V/0657/2012/1
Mittagsverpflegung in Schulen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0657/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Mittagsverpflegung in Schulen Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Sachbericht zur Mittagsverpflegung in den Schulen zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Mittag s- verpflegung und zur Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen zu (vgl. Ausgangsvor- lage). 2. Der Antrag der SPD - Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0054/2010 vom 27.05.2010 „Gutes Essen in der Schule - für alle“ ist erledigt. 3. Mit dem Beschluss über diese Vorlage ist der Antr ag der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0047/2012 vom 22.10.2012 „Gesundes Essen in Münsters Schulen - Quali- tät sichern und verbessern“ (vgl. Anlage) erledigt. 4. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu dem vom Ausschuss für Soziale s, Ge- sundheit und Arbeitsförderung, dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung beschlossenen Prüfauftrag zur Kenn tnis. Den Empfehlungen / Vorschlägen der Verwaltung wird gemäß den Begründungen in dieser Vorlage zugestimmt. Vorlagen-Nr.: V/0657/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Mörchen, Frau Menke, Frau Mentrup Ruf: 492 40 50, 492 53 88, 492 58 84 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de MenkeChristine@stadt-muenster.de Mentrup@stadt-muenster.de Datum: 06.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0657/2012/1 Begründung: Zum Beschlussvorschlag 3 Mit dem Ratsantrag wird die Schulverwaltung beauftragt, ein einheitliches Qualitätsmanagement für das Essen an den münsterschen Schulen aufzubauen und einzuführen. Dieses Qualitätsm a- nagement soll eine für alle Schulen gültige Definition verbindlicher Standards für ein gutes, und gesu ndes Essen enthalten, we lches sich an den Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernä h- rung orientiert und eine verbindliche Vorgabe für die Caterer darstellt, die Vorbereitung einer stadtweiten zentralen Ausschreibung der Schulessen an allen mün s- terschen Schulen - verbunden mit der Möglichkeit regionale oder schulbezogene Lose zu bilden - enthalten, die Vergabe und die Überwachung der Vergabekriterien du rch die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung mit Ausschluss von Lösungen, bei denen ausschließlich nach dem Preis und nur durch Schulleitungen entschieden wird, welcher Caterer zum Zuge kommt, sicher stellen und die Prüfung der Einführung einer Prepaidkarte für Schulessen beinhalten. Mit der Umsetzung der zukünftigen Ausschreibung der Mittagsverpflegung mit der dazugehöre n- den Leistungsbeschreibung, welche jeweils die ind ividuellen Gegebenheiten an den Schulen be- rücksichtigt, werden die in dem Ratsantrag geforderten Elemente eines Qualitätsmanagements aufgegriffen. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster ist damit erledigt. Zum Beschlussvorschlag 4 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, der Ausschuss für Kinder, Jugen d- liche und Familien und der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung haben mit dem nachst e- henden Prüfauftrag die Beschlussvorschläge der Ausgangsvorlage ergänzt: Die Verwaltung erhält einen Prüfauftrag mit folgendem Inhalt: - Vor einer nächsten Konzess ionsvergabe legt die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen einen Erfahrungsbericht mit der Konzession Pascalgymnasium vor. Es wird geprüft, ob durch eine Überarbeitung des Basis -Leistungsverzeichnisses fo l- gende Ziele erreicht werden können: eine Konzessionsvergabe nur mit Anlieferung des Essens und der Ausgabe des E s- sens und Reinigung der Küchen durch städtisches Personal wird ermöglicht, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Schulkonzepte/ Schulprogramme werden sichergestellt (u. a. Einbindung von Schülern in die Essensausgabe oder die Nutzung von Mensen/Küchen für ein kostenloses Frühstück z. B. in Zusammenarbeit mit FRÜZ e. V.) - 3 - V/0657/2012/1 ein höherer Mindestanteil an regionalen und ökologischen Produkten (min 30%) wird festgelegt. - Vor einer Ausschreibung wird eruiert, ob das Verfahren so gestaltet ist, dass auch Werkstä t- ten für behinderte Menschen ein konkurrenzfähiges Angebot abgeben können. Zu dem Prüfauftrag wird wie folgt Stellung genommen: Vor einer nächsten Konzessi onsvergabe legt die Verwaltun g den zuständigen Ausschü ssen einen Erfahrungsbericht mit der Konzession Pascalgymnasium vor Die Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der Schulmensa und des Kiosk am Pascal-Gymnasium gilt für die Zeit vom 15.08.2012 bis 31.07.2014. Für einen ersten Erfah- rungsbericht sollte die Konzession mindestens 6 Monate bestehen. Nach dem Terminplan 2013 für die Sitzu ngen der kommunalen Gremien kann ein erster Erfahrungsbericht erst im März/April 2013 vorgelegt werden. Wird diesem Prüfauftrag gefolgt, ist e ine Ausschreibung der Mittagsverpflegung für weitere städtische Schulen aufgrund der einzuhaltenden Ausschreibungsfristen, der Auswahl des Caterers (gemeinsam mit der Schule) sowie dem zu beteiligenden Vergabeausschuss zum Beginn des kommenden Schuljahres kaum noch möglich. Aktuell führt die Verwaltung Gespräche mit mehreren Schulen, die die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession analog der Konzession am Pascalgymnasium wünschen. Zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Qualitätssi cherung gehört auch die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession auf der Basis einer Leistungsb e- schreibung, die an die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Schule angepasst wird. Ziel dabei ist es, die Stadt Münster und damit auch die Schulleitu ngen von der Organisation der Essensausgabe und der unmittelbaren Beachtung/Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben teilweise zu befreien. Darüber hinaus enthält die Leistungsbeschreibung verpflic h- tend einzuhaltende Qualitätsvorgaben zum Speisenangebot, Auswahl und Zusammense t- zung der Lebensmittel, Speisenherstellung sowie zur Gestaltung der Pausen - / Zwischen- verpflegung. Über den aktuellen Stand der Organisation der Mittagsverpflegung in Schulen sowie der Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird die Verwaltung den beteiligten Aus- schüssen nach der Sommerpause 2013 berichten. In dem Bericht werden auch die Erfa h- rungen mit der Konzession Pascalgymnasium einfließen. Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung der Mittagsverpflegung wie vorge sehen fort- zusetzen. Eine Überarbeitung des Basis-Leistungsverzeichnisses mit den Zielen: Eine Konzessionsvergabe nur mit Anlieferung des Essens und der Ausgabe des Essens und Reinigung der Küchen durch städtisches Personal wird ermöglicht. Eine Überarbeitung des Basisleistungsverzeichnisses nur für eine Anlieferung des Essens durch Catererfirmen ist grundsätzlich möglich. Sollte dieses umgesetzt werden, wird die Stadt umfassender als Lebensmittelunternehmer tätig und ist damit für die Einhaltung und Umsetzung aller hygienerechtlichen Vorgaben verantwortlich. - 4 - V/0657/2012/1 Von der Stadt Münster m üssten in diesem Fall zusätzlich zu den in der Vorlage genannten Personalaufwendungen weitere Personalkosten bereit gestellt werden. Für die Ausgabe der Mittagsverpflegung durch geringfügig Beschäftigte an den weiterführenden Schulen wür- den jährlich ca. 104.000€ benötigt. Die Organisation und Ausgabe der Mittagsverpflegung an den Offenen Ganztagsschulen wird derzeit bereits von städtischen Mitarbeiter/innen (geringfügig Bes chäftigten) übernom- men. Abhängig von der Teilnehmerzahl erhalten die OGS ein Budget für den Einsatz von ge- ringfügig Beschäftigten. Aus diesem Budget wird neben dem pädagogischen Personal auch das Personal finanziert, welches für die Zubereitung und Ausgabe des Mittagessens zustän- dig ist. Die stetig steigende Anzahl von Teilnehmern macht es in den OGS erforderlich, dass die Kinder in mehreren Schichten zu Mittag essen. Dies bindet inkl. der erforderlichen Vor - und Nachbereitungszeit eine große Anzahl von Stunden, die in den OGS zu Lasten der pädag o- gischen A rbeit gehen. Hier sieht die Verwaltung einen dringenden Handlungsbedarf und schlägt mit der Vo rlage V/0657/2012 „Mittagsverpflegung in Schulen“ vor, dass die Vergabe der Verpflegung im Grundschulbereich vollständig - also auch mit Ausgabe des Essens und Reinigung der Küchen - an Caterer geprüft werden soll. Sofern dieses möglich ist, kann eine budgetneutrale Entlastung der Schulen erreicht werden und die Mittagsverpflegung nach wie vor über die gesonderte n Beiträge der Eltern finanziert werden. Die dadurch frei werde nden Stunden im Bereich der geringfügig Beschäftigten sollen den Schulen für die pädagog ische Arbeit zur Verfügung gestellt werden und somit zu einer qualitativen Verbesserung in den OGS führen. Wird dieser Vorschlag aus der Vorlage nicht aufgegriffen, bleibt der Standard in den OGS nach jetzigem Stand bestehen, was bedeutet, dass nach wie vor Stunden für geringfügig Be- schäftigte zu Lasten der pädagogischen Arbeit in die Mittagsverpflegung fließen. Sofern entschieden werden soll, dass eine Konzessionsvergabe nur mit Anlieferung des E s- sens erfolgen und gleichzeitig die o. g. Qualitätsverbesserung der pädagogischen Arbeit in den OGS gewährleistet werden soll, müssten für den OGS -Bereich zusätzlich zu den in der Vorlage genannten Personalaufwendungen Haushaltsmittel im Umfa ng von ca. 280.000 € bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist mit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung von Schulmensen vorgesehen, dass der jeweilige Caterer das Bestell - und Abrechnungsverfah- ren zur Verfügung stellt. Da dies e Aufgaben sonst von den Schulsekretariaten übernommen werden müssten. Bei einer Ausschreibung nur mit Anlieferung des Essen s müsste die Stadt ein eigenes c omputergestütztes Bestell - und Abrechnungsverfahren kaufen oder leasen, bzw. von der citeq entwickeln lassen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Ausschreibung nur für eine Anlieferung des Mittagessens, verbunden mit der Ausgabe des Essens und Reinigung der Küche durch städtisches Pers o- nal, im Hinblick auf die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nic ht aufzugreifen bzw. nur an den Schulen aufzugreifen, an denen die Ausschreibung einer Dienstleistungskonze s- sion nicht umgesetzt werden kann. Hierzu wird die Verwaltung den beteiligten Ausschüssen berichten. - 5 - V/0657/2012/1 Berücksichtigung der unterschiedlichen Schulkonzepte / Schulprogramme Die unterschiedlichen Schulkonzepte und Schulprogramme werden bereits jetzt berücksic h- tigt. Dazu wird das Leistungsverzeichnis nach Gesprächen mit der jeweiligen Schule ang e- passt. Einbindung von Schülern in die Essensausgabe od er Nutzung von Mensen / Küchen für ein kostenloses Frühstück z. B. in Zusammenarbeit mit FRÜZ e. V. Die Einbindung von Schülern in die Essensausgabe ist möglich, sofern diese zur Verfügung stehen. In diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler hygien erechtlich geschult, bei ihrer Tätigkeit beaufsichtigt und ihnen die no twendige Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden. Die hierfür verantwortlichen Lehrkräfte würden geschult und ihnen ein Schulung s- konzept zur Lebensmittelhygiene für die Schüler/Innen zur Verfügung gestellt. Damit Schulküchen auch von externen Nutzern wie z. B. FRÜZ e. V. genutzt werden können, müssen die dort beteiligten Personen ebenfalls die erforderlichen Belehrungen nach Infekt i- onsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung erhalten und vorweisen und eine ve r- antwortliche Person für die Reinigung und ordnungsgemäße Übergabe der Küche (täglich) benennen. Die Lagerung der Lebensmittel muss getrennt von den Lebensmitteln für die Zw i- schen- und Mittagsverpflegung erfolgen. Ein höherer Mindestanteil an regionalen und ökologischen Produkten (min 30%) wird festg e- legt. Der geforderte Mindestanteil von 30 % biologischer Produkte wird zwar bereits jetzt von ei n- zelnen Caterern angegeben, jedoch ist eine Kontrolle der Einhaltung dieses Wertes noch sehr schwierig. Um die Vielfalt der Cat erer in Münster weiter aufrecht zu halten, wird zunächst ein Zielwert von 20 % biologischer Produkte empfohlen. Die Forderung eines Mindestanteils von regi o- nalen Produkten kann im Leistungsverzeichnis als Wunsch festgehalten werden, darf verga- berechtlich