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V/0247/2015

Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen -

Vorlagen 31.03.2015

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

1066 Zeichen

Anlage 2

KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION
_ VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB)

= Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch -
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 481 27 Münster
Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de

..Beschluss.der. KIB.vom 16. 09. 2014:
Antrag an den. Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches

Flächenmanagement

Der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Grundstücken, die vor dem 2.4.2014 in die
Vermarktung gegangen sind, aber noch nicht realisiert worden sind, zu .
berücksichtigen, dass bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderungen,
„„Unter.anderem-für.das.ambulant.betreue Wohnen und.für-Wohngemeinschaften.von.......
Menschen mit Behinderungen geschaffen wird.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zu prüfen, ob auch Grundstücke geeignet

sind, um zusätzliche Kitas zu bauen und dadurch einen wohnortnahen Kitabesuch zu
ermöglichen.

Anlage 1

11023 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke 
- Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen - 
gemäß Beschluss des Rates vom ____________ 
 
 
 
 
1. Allgemeine Zielsetzungen 
 
Gemäß den Beschlüssen des Rates zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster 
beschreitet die Stadt Münster neue Wege sowohl bei m Erwerb von 
Wohnbaupotentialflächen als auch bei der Vermarktung städtischer Baugrundstücke. 
 
Hierdurch soll eine verbesserte Wohnraumversorgung insbesond ere für bestimmte 
Zielgruppen (H aushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, Familien und 
Alleinerziehende mit Kindern, Studierende, Ältere und Menschen mit Behinderungen) 
unter Berücksichtigung der Mengenziele des Handlungskonzepts Wohnen (1.500 WE 
pro Jahr; davon 300 WE im öffentlich geförderten Wohnungsbau) erreicht werden. 
 
Bei der Vermarktung städtischer Grundstücke zur Schaffung von  
• Mietwohnraum oder Wohnungseigentum (Geschossbau, Reihenhaus) oder 
• gemeinschaftlichen Wohnformen 
werden daher zukünftig die nachfolgenden Grundsätze zugrunde gelegt. 
 
Damit sollen zugleich preisdämpfende Effekte am Grundstücks- und Wohnungsmarkt 
bewirkt und ausgewogene sowie nachhaltige Angebots - und Quartiersentwicklungen 
gesteuert werden. 
 
Über die definierten Verfahrensweisen in diesen Grundsätzen soll die 
Gleichbehandlung aller Marktakteure sowie Transparenz im Vermarktungsprozess 
gewährleistet werden. 
 
 
 
2. Standortbezogene Zielsetzungen 
 
Durch die Vermarktung städt. Grundstücke wird die  Angebotsvielfalt am 
Wohnungsmarkt zu Gunsten der  sozialen Wohnraumversorgung, freifinanzierter 
Miet- und Eigentumswohnungen sowie gemeinschaftsorientierter Wohnformen 
gestärkt. Die Aspekte der  Kinder- und Familienfreundlichkeit, Sozial - und 
Generationengerechtigkeit, Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit finden hierbei 
besondere Berücksichtigung. 
 
Die Stadt Münster entwickelt konkrete Zielvorgaben, die die Qualitäts - und 
Mengenziele für das jeweilige Grundstück definieren. Standortbezogen sollen damit 
unterstützt werden:

• barrierefreie Wohnqualitäten (z. B.: Erschließung durch Aufzug, 
bodengleiche Dusche) 
 
• bezahlbares Wohnen (z. B. Wohnflächenbegrenzung) 
 
• familienfreundliches Wohnen (z. B. direkter Zugang zu 
privaten/gemeinschaftlichen Freiflächen, funktionsneutrale Raumangebote) 
 
• studentisches Wohnen (z. B. nachfragegerechtes Angebot, Konzept zur 
Nachfolgenutzung) 
 
• senioren- und behindertengerechtes Wohnen (z. B. Betreuungs -
/Serviceangebote, Gemeinschaftsräume/ -flächen, alltagstaugliche 
Baustandards) 
 
• Wohnen im Eigentum (z. B. Eigentumswohnungen, Bauträgermaßnahmen) 
 
• besondere städtebauliche/architektonische Qualitäten (z. B. Wettbewerb/ 
Mehrfachbeauftragung) 
 
• gemeinschaftliches Wohnen (z.B. im Eigentum, zur Miete, in 
Genossenschaften) 
 
 
 
3. Vermarktung/Kaufpreis 
 
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt  auf der Grundlage eines Vermarktungs - 
und Preisfestsetzungsbeschlusses durch den Haupt- und Finanzausschuss. 
 
