V/0969/2017
Gleichstellungsplan 2021
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Anlage - Gleichstellungsplan
104117 Zeichen
Frauenbüro Personal- und Organisationsamt
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer |
für vielfältige Lebensentwürfe
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
2
Kontakt
Personal- und Organisationsamt Frauenbüro
Wolbecker Str. 284 Stadthaus 1, Klemensstr. 10
48155 Münster 48143 Münster
Ramona Wameling Martina Arndts-Haupt
Telefon: 0251 / 492 1197 Telefon: 0251 / 492 1701
Wameling@stadt-muenster.de frauenbuero@stadt-muenster.de
Personal und Organisationsamt
in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
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Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
die Perspektive von Gleichstellung hat sich über die Jahre verändert. Anfangs ging es allein um Frauen.
Später dann um Gleichstellung. Heute steht eine nachhaltige Chancengerechtigkeit für Frauen und
Männer im Fokus.
Vor allem jüngere Menschen wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und
Familienarbeit. Tatsächlich gelingt sie aber nur sehr wenigen. An entscheidenden Schlüsselstellen im
Leben treffen junge Frauen und Männer Entscheidungen, die sie wegführen von ihrem eigenen Ideal,
Familienzeit und Zeit für die Erwerbstätigkeit partnerschaftlich aufzuteilen. Berufseinstieg, Berufs-
karriere, Familiengründung und die Pflege naher Angehöriger zählen dazu.
Moderne Gleichstellungsarbeit setzt hier an: sie möchte die Rahmenbedingungen verbessern, damit
eine geschlechtergerechte Arbeitsverteilung in Familien leichter gelingen kann. Neben den betrof-
fenen Müttern und Vätern profitieren auch all die Mitarbeiter/-innen, die – unabhängig von familiären
Verpflichtungen – Beruf und Privatleben besser miteinander in Einklang bringen möchten. Denn viele
der Maßnahmen zielen auf eine verbesserte Work-Life-Balance im Allgemeinen und befördern so
vielfältige Lebensentwürfe. Nicht zuletzt ergeben sich auch Vorteile für den Arbeitgeber, z.B. durch
eine langfristige Personalbindung.
Gute Gründe sprechen also dafür, die Anstrengungen der vergangenen Jahre zu intensivieren und
unseren Status als familienfreundliche Arbeitgeberin weiter auszubauen.
Für die Jahre 2018 bis 2021 wollen wir den Wandel hin zu einer chancengleichen Verwaltungskultur
vorantreiben, indem wir einen modernen Genderbegriff etablieren. Außerdem sehen wir Nachbes-
serungsbedarf bei der Förderung von neuen Formen der Arbeit und bei Angeboten zur Betreuung von
Kindern.
Stadtrat Wolfgang Heuer Michael Willamowski Martina Arndts-Haupt
Dezernent für Bürgerservice,
Personal, Organisation,
Ordnung, Brandschutz und IT
Leiter Personal - und
Organisationsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
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Inhalt sverzeichnis
A. Bericht über das Programm für Chancengleichheit, Frauenförderplan 2014 – 2016
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 7
2. Änderung des Landesgleichstellungsgesetz es NRW ................................ ................................ .......... 7
3. Bericht über die quantitativen Aussagen des Frauenfö rderplans 2014 – 2016 ................................ .. 9
3.1. Frauenquoten nach Entgelt- und Besoldungsgrupp en, 2013 und 2016 im Vergleich ............. 9
3.2. Mitarbeiter/innen in besonderen Führungsfunkti onen und Referentinnen und Referenten 12
3.3. Stellenbesetzungen ........................... ................................................... .................................. 13
3.4. Beförderungen / Höhergruppierungen ........... ................................................... .................... 15
3.5. Ausbildung ................................... ................................................... ....................................... 17
3.6. Fortbildung .................................. ................................................... ....................................... 19
3.7. Teilzeitmodelle............................... ................................................... ..................................... 20
3.8. Besetzung von Gremien ........................ ................................................... .............................. 23
4. Bericht über die personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der
Gleichs tellung und Frauenförderung ................................ ................................ ............................... 23
4.1. Systematische Information und Kommunikation zu Themen rund um Chancengleichheit und
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben als dauerhafte Grundlage ........................... 23
4.2. Maßnahmenschwerpunkte für den Zeitraum 2014 – 2016 ................................................... 24
4.2.1. Organisationsentwicklung im Hinblick auf Sic herung und Beförderung der
Chancengleichheit und Frauenförderung ................................................................ .......... 24
4.2.1.1. Stellenplanverfahren und faktische Stellen wertveränderungen ohne
Organisationsverfügung ............................................................................... ................ 24
4.2.1.2. Führungspositionen und Führen in Teilzeit ................................................... ............. 25
4.2.1.3. Anonymisierte Bewerbungsverfahren ........ ................................................... ............ 26
4.2.1.4. Ausbildung in Teilzeit ................... ................................................... ........................... 27
4.2.2. Fachkräftebedarf sichern ................... ................................................... ............................. 27
4.2.2.1. Führungsnachwuchsförderung ............... ................................................... ................ 27
4.2.2.2. Beurlaubte und Rückkehrkonzept ........... ................................................... ................ 28
4.2.2.3. Abbau geringfügiger Beschäftigungen / Nied rigteilzeitkräfte .................................... 30
4.2.2.4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Vä ter ............................................... ........... 30
4.2.2.5. Telearbeit ............................... ................................................... ................................. 31
4.2.2.6. Frauen in der Berufsfeuerwehr ............ ................................................... ................... 33
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4.2.2.7. Reduzierung der Befristung von Arbeitsvert rägen ..................................................... 33
4.2.2.8. Gender Budgeting ......................... ................................................... .......................... 34
4.2.2.9. Städtische Gesellschaften ................ ................................................... ....................... 34
B. Gleichstellungsplan 2018 -2021
1. Vorbemerkung ................................ ................................ ................................ ............................... 35
2. Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ .. 35
2.1 Gleiche Chancen im Lebensverlauf? - eine gesamt gesellschaftliche Betrachtung ................. 35
2.2 Stadt Münster – auf dem Weg zu einer geschlecht ergerechten Verwaltung ........................ 37
2.2.1 Personalstruktur ............................ ................................................... ............................. 37
2.2.2 Familienfreundliche Arbeitgeberin ........... ................................................... .................. 39
2.2.3 Arbeitszeitmodelle .......................... ................................................... ............................ 40
2.2.4 Frauen in Führungspositionen ................ ................................................... .................... 40
3. Ziele und Maßnahmen 2018 -2021 ................................ ................................ ................................ .. 40
3.1 Kulturwandel .................................. ................................................... ..................................... 40
3.1.1 Sensibilisierung für die Belange von Vätern . ................................................... ............... 41
3.1.2 Berufswegplanung ............................ ................................................... .......................... 41
3.1.3 Genderkompetente Führungskräfte ............. ................................................... .............. 41
3.2 Personalbindung in Familienphasen ............. ................................................... ...................... 42
3.2.1 Eltern werden ............................... ................................................... .............................. 42
3.2.1.1 Evaluation und Weiterentwicklung des Rückkeh rkonzeptes ..................................... 42
3.2.1.2 Gespräch mit der Führungskraft auch für wer dende Väter ....................................... 43
3.2.2 Eltern sein ................................. ................................................... .................................. 43
3.2.2.1 Telearbeit ausweiten ...................... ................................................... ........................ 43
3.2.2.2 Führen in Teilzeit ........................ ................................................... ............................ 44
3.2.2.3 Angebote zur Betreuung von Kindern aller Al tersstufen ........................................ ... 45
3.2.3 Angehörige pflegen .......................... ................................................... ........................... 46
3.3 Führung übernehmen ............................ ................................................... ............................. 47
3.3.1 Karrierechancen von Frauen verbessern ....... ................................................... ............. 47
3.3.2 Führungsfortbildung / Führungsnachwuchskräfte fortbildung ....................................... 48
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4. Veröffentlichung un d Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ 48
5. Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 49
5.1 Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Europäisch en Charta zur Gleichstellung von
Männern und Frauen auf lokaler Ebene (nachrichtlich) ................................................. .......... 49
5.1.1 „Kommune als Arbeitgeberin“ ................. ................................................... ................... 49
5.1.1.1 Frauenförderung bei städtischen Beteiligung en ........................................................ 49
5.1.1.2 Darstellung des durchschnittlichen Monatsei nkommens m/w.................................. 49
5.1.1.3 Ausbildung in der IT ...................... ................................................... .......................... 49
5.1.1.4 Vermeidung prekärer Beschäftigung bei der S tadt Münster ..................................... 49
5.1.2 „Politische Rolle der Kommune“ .............. ................................................... ................... 50
5.2 Frauenquote nach Besoldungs- / Entgeltgruppen, Prognose für den Zeitraum 2018-2021 .. 51
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A. BERICHT ÜBER DAS PROGRAMM FÜR CHANCENGLEICHHEIT, F RAUENFÖRDERPLAN
2014-2016
1. EINLEITUNG
Berichtet wird über die Umsetzung des Programms für Chancengleichheit, Frauenförderplan
2014-2016. Die Laufzeit dieses Programms ist durch Ratsbeschluss vom 12.07.2017 (Sitzungs-
vorlage V/0222/2017) bis zum 31.12.2017 verlängert worden.
Die Verlängerung erfolgte zum einen, da die rechtli che Grundlage, das Landesgleichstellungs-
gesetz NRW (LGG), in 2016 überarbeitet worden ist. Zum anderen sorgte eine erhebliche Arbeits-
belastung in Verbindung mit verschiedenen personell en Fluktuationen und Vakanzen innerhalb
des Personal- und Organisationsamtes für Schwierigk eiten bei der Erledigung einzelner Arbeits-
prozesse, unter anderem im Themenspektrum „Gleichstellung“.
Die personellen Engpässe sind inzwischen behoben, s o dass die Arbeit nunmehr kontinuierlich
fortgeführt werden kann.
2. ÄNDERUNG DES LANDESGLEICHSTELLUNGSGESETZES NRW
Am 15.12.2016 ist das Gesetz zur Neuregelung des Gl eichstellungsrechts in Kraft getreten. Mit
ihm wurde das Landesgleichstellungsgesetz NRW novelliert.
Mit der Überarbeitung wurde die Position der Gleich stellungsbeauftragten gestärkt. Zentrale
Ziele des neuen LGG sind die Erhöhung des Anteils v on Frauen in Führungspositionen und eine
geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand.
Wesentliche Änderungen
Gleichstellungplan
• Der Gleichstellungsplan kann für fünf (statt drei) Jahre erstellt werden. Er ist verpflichtend
fortzuschreiben (§ 5 Abs. 1 LGG)
• Der Gleichstellungsplan nimmt stärkeren Einfluss au f organisatorische und personelle
Prozesse. Insbesondere sind „Einstellungen, Beförde rungen und die Übertragung höher-
wertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten [eines g ültigen] Gleichstellungsplans auszusetzen“
(§ 5 Abs. 8 LGG).
• Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuer ungsinstrument der Personalplanung und
insbesondere der Personalentwicklung (§ 5 Abs. 10 LGG).
• Die Umsetzung des Gleichstellungsplans ist eine bes ondere Verpflichtung nicht nur für die
Dienststelle, sondern auch für alle Führungskräfte (§ 5 Abs. 10 LGG).
• Die Zielerreichung des Gleichstellungsplans ist nac h spätestens zwei Jahren zu überprüfen
(§ 5 Abs. 7 LGG).
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• Einführung einer Experimentierklausel: statt der Au fstellung eines Gleichstellungsplans
können in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftr agten andere Instrumente gewählt
werden (§ 6a LGG).
Frauenförderung / Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Teilzeit, Telearbeit, Jobsharing und andere Arbeits organisationsformen stehen der
Übernahme und Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leit ungsaufgaben grundsätzlich nicht
entgegen und sind in Leitungsfunktionen für beide Geschlechter zu fördern (§ 13 Abs. 8 LGG).
• Mitarbeiter/-innen in Beurlaubung bzw. Elternzeit s ind über das Fortbildungsangebot zu
unterrichten (§ 14 Abs. 4 LGG).
Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
• Soweit eine erforderliche Beteiligung der Gleichste llungsbeauftragten unterbleibt, ist eine
getroffene Maßnahme rechtswidrig (§ 18 Abs. 3 LGG). Zudem ist der Gleichstellungs-
beauftragten eine Klagemöglichkeit eröffnet worden, soweit die Dienststelle die Rechte der
Gleichstellungsbeauftragten verletzt oder einen den Bestimmungen des Gesetzes nicht
entsprechenden Gleichstellungsplan aufgestellt hat (§ 19a Abs. 1 LGG).
• Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt nicht nu r, sondern berät darüber hinaus die
Stadtverwaltung als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin . In der anschließenden Aufzählung
besonderer Mitwirkungsfälle sind die „Planungsvorha ben von grundsätzlicher Bedeutung für
die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedi ngungen in der Dienststelle“ hinzugefügt
worden (§ 17 LGG).
• Die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigt es Mitglied in der Stellenbewertungskom-
mission (§17 Abs. 1 LGG).
• Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten ist zu dokumentieren (§ 18 Abs. 2 LGG).
Geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien
In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Min destanteil von 40 Prozent vertreten sein.
(§ 12 LGG). Neu formulierte und hinzugefügte Absätze 2-9 führen diese Vorgabe weiter aus.
Sonstiges
• Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes ist eine für die Leistungsbeurteilung rele-
vante Aufgabe aller Führungskräfte (§ 1 Abs. 3 LGG).
• In der internen wie externen dienstlichen Kommunika tion ist die sprachliche Gleichbe-
handlung von Frauen und Männern zu beachten (§ 4 LGG).
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3. BERICHT ÜBER DIE QUANTITATIVEN AUSSAGEN DES FRAUENF ÖRDERPLANS 2014 –
2016
3.1. FRAUENQUOTEN NACH ENTGELT- UND BESOLDUNGSGRUPPEN, 2 013 UND 2016
IM VERGLEICH
Tabelle 1: Mitarbeiter/-innen nach Entgelt- und Bes oldungsgruppen, Stichtag: 31.12.2016,
Frauenquoten 2016 und 2013
Entgelt-/
Besoldungs
gruppe
Vergleichsgruppe
FFP14-16
Mitarbeiter/-innen
insgesamt 1
Stichtag 31.12.2016
Frauen-
quote
31.12.2016
Frauen-
quote
31.12.2013
Orientier-
ungsmarke 2
-
maximal
erreichbare
Frauen-
quote zum
31.12.2016 M W ∑
B10 1 0 1 0% 0% 100%
B7 0 0 0 -/- 0% 100%
B6 1 0 1 0% 100% 100%
B5 3 1 4 25% 0% 33%
Sonderverträge 3 2 5 40% 22% 33%
Summe: 8 3 11 27% 20% 27%
B2, A16 15 3 18 17% 20% 20%
A15 22 8 30 27% 24% 35%
A14 36 9 45 20% 23% 33%
A13/H 8 12 20 60% 43% 43%
E15, E15UE,
E15EST5 G15 18 20 38 53% 49% 51%
E14 G14 19 26 45 58% 50% 55%
E13 G13 33 39 72 54% 51% 57%
Summe: 151 117 268 44% 40% 46%
1 Bei den Niedrigteilzeitbeschäftigten / geringfügig entlohnt Beschäftigten sind gegenüber dem letzten Bericht
weitestgehend die (pauschalierten) Festvergütungen durch die regulären EGr. inkl. Stufensteigerungen
abgelöst worden, vorwiegend im Einstiegsbereich der Entgelttabelle (EGr. 1 – 3/ S 2 - S 3).
