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V/0870/2005

Schulbezirke Gottfried-von-Cappenberg-Schule, Grundschule Loevelingloh

Vorlage 02.11.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 14

Anlage 2 - Karte Schulbezirke

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Anlage 1 - Änderung der Rechtsverordnung

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Karte Schulbezirke

36 Zeichen

Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0870/2005

Anlage 1 - Änderung der Rechtsverordnung

4817 Zeichen

1 von 2  
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0870/2005 
 
 
14. Rechtsverordnung 
 
zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für 
die katholischen Grundschulen, die evangelischen Gr undschulen und die 
Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster 
 
Aufgrund des § 84 des Schulgesetzes für das Land No rdrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 15.03.2005 (GV. NRW S. 102 ff.) in Verbindung 
mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung fü r das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV. NW. 1994, 
S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.200 5 (GV. NRW. S. 498) hat der 
Rat der Stadt Münster am 15.02.2006 die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1 
 
Die Anlage zur Rechtsverordnung für die Bildung von  Schulbezirken für die 
katholischen Grundschulen, die evangelischen Grunds chulen und die 
Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster vom 08. 06.1982 (Amtsblatt der Stadt 
Münster Nr. 12, Seite 101 ff.) zuletzt geändert dur ch Beschluss des Rates der Stadt 
Münster vom 14.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster  Nr. 14 vom 20.08.2004, Seite 
182) wird wie folgt geändert: 
 
1.08 Gottfried-von-Cappenberg-Schule  
 
Inselbogen vom Schnittpunkt mit der Weseler Straße in östlicher Richtung bis zur 
Metzer Straße, Metzer Straße in östlicher Richtung bis Hammer Straße, Hammer 
Straße bis zur Umgehungsstraße, Umgehungsstraße in östlicher Richtung bis zum 
Dortmund-Ems-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal in südlicher  Richtung bis zur 
Umgehungsbahn, Umgehungsbahn in westlicher Richtung  bis zur Eisenbahnlinie 
Dortmund-Osnabrück, dieser Eisenbahnlinie in südlic her Richtung folgend bis zum 
Schnittpunkt Eisenbahnlinie Dortmund-Osnabrück / Gr afschaft, der Grafschaft 
in nordwestlicher Richtung folgend bis zum Kappenbe rger Damm, dem 
Kappenberger Damm folgend in südlicher Richtung bis  zum Schnittpunkt 
Kappenberger Damm / Getterbach, dem Getterbach in n ordwestlicher Richtung 
folgend bis zur Stadtbezirksgrenze Münster-West / M ünster-Hiltrup, den 
Stadtbezirksgrenzen Münster-West / Münster-Hiltrup und Münster-Mitte / 
Münster-West in nördlicher Richtung folgend bis   zum Schnittpunkt mit der 
Eisenbahnlinie Dülmen-Münster, dieser in westlicher  Richtung folgend bis zur 
Heroldstraße, Heroldstraße in nördlicher Richtung f olgend bis zum Abzweig Weseler 
Straße, Weseler Straße in östlicher Richtung bis zu m Abzweig Dingbängerweg, 
Dingbängerweg in nördlicher Richtung bis zur statis tischen Bezirksgrenze Roxel / 
Mecklenbeck, dieser in östlicher Richtung folgend bis zur Aa, Aa in östlicher Richtung 
folgend bis zum Schnittpunkt mit der Stadtbezirksgr enze Münster-West / Münster-
Mitte, dieser in nordöstlicher Richtung folgend bis  Höhe Bootshafen Aasee, 
Bootshafen Aasee in südöstlicher Richtung entlang d es Sportplatzes der 
Grundschule in der Aaseestadt, Sportplatz Grundschu le in der Aaseestadt in 
nordöstlicher Richtung folgend bis zur Bonhoefferst raße, Bonhoefferstraße in 
südöstlicher Richtung folgend bis zur Kreuzung Bonh oefferstraße / Weseler Straße / 
Inselbogen.

