V/0140/2014
Zielvereinbarung 2014 mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4851 Zeichen
V/0140/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Zielvereinbarung 2014 mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Beratungsfolge 26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die vom Jobcenter mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) ausgehandelten Zielwerte für das Jahr 2014 im Rahmen des mit Vorlage V/0837/2014 genehmigten Zielkorridors zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt den weiteren, in die Zielvereinbarung aufgenommen Zielen Verbesserung der Nachhaltigkeit von Integrationen Steigerung der Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehern Schaffung von Transparenz zur Inanspruchnahme von Leistungen nach § 16a SGB II zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Zielvereinbarung 2014 wird im Rahmen der eingeplanten Haushaltsmittel umgesetzt Vorlagen-Nr.: V/0140/2014 Auskunft erteilt: Herr Bierstedt Ruf: 60918-300 E-Mail: Bierstedt@stadt-muenster.de Datum: 11.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0140/2014 Begründung: Mit Vorlage V/0837/2013 hat der Rat die Verwaltu ng der Stadt Münster beauftragt, mit dem Minis- terium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) eine Zielve reinbarung abzuschließen. Zu- gleich wurde mit dieser Vorlage den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten des Jobcenters für 2014 (Konzentration der städtischen Ressourcen auf Langzeitleistungsbeziehe nde sowie Erhö- hung der Chancen der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) durch abschlussorientierte Ausbi l- dung bzw. Qualifizie rung) zugestimmt. Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsqu ote“ und „Senkung der Langzeitleistungsbezieher“ wurde ferner ein Zielwertrahmen festgelegt. Am 23.01.2014 fand das Zielvereinbarungsgespräch zwischen dem Jobcenter Münster und dem MAIS statt. Das Ministerium begrüßt die Schwerpunksetzung der Stadt Münster für 2014 ausdrück- lich. Zu den angebotenen Zielwerten (Integrationsquote -4,4% ggü. dem Vorjahr und Red uzierung der durchschnittlichen Anzahl der Langzeitleistungsbezieher um 1,5%) bestand Einvernehmen. Allerdings erwartet das Ministerium zur Unterstützung der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 die Aufnahme weite- rer Ziele zu den Schwerpunkten Nachhaltige und existenzsichernde Integrationen erzielen Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II verbessern in die Zielvereinbarung. Die Verwaltung schlägt die Aufnahme der nachfolgend aufgeführten Ziele in die Zielve reinbarung vor: 1. Steigerung der Nachhaltigkeit von Integrationen Zur Verbesserung der Nachhaltig keit von Integrationen sowie zur Vermeidung von A bbrüchen bei Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, wird in 2014 ein begleitendes Coaching entwickelt, erprobt und evaluiert. Das Ziel gilt als erreicht, wenn spätestens ab dem 01.10.2014 Arbeitsaufnahme n nach einem standardisierten Verfahren begleitet werden sowie bei beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen eine regelmäßige Begleitung sichergestellt ist. 2. Erhöhung der Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden Das Ziel für das Jahr 2014 gilt als erreicht, wenn die Aktivierungsquote (Jahresdurchschnittswert - JDW) der Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt um 5% geste i- gert wird. 3. Verbesserung von Leistungsprozessen Der Prozess zur Planung, Bedarfserhebung, Inanspruch nahme und Durchführung von kommun a- len Leistungen nach § 16a SGB II wird im Rahmen der gesamts tädtischen Steuerung von SGB II- Leistungen in Münster weiter systematisiert. Hierzu zählt auch, dass das Jobcenter die notwendige Transparenz schafft, indem es im Rahmen der Meldungen zur Statistik nach § 51b SGB II entspre- chende Informationen über die Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II bereitstellt. Das Ziel gilt als erreicht, wenn spätestens ab dem Berichtsmonat Juli 2014 regelmäßig Informatio- nen zu den Leistungen nach § 16a SGB II mit den statistischen Meldungen geliefert werden. Da sich die Zielsetzung des Landes mit den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten der Stadt Münster im Wesentlichen im Einklang befindet und das Land bei den Leistungen nach § 16a SGB II keinen quantitativen Steuerungsaspekt verfolgt, kann aus Sicht der Verwaltung die Zielvereinb a- rung wie beigefügt abgeschlossen werden. - 3 - V/0140/2014 In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Zielvereinbarung zwischen dem MAIS und der Stadt Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0140/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37