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V/0587/2017

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wolbeck, Stadtbezirk Südost

Vorlagen 03.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 25

Petersheide Vorlage Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Petersheide Vorlage Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Petersheide Vorlage Anlage 2 Raumprogramm

1917 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm 
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita Wolbeck, Petersheide 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
2x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen: 
10,52 € im KiTa-Jahr 2017/2018 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 900 qm 
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 113.616 € 
(10,52 x 900qm x 12) 
     
A1 Gruppenraum 5 45 225   
A2 Nebenraum 5 18 90   
A3 Wasch-/WC 5 12 60  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 5    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 5 6 30   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 2 20 40   
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 4 18 72   
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 ca. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    605   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 25 25   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 20 20   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    74   
Kindertageseinrichtung gesamt 679 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 221 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.500 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 13.06.2017

Petersheide Vorlage Anlage 1 Lageplan

115 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 509 – Planverkleinerung – unmaßstäblich  
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 
Anlage 1 Lageplan

Beschlussvorlage

8690 Zeichen

V/0587/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wolbeck, 
Stadtbezirk Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf 
Gruppen im Bereich Am Steintor/P etersheide/Petersdamm zum Bebauungsplan Nr.509 in 
Wolbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 80 - 85 Plätze umfasst, davon 28 u3 - Plätze und 52 - 57 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stun den und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2020 erfolgen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0587/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Niehues, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5151 
E-Mail: 
Niehues@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0587/2017 
3. Die Kindertageseinrichtung wird verbindlich von der Fa. August Gründker, Bauunter nehmer 
und Bedachungen GmbH , Füchtorfer Straße 3, 49129 Glandorf als Investor errichtet und an 
den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der 
Kindertageseinrichtung (d. h. Inventar und Möblierung) in Höhe von max. 300.000.00 € erforde rlich. 
Für die Ausstattung der Gru ppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betri ebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.062.600  € an. Der städti-
sche Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägera nteil. 
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 387.900 € und Elternbeitr ä-
ge von voraussichtlich 127.500 € gegenüber. Fü r das Jahr 2020 fallen ab August anteil ige Kosten für 
fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle).  
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2020 300.000 
 
Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2020 300.000  
 
Die benötigten Investitionskosten in Höhe von 300.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2018 enthal-
ten.

- 3 - 
V/0587/2017 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2020 
2021ff. 
157.600 
387.900 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2020 
2021ff. 
52.500 
127.500 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2020 
2021ff. 
437.600 
1.062.600 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 sowie der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Wolbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 45,8 % (127 Plätze für 277 
Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 107,2 % (313 Plätze für 292 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über 
dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass in den Qu oten 
die befristeten Dependancen an d er katholischen Kita St. Nikolaus und an der städtischen Kita Am 
Drostenhof, Dependance Herrenstraße, enthalten sind. 
 
Die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsprognose weist für Wolbeck im Bereich der u3 – Kinder eine 
fast gleichbleibende Zahl, im Bereich der ü3 - Kinder eine Steigerung der Kinderzahlen aus. Tatsäch-
lich ist Zahl der u3 - Kinder zu Ende 2016 bereits um 17 Kinder im Vergleich zum Vorjahr angesti e-
gen, die Zahl der ü3 - Kinder um 21 Kinder. 
In Wolbeck entsteht Am Steintor/Petersheide/Petersdamm ein neues Baugebiet. Dieses neue Bauge-
biet wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entspr echend der 
neuen Wohnbebauung durch den Investor mit drei Gruppen abzudecken sind. Zusät zlich wird der 
Investor zwei weitere Gruppen für den Stadtteil errichten. 
In Wolbeck werden am Borggarten weitere Wohneinheiten durch Restkapazitäten im baureifen Gebiet 
sowie durch die neue Baulandaktivierung geschaffen. 
Die bereits vorhandenen aktuellen Vormerkungen im Kitanavigator deuten auf weiter e steigende Be-
darfe im Wohnbereich hin.

- 4 - 
V/0587/2017 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der G ruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Um den Bedarf in Wolbeck langfristig abzudecken, wird eine zusätzliche Kita am Standort Middele r-
straße (V/0196/2017 mit sechs Gruppen) für 2019 geplant. 
Mit der Errichtung dieser beiden neuen Kindertageseinrichtungen werden die befristet eingericht eten 
zwei Gruppen im alten Gebäude der katholischen Kita St. Nikolaus und die Depe ndance der Kita Am 
Drostenhof in der Herrenstraße (eine Gruppe) abgebaut. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige  Einrichtung mit 28 u3 - Plätzen und 52 –  
57 ü3 - Plätzen errichtet. 
Die neue Kindertageseinrichtung wird vom Investor erdgeschossig mit möglicherweise darüber lie-
gender Wohnbebauung geplant. 
Die erforderliche Außenfläche für fünf Gruppen ist vorhanden. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem üblichen Auswahlverfahren den be-
teiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Wolbeck geschaffen. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (4)

05.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Herrenstraße
  • Am Steintor
  • Am Borggarten
  • Petersheide
  • Petersdamm

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Details

Aktenzeichen
V/0587/2017
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37