0374/2026
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nördlich Graacher Straße in Köln-Zollstock
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Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N Geltungsbereich des aufzuhebenden Aufstellungsbeschlusses Nördlich Graacher Straßein Köln - Zollstock Anlage 2Stadtplanungsamt 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 0374/2026 Freigabedatum 26.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nördlich Graacher Straße in Köln-Zollstock Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt den gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.08.1997 gefass- ten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet zwischen Gottesweg, Höninger Weg, Bern- kasteler Straße, Graacher Straße und Neuer Weyerstraßerweg in Köln-Zollstock – Arbeitstitel: Nördlich Graacher Straße in Köln-Zollstock aufzuheben und das Bebau- ungsplanverfahren einzustellen; Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne die zum Teil seit mehreren Jahren ruhen und nicht weiterbearbeitet werden, weil die städte- bauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Aufgrund der hohen Anzahl laufender Bebauungsplan- verfahren erfolgt vorwiegend eine Priorisierung von solchen Bebauungsplänen, die zwecks Realisierung dringend erforderlichen Wohnungsbau oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besit- zen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit derzeit gerin- gem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere solche Verfahren, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer nicht mehr aktuell ist oder/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungs- rechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. Verfahren und Auswirkungen Ziel des Aufstellungsbeschlusses war, ein Mischgebiet mit einer IV-geschossigen Randbebau- ung und einer I- bis III- geschossigen Bebauung des Innenbereiches festzusetzen und so die Voraussetzung zur Sicherung der künftigen Bauleitplanung für das Gebiet zwischen Gottes- weg, Hönninger Weg, Bernkasteler Straße, Graacher Straße und Neuer Weyerstraßerweg zu schaffen. Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber den anfragenden Bürgern, Eigentümern, Investoren, Architekten und Planern, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss vom 28.08.1997 der am 08.09.1997 im Amtsblatt der Stadt-Köln bekannt gemacht wurde, aufzuheben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch das Gebot des Einfügens gemäß § 34 BauGB weiterhin gewährleistet. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.04.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.04.2026 öffentlich 9.2.2 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nördlich Graacher Straße in Köln-Zollstock 0374/2026 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, folgenden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt den gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.08.1997 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet zwischen Gottesweg, Höninger Weg, Bernkasteler Straße, Graacher Straße und Neuer Weyerstraßerweg in Köln-Zollstock – Arbeitstitel: Nördlich Graacher Straße in Köln-Zollstock aufzu- heben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Heinzlmeier, Herr Dr. Klusemann)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0374/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 05.02.2026 07:14