V/0252/2010
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2009
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Beschlussvorlage
4938 Zeichen
V/0252/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2009 Beratungsfolge 27.05.2010 Werksausschuss der citeq Vorberatung 08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Be teiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 09.06.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2009 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 33.343.033,96 € und einem Jahresüberschuss von 2.223.287,36 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 2.223.287,36 € wird wie folgt verwendet: 1.829.234,67 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. An Rücklagen werden insgesamt 394.052,69 € gebildet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 1.1 Rücklage für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 329.052,69 €, 1.2 Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekommunikati onsvermögen in Höhe von 65.000,00 €. 2. Dem Werksausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2009 Entlastung erteilt. Begründung: Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, hat im Auf- trag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kalenderjahres 2009 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Be- triebssatzung der citeq dem Werksausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Jahresabschluss 2009 Die Gewinn- und Verlustrechung für das Kalenderjahr 2009 vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 weist einen Jahresüberschuss von 2.223.287,36 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl Vorlagen-Nr.: V/0252/2010 Auskunft erteilt: Herr Boenigk Ruf: 492 18 11 E-Mail: Boenigk@citeq.de Datum: 23.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage Gelöscht: ¶ - 2 - V/0252/2010 • bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 636.778,05 € an die Kooperationspartner gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Anteil Stadt Münster: 248.725,50 €), • der Pensionsrückstellung die Ve ränderung in Höhe von 990.837,00 € zugeführt wurde, um den Pen- sionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, • der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 77.312,00 € zugeführt wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre auch künftig abdecken zu können. Zu 1.1 Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinba- rung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den Barwert der übertragenden Pensionslasten zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2009 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen betragen für den Jahresabschluss 2009 auf dieser Grundlage 329.052,69 €. Zu 1.2 Zwischen der Stadt Münster und der citeq wurde vereinbart, dass der Jahresüberschuss u. a. dafür verwen- det wird, um jährliche Rücklagen in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 01.01.2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen einstellen zu können. Die citeq ihrerseits verpflichtet sich, • die Zinsen in Höhe von 329.052,69 €, • die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 990.837,00 €, • die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 77.312,00 € in einen vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds einzuzahlen. Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 1.829.234,67 € wird an die Stadt Münster ausgeschüttet. Lagebericht 2009 Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner hat festgestellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wecken. Prüfungsergebnis Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, erteilt der citeq für das Kalenderjahr 2009 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu 2. Dem Werkausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2009 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Werklei- ters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Werksausschusses. I. V. Dr. Heinrichs Anlagen: Jahresabschluss Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Formatiert: Schriftart: 10 pt, Unterstrichen Formatiert: Standard Formatiert: Schriftart: 10 pt, Unterstrichen Formatiert: Schriftart: 10 pt, Unterstrichen Formatiert: Schriftart: 10 pt, Unterstrichen Formatiert: Standard
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0252/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37