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V/0140/2014

Zielvereinbarung 2014 mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW

Vorlagen 24.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 57

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4851 Zeichen

V/0140/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zielvereinbarung 2014 mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die vom Jobcenter mit dem Ministerium für Arbeit, Integration 
und Soziales (MAIS) ausgehandelten Zielwerte für das Jahr 2014 im Rahmen des mit Vorlage 
V/0837/2014 genehmigten Zielkorridors zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt den weiteren, in die Zielvereinbarung aufgenommen Zielen   
 
 Verbesserung der Nachhaltigkeit von Integrationen 
 Steigerung der Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehern 
 Schaffung von Transparenz zur Inanspruchnahme von Leistungen nach § 16a  SGB II 
 
zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Zielvereinbarung 2014 wird im Rahmen der eingeplanten Haushaltsmittel umgesetzt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0140/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0140/2014 
Begründung: 
 
Mit Vorlage V/0837/2013 hat der Rat die Verwaltu ng der Stadt Münster beauftragt, mit dem  Minis-
terium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) eine Zielve reinbarung abzuschließen. Zu-
gleich wurde mit dieser Vorlage den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten des Jobcenters für 
2014 (Konzentration der städtischen Ressourcen auf Langzeitleistungsbeziehe nde sowie Erhö-
hung der Chancen der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) durch abschlussorientierte Ausbi l-
dung bzw. Qualifizie rung) zugestimmt. Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsqu ote“ und 
„Senkung der Langzeitleistungsbezieher“ wurde ferner ein Zielwertrahmen festgelegt. 
Am 23.01.2014 fand das Zielvereinbarungsgespräch zwischen dem Jobcenter Münster und  dem 
MAIS statt. Das Ministerium begrüßt die Schwerpunksetzung der Stadt Münster für 2014 ausdrück-
lich. Zu den angebotenen Zielwerten (Integrationsquote -4,4% ggü. dem Vorjahr und Red uzierung 
der durchschnittlichen Anzahl der Langzeitleistungsbezieher um 1,5%) bestand Einvernehmen.    
Allerdings erwartet das Ministerium zur Unterstützung der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 die Aufnahme weite-
rer Ziele zu den Schwerpunkten  
 
 Nachhaltige und existenzsichernde Integrationen erzielen 
 Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern 
 Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II verbessern 
  
in die Zielvereinbarung.  
 
 
Die Verwaltung schlägt die Aufnahme der nachfolgend aufgeführten Ziele in die Zielve reinbarung 
vor: 
  
1. Steigerung der Nachhaltigkeit von Integrationen 
 
Zur Verbesserung der Nachhaltig keit von Integrationen sowie zur Vermeidung von A bbrüchen bei 
Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, wird in 2014 ein begleitendes Coaching entwickelt, 
erprobt und evaluiert.  
Das Ziel gilt als erreicht, wenn spätestens ab dem 01.10.2014 Arbeitsaufnahme n nach einem 
standardisierten Verfahren begleitet werden sowie bei beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen eine 
regelmäßige Begleitung sichergestellt ist.   
 
2. Erhöhung der Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden  
 
Das Ziel für das Jahr 2014 gilt als erreicht, wenn die Aktivierungsquote (Jahresdurchschnittswert - 
JDW) der Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt um 5% geste i-
gert wird.  
 
3. Verbesserung von Leistungsprozessen 
 
Der Prozess zur Planung, Bedarfserhebung, Inanspruch nahme und Durchführung von kommun a-
len Leistungen nach § 16a SGB II wird im Rahmen der gesamts tädtischen Steuerung von SGB II-
Leistungen in Münster weiter systematisiert. Hierzu zählt auch, dass das Jobcenter die notwendige 
Transparenz schafft, indem es im Rahmen der Meldungen zur Statistik nach § 51b SGB II entspre-
chende Informationen über die Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II bereitstellt. 
Das Ziel gilt als erreicht, wenn spätestens ab dem Berichtsmonat Juli 2014 regelmäßig Informatio-
nen zu den Leistungen nach § 16a SGB II mit den statistischen Meldungen geliefert werden.  
 
Da sich die Zielsetzung des Landes mit den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten der Stadt 
Münster im Wesentlichen im Einklang befindet und das Land bei den Leistungen nach § 16a SGB 
II keinen quantitativen Steuerungsaspekt verfolgt, kann aus Sicht der Verwaltung die Zielvereinb a-
rung wie beigefügt abgeschlossen werden.

- 3 - 
V/0140/2014 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Zielvereinbarung zwischen dem MAIS und der Stadt Münster

Beratungsverlauf (3)

26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 59 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 57 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0140/2014
Typ
Vorlagen
Datum
24.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37