Unter Berücksichtigung der  allgemeinen städt. Zielsetzungen zur 
Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung (vgl. Ziffer 1) sowie der 
standortbezogenen Zielsetzungen (siehe Ziffer 2) basiert der Kaufpreis grundsätzlich 
auf dem so ermittelten Verkehrswert. 
 
Im begründeten Einzelfall kann ein Verkauf auch gegen ein Kaufpreisgebot erfolgen. 
 
 
4. Vermarktung von Grundstücken  für Mietwohnraum oder 
Wohnungseigentum 
 
4.1 Ausschreibungszeitraum 
 
Die Ausschreibung solcher städtischen  Grundstücke findet in der Regel über einen 
Zeitraum von 2 – 4 Monaten statt. 
 
4.2 Bewerbungs- und Auswahlverfahren 
 
Dafür gelten folgende Maßgaben: 
 
• Zwingende Abgabe einer Verpflic htungserklärung über die Bereitschaft zur 
Erfüllung der im Exposé festgeschriebenen Zielvorgaben für das 
 - 2 -

ausgeschriebene Grundstück  als Voraussetzung für die Teilnahme am 
weiteren Verfahren 
• Angebot zur Höhe der Startmiete bei öffentlich geförderten Wohnungen  
• wenn gefordert: Angebot zur Höhe der  Startmiete im freifinanzierten 
Wohnungsbau 
• Bei Vermarktungen gegen Kaufpreisgebot entscheidet das höchste Gebot. 
• Bei Angebotsgleichheit entscheidet das Los. 
• In besonderen städtebaulichen Situationen erfolgt die Bewerberauswahl durch 
ein Qualifizierungsverfahren (Wettbewerb). 
 
 
 
5. Vermarktung von Grundstücken für gemeinschaftsorientierte Bau - und 
Wohnformen. 
 
Eine Vermarktung von Grundstücken zur Stärkung von  Gemeinschaftswohnformen 
erfolgt zweckgerichtet und unter s tandortbezogenen Zielsetzungen mit 
entsprechenden Vorgaben zur Realisierung von  
 
• gemeinschaftsorientiertem Wohnen zur Miete („Investorenmodell“) oder 
• genossenschaftlichem Wohneigentum zur Selbstnutzung oder 
• selbstgenutztem Wohneigentum für Baugruppen/-gemeinschaften.  
 
Damit anzustrebende Ziele und Projekttypen werden mit dem Preisfestsetzungs - und 
Vermarktungsbeschluss von den politischen Gremien festgelegt. 
Eine gezielte Grundstücksvermarktung zugunsten gemeinschaftsorientierter Bau-  
oder Wohnformen gliedert sich in mehrere Verfahrensschritte:  
 
5.1 Interessenbekundungsverfahren  
Vor einer Ausschreibung geeigneter Grundstücke kann die Stadt Münster zur 
Einschätzung der standortbezogenen Nachfrage zunächst ein 
Interessenbekundungsverfahren durchführen, mit  dem die zweckgerichtete 
Verkaufsabsicht der Liegenschaft öffentlich gemacht wird und potenzielle Bewerber 
(Investoren, Baugruppen, Genossenschaften) aufgefordert werden, ihr Interesse 
mittels einer formalen Abfrage (Fragebogen) näher darzustellen. 
 