aber kein Ausschluss- oder Bewertungskriterium sein, da der Begriff „regional“ im Gegensatz zu „biologisch“ nicht gesetzlich geschützt ist. Verfahren so gestalten, dass auch Werkstätten für behinderte Men schen ein konkurrenzfähi- ges Angebot abgeben können Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Nach dem 9. Sozialgesetzbuch sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubie- ten. Ist das Angebot einer der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Grü nden zu bevorzugenden Bieters, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung das des Mitbewe r- bers um nicht mehr als 15 % übersteigt. - 6 - V/0657/2012/1 In der Praxis bedeutet dieses, dass ein um bis zu 15 % höheres Entgelt für die Mittagsve r- pflegung gefordert wird oder die Stadt Münster die Mehrkosten bis zu 15 % übernimmt. Einige Catererfirmen werden bereits als gGmbH geführt und setzen in ihren Betrieben Me n- schen mit Behinderungen ein und / oder beziehen Produkte von Werkstätten für behi nderte Menschen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: 1. Ratsantrag der SPD -Fraktion Nr. A -R/0047/2012 vom 22.10.2012 „Gesundes Essen in Münsters Schulen - Qualität sichern und verbessern“
Hauptvorlage V/0657/2012
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Vorlagen-Nr.: V/0657/2012 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Betrifft Mittagsverpflegung in Schulen Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Sac hbericht zur Mittagsverpflegung in den Schulen zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Mittags- verpflegung und zur Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen zu. 2. Der Antrag der SPD - Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0054/2010 vom 27.05.2010 „Gutes Essen in der Schule - für alle“ ist erledigt. Herr Mörchen, Frau Menke, Frau Mentrup Ruf: 492 40 50, 492 53 88, 492 58 84 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de MenkeChristine@stadt-muenster.de Mentrup@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2012 V/0657/2012 - 2 - II. Finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlich geforderten Hygienebestimmungen in der Mit- tagsverpflegung der Schulen entstehen Kosten in Höhe von insgesamt jährlich 120.000 €, zu- nächst für die Jahre 2013 und 2014, die sich wie folgt aufteilen: Teilergebnisplan Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ Zeile Bezeichnung Position 2013 ff 11 Personalaufwendungen Zusätzliche Stunden Küchenkräfte (geringfügig Beschäftigte) 10.000 € 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Reinigungs- und Hygieneartikel 17.000 € 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Arbeitskleidung 23.000 € 28 Aufwendungen aus Interne Leistungsbeziehungen ILV OGS 70.000 € gesamt 120.000 € Teilergebnisplan Produktgruppe 06.02 „Kinder- und Jugendarbeit“ Zeile Bezeichnung Position 2013 ff 11 Personalaufwendungen Zusätzliche Stunden Küchenkräfte (ge- ringfügig Beschäftigte) 70.000 € 27 Erträge aus Interne Leistungsbeziehungen ILV OGS - 70.000 € gesamt 0 € Die Verwaltung versucht, diese Mehrkosten in den Jahren 2013 und 2014 aus den vorhandenen Budgets der beteiligten Ämter zu finanzieren. Sollte sich im Laufe des Jahres 2013 herausstellen, dass eine Nachfinanzierung erforderlich wird, ist über eine zusätzliche Mittelbereitstellung über Nachtrag oder im Wege einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW bzw. für 2014 im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2014 zu entscheiden. Begründung: Ausgangslage An den städtischen Schulen verbleibt eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern über den Vor- mittag hinaus in der Schule und nimmt an Angeboten Offener und gebundener Ganztagsschulen sowie an schulischen außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Mittagspause sowie im Nachmittagsbereich teil. In Münster haben ganztägige Betreuungsangebote Tradition. Bereits seit Ende der 1970er Jahre wird dieser Bereich in allen Schulformen ausgebaut. In der Anfangsphase reagierten zunächst einige Grundschulen auf erkennbare nachmittägliche Betreuungsbedarfe einiger weniger Kinder. Mit einem relativ geringen Aufwand organisierten die Schulen für diese Schüler/innen in Eigenregie eine Mittagsverpflegung. Die nachunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote an den Grundschulen wurden seit dem kontinuierlich ausgebaut. Seit Mitte der 1980er Jahre wurden mehrere Grundschulen und weiter- führende Schulen in formal geführte Ganztagsschulen umgewandelt. Nach Einführung der Offenen Ganztagsschule im Grund- und Förderschulbereich, unterschiedli- chen Landesprogrammen zum Ausbau des Ganztags an weiterführenden Schulen sowie der Ver- kürzung des Bildungsganges Gymnasium werden heute an allen städtischen Schulen im Rahmen des Offenen / gebundenen Ganztags Förder- und Betreuungsangebote oder eine pädagogische Mittagsbetreuung einschließlich einer warmen Mittagsverpflegung angeboten. V/0657/2012 - 3 - Dabei ist anzumerken, dass der Schulträger verpflichtet ist, den Schüler/innen in den Ganztags- schulen die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Wenn Kin- der bis in den Nachmittag hinein in der Schule sind, ist das warme Mittagessen, insbesondere in den Offenen Ganztagsschulen, Bestandteil des pädagogischen Konzeptes und verpflichtend für alle Kinder. In den städtischen Schulen werden derzeit täglich insgesamt ca. 5.500 Essen ausgegeben. Damit sind die Schulen einer der größten Abnehmer einer warmen Mittagsmahlzeit in der Stadt Münster. Die Schulverwaltung als Vertragspartner der Essenlieferanten ist für die verpflichtende Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben verantwortlich. Sowohl diese Verantwortung als auch der von den Schulen im pädagogischen Konzept als ein Schwerpunkt gesehener Aspekt der gesunden Ernäh- rung, haben dazu geführt, dass der Bereich der Mittagsverpflegung von der Verwaltung verstärkt in den Blick genommen wurde. Dabei wurde auch der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster „Gutes Es- sen in der Schule - für alle“ vom 27.05.2010 (vgl. Anlage 1) mit einbezogen. Mit dem Ratsantrag wurde die Schulverwaltung beauftragt zu prüfen, ob - Kinder aus bedürftigen Haushalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel grundsätzlich von den Verpflegungskosten in städtischen Schulen freigestellt werden können, - grundlegende Qualitätsstandards für die Schulverpflegung in allen städtischen Schulen gesi- chert werden können und durch eine Zentralisierung der Ausschreibung des Schulessens ei- ne bessere Standardsicherung und ggf. auch Kosteneinsparungen möglich sind, die an die Eltern weitergegeben werden können. Bei der Gesamtbetrachtung der schulischen Mittagsverpflegung ist deutlich geworden, dass ande- re Organisationsstrukturen notwendig sind. Schulen müssen in diesem Bereich zumindest zum Teil entlastet werden, zumal das Angebot und die Organisation einer Mittagsverpflegung und die dabei einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen nur mittelbar zu den originären Aufgaben der Schulen gehört. Verwaltungsintern wurde im Jahre 2011 unter Federführung des Gesundheitsamtes eine ämter- übergreifende Projektgruppe zur Schulverpflegung eingerichtet, um die unterschiedlichen Organi- sations- und Handlungsbedarfe abzustimmen und zu optimieren. In dieser Projektgruppe sind Mit- arbeiter/innen des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Immobilienmanagement, des Veterinär- und Lebensmittelüberwachung- samtes sowie des Personal- und Organisationsamtes vertreten. Zusätzlich wurde beim Gesundheitsamt eine Stelle zunächst befristet für zwei Jahre eingerichtet, die mit zwei Dipl. Oecotrophologinnen mit jeweils halber Stelle besetzt wurde. Eine bereits beim Gesundheitsamt tätige Dipl. Oecotrophologin verstärkt den Bereich Schulverpflegung mit einem Anteil ihrer Stelle. Im Amt für Schule und Weiterbildung wurde zeitlich befristet überplanmäßig 0,7 Verwaltungsstellen zur Umsetzung der mit der Mittagsverpflegung im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufga- ben eingerichtet (0,5 Stellenanteile Hygienemaßnahmen und 0,2 Stellenanteile für die Dauer der Ausschreibungsverfahren). Zu dem Aufgabenbereich gehören u. a. die Vorbereitung und Durch- führung der Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einschl. der Erstellung der Leistungsbeschreibung, Aufbau eines Bestellsystems für Verbrauchsmaterialien, Hygienemittel und Arbeitskleidung sowie die Rekrutierung des erforderlichen Personals für die Reinigung und Umsetzung der Hygienevorgaben. V/0657/2012 - 4 - Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand 1. zur Situation in den Schulen 2. zur Ausschreibung der Mittagsverpflegung 3. zur Beachtung und Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben / Lebensmittelrecht 4. zur Qualität des Speisenangebotes / Gesunde Ernährung 5. zur Einführung eines Qualitätsmanagements sowie 6. zu den Kosten/Folgekosten und greift die Anliegen aus dem o. g. Ratsantrag auf. 1. Aktuelle Situation in den Schulen Die Organisation und Ausgabe der Mittags- und Zwischenverpflegung wird in den Offenen Ganztagsschulen derzeit überwiegend von städtischen Mitarbeiter/innen (geringfügig Be- schäftigten), in gebundenen Ganztagsschulen von städtischen Küchenkräften und externen Firmen, in den übrigen Schulen ebenfalls von externen Firmen, geringfügig Beschäftigten, Schülerfirmen oder Elterninitiativen - größtenteils ohne nachgewiesene Fachkenntnisse - übernommen. Aus den Kontrollen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes als Aufsichtsbehörde gab es Hinweise, dass in den Schulküchen Handlungsbedarf besteht, die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Schulträger wird durch die Ausgabe von warmen Mahlzeiten in den Schulen zum Le- bensmittelunternehmer und muss damit die gesetzlichen Regelungen zur Lebensmittelsi- cherheit und -hygiene beachten. Da die Stadtverwaltung bis dato nicht als Lebensmittelunternehmer fungierte, fehlte das Per- sonal mit der entsprechenden Fachkenntnis, das in Schulküchen tätige Kräfte zur Einhaltung der Hygienevorgaben und der Produkthaftung beriet als auch die verwaltungsseitigen Mitar- beiter/innen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Ämtern fachliche Informatio- nen geben konnte (z. B. zur baulichen und gerätetechnische Ausstattung, Reinigungsmittel, Arbeitskleidung, Abfallentsorgung, Reinigung der Schulküchen). Wie oben beschrieben, ist der Bereich über einen langen Zeitraum angewachsen auf mitt- lerweile rd. 5.500 Essen pro Tag, ohne dass jemals eigenes Personal oder Stellenanteile für diese umfangreiche Aufgabe bereitgestellt wurde. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich durch das Angebot einer Mittagsmahlzeit in Schulen zahlreiche dauerhafte Pflichtaufgaben für den Schulträger ergeben haben, die nicht nur den Aufbau hin zu einer guten Schulverpflegung betreffen. Dazu gehören u. a. täg- liche Wareneingangskontrolle und deren Dokumentation, tägliche Messung der Anlieferungs- und -ausgabentemperatur der einzelnen Menuek omponenten, regelmäßige Kontrolle der ge- lagerten Waren, Teilnahme und Dokumentation der jährlich zu erfolgenden Hygieneschu- lung, Einweisung neuer Mitarbeiter/innen, Dokumentation über die Einarbeitung in die Kü- chenabläufe. Diese Problemlage besteht nicht nur in Münster. Die Situation ist bundesweit gleichgeartet, wie dies auch entsprechende Berichte z. B. von der AG Schulverpflegung der Fachhoch- schule Niederrhein belegen. In den formal geführten Ganztagsschulen stellt der Schulträger für die Mittagsverpflegung Räume sowie die Sach- und Personalausstattung zur Verfügung. Die Offenen Ganztags- schulen erhalten abhängig von der Teilnehmerzahl ein Budget für den Einsatz von geringfü- gig Beschäftigten. V/0657/2012 - 5 - Aus diesem Budget ist nicht nur das pädagogische Personal sondern auch das Personal zu finanzieren, welches für die Zubereitung und Au sgabe des Mittagessens zuständig ist. Ein gesondertes Personalbudget für die Mittagsverpflegung bzw. Stellen für hauswirtschaftliche Gehilfen/Gehilfinnen sind wie in den formal geführten Ganztagsschulen nicht vorhanden. In den letzten Jahren ist die Zahl an Offenen Ganztagsplätzen enorm gestiegen. Im Schul- jahr 2009/10 nahmen rd. 2.500 Kinder an den Angeboten teil. Im Schuljahr 2012/13 werden rd. 3.525 Kinder an den Angeboten teilnehmen. Unabhängig von der Größe der Schule wird in den Offenen Ganztagsschulen zwischen 12.00 und ca. 14.00 Uhr gegessen. Dies bindet inkl. einer gewissen Vor- und Nachbereitungszeit eine große Anzahl von Stunden, die in den Offenen Ganztagsschulen derzeit zu Lasten des pädagogischen Personals geht. Hier be- steht aus Sicht der Verwaltung auf Dauer Handlungsbedarf, um die Schulen und das Perso- nal in diesem Bereich zu entlasten. Die Zahl der Essenteilnehmer einschließlich des eingesetzten städtischen Personals an den einzelnen Schulen kann der Anlage 2 entnommen werden. 