterischen Aufwertung der Flächen an der Bismarckallee werden grundsätzlich begrüßt. 2. Die Verwaltung wir gebeten, zusammen mit dem Stu dentenwerk und in Abstimmung eine konkrete Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei ist auf eine enge Abstimmung mit den Anliegern der Bismarckallee (HWK …) und die Berücks ichtigung der Belange des ÖPNV zu achten. 3. Zu berücksichtigen sind zudem folgende Maßgaben: 3.1. das Ufer des Aasees und der Fußweg entlang des Ufers sind von baulichen Veränderungen freizuhalten und bleiben der öffentlichen Nutzung uneingeschränkt vorbehalten. 3.2. Eine gastronomische Nutzung im Außenbereich muss entsprechend weit vom Ufer entfernt bleiben. Sie darf zudem die Baumreihe entlang der Bismarck-Allee nicht beeinträchtigen. Das Seeufer bleibt uneingeschränkt für die Öffentlichkeit. 3.3. Die Verkehrssituation auf der Bismarckallee ist zugunsten des Fahrrad- und des Linienverkehrs der Stadtwerke zu verbessern. Die Einrichtung einer möglichst breiten Fahrradstraße ist deshalb zu prüfen. Die Bushaltestelle vor der „Agora“ soll erhalten bleiben. 4. Um den Fahrrad-, Fussgänger- und Busverkehr mögl ichst weitgehend zu entflechten und der Fahrradstraße den notwendigen Raum zu geben, sollen die Stellplätze für Fahrräder auf den Flächen des Studentenwerkes (vor der „Agora“ und dem „Uferlos“) konzentriert und soweit als möglich aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. Die Stellplätze für PKW sind ebenfalls aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Die Absicht des Studentenwerkes, private Stellplätze hinter das Gebäude zu verlagern, wird ausdrücklich begrüßt. 5. Der Rat erklärt sich bereit, sich an den städteb aulich/gestalterischen und verkehrlichen Aufwendungen im öffentlichen Raum mit eigenen Mitteln angemessen zu beteiligen. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Manfred Kehr gez. Christof Hoffmann gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Situation an der Bismarckallee verkehrlich entschärfen – Gestaltung aufwerten“ 30.04.2007 Thorsten Kornblum 48161 Münster, Eupener Weg 14 03.01.2008 An die BV Münster-West z.H. Frau Bezirksbürgermeisterin Schelmenstiege 1-3 48161 Münster Beleuchtung der oberen Radwege und Fußwege am Aasee Die Bezirksvertretung Münster-West wolle beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beleuchtungskonzept für die oberen Radwege und ausgewählte Fußwege am Aasee, die entlang des Sportparks Sentrup bis zur kleinen Brücke auf der Höhe der Parkplätze am Bootshafen verlaufen, zu entwerfen. Die BV-West empfiehlt der Verwaltung auch die am süd-östlichen Teil des neueren Aasees verlaufenden Fußwege in ein solches Konzept mit einzubeziehen und dieses der BV-Mitte zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept soll die Sicherheit von Radfahrer und Fußgängern gewährleisten, ohne den nächtlichen Naturraum Aasee durch Lichtimmissionen zu stören. Begründung: Insbesondere die oberen Rad- und Fußwege, angefangen im Waldstück entlang des Sportparks Sentrup, werden insbesondere in den Morgen- und Abendstunden durch Radfahrer, Fußgänger und Sportler stark frequentiert. Diese fahren bzw. laufen entweder direkt zum Sportpark oder wollen aus bzw. in Richtung Mecklenbeck/Aaseestadt bzw. Sentrup. Die weiteren, reinen Fußwege werden durch Fußgänger, Spaziergänger und Sporttreibende vielfältig genutzt. Durch die vielen Waldstücke gelangt jedoch kaum Restlicht vom See oder dem Sportpark dort hin, das Radfahrern und Anderen eine sichere Nutzung ermöglicht. Allein schon aus Sicherheitsaspekten in jeglicher Hinsicht ist eine Beleuchtung notwendig. Andererseits ist durch die Bewaldung aber eine künstliche Beleuchtung zumindest der oberen Radwege möglich, ohne den Naturraum Aasee durch Lichtimmissionen zu stören, für andere Wege ist dieses durch eine entsprechende Gestaltung der Leuchten möglich. Auch auf der Innenstadtseite des Aasees sind die oberen Radwege ausreichend beleuchtet. Ein entsprechendes Konzept sollte sich aber nicht allein auf den nord-westlichen Bereich des neueren Aasees beschränken, es ist daher sinnvoll auch die BV-Mitte mit einzubeziehen. In einem ersten Schritt ist aber das Konzept für den nord-westliche Teil umzusetzen. Gez.: Kornblum, Seyfferth und Fraktion CDU-Fraktion in der BV West !" # $" %%%$!" # $" Münster, 01.06.2010 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West Frau Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Rahmenkonzept Aasee Entwicklung zwischen Haus Kump, Dingbängerweg und Mecklenbecker Straße Die BV West regt an, dass 1. das Aatal und Meckelbachtal rund um Haus Kump mit in das Leitbild Aasee einbezogen wird. 2. die Einbindung unter folgender Zielsetzung geschehen soll: 2.1. Der ökologisch hochwertige Landschaftsraum des west lichen Aaseebereiches rund um Aa und Meckelbach, der einer Vielzahl von Tieren und Pflan zen Lebensraum bietet und durch eine naturnahe Umgestaltung der Gewässer und Uferrandstr eifen aufgewertet werden soll, ist zu schützen. 2.2. Die historischen Wölb-Äcker westlich von Haus Kump als Teil einer Jahrhunderte alten bäuerlichen Kulturlandschaft sollen erhalten bleiben. 2.3. Eine neue naturverträgliche Wegeverbindung für Rad fahrer und Fußgänger zwischen Haus Kump/ Reitanlage St. Georg und Landschaftspark Meck elbachtal/ Sportpark Egelshove wird angelegt, um das Naherholungsgebiet Aasee mit dem L andschaftspark Meckelbachtal zu verbinden. 2.4 Die endgültige Trasse des überregionalen Reitweges von Haus Kump bis zum Dingbängerweg soll festgelegt werden. 