Unberücksichtigt sind Niedrigteilzeitkräfte, die ei ne Pauschalvergütung erhalten, Auszubildende sowie
Mitarbeitende im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr.
2 Prognose aus 2013 (auf der Grundlage altersbedingten Ausscheidens)
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10
Entgelt-/
Besoldungs
gruppe
Vergleichsgruppe
FFP14-16
Mitarbeiter-/innen
insgesamt 1
Stichtag 31.12.2016
Frauen-
quote
31.12.2016
Frauen-
quote
31.12.2013
Orientier-
ungsmarke 2
-
maximal
erreichbare
Frauen-
quote zum
31.12.2016 M W ∑
A13/G 46 19 65 29% 24% 31%
A12 113 35 148 24% 23% 26%
A11 82 101 183 55% 54% 57%
A10 39 118 157 75% 78% 79%
A9/G 7 32 39 82% 59% 59%
E12 G12 73 35 108 32% 29% 31%
E11 G11 135 121 256 47% 44% 45%
E10 G10 82 68 150 45% 40% 43%
E09 G09 108 195 303 64% 63% 63%
S18 11 3 14 21% 27% 36%
S17 10 12 22 55% 42% 58%
S16 0 3 3 100% 100% 100%
S15 26 38 64 59% 59% 61%
S14 11 56 67 84% 83% 83%
S13, S13UE 3 24 27 89% 94% 94%
S12 29 137 166 83% 84% 84%
S11B S11 19 72 91 79% 68% 68%
S10 0 7 7 100% 93% 93%
NVBÜHNE, B,
2B 103 95 198 48% 47% 49%
Summe: 897 1.171 2.068 57% 55% 56%
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Entgelt-/
Besoldungs
gruppe
Vergleichsgruppe
FFP14-16
Mitarbeiter/-innen
insgesamt 1
Stichtag 31.12.2016
Frauen-
quote
31.12.2016
Frauen-
quote
31.12.2013
Orientier-
ungsmarke 2
-
maximal
erreichbare
Frauen-
quote zum
31.12.2016 M W ∑
A9/M Z A09mD
Fn3 33 2 35 6% 5% 10%
A9/M A09mD 121 38 159 24% 23% 27%
A8 102 100 202 50% 51% 52%
A7 125 13 138 9% 17% 17%
A6/M 1 9 10 90% 33% 33%
E09ST49J G09V 105 57 162 35% 35% 41%
E08 G08 94 223 317 70% 67% 68%
E07, EG07A G07 93 9 102 9% 9% 16%
E06 G06 315 295 610 48% 51% 52%
E05 G05 236 155 391 40% 37% 39%
E04 G04 206 45 251 18% 21% 21%
E03 G03 56 80 136 59% 51% 52%
E02EST5 n.v. 2 91 93 98% -/- -/-
E02 G02 25 99 124 80% 95% 95%
E01 G01 14 19 33 58% 63% 74%
S09 n.v. 2 19 21 90% -/- -/-
S08A, S08B S8 43 499 542 92% 95% 95%
S07 S7 0 0 0 -/- 88% 88%
S06 S6 0 0 0 -/- 93% 93%
S04 S4 6 62 68 91% 98% 98%
S03 S3 19 145 164 88% 93% 93%
S02 n.v. 167 405 572 71% -/- -/-
Summe: 1.765 2.365 4.130 57% 53% 55%
Insgesamt: 2.821 3.656 6.477 56% 53% 55%
Die Verwaltung ist weiblicher geworden. Zum 31.12.2 016 sind 56 % der Mitarbeiter/-innen
weiblich. 2013 waren es noch 53% (2009: 50 %).
Innerhalb der Laufbahngruppen zeigt sich überwiegen d folgendes Muster. Der Frauenanteil
im Einstiegsamt ist hoch (z.B. Laufbahngruppe 2.1 Beamtinnen und Beamte, A9/G: 82 %) und
sinkt dann über die Beförderungsämter (A10-A12) bis zum jeweiligen Spitzenamt der
Laufbahngruppe ab (A13/G: 29 %). In den Spitzenämte rn der Laufbahngruppen liegt der
Frauenanteil überwiegend bei unter 50 %.
Bei den Tarifbeschäftigten in der Gruppe E13 bis E1 5 zeigt sich ein ausgewogenes
Geschlechterverhältnis im Einstiegsamt (E13: 54%) u nd im Spitzenamt (E15: 53 %). Unter
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12
den insgesamt 20 Frauen im dortigen Spitzenamt (Ent geltgruppen E15, E15UE, E15EST5)
befinden sich neun Ärztinnen.
Der Frauenanteil in den Beförderungs- und Spitzenäm tern ist insgesamt betrachtet
gegenüber 2013 leicht gestiegen.
Die Verwaltung arbeitet weiter daran, bestehende Un terrepräsentanzen abzubauen und
Frauen und Männern gerechte Chancen zu eröffnen. Zu einer weiteren Analyse und den
Maßnahmen im Einzelnen wird auf den Gleichstellungsplan 2018 – 2021 verwiesen.
3.2. MITARBEITER/-INNEN IN BESONDEREN FÜHRUNGSFUNKTIONEN UND
REFERENTINNEN UND REFERENTEN
Tabelle 2: Mitarbeiter/-innen in besonderen Funktionen; Stichtag 31.12.2016
Stichtag 31.12.2016
%W
31.12.2013 W M ∑ %W
Beigeordnete/-r 1 4 5 20 % 20 %
Dezernent/-in 0 3 3 0 % 0 %
Amts-/Betriebsleiter/-in 10 24 34 29 % 32 %
Abteilungs-/Bereichsleiter/-in 22 49 71 31 % 24 %
Fachstellen-/ Teamleiter/-in,
übrige Führungskräfte 97 171 268
36 % 35 %
Referent/-in 3 4 5 9 44 % 44 %
Insgesamt: 134 256 390 34 % 33 %
3 Berücksichtigt sind die Referentinnen und Referente n der Beigeordneten sowie die der drei ehrenamtlich en
Stellvertretungen des Oberbürgermeisters.
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In der Verwaltungsspitze (Beigeordnete, Dezernatsle itung) gibt es eine Frau. Die Stelle
der/des Beigeordneten im Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft war zum 31.12.2016
unbesetzt. Zwischenzeitlich erfolgte die Besetzung mit einem Mann.
Die Führungskräfte sind auch darüber hinaus in der Mehrzahl Männer.
Der Frauenanteil ist mit 36 % auf der unteren Leitungsebene am Höchsten und sinkt dann mit
zunehmender Verantwortung ab. Amts- und Betriebslei tungen sind zu 29 % mit Frauen
besetzt.
Erfreulich ist die Entwicklung innerhalb der Leitun gsebene „Abteilungs-/Bereichsleiter/-in“.
Seit 2013 ist der Frauenanteil hier – um 7 %-Punkte – auf 31 % gestiegen. Auf den anderen
Ebenen hat sich die Quote nicht nennenswert verändert.
Ein Schwerpunkt des Gleichstellungsplans 2018-2021 ist es, mehr Frauen in Führung zu
bringen.
3.3. STELLENBESETZUNGEN
Tabelle 3: Frauenanteile im Stellenbesetzungsverfahren, Zeitraum 2014-2016
2014 2015 2016
Stellenbesetzungsverfahren intern 215 208 267
extern 132 145 155
gesamt 302 304 337
Bewerbungen m 2.630 2. 036 2.190
w 2.284 2.307 3.606
gesamt 4.914 4.343 5.796
Frauenanteil 46% 53% 62%
Vorstellungsgespräche m 633 650 1068
w 616 640 865
gesamt 1.249 1.290 1.933
Frauenanteil 49% 50% 45%
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2014 2015 2016
berücksichtigt m 137 132 273
w 198 156 296
gesamt 335 288 569
Frauenanteil 59% 54% 52%
Die Anzahl der durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren hat sich in den Jahren 2014-2016
kontinuierlich erhöht. Zuletzt waren es 337 Verfahr en. Für diese gingen fast 5.800
Bewerbungen ein, von denen letztlich 569 Bewerberin nen und Bewerber bei der
Stellenbesetzung berücksichtigt wurden.
In 2015 lag der Frauenanteil an den Gesamtbewerbung en bei 53%. Mit nahezu demselben
Prozentanteil (54 %) wurden die offenen Stellen mit Frauen besetzt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils mehr Frauen als
Männer in den Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt wurden (Frauenquote 2014: 59 %,
2015: 54 %, 2016: 52 %).
Grundsätzlich werden alle Stellen unter Berücksicht igung des § 8 LGG ausgeschrieben. Die
Gleichstellungsbeauftragte wird an allen Stellenbes etzungsverfahren beteiligt. Sie erhält die
Stellenausschreibungen im Vorfeld der Veröffentlich ung. Die Gleichstellungsbeauftragte
kann Einfluss auf das Bewerbertableau nehmen. Wegen der großen Zahl der Verfahren
nimmt sie oder eine Vertreterin nach eigenem Ermess en an den Vorstellungsgesprächen teil
oder beschränkt sich auf Nachfragen im Verfahren. F ür eine Teilnahme werden vorrangig
Vorstellungsgespräche für Bereiche ausgesucht, in d enen Frauen unterrepräsentiert sind.
Die Teilnahme kann auch auf Wunsch von internen Bew erberinnen oder Bewerbern
erfolgen. Wenn die Gleichstellungsbeauftragte einer Entscheidung der Auswahlkommission
nicht zustimmt, kann sie Widerspruch einlegen. Das Verfahren muss dann in der Verwaltung
vom Leiter des Personal- und Organisationsamts, ggf . dem Beigeordneten für Personal oder
dem Oberbürgermeister, erneut geprüft werden.
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3.4. BEFÖRDERUNGEN / HÖHERGRUPPIERUNGEN
Tabelle 4: Beförderungen /Höhergruppierungen, Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 4
BesGr.
EGr. W M ∑ %W
B6 0 1 1 0%
Summe: 0 1 1 0%
A16 0 3 3 0%
A15 1 4 5 20%
A14 3 14 17 18%
A13/H 1 4 5 20%
E15 1 2 3 33%
E14 1 2 3 33%
E13 2 2 4 50%
Summe: 9 31 40 23%
A13/G 7 8 15 47%
A12 9 15 24 38%
A11 16 17 33 48%
A10 6 20 26 23%
A9/G 7 8 15 47%
E12 9 8 17 53%
E11 25 27 52 48%
E10 18 13 31 58%
E09 4 10 14 29%
S18 1 3 4 25%
S17 5 1 6 83%
S16 3 0 3 100%
S15 21 9 30 70%
S14 3 2 5 60%
S13 22 2 24 92%
S12 7 0 7 100%
S11 1 1 2 50%
S11B 3 0 3 100%
S10 2 0 2 100%
Summe: 169 144 313 54%
4 Die Auswertung umfasst auch Fälle, die auf einen Tätigkeitswechsel hindeuten, z.B. EGr. 9 EGr. 13 oder
EGr. S 8a EGr. S 12.
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BesGr.
EGr. W M ∑ %W
A9/M Z 1 0 1 100%
A9/M 15 32 47 32%
A8 8 34 42 19%
A7 1 1 2 50%
E09ST49J 1 3 4 25%
E08 27 10 37 73%
E07 0 14 14 0%
E06 12 14 26 46%
E05 10 19 29 34%
E04 1 4 5 20%
E03 1 1 2 50%
S09 23 3 26 88%
S08 3 1 4 75%
S08B 3 0 3 100%
S08A 25 5 30 83%
S07 1 0 1 100%
S06 22 3 25 88%
S04 41 8 49 84%
S03 11 4 15 73%
Summe: 206 156 362 57%
insgesamt: 384 332 716 54%
Der Frauenanteil an den Beförderungen und Höhergrup pierungen liegt im Zeitraum 2014-
2016 bei insgesamt 54 %.
Ohne die Beförderungen bei der Feuerwehr wurden Fra uen mit einem Anteil von 62 %
befördert / höhergruppiert. Im Zeitraum 2010-2013 lag dieser Wert bei 66 %.
In höheren Laufbahnen wurden prozentual weniger häu fig Frauen befördert / höhergrup-
piert als in niedrigeren.
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In Tätigkeiten, die im Bereich der Beamtinnen und B eamten in der Laufbahngruppe 2.2
(ehem. höherer Dienst) erfasst sind, liegt der Frau enanteil bei 23 %. Es folgen Frauenanteile
von 54 % bei Tätigkeiten der Laufbahngruppe 2.1., e hem. gehobener Dienst und 57 % bei
Tätigkeiten der Laufbahngruppe 1.2, ehem. mittlerer Dienst. Die Werte im Einzelnen können
der obigen Tabelle entnommen werden.
3.5. AUSBILDUNG
Tabelle 5: Frauenquote im Ausbildungs-/ Aufstiegsbereichen; Stichtag: 01.09.2017
Berufsbezeichnung Gesamt W M W%
SCHWERPUNKT TECHNIK UND IT
Vermessungstechniker/-in 6 1 5 17%
Fachinformatiker/ -in
Anwendungsentwicklung
bzw. Systemintegration 5 1 4
20%
Informationselektroniker/-in 1 0 1 0%
Informatikkaufmann/-frau 3 0 3 0%
Summe: 15 2 13 13%
KREATIVER BEREICH
Maskenbildner/-in 1 1 0 100%
Summe: 1 1 0 100%
HANDWERKLICH -TECHNISCHER BEREICH
Berufskraftfahrer/-in 6 0 6 0%
Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe 4 4 0 100%
Fachkraft für Kreislauf- u. Abfallwirtschaft 2 0 2 0%
Fachkraft für Abwassertechnik 2 0 2 0%
Forstwirt/-in 1 0 1 0%
Kfz-Mechatroniker/-in 10 2 8 20%
Industriemechaniker/-in 1 0 1 0%
Summe: 26 6 20 23%
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Berufsbezeichnung Gesamt W M W%
SCHWERPUNKT MEDIEN , KULTUR
Fachangestellte für Medien- u.
