V/0488/2014/1
Neuerrichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2015/2016
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2566 Zeichen
V/0488/2014/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Neuerrichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr
2015/2016
Beratungsfolge
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.09.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Errichtung von Bildungsgängen
Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2015 (Beginn des Schuljahres
2015/2016) folgende Bildungsgänge unbefristet errichtet:
1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK)
Fachschule für Druck- und Medientechnik gem. APO-BK, Anlage E
1.2 Hansa-Berufskolleg (HBK)
Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre
– Schwerpunkt Finanzdienstleistungen gem. APO-BK, Anlage E
Kosten/Folgekosten:
Für die unter Beschlusspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge entstehen bei einer Bele-
gung mit 25 Studierenden jährliche Mehraufwendungen für Lehr- und Lernmittel in Höhe von
1.937,50 € für die Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Druck- und Medien-
technik (1.1)
4.337,50 € für die Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre
– Schwerpunkt Finanzdienstleistungen (1.2)
Die zusätzlichen Kosten können in Abhängigkeit von der Belegung voraussichtlich im Ra h-
men des vorhandenen Budgets aufgefangen werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0488/2014/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Schützner
Ruf:
492-4016
E-Mail:
Schuetzner@stadt-muenster.de
Datum:
29.08.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0488/2014/1
Sachverhalt:
In der Vorlage V/0488/2014 hat sich im Beschlussvorschlag ein Zahlendreher bei den Kos-
ten für die Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Druck - und Medientechnik (1.1) ein-
geschlichen. Der richtige Betrag muss 4.337,50 Euro statt 3.437,50 Euro lauten.
Unter Punkt 4 Räumliche Ausstattung, S achausstattung, Lehrmittel der Begründung in
der Vorlage muss die zweite Tabelle wegen eines offensichtlichen Fehlers folgendermaßen
lauten:
Position
Kosten je
SuS und
Jahr
Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebs-
wirtschaftslehre –
Schwerpunkt Finanzdienstleistungen
2015 2016 2017 2018
Schuletat
37,50 € 937,50 € 37,50 €
937,50 €
37,50 €
937,50 €
37,50 €
937,50 €
Schulbücher
136,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 3.400,00 €
3.437,50 €
4.337,50 €
3.437,50 €
4.337,50 €
3.437,50 €
4.337,50 €
3.437,05 €
4.337,50 €
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beschlussvorlage
13584 Zeichen
V/0488/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neuerrichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2015/2016 Beratungsfolge 27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Errichtung von Bildungsgängen Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2015 (Beginn des Schuljahres 2015/2016) folgende Bildungsgänge unbefristet errichtet: 1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Fachschule für Druck- und Medientechnik gem. APO-BK, Anlage E 1.2 Hansa-Berufskolleg (HBK) Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre – Schwerpunkt Finanzdienstleistungen gem. APO-BK, Anlage E Kosten/Folgekosten: Für die unter Beschlu sspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge entstehen bei einer Bel e- gung mit 25 Studierenden jährliche Mehraufwendungen für Lehr- und Lernmittel in Höhe von 1.937,50 € für die Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Druck- und Medien- technik (1.1) 3.437,50 € für die Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre – Schwerpunkt Finanzdienstleistungen (1.2) Die zusätzlichen Kosten können in Abhängigkeit von der Belegung voraussichtlich im Ra h- men des vorhandenen Budgets aufgefangen werden. Vorlagen-Nr.: V/0488/2014 Auskunft erteilt: Herr Schützner Ruf: 492-4016 E-Mail: Schuetzner@stadt-muenster.de Datum: 18.07.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0488/2014 Sachverhalt: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Einrichtung , die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung ö ffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vg. § 65 SchulG). 2. Anlass Das Adolph-Kolping-Berufskolleg und das Hansa-Berufskolleg haben je einen Vo rschlag zur Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. 