V/0578/2020
Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit
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Anlage A
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Anlage A zur V/0578/2020 Kurzüberblick Die Margaretenschule soll zur 3-Zügigkeit erweitert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Ver- fügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur Planungskosten in Höhe von 390.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung der Margaretenschule werden u. a. die Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0578/2020 V/0578/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit hier: Grundsatzbeschluss Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Muste r- raumprogramms. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV - Verfahren (auch für die Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und die haustechnische Pl a- nung) zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung der Margaretenschule durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbe- schluss herbeizuführen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst n ur Planungskosten in Höhe von 390.000 € an- fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r- richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 4. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung (Vorlage V/0109/2020/1 Ziffer 2.1) zur Kenntnis, dass aktuell weder am derzeitigen Standort der Margaretenschule noch auf dem Gelände der ehem a- ligen Richard -von-Weizsäcker-Schule am Laerer -Landweg eine bis zu 6 -zügige Kita errichtet werden kann, da der Standort Laerer Landweg zunächst während der Bauphase als Ausweic h- standort für die Margaretenschule erforderlich ist. Unter Einbeziehung der schulischen und baul i- chen Entwicklungen und auch Möglichkeiten für das Anne -Frank-Berufskolleg sowie das Wi l- helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg wird voraussichtlich Mitte 2021 absehbar sein, ob und Amt für Schule und Weiterbildung 23.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0578/2020 wann das Grundstück am Laerer Landweg nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Prüfung der Realisierung einer Kita am Standort Laerer Landweg in die weiteren Prüfungen einbezogen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grun d- schulen“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4590 Erw.Grundschulen Auszahlungen Auszahlung für Baumaß- nahmen 2020 2021 50.000 340.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ , Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grundschulen“ zur Verfügung. Begründung: Aufgrund ausstehender Sanierungsarbeiten des eingeschossigen Traktes wurde die Margareten - schule in den ersten Block der aufgestellten Rankingtabelle zur Erstellung von Machbarkeitsstudien vorgezogen (V/0705/2018/2). Eine Umsetzung des Raumbedarfs einer 2 -Zügigkeit ist unter Einbezie- hung der Hausmeisterwohnung, der Hausmeisterwerkstatt sowie der Forscherwerkstatt an dem Standort möglich. Das Ergebnis der Prüfung stellt jedoch für die Schule insgesamt bis auf den Nac h- weis der erforderlichen Flächen keine wes entlichen funktionalen Verbesserungen dar. Daher wurde seitens der Verwaltung die Option geprüft, die 2-zügige Grundschule in das Gebäude der ehemaligen Richard-von Weizsäcker-Schule an den Laerer Landweg zu verlegen, zumal sich dieses Schulgebäu- de in einem guten baulichen Zustand befindet. Mit dem Bau einer Mensa sowie einem weiteren kle i- nen Anbau und Umbauten im Bestand könnte dort das Raumprogramm einer 2-zügigen Grundschule unter erheblich besseren Voraussetzungen erfüllt werden. Nachteilig wäre eine fe hlende Sporthalle am Standort. Die Sporthalle der Margaretenschule ist mit einem Fußweg von 5 bis 10 Minuten aus Sicht der Schulleitung für Grundschulkinder gut erreichbar. Aus Sicht der Verwaltung werden diese Entfernung und die dauerhafte Trennung von Schulgebäude und Sporthalle jedoch kritisch gesehen. Die Pleisterschule und die Margaretenschule sind die beiden Grundschulstandorte, über die die Grundschulversorgung in der Spange zwischen Warendorfer Straße und Wolbecker Straße (ei n- schließlich Schmittingheide) östlich des Kanals bzw. der Umgehungsstraße sichergestellt wird und perspektivisch werden muss. Die Verwaltung ist dabei von einer erforderlichen Kapazität von insg e- samt 4 Zügen ausgegangen. Durch die zunehmende Zahl von Kindern, die ein 3. Jahr die Schulein- gangsphase besuchen, kann sich die Aufnahmekapazität der Margaretenschule verringern. Gleichzeitig gibt es eine aktuelle Baulandentwicklung zur Errichtung von ca. 12 0 Wohneinheiten auf dem jetzigen Grundstück des WDR an der Mondstraße. Dadurch könnte sich zusammen mit der Ent- wicklung Maikotten perspektivisch ein höherer Bedarf als 4 Züge ergeben. Angesichts der beschri e- benen Bedeutung der beiden Grundschulstandorte für die Versorgung des Viertels stellt sich daher - 3 - V/0578/2020 die Frage einer Ausweitung der Zü gigkeiten. Daher wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten zur 3-Zügigkeit für die Margaretenschule am jetzigen Standort sowie am Laerer Landweg geprüft. An beiden Standorten sollte eine bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit im Stufenverfahren berücksich- tigt werden. Wegen der kleinen Grundstücksfläche und fehlender verbleibender Schulhoffläche bei Realisierung des erforderlichen Bauvolumens für eine 3 -Zügigkeit kommt der Standort Laerer Lan d- weg für eine 3-Zügigkeit nicht in Betracht. Die Möglichkeit, d ie Margaretenschule mit 2 Zügen an den Standort Laerer Landweg und einen dritten Zug am Standort Margaretenschule als Teilstandort einzu- richten, wurde