Informationsdienste - Bibliothek - 4 4 0 100%
Volontariat 3 2 1 67%
Summe: 7 6 1 86%
SCHWERPUNKT SOZIALES
Erzieher/in im Anerkennungsjahr 38 33 5 87%
Praxisintegrierte Ausbildung „Erzieher/in“ 10 7 3 70%
Summe: 48 40 8 83%
SCHWERPUNKT VERWALTUNG
Verwaltungsfachangestellte/r 1 1 0 100%
Stadtsekretäranwärter/-in 20 14 6 70%
Stadtinspektoranwärter/-in +
Studierende für den gehobenen Dienst 63 51 12 81%
Prüfungserleichterter Aufstieg 1 1 0 100%
Angestelltenlehrgang I 7 5 2 71%
Angestelltenlehrgang II 5 4 1 80%
Industriekauffrau/-mann 1 1 0 100%
Summe: 98 77 21 79%
FEUERWEHR
Brandmeisteranwärter/-in 10 0 10 0%
Summe: 10 0 10 0%
insgesamt: 205 132 73 64%
Die Stadtverwaltung bildet in vielfältigen Bereiche n aus. Die Anzahl der Ausbildungsplätze
hat sich gegenüber der letzten Betrachtung zum 31.1 2.2013 auf 205 erhöht (plus 64 Plätze).
Gegenüber dem 31.12.2009 hat sich die Anzahl der Au sbildungsplätze mehr als verdoppelt
(91 Ausbildungsplätze).
Die Vorgabe, mindestens die Hälfte der Ausbildungsp lätze an Frauen zu vergeben, wurde
erfüllt. Die Frauenquote liegt insgesamt bei 64 %.
Zur typischen Berufswahl von Frauen und Männern, di e auch an den obigen Zahlen ablesbar
ist, wird auf den Gleichstellungsplan 2018-2021 verwiesen.
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19
3.6 FORTBILDUNG
Die Qualifizierung von Führungskräften hat bei der Stadtverwaltung weiterhin eine hohe
Bedeutung. Neben fachlichen Kompetenzen werden von den Führungskräften vermehrt
methodische, soziale und persönliche Kompetenzen erwartet.
Das städtische interne Fortbildungsprogramm für alle Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung
wird jährlich herausgegeben. Innerhalb dieses Progr amms wird ein spezielles Angebot für
Führungskräfte vorgehalten. Im Zuge der Überarbeitu ng des Fortbildungsangebotes wurde
dieses in drei Schwerpunkte gegliedert:
1. Führungsnachwuchskräfte
2. Neue Führungskräfte
3. Erfahrene Führungskräfte
Um die Bereitschaft zur Übernahme von Führungsposit ionen zu stärken, wird die
Veranstaltung „Führung – eine Aufgabe für mich?!“ a ngeboten. Von 2014 - 2016 haben
51 Mitarbeiter/-innen teilgenommen, davon waren 31 Frauen.
Mit dem Qualifizierungsprogramm „In Zukunft führen“ erfolgt eine umfassende
Vorbereitung auf künftige Führungsaufgaben. Auf dieses Programm wird unter Punkt 4.2.2.1
„Führungsnachwuchsförderung“ umfassend eingegangen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Führungs position neu übernommen und nicht
das Qualifizierungsprogramm „In Zukunft führen“ abs olviert haben, erhalten als neue
Führungskräfte eine Grundqualifizierung im Rahmen e iner verbindlichen Schulungsreihe mit
mehreren Modulen. An dieser Qualifizierung haben vo n 2014 - 2016 insgesamt
37 Führungskräfte teilgenommen, davon 17 Frauen und 20 Männer. Weitere Schulungen für
neue Führungskräfte ergänzen das Angebot. Dieses wird gut angenommen.
Zum Einstieg in die Tätigkeit als Führungskraft wir d darüber hinaus ein Coaching angeboten.
Auch erfahrenen Kräften steht die Möglichkeit eines Coachings zur Verfügung. Das Angebot
wird oft genutzt. Im Zeitraum 2014 - 2016 haben ins gesamt 40 Führungskräfte die Möglich-
keit eines Coachings genutzt (22 Frauen, 18 Männer).
Nachdem der Fokus in den letzten Jahren im Bereich des Führungsnachwuchses und der
neuen Führungskräfte lag, wurde nun abschließend di e Zielgruppe der „erfahrenen
Führungskräfte“ in den Blick genommen, auch weil da s vorhandene Angebot von der
Zielgruppe derzeit nicht gut angenommen wird. Der B ereich wird zum Fortbildungsjahr 2018
neu konzipiert.
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20
3.7 TEILZEITMODELLE
Tabelle 6: Teilzeit getrennt nach Besoldungs- u. Vergütungsgruppen; Stichtag 31.12.2016 5
Besoldungs-/
Entgeltgruppe W M ∑ %W
A15 1 1 2 50%
A14 5 3 8 63%
A13/H 4 0 4 100%
E15, E15UE, E15EST5 9 1 10 90%
E14 11 2 13 85%
E13 18 3 21 86%
Summe: 48 10 58 83%
A13/G 3 0 3 100%
A12 13 7 20 65%
A11 48 3 51 94%
A10 77 3 80 96%
A9/G 5 0 5 100%
E12 12 4 16 75%
E11 60 15 75 80%
E10 33 13 46 72%
E09 95 36 131 73%
S18 1 0 1 100%
S17 5 1 6 83%
S15 10 4 14 71%
S14 20 1 21 95%
S13, S13UE 6 0 6 100%
S12 84 7 91 92%
S11B 30 4 34 88%
NVBÜHNE, B 4 5 9 44%
Summe: 506 103 609 83%
5 ohne Fälle von Altersteilzeit und längerfristig abwesende Mitarbeiter/innen
Bei den Niedrigteilzeitbeschäftigten / geringfügig entlohnt Beschäftigten sind gegenüber dem letzten B ericht
weitestgehend die (pauschalierten) Festvergütungen durch die regulären EGr. inkl. Stufensteigerungen
abgelöst worden, vorwiegend im Einstiegsbereich der Entgelttabelle (EGr. 1 – 3/ S 2 - S 3).
Unberücksichtigt sind Niedrigteilzeitkräfte, die ei ne Pauschalvergütung erhalten, Auszubildende sowie
Mitarbeitende im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr.
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Besoldungs-/
Entgeltgruppe W M ∑ %W
A9/M Z 1 1 2 50%
A9/M 20 2 22 91%
A8 55 2 57 96%
A7 6 0 6 100%
E09ST49J 23 5 28 82%
E08 86 4 90 96%
E07, EG07A 5 4 9 56%
E06 163 17 180 91%
E05 91 15 106 86%
E04 39 19 58 67%
E03 61 36 97 63%
E02EST5 81 2 83 98%
E02 98 25 123 80%
E01 19 14 33 58%
S09 14 0 14 100%
S08A, S08B 315 30 345 91%
S04 23 1 24 96%
S03 108 16 124 87%
S02 403 165 568 71%
Summe: 1.611 358 1.969 82%
insgesamt: 2.165 471 2.636 82%
Die Stadtverwaltung bietet – unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und
dienstlicher Erfordernisse – vielfältige Teilzeitformen an.
Gegenüber der letzten Betrachtung zum 31.12.2013 haben sich die Zahlen stark erhöht. Dies
hängt damit zusammen, dass der größte Teil der Nied rigteilzeitbeschäftigten mittlerweile in
eine Eingruppierung nach dem TVöD überführt wurde. Die in der Vergangenheit
vorgenommene Unterscheidung ist nicht mehr wie gewo hnt möglich. Die Auswirkungen
betreffen vorwiegend den Einstiegsbereich der Entge lttabelle (EGr. 1 – 3 / S 2 – S 3 / EGr. 2
bzw. EGr. 2 Stufe 5). Nähere Ausführungen hierzu fi nden sich unter Punkt 4.2.2.3 „Abbau
geringfügiger Beschäftigungen / Niedrigteilzeitkräfte“.
Zum Stichtag 31.12.2016 sind 41 % aller Mitarbeiter innen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung in Teilzeit beschäftigt. Dies sind mehr als jede zweite Frau (59%) und etwa
jeder fünfte Mann (17 %).
39 % aller Teilzeitbeschäftigten arbeitet weniger als 19,25 Std./Woche. Der Anteil nimmt mit
zunehmender Arbeitszeit / Woche ab. Vollzeitnah arbe itet nur jede/r Zehnte
Teilzeitbeschäftigte (siehe nachfolgende Tabelle und Grafik).
Zu den Bereichen „Führen in Teilzeit“ und „Ausbildu ng in Teilzeit“ wird auf die gesonderten
Gliederungspunkte 4.2.1.2 und 4.2.1.4 verwiesen.
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22
Tabelle 7: Übersicht über Teilzeitformen, Stichtag 31.12.2016
Arbeitszeit ∑ W M W%
Cluster 1
<19,25 Std./Wo. 1034 763 271 74%
Cluster 2
19,25 - <21,00 Std./Wo. 503 454 49 90%
Cluster 3
21,00 - <26,00 Std./Wo. 461 406 55 88%
Cluster 4
26,00 - <31,00 Std./Wo. 362 318 44 88%
Cluster 5
31,00 - <39,00 Std./Wo. 276 224 52 81%
insgesamt: 2.636 2.165 471 82%
Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der Cluster
39%
19%
18%
14%
10%
<19,25 Std./Wo.
19,25 - <21,00 Std./Wo.
21,00 - <26,00 Std./Wo.
26,00 - <31,00 Std./Wo.
31,00 - <39,00 Std./Wo.
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23
3.8 BESETZUNG VON GREMIEN
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW legt in seiner neuen Fassung fest, dass in wesentlichen
Gremien Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Proze nt vertreten sein müssen (vgl. § 12
Abs. 1 LGG). Darüber hinaus wird der Grundsatz der paritätischen Besetzung als Soll-
Vorschrift durch den § 12 Abs. 7 LGG wie bisher für alle Gremien verfolgt („Im Übrigen sollen
Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden“).
Der Rat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 18.10 .2017 mit der Thematik auseinander-
gesetzt und beschlossen, dass
- in Gremien, in denen Frauen nicht mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sind (vgl.
§12 Abs. 1 LGG), zeitnah Umbesetzungen anzustreben sind und
- die Verwaltung in Abstimmung mit den Fraktionen bis zum Beginn der nächsten
Wahlperiode ein (freiwilliges) Verfahren mit folgend em Ziel erarbeitet: in den
wesentlichen Ratsausschüssen sind Frauen mit mindestens 40 % vertreten.
Darüber hinaus hat er die Verwaltung beauftragt, fü r wesentliche Gremien zweimal in einer
Wahlperiode hinsichtlich des Quotierungsziels zu ber ichten (vgl. Antrag der SPD-Fraktion an
den Rat Nr. A-R/0042/2016, Vorlage V/0598/2017 mit Änderungsantrag der Fraktionen von
Bündnis90/Die Grünen/ GAL und CDU).
4. BERICHT ÜBER DIE PERSONELLEN UND ORGANISATORISCHEN MAßNAHMEN ZUR
VERBESSERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND FRAUENFÖRDERUNG
4.1. SYSTEMATISCHE INFORMATION UND KOMMUNIKATION ZU THEM EN RUND UM
CHANCENGLEICHHEIT UND VEREINBARKEIT VON FAMILIE, BE RUF UND
PRIVATLEBEN ALS DAUERHAFTE GRUNDLAGE
Die Verwaltung verfolgt schon seit vielen Jahren in großer Breite und Tiefe gleichstellungs-
orientierte Ziele.
Im Berichtszeitraum erfolgte eine Bestandsaufnahme der zur Förderung der
Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie, Be ruf und Privatleben in der
Stadtverwaltung getroffenen Regelungen und Strukturen.
Erste Arbeiten für eine systematische und benutzerfreundliche Darstellung wurden erbracht.
So hat das Personal- und Organisationsamt verschied ene Vorschriften, Informationen und
praktische Links rund um die Themen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sowie „Karriere,
Aus- und Fortbildung“ gebündelt und auf der Intranetseite gesammelt dargestellt.
Aufgrund der personellen Engpässe (siehe auch Punkt 1 „Einleitung“) konnten die Arbeiten
noch nicht in der vorgesehenen Tiefe abgeschlossen werden. Das Handlungsfeld bleibt
weiter im Blick.
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24
4.2. MAßNAHMENSCHWERPUNKTE FÜR DEN ZEITRAUM 2014 – 2016
4.2.1. ORGANISATIONSENTWICKLUNG IM HINBLICK AUF SICHERUNG UND
BEFÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT UND FRAUENFÖRDERU NG
4.2.1.1. STELLENPLANVERFAHREN UND FAKTISCHE
STELLENWERTVERÄNDERUNGEN OHNE ORGANISATIONSVERFÜGUN G
Im Zeitraum des Frauenförderplans 2014 – 2016 wurde das
verwaltungsinterne Verfahren zur Aufstellung des St ellenplanentwurfs von
Anträgen durch die Fachämter und eigenbetriebsähnli chen Einrichtungen hin
zu einer kommunikations– und aufgabenorientierten V orgehensweise
umgestellt. Mit Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die jeweils
einer dynamischen Aufgabenentwicklung unterliegen, werden
„Stellenplangespräche“ geführt, die auf die quantit ativen und qualitativen
Veränderungen der Aufgaben ausgerichtet sind. Mit den anderen Ämtern und
Einrichtungen finden über die regelmäßige Organisat ionsarbeit unter dem
gleichen Tenor Kontakte statt.
Der Austausch und die Prüfung von Lösungsalternativ en finden stellen- und
personenunabhängig statt. Weiterhin gilt, dass nur i m Ausnahmefall, z.B. bei
Nachsteuerungsbedarfen, Organisationseinheiten und Planstellen, die in den
letzten drei Jahren verändert wurden, erneut überpr üft werden. Die
Konsolidierung der Veränderungen und die Zufriedenh eit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht gefährdet werden. Mit Blick auf
diese Maßgaben werden erneut gewünschte Stellenwert überprüfungen
zurückgewiesen, wenn innerhalb der letzten drei Jah re eine Prüfung
stattgefunden hat und sich die Aufgaben nicht gravi erend verändert haben
oder der Antrag nicht von Stelleninhabern/-innen persönlich gestellt wird.
Das geänderte Verfahren hat dazu geführt, dass sich die Zahl reiner
Stellenhebungsanträge massiv reduziert hat. Seit de m Kalenderjahr 2017
nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an der Besprec hung von Stellen-
bewertungsergebnissen teil und achtet so mit auf de n geschlechterneutralen
Blickwinkel. Mit der Vertrauensperson der Schwerbeh inderten und dem
Personalrat werden Stellenwertungsergebnisse einmal im Quartal erörtert.
Faktische Stellenwertveränderungen ohne Organisatio nsverfügungen sind in
den letzten Jahren nicht mehr vorgekommen.