3. die Verwaltung den Finanzbedarf ermittelt und darstellt. 4. Die BV-West wird an den weiteren Beratungen zum Rahmenkonzept Aasee beteiligt. Begründung: Eine Einbeziehung dieses Landschaftsbereichs zwis chen Haus Kump/ Reitanlage St. Georg und dem Landschaftspark Meckelbachtal/ Sportpark Egelshove in den Landschafts- und Erholungspark Aasee ist eine konsequente Fortsetzung des Aasee-Projekte s, das mit dem Bau des „alten“ Aasees (1925- 1934) begann, mit der Erweiterung (1972-1976) und d er Verlagerung des Zoos fortgeführt wurde und mit der Schaffung einer naturnahen Fluss- und Auenl andschaft bis zu Haus Kump (1996) seinen vorläufigen Abschluss fand. Der Bereich gehört zum „Grünzug westliches Aatal“, liegt in der sich trichterförmig nach Westen ausdehnenden Frischluftschneise Münsters, ist Teil des Landschaftsschutzgebietes 21 (Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck) und des Landschaftsplans 3 (Roxeler Riedel). Diesem Landschaftsbereich kommt in mehrfacher Hinsicht eine Brückenfunktion zu: - Mit der geplanten naturnahen Umgestaltung von Aa und Meckelbach (Vorlage V/0166/ 2008) lassen sich die Tief- und Flachwasserbereiche des heutigen Aasees mit den Biotopen des Landschaftsparks Meckelbachtal/Roxel vernetzen. - Die Einbeziehung dieses Landschaftsbereiches erhö ht die Vielfalt der Parkgestaltung, da sie einen Brückenschlag von modernen Freizeitnutzungen hin zu der historisch bedeutenden bäuerlichen Kulturlandschaft rund um die 500 Jahre alte Hofanla ge Haus Kump (Speicher von 1594) mit seinen charakteristischen Elementen der Münsterländer Park landschaft darstellt. Ziel des Antrages ist es auch, die Terassenlandschaft rund um Haus Kump bis zur Sentruper Straße zu schützen und zu erhalten. - Mit dem vorgeschlagenen Lückenschluss zwischen Ha us Kump und dem Dingbängerweg findet der Naherholungsbereich Aasee Anschluss an den westlich davon gelegenen Landschaftspark Meckelbachtal / Roxel. Auf den Prüfauftrag zur Vorl age V/0166 aus April 2008 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die naturverträglichen Wege verbindung soll den Fußgänger- und Radverkehr bündeln und naturnahe Entwicklungen in a nderen schützenswerten Bereichen fördern. Es wird eine Wegeverbindung geschaffen, über die man s owohl den freien Landschaftsraum als auch die Innenstadt von Münster erreichen kann. Vorhandene W egestrukturen sollen nach Möglichkeit eingebunden werden. - Auch unterschiedlichste Freizeitaktivitäten wie W andern, Joggen, Walken, Fahrradfahren und nicht zuletzt Reiten werden hierdurch vernetzt. In der B V-West Sitzung vom 20.09.2007 wurde festgelegt, dass der Reitweg entlang der Mecklenbecker Straße z unächst nur als Provisorium angelegt wird. Endgültig soll der Reitweg mittelfristig abseits de r Mecklenbecker Straße angelegt werden. Die Gastronomischen Angebote Mecklenbecks (Traditionsga ststätte Lohmann, Wackarena, ev. Haus Kump) können in den Landschaftspark Aasee mit einbezogen werden. Peter Wolfgarten Andras van der Meulen Elisabeth Westrup Angela Stähler Bernd Krekeler Ingeborg Hißmann Christian Hinzmann Peter Hamann
Anlage 2 V-0304-2011_Leitbild Aufmkolk_101111
2648 Zeichen
Anlage 2 zu Leitbild Aasee Münster V/0304/2011 Am Ende eines breit angelegten Prozesses mit Anrain ergespräch, Bürgerbefragung und Bürgerwerkstatt ergaben sich in der Expertenrun de am 04. November 2010 mit großer Übereinstimmung folgende Leitsätze für die Weiterentwicklung des Aasees: 1. Das seit etwa 20 Jahren bestehende Konzept für d en Aasee mit einer abgestuften Nutzungsintensität ausgehend von der St adtmitte und einer parkartigen Nutzung abnehmend in Richtung Stauwurze l und offene Landschaft wird im Grundsatz bestätigt. Eher sollten die jewei ligen Profile der Teilbereiche noch geschärft werden. Dies bedeutet, es bleibt bei m überwiegend parkartig- landschaftlichen Charakter des Sees. Vor allem die Maßnahmen zu Pflege und Unterhalt sind geeignet, die Unterschiedlichkeit de r Teilbereiche hervorzuheben und zu stützen. 2. Eine Stadt lebt von ihren spannungsreichen Gegen sätzen, in diesem Fall von der Regsamkeit der baulich geprägten Altstadt und d er Ruhe von Wasser und Grünflächen des Aasee-Bereiches. Dieser Kontrast sc hafft auf eine geradezu typologische Weise lebendige Urbanität. 3. Der Aasee ist ein unverwechselbares Qualitätsmer kmal Münsters und vor allem Entspannungsraum für die Bürger von Stadt und Regio n. Gäste sind sehr willkommen, das Tourismusmarketing kann mit diesem P fund wuchern, ohne dass allerdings durch überzogene Erschließungs- und Erholungsinfrastrukturen der Charakter beeinträchtigt wird. 4. Im unmittelbaren See-Uferbereich werden keine we iteren Bauvorhaben gewünscht. Darüber hinaus darf die hochattraktive L age nicht dazu führen, dass in den angrenzenden Quartieren eine den vorhandenen Maßstab sprengende Dichte und Höhe von Gebäuden die stadträumlichen Qu alitäten beeinträchtigt. Sicht- und Blickachsen von innen nach außen und umge kehrt müssen erhalten bleiben. 5. Aa und Aasee sind als ökologisches Gesamtsystem zu sehen. D.h. die Verbesserung der Wasserqualität erfolgt schrittweise und wird auch Gegenstand der im Landschaftsplan verfolgten Zielsetzungen sein . Maßnahmen zur Verhinderung von Einträgen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen müssen auch über das Stadtgebiet von Münster hinaus in interkommunaler Zusammenarbeit umgesetzt werden. 6. Die vorhandenen Konzepte zur weiteren Vernetzung des Aasee-Grünzuges mit dem Landschaftspark Mecklenbeck, den Stadtteilen Me cklenbeck und Gievenbeck müssen weiter verfolgt werden. 7. Die öffentliche Zugänglichkeit aller Bereiche um den Aasee hat Vorrang vor einzelnen Nutzungsansprüchen. Nürnberg, 11.11.2010 / De :24.05.11 Gerd Aufmkolk
