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242220

Fällgenehmigung für eine Platane, eine siebenstämmige Flügelnuss, einen vierstämmigen Eisenholzbaum, sowie zwei Säulenpappeln auf dem Grundstück Römerstr. 164, 53117 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Beschlussvorlage 06.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 11.03.2025, TOP 6.41

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3454 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
242220 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Fällgenehmigung für eine Platane, eine 
siebenstämmige Flügelnuss, einen vierstämmigen 
Eisenholzbaum, sowie zwei Säulenpappeln auf 
dem Grundstück Römerstr. 164, 53117 Bonn im 
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens 
 
Beratungsfolge 
Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung 
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Fällgenehmigung für eine Platane, eine siebenstämmige Flügelnuss, einen 
vierstämmigen Eisenholzbaum sowie zwei Säulen-Pappeln auf dem Grund-
stück Römerstr. 164, 53117 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungs-
verfahrens erteilt. 
 
Begründung 
Auf dem Grundstück soll der Abbruch eines Bestandsgebäudes erfolgen. 
 
Für die Realisierung des Abbruches wird die Entfernung von 15 satzungsge -
schützten Bäumen beantragt. Alle in der Liste aufgeführten Bäume können auf -
grund des Abbruches nicht gehalten werden. Diese stehen teils nur einen halb -
en Meter vom aufgehenden Mauerwerk entfernt. Die Bäume mit weiterem Ab -
stand zum Mauerwerk müssen für den Abbruch der Kellerräume ebenfalls ent -
fernt werden, da sich diese im Arbeitsraum befinden 
 
Von den 15 Bäumen werden 5 Bäume der Baumkommission vorgestellt, da 
diese einen Stammumfang von über 200 cm aufweisen.  
 
Die Platane (Platanus x hispanica), Baum Nr. 4, weist einen Stammumfang von 
219 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m, eine Höhe von 24 m auf und 
wurde mit gut bewertet. 
 
Die siebenstämmige Flügelnuss (Pterocarya fraxinfolia), Baum Nr. 5, weist 
einen Stammumfang von insgesamt 754 cm, einen Kronendurchmesser von 14 
m, eine Höhe von 21 m auf und wurde mit gut bewertet. 
 
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—
—
Der vierstämmige Eisenholzbaum (Parrotia persica), Baum Nr. 8, weist einen 
Stammumfang von insgesamt 252 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m, 
eine Höhe von 26 m auf und wurde mit befriedigend bewertet. 
 
Die Säulen-Pappel (Populus nigra Italica), Baum Nr. 12, weist einen Stammum-
fang von 251 cm, einen Kronendurchmesser von 4 m, eine Höhe von 26 m auf 
und wurde mit ausreichend bewertet. 
 
Die Säulen-Pappel (Populus nigra Italica), Baum Nr. 14, weist einen Stammum-
fang von 314 cm, einen Kronendurchmesser von 5 m und eine Höhe von 26 m 
auf und wurde mit ausreichend bewertet. 
 
Eine Durchführung der Abrissarbeiten ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist 
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baum -
bestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung 
der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. 
 
Als Ersatzpflanzungen für die freigegebenen Bäume werden insgesamt 4 
standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 18 - 20 cm und 
11 mit einem Stammumfang von je 20 – 25 cm gefordert.  
 
Die Ersatzpflanzungen werden nach eigenen Angaben auf dem Grundstück 
des Botanischen Gartens, Meckenheimer Allee 169, 53115 Bonn erfolgen. Ein 
Nachweis in Form einer Grünplanung ist bei der UNB einzureichen. 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Bäume Nr. 4-5 / 12+14 Römerstr. 164 (öffentlich) 
 
2 Baum Nr. 8 Römerstr. 164 (öffentlich) 
 
3 Lageplan zum Fällantrag Römerstr. 164 (öffentlich) 
 
4 Auflistung Bestandsbäume Römerstr. 164 (öffentlich) 
 
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Beratungsverlauf (2)

24.02.2025 Baumkommission
TOP 6.3 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Römerstraße 164
  • Meckenheimer Allee 169

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Details

Vorlagen-Nr.
242220
Typ
Beschlussvorlage
Datum
06.02.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40