Das neue Stellenplanverfahren hat positiv dazu beig etragen, dass seit seiner
Einführung vorläufige Aufgabenzuordnungen, die even tuell eine
Höherwertigkeit von Stellen nach sich ziehen, unter blieben sind. Jede
wesentliche Aufgabenveränderung mit Auswirkungen au f den Stellenwert
wird durch eine Organisationsverfügung mit vorgeschalteter Stellenbewertung
festgestellt. Änderungen im Arbeitsplatzinhalt, die Auswirkungen auf den
Stellenwert haben oder haben können (höherer oder n iedriger Stellenwert),
sind nach Ziffer 3.2 der ergänzenden Regelungen zu der GA Grundlagen
Verwaltung vor der Umsetzung mit dem Personal- und Organisationsamt
abzustimmen.
Gleichstellungsplan 2021
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25
Die Stellenbewertungen werden durch fachlich geschu lte und erfahrene
Mitarbeiterinnen des Personal- und Organisationsamt es (Amt 10)
vorgenommen und unter Beteiligung der Gleichstellun gsbeauftragten in einer
fach- und funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe (Be wertungskommission)
des Amtes 10 erörtert und festgelegt. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der
Quervergleich der vorgenommenen Bewertungen mit Ste llen ähnlicher
Anforderungsprofile in anderen Arbeitsbereichen der Verwaltung.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass
• es seit einigen Jahren keine faktischen Stellenwert veränderungen ohne
vorherige Organisationsverfügungen mehr gibt,
• sich das neue Stellenplanverfahren sowie der Austau sch der
Bewertungsergebnisse mit der Gleichstellungsbeauftragten sehr bewährt
haben und dass
• kein aktueller Handlungsbedarf mehr zum Themenkreis „Faktische
Stellenwertveränderungen ohne Organisationsverfügung“ gegeben ist.
4.2.1.2. FÜHRUNGSPOSITIONEN UND FÜHREN IN TEILZEIT
Tabelle 8: Führungspositionen und Führen in Teilzeit, Stichtag: 31.12.2016
Funktion
Gesamt davon in Teilzeit
∑ ∑ W M %W
Beigeordnete/-r 5 - / - - / - - / - - / -
Dezernent/-in 3 - / - - / - - / - - / -
Amts-/
Betriebsleiter/-in 34
- / - - / - - / - - / -
Abteilungs/
Bereichsleiter/-in 71
5 5 - / - 100 %
Fachstellen-/
Teamleiter/-in,
übrige
Führungskräfte
268
27 19 8 70 %
381 32 24 8 75 %
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26
2 von 381 Führungskräften arbeiten in Teilzeit (8 % ). Etwa jede/r Dritte davon
arbeitet vollzeitnah ( 31,00 - <39,00 Std./Woche ).
Das Angebot, Leitungsfunktionen in einer Teilzeitbe schäftigung wahrzu-
nehmen, besteht nach wie vor. Nachgefragt wird es tatsächlich nur vereinzelt.
Bei organisatorischen Maßnahmen und Planungen wird diese Option offensiv
in die Überlegungen mit einbezogen. In der Vergange nheit hat sich im
Rahmen der Einrichtung von Teilzeitstellen gezeigt, dass i. d. R. jeweils eine
individuelle Regelung über Art und Ausgestaltung de r „Teilung“ zu treffen ist.
Nicht immer funktioniert eine 50 %-Teilung. Es kann eine Kompensation über
einen größeren Stellvertretungsanteil erfolgen, auc h ein Senior-Junior-Modell
wird in die Überlegungen einbezogen. Abhängig ist d ie Ausgestaltung der
Teilung zum einen von den persönlichen Bedarfen der Beteiligten, zum
anderen von den Anforderungen der Leitungsfunktion. Häufig ist zwischen
dem fachlichen und personalrechtlichen Aspekt der L eitung zu differenzieren.
Gleichzeitig muss ein ausreichender Informationstra nsfer zwischen den
beteiligten Teilzeitkräften, gegenüber den Mitarbei tern/innen und
nächsthöheren Führungskräften gewährleistet werden.
Auf der Basis der bisherigen Erfahrungen wurden daz u verwaltungsintern
Handlungsempfehlungen erarbeitet, die bei der Einri chtung bzw.
organisatorischen Umsetzung einer Teilzeit-Leitungs funktion unterstützen
sollen. Eingerichtet wurden Teilzeitleitungsfunktionen bislang auf der unteren
(Fachstellenleitung) und mittleren (Abteilungsleitung) Führungsebene.
4.2.1.3. ANONYMISIERTE BEWERBUNGSVERFAHREN
Die Verwaltung hat mit Beschlussvorlage V/0169/2015 dem Ausschuss für
Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Ausschuss für
Gleichstellung, dem Integrationsrat und dem Haupt- und Finanzausschuss
über die Erfahrungen aus dem Modellprojekt der Anti diskriminierungsstelle
des Bundes, aus Modellprojekten anderer Städte und des LWL berichtet sowie
aufgezeigt, welche Voraussetzungen für die Durchfüh rung entsprechender
Verfahren notwendig sind. Es wurde der Beschluss ge fasst, dass die
Verwaltung mit der Einführung des E-Recruiting-Verf ahrens die
Voraussetzungen für die Durchführung von anonymisie rten
Bewerbungsverfahren schaffen wird mit dem Ziel, im Rahmen eines
dreijährigen Modellversuchs einige anonymisierte Be werbungsverfahren in
unterschiedlichen Fachbereichen durchzuführen. Aufg rund technischer
Probleme hat sich die Einführung des E-Recruiting-V erfahrens zeitlich deutlich
verzögert, so dass mit dem Modellversuch erst in 20 18 begonnen werden
kann.
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4.2.1.4. AUSBILDUNG IN TEILZEIT
Eine Ausbildung in Teilzeit wird bei der Stadt Müns ter in allen Bereichen, in
denen grundsätzlich die Möglichkeit dazu besteht, a ktiv angeboten. Ein
entsprechender Hinweis wird mit jeder Ausschreibung veröffentlicht.
Außerdem wird im Internet, IntraNet und in Handbüch ern zu Fachmessen,
Messeflyern Azubiratgebern usw. darauf hingewiesen.
Besondere Unterstützungsangebote für Auszubildende in Teilzeit wie
beispielsweise eine enge (sozialpädagogische) Begle itung durch die
Ausbildungsleitung, die betriebliche Sozialberatung und/oder die Fachstelle
Personalentwicklung stehen bei Bedarf zur Verfügung.
Im Berichtzeitraum hat eine Auszubildende im Bereic h Fachangestellte für
Medien und Informationsdienste während der Ausbildu ng von Voll- in Teilzeit
gewechselt. Zwei weitere Auszubildende, eine Kfz-Me chatronikerin und eine
angehende Verwaltungsfachangestellte, absolvieren i hre Ausbildung in
Teilzeit.
Auch bei den angehenden Verwaltungswirtinnen gab es eine Kollegin, die
während der Ausbildung von Voll- auf Teilzeit gewec hselt ist. 12 weitere
Nachwuchskräfte aus den Bereichen prüfungserleichte rnder Aufstieg sowie
Verwaltungslehrgang I und II haben von dieser Mögli chkeit Gebrauch
gemacht.
4.2.2. FACHKRÄFTEBEDARF SICHERN
4.2.2.1. FÜHRUNGSNACHWUCHSFÖRDERUNG
Qualifizierungsprogramm „In Zukunft führen“
Das Qualifizierungsprogramm „In Zukunft führen“ wurde im Verlauf des Jahres
2014 vom Personal- und Organisationsamt entwickelt. Ziel war es, als geeignet
angesehene Bewerberinnen und Bewerber bereits vor d er Übernahme einer
Führungsaufgabe umfassend auf diese vorzubereiten.
Das Programm umfasst mehrere Module zur Weiterentwic klung persönlicher,
sozialer und kommunikativer Kompetenzen, sowie zum Ausbau methodischer
und fachlicher Kompetenzen. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt überwiegend
durch externe Dozentinnen und Dozenten an bis zu 20 Schulungstagen
innerhalb eines Jahres.
Die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm setzt das erfolgreiche
Durchlaufen eines Auswahlverfahrens voraus. Die Aus wahl erfolgt durch eine
Kommission, der unter anderem die Gleichstellungsbe auftragte angehört. Pro
Kurs werden rund ein Dutzend Teilnehmer/-innen ausgewählt.
Das Qualifizierungsprogramm wurde im Jahr 2015 erst mals durchgeführt. Ein
weiterer Kurs ist Ende 2016 gestartet. Derzeit lauf en die Vorbereitungen für
die Organisation eines Kurses ab Anfang 2018. Der e rste Kurs umfasste 14
Teilnehmer/-innen. Hiervon waren fünf männlichen un d neun weiblichen
Geschlechts. Der nachfolgende – derzeit noch laufende – Kurs setzt sich aus je
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
28
sieben männlichen und weiblichen Teilnehmer/-innen zusammen. Bei der
Zusammensetzung des kommenden Kurses werden die Vor gaben des Anfang
2017 geänderten Landesgleichstellungsgesetzes berüc ksichtigt (vgl. § 11
Abs. 1 LGG).
Insgesamt wird ein positives Fazit des Programms gezogen. Es ist geeignet, die
Folgen des demografischen Wandels auf der Führungseb ene abzumildern,
indem es bereits jetzt Sachbearbeiter/-innen grundsätzlich auf die Übernahme
von Führungsaufgaben vorbereitet. Die antizipative Schulung erleichtert im
Falle eines Aufstiegs zudem ganz konkret die Einarb eitung in die neue
Funktion.
Darüber hinaus ist „In Zukunft führen“ ein qualitat iv hochwertiges Instrument
der Personalentwicklung. Berufliche Karrieren umfas sen einen Zeitraum von
40 und mehr Jahren. Aus- und Weiterbildungen fallen typischer Weise in den
Beginn dieser Laufbahnen – in späteren Karriereabsc hnitten sind
umfangreiche und anspruchsvolle Möglichkeiten der We iterbildung
tendenziell eher rar gesät. Das Qualifizierungsprog ramm stellt eine dieser
Möglichkeiten dar und greift das Interesse an beruf licher Weiterentwicklung
auf. Die konstant hohen Bewerberzahlen sind ein Beleg dafür.
Nachbesetzung von Führungspositionen
Die Verwaltung und die Gleichstellungsbeauftragte s tehen insbesondere bei
freien bzw. frei werdenden Führungsstellen sehr frü hzeitig in einem engen
Austausch, um von Beginn an die Belange von Frauen umfassend im
Stellenbesetzungsverfahren zu berücksichtigen
4.2.2.2. BEURLAUBTE UND RÜCKKEHRKONZEPT
Tabelle 9: Mitarbeiter/innen in Elternzeit/Elternzeit mit
Teilzeitbeschäftigung/ in Sonderurlaub 6; Stichtag 31.12.2016
Besoldungs-/
Vergütungs-
gruppe
Elternzeit Sonderurlaub
W M ∑ W M ∑
A13/H 2 0 2 -/- -/- -/-
E15 1 0 1 -/- -/- -/-
E14 1 0 1 -/- -/- -/-
Summe: 4 0 4 -/- -/- -/-
6 Aus dv-technischen Gründen ist es nicht möglich, Kräfte, die während einer Beurlaubung eingesetzt sind,
gesondert zu filtern. Sie werden grundsätzlich nicht mit abgebildet.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
29
Besoldungs-/
Vergütungs-
gruppe
Elternzeit Sonderurlaub
W M ∑ W M ∑
A12 0 1 1 1 0 1
A11 2 0 2 1 0 1
A10 1 0 1 5 0 5
E12 1 0 1 -/- -/- -/-
E11 7 1 8 3 0 3
E10 1 1 2 3 0 3
E09 10 0 10 5 0 5
S15 1 0 1 -/- -/- -/-
S14 2 0 2 -/- -/- -/-
S12 9 0 9 -/- -/- -/-
S11B 3 0 3 -/- -/- -/-
S10 1 0 1 1 0 1
NVBÜHNE, 2B, B 4 2 6 1 0 1
Summe: 42 5 47 20 0 20
A9/M 0 2 2 -/- -/- -/-
A8 3 5 8 0 1 1
A7 1 1 2 -/- -/- -/-
E09ST49J 2 0 2 1 1 2
E08 3 1 4 3 0 3
E07 0 1 1 -/- -/- -/-
E06 3 1 4 4 0 4
E05 2 1 3 4 0 4
E04 0 1 1 1 0 1
E03 3 0 3 1 0 1
E02 1 0 1 -/- -/- -/-
S08A, S08B 22 1 23 5 0 5
S04 5 0 5 -/- -/- -/-
S03 -/- -/- -/- 4 0 4
S02 1 2 3 1 0 1
Summe: 46 16 62 24 2 26
AZUBI 1 0 1 -/- -/- -/-
Summe: 1 0 1 -/- -/- -/-
insgesamt 93 21 114 44 2 46
Zum Stichtag 31.12.2016 sind 160 Mitarbeiter/-innen in Elternzeit und
Sonderurlaub, darunter eine Auszubildende.
Die bewährten Angebote für Beurlaubte und Rückkehre nde wie z.B. das
Beurlaubtentreffen und der Versand von Stellenaussc hreibungen an
Beurlaubte werden weiterverfolgt.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
30
Erkennbar ist ein Trend, dass heute mehr Männer von der Möglichkeit
Gebrauch machen als noch vor einigen Jahren. Ende 2 009 befanden sich fünf
Männer, 2013 neun Männer und zum 31.12.2016 immerhin 23 Männer (14 %)
in Elternzeit / Sonderurlaub. Die Verwaltung begrüß t diese Entwicklung und
will ihr weiteren Schwung geben – vergleiche dazu u nd zum Handlungsfeld
„Rückkehrkonzept“ im Allgemeinen die Ausführungen i m Gleichstellungsplan
2018-2021.
4.2.2.3. ABBAU GERINGFÜGIGER BESCHÄFTIGUNGEN /
NIEDRIGTEILZEITKRÄFTE
Die Verwaltung hat die Bereiche identifiziert, in d enen geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse sinnvoll in sozialversic herungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse umgewandelt werden können.
Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden hierzu in den O ffenen Ganztagsschulen
anstelle des zuvor bereitgestellten Kontingents für den Einsatz von
Niedrigteilzeitkräften sogenannte Unterstützungskrä fte mit 20,5
Wochenstunden eingesetzt. Die Umstellung erfolgt sch rittweise, z. B. in
Abhängigkeit von Fluktuationen. Es waren nur relati v wenige
Niedrigteilzeitkräfte an einer derartigen Stundenau fstockung interessiert, so
dass nicht alle Unterstützungskraftstellen auf Anhieb besetzt werden konnten.