2. Ausschreibung der Mittagsverpflegung Aktuell hat die überwiegende Zahl der Schulen eigenständig einen Vertrag mit ihrem Caterer abgeschlossen. Da Schulen als nicht rechtsfähige Anstalten selbst keine Verträge schließen können, muss sich die Stadt Münster als Schulträger diese Verträge zurechnen lassen. Hier besteht im Hinblick auf die Ausschreibungspflicht Handlungsbedarf. Nach den Verträgen, die die Schulen abgeschlossen haben, sind die Cateringfirmen lediglich verpflichtet, die bestellten Essen zu liefern. Die Ausgabe des Mittagsessens wird von der Schule organisiert. Für die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorgaben ist die jeweilige Schulleitung mittelbar, der Schulträger unmittelbar als sogenannter Lebensmittelunternehmer zuständig und verantwortlich. Darüber hinaus enthalten die Verträge keine verbindlichen Vorgaben zur Qualität des Speisenangebotes. Ziel ist es, die Stadt Münster und damit auch die Schulleitungen von der Organisation der Essensausgabe und der Beachtung/Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben zu befrei- en. Aus diesem Grund werden zukünftig Dienstleistungskonzessionen ausgeschrieben. Mit dieser Konzession wird privaten Unternehmern ermöglicht, den Schülerinnen und Schü- lern ein Mittagessen in der Schule anzubieten. Die Eltern sind Vertragspartner beim Kauf der jeweiligen Mahlzeit. Schüler/innen können ab Vollendung des 7. Lebensjahres ihre Mahlzei- ten selbst kaufen. Der Caterer ist berechtigt, von den Abnehmern der bestellten Waren oder Dienstleistungen Entgelte zu verlangen. Für die Vergabe der Dienstleistungskonzession ist inzwischen ein Leistungsverzeichnis erar- beitet worden, mit dem die Caterer verpflichtet werden, die Ausgabeküchen mit eigenem Personal zu bewirtschaften, die hygienerechtlichen Vorgaben sicherzustellen sowie ein Be- stell- und Bezahlsystem bereitzustellen. Ergänzend enthält das Leistungsverzeichnis ver- bindliche Vorgaben zur Qualität des Speisenangebotes orientiert an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). In einem ersten Schritt wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung zum Schuljahr 2012/13 die Mittagsverpflegung als Dienstleistungskonzession am Pascalgymnasium zunächst für die Dauer von zwei Jahren als Pilotprojekt ausgeschrieben und an einen Caterer vergeben. Zum Schuljahr 2013/14 sollen Dienstleistungskonzessionen für weitere Schulen ausgeschrieben werden. Dies kann jedoch nur nach und nach und in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulen umgesetzt werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit das Verfahren für die weiterfüh- renden Schulen auf den Grundschulbereich übertragen werden kann. V/0657/2012 - 6 - 3. Beachtung und Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben / Lebensmittelrecht Nach der (VO) EG Nr. 178/2002, der sog. EU-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht und zur Lebensmittelsicherheit, haben alle Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, verarbei- ten oder vertreiben, die Normen bezüglich der Lebensmittelsicherheit und -hygiene zu be- achten. Sie unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und müssen ein System für die Rückverfolgbarkeit einführen. Dabei ist unerheblich, ob die Unternehmen auf Gewinner- zielung ausgerichtet sind oder ob es sich um öffentliche oder private Unternehmen handelt. Weiterhin gilt gemäß (VO) EG Nr. 852/2004, der europäischen Verordnung zur Lebensmit- telhygiene, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Le- bensmittelunternehmer liegt. Der Schulträger wird durch seine Schulen, in denen Lebensmittel an Schüler/innen abgege- ben werden, zum Lebensmittelunternehmer und trägt damit die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Hygienevorgaben und der Produkthaftung. Hierzu gehören die lebensmittel- hygienerechtliche Ausstattung und Instandhaltung der Räume sowie Vorschriften zur Perso- nal- und Produkthygiene. Außerdem ist jeder Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet, Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten, die auf den HACCP Grundsätzen (Hazard Analaysis Critical Control Points) beruhen. Dabei handelt es sich um eine Gefahrenanalyse und Fest- legung von kritischen Kontrollpunkten. Die Analyse deckt spezifische Gefahren auf, legt Maßnahmen zu deren Kontrolle fest und gewährleistet so die Sicherheit der Mittagsverpfle- gung in den städtischen Schulen. Daher sind auch in der Schulverpflegung Eigenkontroll- maßnahmen wie z. B. Temperaturkontrollen bei Anlieferung und Ausgabe des Essens, Überwachung des Wareneingangs und der Lagerung der Lebensmittel, Temperaturkontrol- len der Tiefkühl- und Kühlschranktemperatur usw.) durchzuführen und entsprechend zu do- kumentieren. 3.1 Hygieneschulungen, Folgebelehrungen, Fortbildung Das Lebensmittelrecht schreibt jähr liche Hygieneschulungen und zweijährliche Folge- belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für alle im Lebensmittelbereich beschäf- tigten Personen vor. Bei allen in der Schulverpflegung tätigen Personen müssen die er- forderlichen Kenntnisse und die nötige Sensibilität für den Umgang mit Lebensmitteln vorhanden sein. Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Mittagsverpflegung in den Schulen eingestellt werden, erhalten vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektions- schutzgesetz beim städt. Gesundheitsamt. Hierzu finden regelmäßig in der Woche Be- lehrungen zu festen Terminen im Gesundheitsamt statt, an denen die Mitarbeiter/innen unangemeldet teilnehmen können. Das Schul verpflegungsteam im Gesundheitsamt wird zum Beginn des Schuljahres 2012/ 2013 die jährlich zu wiederholenden Schulun- gen für sämtliche in der Schulverpflegung tätigen Kräfte durchführen. Weiterhin werden bei Bedarf während des Schuljahres Schulungen für neue Mitarbeiter/Innen durch das Team der Schulverpflegung durchgeführt, die als wichtige und rechtlich vorgeschriebe- ne fundierte Einweisung gelten. Diese Aufgabe wird vor allem an den Schulen langfristig durch die Stadt durchzuführen sein, deren Schulverpflegung z.B. durch zu geringe Essensteilnehmerzahl oder aus personellen oder organisatorischen Gründen nicht per Dienstleistungskonzession an Caterer übertragen werden kann. Auch ist es wichtig, regelmäßige Fortbildungen in Hinblick auf die gesetzlichen Vor- schriften zur Kennzeichnung (unter Berücksichtigung von ethnischen bzw. religiösen Aspekten) durchzuführen. Zudem sind Fortbildungen hinsichtlich der o. g. ernährungs- physiologischen Gesichtspunkte geplant. V/0657/2012 - 7 - 3.2 Arbeitskleidung Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen saubere Arbeitsklei- dung tragen, damit keine nachteilige Beeinflussung der Speisen entsteht. Den geringfügig Beschäftigten wurde bisher keine Arbeitskleidung zur Verfügung ge- stellt. Zur Einhaltung der Hygienestandards ist die Stadt als Arbeitgeber in der Pflicht, für diesen Personenkreis in gleicher Weise wie für die unbefristet beschäftigten Kü- chenkräfte in den formal geführten Ganztagsschulen die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Die Reinigung der Arbeitskleidung ist von den Mitarbeiter/innen in den Schulen unter Benutzung der dort bereits vorhandenen Waschmaschinen vorzunehmen. 3.3 Reinigungs- und Hygieneartikel Für die Ausstattung der Schulen mit den für die Mittagsverpflegung erforderlichen Rei- nigungs- und Hygieneartikeln wurde inzwischen ein Bestellsystem im Amt für Schule und Weiterbildung aufgebaut. Damit können die Schulen in Eigenregie die benötigten Artikel (z. B. Einweghandschuhe, Gummihandschuhe, Reinigungsmittel) bestellen. Die Ware wird direkt den Schulen zugestellt. 3.4 Reinigung der Ausgabeküchen Die Bodenreinigung der Ausgabeküchen (nicht der Speiseräume) soll zukünftig aus der Gesamtreinigung der Schulgebäude herausgelöst werden. Damit soll eine getrennte Reinigung der Sanitär- und Küchenbereiche sicher gestellt werden. Die Reinigung des Küchenbereichs soll künftig von den Mitarbeiter/innen bzw. den Ca- terern in den Schulen übernommen werden, die mit der Mittagsverpflegung beauftragt sind. Diese Mitarbeiter/innen sind generell mit Reinigungsaufgaben (wie z. B. der Ar- beitsflächen) betraut. Diese Veränderung macht es jedoch erforderlich, den Schulen die Zeitanteile für die Reinigung der Küchenbereiche zusätzlich zur Verfügung zu stel- len. Die Finanzierung kann durch Umschichtung der entsprechenden Haushaltsmittel aus dem Budget des Amtes für Immobili enmanagements in das Budget des Personal- und Organisationsamtes sichergestellt werden. Nach jetzigem Stand wird davon aus- gegangen, dass diese Haushaltsmittel ausreichen. Eine Umsetzung wird im Schuljahr 2013/14 angestrebt. 4. Qualität des Speisenangebotes / Gesunde Ernährung Angesichts der steigenden Zahl ernährungsbedingter Erkrankungen ist es wünschenswert, die Qualität der angebotenen Speisen und Getränke zu überarbeiten, städtische Standards festzulegen und flächendeckend in die Schulverpflegung zu implementieren. Im Rahmen der Dienstleistungskonzessionen wird entsprechend ein besonderes Augenmerk auf die gesunde Ernährung gelegt. Hier sind im Leistungsverzeichnis in Zusammenarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung mit den Oecotrophologinnen des Gesundheitsamtes Vorgaben zum Speisenangebot gemacht worden, die sich am Qualitätsstandard der Deut- schen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren und städtische Besonderheiten, wie den „VEGGIE-TAG“ berücksichtigen. Darüber hinaus soll ein Teil der Produkte aus regionalem und/oder ökologischem Anbau (mind. 10 %) sta mmen, die Auswahl soll saisongemäß erfol- gen. Mit dem der Dienstleistungskonzession zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis werden nun erstmalig konkrete Vorgaben zur Qualität des Speisenangebotes vertraglich festgehal- ten. V/0657/2012 - 8 - Das Team der Schulverpflegung hat damit die Möglichkeit, deren Einhaltung vor Ort zu überprüfen und kann vom Caterer bei Beschwerden oder Verstößen Korrekturmaßnahmen verlangen. Im Rahmen einer Kunden-Lieferantenbeziehung sollen außerdem regelmäßige Lieferantenbewertungen der Caterer durchgeführt werden. Sollten wiederholt oder dauerhaft die Vorgaben seitens des Caterers nicht eingehalten werden, kann von einem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Dem Anliegen des SPD-Antrags auf die Sicherung grundlegender Qualitätsstandards für die Schulverpflegung in allen städtischen Schulen wird hiermit entsprochen. 5. Einführung eines Qualitätsmanagements Wie bereits berichtet, wurde beim Gesundheitsamt für zwei Jahre befristet eine Stelle mit zwei Dipl. Oecotrophologinnen besetzt, zu deren Aufgaben u. a. auch die Beratung zur Ver- pflegung von Kindern zunächst in Schulen, später auch in Kindertageseinrichtungen gehört. Hierzu zählen die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben und die Hinwirkung auf ein gesundes Verpflegungsangebot. Zur Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfes wurde zunächst eine Bestandsaufnahme aller Schulküchen im Rahmen von Schulbesuchen durchgeführt. Hierbei wurden die bauli- chen und technischen Ausstattungen der Küchen, das Personal, das Verpflegungssystem und der Caterer dokumentiert und Handlungsbedarfe aus lebensmittelhygienischer Sicht er- mittelt. Die Bestandsaufnahme der Oecotrophologinnen wurde vom Veterinär- und Lebens- mittelüberwachungsamt und vom Amt für Schule und Weiterbildung begleitet. 