Anlage 7 V0304-2011_Lageplan-Pflege Bänke
757 Zeichen
UNSTER Grünflächen und Umweltschutz Amt für MUNSTER Nutzungskonzept Standorte Bänke und Schutzhütten Aasee Entwicklungsplan zur Pflege STADT MV) Bearbeiter Anlage 7 zu V/0304/2011 09.05.2011 20.05.2011 Niesing 0059_2011 Bearbeitet: Determann Gezeichnet: Stand Druck: 0059_2011 Maßstab: Geändert: Plan Nr.: Abteilungsleiter: Amtsleiter: Rasenböschung, Gehölzaufwuchs komplett unterbinden "Reedinseln Schwerpunkt Iris pseudacorus "Schilfgürtel" Gehölzgruppen entfernen bzw. auslichten für Sichtbeziehungen Blickachsen entwickeln / freihalten Einzelbäume neu setzen als Kulisse Einzelgehölze neu setzen als Kulisse vorhandene Bänke mögliche Bankstandorte Schutzhütte Überschwemmungslinie LEGENDE SD Te PZ IR DRS a om —e_ 70%y u
Anlage 6 V-0304-2011_Lageplan-Nutzung Gastro
867 Zeichen
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LEGENDE
Ruderregattastrecke
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Ergänzungsvorlage V/0304/2011/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Münster Marketing Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0304/2011/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Determann Ruf: Betrifft Masterplan Aasee Darstellung des Leitbildes / Nutzungskonzeptes Beratungsfolge 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Aasee ist Münsters größter und wichtigster stadtnaher Grün- und Erholungsraum und bedeutender Bestandteil von Münsters Grünordnung. Er findet in seiner Gestaltung und seinen abgestuften Nutzungsintensitäten breite Zustimmung in der münsterschen Bevölke- rung. Das Gewässer mit den angrenzenden Freiflächen ist ein unverwechselbares Quali- tätsmerkmal der Stadt. 2. Der Rat nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Bürgerumfrage sowie die gewichtete Auswertung der allgemeinen Bürgerrückmeldungen aus Postkarten, E-Mails etc. (Anlagen 1a / 1b) zur Kenntnis. 3. Das Prüfkriterium „Umweltverträgli chkeit“ ist als übergeordnete Ergänzung in das Leitbild Aasee aufzunehmen, um zukünftige Vorhaben, die in das Einzugsgebiet des Masterplanes Aasee fallen, auch im Sinne des Umweltschutzes zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für Vorhaben im renaturierten Teil des Aasees. Aus diesem Grund ist auch der AUB in allen Beratungsketten zu berücksichtigen. Das Leitbild Aasee (Anlage 2 der Hauptvorlage) wird im Punkt 4 wie folgt ergänzt: Alle zukünftigen Vor- haben, die in das Einzugsgebiet des Leitbildes Aasee fallen, sind unter dem Aspekt Umweltverträglichkeit hinsichtlich des Gesamtsystems Aa/Aasee zu prüfen. Das so geänderte Leitbild wird als Ergebnis eines breit angelegten Prozesses be- schlossen. 4. Das anliegende Nutzungskonzept Aasee (Anlagen 3 und Pläne der Anlagen 4 bis 7) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, es im Sinne eines Masterplanes Aasee als Grundlage für die weiteren Entwicklungen am und um den Aasee als Ergebnis aus dem öffentlichen Prozess umzusetzen. 492 67 40 E-Mail: Determann@stadt-muenster.de Datum: 13.07.2011 V/0304/2011/1 - 2 - 5. Die anliegende Handlungsgrundlage zu „Veranstaltungen am Aasee“ (Anlage 8) wird be- schlossen. 6. Die Aufstellung mit finanzrelevanten Einzelmaßnahmen zu baulichen Anpassungen des Aaseeumfelds (Anlage 9) wird zur Kenntnis genommen. In Ergänzung der Einzelmaßnahmen der Anlage 9 wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie das im Stadtteil Roxel vorhandene Fußgänger-/Rad- und Reitwegenetz an die in Planung bzw. im Bau befindlichen Wege im Bereich Mecklenbeck bzw. Gie- venbeck angebunden werden kann. Favorisiert wird in diesem Zusammenhang eine Wegeführung zwischen den Grundstücken Dingbängerweg 440 und dem Grundstück Dingbängerweg 370 in östlicher Richtung über die Aa bis zum Hof Lahrkamp, Sentruper Straße 447 a. Dazu ermittelt die Verwaltung den erforderlichen Finanzbedarf. Eine Zustimmung zu deren Umsetzung ist hiermit nicht verbunden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beratung des Haushaltes für das Jahr 2012 ff Vorschläge für eine schritt- weise Umsetzung von Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung vorzulegen. Die Verwaltung wird dabei unterstützt, das jeweilige Profil der einzelnen Aasee- Bereiche stärker auszubilden. Ein möglicher zusätzlicher Verkehr durch weitere Fuß- und Radwegeverbindungen im renaturierten Bereich wird darum besonders sensibel hinsichtlich der Umweltverträglichkeit überprüft. 7. An der vorhandenen WC-Anlage am Segelclub Hansa wird festgehalten. Die Verwal- tung wird beauftragt, auf eine barrierefreie Ausgestaltung und öffentliche, kostenlo- se Zugänglichkeit zu achten. 8. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind die folgenden vorliegenden Anträge und Anfragen (Anlage 10) - A-R/0016/2007 vom 30.04.2007: Situation an der Bismarckallee verkehrlich entschärfen – Gestaltung aufwerten - AFM/0018/2007: Aufstellung von zusätzlichen Müllbehältern in öffentlichen Anlagen - A-R/0027/2007 vom 04.06.2007: Freizeitbereich und Naturraum Aasee erhalten, Nutzung steuern: Masterplan Aasee 2020 aufstellen - A-W/0002/2008 vom 03.01.2008: Beleuchtung der oberen Radwege und Fußwege am Aasee - A-W/0019/2010 vom 01.06.2010: Meckelbach in Konzept einbeziehen erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorlage unmittelbar weder Kosten noch Folge- kosten verursacht werden. Für eine schrittweise Umsetzung der in Anlage 9 aufgeführten Einzelmaßnahmen werden jedoch Investitionen unterschiedlicher Höhe erforder lich. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der kom- menden Etatberatungen als neue Maßnahmen eingebracht werden. In diesem Zusammenhang kann dann auch über die Realisierbarkeit, nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch unter Be- rücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage der Stadt entschieden werden. V/0304/2011/1 - 3 - V/0304/2011/1 Begründung: Durch Beschlüsse im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen sind die Beschlussvorschläge ergänzt worden. Zu den einzelnen Ergänzungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu 3.: Leitbild Aasee Die Verwaltung schlägt vor, das Prüfkriterium "Umweltverträglichkeit" als übergeordnete Ergän- zung in das Leitbild Aasee aufzunehmen. Das in der Anlage 2 der Ursprungsvorlage dargestellte Leitbild Aasee ist dann im Punkt 4 um den Aspekt "Umweltverträglichkeit" wie folgt zu ergänzen: Alle zukünftigen Vorhaben, die in das Einzugsgebiet des Leitbildes Aasee fallen, sind unter dem Aspekt Umweltverträglichkeit hinsichtlich des Gesamtsystems Aa/Aasee zu prüfen. zu 6.: Liste der Einzelmaßnahmen, Anlage 9 Im Nutzungskonzept Aasee ist der Vorschlag enthalten, eine Ergänzung der Fuß- und Radwege- verbindungen vom Aasee in Richtung Mecklenbeck bzw. Gievenbeck zu planen. Eine Ergänzung der Verbindung Richtung Roxel wird von der Verwaltung im Grundsatz für sinnvoll erachtet. Bei der Planung und der Prüfung von neuen Wegeverbindungen wird die Verwaltung auch die möglichen Auswirkungen insbesondere auf den besonders schützenswerten Bereich der renaturierten Aa intensiv mit betrachten. Da es sich um einen Prüfauftrag handelt, über den im Anschluss noch endgültig entschieden werden muss, schlägt die Verwaltung vor, dieser Ergänzung der Vorlage zuzustimmen. zu 7: WC-Anlage am Segelclub Hansa Vorhandene WC-Anlagen sollten für alle Bevölkerungsgruppen leicht und gut zugänglich sein, in- sofern schlägt die Verwaltung vor, auch diesem Beschluss zu folgen. In der Sitzung des Sportausschusses am 07.07.2011 ist folgender abweichender Beschluss ge- fasst worden: „Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass der Weg vom Parkplatz Mecklenbe- cker Straße bis zum Clubhaus des Segelclub Hansa Münster e. V. beleuchtet wird.“ Die Verwaltung schlägt vor, diesem Beschluss nicht zu folgen, weil ein Zugang zum Clubhaus über den beleuchteten Fuß- und Radweg entlang der Mecklenbecker Straße ohne Umweg möglich ist. Deshalb wäre der Nutzen einer zusätzlichen Beleuchtung des Weges vom Parkplatz im Verhältnis zu den Aufwendungen sehr gering. Außerdem schlägt das Leitbild Aasee vor, das Aaseeufer in diesem Bereich unbeleuchtet zu lassen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Anlage 3 V-0304-2011_Nutzungskonzept_110608
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Nutzungskonzept Aasee, Erläuterungen Anlage 3 zu V/0304/2011 Leitbild: Im Rahmen der Werkstattgespräche wurde ein Leitbild entwickelt und vom Moderator Herrn Prof. Aufmkolk formuliert. Das im Folgenden dargestellte Leitbild gibt die Inhalte wieder und stellt sie in den Kontext der Fragestellungen des Antrages A-R/0027/2007 Landschaft, Ökologie und Stadtklima - Der Aasee ist von einer abgestuften Nutzungsinten sität geprägt. Ausgehend von der Stadtmitte mit einer parkartigen Nutzung nimmt die Intensität in Richtung Westen zur offenen Landschaft ab. Die jeweiligen Profile der drei Teilbereiche so llen noch geschärft werden. Es soll auch zu- künftig der überwiegend parkartig-landschaftliche C harakter des Sees erhalten bleiben. Durch Maßnahmen bei Pflege und Unterhalt soll die Untersc hiedlichkeit der Teilbereiche hervorgeho- ben und gestützt werden. o Alter Aasee: parkartig-gärtnerischer Pflegestandar d, überwiegend Rasenflächen, gepflegte Uferbereiche mit einzelnen Solitärbäumen, z.B. auch Trauerweiden. o Neuer Aasee: parkartig-landschaftlicher Pflegestan dard, überwiegend Wiesenflächen, Uferbereiche mit Schilfgürteln, weitgehend gehölzfreie Uferbereiche. o Aarenaturierung: landschaftlich-naturnaher Pfleges tandard, überwiegend Extensivpflege, ausgedehnte Schilf- und Gehölzflächen mit weitgehend natürlicher Entwicklung. - Die vorhandenen Konzepte zur weiteren Vernetzung des Aasee-Grünzuges mit dem Mecklen- becker Sportpark sowie den Ortsteilen Mecklenbeck u nd Gievenbeck müssen weiter verfolgt werden. - Der See und die ihn speisenden Flüsse Aa, Gievenb ach und Meckelbach sind als ökologisches Gesamtsystem zu sehen. D.h., die Verbesserung der W asserqualität erfolgt schrittweise über die im Sanierungskonzept Aasee 2005 (V/0287/2005), in der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Land- schaftsplan und weiteren überregionalen Planungsebe nen festzulegende Maßnahmen. Ziel ist die Verhinderung von Einträgen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und die ökologische Verbesserung der Fließgewässer im Oberl auf, beides auch über das Stadtgebiet von Münster hinaus in interkommunaler Zusammenarbeit. - Der See hat auch zukünftig seine Funktionen zur R egenrückhaltung und damit als Überflu- tungsschutz für die Innenstadt zu erfüllen. - Der See und seine umgebende Landschaft sind als w ichtiger Lebensraum für Tiere und Pflan- zen und als entsprechendes Ökosystem zu erhalten. - Der Grünzug ist eine