V/0870/2005
Schulbezirke Gottfried-von-Cappenberg-Schule, Grundschule Loevelingloh
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Anlage 2 - Karte Schulbezirke
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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0870/2005
Anlage 1 - Änderung der Rechtsverordnung
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1 von 2 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0870/2005 14. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Gr undschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster Aufgrund des § 84 des Schulgesetzes für das Land No rdrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.03.2005 (GV. NRW S. 102 ff.) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung fü r das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV. NW. 1994, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.200 5 (GV. NRW. S. 498) hat der Rat der Stadt Münster am 15.02.2006 die nachstehende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Rechtsverordnung für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grunds chulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster vom 08. 06.1982 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 12, Seite 101 ff.) zuletzt geändert dur ch Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 14 vom 20.08.2004, Seite 182) wird wie folgt geändert: 1.08 Gottfried-von-Cappenberg-Schule Inselbogen vom Schnittpunkt mit der Weseler Straße in östlicher Richtung bis zur Metzer Straße, Metzer Straße in östlicher Richtung bis Hammer Straße, Hammer Straße bis zur Umgehungsstraße, Umgehungsstraße in östlicher Richtung bis zum Dortmund-Ems-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal in südlicher Richtung bis zur Umgehungsbahn, Umgehungsbahn in westlicher Richtung bis zur Eisenbahnlinie Dortmund-Osnabrück, dieser Eisenbahnlinie in südlic her Richtung folgend bis zum Schnittpunkt Eisenbahnlinie Dortmund-Osnabrück / Gr afschaft, der Grafschaft in nordwestlicher Richtung folgend bis zum Kappenbe rger Damm, dem Kappenberger Damm folgend in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt Kappenberger Damm / Getterbach, dem Getterbach in n ordwestlicher Richtung folgend bis zur Stadtbezirksgrenze Münster-West / M ünster-Hiltrup, den Stadtbezirksgrenzen Münster-West / Münster-Hiltrup und Münster-Mitte / Münster-West in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Dülmen-Münster, dieser in westlicher Richtung folgend bis zur Heroldstraße, Heroldstraße in nördlicher Richtung f olgend bis zum Abzweig Weseler Straße, Weseler Straße in östlicher Richtung bis zu m Abzweig Dingbängerweg, Dingbängerweg in nördlicher Richtung bis zur statis tischen Bezirksgrenze Roxel / Mecklenbeck, dieser in östlicher Richtung folgend bis zur Aa, Aa in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der Stadtbezirksgr enze Münster-West / Münster- Mitte, dieser in nordöstlicher Richtung folgend bis Höhe Bootshafen Aasee, Bootshafen Aasee in südöstlicher Richtung entlang d es Sportplatzes der Grundschule in der Aaseestadt, Sportplatz Grundschu le in der Aaseestadt in nordöstlicher Richtung folgend bis zur Bonhoefferst raße, Bonhoefferstraße in südöstlicher Richtung folgend bis zur Kreuzung Bonh oefferstraße / Weseler Straße / Inselbogen. 2 von 2 1.10 Grundschule Loevelingloh Stadtbezirksgrenze Münster-West / Münster-Hiltrup v on der Stadtgrenze in nordöstlicher Richtung bis zum Autobahnkreuz Münste r-Süd, BAB Hansalinie in nördlicher Richtung bis zur statistischen Bezirksgr enze Roxel / Mecklenbeck, dieser in östlicher Richtung folgend bis zum Dingbängerweg . Dingbängerweg in südlicher Richtung folgend bis zur Weseler Straße. Dieser in westlicher Richtung folgend bis zur Heroldstraße, Heroldstraße bis zur Bahnlinie Mü nster-Dülmen, dieser in östlicher Richtung folgend bis zur Stadtbezirksgrenze Münster -Mitte / Münster-West, dieser Stadtbezirksgrenze in südlicher Richtung folgend bis zur Stadtbezirksgrenze Münster-Mitte / Münster-West, den Stadtbezirksgrenz en Münster-Mitte / Münster-West und Münster-West / Münster-Hiltrup in südlicher Richtung folgend bis zum Getterbach, dem Getterbach in südö stlicher Richtung folgend bis zum Kappenberger Damm, dem Kappenberger Damm fo lgend in nördlicher Richtung bis zur Grafschaft, der Grafschaft in südö stlicher Richtung folgend bis zur Bahnlinie Dortmund-Münster, dieser Bahnlinie südwärts folgend bis zum Getterbach, dem Getterbach 200 m in nördlicher Rich tung folgend, bis zur westlich abzweigenden Vorflut, von dieser Vorflut ca. 900 m in westlicher Richtung bis zur Umspannstation an der 10 kV-Leitung, der 10 kV-Leit ung in südlicher Richtung folgend bis zum Dortmund-Ems-Kanal, Dortmund-Ems-Ka nal in südwestlicher Richtung bis zur BAB Hansalinie, der BAB Hansalinie in südlicher Richtung bis zur Stadtgrenze, von dort der Stadtgrenze in nordwestlicher / nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt der Stadtbezirksgrenze Münster-West / Münster-Hiltrup.