2 von 2  
 
1.10 Grundschule Loevelingloh  
 
Stadtbezirksgrenze Münster-West / Münster-Hiltrup v on der Stadtgrenze in 
nordöstlicher Richtung bis zum Autobahnkreuz Münste r-Süd, BAB Hansalinie in 
nördlicher Richtung bis zur statistischen Bezirksgr enze Roxel / Mecklenbeck, dieser 
in östlicher Richtung folgend bis zum Dingbängerweg . Dingbängerweg in südlicher 
Richtung folgend bis zur Weseler Straße. Dieser in westlicher Richtung folgend bis 
zur Heroldstraße, Heroldstraße bis zur Bahnlinie Mü nster-Dülmen, dieser in östlicher 
Richtung folgend bis zur Stadtbezirksgrenze Münster -Mitte / Münster-West, dieser 
Stadtbezirksgrenze in südlicher Richtung folgend  bis  zur  Stadtbezirksgrenze 
Münster-Mitte / Münster-West, den Stadtbezirksgrenz en Münster-Mitte / 
Münster-West und Münster-West / Münster-Hiltrup in südlicher Richtung 
folgend bis zum Getterbach, dem Getterbach in  südö stlicher Richtung folgend 
bis zum Kappenberger Damm, dem Kappenberger Damm fo lgend in nördlicher 
Richtung bis zur Grafschaft, der Grafschaft in südö stlicher Richtung folgend 
bis zur Bahnlinie Dortmund-Münster,   dieser Bahnlinie südwärts folgend bis zum 
Getterbach, dem Getterbach 200 m in nördlicher Rich tung folgend, bis zur westlich 
abzweigenden Vorflut, von dieser Vorflut ca. 900 m in westlicher Richtung bis zur 
Umspannstation an der 10 kV-Leitung, der 10 kV-Leit ung in südlicher Richtung 
folgend bis zum Dortmund-Ems-Kanal, Dortmund-Ems-Ka nal in südwestlicher 
Richtung bis zur BAB Hansalinie, der BAB Hansalinie  in südlicher Richtung bis zur 
Stadtgrenze, von dort der Stadtgrenze in nordwestlicher / nördlicher Richtung folgend 
bis zum Schnittpunkt der Stadtbezirksgrenze Münster-West / Münster-Hiltrup.

Beschlussvorlage

7714 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule - katholische Grundschule - und Grundschule Loevelingloh - 
katholische Grundschule
 
hier: Änderung der Schulbezirke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag 
Sachentscheidung: 
 
Die anliegende “14. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von 
Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Ge-
meinschaftsgrundschulen der Stadt Münster” wird mit sofortiger Wirkung beschlossen (Anlage 1). 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Durch die Sachentscheidung entstehen weder Kosten noch Folgekosten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0870/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Laumann 
Ruf: 
492 40 24 
E-Mail: 
ute.laumann@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
 
Begründung 
 
1. Rechtsgrun
dlagen 
 
1.1 Schulbezirke 
 
 Für jede öffentliche Grundschule wird durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes 
Gebiet als Schulbezirk gebildet (vgl. § 84 Schulgesetz NRW – SchulG). 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat am 08.06.1982 die “Rechtsverordnung für die Bildung von 
Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die 
Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster” beschlossen und diese Rechtsverordnung 
zuletzt am 14.07.2004 mit der “13. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung 
für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen 
Grundschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster” geändert. 
 
1.2 Örtlich zuständige Schule 
 
 Die Schulaufsichtsbehörde kann auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund den Besuch 
einer anderen als der zuständigen Schule gestatten (vgl. § 39 Absatz 3 SchulG). 
 
1.3 Schülerfahrkosten 
 
 Schülerfahrkosten übernimmt gemäß § 4 Absatz 1 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) 
der Schulträger. Sie entstehen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe notwendig, 
wenn der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers 
und der nächstgelegenen Schule in der einfachen Entfernung mehr als 2 km beträgt (vgl. § 5 
Absatz 2 und § 7 Absatz 1 SchfkVO).  
 Für Schülerinnen und Schüler einer Grundschule ist nächstgelegene Schule nach § 9 Absatz 
1 Buchstabe a) SchfkVO die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. 
 
 
2. Problem 
 
2.1. Errichtung von 12 Doppelhaushälften und einer Flüchtlingsunterkunft am Nordkir-
chenweg 
 
 Südlich des Werneweges wurde als Seitenstraße des Kappenberger Damms die Straße 
Nordkirchenweg neu errichtet. Eine Abfrage am 25.10.2005 ergab, dass von den 12 errichte-
ten Doppelhaushälften 5 bezogen waren. Insgesamt leben dort bislang 5 Kinder im grund-
schulpflichtigen Alter.   
 
 Bestandteil der Bebauung ist darüber hinaus eine Flüchtlingsunterkunft für Asylbewerber und 
Ausländer, deren Aufenthalt geduldet wird. Diese Unterkunft kann mit bis zu 50 Personen 
belegt werden. Am 26.10.2005 wohnten dort 3 Familien mit insgesamt 3 Kindern im grund-
schulpflichtigen Alter. Über die künftige Belegungszahl sowie den Anteil der schulpflichtigen 
Kinder in dieser Einrichtung liegen zurzeit keine Informationen vor. Zugrunde gelegt wird ei-
ne Anzahl von 8 Kindern im grundschulpflichtigen Alter.