wichtige Schneise zur Versorgung der Innenstadt mit Frischluft. Stadtgefüge, Stadtstruktur und Stadtbild - Im unmittelbaren See-Uferbereich sollen keine wei teren Bauvorhaben realisiert werden. Dar- über hinaus darf die hochattraktive Lage nicht dazu führen, dass in den angrenzenden Quartie- ren eine den vorhandenen Maßstab sprengende Dichte und Höhe von Gebäuden die stadt- räumlichen Qualitäten beeinträchtigt. Sicht- und Bl ickachsen von innen nach außen und umge- kehrt müssen erhalten bleiben. - Eine Stadt lebt von ihren spannungsreichen Gegens ätzen, in diesem Fall von der Regsamkeit der baulich geprägten Altstadt und der Ruhe von Was ser und Grünflächen des Aasee- Bereiches. Dieser Kontrast schafft auf eine geradez u typologische Weise lebendige Urbanität und soll auch zukünftig ablesbar bleiben. - Die öffentliche Zugänglichkeit aller Bereiche um den Aasee hat Vorrang vor einzelnen Nut- zungsansprüchen - Die Ufervegetation und der Gehölzbestand entlang des alten und neuen Aasees sind so zu entwickeln, dass Blickbeziehungen vom und zum Wasser gewährleistet bleiben. - 2 - - Im Umfeld des Aasee soll der §13 der Altstadtsatz ung gelten. Danach sind Werbeanlagen aus- geschlossen. Gleiches soll für die vom Aaseeumfeld wahrnehmbaren privaten Grundstücksbe- reiche gelten. Funktion und Aufgaben der Stadtgesellschaft (Freizeit, Erholung, Sport) - Der Aasee ist ein unverwechselbares Qualitätsmerk mal Münsters und vor allem Entspannungs- raum für die Bürger von Stadt und Region. Gäste sin d sehr willkommen, das Tourismusmarke- ting kann mit diesem Pfund wuchern, ohne dass aller dings durch überzogene Erschließungs- und Erholungsinfrastrukturen der Charakter beeinträchtigt wird. Übersicht der Nutzungsarten Nutzung des Gewässers: - Sportsegeln: Zwei Vereine, Segelhäfen und Clubheime, ca. 20 Regattatage / Jahr - Segelschule und Bootsverleih - „Segeln für Alle“: Segelsport ohne Vereinsbindung, Segelkammer - Ruderregatta: 2.000 m-Strecke, Sattelplatz mit zw ei Anlegern, Bahnmarkierung „Albano“- System - Hochschulrudersport: Anleger und Bootslager an Päd. Hochschule - Wasserbus „Prof. Landois“ oder gepl. Nachfolgeschiff : Linienverkehr zum Zoo, - Angelsport (Verein Frühauf) Nutzung der öffentlichen Grünflächen: - Spazieren gehen, Wandern, Joggen, Walken - Radfahren (in den Randbereichen) - Zwei Kinderspielflächen - Fünf Regenschutzhütten - Treffpunkt für Jugend und Studenten, besonders am Aasee-Vorplatz - Drachen steigen lassen - Ausruhen und Sonnenbaden auf dem Rasen - Grillen - Standort für Kunstobjekte, Ausstellungshalle Wewerkapavillon - Veranstaltungsfläche für Zelttheater etc. - Seebühne für hochwertige öffentliche Veranstaltungen - Freiluftveranstaltungen: ca. 10 Veranstaltungen / Jahr, darunter auch Massenveranstaltungen wie die Montgolfiade oder die Aaseerenaden Nutzung der Randbereiche: - Zoologischer Garten - Landesmuseum für Naturkunde mit Planetarium - Volkskundliches Museum „Mühlenhof“ - Sportpark Sentruper Höhe - Reithalle RV St. Georg Münster incl. Reitwegenetz (bei „Haus Kump“) - Öffentliche WC-Anlagen - Diverse öffentliche Stellplatzanlagen - 3 - Erläuterungen zum Nutzungskonzept / `Masterplan Aasee´: Entsprechend des Beschlusses zur Vorlage V/0023/201 0 wurde die Verwaltung beauftragt, ver- schiedene Wirkungsfelder zu bearbeiten. Dabei sollt en unterschiedliche Nutzungsinteressen defi- niert und der Rahmen zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung festgelegt werden. Die im Fol- genden aufgeführten Themenbereiche wurden im Rahmen der Werkstattgespräche und sonstiger Abstimmungen erarbeitet und behandelt. Einzelne Asp ekte der Aufstellung sind den Anregungen und Hinweisen der Schreiben von Bürgern und institutionellen Anliegern entnommen. Das Nutzungskonzept wurde, basierend auf dem Leitbild, in zwölf Themenbereichen entwickelt. 1. Wege Die Wegeausstattung im Umfeld des Aasees ist insgesamt auskömmlich. Es soll keine Verände- rungen der Wegeverläufe geben. Ergänzende Wegeführu ngen – insbesondere auch für unter- schiedliche Nutzergruppen- werden aus räumlichen un d gestalterischen Gründen nicht herge- stellt. Die unteren Wege bleiben generell als Fußwege ausgewiesen. Zur bess eren Identifikation der Nutzungen / Funktionen sind diese dann grundsätzlic h in wassergebundener Wegedecke herzu- stellen. Ausnahmen nur dort, wo Topografie und Nutz ungsdruck dieses nicht erlauben. Heute bituminierte Wegeabschnitte im direkten Uferbereich sollen im Sanierungsfall in wassergebunde- ne Wegedecken oder sandfarbene Gussasphalt-Einstreu decken umgebaut werden. Bei Sanie- rungen der Wege im Bereich „Neuer Aasee“ soll geprüft werden, ob eine Wegeverlagerung mög- lich ist, um Ufersaumgesellschaften am Gewässerrand ansiedeln zu können. Radwegeverbindung bestehen an beiden Seiten des Sees. An der Südseit e verläuft sie über die Bismarckallee und die Mecklenbecker Straße. Auf der Nordseite des Sees werden die Radfahrer übe r die Annette-Allee bis zum Kardinal-von- Galen-Ring geführt. Zwischen dem Ring und dem Theo- Breider-Weg werden die Radfahrer zwi- schen dem Mühlenhof und dem Sportpark Sentruper Höh e geführt. Ergänzend wird entlang des Spielplatzes bis zur „Ballonwiese“ der Weg zusätzli ch für Radfahrer freigegeben. Dieser Bogen ermöglicht Radfahrern in diesem Teilbereich den Blickkontakt zum See und zum Spielplatz. Die Erlebbarkeit der Aa durch Blickbeziehungen und ggf. Aussichtspunkte so ll an der Mecklenbe- cker Straße, im Bereich der Aa-Renaturierung, aufge wertet werden. Dafür sind