5.2 Ausschreibung/Bewerberauswahl 
Die Ausschreibung richtet sich an Investoren, Baugemeinschaften bzw. 
Bewohnergenossenschaften. Der Ausschreibungszeitraum beträgt in der Regel 4 bis 
6 Monate. Mit der Grundstücksausschreibung werden städtische Ziele und 
Erwartungen an die damit zu realisierende Gemeinschaftswohnform transparent 
gemacht. Zur Bewertung angebotener Projektqualitäten und deren 
Realisierungschancen werden von den Bewerbern insbesondere Angaben 
eingefordert  
 
a) zu den Akteuren (z. B. Referenzen/Projekterfahrung, Organisation, Anzahl und 
Struktur der Mitglieder von Bewerber -gemeinschaften, Fachliche 
Kompetenzen zur Projektrealisierung) 
 
 - 3 -

b) zum inhaltlichen Konzept (z. B. soziale, ökologische , bauliche Ziele, künftige 
Nutzer- oder Personengruppe -  wie z.B. Senioren, Familien, Frauen, Männer, 
generationsübergreifend,-  nachbarschaftliche bzw. integrative Leistungen) 
 
c) zu Kooperationspartnern (z. B. Architekt, Baubetreuer, Projektmoderation) 
 
d) zum Wohnprojekt (z. B. Anzahl und Struktur geplanten Wohnraums, Anteil 
geförderter bzw. freifinanzierter Miet - oder Eigentumswohnungen, 
Gemeinschaftsflächen und -räume) 
 
e) zum Finanzierungskonzept (geschätzte vorkalkulierte Angaben zu den Kosten 
und zur Finanzierung, Anteil Eigenkapital/Fremdmittel) 
 
f) zur architektonischen und s tädtebaulichen Gestaltung (z.B. Lageplan, 
Ansichten) 
 
Im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens 
werden die zuvor mit der Ausschreibung genannten Kriterien nach einem 
Punktesystem gewichtet und bewertet. Den Zuschlag erhält derjenige Bewerber, der 
die Kriterien insgesamt am besten erfüllt und die größte Aussicht auf Realisierung 
der städtischen Ziele gewährleistet. 
 
5.3 Anhandgabe  
Die Anhandgabe setzt eine Zustimmung der politischen Gremien zu der seitens der 
Verwaltung begründeten Bewerberauswahl voraus. Mit der Zusage wird das zur 
Vermarktung angebotene Grundstück dem ausgewählten Bewerber für einen 
Zeitraum von bis zu 12 Monaten (ab Zusage) unentgeltlich zur konkreten 
Projektentwicklung anhand gegeben.  
Dieser Zeitrahmen dient insbesondere zur Klärung der individuellen Bebaubarkeit der 
Grundstücksfläche, der nachweislichen Absicherung der Finanzierung und zur 
Definition und Festlegung projektorientierter Belange zwischen den beteiligten 
Akteuren. 
Danach ist innerhalb ang emessener Frist der Grundstückskaufvertrag zu 
beurkunden. 
 
 
 
6. Grundsätzliche vertragliche Verpflichtungen 
 
• Bauverpflichtung 
 
a) Mit der Bebauung des Grundstücks ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten 
nach Vertragsabschluss zu beginnen und innerhalb von weiteren 12 Monaten 
ist die Bebauung soweit zu vollenden, dass eine zweckentsprechende 
Nutzung des Bauwerks gemäß den standortbezogenen Zielsetzungen möglich 
ist. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung, mit dem Bau innerhalb von 12 
Monaten zu beginnen, hat  die Stadt Münster das Recht vom Vertrag 
zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn nicht nach 24 Monaten die Bebauung 
soweit vollendet wurde, dass eine zweckentsprechende Nutzung des 
Bauwerks möglich ist .                                                                
 
 - 4 -

b) Der Anteil des auf dem Grundstück zu errichtenden öff. geförderten 
Wohnraums (Nettowohnfläche) wird vertraglich festgelegt. Ein entsprechender 
Förderantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss zu stellen. 
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung hat die Stadt Münster das Recht vom 
Vertrag zurückzutreten. Für den zu errichtenden Wohnraum gilt, dass die in 
den jeweiligen Wohnraumförderbestimmungen festgelegte Höchstdauer der 
Sozialbindung zu vereinbaren ist. 
 
c) Zur Erfüllung der st ädt. Zielvorgaben, vgl. Ziff. 2 , kann im Einzelfall  
ergänzend zum Rücktrittsrecht gemäß a) vom Käufer eine 
Vertragserfüllungsbürgschaft gefordert oder eine Vertragsstrafe vorgesehen 
werden. 
 
