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V/0134/2010

Geänderte Finanzierung der Sporthalle Pascal-Gymnasium - Anbau

Vorlagen 03.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 12.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0134/2010/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

6717 Zeichen

V/0134/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geänderte Finanzierung der Sporthalle Pascal-Gymnasium - Anbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2010 Sportausschuss Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die bisher vorgesehenen Flächen für 
diese Maßnahme, so wie mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, eingehalten werden und 
die Gesamtkosten aufgrund von Einsparungen im Ausstattungsbereich um 30.000.€ redu-
ziert werden können auf 1.093.810 €. 
 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW nicht alle 
darin enthaltenen Kosten förderfähig sind und sich der städtische Anteil an diesen Kosten 
um 262.670 € erhöht. 
 
 
3. Der Rat beschließt, dass der zusätzlich zur bisherigen Veranschlagung notwendige städti-
sche Anteil zur Realisierung des Anbaues an der Sporthalle des Pascal-Gymnasiums in 
Höhe von  262.670 € zusätzlich kommunal getragen wird.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0134/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schirwitz 
Ruf: 
492 52 00 
E-Mail: 
Schirwitz@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0134/2010 
II. Finanzierung: 
 
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2010 wie folgt bereitgestellt bzw. veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan - Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
0801 
 
Sportent
wicklung, Sportanlagen und 
-stätten 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen  
Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym-
nasium 
Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 
Finanzposition 1) 7820000   
 
2009 
 
 
2010 
 
 
2010 
 
108.370 
 
228.770 
 
756.670 
 
Rechnungs-
ergebnis 
 
Ermächtigungs-
übertragung 
 
Ansatz 
Insgesamt: 1.093.810  
 
Teilfinanzplan - Einzahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
0801 
 
Sportent
wicklung, Sportanlagen und 
-stätten 
Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym-
nasium 
Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 
Finanzposition 1) 680100  
 
2010 
 
 
494.000 
  
 
45,16  % der 
Gesamtkosten Insgesamt: 494.000  
 
Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2010. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, dass ein Anbau an die Sporthalle am Pascal-
Gymnasium im Rahmen der NRW-Sportschulentwicklung errichtet werden soll. Dem Entwurf liegt 
folgendes Raumprogramm zugrunde:  
Kraftraum, Foyer, Behinderten-/Sanitärbereich, Gy mnastikraum, Physiotherapieraum, Büroraum, 
Seminarraum und Außengeräteraum.  
Diese Konfiguration ist in Abstimmung mit der Schule und unter Vorinformation auch des beteilig-
ten Ministeriums im Grundsatz abgestimmt worden.  
Mit dem Baubeschluss für den Anbau an die Sporthalle des Pascal-Gymnasiums (V/0237/2009) 
wurden städtische Mittel in Höhe von 337.140 € beschlossen. Dies entspricht 30 % der geschätz-
ten Baukosten von 1.123.810 €. Für 70 %, also 786.670 € der Baukosten wurden Landesmittel 
beantragt.

- 3 - 
V/0134/2010 
Im Zuge der Antragsprüfung durch die Landesbehörden stellte sich heraus, dass nicht alle Be-
standteile im Rahmen der Leistungssportförderung vollständig förderfähig sind. Dazu gehören ins-
besondere das Foyer und der Außengeräteraum. Der Kraftraum, Gymnastikraum, Seminarraum 
wurden nur mit geringerer Raumgröße als vorgesehen in die Förderung einbezogen. Die Ausstat-
tung wurde pauschal bewertet.  
Das Raumkonzept war Bestandteil der Bewerbungssch rift der Schule. Die jeweiligen Raumgrößen 
sind mit der Schule im Rahmen der Planung ausgiebig erörtert worden. Dabei konnte die Schule 
den pädagogischen Bedarf jeweils überzeugend nachweisen, sodass eine Reduzierung des 
Raumbedarfs nun nicht vorgeschlagen werden kann, ohne das pädagogischer Konzept einzu-
schränken.  
 
Die Verwaltung hat daraufhin mit dem Innenministerium darüber verhandelt, weitere Kosten in den 
förderfähigen Bereich zu bekommen. Das ist in Teilbereichen wie der Anerkennung des Raumpro-
gramms, der Ausweitung der Flächenbegrenzung und einer Erhöhung der Bezuschussung von 70 
% auf 80 % auch gelungen. Gleichwohl wird im Ergebnis die ursprünglich angesetzte Förderhöhe 
nicht erreicht.  
Aufgrund dieser Fakten ist davon auszugehen, dass die Landesförderung insgesamt eine Summe 
von 494.000 € ausmacht und eine Differenz zur ursprünglich beantragten Summe von 786.670 € in 
Höhe von 292.670 € besteht .Abzüglich der oben vorgeschlagenen  Einsparung im Ausstattungs-
bereich in Höhe von 30.000 €  bedeutet das,  dass der Eigenanteil der Stadt Münster bezogen auf 
die vorliegende Planung sich um 262.670 € erhöht.  
Die im Beschlusspunkt 1 genannte Kostenreduzierung um 30.000 € im Ausstattungsbereich ist mit 
der Schule besprochen und wird von dort mitgetragen. 
 