punktuell Sicht- schneisen in den Gehölzbestand zu schneiden und dauerhaft frei zu halten. Anlehnbalken für Fahrräder können ggf. im Bereich von Spielflächen aufgestell t werden. Es wer- den jedoch keine befestigten Abstellmöglichkeiten f ür Fahrräder hergestellt. Im Übrigen können seitlich der ausgewiesenen Radwege die Räder bei Be darf abgestellt werden, oder zu Fuß zu beliebigen Punkten am See geschoben werden. Die KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Mensch en mit Behinderung) hat einige Anregungen zur barrierefreien Gestaltung im Umfeld des Aasees gegeben. Details wie Geländer, Handläufe, Treppenstufen, sind entsprechen den grun dsätzlichen Anforderungen an Planungen für Menschen mit Behinderung zu prüfen und ggf. sch rittweise anzupassen. Die Einzelpunkte sollen in enger Abstimmung mit der KIB bzw. ihren Arbeitsgruppen umgesetzt werden. Zwischen Sentruper Straße und Roxeler Straße soll eine öffentliche Wegeverbindung mit dem Ziel der besseren Anbindung des Stadtteils Gievenbeck an den Aasee weiter entwickelt werden. Der Landschaftspark Mecklenbeck soll durch naturnahe Strukturen und Wegebeziehunge n an den Aasee angeschlossen werden. Schon bei der Planu ng der Meckelbach- und Aarenaturierung sollen geeignete Wegetrassen, auch für eine Brücke, berücksichtigt werden. - 4 - 2. Beleuchtung Die Hauptwegeverbindungen für Radfahrer sind entlang der Bismarckallee / Mec klenbecker Stra- ße durch die vorhandene Straßenbeleuchtung ausgeleuchtet. Die Radverbindung über die Annette-Allee ist ausgel euchtet. Der Abschnitt vom Ring bis zum beleuchteten Theo-Breider-Weg liegt derzeit im Dunk eln. Hier soll eine Beleuchtung im Sinne eines Netzschlusses ergänzt werden. Gleiches gilt g gf. für den letzten Abschnitt von der Annette- Allee bis zum Ring. So sollen das Wohngebiet Sentruper Höhe und die Sportanlage an die Innen- stadt angebunden werden. Weitere Funktionsbeleuchtungen werden nicht vorgesehen. Die Wege in Ufernähe und die Grünanlagen und Seebereiche werden grundsä tzlich nicht be- leuchtet. Dieses entspricht auch dem Grundsatz, das s öffentliche Grünanlagen nicht ausgeleuch- tet werden. Am stadtnahen östlichen Seeende , etwa zwischen Uferlos und Aasee-Bastion, könnte p unktuell atmosphärisches Licht ergänzt werden. Zur genaueren Definition sollte eine gestalterische Bera- tung aus dem Bereich Lichtplanung hinzugezogen werden. 3. Aufenthalt und Nutzung Grillen: An drei besonders geeigneten Standorten, die beson ders gut durch Wege und Parkplätze erschlossen sind, soll durch eine Verbesserung der Infrastruktur die Akzeptanz für das Grillen gebündelt und gestärkt werden. Diese Bereiche liegen: - bei den Oldenburg Kugeln - zwischen dem Wewerka-Pavillon und dem Aasee - beim Segelclub Hansa, zwischen Modersohn-Brücke u nd der Slip-Anlage an der Mecklenbe- cker Straße. Hier sollen verstärkt geeignete Müllbehälter , auch für heiße Asche , aufgestellt werden. In diesen Angebotsbereichen soll das Grillen gebünd elt werden, damit sich in den übrigen Berei- chen die Grillintensität auf ein für die Nachbarsch aft erträgliches Maß beschränkt. Verbotszonen für das Grillen soll es derzeit nicht geben. Es sol l bis auf Weiteres versucht werden, durch gegen- seitige Rücksichtnahme und Verständnis auf ordnungs rechtliche Festlegungen zu verzichten. Sollte es dennoch verstärkt zu Konflikten kommen, i st in einem weiteren Arbeitsschritt darüber nachzudenken, ob man in einigen Zonen restriktiv arbeitet und echte Verbote ausweist. Gebaute Grillstationen sollen nicht eingerichtet werden. Zu Zeiten, in de nen sie nicht genutzt werden, sind sie unansehnlich. Das Umfeld animiert nicht dazu, dass man dort seine Speisen zubereitet. Im naturnahen Bereich / Naturschutzbereich der Aarenaturierung wird heute kaum gegrillt. Dort soll es auch künftig kein Grillen geben. Dieses wir d auch durch den extensiven Pflegecharakter als Mähwiese unterstützt. - 5 - 4. Veranstaltungen Der Themenkomplex Veranstaltungen hat im Gesamtkont ext einen sehr hohen Stellenwert. Ent- sprechend wurde diesem Thema eine eigenständige Anl age gewidmet. Darin sind Art, Umfang und Orte für mögliche Veranstaltungen genauer besch rieben. In dieser Aufstellung werden nur die baulich-gestalterischen Auswirkungen dargestellt. Allgemein ist festzuhalten: • Bauliche Einrichtungen wie eine zusätzliche Seebüh ne, Decks, Forum, Freilufttheater oder ähnliches soll es im Umfeld des Aasees nicht geben. • Durch Veranstaltungen soll es zu keiner Einschränk ung der öffentlichen Nutzung kommen. • Die zur Montgolfiade genutzten Flächen sind derzei t nicht befestigt. In der Vergangenheit kam es witterungsbedingt gelegentlich zu Problemen mit der Standfestigkeit der Rasenflächen. Es ist für diese Veranstaltung erforderlich, einen det aillierten Veranstaltungseinrichtungs- und Ab- laufplan zu Grunde zu legen. Sollten die Probleme d amit nicht lösbar sein, ist es vorstellbar, seitlich der Wege, in klar strukturierten Bereichen, eine Stabilisierung der Flächen mit Schotter- rasen durchzuführen. So könnten dauerhaft witterung sunabhängigere Bedingungen geschaf- fen werden. • Für größere Veranstaltungen ist zu prüfen, ob ein Sicherheitskonzept aufgestellt werden muss. Dieses gilt bei der Montgolfiade auch für den Berei ch Bismarckallee, da dort erhebliche Besu- cherzahlen beobachtet werden. • Alle vertraglichen Regelungen zu Veranstaltungen u nd Nutzungen müssen unter dem Vorbe- halt abgeschlossen werden, dass sie aufgrund des Wa sserstandes im See (Hochwas- ser/Niedrigwasser) und der Wasserqualität ggf. nich t immer durchführbar sind. Der Stadt dür- fen hieraus keine Schadensersatzansprüche erwachsen. • Aufgrund des langfristigen nicht kalkulierbaren Ab flussverhaltens der Aa (Klimawandel) und der damit verbundenen möglichen Änderungen der Wehr steuerung sind keine langfristigen Nutzungsverträge mit festen Wasserspiegelhöhen abzuschließen. • Im Lageplan ist die Hochwasserlinie eingetragen, d amit die Thematik auch optisch präsent ist. 5. Gastronomie Entsprechend des Leitbildes soll das gastronomische Angebot auf den öffentlichen Flächen am Aasee insgesamt nicht weiter ausgebaut werden. Die Vorderkanten des Sees sollen öffentlich bleiben. Daraus leiten sich folgende Aspekte ab: • Eine bewirtschaftete Terrasse oder Pavillon in Ufe rnähe der Bismarckallee wird zu Gunsten einer durchgängigen, öffentlich zugänglichen Grünverbindung abgelehnt • Im Umfeld des Cafe Himmelreich soll es keinen Pont on mit gastronomischem Angebot geben • Die Aasee-Bastion soll mit Ausnahme von kurzfristi gen Events, wie z.B. den Ruderregatten, für die Öffentlichkeit frei gehalten werden • Ein schwimmendes Café oder BBC-Donuts auf dem Wass er soll nicht vorgesehen werden • Ein Biergarten, Eiscafé oder künstlicher Strand so ll auf öffentlichen Flächen nicht eingerichtet werden Wünschenswert wären jedoch eine gastronomische Aufw ertung am SC Hansa im Rahmen der vorhandenen bewirtschafteten Flächen und ein öffent lich zugängliches gastronomisches Angebot auf „Haus Kump“. - 6 - 6. Parkraum und Verkehr Insgesamt ist das Angebot an PKW-Stellplätzen im Um feld des Aasees ausreichend. Gelegent- lich, besonders an den Wochenenden und zu Veranstal tungen, kommt es dennoch zu Engpäs- sen. Eine Verbesserung der Beschilderung im Straßenraum ist zu überprüfen. Besonders zu prüfen sind die Hinweise auf: - die Stellplatzanlage auf dem alten Zoogelände - das Parkhaus / den Parkplatz an der Georgskommende - die öffentlichen Stellplätzen in der Tiefgarage an den Aasee-Terrassen Bei größeren Veranstaltungen hat der Veranstalter e in Parkkonzept zu erstellen. Es ist zu prüfen, ob ein Shuttle-Verkehr zu einer Entlastung führen k ann. Im Regelfall werden die Veranstalter fi- nanziell jedoch nicht in der Lage sein, einen Shuttle-Verkehr bereitzustellen. In den Straßen Bismarckallee und Annette-Allee soll en die bestehenden Parkregeln vom Grund- satz erhalten bleiben. Im Bereich Mensa / Cafe Uferlos ist es wünschenswert, die Parkplatz- und Fahrradabstellsituation zu ordnen. Diese Aspekte können auf dem Grundstück des Studentenwerkes abgewickelt wer- den. Eine Neuordnung über die Bismarckallee hinaus wird nicht verfolgt, da die Straße noch in gutem Zustand ist und die Kosten von Seiten der Stadt Münster nicht zu erbringen sind. Es wurde geprüft, ob entlang der Adenauer-Allee / G oldenen Brücke ein Haltepunkt für Reisebus- se eingerichtet werden könnte. Im Ergebnis soll es für Reisebusse keine eigene Haltebucht in der Bismarckallee geben. Die Busse sollen nach dem Auss teigen der Fahrgäste auf den nahe gele- genen Hindenburgplatz weiter geleitet werden. Dort ist genügend Parkraum für Reisebusse vor- handen. An einem Konzept, das Fahrgastschiff Prof. Landois in den Linienbusverkehr zu integrieren wird gearbeitet. Dabei wurde auch geprüft, ob eine zusät zliche Haltestelle beim Segelclub SC Hansa an der Mecklenbecker Straße eingerichtet werden kan n. Dieses ist auf Grund der Fahrzeiten des Schiffes derzeit nicht möglich. Derzeit ist die Run de vom Einstieg „Goldene Brücke“ über den Mühlenhof- und den Zooanleger zurück zum Einstieg genau im Stundentakt zu bewerkstelligen. Sämtliche Haltestellen des Fahrgastschiffes und das Fahrgastschiff selbst sollen so hergerichtet werden, dass sie zukünftig barrierefrei nutzbar sin d. Nach derzeitiger Terminplanung soll das neue Schiff zu Ostern 2012 barrierefrei in Betrieb genommen werden. Die Bushaltestellen im Umfeld des Aasee sind bereit s im Haltestellenprogramm zur barrierefreien Umgestaltung eingeplant. Mit einer Umsetzung ist im Jahr 2013 zu rechnen. Eine zusätzliche Bushaltestelle für öffentliche Bus se im Bereich des Jugendgästehauses wird nicht als erforderlich angesehen. Im Bereich Scharn horststraße ist eine Haltestelle vorhanden. Die fußläufige Anbindung an das Jugendgästehaus ist auskömmlich. - 7 - 7. Beschilderung und Information Grundsätzlich soll mit dem Thema zurückhaltend umge gangen werden. Beschilderungen stören den landschaftlichen Gesamteindruck und sind zudem pflegeintensiv, da vandalismusgefährdet. - Wo erforderlich, sollen Hinweisschilder schlicht gehalten sein und über wichtige Ziele mit Ent- fernungsangabe informieren. Keine animierten / digitalen Informationssysteme! - Wenige Übersichtstafeln sollten im Umfeld von Sta ndorten mit bestehender Infrastruktur, z.B. Bushaltestellen, angebracht bzw. baulich integriert werden. - Die Anregungen der KIB zu Wegeleitsystemen, takti le und kontrastreiche Übersichten, werden gesondert diskutiert. Grundsätzlich soll die Parkan lage aber eine barrierefreie Zugänglichkeit ermöglichen. Die Gestaltungsmittel müssen sich aber dem landschaftlichen Gesamteindruck der Anlage anpassen. - Weiterführende Informationen, z.B. zu Naturerlebn is, kulturhistorische Informationen etc. könn- ten über Handy-Barcodes im Internet abrufbar sein. - Grundsätzlich ist eine „Positiv-Beschilderung“ anzustreben. Hier ist Grillen von – bis- erlaubt klingt besser als ein Verbot. - Das Thema Standortinformationssystem im Notfall k ann nur gesamtstädtisch gelöst werden. Es wird keine „Insellösung“ für den Aasee geben. 