Es werden daher regelmäßig weitere Ausschreibungsve rfahren durchgeführt,
wenn Niedrigteilzeitkräfte ausscheiden.
In einigen Bereichen ist jedoch eine Reduzierung der Niedrigteilzeitkräfte nicht
möglich, weil hier die entsprechende Anzahl an „Köp fen“ benötigt wird bzw.
eine Anwesenheit von nur wenigen Stunden pro Woche n otwendig ist. Die
Verwaltung wird jedoch weiterhin versuchen auch hie r möglichst auf den
Einsatz von Niedrigteilzeitkräften zu verzichten.
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Niedrigteilzeitkräften wurden auch die
Eingruppierung und die Befristungssituation themati siert. Der größte Teil der
Niedrigteilzeitkräfte wurde mittlerweile in eine Ei ngruppierung nach dem
TVöD überführt. Auch wurden langjährig befristete P ersonen in ein
unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
4.2.2.4. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE FÜR VÄTER
Informations- und Unterstützungsbedarfe von Vätern
In Zusammenhang mit der Re-Auditierung des Labels b erufundfamilie war zu
dieser Maßnahme geplant die Informations- und Unter stützungsbedarfe von
Vätern sowie die notwendigen Fortbildungsbedarfe vo n Führungskräften in
Zusammenhang mit der Wirkung von Geschlechterstereo typen in den Fokus
zu nehmen.
Aufgrund der verschiedenen personellen Fluktuatione n und Vakanzen
innerhalb des Personal- und Organisationsamtes war es nicht möglich, die
dazu geplante Projektgruppe interessierter Väter ei nzurichten. Eine
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
31
Sensibilisierung für die Belange von Vätern wird da her im Gleichstellungsplan
2018 – 2021 erneut aufgegriffen.
Werdende Väter in Ausbildung
Mit werdenden Vätern, die in Ausbildung sind, sind Gespräche hinsichtlich
ihrer Möglichkeiten, in Elternzeit zu gehen, geführ t worden. In diesem Jahr
und in 2016 hat jeweils ein Auszubildender eine Elt ernzeit in Anspruch
genommen.
4.2.2.5. TELEARBEIT
Tabelle 10: Auswertung Telearbeit der Jahre 2015-2017 (Stand 30.06.2017)
2015 2016
2017
(Stand
30.06.2017)
Anzahl zum Jahresbeginn 76 85 103
Zugang 11 18 11
Abgang -2 0 0
Summe 85 103 114
Abbildung 2: Anzahl Telearbeitsplätze, Stichtage 31.12.2015, 31.12.2016,
30.06.2017
Mit Stand 30.06.2017 nehmen 114 Mitarbeiter/-innen an der alternierenden
Telearbeit teil. Der Frauenanteil beträgt 77 % (88 w, 26 m).
Die Telearbeitsplätze verteilen sich wie folgt auf die Bereiche Soziales,
Allgemeine Verwaltung und Technik
Soziales (50, 51): 19 Mitarbeiter/-innen
Allg. Verwaltung: 48 Mitarbeiter/-innen
Technik (23, 61, 62, 66, AWM, citeq): 47 Mitarbeite r/-innen
2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7
2015
2016
2017
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
32
Abbildung 3: Verteilung Telearbeit auf Arbeitsbereiche
Im Einzelnen sind Telearbeitsplätze in folgenden Ei nrichtungen/Ämtern
vorhanden:
Personal- Organisationsamt 13
Amt für Wirtschaftlichkeit u Revision 4
Amt für Finanzen und Beteiligungen 2
Amt für Immobilienmanagement 3
Ordnungsamt 21
Amt für Bürger- und Ratsservice 1
Amt für Schule und Weiterbildung 4
Sozialamt 6
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 11
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten 1
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 6
Vermessungs- und Katasteramt 2
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 2
Tiefbauamt 16
AWM 1
citeq 19
V/MIA 2
17%
42%
41% Soziales
Allg. Verwaltung
Technik
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
33
Die Zahl der Telearbeitsplätze weist, ausgehend von den Werten der Jahre
2014, eine deutliche Steigerung auf: Im Vergleich 2 015 zu 2014 eine
Steigerung um ca. 12 %, im Jahr 2016 eine Steigerun g von 21 % und für das
erste Halbjahr 2017 von über 10 %.
Im Hinblick auf die Anzahl der insgesamt vorhandenen Büroarbeitsplätze muss
jedoch über eine Novellierung der bestehenden Diens tvereinbarung
nachgedacht werden, um die Telearbeit noch attrakti ver zu gestalten. Ziele
sind dabei unter anderem
• eine optimale Serviceorientierung der Stadtverwaltung Münster inklusive
der höchstmöglichen Flexibilität für Bürgernachfragen,
• die Mitarbeiterzufriedenheit und
• die Personalbindung.
Dazu sind die Möglichkeiten der weiterentwickelten Telearbeit in der
Dienstvereinbarung aufzunehmen und Formen von „Home Office“ zu finden,
die klassischerweise bislang nicht unter den Begrif f „Telearbeit“ gefasst
wurden, aber für flexibles, eher kurzfristiges und kurzzeitiges Arbeiten von
Zuhause stehen.
4.2.2.6. FRAUEN IN DER BERUFSFEUERWEHR
Aktuell sind zwei Frauen im feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt.
Die geplanten Angebote im Rahmen einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit,
mit der gezielt Frauen für die Feuerwehr Münster ge wonnen werden sollten,
konnten noch nicht umgesetzt werden. Sie bleiben weiterhin im Blick.
Der Sachstand entspricht nach wie vor den Ausführun gen im Abschlussbericht
zum zweiten Aktionsplan 2013-2015 der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler E bene. Auf den dortigen
Punkt 14 wird verwiesen.
4.2.2.7. REDUZIERUNG DER BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN
Die Verwaltung hat sich im Berichtszeitraum zum The ma „Befristung von
Arbeitsverträgen“ umfassend mit dem Thema beschäfti gt und die
Verwaltungspraxis an die Entwicklung der Beschäftig ungsstruktur der Stadt
Münster und des Arbeitsmarktes angepasst. Von 2014 – 2016 wurden in
erheblichem Umfang unbefristete Einstellungen vorge nommen (ca. 600) und
befristete Arbeitsverträge entfristet (ca. 450). Trotz dieser Maßnahmen ist die
Anzahl der befristet beschäftigten Mitarbeiter/-inn en in dieser Zeit nur
geringfügig gesunken (von 580 in 2014 auf 547 in 20 16). Das hängt
unmittelbar damit zusammen, dass sich die Anzahl de r überplanmäßigen und
damit befristeten Stellen z.B. für Projekte deutlic h erhöht hat (alleine von
2015 bis 2016 um 105 Vollzeitäquivalente).
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
34
4.2.2.8. GENDER BUDGETING
Zu dieser Thematik wird auf die Punkte 6 und 7 im A bschlussbericht zum
zweiten Aktionsplan 2013-2015 der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verwiesen.
4.2.2.9. STÄDTISCHE GESELLSCHAFTEN
Zu dieser Thematik wird auf Punkt 13 im Abschlussbe richt zum zweiten
Aktionsplan 2013-2015 der Europäischen Charta für d ie Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene verwiesen.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
35
B. Gleichstellungsplan 2018-
2021
1. Vorbemerkung
Der Gleichstellungsplan ist die Fort-
führung des Programms für Chancen-
gleichheit, Frauenförderplan 2014-2016,
dessen Laufzeit bis zum 31.12.2017
verlängert worden ist (Ratsbeschluss vom
12.07.2017, Vorlage V/0222/2017).
Gesetzliche Grundlage für die Gleichstel-
lung der Geschlechter im gesamten
öffentlichen Dienst in NRW ist das 1999 in
Kraft getretene und zuletzt in diesem Jahr
überarbeitete Landesgleichstellungsgesetz
(LGG).
Mit der Überarbeitung wurde die Position
der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt.
Zentrale Ziele des neuen LGG sind die
Erhöhung des Anteils von Frauen in
Führungspositionen und eine
geschlechtergerechte Repräsentanz in
Gremien im Einflussbereich der
öffentlichen Hand.
2. Ausgangslage
2.1 Gleiche Chancen im
Lebensverlauf? -
eine gesamtgesellschaft-
liche Betrachtung
7
Die Gleichheit von Männern und Frauen
ist rechtlich garantiert. Gleiche Chancen
7 vgl. „Neue Wege – Gleiche Chancen –
Gleichstellung von Frauen und Männern im
Lebensverlauf. Gutachten der
Sachverständigenkommission an das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend für den ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung“.
für Frauen und Männer konkret herzu-
stellen, heißt jedoch, gleiche Verwirk-
lichungschancen zu schaffen. Diese
entstehen im Lebensverlauf und sind
abhängig von unterschiedlichen recht-
lichen, sozialen und individuellen
Rahmenbedingungen, die bei der
persönlichen Entscheidung eine prägende
Rolle spielen und Gestaltungsmöglich-
keiten einschränken oder vorgeben. Zu
diesen Rahmenbedingungen gehören
wirtschaftliche Strukturen (z.B. Entgelt-
unterschiede) ebenso wie Gesetzesvor-
gaben (z.B. Elternzeit, Rentenrecht),
vorhandene oder fehlende Angebote zur
Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit
(z.B. Kinderbetreuung, flexible Arbeits-
zeiten) und nach wie vor vorhandene
Rollenbilder (z.B. Geschlechterstereotype,
Berufswahl).
Gleichstellungsziele, die aus der Lebens-
verlaufsperspektive entwickelt werden,
orientieren sich deshalb an den
Umbrüchen, kritischen Situationen und
sogenannten Knotenpunkten im Leben.
Dazu gehören die Berufswahl, die
Entscheidung zu einer gemeinsamen
Lebensführung, die Geburt oder Adoption
von Kindern, Trennung und Scheidung
und die Sorge für zu pflegende Ange-
hörige. Wirkungsvolle Gleichstellungsar-
beit muss sich daher der wichtigen
Aufgabe annehmen, einen Rahmen zu
schaffen, in dem die Erwerbstätigkeit mit
anderen gesellschaftlich gewünschten
Tätigkeiten und privaten Lebenswünschen
in Einklang gebracht werden kann und
Flexibilität im Berufsleben mit sozialer
Sicherheit verknüpft ist.
Im Fokus standen dabei bisher vor allem
die negativen Wirkungen dieser Lebens-
verlaufsbrüche auf die Verwirklichungs-
chancen von Frauen und die damit
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
36
verbundenen lebenslangen Folgen vor
allem bezogen auf ein existenzsicherndes
Einkommen und/ oder Karrierechancen.
Im Rahmen der aktuellen gesellschaft-
lichen Veränderungen und mit dem
Anspruch, dass nur ein ganzheitlicher
Ansatz wirkungsvoll zur Chancengleichheit
beiträgt, werden zunehmend auch die
Bedarfe von Männern und Vätern in den
Blick genommen. Ziel ist es, auch die
Strukturen zu erkennen und zu beseitigen,
die Männer aufgrund des Geschlechts an
der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe
hindern. Dazu gehört, dass rollenstereo-
type Bilder über Frauen nur aufgelöst
werden, wenn auch einschränkende
Rollenzuweisungen für Männer aufge-
geben werden.
Eine zentrale Rolle für gleiche
Verwirklichungschancen spielt die
Gestaltung der Erwerbs- und Sorgearbeit
und die Arbeitsteilung zwischen Paaren
und in den Familien. Die Nachteile eines
auch nur vorübergehenden Ausstiegs aus
der Erwerbsarbeit oder langjährige
Teilzeitarbeit lassen sich bezogen auf das
Einkommen auch im Alter praktisch nicht
kompensieren.
Vor diesem Hintergrund verändern sich
die Anforderungen an die Gestaltung der
Arbeitswelt. Insbesondere Menschen mit
familiären Aufgaben aber zunehmend
auch junge Menschen, die noch ohne
Verpflichtungen sind, formulieren deutlich
ihre Anforderungen an eine Work-Life-
Balance, die die Arbeitsorganisation den
Bedürfnissen der Menschen und ihrer
Familien besser anpasst. Abweichend von
der immer noch überwiegend vorhanden-
en tatsächlichen Arbeitsverteilung in
Familien wünschen sich Frauen mehr Zeit
für Erwerbstätigkeit und Männer mehr
Familienzeit. Damit wird eine klare
Tendenz zur vollzeitnahen Erwerbstätig-
keit für beide Elternteile präferiert.
Positive Effekte ergeben sich daraus für
eine dauerhaft gute Integration beider
Partner in den Arbeitsmarkt, die
langfristig wirtschaftlich bessere
Absicherung, Aufwertung der Betreuungs-
und Beziehungsarbeit beider Eltern und
letztlich für den Arbeitgeber durch eine
gute Personalbindung.
Für den Arbeitgeber Kommune ist darüber
hinaus auch die langfristige Vermeidung
von Altersarmut insbesondere von Frauen
ein positiver Effekt des ganzheitlichen
Ansatzes.
Mit dem neuen Gleichstellungsplan
werden deshalb vorrangig solche Ziele
und Maßnahmen verfolgt, die dem
ganzheitlichen Ansatz einer für Männer
und Frauen, Mütter und Väter
förderlichen Gleichstellungsarbeit Raum
geben.
Die Stadt Münster teilt einen modernen
Genderbegriff, um die Vorstellung von
nachhaltiger Chancengerechtigkeit für
Frauen und Männer zu transportieren.
Genderbegriff
In Abgrenzung zum biologischen
Geschlecht (sex) meint der Begriff Gender
das soziale Geschlecht.
Abhängig von Gesellschaft und Kultur
werden Frauen und Männern unter-
schiedliche Rollen zugewiesen. Die
Geschlechterrollen sind aushandelbar.
Indem Frauen und Männer sich zu ihren
Rollen positionieren und sie bewerten,
unterliegen sie einem Wandel.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
37
2.2 Stadt Münster – auf dem
Weg zu einer
geschlechtergerechten
Verwaltung
Geschlechtergerechtigkeit fördern - das
ist seit Jahren Bestandteil der städtischen
Personalentwicklung.
Die Verwaltung verfügt aufgrund dessen
bereits über umfängliche Erfahrungen in
wichtigen und wirksamen Bausteinen für
die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und über Konzepte, mehr Frauen in
Führung zu bringen.
Diese müssen in ihrer Wirkung für den
Lebensverlauf geschärft, angepasst und
erweitert und auch auf die
Bedarfe von
Vätern ausgerichtet werden.
Ebenso wichtig ist es, gleichzeitig die
Führungskräfte als Mitgestalter/innen der
Arbeitsorganisation und Vorbilder in ihrer
Genderkompetenz als Bestandteil einer
gelebten
chancengleichen
Verwaltungskultur zu stärken.
Nachbesserungsbedarf besteht bei der
Förderung von neuen Formen der Arbeit
sowie bei Angeboten zur Betreuung von
Kindern.
