V/0247/2015
Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen -
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Anlage 2
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Anlage 2 KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION _ VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) = Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 481 27 Münster Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de ..Beschluss.der. KIB.vom 16. 09. 2014: Antrag an den. Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Grundstücken, die vor dem 2.4.2014 in die Vermarktung gegangen sind, aber noch nicht realisiert worden sind, zu . berücksichtigen, dass bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, „„Unter.anderem-für.das.ambulant.betreue Wohnen und.für-Wohngemeinschaften.von....... Menschen mit Behinderungen geschaffen wird. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zu prüfen, ob auch Grundstücke geeignet sind, um zusätzliche Kitas zu bauen und dadurch einen wohnortnahen Kitabesuch zu ermöglichen.
Anlage 1
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Anlage 1 Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen - gemäß Beschluss des Rates vom ____________ 1. Allgemeine Zielsetzungen Gemäß den Beschlüssen des Rates zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster beschreitet die Stadt Münster neue Wege sowohl bei m Erwerb von Wohnbaupotentialflächen als auch bei der Vermarktung städtischer Baugrundstücke. Hierdurch soll eine verbesserte Wohnraumversorgung insbesond ere für bestimmte Zielgruppen (H aushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, Familien und Alleinerziehende mit Kindern, Studierende, Ältere und Menschen mit Behinderungen) unter Berücksichtigung der Mengenziele des Handlungskonzepts Wohnen (1.500 WE pro Jahr; davon 300 WE im öffentlich geförderten Wohnungsbau) erreicht werden. Bei der Vermarktung städtischer Grundstücke zur Schaffung von • Mietwohnraum oder Wohnungseigentum (Geschossbau, Reihenhaus) oder • gemeinschaftlichen Wohnformen werden daher zukünftig die nachfolgenden Grundsätze zugrunde gelegt. Damit sollen zugleich preisdämpfende Effekte am Grundstücks- und Wohnungsmarkt bewirkt und ausgewogene sowie nachhaltige Angebots - und Quartiersentwicklungen gesteuert werden. Über die definierten Verfahrensweisen in diesen Grundsätzen soll die Gleichbehandlung aller Marktakteure sowie Transparenz im Vermarktungsprozess gewährleistet werden. 2. Standortbezogene Zielsetzungen Durch die Vermarktung städt. Grundstücke wird die Angebotsvielfalt am Wohnungsmarkt zu Gunsten der sozialen Wohnraumversorgung, freifinanzierter Miet- und Eigentumswohnungen sowie gemeinschaftsorientierter Wohnformen gestärkt. Die Aspekte der Kinder- und Familienfreundlichkeit, Sozial - und Generationengerechtigkeit, Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit finden hierbei besondere Berücksichtigung. Die Stadt Münster entwickelt konkrete Zielvorgaben, die die Qualitäts - und Mengenziele für das jeweilige Grundstück definieren. Standortbezogen sollen damit unterstützt werden: • barrierefreie Wohnqualitäten (z. B.: Erschließung durch Aufzug, bodengleiche Dusche) • bezahlbares Wohnen (z. B. Wohnflächenbegrenzung) • familienfreundliches Wohnen (z. B. direkter Zugang zu privaten/gemeinschaftlichen Freiflächen, funktionsneutrale Raumangebote) • studentisches Wohnen (z. B. nachfragegerechtes Angebot, Konzept zur Nachfolgenutzung) • senioren- und behindertengerechtes Wohnen (z. B. Betreuungs - /Serviceangebote, Gemeinschaftsräume/ -flächen, alltagstaugliche Baustandards) • Wohnen im Eigentum (z. B. Eigentumswohnungen, Bauträgermaßnahmen) • besondere städtebauliche/architektonische Qualitäten (z. B. Wettbewerb/ Mehrfachbeauftragung) • gemeinschaftliches Wohnen (z.B. im Eigentum, zur Miete, in Genossenschaften) 3. Vermarktung/Kaufpreis Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage eines Vermarktungs - und Preisfestsetzungsbeschlusses durch den Haupt- und Finanzausschuss. Unter Berücksichtigung der allgemeinen städt. Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung (vgl. Ziffer 1) sowie der standortbezogenen Zielsetzungen (siehe Ziffer 2) basiert der Kaufpreis grundsätzlich auf dem so ermittelten Verkehrswert. Im begründeten Einzelfall kann ein Verkauf auch gegen ein Kaufpreisgebot erfolgen. 