V/0615/2023
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2024 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße
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V_0615_2023_Anlage 1
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PREUSSEN MÜNSTER. TRADITION MIT ZUKUNFT. Stadt Münster Sportamt Evalena Richter Höfflingerweg 1 48153 Münster Sehr geehrter Frau Richter, Sportclub Preußen Münster 06 Gmbll&ta KGaA Brulscher Vizemeister 1951 Deutscher \muteurmeister 1994 Bitti-Geritzen Wey | Sitz und Handı ter: Münster \G Münster IRB 120 Aufsichtsratsvorsitzender: Bernhard Nies öhner Bankverbindung; Sparkasse Münsterland Ost IEAN DP32 A008 015D 0 nl? BIC: WELADEDINST LSI-ID. DI: 318178374 Münster, 06.10.2023 hiermit beantragen wir gem. 81, Absatz 2 des Zuschussvertrages sowie gem. Grundlage des neu abgeschlossenen Pachtvertrages den nachfolgend skizzierten Zuschuss. Elektronisch erhalten Sie dazu am Freitag, den 06.10.2023, folgende Unterlagen: o Testat des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss der SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA per 30.06.2023 o Trennungsrechnung Stadion- und Spielbetrieb des Kalenderjahres 2022 mit Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers o Forecast für die Spielzeiten 2023/24, 2024/25 und 2025/26 o Liquiditätsplan für die Saison 2023/24 Auf Grundlage der aufgestellten und nachgewiesenen Kosten beantragen wir einen Zuschuss für das Kalenderjahr 2024 in Höhe von (X) FIEGE os Stadtwerke DE B@DE Warsfeiner LVMS PREUSSEN MÜNSTER. TRADITION MIT ZUKUNFT. 1906 Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Stadionsituation sowie aufgrund der Energiepreisentwicklung und aus den nachgewiesenen Einnahmen des Klubs, die für uns nicht weiter zu erhöhen sind, keine anderweitige Deckungsmöglichkeit für den Klub besteht. Zur Beantwortung von Rückfragen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Albrecht Dörries Geschäftsführer SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA Geschäftsführer SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA (DrFIEGE SS... B@DE ®llrstine IVMS
Beschlussvorlage
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V/0615/2023 V/0615/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2024 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße Beratungsfolge 22.11.2023 Sportausschuss Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Hauptausschuss nimmt den Zuschussantrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe (Anlage 1) zur Kenntnis und stimmt zu, dass dem SC Preußen Münster zum Betrieb der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer Straße“ für das Kalenderjahr 2024 eine Betriebsbeihilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von 980.390,- Euro gewährt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 980.390 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfris- tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Sportamt 13.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Richter Telefon: 492-5215 RichterEvalena@stadt- muenster.de - 2 - V/0615/2023 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 gemäß Vorlage V/0237/2019/1 die Eckpunkte der Ver- träge (Pachtvertrag und Zuschussvertrag) zum Betrieb des städtischen Stadions an der Hammer Straße durch den SC Preußen Münster beschlossen. Die Vertragsumwandlung vom bisherigen Über- lassungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem SC Preußen Münster e.V. über das städtische Stadion an der Hammer Straße in einen Pacht - und einen Zuschussvertrag mit der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: SCP) war u. a. aufgrund EU-beihilferechtlicher Anforde- rungen erforderlich. Der Zuschussvertrag regelt, dass der SCP – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haus- haltsmittel durch den Rat – zur Sicherstellung seines Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion einen Betriebskostenzuschuss nach Art. 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhält und die Voraussetzungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen sind. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Verfahren und den rechtlichen Regelungen wird auf die Vorlage n V/0237/2019, V/0979/2020, V/0784/2021 und V/0730/2022 verwiesen. Für die Zuschussgewährung, über die im Jahr 2019 (Vor- lage V/0237/2019) zu entscheiden war, wurde die Herleitung der Pauschale erläutert, weil es für die Umwandlung des Vertragsmodells den Ratsauftrag gab, haushalts- und belastungsneutral die Verträ- ge umzustellen. Es sind ausdrücklich keine Posten, die fortgeschrieben werden. Die AGVO schreibt vor, dass bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht höher sein darf a ls die Betriebsverluste in dem betreffenden Zeitraum. Das ist vertraglich über einen Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation geregelt. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise würde die Verwaltung ggf. zu hohe Zuschüsse, die zu einer Überkompensa- tion der Aufwendungen führen würden, zurückfordern. Die Entscheidung über die tatsächlich gewährte Zuschusshöhe muss sich an verschiedenen Aspek- ten orientieren: D ie zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind ein begrenzender Faktor neben den Höchstgrenzen des EU-Beihilferechts. Zu berücksichtigen ist aus dem Beihilferecht heraus die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die Liga-Zugehörigkeit. Das heißt vor allem, dass in der 2. Liga davon auszugehen wäre, dass der Zuschuss sinken bis wegfallen kann. In der 3. und 4. Liga hingegen ist ein wirtschaftlicher Betrieb des Stadions nicht möglich, sodass in der 3. Liga ähnlich wie in der 4. Liga von einem entsprechenden Zuschussbedarf grundsätzlich auszugehen ist. Gleichzeitig ist zu berücksic htigen, dass die 3. Liga als wirtschaftlich herausfordernder anzusehen ist als die 4. Liga. Der SCP hat den Zuschussantrag am 06.10.2023 übermittelt und beantragt damit für das Jahr 2024 eine Beihilfe in Höhe von 1.250.479,- Euro (Anlage 1). Die Verwaltung hat den beantragten Zuschuss anhand der Vorgaben des EU -Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen überprüft. Bei der Berechnung des Zuschussbedarfs hat die Verwaltung im Rahmen der vorstehenden Ausführungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des SCP und der Stadt Münster zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt dementsprechend einen Zuschuss in Höhe von 980.390,- Euro vor. Die erfor- derliche Gesamtsumme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. Durch den Mechanismus der Überkompensation einschl. Rückforderung ist gewährleistet, dass der SCP nach Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung faktisch keinen überhöhten Zuschuss von der Stadt erhalten kann. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Antrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe im Jahr 2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0615/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses an den SC Preußen Münster für die Betriebskosten des städtischen Stadions an der Hammer Straße vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit-und Sportangebot“. Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische Stadion an der Hammer Straße zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständige freiwillige Leistung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Höfflingerweg 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0615/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2023
- Erstellt
- 13.10.2023 12:14