2.2.1 Personalstruktur
Die Stadtverwaltung Münster ist Mitte des
Jahres 2017 Arbeitgeberin für rund
7.000 Mitarbeiter/-innen.
In den vergangenen Jahren ist sie weib-
licher geworden. Lag der Frauenanteil im
Jahr 2012 bei 54 %, so liegt er heute –
fünf Jahre später – um drei Prozentpunkte
höher.
Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung
Münster nach Geschlecht, Stichtag
30.06.2017
Die Mitarbeiter/-innen arbeiten in 13 ver-
schiedenen Berufsgruppen. Klassifiziert
man eine Berufsgruppe dann als typisch
weiblich oder männlich, wenn der Anteil
eines Geschlechts bei über 70 % aller
Mitarbeiter/-innen liegt, sind die Bereiche
„Allgemeine Verwaltungsberufe“,
„Erziehungsberufe“, „Soziale Berufe“,
„Berufe in der Ernährung“, „Berufe in der
Gebäude- und Textilreinigung“ sowie
„Pflegerische Berufe“ bei der Stadt
Münster typische Frauendomänen.
Männerdomänen sind demnach „Berufe
bei der Feuerwehr und im Rettungs-
wesen“, „Abfall“, „Berufe in der
Gebäudetechnik“, „Gartenbau“ und „IT-
Berufe“. In Planungsberufen und kauf-
männischen Berufen ist das Geschlechter-
verhältnis weitgehend ausgeglichen – vgl.
nachfolgende Tabelle „Mitarbeiter/-innen
der Stadt Münster nach Berufsgruppen
und Geschlecht“.
Diese Typik zeigt sich dann auch bei einer
näheren Betrachtung der Ämter und
Einrichtungen. Betrachtet man ein Amt /
eine Einrichtung dann als typisch
männlich/weiblich, wenn der Anteil eines
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
38
Geschlechts mit mehr als 70 % überwiegt,
ergibt sich für die Stadtverwaltung
Münster folgendes Bild.
Typisch
männliche Ämter und
Einrichtungen*:
Feuerwehr (95 % Männeranteil)
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
(90 %)
Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit (82 %)
citeq (76 %)
Tiefbauamt (75 %)
Typisch
weibliche Ämter und
Einrichtungen:
Münster Marketing (87 %
Frauenanteil)
Stadtbücherei (83 %)
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien (81 %)
Amt für Wohnungswesen und
Quartiersentwicklung (78 %)
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten (77 %)
Jobcenter Münster (73 %)
Amt für Bürger- und Ratsservice (73 %)
Stadtmuseum (73 %)
Amt für Schule und Weiterbildung
(70 %)
*ausgewertet wurden alle Ämter und
Einrichtungen mit mehr als
30 Mitarbeiter/-innen, Stichtag Mai 2017
Dies spiegelt die gesellschaftliche
Situation. Die Mehrheit der Berufe lässt
sich in typische Männer- oder Frauen-
berufe einteilen.
Daran hat sich in den vergangenen
Jahrzehnten grundlegend nichts geändert,
auch wenn der Frauenanteil in Dienst-
leistungsberufen, etwa im Bereich der
allgemeinen Verwaltung, zuletzt zuge-
nommen hat. Frauen ergreifen nach wie
vor überproportional häufig soziale
Berufe. Männer hingegen zieht es z.B. in
Handwerks- und Fertigungsberufe oder
die IT.
Die Ursache liegt im Wesentlichen in der
traditionellen Geschlechterrolle und in
unterschiedlichen gesellschaftlichen
Erwartungen an Jungen und Mädchen.
Die Stadt Münster beteiligt sich an
Fördermaßnahmen, die dieses Muster
aufzubrechen versuchen, indem sie in
verschiedensten Ämtern Plätze für den
bundesweiten Girls‘Day und sein Pendant,
den Boys‘Day bereitstellt. Durch das
Aktionsbündnis Girls‘Day Münster unter
Federführung des städtischen Frauen-
büros wird der Girls‘Day in Münster stetig
gefördert und weiter entwickelt. Darüber
hinaus fördert die Stadt Angebote wie den
„Münsteraner Jungen- und Mädchentag“
als vorbereitendes Angebot für die
klischeefreie Berufsorientierung von
Schülerinnen und Schülern.
Innerhalb der Berufsgruppe „Feuerwehr
und Rettungswesen“ ist der Frauenanteil
verwaltungsweit am Geringsten. Die
Feuerwehr Münster ergreift gezielt
Maßnahmen, um den Anteil zu erhöhen
(vgl. dazu den Punkt 4.2.2.6 „Frauen in
der Feuerwehr“, Bericht zum Frauen-
förderplan 2014-2016).
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
39
Mitarbeiter/-innen der Stadt Münster nach Berufsgruppen und Geschlecht, Mai 2017
Berufsgruppe Frauenanteil Männeranteil
Allgemeine Verwaltungsberufe 71% 29%
Erziehungsberufe 80% 20%
Soziale Berufe 74% 26%
Berufe bei der Feuerwehr und im Rettungswesen 1% 99%
Abfall 4% 96%
Planungsberufe 43% 57%
Berufe in der Ernährung 89% 11%
Berufe in der Gebäudetechnik 4% 96%
Gartenbau 7% 93%
Kaufmännische Berufe 56% 44%
Berufe in der Gebäude- und Textilreinigung 89% 11%
Pflegerische Berufe 93% 7%
IT-Berufe 20% 80%
2.2.2 Familienfreundliche
Arbeitgeberin
Gleichstellungsorientierte Maßnahmen
der vergangenen Jahrzehnte wie z.B. das
Angebot von Gleitzeit, flexible
Arbeitszeitmodelle und die Einrichtung
von Telearbeitsplätzen haben die
Stadtverwaltung Münster zu einer
attraktiven Arbeitgeberin für Mütter und
Väter werden lassen.
Eine bestehende hohe Personalbindung
bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gibt den Verantwortlichen
Recht.
Vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels wird die Frage nach genügend
gut qualifiziertem Personal dringlicher als
bisher. Die Stadt Münster muss sowohl
erfolgreich am externen Arbeitsmarkt
agieren als auch die bestehende hohe
Personalbindung erhalten und – soweit
möglich – ausbauen.
Ein entscheidender Baustein dazu ist es,
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ein familienfreundliches Arbeitsumfeld
und die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie in allen Lebenslagen zu bieten.
Besonders die neu auf den Arbeitsmarkt
drängenden Generationen legen immer
mehr Wert auf ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Privat- und
Berufsleben. Die noch bessere
Verknüpfung familienfreundlicher
Arbeitsbedingungen mit beruflichen
Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten
muss deshalb Teil erfolgreicher
Personalentwicklung sein.
Mitarbeiterbefragung 2017
Auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sehen dies so: Im Rahmen der
im Mai 2017 durchgeführten
Mitarbeiterbefragung nannten sie als
dringlichste Themen im Bereich
Familienfreundlichkeit eine flexiblere
Ausgestaltung von Telearbeit /
Homeoffice sowie den Ausbau der
Betriebs-Kita. Viele wünschen sich zudem
eine Ferienbetreuung für ihre Kinder und
Hilfe bei der Überbrückung von
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
40
Randzeiten der regulären Kinderbe-
treuung, insbesondere Mitarbeiter/-innen
mit Spät- und Nachtdienst.
2.2.3 Arbeitszeitmodelle
Die Stadtverwaltung bietet – unter
Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
und dienstlicher Erfordernisse - vielfältige
Teilzeitformen an.
Zum Stichtag 31.12.2016 sind 41 % aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung in Teilzeit / Altersteilzeit
beschäftigt. Und mehr als jede zweite
Frau (59%) und etwa jeder fünfte Mann
(17%).
39 % aller Teilzeitbeschäftigten arbeitet
weniger als 19,25 Std./Woche. Der Anteil
nimmt mit zunehmender Arbeitszeit /
Woche ab. Vollzeitnah arbeitet nur jede/r
Zehnte Teilzeitbeschäftigte (vgl. Bericht
zum Frauenförderplan 2014-2016, Punkt
3.7 „Teilzeitmodelle“).
Die unter Punkt 2.1 „Gleiche Chancen im
Lebensverlauf? – eine gesamtgesell-
schaftliche Betrachtung“ beschriebenen
Negativfolgen von Teilzeitbeschäftigung
sind umso geringer, je höher der
ausgeübte Stundenumfang ist. Vor diesem
Hintergrund ist der Befund bedenklich.
Die unter Punkt 3 genannten Maßnahmen
tragen unmittelbar oder mittelbar dazu
bei.
2.2.4 Frauen in
Führungspositionen
Auch wenn sich der Frauenanteil in
Führungspositionen inkl. Referentinnen
und Referenten bei der Stadt Münster in
den letzten Jahren kontinuierlich erhöht
hat, wird deutlich, dass eine geschlechter-
gerechte Verteilung nicht erreicht ist.
Frauen in Führungspositionen, inkl. Referentinnen
(Anteil in %)
Führungskräfte sind in der Mehrzahl nach
wie vor Männer. Dies gilt für alle Leitungs-
ebenen.
Ein Schwerpunkt dieses Gleichstellungs-
plans muss es daher sein, den Frauen-
anteil in Führungspositionen aktiv zu
erhöhen.
3. Ziele und Maßnahmen
2018-2021
3.1 Kulturwandel
Eine für Frauen und Männer chancen-
gleiche Verwaltung hat vor allem eine
Voraussetzung: eine Kultur, die wert-
schätzend mit den Belangen beider
Geschlechter umgeht und der
Geschlechtergerechtigkeit offen
gegenübersteht.
Im besseren Fall treffen die getroffenen
Maßnahmen auf genderkompetente
Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die um die positiven
Auswirkungen einer vielfältigen
Verwaltung mit gleichen Chancen für alle
wissen.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
41
Der Kulturwandel ist ein langwieriger
Prozess. Bei der Stadt Münster ist er – wie
in der Gesellschaft insgesamt – im
Werden. Die Stadtverwaltung sieht sich in
der Pflicht, den Wandel offensiv zu
gestalten, indem sie unter anderem
verwaltungsweit einen modernen
Genderbegriff etabliert.
3.1.1 Sensibilisierung für die
Belange von Vätern
Es ist festzustellen, dass die Akzeptanz
von Männern, die eine längerfristige
Elternzeit/Beurlaubung oder Teilzeitarbeit
in Anspruch nehmen, stark von der
Berufsgruppe abhängt. Es scheint so zu
sein, dass die Akzeptanz in klassisch
"männlichen" Berufsgruppen deutlich
geringer ist als bei Berufsgruppen mit
hohem Frauenanteil. Dies ist wenig
überraschend und spiegelt die Realität der
Gesellschaft.
Auch bedingen die unterschiedlichen
Rahmenbedingungen verschiedener
Berufsgruppen, dass nicht überall auf die
gleiche Weise auf die Belange einge-
gangen werden kann – was aber gleicher-
maßen auch Mütter betrifft. Insbesondere
bei Vätern scheint aber die fehlende
Akzeptanz von Führung und Kolleginnen
und Kollegen dazu beizutragen, dass
Gestaltungsspielräume für eine bessere
Vereinbarkeit kaum genutzt werden.
Während der Laufzeit dieses Gleichstel-
lungsplans werden erforderliche
Informations- und Unterstützungsbedarfe
identifiziert und Maßnahmen zur
Sensibilisierung für die Belange von
Vätern umgesetzt.
3.1.2 Berufswegplanung
Im Laufe des Berufslebens werden
Mitarbeiter/-innen inne halten und
fragen:
In welche Richtung möchte ich
weitergehen – beruflich und privat? Wie
kann ich meine Talente und Potentiale
sinnvoll einsetzen? Wie kann ich Beruf
und Privatleben in Einklang bringen?
Die Stadt Münster prüft im Rahmen der
Personalentwicklung Möglichkeiten, ihre
Mitarbeiter/-innen bei der Suche nach
Antworten genderkompetent zu
unterstützen.
Während der Laufzeit des
Gleichstellungsplans wird ein Workshop
„Berufswegplanung“ angeboten.
Zielgruppe:
- junge Mitarbeiter/-innen nach
abgeschlossener Ausbildung
- Quereinsteiger/-innen und
- Mitarbeiter/-innen, die ein Studium
berufsbegleitend abgeschlossen
haben
3.1.3 Genderkompetente
Führungskräfte
Das zukünftige Personalentwicklungs-
konzept sieht vor, moderne Führungs-
kultur zu fördern und die Zusammenarbeit
auch unter Beachtung der Gleichstel-
lungsbelange weiter zu entwickeln.
An Führungskräfte werden heute
vielfältige Anforderungen gestellt.
Bedeutsam ist insbesondere die Fähigkeit,
die Heterogenität der Gesellschaft und
damit auch der eigenen Mitarbeiterschaft
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
42
zu erkennen und auf vielfältige
unterschiedliche Ansprüche, Bedürfnisse
und Interessen angemessen eingehen zu
können. In einem viel stärkeren Maß als
früher wird Individualität ausgelebt sowie
traditionelle Rollenbilder in Frage gestellt.
Führungskräfte mit ausgeprägter Gender-
kompetenz erkennen, wie die soziale
Kategorie „Geschlecht“ gesellschaftliche
Verhältnisse definiert. Sie sind in der Lage,
durch die Auseinandersetzung mit und die
Überwindung von geschlechtsspezifischen
Rollenvorgaben den persönlichen sowie
den Arbeitserfolg der geführten
Mitarbeiter/-innen zu steigern.
Darüber hinaus wurde die Umsetzung des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW mit
dessen Novellierung ausdrücklich zu einer
für die Leistungsbeurteilung relevanten
Aufgabe aller Leitungskräfte erklärt.
Genderkompetenz wird daher bei der
Qualifizierung von Führungskräften (siehe
Fortbildungsprogramm) Berücksichtigung
finden.
3.2 Personalbindung in
Familienphasen
3.2.1 Eltern werden
Die Geburt oder Adoption von Kindern ist
einer der oben genannten Knotenpunkte
im Lebensverlauf. Am Anfang steht für die
Eltern die Frage, inwieweit sie sich für die
Sorge- und Erziehungsarbeit aus dem
Berufsleben zurückziehen, z.B. durch
Elternzeit/Beurlaubung. Mütter und Väter
haben darauf zumeist noch
unterschiedliche Antworten.
3.2.1.1 Evaluation und
Weiterentwicklung des
Rückkehrkonzeptes
Seit 2009 gibt es ein Rückkehrkonzept für
die Stadtverwaltung Münster. Dessen Ziel
ist es, den Weggang in eine und den
Wiedereinstieg nach einer Elternzeit/
Beurlaubung strukturiert zu gestalten.
Konsequente Weggeh- und Rückkehr-
gespräche sowie regelmäßige
Informationen an vorübergehend nicht
aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
führen zu einer stärkeren Bindung der
Mitarbeiter/-innen an die Stadt Münster.