Um den Zuschussantrag bescheiden zu können, benötigt das Land NRW die Bestätigung der 
Stadt, dass der ungedeckte Finanzierungsanteil in Höhe von 262.670 € durch die Stadt Münster 
getragen wird.  
 
Im Rahmen der Prüfung des Förderantrages wurde vom Ministerium die Vorlage des Baube-
schlusses und der Baugenehmigung verlangt. Voraussetzung einer Baugenehmigung ist die Vor-
lage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Nachweisen: Tragwerk, Lüftung, 
Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz. Für die Erstellung der Nachweise wurden außer-
dem ein Bodengutachten erstellt und umfangreiche Untersuchungen im Bereich der vorhandenen 
Fundamente der Sporthalle vorgenommen, da diese starke Risse aufweist, die auf unzureichende 
Gründung hinweisen. Außerdem ergab die routinemäßige Beteiligung des Kampfmittelräumdiens-
tes einen Verdachtsfall für einen Blindgänger, der umfangreiche Sondierungen auf dem Grund-
stück vor allem aber in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Fundamenten der Sporthalle nötig 
machten.   
Zur Erstellung eines förderfähigen Antrages beim Land sind für Planungskosten und vorbereiten-
de Arbeiten zur Herrichtung des Grundstücks bisher Zahlungen in Höhe von 132.175 € notwendig 
geworden.  
 
Entsprechend des Schulkonferenzbeschlusses des Pascal-Gymnasiums zur Bewerbung als 
NRW-Sportschule geht die Schule davon aus, dass alle vereinbarten Bauvorhaben auch tatsäch-
lich realisiert werden. Sie sind für das zukunftsweisende pädagogische Gesamtkonzept der NRW-
Sportschule eine notwendige Rahmenbedingung und Grundvoraussetzung für die Zustimmung. 
 
I. V. 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Ergänzungsvorlage V/0134/2010/1

7616 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0134/2010/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Schirwitz 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geänderte Finanzierung der Sporthalle Pascal-Gymnasium - Anbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2010 Sportausschuss Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die bisher vorgesehenen Flächen für 
diese Maßnahme, so wie mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, eingehalten werden und 
die Gesamtkosten aufgrund von Einsparungen im Ausstattungsbereich um 30.000 € redu-
ziert werden können auf 1.093.810 €. 
 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW nicht alle 
darin enthaltenen Kosten förderfähig sind und ein offener Betrag von maximal 262.670 € 
verbleibt. 
 
 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich dieser Betrag voraussicht-
lich noch um bis zu 63.000 € reduzieren kann. 
 
 
4. Der Rat beschließt, dass der zusätzlich zur bisherigen Veranschlagung notwendige städti-
sche Anteil zur Realisierung des Anbaues an der  Sporthalle des Pascal-Gymnasiums bis 
zur maximalen Höhe von  262.670 € zusätzlich kommunal getragen wird.  
 
 
 
 
 
 
 
492 52 00 
 
E-Mail: 
Schirwitz@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.03.2010 
V/0134/2010/1

- 2 - 
II. Finanzierung: 
 
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2010 wie folgt bereitgestellt bzw. veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan - Auszahlungen 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
0801 
 
Sportentwicklung, Sportanlagen und 
-stätten 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen  
Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym-
nasium 
Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 
Finanzposition 1) 7820000   
 
2009 
 
 
2010 
 
 
2010 
 
108.370 
 
228.770 
 
756.670 
 
Rechnungs-
ergebnis 
 
Ermächtigungs-
übertragung 
 
Ansatz 
Insgesamt: 1.093.810  
 
Teilfinanzplan - Einzahlungen 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
0801 
 
Sportentwicklung, Sportanlagen und 
-stätten 
Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym-
nasium 
Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 
Finanzposition 1) 680100  
 
2010 
 
 
494.000 
  
 
45,16  % der 
Gesamtkosten 
Insgesamt: 494.000  
 
Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2010. 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, dass ein Anbau an die Sporthalle am Pascal-
Gymnasium im Rahmen der NRW-Sportschulentwicklung errichtet werden soll. Dem Entwurf liegt 
folgendes Raumprogramm zugrunde:  
Kraftraum, Foyer, Behinderten-/Sanitärbereich, Gy mnastikraum, Physiotherapieraum, Büroraum, 
Seminarraum und Außengeräteraum.  
Diese Konfiguration ist in Abstimmung mit der Schule und unter Vorinformation auch des beteilig-
ten Ministeriums im Grundsatz abgestimmt worden.  
Mit dem Baubeschluss für den Anbau an die Sporthalle des Pascal-Gymnasiums (V/0237/2009) 
wurden städtische Mittel in Höhe von 337.140 € beschlossen. Dies entspricht 30 % der geschätz-
ten Baukosten von 1.123.810 €. Für 70 %, also 786.670 € der Baukosten wurden Landesmittel 
beantragt. 
Im Zuge der Antragsprüfung durch die Landesbehörden stellte sich heraus, dass nicht alle Be-
standteile im Rahmen der Leistungssportförderung vollständig förderfähig sind. Dazu gehören ins-
besondere das Foyer und der Außengeräteraum. Das Foyer schützt bei Veranstaltungen den 
Hallenboden und stellt eine  Garderobenfunktion zur Verfügung. Der Außengeräteraum un-
terstützt die multifunktionale Nutzung der Räume mit jeweils differierender Geräteausstat-
V/0134/2010/1