3 Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 3.1.01 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Fachschule für Druck- und Medientechnik gem. APO-BK, Anlage E Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf der beruflichen Erstausbi l- dung und Berufserfahrungen der Studierenden auf. Die Fachschule für Technik ermöglicht den Abschluss Staatlich geprüfte Technikerin und Techniker der Fachrichtung Druck - und Medientechnik und Fachhochschulreife. Dieser Bildungsgang ist als vierjähriger Bildung s- gang in Teilzeit konzipiert. Zugangsvoraussetzung ist die Abschlussprüfung in einem ane r- kannten Ausbildungsberuf der Druck - und Medienwirtschaft sowie eine entsprechende B e- rufspraxis von einem Jahr. Schulische Mindestvoraussetzung ist der erfolgreiche Abs chluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Die geplante Fachschule für Druck - und Medientechnik ergänzt in idealer Weise das Bi l- dungsgangportfolio des Adolph -Kolping-Berufskollegs im Medienbereich. In einigen Bere i- chen übertrifft die vorhandene Einrichtung sogar den Anforderungen, die eine Fachschule für Druck- und Medientechnik stellt. Hierdurch wird es den Schülern ermöglicht, eine hochqualifizierte und von der Wirtschaft sehr geschätzte Qualifikation anzustreben. Die engen Kontakte zu den Unternehmen der Druck- und Medienindustrie in Münster, sowie zur Universität Wuppertal und z ur Fachhoch- schule in Stuttgart erlauben ein enormes Entwicklungspotential. Im Regierungsbezirk Münster gibt es keine Fachschule für Technik mit dem Schwerpu nkt Druck- und Medientechnik. In NRW wird dieser Bildungsgang nächstliegend in Bielefeld und - 3 - V/0488/2014 Düsseldorf angeboten. Laut Auskunft des Adolph-Kolping-Berufskollegs übersteigt die Nach- frage an den genannten Bildungseinrichtungen die Aufnahmekapazität deutlich. SuS müssen daher mit Wartezeiten von ca. einem Jahr rech nen. Die Schulkonferenz hat dem Erric h- tungsvorhaben zugestimmt. 3.1.02 Hansa-Berufskolleg (HBK) Das Hansa -Berufskolleg beantragt nun die Aufnahme des Schwerpunkts Finanzdienstlei s- tungen in das Angebot de r Fachschule für Wirtschaft. Der seit einigen Jahren für die Fac h- richtung Betriebswirtschaftslehre in die APO-BK aufgenommene Schwerpunkt „Finanzdienst- leistungen“ würde für die am Berufskolleg ausgebildeten Kaufleute und ihre berufliche En t- wicklung eine sinnvolle Weiterbildung darstellen. Durch eine intensivere Bezugnahme auf Fi- nanzdienstleitungen ist der Nutzen für die Studierenden aus Versicherungsbetrieben und auch der Studierenden aus Bank- und Steuerbetrieben ungleich größer. Für potentielle Auszubild ende bietet die Perspektive, im direkten Anschluss an die Ausbi l- dung berufsbegleitend höherrangige Abschlüsse zu erreichen, den Ausschlag sich für die Ausbildung und gegen ein Studium (z. B. der Betriebswirtschaftslehre) zu entscheiden. Di e- ser Aspekt wird auch durch die seit 2011 eingegangene Kooperation der Fachschule für Wirtschaft mit der FHM Bielefeld (Angebot, zugleich ein Fernstudium an der FHM zu abso l- vieren/ Anerkennung vieler in der Fachschule erbrachten Prüfungsleistungen durch die FHM) gestärkt. Die Studierenden der Fachschule können neben dem Abschluss „Staatlich geprü f- te/r Betriebswirt/in“ auf diesem Wege auch den Abschluss „Bachelor of Arts“ erwerben. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt. 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblic hen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der beteiligte Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise erbeten. Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf bestehen keine Bede nken die geplanten Bildungsgänge einzurichten. Die Handwerkskammer Münster bewertet die Errichtung der Fachschule wie folgt: „ Auch wir möchten die Fort - und Weiterbildung unser es handwerklichen Nachwuchses nach besten Kräften fördern. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Zusammenhang die Meisterqualifikation favorisieren und andere Qualifikationen wie z.B. den Medienfachwirt den Vorzug vor eine Technikerausbildung geben. Da sowohl die IHK Nord Westfalen als auch die HWK Münster eine Meisterschule Medie n- technologie/Drucker in Münster anbieten, ist unserer Meinung nach ein ausreichendes A n- gebot für die Nachwuchsqualifizierung in der Region Münsterland vorhanden, welches den Bedarf der Betriebe abdeckt. Dementsprechend sehen wir keine Notwendigkeit ein solches Vorhaben als zusätzliches Angebot anzubieten.“ Die IHK Nord Westfalen sieht die primäre Aufgabe von Berufskollegs zunächst bei der (tei l- zeit-)schulischen Unterstützung der dualen Ausbildung. Weiterbildungsangebote sollten nur dann angeboten werden, wenn ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen. Z u- dem befürchtet die IHK Auswirkungen auf den privatwirtschaftlichen Wettbewerb im Bereich Weiterbildungen, da sich Weiterbildungen an den Berufskollegs nicht am Marktpreis orienti e- ren oder sogar kostenfrei angeboten werden. Die ortsansässigen Versicherungsunternehmen unterstützen die Aufnahme des Schwe r- punkts Finanzdienstleistungen in das Angebot der Fachs chule für Wirtschaft am Hansa - Berufskolleg ausdrücklich. Sie sehen in der Schwerpunktsetzung eine gute branchenbez o- gene Weiterbildungsmöglichkeit ihrer Arbeitnehmer. Aufgrund dieser Unterstützung und der - 4 - V/0488/2014 Tatsache, dass auch bisher schon viele Arbeitnehmer aus der Versicherungsbranche die Fachschule besuchen, ist sicher davon auszugehen, dass (mindestens) für die Bildung einer Klasse dauerhaft ausreichend Nachfrage besteht. Die duale Ausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen wird durch die Aufnahme des Schwerpunktes Finanzdienstleistungen am Hansa-Berufskolleg attraktiver. Die Schulverwaltung hat mit der Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtungsvorhaben i n- tensiv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstütz t die Bezirksregierung Münster beide Errichtungen. Die Agentur für Arbeit sowie die Industrie und Handelskammer Nord Westfalen haben keine Bedenken geäußert. 