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V/1066/2019

Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld

Vorlagen 04.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 14

Beschlussvorlage

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Anlage1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3756 Zeichen

V/1066/2019 
V/1066/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten 
zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld vom 05.08.2005/19.08.2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der 
Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld vom 05.08.2005/19.08.2005 wird mit Ablauf des 31.12.2019 
aufgehoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Aufhebung der o. a. Vereinbarung entfällt ab 2020 die Verpflichtung des Kreises Coesfeld 
zur Zahlung des vereinbarten Betrages von 70.000,00 € an die Stadt Münster für die Gestellung von 
Notärztinnen und Notärzten in der nordöstlichen Randlage des Kreises Coesfeld. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst    
Zeile 06 Kostenerstattungen und  
-umlagen 
2020 -70.000,00  
 
Die dargestellte Ertragsminderung wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2020 ff. berücksichtigt. 
 
Feuerwehr 
 
07.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Drewes 
Telefon: 492-8110 
DrewesG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1066/2019 
 
Begründung: 
 
Die o. a. öffentlich -rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld zur 
zeitlich begrenzten notärztlichen Versorgung der nordöstlichen Randlage des Kreises Coesfeld durch 
den Rettungsdienst der Stadt Münster wurde am 05.08.2005/1 9.08.2005 geschlossen. Die Veröffent-
lichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster erfolgte am 16.09.2005 (Amtsblatt Nr. 37). 
 
Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Münster zur notärztlichen Versorgung in einem festge-
legten Gebiet in Havixbeck, Senden-Bösensell und in der Bauerschaft Temming der Stadt Billerbeck. 
Im Gegenzug zahlt der Kreis Coesfeld einen jährlichen Betrag von 70.000,00 € an die Stadt Münster.  
 
Nach der Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Kreises Coesf eld wurde der 
bisher werktags von 08:00 - 17:00 Uhr besetzte Notarztstandort Nottuln zum 01.07.2019 auf eine 
Vorhaltung rund um die Uhr (24 Std./7 Tage) ausgeweitet. Der Kreis Coesfeld geht davon aus, dass 
damit eine flächendeckende notärztliche Versorgung  des Kreisgebietes sichergestellt ist. Hiervon 
unberührt bleibt die Nachbarschaftshilfe gem. § 8 Abs. 2 RettG NRW.  
 
Die Grundlage für die öffentlich -rechtliche Vereinbarung ist damit entfallen und durch die geänderten 
Verhältnisse besteht zwischen den Ver tragsparteien Einvernehmen, dass diese Vereinbarung  zum 
31.12.2019 aufgehoben werden soll.  
 
Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 18.10.2019 mitgeteilt, dass eine entsprechende Sitzung s-
vorlage für den Kreistag vorbereitet wird; die Beschlussfassung is t für den 11.12.2019 vorgesehen. 
Danach geht der Stadt Münster eine unterschriftsreife Ausfertigung der Aufhebungsvereinbarung zu. 
Der Entwurf dieser Aufhebungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. 
 
Um die fristgerechte Aufhebung der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung mit Ablauf des 31.12.2019 
vornehmen zu können, ist es erforderlich, die Beschlussfassung des Rates der Stadt Münster zeitlich 
parallel mit dem Kreis Coesfeld herbeizuführen. 
 
Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Münster ergibt sich aus § 41  GO NRW in Verbindung mit der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Entwurf der Aufhebungsvereinbarung des Kreises Coesfeld

Anlage1

1995 Zeichen

Aufhebungsv ertra g  
über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten 
 
 
 
zwischen 
 
der Stadt Münster, Klemensstraße 10, 48127 Münster 
vertreten durch den Oberbürgermeister, 
-nachfolgend „Stadt“ genannt- 
 
und 
 
dem Kreis Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld 
vertreten durch den Landrat, 
-nachfolgend „Kreis“ genannt- 
 
 
 
 
Präambel 
 
Aufgrund einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung vom  05.08.2005 / 19.08.2005  
wurde die nordöstliche Randlage des Kreises in den Gemeinden Billerbeck, Havi x-
beck und Senden notärztlich durch den Rettungsdienst der Stadt Münster versorgt.  
 
Zwischenzeitlich konnte mit den Christophorus -Kliniken Coesfeld vereinbart werden, 
dass die Vorhaltezeiten des NEF Nottuln ab dem 01.07.2019 auf 24 Stunden an 365 
Tagen ausgeweitet werden.  
 
Da somit nunmehr eine flächendeckende notärztliche Versorgung des Kreisgebietes 
sichergestellt ist, ist ein weiteres Festhalten an der öffentlich -rechtlichen Vereinb a-
rung über den 30.06.2019 hinaus nicht erforderlich.  
  
Hiervon unberührt bleibt die Nachbarschaftshilfe nach § 8 Abs. 2 RettG NRW. 
 
 
§ 1 
 
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen und Notärz-
ten vom 05.08.2005 / 19.08.2005 wird im beiderseitigen Einvernehmen mit Ablauf 
des 31.12.2019 aufgehoben.

§ 2 
 
Für die vom 01.01.  bis zum 3 1.12.2019 geleisteten Notarzteinsätze zahlt der Kreis 
auf der Basis der Vergütungsregelung aus dem Vertrag 2005 pro Halbjahr 35.000 €.  
Die in der Zeit vom 01.07. – 31.12.2019 von der Stadt im Kreis gefahrenen Notar z-
teinsätze rechnet die Stadt direkt mit den Krankenkassen ab. Dieser Betrag wird auf 
die Vergütung in Höhe von 35.000 € für das zweite Halbjahr in voller Höhe ang e-
rechnet.  
 
 
 
 
Coesfeld, den _XX.12.2019____  Münster, den __XX.12.2019______ 
Kreis Coesfeld     Stadt Münster 
     
       
 
 
_________________________   ____________________________ 
Dr. Schulze Pellengahr      Lewe  
Landrat     Oberbürgermeister

Anlage A

1135 Zeichen

Anlage A zur V/1066/2019 
Kurzüberblick 
Aufhebung der Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der Stadt 
Münster und dem Kreis Coesfeld vom 05.08.2005/19.08.2005 mit Ablauf des 31.12.2019. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Zustimmung zur Aufhebung der o. a. Vereinbarung endet die Verpflichtung der Stadt 
Münster zur notärztlichen Versorgung der nordöstlichen Randlage des Kreises Coesfeld. Gleich-
zeitig entfällt die Verpflichtung des Kreises Coesfeld zur Zahlung des jährlichen Betrages von 
70.000,00 €.   
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Klemensstraße 10
  • Friedrich-Ebert-Straße 7

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Details

Aktenzeichen
V/1066/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37