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V/0578/2020

Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit

Vorlagen 26.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 36.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Ansehen

Anlage A

1831 Zeichen

Anlage A zur V/0578/2020 
Kurzüberblick 
Die Margaretenschule soll zur 3-Zügigkeit erweitert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Ver-
fügung“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur Planungskosten in Höhe von 390.000 € zu 
finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung der Margaretenschule werden u. a. die Anforderungen an die 
Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beschlussvorlage

10763 Zeichen

V/0578/2020 
V/0578/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit 
hier: Grundsatzbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Margaretenschule 
zur 3-Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Muste r-
raumprogramms. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV -
Verfahren (auch für die Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und die haustechnische Pl a-
nung) zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung 
der Margaretenschule durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbe-
schluss herbeizuführen.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst n ur Planungskosten in Höhe von 390.000 € an-
fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r-
richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen 
Haushaltsplanung angemeldet. 
 
4. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung (Vorlage V/0109/2020/1 Ziffer 2.1) zur Kenntnis, dass 
aktuell weder am derzeitigen Standort der Margaretenschule noch auf dem Gelände der ehem a-
ligen Richard -von-Weizsäcker-Schule am Laerer -Landweg eine bis zu 6 -zügige Kita errichtet 
werden kann, da der Standort Laerer Landweg zunächst während der Bauphase als Ausweic h-
standort für die Margaretenschule erforderlich ist. Unter Einbeziehung der schulischen und baul i-
chen Entwicklungen und auch Möglichkeiten für das Anne -Frank-Berufskolleg sowie das Wi l-
helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg wird voraussichtlich Mitte 2021 absehbar sein, ob und 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
23.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0578/2020 
wann das Grundstück am Laerer Landweg nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird. Zu 
diesem Zeitpunkt wird die Prüfung der Realisierung einer Kita am Standort Laerer Landweg in die 
weiteren Prüfungen einbezogen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grun d-
schulen“: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4590 Erw.Grundschulen    
Auszahlungen  Auszahlung für  Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
  50.000 
340.000 
 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen  Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ , Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. 
Grundschulen“ zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund ausstehender Sanierungsarbeiten des eingeschossigen Traktes wurde die Margareten -
schule in den ersten Block der aufgestellten Rankingtabelle zur Erstellung von Machbarkeitsstudien 
vorgezogen (V/0705/2018/2). Eine Umsetzung des Raumbedarfs einer 2 -Zügigkeit ist unter Einbezie-
hung der Hausmeisterwohnung, der Hausmeisterwerkstatt sowie der Forscherwerkstatt an dem 
Standort möglich. Das Ergebnis der Prüfung stellt jedoch für die Schule insgesamt bis auf den Nac h-
weis der erforderlichen Flächen keine wes entlichen funktionalen Verbesserungen dar. Daher wurde 
seitens der Verwaltung die Option geprüft, die 2-zügige Grundschule in das Gebäude der ehemaligen 
Richard-von Weizsäcker-Schule an den Laerer Landweg zu verlegen, zumal sich dieses Schulgebäu-
de in einem guten baulichen Zustand befindet. Mit dem Bau einer Mensa sowie einem weiteren kle i-
nen Anbau und Umbauten im Bestand könnte dort das Raumprogramm einer 2-zügigen Grundschule 
unter erheblich besseren Voraussetzungen erfüllt werden. Nachteilig wäre eine fe hlende Sporthalle 
am Standort. Die Sporthalle der Margaretenschule ist mit einem Fußweg von 5 bis 10 Minuten aus 
Sicht der Schulleitung für Grundschulkinder gut erreichbar. Aus Sicht der Verwaltung werden diese 
Entfernung und die dauerhafte Trennung von Schulgebäude und Sporthalle jedoch kritisch gesehen. 
 
Die Pleisterschule und die Margaretenschule sind die beiden Grundschulstandorte, über die die 
Grundschulversorgung in der Spange zwischen Warendorfer Straße und Wolbecker Straße (ei n-
schließlich Schmittingheide) östlich des Kanals bzw. der Umgehungsstraße sichergestellt wird und 
perspektivisch werden muss. Die Verwaltung ist dabei von einer erforderlichen Kapazität von insg e-
samt 4 Zügen ausgegangen. Durch die zunehmende Zahl von Kindern, die ein 3. Jahr die  Schulein-
gangsphase besuchen, kann sich die Aufnahmekapazität der Margaretenschule verringern. 
 