- 3 - 
V/0134/2010/1 
tung. Der Kraftraum, Gymnastikraum, Seminarraum  wurden nur mit geringerer Raumgröße als 
vorgesehen in die Förderung einbezogen. Die Ausstattung wurde pauschal bewertet.  
Das Raumkonzept war allerdings Bestandteil der Bewerbungsschrift der Schule und wurde dort 
in seiner Bedeutung für den reibungslosen Unterrichtsbetrieb sachlich begründet. Die jewei-
ligen Raumgrößen sind im Rahmen der Umsetzungsplanung  nochmals mit der Schule ausgie-
big erörtert worden. Dabei konnte die Schule den pädagogischen Bedarf jeweils überzeugend 
nachweisen, sodass eine Reduzierung des Raumbedarfs nun nicht vorgeschlagen werden kann, 
ohne das pädagogische Konzept, d. h. die Funktionalität des Schulbetriebs  einzuschränken.  
Es ist zudem damit zu rechnen, dass im Falle einer Umplanung die schon angefallenen Pla-
nungskosten in Höhe von etwa 100.000 € nicht für das Projekt genutzt werden können. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin mit dem Innenministerium darüber verhandelt, weitere Kosten in den 
förderfähigen Bereich zu bekommen. Das ist in Teilbereichen wie der Anerkennung des Raumpro-
gramms, der Ausweitung der Flächenbegrenzung und einer Erhöhung der Bezuschussung von 70 
% auf 80 % auch gelungen. Gleichwohl wird im Ergebnis die ursprünglich angesetzte Förderhöhe 
nicht erreicht.  
Aufgrund dieser Fakten ist davon auszugehen, dass die Landesförderung insgesamt eine Summe 
von 494.000 € ausmacht und eine Differenz zur ursprünglich beantragten Summe von 786.670 € in 
Höhe von 292.670 € besteht .Abzüglich der oben vorgeschlagenen  Einsparung im Ausstattungs-
bereich in Höhe von 30.000 €  bedeutet das,  dass der Eigenanteil der Stadt Münster bezogen auf 
die vorliegende Planung sich um 262.670 € erhöht.  
 
Die im Beschlusspunkt 1 genannte Kostenreduzierung um 30.000 € im Ausstattungsbereich ist mit 
der Schule besprochen und wird von dort mitgetragen. 
 
Um den Zuschussantrag bescheiden zu können, benötigt das Land NRW die Bestätigung der 
Stadt, dass der ungedeckte Finanzierungsanteil in Höhe von 262.670 € durch die Stadt Münster 
getragen wird.  
Letzte Gespräche mit dem Land haben die Möglichkeit eröffnet, dass vom Land weitere 
63.000 € bereit gestellt  werden können. Dazu liegen aber noch keine rechtsverbindlichen 
Zusagen vor. 
 
Im Rahmen der Prüfung des Förderantrages wurde vom Ministerium die Vorlage des Baube-
schlusses und der Baugenehmigung verlangt. Voraussetzung einer Baugenehmigung ist die Vor-
lage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Nachweisen: Tragwerk, Lüftung, 
Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz. Für die Erstellung der Nachweise wurden außer-
dem ein Bodengutachten erstellt und umfangreiche Untersuchungen im Bereich der vorhandenen 
Fundamente der Sporthalle vorgenommen, da diese starke Risse aufweist, die auf unzureichende 
Gründung hinweisen. Außerdem ergab die routinemäßige Beteiligung des Kampfmittelräumdiens-
tes einen Verdachtsfall für einen Blindgänger, der umfangreiche Sondierungen auf dem Grund-
stück vor allem aber in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Fundamenten der Sporthalle nötig 
machten.   
Zur Erstellung eines förderfähigen Antrages beim Land sind für Planungskosten und vorbereiten-
de Arbeiten zur Herrichtung des Grundstücks bisher Zahlungen in Höhe von 132.175 € notwendig 
geworden.  
 
Entsprechend des Schulkonferenzbeschlusses des Pascal-Gymnasiums zur Bewerbung als 
NRW-Sportschule geht die Schule davon aus, dass alle vereinbarten Bauvorhaben auch tatsäch-
lich realisiert werden. Sie sind für das zukunftsweisende pädagogische Gesamtkonzept der NRW-
Sportschule eine notwendige Rahmenbedingung und Grundvoraussetzung für die Zustimmung. 
 
I. V. 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

25.02.2010 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 6.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.03.2010 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0134/2010
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37