ausgeschlossen, zumal am Standort Margaretenschule selbst eine 3 -Zügigkeit reali- sierbar ist. An der Margaretenschule ist - wie in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 bereits dargestellt - für die Erweiterung der Abriss des sanierungsbedürftigen eingeschossigen Gebäudetraktes erforde r- lich. Um für die Schule neben dem reinen Nachweis der zusätzlichen erf orderlichen Flächen auch funktionale Verbesserungen zu erzielen (z. B. Clusterbildung, Verbesserung der kleinteiligen Raumsi- tuation im Erdgeschoss, Schaffung einer multifunktional nutzbaren Mensa im Erdgeschoss) wurde die damalige Machbarkeitsstudie überar beitet mit der Konsequenz, dass der Neubaukörper u. a. durch die Unterbringung der Mensa im Neubau größer ausfallen wird. Die neue Planung sieht die Unte r- bringung der Mittagsverpflegung im Erdgeschoss des Neubaus vor. Die jetzige Mittagsverpflegung kann fü r Unterrichtszwecke umfunktioniert werden. Mit der geplanten Anordnung von Unterrichts -, Differenzierungs-, Mehrzweck- und OGS-Räumen (Cluster) hat die Schule ausreichende Möglichke i- ten zur Verwirklichung pädagogischer Konzepte. Jedoch ist dort aufgrund de r fehlenden späteren Baustellenerschließung keine Erweiterung im Stufenverfahren möglich. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, zunächst eine Erweiterung zur 2 -Zügigkeit zu realisieren und in einem späteren 2. Ba u- abschnitt eine Erweiterung zur 3 -Zügigkeit umzusetzen. Es kann nur ein sofortiger Ausbau zur 3 - Zügigkeit realisiert werden. Während der Bauphase kann der Standort Laerer Landweg als Interimslösung genutzt werden. Mit einem für die Interimszeit vertretbarem 5 -10 minütigen Fußweg ist die Sporthalle an der Margareten- schule erreichbar. Da auch die OGS während der Übergangszeit am Standort Margaretenschule ve r- bleibt und damit auch die Mittagsverpflegung dort erfolgen soll, muss keine Mensa am Standort La e- rer Landweg geschaffen werden. Der Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten im Sportha l- lenbereich. Als Ergebnis wird festgehalten, dass sowohl die aktuelle Baulandentwicklung sowie die zunehmende Zahl von Kindern, die ein 3. Jahr die Schuleingangsphase besu chen und damit die Aufnahmekapazi- tät der Margaretenschule verringern als auch die nicht gegebene Möglichkeit, die Erweiterung in 2 Bauabschnitten zu realisieren, zur Entscheidung zum direkten Ausbau der 3 -Zügigkeit der Margar e- tenschule führen. Der Rat hat die die Verwaltung mit der Vorlage V/0109/2020/1 Ziffer 2.1 beauftragt, zu prüfen, ob am derzeitigen Standort der Margaretenschule oder auf dem Gelände der ehemaligen Richard -von- Weizsäcker-Schule am Laerer-Landweg eine bis zu 6-zügige Kita errichtet werden kann. Bei einer Erweiterung der Margaretenschule zur 3 -Zügigkeit lassen der vorhandene Baumbestand sowie die verbleibende Schulhoffläche keine bauliche Erweiterung für eine Kita zu. Der Spielplatz sowie die Ballspielfläche vor der Margaretenschule wur den vor kurzem von Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit neu hergerichtet. Diese werden auch von den Kindern der Margarete n- schule bespielt. Dabei handelt es sich um einen öffentlichen Spielplatz, der erhalten bleiben soll und nicht als Fläche für eine Kita zur Verfügung steht. Der Standort Laerer Landweg wird für die Bauzeit als Interimslösung genutzt. Daher kann erst nach Fertigstellung der Erweiterung der Margaretenschule über die Nutzung der ehemaligen Richard -von- Weizsäcker-Schule entschieden werden. Dies wird unter Einbeziehung der benachbarten Berufsko l- - 4 - V/0578/2020 legs erfolgen müssen. Aktuell erarbeitet die Verwaltung Szenarien für die dringende Zusammenfü h- rung des Anne -Frank-Berufskollegs am Hauptstandort unter Einbeziehung des Areals der Fürste n- bergschule. Gleichzeitig ist der dringende Raumbedarf des Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler- Berufskollegs zu lösen. In diesem Zusammenhang werden mittelfristig Maßnahmen umgesetzt we r- den müssen, die u.U. auch Auslagerungen von Klassen erfordern. Dazu bietet der Laer er Landweg aktuell die einzige Alternative. Eine Bewertung dazu ist aber erst dann seriös möglich, wenn die Pl a- nungen für die beiden Berufskollegs konkretisiert sind. Eine neue Kita ist aus diesen Gründen an der Margaretenschule nicht realisierbar und au ch am Standort der ehemaligen Richard-von-Weizsäcker-Schule nach derzeitigen Erkenntnissen und Bedar- fen für eine weitere schulische Nutzung zumindest kurzfristig nicht möglich. I.V gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Anlage 1
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Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
CarlCarl
134_sebedarf_lap.pro
0134_Margaretenschule\Schulerweiterungsbedarf
1:750 02.06.2020
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
MARGARETENSCHULE
UMBAU ZUR VOLLEN
DREIZÜGIGKEIT 2020
BRENTANOWEG 18
48155 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0134
Ersatzbau, zweigeschossig
12 Stellplätze
II
Anbindung OG
Ludwig-Anzengruber-Weg
ruber-We
g
B
rentanow
eg
z-G
rillparzer-W
eg
B
rentanow
eg
Flur 137
(1)
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Margaretenschule
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Margaretenschule
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Anlage 1 zur Vorlage V/0578/2020
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Mondstraße
- Ludwig-Anzengruber-Weg
- Laerer Landweg
- Warendorfer Straße
- Wolbecker Straße
- Umgehungsstraße
- Schmittingheide
- Brentanoweg 18
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Details
- Aktenzeichen
- V/0578/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37