- 3 - 
 Der Nordkirchenweg befindet sich im Schulbezirk der Grundschule Loevelingloh. Die Entfer-
nung zwischen dem Nordkirchenweg und der Grund schule Loevelingloh beträgt ca. 4 km. 
Die Entfernung zu dem angrenzenden Schulbezirk der ebenfalls katholischen Gottfried-von-
Cappenberg-Schule beträgt ca. 1,7 km. Vorausgesetzt, die Kinder mit Wohnsitz am Nordkir-
chenweg würden die Grundschule Loevelingloh besuchen, wäre der Schulweg länger als 2 
km. Damit würden die Kinder zu Fahrschülern und hätten Anspruch auf Übernahme von 
Schülerfahrkosten. Die unter 2 km entfernte Gottfried-von-Cappenberg-Schule könnte hinge-
gen zu Fuß erreicht werden. 
 
 
3. Lösung 
 
 
Mit der 13. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von 
Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die 
Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster wurde der Schulbezirk der Grundschule Loe-
velingloh mit dem Ziel der Stärkung und Sicherung der Schule erweitert (vgl. Öffentliche Be-
schlussvorlage an den Rat Nr. V/0399/2004). Im Schuljahr 2004/2005 wurden 18 Schülerin-
nen und Schüler an der Grundschule Loevelingloh aufgenommen, im Schuljahr 2005/2006 
24. Somit ist eine steigende Tendenz der Schülerzahlen erkennbar. 
 
 Die in der Vergangenheit und aktuell im Erweiterungsbereich wohnenden Kinder besuchen   
überwiegend auf Antrag die Gottfried-von-Cappenberg-Schule. Die Änderung der Schulbe-
zirke hätte daher keine Schwächung der Grundschule Loevelingloh zur Folge. Die Einzelprü-
fungen der Anträge auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Schule, 
die voraussichtlich auch von den künftigen Bewohnern gestellt würden, könnten nach einer 
Schulbezirksänderung entfallen. 
 
 Die Schulkonferenz der Gottfried-von-Cappenberg-Schule hat ihre Zustimmung zur Erweite-
rung des Schulbezirks in der Sitzung am 23.06.2005 erteilt. Die Schulkonferenz der Grund-
schule Loevelingloh hat in ihrer Sitzung am 23.09.2005 ebenfalls der Änderung des Schul-
bezirks zugestimmt. 
 Zuständige Gemeinschaftsgrundschule ist die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup. Die Schulbe-
zirksgrenze der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup / Grundschule Berg Fidel  verläuft in dem 
betreffenden Bereich zurzeit noch parallel zur Bezirksgrenze der katholischen Grundschulen. 
Eine Änderung dieser Bezirksgrenze soll nicht erfolgen.  
 
 Die Änderung des Schulbezirks der Gemeinschaftsgrundschulen hätte voraussichtlich zur 
Folge, dass die Flüchtlingskinder die ca. 1,2 km entfernte und damit näher gelegene Grund-
schule Berg Fidel besuchen würden. Diese Schule hat bereits im Schuljahr 2005/2006 bei 
einer Gesamtschülerzahl von 199 einen Anteil von 85 ausländischen Kindern und 38 Spä-
taussiedlerinnen und Spätaussiedlern. Ziel ist es, die Integration der Flüchtlingskinder an der 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule (ausländische Kinder im Schuljahr 2005/2006: 18, Spät-
aussiedler/innen: 8, 224 Schüler/innen insgesamt) zu erreichen.  
 Eine Steigerung des Anteils der Kinder mit Migrationshintergrund an der Grundschule Berg 
Fidel würde sich auf den Integrationsprozess vermutlich nicht positiv auswirken. 
 
 Die zuständige evangelische Grundschule ist die Johannisschule. Sie befindet sich an der 
Vogel-von-Falkenstein-Straße im Stadtbezirk Mitte und ist daher aufgrund der Entfernung 
keine realistische Alternative.

- 4 - 
4. Weiteres Verfahren 
 
 Die Änderung der Schulbezirke der Grundschule Loevelingloh und der Gottfried-von-
Cappenberg-Schule wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam, wenn der Rat dem 
Beschlussvorschlag folgt. Damit können zum Schuljahr 2006/2007 die Anträge auf den Be-
such einer anderen als der zuständigen Schule entfallen. Schülerfahrtkosten würden beim 
Besuch einer katholischen Grundschule für die im veränderten Bezirk wohnenden Schülerin-
nen und Schüler nicht anfallen.  
 
I. V. 
 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 14. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von 
Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen 
und die Gemeinschaftsgrundschulen 
 
Anlage 2 Grafische Darstellung der geplanten Schulbezirksveränderung

Beratungsverlauf (5)

22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Weseler Straße
  • Metzer Straße
  • Hammer Straße
  • Heroldstraße
  • Bonhoefferstraße
  • Inselbogen
  • Kappenberger Damm
  • Dingbängerweg
  • Nordkirchenweg
  • Umgehungsstraße
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße
  • Loevelingloh
  • Grafschaft

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0870/2005
Typ
Vorlage
Datum
02.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37