242220
Fällgenehmigung für eine Platane, eine siebenstämmige Flügelnuss, einen vierstämmigen Eisenholzbaum, sowie zwei Säulenpappeln auf dem Grundstück Römerstr. 164, 53117 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
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Sammeldokument öffentlich
3454 Zeichen
Beschlussvorlage öffentlich 242220 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Platane, eine siebenstämmige Flügelnuss, einen vierstämmigen Eisenholzbaum, sowie zwei Säulenpappeln auf dem Grundstück Römerstr. 164, 53117 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Platane, eine siebenstämmige Flügelnuss, einen vierstämmigen Eisenholzbaum sowie zwei Säulen-Pappeln auf dem Grund- stück Römerstr. 164, 53117 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungs- verfahrens erteilt. Begründung Auf dem Grundstück soll der Abbruch eines Bestandsgebäudes erfolgen. Für die Realisierung des Abbruches wird die Entfernung von 15 satzungsge - schützten Bäumen beantragt. Alle in der Liste aufgeführten Bäume können auf - grund des Abbruches nicht gehalten werden. Diese stehen teils nur einen halb - en Meter vom aufgehenden Mauerwerk entfernt. Die Bäume mit weiterem Ab - stand zum Mauerwerk müssen für den Abbruch der Kellerräume ebenfalls ent - fernt werden, da sich diese im Arbeitsraum befinden Von den 15 Bäumen werden 5 Bäume der Baumkommission vorgestellt, da diese einen Stammumfang von über 200 cm aufweisen. Die Platane (Platanus x hispanica), Baum Nr. 4, weist einen Stammumfang von 219 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m, eine Höhe von 24 m auf und wurde mit gut bewertet. Die siebenstämmige Flügelnuss (Pterocarya fraxinfolia), Baum Nr. 5, weist einen Stammumfang von insgesamt 754 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m, eine Höhe von 21 m auf und wurde mit gut bewertet. Seite 1 von 10 Seite 2 — — Der vierstämmige Eisenholzbaum (Parrotia persica), Baum Nr. 8, weist einen Stammumfang von insgesamt 252 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m, eine Höhe von 26 m auf und wurde mit befriedigend bewertet. Die Säulen-Pappel (Populus nigra Italica), Baum Nr. 12, weist einen Stammum- fang von 251 cm, einen Kronendurchmesser von 4 m, eine Höhe von 26 m auf und wurde mit ausreichend bewertet. Die Säulen-Pappel (Populus nigra Italica), Baum Nr. 14, weist einen Stammum- fang von 314 cm, einen Kronendurchmesser von 5 m und eine Höhe von 26 m auf und wurde mit ausreichend bewertet. Eine Durchführung der Abrissarbeiten ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baum - bestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzungen für die freigegebenen Bäume werden insgesamt 4 standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 18 - 20 cm und 11 mit einem Stammumfang von je 20 – 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzungen werden nach eigenen Angaben auf dem Grundstück des Botanischen Gartens, Meckenheimer Allee 169, 53115 Bonn erfolgen. Ein Nachweis in Form einer Grünplanung ist bei der UNB einzureichen. Anlage/n 1 Bäume Nr. 4-5 / 12+14 Römerstr. 164 (öffentlich) 2 Baum Nr. 8 Römerstr. 164 (öffentlich) 3 Lageplan zum Fällantrag Römerstr. 164 (öffentlich) 4 Auflistung Bestandsbäume Römerstr. 164 (öffentlich) Seite 2 von 10 Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Römerstraße 164
- Meckenheimer Allee 169
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 242220
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 06.02.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40