• Energiesparhaus Münster                                                            
 
Der Jahresprimärenergiebedarf gemäß dem jeweiligen Beschluss des Rates 
der Stadt Münster ist bei der Bebauung des Grundstücks einzuhalten. (Zur 
Zeit: Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes des 
Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) um 35 %) 
 
• Nachzahlungsverpflichtung 
 
Bei Überschreitung der Ausnutzung des Grundstücks oder Änderung sonstiger 
wertbildender Parameter, die dem Verkehrswertgutachten zu Grunde liegen, 
wird eine Nachzahlungsverpflichtung vereinbart. 
 
 
 
7. Kommunale Selbstverpflichtung 
 
Die „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ sieht f ür städtische Grundstücke im 
Bereich der Mehrfamilienhausbebauung einen Zielwert von 60 % der entstehenden 
Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von g efördertem Mietwohnraum (mind. 
70 % zugunsten Einkommensgruppe A, max. 30 % z ugunsten Einkommens -
gruppe B) vor (besondere kommunale Selbstverpflichtung).  Der Anteil des 
geförderten Wohnraumes soll im Plangebiet insgesamt  verwirklicht werden.  Unter 
Berücksichtigung dieser Vorgaben kann der je Baugrundstück zu fordernde Anteil am 
öffentlich geförderten Mietwohnraum zwischen 0 und 100 % variieren. In besonderen 
stadtstrukturellen Situationen kann im begründeten Einzelfall von dieser Vorgabe 
abgewichen werden (vgl. auch Ziffer 8.). 
 
 
8. Ausnahmeregelung 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss kann in besonderen Fällen von den vorstehenden 
Grundsätzen abweichende Beschlüsse fassen.  
 
 
 
 - 5 -

Beschlussvorlage

9839 Zeichen

V/0247/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung  
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, 
Gemeinschaftswohnformen - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und  
 strategisches Flächenmanagement Vorberatung 
28.04.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
 Behinderungen Vorberatung 
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
 und Arbeitsförderung Vorberatung 
30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
06.05.2015 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke für Mehrfami-
lienhäuser und Gemeinschaftswohnformen gemäß Anlage 1. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Ausschreibung von Grundstücken jeweils einen 
Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss 
herbeizuführen, mit dem zugleich die standortbezogenen Ziele zur Wohnraumversorgung 
bzw. zur Stadt- und Quartiersentwicklung festgelegt werden. 
3. Die Verwaltung wird zum Verkauf an denjenigen Bewerber ermächtigt, 
a) der bei den Grundstücken für Mietwohnraum oder Wohnungseigentum die gestell-
ten Anforderungen am besten erfüllt oder den bei Angebotsgleichheit das Los be-
stimmt. Die politischen Gremien sind durch mündlichen oder schriftlichen Bericht 
über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu unterrichten. 
b) dem als Baugruppe oder als Investor durch Beschluss der politischen Gremien ein 
Grundstück zur Realisierung einer Gemeinschaftswohnform an Hand gegeben 
wurde, das unter Berücksichtigung maßgeblicher städtischer Ziele und unter U m-
setzung des ausgewählten Konzeptes bebaut wer den soll.                               
Die politischen Gremien sind über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu unte r-
richten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0247/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Osterhoff 
Herr Bartmann 
Frau Fahl 
Ruf: 
492 23 52, 492 61 15, 492 64 80 
E-Mail: 
Osterhoff@stadt-muenster.de 
Bartmann@stadt-muenster.de  
FahlA@stadt-muenster.de     
Datum: 
08.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0247/2015 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit über die Erfahrungen aus der Praxis 
der Grundstücksvergabe nach diesen Grundsätzen zu berichten. 
5. Mit dem Beschluss zu Ziff. 1 ist die Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusi-
on von Menschen mit Behinderungen (KIB) gem. dortigem Beschluss vom 16.09.2014 in-
soweit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
 
Mit der Vorlage „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ (V/0039/2014, Beschlusspunkt 5) und 
der Vorlage „Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau - und Wohnformen“ 
(V/0722/2014/1, Beschlusspunkt 3) ist die Verwaltung beauftragt wo rden, Modalitäten für die Au s-
schreibung und die Vergabe städtischer Grundstücke zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern und 
für gemeinschaftsorientierte Bau- und Wohnformen zu entwickeln. 
 
