V/0736/2014
Bebauungsplan Nr. 570 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0736-2014-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0736/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 570: Andreas-Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
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V/0736/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauunsplan Nr. 570: Andreas-Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Andreas -Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße ist gemäß § 2 (1) in Ver- bindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Fes t- setzung einer Fläche für den Gemeinbedarf aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 139, Flurstücke 108, 109, 432, 559, 593, 594. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Begründung: Das im Bereich Andreas -Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße vorhandene Verwaltungs- gebäude der Oberfinanzdirektion soll nach Aufgabe der jetzigen Nutzung zurückgebaut werden. Dieser Bereich ist nun angesichts der Lage, der vorhandenen angrenzenden Nutzungen (Schule, soziale Einrichtungen) und unter Berücksichtigung der übergeordneten gesamtstädtischen Pl a- nungsziele der Schulbedarfsplanung nutzungsstrukturell und städtebaulich zu entwickeln. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans ist es, diesen Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf, vorrangig mit der Zielrichtung Schule, ggf. ergänzt um soziale Einrichtungen, festzusetzen und die Vorlagen-Nr.: V/0736/2014 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 01.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0736/2014 planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung zu schaffen. Die für diesen Standortbe- reich geplante Errichtung einer zweiten Gesamtschule (neben dem Stand ort Innenstadt) gliedert sich funktional in die umliegende Schul- und Sportflächenstruktur ein. Um die angrenzenden Schulstandorte bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, werden diese neben dem Bereich der bisherigen Oberfinanzdirektion in das Plang ebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans mit aufgenommen (siehe Anlage). Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderu ngs- sperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) wird das Plangebiet derzeit als Fläche für den Gemeinbe- darf mit den Symbolen für Schule und öffentliche Verwaltung (im Bereich der bisherigen Oberf i- nanzdirektion) dargestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 570 wird daher gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung erfolgen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist aus dem beigefügten Übersicht s- plan ersichtlich. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan (Plangebiet)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0736/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37