V/1066/2019
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3756 Zeichen
V/1066/2019 V/1066/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld vom 05.08.2005/19.08.2005 Beratungsfolge 28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld vom 05.08.2005/19.08.2005 wird mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Aufhebung der o. a. Vereinbarung entfällt ab 2020 die Verpflichtung des Kreises Coesfeld zur Zahlung des vereinbarten Betrages von 70.000,00 € an die Stadt Münster für die Gestellung von Notärztinnen und Notärzten in der nordöstlichen Randlage des Kreises Coesfeld. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0210 Rettungsdienst Zeile 06 Kostenerstattungen und -umlagen 2020 -70.000,00 Die dargestellte Ertragsminderung wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2020 ff. berücksichtigt. Feuerwehr 07.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Drewes Telefon: 492-8110 DrewesG@stadt- muenster.de - 2 - V/1066/2019 Begründung: Die o. a. öffentlich -rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld zur zeitlich begrenzten notärztlichen Versorgung der nordöstlichen Randlage des Kreises Coesfeld durch den Rettungsdienst der Stadt Münster wurde am 05.08.2005/1 9.08.2005 geschlossen. Die Veröffent- lichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster erfolgte am 16.09.2005 (Amtsblatt Nr. 37). Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Münster zur notärztlichen Versorgung in einem festge- legten Gebiet in Havixbeck, Senden-Bösensell und in der Bauerschaft Temming der Stadt Billerbeck. Im Gegenzug zahlt der Kreis Coesfeld einen jährlichen Betrag von 70.000,00 € an die Stadt Münster. Nach der Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Kreises Coesf eld wurde der bisher werktags von 08:00 - 17:00 Uhr besetzte Notarztstandort Nottuln zum 01.07.2019 auf eine Vorhaltung rund um die Uhr (24 Std./7 Tage) ausgeweitet. Der Kreis Coesfeld geht davon aus, dass damit eine flächendeckende notärztliche Versorgung des Kreisgebietes sichergestellt ist. Hiervon unberührt bleibt die Nachbarschaftshilfe gem. § 8 Abs. 2 RettG NRW. Die Grundlage für die öffentlich -rechtliche Vereinbarung ist damit entfallen und durch die geänderten Verhältnisse besteht zwischen den Ver tragsparteien Einvernehmen, dass diese Vereinbarung zum 31.12.2019 aufgehoben werden soll. Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 18.10.2019 mitgeteilt, dass eine entsprechende Sitzung s- vorlage für den Kreistag vorbereitet wird; die Beschlussfassung is t für den 11.12.2019 vorgesehen. Danach geht der Stadt Münster eine unterschriftsreife Ausfertigung der Aufhebungsvereinbarung zu. Der Entwurf dieser Aufhebungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Um die fristgerechte Aufhebung der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung mit Ablauf des 31.12.2019 vornehmen zu können, ist es erforderlich, die Beschlussfassung des Rates der Stadt Münster zeitlich parallel mit dem Kreis Coesfeld herbeizuführen. Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Münster ergibt sich aus § 41 GO NRW in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Entwurf der Aufhebungsvereinbarung des Kreises Coesfeld
Anlage1
1995 Zeichen
Aufhebungsv ertra g
über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten
zwischen
der Stadt Münster, Klemensstraße 10, 48127 Münster
vertreten durch den Oberbürgermeister,
-nachfolgend „Stadt“ genannt-
und
dem Kreis Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
vertreten durch den Landrat,
-nachfolgend „Kreis“ genannt-
Präambel
Aufgrund einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung vom 05.08.2005 / 19.08.2005
wurde die nordöstliche Randlage des Kreises in den Gemeinden Billerbeck, Havi x-
beck und Senden notärztlich durch den Rettungsdienst der Stadt Münster versorgt.
Zwischenzeitlich konnte mit den Christophorus -Kliniken Coesfeld vereinbart werden,
dass die Vorhaltezeiten des NEF Nottuln ab dem 01.07.2019 auf 24 Stunden an 365
Tagen ausgeweitet werden.
Da somit nunmehr eine flächendeckende notärztliche Versorgung des Kreisgebietes
sichergestellt ist, ist ein weiteres Festhalten an der öffentlich -rechtlichen Vereinb a-
rung über den 30.06.2019 hinaus nicht erforderlich.
Hiervon unberührt bleibt die Nachbarschaftshilfe nach § 8 Abs. 2 RettG NRW.
§ 1
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen und Notärz-
ten vom 05.08.2005 / 19.08.2005 wird im beiderseitigen Einvernehmen mit Ablauf
des 31.12.2019 aufgehoben.
§ 2
Für die vom 01.01. bis zum 3 1.12.2019 geleisteten Notarzteinsätze zahlt der Kreis
auf der Basis der Vergütungsregelung aus dem Vertrag 2005 pro Halbjahr 35.000 €.
Die in der Zeit vom 01.07. – 31.12.2019 von der Stadt im Kreis gefahrenen Notar z-
teinsätze rechnet die Stadt direkt mit den Krankenkassen ab. Dieser Betrag wird auf
die Vergütung in Höhe von 35.000 € für das zweite Halbjahr in voller Höhe ang e-
rechnet.
Coesfeld, den _XX.12.2019____ Münster, den __XX.12.2019______
Kreis Coesfeld Stadt Münster
_________________________ ____________________________
Dr. Schulze Pellengahr Lewe
Landrat Oberbürgermeister
Anlage A
1135 Zeichen
Anlage A zur V/1066/2019 Kurzüberblick Aufhebung der Vereinbarung über den Einsatz von Notärztinnen/Notärzten zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Coesfeld vom 05.08.2005/19.08.2005 mit Ablauf des 31.12.2019. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Zustimmung zur Aufhebung der o. a. Vereinbarung endet die Verpflichtung der Stadt Münster zur notärztlichen Versorgung der nordöstlichen Randlage des Kreises Coesfeld. Gleich- zeitig entfällt die Verpflichtung des Kreises Coesfeld zur Zahlung des jährlichen Betrages von 70.000,00 €. Finanzierung Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Klemensstraße 10
- Friedrich-Ebert-Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1066/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37