Mitarbeiterbefragung 2017
Hinweise, dass die Anwendung in der
Praxis unzureichend erfolgt, liefert die
Mitarbeiterbefragung 2017. Mitarbeiter/-
innen, die zum Zeitpunkt der Befragung in
Elternzeit oder beurlaubt waren, wurden
gezielt zum Rückkehrkonzept befragt.
18 Mitarbeiter/innen antworteten. Nur
zwei von ihnen gaben an, dass mit ihnen
ein Weggeh-Gespräch geführt wurde oder
dass ein Rückkehrgespräch geplant ist.
Außerdem stimmten drei Viertel der
Befragten (eher) nicht der Aussage zu,
dass sie während ihrer Abwesenheit
regelmäßig über Entwicklungen in ihrem
bisherigen Amt und der Stadtverwaltung
insgesamt informiert wurden.
Dies ist Anlass genug, um die Anwendung
und Qualität der Umsetzung systematisch
zu prüfen.
In der Laufzeit dieses Gleichstellungsplans
wird eine Evaluation und gegebenenfalls
Weiterentwicklung des Rückkehrkonzepts
erfolgen.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
43
3.2.1.2 Gespräch mit der Führungskraft
auch für werdende Väter
Ein besonderes Augenmerk wird dabei
zukünftig auch auf werdende Väter
gerichtet werden. Da sie die
Möglichkeiten von längerfristiger
Elternzeit/Beurlaubung nach wie vor
selten in Anspruch nehmen, werden
werdende Väter vom Rückkehrkonzept
regelmäßig nicht erreicht.
Chancengleichheit kann aber nur
gelingen, wenn auch ihre Bedarfe ernst
genommen und einschränkende
Rollenzuweisungen für Väter als
Haupternährer der Familie aufgegeben
werden.
Künftig wird daher auch für werdende
Väter ein Gespräch mit der Führungskraft
angeboten werden, in dem strukturiert
über Möglichkeiten der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie informiert wird.
Im Rahmen der Überarbeitung des
Rückkehrkonzepts wird geprüft, ob die
Entwicklung eines Gesprächsleitfadens
hierzu sinnvoll ist.
3.2.2 Eltern sein
Eltern stehen vor der Herausforderung,
Arbeit und Karriere auf der einen sowie
Familienleben und Kinderbetreuung auf
der anderen Seite, miteinander zu
vereinbaren.
Zur besseren Vereinbarkeit wird die Stadt
Münster in den Jahren 2018-2021 die
bestehenden Möglichkeiten von
Telearbeit, Teilzeitarbeit und Betreuungen
für Kinder auf den Prüfstand stellen.
3.2.2.1 Telearbeit ausweiten
Mit einer stärkeren Flexibilisierung der
Telearbeit wird diese in den kommenden
Jahren bei der Stadt Münster weiter an
Bedeutung gewinnen. Gestiegene
Nachfrage bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, höhere Akzeptanz bei den
Führungskräften sowie Telearbeit als ein
Instrument zur Mitarbeitergewinnung /
Personalakquise werden wirksamer als
bisher eine Ausweitung der Telearbeit in
den unterschiedlichsten Formen auslösen.
Dazu sind organisatorische und
technische Anpassungen notwendig, die
unter Berücksichtigung von personellen
und finanziellen Ressourcen sukzessive
umgesetzt werden können. Gleichzeitig ist
weiterhin eine umfassende Information
der Führungskräfte erforderlich.
Das Personal- und Organisationsamt
beabsichtigt, im Rahmen der neuen
Dienstvereinbarung zur Telearbeit
Modellprojekte ausdrücklich zuzulassen,
um die dadurch gewonnenen Erfahrungen
langfristig in der Dienstvereinbarung zu
berücksichtigen. Schwerpunkte sind
dabei:
• Weitere Flexibilisierung bei der
Verteilung der Arbeitszeit auf den
Büro- und Heimarbeitsplatz
o Reduzierung des
verpflichtenden Anteils der
häuslichen Arbeitszeit auf
deutlich unter 50%,
o größere Auswahl von Varianten,
die Arbeitszeit auf den Büro-
und Heimarbeitsplatz zu
verteilen
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44
• Eröffnung von Möglichkeiten, im
Einzelfall – außerhalb der Regelungen
zur alternierenden Telearbeit -
kurzfristig die Erledigung von
Arbeiten außerhalb des Büroarbeits-
platzes mit der Führungskraft zu
vereinbaren (Stichwort „Bürofreie
Arbeit“)
Dabei werden Aspekte der Personal-
gewinnung, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, die Erleichterung
der Berufstätigkeit für Menschen mit
Behinderungen oder gesundheit-
lichen Einschränkungen sowie die
Steigerung der Mitarbeiterzu-
friedenheit neben der Wirtschaft-
lichkeit als Ziele der Telearbeit
verankert.
Einfließen werden in diesem
Zusammenhang auch die kritischen
Aspekte von Telearbeit, z.B. Gefahr
der Isolation im Kollegenkreis sowie
der Überlastung und (Selbst-)
Überforderung.
Ebenso wird aufgezeigt, ob und
welche Verbindungen es zwischen
der Telearbeit, der „bürofreien
Arbeit“ und den „Desk-Sharing-
Inseln“ (DSI) geben wird, die im
sanierten Stadthaus 1 vorgesehen
sind. Es handelt sich dabei um eine
Form der Organisation von
Arbeitsplätzen, die keinen
Mitarbeiter/-innen fest zugeordnet,
sondern flexibel grundsätzlich allen
zur Verfügung stehen.
In der Laufzeit dieses Gleichstellungsplans
erfolgt eine stärkere Flexibilisierung der
Telearbeit im Kontext der Diskussionen
um neue Formen der Arbeit. Die
Dienstvereinbarung zur Telearbeit wird
überarbeitet.
3.2.2.2 Führen in Teilzeit
Zum Ausbau familienfreundlichen
Arbeitens zählt auch eine Stärkung von
Führen in Teilzeit.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
„echtem Führen in Teilzeit“ und
Jobsharing.
Bei echtem Führen in Teilzeit wird eine
Führungsposition von einer Person mit
verringertem Stundenanteil
wahrgenommen.
Beim Jobsharing nehmen zwei Personen
eine Führungsposition gemeinsam wahr.
Der jeweilige Teilzeitumfang muss nicht
gleich hoch sein. Denkbar ist auch eine
jeweils überhälftige Teilzeit.
Vorteile von echtem Führen in Teilzeit
können darin liegen, dass
Stellvertretungen mehr Übung in der
Wahrnehmung von Führungsaufgaben
erhalten und auf diese Weise in ihren
Fähigkeiten gestärkt werden. Ebenso
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in
ihrer Eigenverantwortung vermehrt
gefordert werden.
Führen in Teilzeit ist eine echte Chance,
das Potenzial aller Mitarbeiter/-innen
gleichermaßen auszuschöpfen.
Die Stadtverwaltung Münster bietet daher
an, Führungsfunktionen in Teilzeit
Gleichstellungsplan 2021
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45
wahrzunehmen. Führen in Teilzeit erfolgt
bislang auf der unteren (Fachstellen-
leitung) und mittleren (Abteilungsleitung)
Führungsebene. Die Ausgestaltung erfolgt
im Einzelfall und hängt von den persön-
lichen Bedarfen ebenso ab wie von den
Anforderungen an die Führungsfunktion.
Eine weitere Etablierung wird angestrebt.
So werden die Möglichkeiten von Führen
in Teilzeit bei organisatorischen
Maßnahmen und Planungen offensiv in
die Überlegungen mit einbezogen.
Darüber hinaus gilt es für das Thema zu
sensibilisieren und die hausweite
Akzeptanz zu erhöhen. Verstärkte
Information kann z.B. in den regelmäßigen
Ämtergesprächen (zwischen Personal-
und Organisationsamt und Fachamt) und
durch Berichte in „forum intern“ erfolgen.
3.2.2.3 Angebote zur Betreuung von
Kindern aller Altersstufen
Die Stadt Münster überprüft ihr Angebot
zur Betreuung von Kindern der
Mitarbeiter/-innen.
Ebenso wie die Betreuungssituation von
Kindern im Kita-Alter steht dabei die
Betreuung schulpflichtiger Kinder in den
Ferien im Fokus.
Betriebskita
Die Stadt Münster hat in der AWO-
Kindertageseinrichtung an der
Fürstenbergstraße seit ca. 20 Jahren 15
Plätze für Kinder von Mitarbeiter/-innen
im Alter von eins bis sechs Jahren belegt.
In dieser Zeit ist nicht nur die Anzahl der
städtischen Mitarbeiter/-innen deutlich
gewachsen. Auch die Gesellschaft hat sich
gewandelt: Frauen wünschen sich heute
nach der Geburt eines Kindes immer
früher in den Beruf zurückzukehren. Der
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen hat
dementsprechend erheblich
zugenommen.
Während bis vor wenigen Jahren die
vorhandenen Betriebs-Kita-Plätze nicht
vollständig besetzt werden konnten, ist in
den letzten drei Jahren die Zahl der
Anmeldungen für die städtische Betriebs-
Kita jährlich angestiegen. 80 % davon sind
Kinder unter drei Jahren. Es ist mit einer
weiteren Steigerung dieses Anteils zu
rechnen. Erschwerend kommt hinzu, dass
– aufgrund der insgesamt angespannten
Kitaplatzsituation im Innenstadtbereich
Münsters – auch die Aufenthaltsdauer der
Kinder in der Einrichtung steigt. Den 20
Anmeldungen für das Kindergartenjahr
2017/2018 standen lediglich zwei frei
gewordene städtische Betriebskita-Plätze
gegenüber.
Die Verwaltung prüft zurzeit die Möglich-
keiten für den Ausbau von Betreuungs-
plätzen für Kinder von Mitarbeiter/-innen.
Kinderferienbetreuung
Schulpflichtige Kinder haben mehr
Ferienfreizeit als berufstätige Eltern
Urlaub. Eltern stehen daher vor der
Aufgabe, die Betreuung ihrer Kinder
während der Schulferien zu organisieren.
Die Verwaltung erarbeitet ein eigenes
verlässliches Angebot zur Kinderbe-
treuung in den Sommerferien. Für
Kooperationen mit anderen öffentlichen
Arbeitgebern ist sie dabei offen.
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46
3.2.3 Angehörige pflegen
Es sind nicht immer die jungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
spezielle Bedürfnisse hinsichtlich der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
haben. Aufgrund der immer älter
werdenden Gesellschaft sind derzeit oder
in naher Zukunft viele erfahrene
Mitarbeiter/-innen mit
Pflegeverpflichtungen konfrontiert.
Benötigt ein naher Angehöriger Pflege
stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
häufig unerwartet vor der Situation, den
eigenen Beruf und die Pflege miteinander
in Einklang zu bringen.
Der Verwaltung ist es ein wichtiges
Anliegen hier zu unterstützen. Das
Personal- und Organisationsamt sucht
daher im Bedarfsfall gemeinsam mit
der/dem betroffenen Mitarbeiter/-innen
nach individuellen und praxisnahen
Lösungen, um die Arbeitszeit über den
notwendigen Zeitraum zu reduzieren.
Betroffene Familien sollen auch durch das
am 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz
zur besseren Vereinbarkeit von Familie,
Pflege und Beruf entlastet werden.
Anspruch ist es, auch eine geschlechter-
gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zu
fördern.
Neu ist
• eine Lohnersatzleistung für eine
zehntägige Auszeit in akuten Fällen,
• ein Rechtsanspruch auf
Familienpflegezeit, das heißt auf
eine teilweise Freistellung von bis
zu 24 Monaten bei einer Mindest-
arbeitszeit von 15 Wochenstunden
und
• eine mögliche Abfederung des
Einkommensausfalls durch ein
zinsloses Darlehen.
Sowohl Tarifbeschäftigte als auch
Beamtinnen und Beamte, die einen nahen
Angehörigen pflegen, haben einen
gesetzlichen oder tarifrechtlichen
Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit,
soweit zwingende dienstliche Belange
nicht entgegenstehen.
Darüber hinaus ist das Informationsbüro
Pflege, eine Einrichtung des Sozialamtes
der Stadt Münster, seit 1993 kompetenter
Ansprechpartner, wenn es um
Informationen sowie umfassende und
neutrale Beratung zu Pflegethemen geht –
nicht nur aber auch für Mitarbeiter/-innen
der Stadtverwaltung Münster.
Das Personal- und Organisationsamt
informiert über Möglichkeiten der
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege.
Gleichstellungsplan 2021
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47
3.3 Führung übernehmen
3.3.1 Karrierechancen von
Frauen verbessern
Erheblich weniger Frauen als Männer sind
bei der Stadt Münster in Führungs-
positionen, siehe Punkt 2.3.
Anteil der Geschlechter an
Führungspositionen 2016
Im Falle einer Unterrepräsentanz sind
Frauen sowohl bei der Begründung eines
Arbeitsverhältnisses / Beamtenverhält-
nisses (Einstellungen) als auch bei der
Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
(Beförderungen) bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt zu berücksichtigen.
Der Frauenanteil in den einzelnen
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen ist in
der Tabelle „Frauenquote nach
Besoldungs- / Entgeltgruppen, Prognose
für den Zeitraum 2018-2021“ ausgewertet
(siehe Anhang, Punkt 5.2). Mit dargestellt
ist eine Prognose über die maximal
erreichbare Frauenquote. Dabei handelt
es sich um ein Rechenmodell mit
folgender Annahme: Alle durch alters-
bedingtes Ausscheiden frei werdenden
Stellen werden wieder besetzt, und zwar
mit Frauen. Das Modell unterscheidet
nicht zwischen Gruppen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind und geht auf
andere Ursachen für frei werdende
Stellen (als altersbedingtes Ausscheiden)
nicht ein. Es zeigt jedoch den
Handlungsspielraum und kann eine
Orientierungsmarke sein.
Anhand der Auswertung wird deutlich,
dass die Karrieren von Frauen
grundsätzlich weiterhin stocken.
Ein Grund hierfür liegt darin, dass
besonders viele Frauen nach der
Erziehungszeit / Beurlaubung in Teilzeit
arbeiten.
Deshalb befördern die unter Punkt 3.2.
„Personalbindung in Familienphasen“
genannten Maßnahmen mittelbar auch
die Karrieren von Frauen.
Ganz unmittelbar gilt dies für die Stärkung
von Führen in Teilzeit (Punkt 3.2.2.2), auf
die aus diesem Grund ein besonderes
Augenmerk zu legen ist.
