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V/0152/2019

Bebauungsplan Nr. 601 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 07.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 34.2.1

Anlage A

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V-0152-2019-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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Anlage A

988 Zeichen

Anlage A zur V/0152/2019 
Kurzüberblick 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 601 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung 
von Studierendenwohnungen und einer KITA geschaffen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Es ist vorgesehen, für das im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen (Münsterscher Studien-
fonds) befindliche Grundstück einen städtebaulich-architektonischen Workshop durchzuführen. 
Danach können die Planentwürfe gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. 
 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine  
Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-0152-2019-Anlage-Plangebiet

125 Zeichen

——— Bomseureis- Hop)

J

2
22
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STADT ||| MÜNSTER

Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

PN

Beschlussvorlage

2220 Zeichen

V/0152/2019 
V/0152/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 601: Gievenbeck - Appelbreistiege / Von-Esmarch-Straße  
[Studierendenwohnungen/Kindertagesstätte]  
Beschluss zur Aufstellung 
 
Beratungsfolge 
 
   21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich südlich der Appelbreistiege und nördlich der Von-Esmarch-Straße ist gemäß § 2 (1) 
i. V. mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
 
Flur 63 
 
Flurstück 293, Teile der Flurstücke 363, 373. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Begründung: 
 
Auf der vorgesehenen Fläche sollen dringend benötigte Studierendenwohnungen in mehrgeschossi-
ger Bauweise entstehen. Das Studierendenwerk wird hierfür einen städtebaulich-architektonischen 
Workshop durchführen. 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
22.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kurz / Herr Geitel 
Telefon: 492 61 40  
492 61 93 
Kurz@stadt-muenster.de 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0152/2019 
 
Ferner ist geplant, die derzeit an der Hüfferstraße gelegene Kindertagesstätte "Heinrich-Piepmeyer-
Haus" in das Plangebiet zu verlegen. Dadurch würde eine deutliche Ausweitung von hochschulbezo-
genen Einrichtungen im geplanten „Hüffercampus“ an der Hüfferstraße ermöglicht. 
 
Das Plangebiet grenzt im Norden an den geschützten Baumbestand der Appelbreistiege. Im Bebau-
ungsplan werden Regelungen zum Schutz dieses Baumbestandes vorgesehen. 
 
Das Verfahren soll gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Vo-
raussetzungen hierzu sind gegeben. 
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage - Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 34.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Hüfferstraße
  • Appelbreistiege

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Details

Aktenzeichen
V/0152/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37