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V/0252/2010

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2009

Vorlagen 26.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4938 Zeichen

V/0252/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2010 Werksausschuss der citeq Vorberatung 
08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Be teiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2009 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 33.343.033,96 € und 
einem Jahresüberschuss von 2.223.287,36 € festgestellt. 
 
1. Der Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 2.223.287,36 € wird wie folgt verwendet: 
1.829.234,67 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. An Rücklagen werden insgesamt 
394.052,69 € gebildet. 
 
Diese setzen sich wie folgt zusammen: 
1.1 Rücklage für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 329.052,69 €, 
1.2 Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekommunikati onsvermögen in Höhe von 
65.000,00 €. 
 
2. Dem Werksausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2009 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, hat im Auf-
trag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 
und den Lagebericht des Kalenderjahres 2009 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Be-
triebssatzung der citeq dem Werksausschuss sowie dem Rat vorzulegen. 
 
Zu 1. 
 
Jahresabschluss 2009 
Die Gewinn- und Verlustrechung für das Kalenderjahr 2009 vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 weist einen 
Jahresüberschuss von 2.223.287,36 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0252/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Boenigk 
Ruf: 
492 18 11 
E-Mail: 
Boenigk@citeq.de  
Datum: 
23.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Gelöscht: ¶

- 2 - 
V/0252/2010 
• bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 636.778,05 € an die Kooperationspartner 
gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Anteil Stadt Münster: 
248.725,50 €), 
• der Pensionsrückstellung die Ve ränderung in Höhe von 990.837,00 € zugeführt wurde, um den Pen-
sionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, 
• der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 77.312,00 € zugeführt wurde, um 
das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre auch künftig abdecken 
zu können. 
 
Zu 1.1 
Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinba-
rung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den 
Barwert der übertragenden Pensionslasten zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2009 der citeq wurde ein 
Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen betragen für den Jahresabschluss 2009 auf dieser 
Grundlage 329.052,69 €. 
 
Zu 1.2 
Zwischen der Stadt Münster und der citeq wurde vereinbart, dass der Jahresüberschuss u. a. dafür verwen-
det wird, um jährliche Rücklagen in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 01.01.2004 
übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen einstellen zu können. 
 
Die citeq ihrerseits verpflichtet sich, 
• die Zinsen in Höhe von 329.052,69 €,  
• die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 990.837,00 €,  
• die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 77.312,00 €   
 
in einen vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds einzuzahlen. 
 
Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 1.829.234,67 € wird an die Stadt 
Münster ausgeschüttet. 
 
Lagebericht 2009 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner hat festgestellt, dass 
der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung 
aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine 
falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wecken. 
 
Prüfungsergebnis 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, erteilt der 
citeq für das Kalenderjahr 2009 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
 
Zu 2. 
 
Dem Werkausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2009 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Werklei-
ters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Werksausschusses. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs 
 
 
Anlagen: 
Jahresabschluss 
 
 
  
Formatiert: Nummerierung und
Aufzählungszeichen
Formatiert: Nummerierung und
Aufzählungszeichen
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Unterstrichen
Formatiert: Standard
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Formatiert: Standard

Beratungsverlauf (4)

27.05.2010 Werksausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0252/2010
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37