V/0772/2018
Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr. 579: Oxford-Quartier
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Anlage A
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Anlage A zur V/0772/2018 Kurzüberblick Der Beschluss zu den Gestaltungsleitlinien sichert die Realisierung des Oxford-Quartiers mit ho- her städtebaulich-gestalterischer Qualität Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Leitorientierungen aus dem integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozesse Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft unmittelbar unterstützt. Die Gestaltungsleitlinien gewährleisten die Realisierung eines qualitäts- vollen Stadtquartiers mit hohen Freiraumqualitäten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig
Beschlussvorlage
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V/0772/2018 V/0772/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr. 579: Oxford-Quartier Beratungsfolge 04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr. 579: Oxford-Quartier werden allen nachfol- genden Entwicklungsschritten zur Gewährleistung einer städtebaulich qualifizierten Entwick- lung des Oxford-Quartiers zugrunde gelegt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt , die Gestaltungsleitlinien bei Fachplanungen zu beachten und die Pflicht zur Einhaltung im Rahmen der Grundstücksvermarktung an Dritte vertraglich we i- terzugeben. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss zu den Gestaltungsleitlinien Oxford-Quartier Münster verursacht keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die Büros Studio Schultz Granberg und bbz landschaftsarchitekten haben im Auftrag der Stadt Müns- ter die beiliegenden Gestaltungsleitlinien erstellt. Den Fraktionssprechern wird je ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung gestellt. In digitaler Form sind die Gestaltungsleitlinien unter https://www.stadt- muenster.de/stadtplanung/konversion/oxford-kaserne.html einzusehen. Die Verfasser der Leitlinien waren maßgeblich an der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Leifken Telefon: 492 61 81 LeifkenA@stadt- muenster.de - 2 - V/0772/2018 unter der Leitung des Büros Kéré Architecture beteiligt. Die Qualität wurde durch wiederholte B e- schlüsse oder Beratungen bestätigt. Die Intentionen des städtebaulichen Entwurfes wurden durch die Entwurfsverfasser im hohen Maße in die Gestaltungsleitlinien getragen. Durch die Gestaltungsleitlinien zum Bebauung splan Nr. 579 Gievenbeck - Oxford-Quartier wird die hohe gestalterische Qualität des städtebaulichen Entwurfs und der Qualifizierungsverfahren für die nachfolgenden Investorenwettbewerbe und Auswahlverfahren als bindende Vorgabe definiert. Die Gestaltungsleitlinien konzentrieren sich weitestgehend auf die öffentlichen Bereiche und die privaten Bereiche, die unmittelbar an öffentliche Bereiche grenzen. Sie bieten aber auch qualitative Rahmen für die Ausgestaltung der vorgesehenen verschiedenen Gebäudetypen. Der städtebauliche Entwurf von Kéré Architecture bildet die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier. Der Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan wird parallel über die Vorlage V/0362/2018 vorbereitet. Der Bebauu ngsplan weist bewusst eine geringe gestalter i- sche Festsetzungstiefe aus. Die Gestaltungsleitlinien ergänzen den Bebauungsplan zur Sicherste l- lung der städtebaulich-gestalterischen Qualitäten in der weiteren Entwicklung. I.V. gez.: Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0772/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37