4. Vermarktung von Grundstücken für Mietwohnraum oder Wohnungseigentum 4.1 Ausschreibungszeitraum Die Ausschreibung solcher städtischen Grundstücke findet in der Regel über einen Zeitraum von 2 – 4 Monaten statt. 4.2 Bewerbungs- und Auswahlverfahren Dafür gelten folgende Maßgaben: • Zwingende Abgabe einer Verpflic htungserklärung über die Bereitschaft zur Erfüllung der im Exposé festgeschriebenen Zielvorgaben für das - 2 - ausgeschriebene Grundstück als Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren • Angebot zur Höhe der Startmiete bei öffentlich geförderten Wohnungen • wenn gefordert: Angebot zur Höhe der Startmiete im freifinanzierten Wohnungsbau • Bei Vermarktungen gegen Kaufpreisgebot entscheidet das höchste Gebot. • Bei Angebotsgleichheit entscheidet das Los. • In besonderen städtebaulichen Situationen erfolgt die Bewerberauswahl durch ein Qualifizierungsverfahren (Wettbewerb). 5. Vermarktung von Grundstücken für gemeinschaftsorientierte Bau - und Wohnformen. Eine Vermarktung von Grundstücken zur Stärkung von Gemeinschaftswohnformen erfolgt zweckgerichtet und unter s tandortbezogenen Zielsetzungen mit entsprechenden Vorgaben zur Realisierung von • gemeinschaftsorientiertem Wohnen zur Miete („Investorenmodell“) oder • genossenschaftlichem Wohneigentum zur Selbstnutzung oder • selbstgenutztem Wohneigentum für Baugruppen/-gemeinschaften. Damit anzustrebende Ziele und Projekttypen werden mit dem Preisfestsetzungs - und Vermarktungsbeschluss von den politischen Gremien festgelegt. Eine gezielte Grundstücksvermarktung zugunsten gemeinschaftsorientierter Bau- oder Wohnformen gliedert sich in mehrere Verfahrensschritte: 5.1 Interessenbekundungsverfahren Vor einer Ausschreibung geeigneter Grundstücke kann die Stadt Münster zur Einschätzung der standortbezogenen Nachfrage zunächst ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, mit dem die zweckgerichtete Verkaufsabsicht der Liegenschaft öffentlich gemacht wird und potenzielle Bewerber (Investoren, Baugruppen, Genossenschaften) aufgefordert werden, ihr Interesse mittels einer formalen Abfrage (Fragebogen) näher darzustellen. 5.2 Ausschreibung/Bewerberauswahl Die Ausschreibung richtet sich an Investoren, Baugemeinschaften bzw. Bewohnergenossenschaften. Der Ausschreibungszeitraum beträgt in der Regel 4 bis 6 Monate. Mit der Grundstücksausschreibung werden städtische Ziele und Erwartungen an die damit zu realisierende Gemeinschaftswohnform transparent gemacht. Zur Bewertung angebotener Projektqualitäten und deren Realisierungschancen werden von den Bewerbern insbesondere Angaben eingefordert a) zu den Akteuren (z. B. Referenzen/Projekterfahrung, Organisation, Anzahl und Struktur der Mitglieder von Bewerber -gemeinschaften, Fachliche Kompetenzen zur Projektrealisierung) - 3 - b) zum inhaltlichen Konzept (z. B. soziale, ökologische , bauliche Ziele, künftige Nutzer- oder Personengruppe - wie z.B. Senioren, Familien, Frauen, Männer, generationsübergreifend,- nachbarschaftliche bzw. integrative Leistungen) c) zu Kooperationspartnern (z. B. Architekt, Baubetreuer, Projektmoderation) d) zum Wohnprojekt (z. B. Anzahl und Struktur geplanten Wohnraums, Anteil geförderter bzw. freifinanzierter Miet - oder Eigentumswohnungen, Gemeinschaftsflächen und -räume) e) zum Finanzierungskonzept (geschätzte vorkalkulierte Angaben zu den Kosten und zur Finanzierung, Anteil Eigenkapital/Fremdmittel) f) zur architektonischen und s tädtebaulichen Gestaltung (z.B. Lageplan, Ansichten) Im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens werden die zuvor mit der Ausschreibung genannten Kriterien nach einem Punktesystem gewichtet und bewertet. Den Zuschlag erhält derjenige Bewerber, der die Kriterien insgesamt am besten erfüllt und die größte Aussicht auf Realisierung der städtischen Ziele gewährleistet. 