Die mit der sozialgerechten Bodennutzung aufgezeigten Zielsetzungen lassen sich mit den in den 
vergangenen Jahren überwiegend vorgenommenen Ausschreibungen im Gebotsverfahren zum 
Zwecke der Haushaltskonsolidierung (Vorlage 954/2001 E1) nicht erreichen. 
 
Unter Berücksichtigung der von den politischen Gremien beschlossenen M engenziele sollen nun-
mehr die Erfüllung der von der Stadt Münster geforderten Qualitäten je Grundstück und eine preis-
dämpfende Wirkung auf den Grundstücks-/Wohnungsmarkt im Vordergrund stehen. 
 
 
Zu 1) 
 
Unter den zu beschließenden Grundsätzen gemäß Anlage 1  trifft die Stadt Münster transp arente 
Regelungen hinsichtlich der Verwertung und Vermarktung städtischer Grundstücke, die zur Erric h-
tung von Mehrfamilienhäusern (Miete / Wohneigentum) und von gemeinschaftlichen Bau - und 
Wohnformen bereitgestellt werden.  
 
Im Vordergrund städtischer Grundstücksvermarktungen steht die Steuerung bedarfsgerec hter und 
nachfrageorientierter Angebots - und Quartiersentwicklung en. Bezogen auf ein einzelnes Grun d-
stück konkretisiert der in Ziffer 3 Satz 1 vorgesehene Vermarktungs - und Preisfestsetzungsb e-
schluss die standortbezogenen Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung und Stadtentwic klung 
(Ziffern 1, 2), zur Kaufpreisgestaltung (Ziffer 3) sowie zur Ausschreibung und Bewerberauswahl 
(Ziffer 4). Die Vergabegrundsätze gemäß Anlage 1 können insofern - anders als die Richtlinien für 
die Vergabe städtischer Einfamilie nhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung - nicht 
unmittelbar auf den jeweiligen Grundstücksinteressenten angewendet werden. Vielmehr definiert 
die auf Basis des Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschlusses vorgenommene Grundstücks-
ausschreibung die inhaltlichen Anforderungen und die Vergabekriterien für den einzelnen Grun d-
stücksinteressenten. 
 
Von den Grundstückserwerbern sind Verpflichtungen zur Umsetzung, mögliche Vorgaben zur F i-
nanzierung mit Wohnbaufördermitteln sowie zur Begrenzung des Energiebedarfs vertraglich anz u-
erkennen (Ziffer 6)

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V/0247/2015 
Unter den Maßgaben zur Kommunalen Selbstverpflichtung (Ziffer 7) manifestiert die Stadt Münster 
hier ausdrücklich den Ratsauftr ag zur „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster“, nach d em mit 
der Veräußerung städtischer Grundstücke 60 % der Nettowohnfläche im Mehrfamilie nhausbau als 
öffentlich geförderter Wohnungsbau (mind. 70 % zugunsten Einkommensgruppe A, max. 30 % 
zugunsten Einkommensgruppe B) zu realisieren sind. 
 
 
Zu 2) 
 
Mit dem Vermarktungs - und Preisfestsetzungsbeschluss sind insbesondere folgende Vorgaben 
verbindlich festzulegen: 
 Nutzungszweck der einzelnen Grundstücke einschließlich gemeinschaftsorientie r-
ter Bau- und Wohnformen 
 einzuhaltende Zielvorgaben 
 konzeptionelle Ausrichtung von gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnformen 
 Grundstückskaufpreis 
 
Vor dem Hintergrund einer angespannten Wohnungsmarktlage und der Notwendigkeit in relativ 
kurzer Zeit eine möglichst große An zahl an Grundstücken zu entwickeln, sollen Umfang und D e-
taillierungsgrad entsprechender städtischer Vorgaben an zu realisierende Angebotsqualitäten so 
ausgestaltet werden, dass die zügige Entwicklung zusätzlichen Wohnraums darüber gestärkt und 
nicht unnötig erschwert wird. 
 