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Gottfried-von-Cappenberg-Schule - katholische Grundschule - und Grundschule Loevelingloh - katholische Grundschule hier: Änderung der Schulbezirke Beratungsfolge 22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung: Die anliegende “14. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Ge- meinschaftsgrundschulen der Stadt Münster” wird mit sofortiger Wirkung beschlossen (Anlage 1). Kosten/Folgekosten Durch die Sachentscheidung entstehen weder Kosten noch Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0870/2005 Auskunft erteilt: Frau Laumann Ruf: 492 40 24 E-Mail: ute.laumann@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung 1. Rechtsgrun dlagen 1.1 Schulbezirke Für jede öffentliche Grundschule wird durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk gebildet (vgl. § 84 Schulgesetz NRW – SchulG). Der Rat der Stadt Münster hat am 08.06.1982 die “Rechtsverordnung für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster” beschlossen und diese Rechtsverordnung zuletzt am 14.07.2004 mit der “13. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster” geändert. 1.2 Örtlich zuständige Schule Die Schulaufsichtsbehörde kann auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestatten (vgl. § 39 Absatz 3 SchulG). 1.3 Schülerfahrkosten Schülerfahrkosten übernimmt gemäß § 4 Absatz 1 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) der Schulträger. Sie entstehen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe notwendig, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule in der einfachen Entfernung mehr als 2 km beträgt (vgl. § 5 Absatz 2 und § 7 Absatz 1 SchfkVO). Für Schülerinnen und Schüler einer Grundschule ist nächstgelegene Schule nach § 9 Absatz 1 Buchstabe a) SchfkVO die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. 2. Problem 2.1. Errichtung von 12 Doppelhaushälften und einer Flüchtlingsunterkunft am Nordkir- chenweg Südlich des Werneweges wurde als Seitenstraße des Kappenberger Damms die Straße Nordkirchenweg neu errichtet. Eine Abfrage am 25.10.2005 ergab, dass von den 12 errichte- ten Doppelhaushälften 5 bezogen waren. Insgesamt leben dort bislang 5 Kinder im grund- schulpflichtigen Alter. Bestandteil der Bebauung ist darüber hinaus eine Flüchtlingsunterkunft für Asylbewerber und Ausländer, deren Aufenthalt geduldet wird. Diese Unterkunft kann mit bis zu 50 Personen belegt werden. Am 26.10.2005 wohnten dort 3 Familien mit insgesamt 3 Kindern im grund- schulpflichtigen Alter. Über die künftige Belegungszahl sowie den Anteil der schulpflichtigen Kinder in dieser Einrichtung liegen zurzeit keine Informationen vor. Zugrunde gelegt wird ei- ne Anzahl von 8 Kindern im grundschulpflichtigen Alter. - 3 - Der Nordkirchenweg befindet sich im Schulbezirk der Grundschule Loevelingloh. Die Entfer- nung zwischen dem Nordkirchenweg und der Grund schule Loevelingloh beträgt ca. 4 km. Die Entfernung zu dem angrenzenden Schulbezirk der ebenfalls katholischen Gottfried-von- Cappenberg-Schule beträgt ca. 1,7 km. Vorausgesetzt, die Kinder mit Wohnsitz am Nordkir- chenweg würden die Grundschule Loevelingloh besuchen, wäre der Schulweg länger als 2 km. Damit würden die Kinder zu Fahrschülern und hätten Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten. Die unter 2 km entfernte Gottfried-von-Cappenberg-Schule könnte hinge- gen zu Fuß erreicht werden. 3. Lösung Mit der 13. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster wurde der Schulbezirk der Grundschule Loe- velingloh mit dem Ziel der Stärkung und Sicherung der Schule erweitert (vgl. Öffentliche Be- schlussvorlage an den Rat Nr. V/0399/2004). Im Schuljahr 2004/2005 wurden 18 Schülerin- nen und Schüler an der Grundschule Loevelingloh aufgenommen, im Schuljahr 2005/2006 24. Somit ist eine steigende Tendenz der Schülerzahlen erkennbar. Die in der Vergangenheit und aktuell im Erweiterungsbereich wohnenden Kinder besuchen überwiegend auf Antrag die Gottfried-von-Cappenberg-Schule. Die Änderung der Schulbe- zirke hätte daher keine Schwächung der Grundschule Loevelingloh zur Folge. Die Einzelprü- fungen der Anträge auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Schule, die voraussichtlich auch von den künftigen Bewohnern gestellt würden, könnten nach einer Schulbezirksänderung entfallen. Die Schulkonferenz der Gottfried-von-Cappenberg-Schule hat ihre Zustimmung zur Erweite- rung des Schulbezirks in der Sitzung am 23.06.2005 erteilt. Die Schulkonferenz der Grund- schule Loevelingloh hat in ihrer Sitzung am 23.09.2005 ebenfalls der Änderung des Schul- bezirks zugestimmt. Zuständige Gemeinschaftsgrundschule ist die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup. Die Schulbe- zirksgrenze der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup / Grundschule Berg Fidel verläuft in dem betreffenden Bereich zurzeit noch parallel zur Bezirksgrenze der katholischen Grundschulen. Eine Änderung dieser Bezirksgrenze soll nicht erfolgen. Die Änderung des Schulbezirks der Gemeinschaftsgrundschulen hätte voraussichtlich zur Folge, dass die Flüchtlingskinder die ca. 1,2 km entfernte und damit näher gelegene Grund- schule Berg Fidel besuchen würden. Diese Schule hat bereits im Schuljahr 2005/2006 bei einer Gesamtschülerzahl von 199 einen Anteil von 85 ausländischen Kindern und 38 Spä- taussiedlerinnen und Spätaussiedlern. Ziel ist es, die Integration der Flüchtlingskinder an der Gottfried-von-Cappenberg-Schule (ausländische Kinder im Schuljahr 2005/2006: 18, Spät- aussiedler/innen: 8, 224 Schüler/innen insgesamt) zu erreichen. Eine Steigerung des Anteils der Kinder mit Migrationshintergrund an der Grundschule Berg Fidel würde sich auf den Integrationsprozess vermutlich nicht positiv auswirken. Die zuständige evangelische Grundschule ist die Johannisschule. Sie befindet sich an der Vogel-von-Falkenstein-Straße im Stadtbezirk Mitte und ist daher aufgrund der Entfernung keine realistische Alternative. - 4 - 4. Weiteres Verfahren Die Änderung der Schulbezirke der Grundschule Loevelingloh und der Gottfried-von- Cappenberg-Schule wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam, wenn der Rat dem Beschlussvorschlag folgt. Damit können zum Schuljahr 2006/2007 die Anträge auf den Be- such einer anderen als der zuständigen Schule entfallen. Schülerfahrtkosten würden beim Besuch einer katholischen Grundschule für die im veränderten Bezirk wohnenden Schülerin- nen und Schüler nicht anfallen. I. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen Anlage 1 14. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen Anlage 2 Grafische Darstellung der geplanten Schulbezirksveränderung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Weseler Straße
- Metzer Straße
- Hammer Straße
- Heroldstraße
- Bonhoefferstraße
- Inselbogen
- Kappenberger Damm
- Dingbängerweg
- Nordkirchenweg
- Umgehungsstraße
- Vogel-von-Falkenstein-Straße
- Loevelingloh
- Grafschaft
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0870/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37