3.3 Bewertung durch die Verwaltung In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw . lebenslange Lernen in der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass die berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung u m- fasst. So ist es geradezu logisch und konsequent, dass d ie Berufskollegs die Erstausbildung bereits curricular auf Weiterbildung ausrichten und die Weiterbildung auf den curricularen Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kö nnen. Besondere Vorteile für die qualitätsorie n- tierte Schulentwicklung ergeben sich, wen n sich Berufsschule und Fachschule bzw. Fac h- oberschule am gleichen Lernort befinden. Die Stellungnahme der Industrie - und Handelskammer Nord - Westfalen ist seit Jahren u n- verändert und inhaltlich bekannt. Dort wurde in der Vergangenheit immer wieder auf d en „Vorrang“ der eigenen Angebote hingewiesen. Diese Art von „Monopol“ sollte aber nicht über Qualität und Quantität stehen Die Argumentation der Handwerkskammer Münster zielt in eine ähnliche Richtung. Die B e- rufskollegs bieten Weiterbildungen an, damit a uch Schüler, die finanziell nicht so gut aufg e- stellt sind, eine Chance auf Weiterbildung und damit auch auf ihre berufliche Entwicklung haben. Die personellen Ressourcen sind bei den Berufskollegs vorhanden. Eine prognostizierte Einzügigkeit der Fachschul e am Adolph -Kolping-Berufskolleg kann am Gebäudestandort Kaiser -Wilhelm-Ring raumtechnisch realisiert werden und führt darum nicht zu Kapazitätsproblemen bzw. –engpässen. Eine ebenfalls prognostizierte Einzügigkeit der Fachschule für Wirtschaft, Schwerpu nkt F i- nanzdienstleistungen am Hansa -Berufskolleg stellt hinsichtlich der Raumkapazitäten ebe n- falls kein Problem dar. Beide Errichtungsanträge tragen dazu bei, dass das jeweilige Profil des Berufskollegs weiter geschärft wird. Die Errichtungsvorhaben sind jeweils klar begründet, plausibel und stellen für Studierende beider Bildungsgänge einen Mehrwert dar. Die Errichtungsvorhaben sind mit der Schulaufsicht abgestimmt und durch sie schulfachlich sehr unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken s ich auf den Anteil der Lernmittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Die Verwaltung befürwortet die Errichtungsanträge. 4. Zu Beschlussvorschlag 1: Kosten und Folgekosten/Mi ttelbereitstellung und Finanzi e- rung Bei den neu einzurichtenden Bildungsgängen ist davon auszugehen, dass diese zu zusätzl i- chen Kosten führen, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbeschaf- fungen als auch die Schuletats an der Schülerstatistik 15.10. des jeweiligen Vorjahres orien- tiert werden, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2016 erforderlich. Im Einzelnen wird auf folgendes hingewiesen: - 5 - V/0488/2014 4 Räumliche Ausstattung, Sachausstattung, Lehrmittel Bei einer kalkulierten Belegu ng von 25 Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten. Diese sinken bei geringerer Studierendenzahl und auch, wenn nicht in jedem Jahr Studierende aufgenommen werden: Position Kosten je SuS und Jahr Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Druck- und Medientechnik 2015 2016 2017 2018 Schuletat 37,50 € 937,50 € 937,50 € 937,50 € 937,50 € Schulbücher 40,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.937,50 € 1.937,50 € 1.937,50 € 1.937,50 € Position Kosten je SuS und Jahr Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebs- wirtschaftslehre – Schwerpunkt Finanzdienstleistungen 2015 2016 2017 2018 Schuletat 37,50 € 937,50 € 37,50 € 37,50 € 37,50 € Schulbücher 136,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 3.437,50 € 3437,50 € 3.437,50 € 3.437,05 € Die Raumkapazitäten am Hansa -Berufskolleg und am Adolph -Kolping-Berufskolleg (Gebäu- destandort Kaiser-Wilhelm-Ring) sind ausreichend, um die neuen Bildungsgänge einzuric h- ten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. 5 Schülerfahrkosten Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VvzSchf k- VO) werden Fahrkosten für den Besuch der Bildungsgänge der Fachschule und Fachobe r- schule (§ 22 Abs. 7 und 8 SchulG) nicht übernommen. 6 Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 z ustimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kaiser-Wilhelm-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0488/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37