5.1 Erstellung eines Qualitäts- und Hygieneleitfadens Von der Projektgruppe Schulverpflegung wird zurzeit ein Qualitäts- und Hygieneleitfa- den erstellt. Hier werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften speziell für die städtischen Schulen in Münster und ausgerichtet auf das jeweilige Verpflegungssystem der Schu- len konkrete Handlungsvorgaben für die Mittagsverpflegung aufgezeigt, die wiederum mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und den zuständigen Ämtern als Träger oder Beteiligter in anderer Form abgestimmt werden. Themen und Inhalte des Leitfadens sind: • rechtliche Grundlagen und Bedingungen • Personal und Personalhygiene (Arbeitskleidung, Krankheitsfall, Infektionsschutz, Einweisung, Schulung) • Verarbeitungs- und Produktionshygiene (Umgang mit Speisen, Wareneingang, Lagerung, Ausgabe, Temperaturen, Warenkunde, Hygiene) • Eigenkontrollmaßnahmen, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation • Reinigung und Abfallentsorgung • Schädlingsbekämpfung • Havarieplan, Krisenmanagement Mit diesem Qualitäts- und Hygieneleitfaden wird sichergestellt, dass umfassende In- formationen in den Schulen vorliegen und vom Personal jederzeit nachgeschlagen werden können. V/0657/2012 - 9 - Durch die festgestellte rechtliche und fachliche Dringlichkeit wird zunächst der Bereich der Lebensmittelhygiene erarbeitet. Später sollen Leitlinien und Vorgaben zur ernäh- rungsphysiologischen Qualität der Schulverpflegung den Leitfaden ergänzen. Nach Fertigstellung wird es in den Schulküchen eine Einweisung in die Anwendung des Ord- ners geben. Da es lebensmittelrechtliche Vorgaben gibt, für deren einheitliche Umsetzung zunächst organisatorische Voraussetzungen geschaffen und teilweise auch finanzielle Mittel be- reit gestellt werden müssen, ist die Klärung dieser Punkte abzuwarten. 5.2 Küchenkräfte Bis zur Vergabe der Dienstleistungskonzessionen bleibt der Schulträger in vollem Um- fang für die Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen verantwortlich. Da diese Aufgabe weder von der Verwaltung noch von den Schulen selbst wahrgenommen wer- den kann, wird angeregt, für jede Schule Küchenkräfte im Rahmen eines geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisses zu benennen, die vom Gesundheitsamt für diese Aufgaben entsprechend qualifiziert werden. Zu den hygienerechtlichen Aufgaben der Küchenkräfte gehören u. a. die Durchführung der notwendigen Eigenkontrollen (Temperaturkontrollen bei Anlieferung und Ausgabe des Mittagessens und deren Dokumentation, Überwachung des Wareneingang und der Lagerung der Lebensmittel, Temperaturkontrollen der Tiefkühl- und Kühlschranktempe- ratur einschließlich Dokumentation, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Reinigung der Schulküche etc.) und Beachtung der Durchführung einer guten Hygienepraxis in der Schulküche. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben im Rahmen eines geringfügigen Beschäfti- gungsverhältnisses werden pro Schule und Woche insgesamt 2,5 Stunden benötigt. Die erforderlichen Gelder müssen den Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt wer- den, da es sich um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers handelt. 5.3 Weitere Aktivitäten zum Qualitätsmanagement In Kooperation mit der Fachhochschule Münster, Fachbereich Oecotrophologie und der Schulvernetzungsstelle NRW wurden zwei Workshops für die Mitarbeiter/innen im Be- reich der Schulverpflegung durchgeführt. Weitere Workshops dieser Art sind geplant. Die Projektgruppe Schulverpflegung steht außerdem den Fachämtern und den Schulen bei weiteren Planungen zum Um- oder Ausbau von Schulküchen beratend zur Seite. Mit der Vergabe der Dienstleistungskonzession wurden erstmalig konkrete Vorgaben zur ernährungsphysiologischen Qualität gemacht, die im nächsten Schuljahr durch das Team der Schulverpflegung überprüft werden. Bei den Begehungen der Schulküchen konnte weiterhin festgestellt werden, dass es im Bereich der weiterführenden Schulen teilweise gut ausgestattete Küchen gibt, die von der Zahl der Essensteilnehmer her jedoch nicht ausgelastet sind. Hier sollen Aktivitäten ergriffen werden, um die Akzeptanz bei den Schüler/Innen zu erhöhen. Grundsätzlich ist es das gemeinsame Ziel, eine flächendeckende Zufriedenheit bei allen Beteiligten und eine gute, ausgewogene und angenommene Schulverpflegung der Schüler/innen in den Schulen der Stadt Münster zu erreichen. V/0657/2012 - 10 - 6. Kosten/ Folgekosten Durch die vorgenannten Maßnahmen entstehen folgende Kosten für folgende Bereiche: 6.1 Arbeitskleidung Die Anschaffung der Erstausstattung der Arbeitskleidung ist direkt zum Schuljahr 2012/13 für die städtischen Schulen umgesetzt worden. Für die Beschaffung und Bereitstellung der Arbeitskleidung( zwei Garnituren pro Per- son) werden zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 23.000 €. pro Haushaltsjahr benötigt. 6.2. Reinigungs- und Hygieneartikel Für die laufende Beschaffung der notwendigen Reinigungs- und Hygieneartikel (s. Ziff. 3.3) entstehen jährliche Kosten in Höhe von rd. 17.000 €. 6.3. Zusätzliche Küchenkräfte zur Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen Für die Einstellung von Küchenkräfen an den Schulen (s. Ziff. 5.2) werden Haushalts- mittel von jährlich insgesamt rd. 80.000 € (10.000 € weiterführende Schulen, zuständig Amt 40, 70.000 € OGS-Schulen, zuständig Amt 51) benötigt. Durch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an Catererfirmen werden sich diese Kosten sukzessive verringern. 6.4. Grundsätzliche Befreiung von den Kosten für das Mittagessen Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob Kinder aus bedürftigen Haushalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel grundsätzlich von den Verpflegungskosten in städtischen Schulen freigestellt werden können. Bereits jetzt ist eine Bezuschussung bzw. eine komplette Befreiung von den Kosten des Mittagessens in den städtischen Schulen möglich. Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen Antrag auf Bezu- schussung zu den Verpflegungskosten zu stellen. Ergänzend dazu haben die Schulleitungen / Lehrkräfte die Möglichkeit, in eigener Ent- scheidung ohne Antragspflicht über ein im Amt für Schule und Weiterbildung eingerich- tetes Sozialbudget (zurzeit 35.000 €) Schülerinnen und Schüler auch von der verblei- benden Eigenbeteiligung in Höhe von 1,00 € täglich zu befreien. Im Schuljahr 2010/11 wurden von den Schulen für diesen Zweck rd. 38.000 € ausge- geben. 