8. Marketing Der Aasee wird als Bestandteil der Stadt Münster an gesehen und in diesem Rahmen auch zu- rückhaltend beworben. Eine intensive Bewerbung oder Markenbildung mit Logo, wie z.B. beim Thema Sylt, soll es nicht geben. Zudem sollen auch private Drittwerber keine städtische Unter- stützung erhalten. Für Werbung im Umfeld des Aasee sollen die gleichen Maßstäbe wie für die Altstadtsatzung, §13, gelten. Damit kann Werbung auf und am Rand der Fläc hen allenfalls zurückhaltend und in be- gründeten Ausnahmefällen erfolgen. 9. Sport Der Stadtsportbund hatte für sich im Rahmen des Prozesses ein Leitziel ausgegeben: „Den Naherholungsraum Aasee für die Münsteraner Stadtgesellschaft als Erholungs- und Veran- staltungsraum für den Freizeit-, Breiten- und Leist ungssport im Rahmen eines abgestimmten Konzeptes nutzen und als Naturraum erhalten.“ Entsprechend dieses Leitsatzes ordnen sich die sportlichen Aktivitäten ein. Die bestehende sport- liche und zum Bild des Aasee gehörende Nutzungsinte nsität soll demnach erhalten bleiben. All- gemeiner Veränderungsbedarf wird nicht gesehen. Besondere Ausstattungselemente für einzelne Sportle rgruppen wie Kilometrierungen, Messpunk- te, Wasserspender oder auch sonstige Einrichtungen für Jogger werden nicht eingerichtet. 10. Hunde Der derzeit gebräuchliche Umgang mit der Hundeleine soll fortgeführt werden. Im Bereich des alten Aasee werden die Hunde angeleint. In den übri gen Bereichen werden Hunde frei laufen gelassen. Eine Beschilderung soll es nicht geben. Tütenspender (Dogstations) für Hundehaufen befinden sich in anderen Parkanlagen in Münster in der Erprobungsphase. Die dort gemachten Erfahrungen sollen als Grundlage dienen, um zu ent- scheiden, ob auch am Aasee zu einem späteren Zeitpu nkt ggf. ein Angebot an Tütenspendern im Bereich der wichtigsten Zugänge bereitgehalten werden soll. - 8 - 11. Regelungsbedarf Der Charme des Aasee besteht auch darin, dass er Fr eiraum für spontane Aktivitäten ohne be- sonderen Regelungsbedarf bietet. Seine bürgerschaft liche Nutzung soll nach Möglichkeit nicht durch eine Vielzahl festgeschriebener Regeln eingee ngt werden. Es soll auch keine Parkranger geben, die die Einhaltung von Regeln durch ständige Präsenz einfordern. Wünschenswert sind hingegen so genannte „Kümmerer“ wie es sie in Freiburg gibt. Ihre Tätigkeit sollte auf privatem Engagement basieren. Es soll ve rsucht werden, z.B. mit dem AStA unter den Studierenden, Menschen für diese Aufgaben zu gewinn en. Zudem wird auf das Regelement von gegenseitiger Rücksichtnahme und Sozialkontrolle ge setzt. Das Ordnungsamt soll die ordnungs- rechtliche Hoheit behalten. 12. Verschiedenes Die hier zusammengefassten Themen sind aus Einzelvo rschlägen entnommen und lassen sich nicht in eine der oben aufgeführten Themenbereiche zusammenfassen. Fontäne: Für eine aussagekräftige Fontäne wie in Genf oder a uf der Alster in Hamburg werden leistungs- starke Pumpen benötigt. Diese saugen auch Feinschlä mme aus den unteren Schichten des fla- chen Aasees an und versprühen dies großflächig in d er Luft. Aus hygienischen Gründen ist eine Fontäne daher abzulehnen. Segel- und Rudersportler lehnen eine Fontäne zudem ab, da sie das nutzbare Gewässer verkleinert und die sportliche Nutzung strukturell behindert. Feuerwerke: Nur im Einzelfall sollen Feuerwerke am Aasee stattf inden. Sie müssen in Verbindung zu Veran- staltungen stehen, die Aaseebezug haben und im öffe ntlichen Interesse liegen. Eine Genehmi- gung ist im Einzelfall einzuholen. Es soll keine fe ste Plattform im See installiert werden und für private Veranstaltungen auch keine Genehmigungen erteilt werden. Während der Öffnungszeiten soll zukünftig auch auf Haus Kump eine Toilette öffentlich nutzbar sein. Im Umfeld der Torminbrücke / Wewerka - Pavillon wär e die Ergänzung einer öffentlichen Toilette sinnvoll. Hier soll geprüft werden, ob evtl. über d ie Wall-AG eine zusätzliche Einrichtung ergänzt werden kann. Tretbootverkehr bis zur Schlossgräfte: Eine Beschiffbarkeit der Schlossgräfte ist auf Grun d der Höhenlage nicht möglich. Der Wasser- spiegel des Aasee liegt ca. bei 54,00 MüNN und der Wasserspiegel der Gräfte ca. bei 56,80 MüNN. Der Aakanal ist auf Grund der neuen Schwimmbr ücke vor der Goldenen Brücke zudem nicht befahrbar. Ökologische Verbesserungen im Gewässerverlauf der Aa: In der Umsetzung befindet sich der Organismenaufsti eg am Wehr Badestraße. In der Planung befindet sich die Umgestaltung der vom Aasee bis zu r Sentruper Straße mit dem Ziel einer ökolo- gischen Verbesserung. Beide Maßnahmen sollen in der öffentlichen Darstellung mit dem Master- plan Aasee verbunden werden. Ökologische Durchgängigkeit vom Gievenbach und Carnisiusgraben: Beide Seitengewässer sind derzeit durch längere Ver rohrungen in ihrer Durchgängigkeit gestört. Es sollen keine Maßnahmen erfolgen, die langfristig einer Freilegung zuwider laufen. Stand: 08.06.2011
Beratungsverlauf (18)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Bismarckallee
- Bremer Straße 54
- Sentruper Straße 447a
- Mecklenbecker Straße
- Annette-Allee
- Eupener Weg 14
- Dingbängerweg 370
- Sattelplatz
- Theo-Breider-Weg
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Sentruper Höhe
- Schelmenstiege 1
- Roxeler Straße
- Georgskommende
- Badestraße
- Egelshove
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0304/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37