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V/0736/2014

Bebauungsplan Nr. 570 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 30.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 35.1.2

V-0736-2014-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0736-2014-Anlage-Plangebiet

214 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0736/2014 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 570: Andreas-Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße 
Plangebiet - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

3511 Zeichen

V/0736/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauunsplan Nr. 570: Andreas-Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
Für den Bereich Andreas -Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße ist gemäß §  2 (1) in Ver-
bindung mit §  13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Fes t-
setzung einer Fläche für den Gemeinbedarf aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 139, Flurstücke 108, 109, 432, 559, 593, 594.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Das im Bereich Andreas -Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße vorhandene Verwaltungs-
gebäude der Oberfinanzdirektion soll nach Aufgabe der jetzigen Nutzung zurückgebaut werden.  
 
Dieser Bereich ist nun angesichts der Lage, der vorhandenen angrenzenden Nutzungen (Schule, 
soziale Einrichtungen) und unter Berücksichtigung der übergeordneten gesamtstädtischen Pl a-
nungsziele der Schulbedarfsplanung nutzungsstrukturell und städtebaulich zu entwickeln.  
 
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans ist es, diesen Bereich als  Fläche für den Gemeinbedarf, 
vorrangig mit der Zielrichtung Schule, ggf. ergänzt um soziale Einrichtungen, festzusetzen und die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0736/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0736/2014 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung zu schaffen. Die für diesen Standortbe-
reich geplante Errichtung einer zweiten Gesamtschule (neben dem Stand ort Innenstadt) gliedert 
sich funktional in die umliegende Schul- und Sportflächenstruktur ein.  
 
Um die angrenzenden Schulstandorte bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, werden diese 
neben dem Bereich der bisherigen Oberfinanzdirektion in das Plang ebiet des neu aufzustellenden 
Bebauungsplans mit aufgenommen (siehe Anlage).  
 
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die 
Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderu ngs-
sperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) wird das Plangebiet derzeit als Fläche für den Gemeinbe-
darf mit den Symbolen für Schule und öffentliche Verwaltung (im Bereich der bisherigen Oberf i-
nanzdirektion) dargestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans  Nr. 570 wird daher gemäß 
§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung erfolgen.  
 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist aus dem beigefügten Übersicht s-
plan ersichtlich.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan (Plangebiet)

Beratungsverlauf (4)

23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 35.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0736/2014
Typ
Vorlagen
Datum
30.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37