V/0587/2017
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wolbeck, Stadtbezirk Südost
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Petersheide Vorlage Anlage 2 Raumprogramm
1917 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita Wolbeck, Petersheide
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
2x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,52 € im KiTa-Jahr 2017/2018
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 900 qm
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 113.616 €
(10,52 x 900qm x 12)
A1 Gruppenraum 5 45 225
A2 Nebenraum 5 18 90
A3 Wasch-/WC 5 12 60 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 5 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 4 18 72
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 ca. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
605
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 20 20
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Kindertageseinrichtung gesamt 679
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 221 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.500
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 13.06.2017
Petersheide Vorlage Anlage 1 Lageplan
115 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 509 Planverkleinerung unmaßstäblich Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 Anlage 1 Lageplan
Beschlussvorlage
8690 Zeichen
V/0587/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wolbeck, Stadtbezirk Südost Beratungsfolge 05.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen im Bereich Am Steintor/P etersheide/Petersdamm zum Bebauungsplan Nr.509 in Wolbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 80 - 85 Plätze umfasst, davon 28 u3 - Plätze und 52 - 57 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stun den und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2020 erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0587/2017 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5151 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0587/2017 3. Die Kindertageseinrichtung wird verbindlich von der Fa. August Gründker, Bauunter nehmer und Bedachungen GmbH , Füchtorfer Straße 3, 49129 Glandorf als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Inventar und Möblierung) in Höhe von max. 300.000.00 € erforde rlich. Für die Ausstattung der Gru ppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, s o- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betri ebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.062.600 € an. Der städti- sche Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägera nteil. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 387.900 € und Elternbeitr ä- ge von voraussichtlich 127.500 € gegenüber. Fü r das Jahr 2020 fallen ab August anteil ige Kosten für fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle). III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2020 300.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 2020 300.000 Die benötigten Investitionskosten in Höhe von 300.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2018 enthal- ten. - 3 - V/0587/2017 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020 2021ff. 157.600 387.900 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2020 2021ff. 52.500 127.500 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 2021ff. 437.600 1.062.600 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. In Wolbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 45,8 % (127 Plätze für 277 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 107,2 % (313 Plätze für 292 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass in den Qu oten die befristeten Dependancen an d er katholischen Kita St. Nikolaus und an der städtischen Kita Am Drostenhof, Dependance Herrenstraße, enthalten sind. Die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsprognose weist für Wolbeck im Bereich der u3 – Kinder eine fast gleichbleibende Zahl, im Bereich der ü3 - Kinder eine Steigerung der Kinderzahlen aus. Tatsäch- lich ist Zahl der u3 - Kinder zu Ende 2016 bereits um 17 Kinder im Vergleich zum Vorjahr angesti e- gen, die Zahl der ü3 - Kinder um 21 Kinder. In Wolbeck entsteht Am Steintor/Petersheide/Petersdamm ein neues Baugebiet. Dieses neue Bauge- biet wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entspr echend der neuen Wohnbebauung durch den Investor mit drei Gruppen abzudecken sind. Zusät zlich wird der Investor zwei weitere Gruppen für den Stadtteil errichten. In Wolbeck werden am Borggarten weitere Wohneinheiten durch Restkapazitäten im baureifen Gebiet sowie durch die neue Baulandaktivierung geschaffen. Die bereits vorhandenen aktuellen Vormerkungen im Kitanavigator deuten auf weiter e steigende Be- darfe im Wohnbereich hin. - 4 - V/0587/2017 Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der G ruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Um den Bedarf in Wolbeck langfristig abzudecken, wird eine zusätzliche Kita am Standort Middele r- straße (V/0196/2017 mit sechs Gruppen) für 2019 geplant. Mit der Errichtung dieser beiden neuen Kindertageseinrichtungen werden die befristet eingericht eten zwei Gruppen im alten Gebäude der katholischen Kita St. Nikolaus und die Depe ndance der Kita Am Drostenhof in der Herrenstraße (eine Gruppe) abgebaut. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 28 u3 - Plätzen und 52 – 57 ü3 - Plätzen errichtet. Die neue Kindertageseinrichtung wird vom Investor erdgeschossig mit möglicherweise darüber lie- gender Wohnbebauung geplant. Die erforderliche Außenfläche für fünf Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem üblichen Auswahlverfahren den be- teiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Wolbeck geschaffen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Herrenstraße
- Am Steintor
- Am Borggarten
- Petersheide
- Petersdamm
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Details
- Aktenzeichen
- V/0587/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37