5.3 Anhandgabe Die Anhandgabe setzt eine Zustimmung der politischen Gremien zu der seitens der Verwaltung begründeten Bewerberauswahl voraus. Mit der Zusage wird das zur Vermarktung angebotene Grundstück dem ausgewählten Bewerber für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (ab Zusage) unentgeltlich zur konkreten Projektentwicklung anhand gegeben. Dieser Zeitrahmen dient insbesondere zur Klärung der individuellen Bebaubarkeit der Grundstücksfläche, der nachweislichen Absicherung der Finanzierung und zur Definition und Festlegung projektorientierter Belange zwischen den beteiligten Akteuren. Danach ist innerhalb ang emessener Frist der Grundstückskaufvertrag zu beurkunden. 6. Grundsätzliche vertragliche Verpflichtungen • Bauverpflichtung a) Mit der Bebauung des Grundstücks ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsabschluss zu beginnen und innerhalb von weiteren 12 Monaten ist die Bebauung soweit zu vollenden, dass eine zweckentsprechende Nutzung des Bauwerks gemäß den standortbezogenen Zielsetzungen möglich ist. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung, mit dem Bau innerhalb von 12 Monaten zu beginnen, hat die Stadt Münster das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn nicht nach 24 Monaten die Bebauung soweit vollendet wurde, dass eine zweckentsprechende Nutzung des Bauwerks möglich ist . - 4 - b) Der Anteil des auf dem Grundstück zu errichtenden öff. geförderten Wohnraums (Nettowohnfläche) wird vertraglich festgelegt. Ein entsprechender Förderantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss zu stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung hat die Stadt Münster das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Für den zu errichtenden Wohnraum gilt, dass die in den jeweiligen Wohnraumförderbestimmungen festgelegte Höchstdauer der Sozialbindung zu vereinbaren ist. c) Zur Erfüllung der st ädt. Zielvorgaben, vgl. Ziff. 2 , kann im Einzelfall ergänzend zum Rücktrittsrecht gemäß a) vom Käufer eine Vertragserfüllungsbürgschaft gefordert oder eine Vertragsstrafe vorgesehen werden. • Energiesparhaus Münster Der Jahresprimärenergiebedarf gemäß dem jeweiligen Beschluss des Rates der Stadt Münster ist bei der Bebauung des Grundstücks einzuhalten. (Zur Zeit: Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes des Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) um 35 %) • Nachzahlungsverpflichtung Bei Überschreitung der Ausnutzung des Grundstücks oder Änderung sonstiger wertbildender Parameter, die dem Verkehrswertgutachten zu Grunde liegen, wird eine Nachzahlungsverpflichtung vereinbart. 7. Kommunale Selbstverpflichtung Die „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ sieht f ür städtische Grundstücke im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung einen Zielwert von 60 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von g efördertem Mietwohnraum (mind. 70 % zugunsten Einkommensgruppe A, max. 30 % z ugunsten Einkommens - gruppe B) vor (besondere kommunale Selbstverpflichtung). Der Anteil des geförderten Wohnraumes soll im Plangebiet insgesamt verwirklicht werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann der je Baugrundstück zu fordernde Anteil am öffentlich geförderten Mietwohnraum zwischen 0 und 100 % variieren. In besonderen stadtstrukturellen Situationen kann im begründeten Einzelfall von dieser Vorgabe abgewichen werden (vgl. auch Ziffer 8.). 8. Ausnahmeregelung Der Haupt- und Finanzausschuss kann in besonderen Fällen von den vorstehenden Grundsätzen abweichende Beschlüsse fassen. - 5 -
Beschlussvorlage
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V/0247/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung Amt für Wohnungswesen Betrifft Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen - Beratungsfolge 22.04.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 28.04.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 06.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke für Mehrfami- lienhäuser und Gemeinschaftswohnformen gemäß Anlage 1. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Ausschreibung von Grundstücken jeweils einen Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss herbeizuführen, mit dem zugleich die standortbezogenen Ziele zur Wohnraumversorgung bzw. zur Stadt- und Quartiersentwicklung festgelegt werden. 