7. Anliegen des Ratsantrages der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Mit der Umsetzung der zukünftigen Ausschreibung der Mittagsverpflegung im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen mit der dazu gehörenden Leistungsbeschreibung werden für alle Schulen gültige Standards zur Qualität des Speisenangebotes gemacht, ein Buchungs- und Abrechnungsverfahren sowie eine Personalbereitstellung vorgegeben. Die Anliegen des SPD-Antrages werden damit aufgegriffen. V/0657/2012 - 11 - V/0657/2012 8. Weiteres Verfahren Über den aktuellen Stand der Organisation der Mittagsverpflegung in Schulen sowie der Umsetzung der Hygienevorgaben wird dem Rat und den beteiligten Ausschüssen nach der Sommerpause 2013 berichtet. Auf der Basis dieses Berichtes ist eine Entscheidung über die weitere Bereitstellung der zunächst bis Ende 2013 befristet bereit gestellten zwei 0,5 Stellen Dipl. Oecotrophologinnen im Gesundheitsamt und der ebenfalls bis Ende 2013 für die Um- setzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen befristet bereit gestellten 0,5 Verwaltungs- stelle im Amt für Schule und Weiterbildung zu treffen. Im Zusammenhang mit der befristeten Einrichtung dieser Stellen hatte der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung den Beschluss gefasst, über die weitere Bereitstellung dieser Stellen auf der Basis eines Evaluationsberichtes zu entscheiden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: 1. Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0054/2010 vom 27.05.2010 „Gutes Essen in der Schu- le - für alle“ 2. Zahl der Essensteilnehmer einschließlich des eingesetzten städtischen Personals an den einzelnen Schulen Amt für Schule und Weiterbildung Rike Plagge 40.22.0006üp 30.08.2012 Tel.: 4017 plagge@stadt-muenster.de Anlage 2 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Gymnasien städt. städtisch. 1. A.-v.-D.-Hülshoff-Gymnasium - - - x 50 2. F.-v.-Stein-Gymnasium 1 - 2 - 150 3. Geschw.-Scholl-Gym. - - - x 150 4. Gym. Paulinum - - - x 40 5. I.-Kant-Gym. Hiltrup - - - x 75 6. J.-C.-Schlaun-Gym. - - - x 25 7. Pascal-Gymnasium - - - x 140 8. Ratsgymnasium - - 3 - 180 9. Schillergym. - - - x 30 10. W.-Hittorf-Gym. - - - x 75 11. Gymnasium Wolbeck - - - x 30 1 0 5 9 945 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Realschulen städt. städtisch. 1. E.-Klausener-Schule - - 8 - 40 2. F.-v.-Gallitzin-Schule - - - x 25 3. Geschw.-Scholl-Realschule - - - x siehe Geschw.-Scholl-Gymn. 4. J.-G.-Realschule Hiltrup - - - x siehe Imanuel-Kant-Gymn. 5. K.-Wagenfeld-Schule - - - x 15 6. P.-Gerhardt-Realschule 1 - - - 140 7. Realschule im Kreuzviertel - - 3 - 30 8. Realschule Roxel - - - x siehe Droste-Hauptschule 9. Realschule Wolbeck - - - x 30 1 0 11 6 280 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Hauptschulen städt. städtisch. 1. Droste-Hauptschule Roxel - - - x 190 2. Fürstenbergschule - - - x 12 3. Geistschule - - 1 - 70 4. Hauptschule Coerde 1 - 1 - 75 5. Hauptschule Hiltrup - - 1 - 30 6. Hauptschule Wolbeck - - - x siehe Realschule Wolbeck 7. Waldschule Kinderhaus 1 - 2 - 24 2 0 5 3 401 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Förderschulen städt. städtisch. 1. Augustin-Wibbelt-Schule - - - x siehe Droste-Hauptschule 2. Uppenbergschule 1 - - - 100 3. R.-v.-Weizäcker - 2 - - 10 1 2 0 0 110 Beschäftigte geringfügig Beschäftigte geringfügig Personalressourcen und Essensausgaben der städt. Schulen auf Basis des Schuljahres 2011/2012 geringfügig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Amt für Schule und Weiterbildung Rike Plagge 40.22.0006üp 30.08.2012 Tel.: 4017 plagge@stadt-muenster.de hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Berufskollegs städt. städtisch. 1. Anne-Frank-Berufskolleg - - - Eigenvers. 200 2. H.-Böckler-Berufskolleg - - - x 50 0 0 0 1 250 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Grundschulen städt. städtisch. 1. Grundschule Berg Fidel 1 4 - - 100 2. Kinderhaus West 1 1 - - 150 3. Wartburgschule 1 - - - 430 3 5 0 0 680 Gesamt: 8 7 21 19 2666 Anzahl Grundschulen Küchen- Essen/tägl. ² kräfte ¹ 1. Aegidii-Ludgeri-Schule 2 84 2. Annetteschule Angelmodde 2 33 3. Anntteschule Nienberge 2 55 4. Astrid Lindgren-Schule 2 28 5. Bodelschwinghschule 2 137 6. Clemensschule Hiltrup 2 54 7. Davertschule Amelsbüren 2 51 8. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2 76 9. Dreifaltigkeitsschule Träger stellt Personal 119 10. Eichendorffschule Angelmodde 2 148 11. Gottfried.-v.-Cappenberg-Sch. 2 76 12. Grundschule am Kinderbach 2 71 13. Grundschule Sprakel 1 29 14. Hermannschule 3 79 15. Idaschule 3 88 16. Johannisschule 2 97 17. Kardinal-v.-Galen-Schule 2 85 18. Kreuzschule 3 118 19. Ludgerusschule Albachten 3 81 20. Ludgerusschule Hiltrup 2 134 21. Margaretenschule 2 68 22. Marienschule Hiltrup 3 38 23. Marienschule Roxel 2 117 24. Martinischule 3 82 25. Martin-Luther-Schule 2 114 26. Mauritzschule 1 74 27. Matthias-Claudius-Schule 2 150 28. Matthias-Claudius-Sch. Handorf 1 50 29. Melanchthonschule 2 83 davon 57 Essen in der Schule 30. Michaelschule 2 122 31. Mosaik-Schule 2 62 32. Nikolaischule Wolbeck 2 110 33. Norbertschule 2 115 34. Overbergschule 2 85 35. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 3 84 36. Paul-Schneider-Schule 3 122 geringfügig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Bemerkung Amt für Schule und Weiterbildung Rike Plagge 40.22.0006üp 30.08.2012 Tel.: 4017 plagge@stadt-muenster.de 37. Pestalozzischule 2 29 38. Peter-Wust-Schule/ GS Loev. Träger stellt Personal 78 39. Pleisterschule Träger stellt Personal 28 40. Pötterhoekschule 1 77 41. Theresienschule 2 64 42. Thomas-Morus-Schule 3 108 Gesamt 83 3.503 Anzahl Anzahl Bemerkung Förderschulen Küchen- Essen/tägl. ² kräfte ¹ 1. Albert-Schweitzer-Schule Träger stellt Personal 40 2. Erich Kästner-Schule 1 31 3. Johannesschule Hiltrup 1 14 Gesamt 2 85 je nach Konzeption der Schule - mit unterschiedlichen Stunden in der Küche tätig sind. Teilweise übernehmen auch päd. Mitarbeiter/innen Küchentätigkeiten - auch dies ist abhängig von der jeweiligen Konzeption der Schule. Um nähere Angaben geben zu können müssten Abfragen bei den einzelnen Schulen getätigt werden. ² Stand 01.08.12; In der OGS nehmen alle Kinder verpflichtend am Essen teil. Die Anzahl der Essen entspricht daher auch der Anzahl der Teilnehmer. ¹ Hier handelt es sich um Mitarbeiter/innen (geringfügig Beschäftigte), die -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37