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Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW

Mitteilung Ausschuss 4276/2019 vom 20.12.2019

Stand: Am 13.01.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 20.12.2019 4276/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.01.2020 Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten. Seit dem letzten Bericht an den Hauptausschuss in der Sitzung am 05.08.2019 ist ein Antrag auf Ak- teneinsicht eingegangen. Beantragt wurde Einsichtnahme in die Unterlagen zur Sitzung der Fin- dungskommission zur Vergabe des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz für den Zeitraum 2020 bis 2024 (Beschlussvorlage 2552/2019). Die Akteneinsicht haben für die CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Bernd Petelkau am 18.10.2019 und Niklas Kienitz am 24.10.2019 wahrgenommen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 13.01.2020

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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