3. Die Verwaltung wird zum Verkauf an denjenigen Bewerber ermächtigt, a) der bei den Grundstücken für Mietwohnraum oder Wohnungseigentum die gestell- ten Anforderungen am besten erfüllt oder den bei Angebotsgleichheit das Los be- stimmt. Die politischen Gremien sind durch mündlichen oder schriftlichen Bericht über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu unterrichten. b) dem als Baugruppe oder als Investor durch Beschluss der politischen Gremien ein Grundstück zur Realisierung einer Gemeinschaftswohnform an Hand gegeben wurde, das unter Berücksichtigung maßgeblicher städtischer Ziele und unter U m- setzung des ausgewählten Konzeptes bebaut wer den soll. Die politischen Gremien sind über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu unte r- richten. Vorlagen-Nr.: V/0247/2015 Auskunft erteilt: Herr Osterhoff Herr Bartmann Frau Fahl Ruf: 492 23 52, 492 61 15, 492 64 80 E-Mail: Osterhoff@stadt-muenster.de Bartmann@stadt-muenster.de FahlA@stadt-muenster.de Datum: 08.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0247/2015 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit über die Erfahrungen aus der Praxis der Grundstücksvergabe nach diesen Grundsätzen zu berichten. 5. Mit dem Beschluss zu Ziff. 1 ist die Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusi- on von Menschen mit Behinderungen (KIB) gem. dortigem Beschluss vom 16.09.2014 in- soweit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Vorbemerkung Mit der Vorlage „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ (V/0039/2014, Beschlusspunkt 5) und der Vorlage „Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnformen“ (V/0722/2014/1, Beschlusspunkt 3) ist die Verwaltung beauftragt wo rden, Modalitäten für die Au s- schreibung und die Vergabe städtischer Grundstücke zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern und für gemeinschaftsorientierte Bau- und Wohnformen zu entwickeln. Die mit der sozialgerechten Bodennutzung aufgezeigten Zielsetzungen lassen sich mit den in den vergangenen Jahren überwiegend vorgenommenen Ausschreibungen im Gebotsverfahren zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung (Vorlage 954/2001 E1) nicht erreichen. Unter Berücksichtigung der von den politischen Gremien beschlossenen M engenziele sollen nun- mehr die Erfüllung der von der Stadt Münster geforderten Qualitäten je Grundstück und eine preis- dämpfende Wirkung auf den Grundstücks-/Wohnungsmarkt im Vordergrund stehen. Zu 1) Unter den zu beschließenden Grundsätzen gemäß Anlage 1 trifft die Stadt Münster transp arente Regelungen hinsichtlich der Verwertung und Vermarktung städtischer Grundstücke, die zur Erric h- tung von Mehrfamilienhäusern (Miete / Wohneigentum) und von gemeinschaftlichen Bau - und Wohnformen bereitgestellt werden. Im Vordergrund städtischer Grundstücksvermarktungen steht die Steuerung bedarfsgerec hter und nachfrageorientierter Angebots - und Quartiersentwicklung en. Bezogen auf ein einzelnes Grun d- stück konkretisiert der in Ziffer 3 Satz 1 vorgesehene Vermarktungs - und Preisfestsetzungsb e- schluss die standortbezogenen Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung und Stadtentwic klung (Ziffern 1, 2), zur Kaufpreisgestaltung (Ziffer 3) sowie zur Ausschreibung und Bewerberauswahl (Ziffer 4). Die Vergabegrundsätze gemäß Anlage 1 können insofern - anders als die Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilie nhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung - nicht unmittelbar auf den jeweiligen Grundstücksinteressenten angewendet werden. Vielmehr definiert die auf Basis des Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschlusses vorgenommene Grundstücks- ausschreibung die inhaltlichen Anforderungen und die Vergabekriterien für den einzelnen Grun d- stücksinteressenten. Von den Grundstückserwerbern sind Verpflichtungen zur Umsetzung, mögliche Vorgaben zur F i- nanzierung mit Wohnbaufördermitteln sowie zur Begrenzung des Energiebedarfs vertraglich anz u- erkennen (Ziffer 6) - 3 - V/0247/2015 Unter den Maßgaben zur Kommunalen Selbstverpflichtung (Ziffer 7) manifestiert die Stadt Münster hier ausdrücklich den Ratsauftr ag zur „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster“, nach d em mit der Veräußerung städtischer Grundstücke 60 % der Nettowohnfläche im Mehrfamilie nhausbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau (mind. 70 % zugunsten Einkommensgruppe A, max. 30 % zugunsten Einkommensgruppe B) zu realisieren sind. Zu 2) Mit dem Vermarktungs - und Preisfestsetzungsbeschluss sind insbesondere folgende Vorgaben verbindlich festzulegen: Nutzungszweck der einzelnen Grundstücke einschließlich gemeinschaftsorientie r- ter Bau- und Wohnformen einzuhaltende Zielvorgaben konzeptionelle Ausrichtung von gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnformen Grundstückskaufpreis Vor dem Hintergrund einer angespannten Wohnungsmarktlage und der Notwendigkeit in relativ kurzer Zeit eine möglichst große An zahl an Grundstücken zu entwickeln, sollen Umfang und D e- taillierungsgrad entsprechender städtischer Vorgaben an zu realisierende Angebotsqualitäten so ausgestaltet werden, dass die zügige Entwicklung zusätzlichen Wohnraums darüber gestärkt und nicht unnötig erschwert wird. Regelmäßig eingehende Interessensbekundungen an der Nutzung bestimmter Standorte oder Grundstücke sollen dabei angemessen Berücksichtigung finden. Zu 3 a) Da zukünftig die Entscheidungskriterien für eine Grundstücksvergabe bei den Grun dstücken für Mietwohnraum oder Wohnungseigentum bereits im Vermarktungs - und Preisfestsetzungsb e- schluss getroffen werden und die Auswahl der Bewerber nur an Hand dieser Festlegungen erfo l- gen kann, ist eine gesonderte Beschlussfassung über das Grundstücksgeschäft mit dem nach den vorgegebenen Parametern ausgewählten Bewerber im Interesse einer Verfahrensverschla nkung entbehrlich. Die Gremien werden in geeigneter Weise über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Zu 3 b) Das neue Verfahren zur Grunds tücksvergabe, das die Realisierbarkeit von Gemeinschaftswoh n- formen im selbstgenutzten (ggf. genossenschaftlichen) Eigentum durch Baugruppen oder das g e- meinschaftliche Wohnen von Bewohnergruppen (sog. Investorenmodell) unterstützen soll, stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung von Projektinitiativen und zur vermehrten Umsetzung nac h- gefragter Wohnalternativen dar (vgl. Ratsbeschluss Ziffer 3.4 zur Vorlage V /0722/2014/1 vom 10.12.2014). Auf dieser Grundlage eines gezielten Verfahrens zur Bewerberauswahl sowie in der Regel unter Verzicht von Grundstücksveräußerungen zum Kaufpreisgebot (vgl. Ziffer 3) lassen sich Wettbewerbsnac hteile ausgleichen, die Wohnprojektinitiativen aufgrund ihrer heterogenen Struktur und unter maßgeblich dialogorientierten Verfahren zur Beteiligung und Umsetzung g e- genüber Investoren des klassischen Wohnungsbaus bisher hinnehmen mussten. Bei der Realisi e- rung dieser alternativen Wohnformen sollen städtische Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung angemessen berücksicht igt werden. Mit geregelten Verfahren zur Au s- schreibung und Bewerberauswahl werden eine objektive Bewertung und Transparenz ges ichert. Im gemeinsamen Interesse einer erfolgsorientierten Projektumsetzung erfolgt mit politischer Z u- stimmung vor dem Verkauf zun ächst die Anhandgabe des angebotenen Grundstücks z ugunsten des ausgewählten Bewerbers. Damit wird gemeinschaftlich bzw. genossenschaftlich o rganisierten Projektinitiativen der notwendige zeitliche Spielraum zur weiteren Konkretisierung projektierter Wohnformen eingeräumt. - 4 - V/0247/2015 Zu 4) Die Verwaltung wird das Verfahren der aufgrund der Vergabegrundsätze realisierten Grundstück s- ausschreibungen und –verkäufe beobachten und analysieren, um so nach einem angemessenen Zeitraum (z. B. 2 Jahre) im Bedarfsfall eine Evaluation vornehmen zu können. Zu 5) Das Anliegen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB), bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen einschließlich ambulant betreutem Wohnen und Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, wird im Einzel- fall auf Beschluss der politischen Gremien durch die standortbezogenen Zielsetzungen berücksich- tigt. I.V. I.V. gez. gez. Reinkemeier Paal Stadtkämmerer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Grundsätze für die Vergabe städtischer Mehrfamilienhausgrundstücke Anlage 2 Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun- gen (KIB)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0247/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37