Regelmäßig eingehende Interessensbekundungen an der Nutzung bestimmter Standorte oder 
Grundstücke sollen dabei angemessen Berücksichtigung finden. 
 
Zu 3 a) 
 
Da zukünftig die Entscheidungskriterien für eine Grundstücksvergabe bei den Grun dstücken für 
Mietwohnraum oder Wohnungseigentum bereits im Vermarktungs - und Preisfestsetzungsb e-
schluss getroffen werden und die Auswahl der Bewerber nur an Hand dieser Festlegungen erfo l-
gen kann, ist eine gesonderte Beschlussfassung über das Grundstücksgeschäft mit dem nach den 
vorgegebenen Parametern ausgewählten Bewerber im Interesse einer Verfahrensverschla nkung 
entbehrlich. Die Gremien werden in geeigneter Weise über das Ergebnis des Auswahlverfahrens 
informiert. 
 
Zu 3 b) 
 
Das neue Verfahren zur Grunds tücksvergabe, das die Realisierbarkeit von Gemeinschaftswoh n-
formen im selbstgenutzten (ggf. genossenschaftlichen) Eigentum durch Baugruppen oder das g e-
meinschaftliche Wohnen von Bewohnergruppen (sog. Investorenmodell) unterstützen soll, stellt 
einen wichtigen Baustein zur Stärkung von Projektinitiativen und zur vermehrten Umsetzung nac h-
gefragter Wohnalternativen dar (vgl. Ratsbeschluss Ziffer 3.4 zur Vorlage V /0722/2014/1 vom 
10.12.2014). Auf dieser Grundlage eines gezielten Verfahrens zur Bewerberauswahl sowie in der 
Regel unter Verzicht von Grundstücksveräußerungen zum Kaufpreisgebot (vgl. Ziffer 3) lassen 
sich Wettbewerbsnac hteile ausgleichen, die Wohnprojektinitiativen aufgrund ihrer heterogenen 
Struktur und unter maßgeblich dialogorientierten Verfahren zur Beteiligung und Umsetzung g e-
genüber Investoren des klassischen Wohnungsbaus bisher hinnehmen mussten. Bei der Realisi e-
rung dieser alternativen Wohnformen sollen städtische Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung  
und Stadtentwicklung angemessen berücksicht igt werden. Mit geregelten Verfahren zur Au s-
schreibung und Bewerberauswahl werden eine objektive Bewertung und Transparenz ges ichert. 
Im gemeinsamen Interesse einer erfolgsorientierten Projektumsetzung erfolgt mit politischer Z u-
stimmung vor dem Verkauf zun ächst die Anhandgabe des angebotenen Grundstücks z ugunsten 
des ausgewählten Bewerbers. Damit wird gemeinschaftlich bzw. genossenschaftlich o rganisierten 
Projektinitiativen der notwendige zeitliche Spielraum zur weiteren Konkretisierung projektierter 
Wohnformen eingeräumt.

- 4 - 
V/0247/2015 
 
 
Zu 4) 
 
Die Verwaltung wird das Verfahren der aufgrund der Vergabegrundsätze realisierten Grundstück s-
ausschreibungen und –verkäufe beobachten und analysieren, um so nach einem angemessenen 
Zeitraum (z. B. 2 Jahre) im Bedarfsfall eine Evaluation vornehmen zu können. 
 
 
Zu 5) 
 
Das Anliegen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB), 
bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen einschließlich ambulant betreutem 
Wohnen und Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, wird im Einzel-
fall auf Beschluss der politischen Gremien durch die standortbezogenen Zielsetzungen berücksich-
tigt.  
 
 
 
 
I.V.     I.V. 
 
gez.     gez. 
Reinkemeier    Paal 
Stadtkämmerer   Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Grundsätze für die Vergabe städtischer Mehrfamilienhausgrundstücke 
Anlage 2 Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen (KIB)

Beratungsverlauf (6)

22.04.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung
28.04.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit

Zur Sitzung
19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 24.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0247/2015
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37