Im Rahmen des neuen Personal-
entwicklungskonzeptes soll darüber
hinaus ein Angebot geprüft werden, ob
ein Konzept zum Ausstieg aus
Führungspositionen erforderlich ist. Wenn
es gelingt, eine Kultur zu schaffen, in der
eine Führung auf Zeit ohne Gesichts-
verlust möglich ist, sinkt auch die
Hemmschwelle – bei Frauen wie Männern
– eine Führungsposition überhaupt erst zu
übernehmen.
An den bewährten Maßnahmen, mehr
Frauen in Führung zu bringen, wie der
Beteiligung am interkommunalen Projekt
„Mentoring im Münsterland“ oder der
Gleichstellungsplan 2021
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48
Unterstützung durch Führungszirkel wird
weiter festgehalten
Maßnahmenbündel „Mehr Frauen in
Führung“:
- Stärkung von Führen in Teilzeit (vgl.
Punkt 3.2.2.2)
- Konzept zum Ausstieg aus
Führungspositionen?
- Fortführung bewährter Maßnahmen,
z.B. „Mentoring im Münsterland“
3.3.2 Führungsfortbildung /
Führungsnachwuchskräfte-
fortbildung
Die Qualifizierung von Führungskräften
wurde seit 2014 sowohl inhaltlich als auch
strukturell umfassend überarbeitet. Mit
Erstellung des kommenden
Fortbildungsprogramms sollen diese
Arbeiten mit der Überarbeitung des
Angebotes für erfahrene Führungskräfte
abgeschlossen werden.
Die aufeinander aufbauende
Qualifizierung der Führungskräfte hat sich
bewährt und soll in dieser Struktur
fortgesetzt werden.
Dies beginnt mit dem Angebot einer
fachlich begleiteten Selbsteinschätzung,
ob die Übernahme einer Führungsposition
für die Teilnehmer/-innen grundsätzlich in
Betracht kommen könnte.
Hieran schließt das
Qualifizierungsprogramm „In Zukunft
führen“ an, in dem ausgewählte
Sachbearbeiter/-innen auf die mögliche
Übernahme von Führungsaufgaben
vorbereitet werden.
Neue Führungskräfte werden nach der
erstmaligen Übernahme von
Führungsverantwortung umfassend
geschult. Die Grundschulungen sind
verbindlich, soweit nicht das
Qualifizierungsprogramm „In Zukunft
führen“ absolviert wurde. Weitere
Fortbildungen für diese Zielgruppe runden
das Angebot ab.
Die Qualifizierung von erfahrenen
Führungskräften wird zum
Fortbildungsprogramm 2018 sowohl
inhaltlich als auch strukturell umfassend
überarbeitet. Die Führungsfortbildung
wird insgesamt verbindlicher angelegt, so
dass eine kontinuierliche persönliche
Qualifizierung im Karriereverlauf
gewährleistet ist.
Die Gleichstellung von Mann und Frau, die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie
der Schutz vor sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz sind fester Bestandteil der
Schulungen für Führungs- und
Führungsnachwuchskräfte (siehe auch
Punkt 3.1.3 „Genderkompetente
Führungskräfte“.
4. Veröffentlichung und
Inkrafttreten
Der Gleichstellungsplan 2018-2021 wird
als Broschüre, sowie im Intranet und
Internet unter
www.stadt-
muenster.de/frauenbuero veröffentlicht.
Er tritt nach Beschlussfassung durch den
Rat der Stadt Münster am 01.01.2018 in
Kraft.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
49
5. Anhang
5.1 Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Charta
zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene
(nachrichtlich)
Auch mit den Aktionsplänen zur Umsetzung der Europäischen Charta setzt die Stadt Münster
regelmäßig Maßnahmen um, die die Arbeitgeberin Stadtverwaltung hinsichtlich ihrer Gleich-
stellungsverantwortung weiter entwickeln. Zum einen wird auf den hier vorgelegten Gleich-
stellungsplan verwiesen, zum anderen werden weitere besondere Maßnahmen umgesetzt.
Im Entwurf für den Aktionsplan 2018 - 2021 gehören zum Handlungsfeld
5.1.1 „Kommune als Arbeitgeberin“
5.1.1.1 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften entwickeln jeweils eigene frauenfördernde
Maßnahmen. Entsprechende Managementkontrakte werden vereinbart.
5.1.1.2 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens m/w
Zur Erhöhung der Entgelttransparenz wird jährlich zu jedem städtischen Amt (alternativ
zu jedem Dezernat) eine Analyse der Beschäftigtenstruktur vorgelegt. Dabei werden die
absoluten und relativen Anteile von weiblichen und männlichen Beschäftigten dargestellt.
Dazu wird das durchschnittliche Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und
männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente ausgewiesen.
5.1.1.3 Ausbildung in der IT
Um den Anteil der Frauen im Bereich der IT-Ausbildung zu erhöhen, werden im Rahmen
der Ausbildungsakquise gezielt und aktiv besondere Maßnahmen ergriffen, um junge
Frauen für den IT Bereich zu gewinnen.
5.1.1.4 Vermeidung prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster
Die Stadt Münster hat die Bereiche identifiziert, in denen geringfügige Beschäftigungsver-
hältnisse sinnvoll in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umge-
wandelt werden können.
Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden hierzu in den Offenen Ganztagsschulen anstelle
des zuvor bereitgestellten Kontingents für den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
50
sogenannte Unterstützungskräfte mit 20,5 Wochenstunden eingesetzt. Die Umstellung
erfolgt schrittweise z. B. in Abhängigkeit von Fluktuationen etc. Auch waren nur relativ
wenige Niedrigteilzeitkräfte an einer derartigen Stundenaufstockung interessiert, so dass
nicht alle Unterstützungskraftstellen auf Anhieb besetzt werden konnten. Hierzu werden
daher regelmäßig weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Die Überprüfung hat jedoch auch ergeben, dass in vielen Bereichen ein Einsatz von
Niedrigteilzeitkräften aufgrund der erforderlichen „Kopfzahl“ bzw. der nur für eine
geringe Stundenzahl benötigten Anwesenheit, nur schwer zu reduzieren ist.
5.1.2 „Politische Rolle der Kommune“
Parität in politischen Gremien (nach LGG)
Ebenfalls im Aktionsplan zur Europäischen Charta werden Maßnahmen und Projekte
dargelegt, die sich auf §12 LGG „Gremien“ beziehen. Ausführliche Informationen zum
Stand der Umsetzung gibt auch die Beschlussvorlage V/0598/2017 vom 08.08.2017
„Gleichstellung in politischen Gremien, Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-
R/0042/2016 „Gleichstellung in Ratsgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen“.
Gleichstellungsplan 2021
für Frauen | für Männer | für vielfältige Lebensentwürfe
51
5.2 Frauenquote nach Besoldungs- / Entgeltgruppen, Prognose für den Zeitraum 2018-2021
Entgelt-/
Besoldungs-
gruppe
Mitarbeiter/-innen, Stichtag 30.06.2017 8 Altersbedingtes Ausscheiden bis
20219
Prognose/Maximalwert
Frauenquote bis 2021
W M ∑ %W W M ∑ W M ∑ %W
B10 0 1 1 0% 0 0 0 0 1 1 0%
B6 0 1 1 0% 0 0 0 0 1 1 0%
B5 1 4 5 20% 0 0 0 1 4 5 20%
Summe: 1 6 7 14% 0 0 0 1 6 7 14%
Sonderverträge 2 3 5 40% 0 1 1 3 2 5 60%
B2 0 3 3 0% 0 1 1 1 2 3 33%
A16 3 11 14 21% 1 3 4 6 8 14 43%
A15 8 23 31 26% 2 2 4 10 21 31 32%
A14 9 35 44 20% 1 5 6 14 30 44 32%
A13/H 13 8 21 62% 1 1 2 14 7 21 67%
E15, E15UE 22 18 40 55% 2 6 8 28 12 40 70%
E14 26 20 46 57% 6 6 12 32 14 46 70%
E13 48 33 81 59% 3 7 10 55 26 81 68%
Summe: 131 154 285 46% 16 32 48 163 122 285 57%
8 Bei den Niedrigteilzeitbeschäftigten / geringfügig entlohnt Beschäftigten sind gegenüber dem letzten P lan weitestgehend die (pauschalierten) Festvergütun gen durch die
regulären EGr. inkl. Stufensteigerungen abgelöst worden, vorwiegend im Einstiegsbereich der Entgelttabelle (EGr. 1 – 3/ S 2 - S 3).
Unberücksichtigt sind Niedrigteilzeitkräfte, die eine Pauschalvergütung erhalten, Auszubildende sowie Mitarbeitende im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen
Jahr.
9 Die Altersgrenze wird ohne Rücksicht auf befristete Beschäftigungen oder Ende von Wahlzeiten etc. bere chnet. Weiterhin wird bei Altersteilzeit-Fällen das Ende-Datum der
Phase, in der sich die jeweiligen Mitarbeiter/-innen am 30.06.2017 befunden haben, als Ende-Datum zugrunde gelegt.
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Entgelt-/
Besoldungs-
gruppe
Mitarbeiter/-innen, Stichtag 30.06.2017 ² Altersbedingtes Ausscheiden bis
2021 ³
Prognose/Maximalwert
Frauenquote bis 2021
W M ∑ %W W M ∑ W M ∑ %W
A13/G 20 47 67 30% 2 14 16 34 33 67 51%
A12 39 108 147 27% 2 20 22 59 88 147 40%
A11 104 84 188 55% 9 13 22 117 71 188 62%
A10 112 35 147 76% 5 4 9 116 31 147 79%
A9/G 32 10 42 76% 0 0 0 32 10 42 76%
E12 36 75 111 32% 1 7 8 43 68 111 39%
E11 128 134 262 49% 5 11 16 139 123 262 53%
E10 70 77 147 48% 4 8 12 78 69 147 53%
E09B, E09C 199 113 312 64% 9 12 21 211 101 312 68%
S18 3 12 15 20% 0 1 1 4 11 15 27%
S17 13 10 23 57% 0 4 4 17 6 23 74%
S16 3 0 3 100% 0 0 0 3 0 3 100%
S15 40 24 64 63% 4 3 7 43 21 64 67%
S14 56 11 67 84% 5 2 7 58 9 67 87%
S13, S13UE 23 3 26 88% 0 0 0 23 3 26 88%
S12 134 30 164 82% 9 2 11 136 28 164 83%
S11B 86 20 106 81% 0 0 0 86 20 106 81%
S10 6 0 6 100% 0 0 0 6 0 6 100%
NVBÜHNE, B, 2B 97 104 201 48% 5 6 11 103 98 201 51%
Summe: 1.201 897 2.098 57% 60 107 167 1.308 790 2.098 62%
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Entgelt-/
Besoldungs-
gruppe
Mitarbeiter/-innen, Stichtag 30.06.2017 ² Altersbedingtes Ausscheiden bis
2021 ³
Prognose/Maximalwert
Frauenquote bis 2021
W M ∑ %W W M ∑ W M ∑ %W
A9/M Z 2 31 33 6% 0 4 4 6 27 33 18%
A9/M 40 118 158 25% 4 6 10 46 112 158 29%
A8 102 99 201 51% 3 2 5 104 97 201 52%
A7 10 140 150 7% 0 0 0 10 140 150 7%
A6 9 0 9 100% 0 0 0 9 0 9 100%
E09A 81 129 210 39% 6 15 21 96 114 210 46%
E08 205 65 270 76% 17 4 21 209 61 270 77%
E07 22 103 125 18% 0 8 8 30 95 125 24%
E06 299 315 614 49% 29 29 58 328 286 614 53%
E05 131 233 364 36% 10 21 31 152 212 364 42%
E04 54 212 266 20% 5 10 15 64 202 266 24%
E03 71 59 130 55% 5 3 8 74 56 130 57%
E02 194 26 220 88% 39 7 46 201 19 220 91%
E01 25 16 41 61% 0 4 4 29 12 41 71%
S09 18 2 20 90% 0 0 0 18 2 20 90%
S08A, S08B 512 44 556 92% 19 0 19 512 44 556 92%
S04 63 5 68 93% 1 0 1 63 5 68 93%
S03 145 19 164 88% 17 0 17 145 19 164 88%
S02 421 168 589 71% 28 0 28 421 168 589 71%
Summe: 2.404 1.784 4.188 57% 183 113 296 2.517 1.671 4.188 60%
insgesamt: 3.737 2.841 6.578 57% 259 252 511 3.989 2.589 6.578 61%
Beschlussvorlage
2650 Zeichen
V/0969/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Gleichstellungsplan 2021
Beratungsfolge
28.11.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht über das Programm für Chancengleichheit, Frauenförderplan 2014-2016 (Teil A des
Gleichstellungsplans 2021 - siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gleichstellungsplan 2018 - 2021 (Teil B) wird beschlossen.
Begründung:
Im November 2014 hat der Rat den Frauenförderplan für die Jahre 2014 -2016 verabschiedet
(V/0487/2014 mit Ergänzungsvorlage V/0487/2014/1). Die Laufzeit ist durch Ratsbeschluss vom
12.07.2017 bis zum 31.12.2017 verlängert worden (V/0222/2017).
Nach dem Ablauf des Frauenförderplans ist ein Bericht über die Personalentwicklung und die durc h-
geführten Maßnahmen zu erstellen und gemeinsam mit der Fortschreibung des Plans vorz ulegen
(§ 5a Landesgleichstellungsgesetz - LGG).
Vorlagen-Nr.:
V/0969/2017
Auskunft erteilt:
Frau Wameling
Ruf:
492-1197
E-Mail:
Wameling@stadt-muenster.de
Datum:
13.11.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0969/2017
Gegenstand des Gleichstellungsplans sind nach § 6 LGG Maßnahmen zur Förderung der Gleichste l-
lung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Als
Grundlage dienen eine Bestandsaufnahme und Analy se der Beschäftigtenstruktur sowie eine Pro g-
nose der zu besetzenden Stellen und der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen.
Im Gleichstellungsplan 2021 werden nach einer Analyse der Ausgangslage die Ziele und Maßna h-
men in drei Handlungsfeldern aufgezeigt:
Geschlechtergerechte Verwaltungskultur
Personalbindung in Familienphasen (Eltern werden, Eltern sein, Angehörige pflegen)
Führung übernehmen
Die Gleichstellungsbeauftragte hat an dem jetzt vorliegenden Entwurf des Gleichstellungplans a ktiv
mitgewirkt (§ 17 LGG). Der Personalrat ist im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens gem.
§ 72 Absatz 4 Ziffer 18 Landespersonalvertretungsgesetz beteiligt worden.
Gleichzeitig mit dem Bericht zu den Ergebnissen des Frauenförderplans 2014 – 2016 (Teil A des
Gleichstellungsplans 2021 - siehe Anlage) wird dem Rat jetzt die Fortschreibung für 2018 – 2021 (Teil
B) zur Beschlussfassung vorgelegt.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Gleichstellungsplan 2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße 284
- Klemensstraße 10
- Fürstenbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0969/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37