V/0152/2019
Bebauungsplan Nr. 601 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0152/2019 Kurzüberblick Mit dem Bebauungsplan Nr. 601 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Studierendenwohnungen und einer KITA geschaffen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es ist vorgesehen, für das im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen (Münsterscher Studien- fonds) befindliche Grundstück einen städtebaulich-architektonischen Workshop durchzuführen. Danach können die Planentwürfe gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0152-2019-Anlage-Plangebiet
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Beschlussvorlage
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V/0152/2019 V/0152/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 601: Gievenbeck - Appelbreistiege / Von-Esmarch-Straße [Studierendenwohnungen/Kindertagesstätte] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich südlich der Appelbreistiege und nördlich der Von-Esmarch-Straße ist gemäß § 2 (1) i. V. mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 63 Flurstück 293, Teile der Flurstücke 363, 373. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Auf der vorgesehenen Fläche sollen dringend benötigte Studierendenwohnungen in mehrgeschossi- ger Bauweise entstehen. Das Studierendenwerk wird hierfür einen städtebaulich-architektonischen Workshop durchführen. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 22.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kurz / Herr Geitel Telefon: 492 61 40 492 61 93 Kurz@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0152/2019 Ferner ist geplant, die derzeit an der Hüfferstraße gelegene Kindertagesstätte "Heinrich-Piepmeyer- Haus" in das Plangebiet zu verlegen. Dadurch würde eine deutliche Ausweitung von hochschulbezo- genen Einrichtungen im geplanten „Hüffercampus“ an der Hüfferstraße ermöglicht. Das Plangebiet grenzt im Norden an den geschützten Baumbestand der Appelbreistiege. Im Bebau- ungsplan werden Regelungen zum Schutz dieses Baumbestandes vorgesehen. Das Verfahren soll gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Vo- raussetzungen hierzu sind gegeben. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-Esmarch-Straße
- Hüfferstraße
- Appelbreistiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0152/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37