Gleichzeitig gibt es eine aktuelle Baulandentwicklung zur Errichtung von ca. 12 0 Wohneinheiten auf 
dem jetzigen Grundstück des WDR an der Mondstraße. Dadurch könnte sich zusammen mit der Ent-
wicklung Maikotten perspektivisch ein höherer Bedarf als 4 Züge ergeben. Angesichts der beschri e-
benen Bedeutung der beiden Grundschulstandorte für die Versorgung des Viertels stellt sich daher

- 3 - 
V/0578/2020 
die Frage einer Ausweitung der Zü gigkeiten. Daher wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten 
zur 3-Zügigkeit für die Margaretenschule am jetzigen Standort sowie am Laerer Landweg geprüft.  
 
An beiden Standorten sollte eine bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit im Stufenverfahren berücksich-
tigt werden. Wegen der kleinen Grundstücksfläche und fehlender verbleibender Schulhoffläche bei 
Realisierung des erforderlichen Bauvolumens für eine 3 -Zügigkeit kommt der Standort Laerer Lan d-
weg für eine 3-Zügigkeit nicht in Betracht. Die Möglichkeit, d ie Margaretenschule mit 2 Zügen an den 
Standort Laerer Landweg und einen dritten Zug am Standort Margaretenschule als Teilstandort einzu-
richten, wurde ausgeschlossen, zumal am Standort Margaretenschule selbst eine 3 -Zügigkeit reali-
sierbar ist.  
 
An der Margaretenschule ist - wie in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 bereits dargestellt - 
für die Erweiterung der Abriss des sanierungsbedürftigen eingeschossigen Gebäudetraktes erforde r-
lich. Um für die Schule neben dem reinen Nachweis der zusätzlichen erf orderlichen Flächen auch 
funktionale Verbesserungen zu erzielen (z. B. Clusterbildung, Verbesserung der kleinteiligen Raumsi-
tuation im Erdgeschoss, Schaffung einer multifunktional nutzbaren Mensa im Erdgeschoss) wurde die 
damalige Machbarkeitsstudie überar beitet mit der Konsequenz, dass der Neubaukörper u. a. durch 
die Unterbringung der Mensa im Neubau größer ausfallen wird. Die neue Planung sieht die Unte r-
bringung der Mittagsverpflegung im Erdgeschoss des Neubaus vor. Die jetzige Mittagsverpflegung 
kann fü r Unterrichtszwecke umfunktioniert werden. Mit der geplanten Anordnung von Unterrichts -, 
Differenzierungs-, Mehrzweck- und OGS-Räumen (Cluster) hat die Schule ausreichende Möglichke i-
ten zur Verwirklichung pädagogischer Konzepte. Jedoch ist dort aufgrund de r fehlenden späteren 
Baustellenerschließung keine Erweiterung im Stufenverfahren möglich. Dies bedeutet, dass es nicht 
möglich ist, zunächst eine Erweiterung zur 2 -Zügigkeit zu realisieren und in einem späteren 2. Ba u-
abschnitt eine Erweiterung zur 3 -Zügigkeit umzusetzen. Es kann nur ein sofortiger Ausbau zur 3 -
Zügigkeit realisiert werden. 
 
Während der Bauphase kann der Standort Laerer Landweg als Interimslösung genutzt werden. Mit 
einem für die Interimszeit vertretbarem 5 -10 minütigen Fußweg ist die Sporthalle an der Margareten-
schule erreichbar. Da auch die OGS während der Übergangszeit am Standort Margaretenschule ve r-
bleibt und damit auch die Mittagsverpflegung dort erfolgen soll, muss keine Mensa am Standort La e-
rer Landweg geschaffen werden.  
 
Der Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten im Sportha l-
lenbereich. 
 
Als Ergebnis wird festgehalten, dass sowohl die aktuelle Baulandentwicklung sowie die zunehmende 
Zahl von Kindern, die ein 3. Jahr die Schuleingangsphase besu chen und damit die Aufnahmekapazi-
tät der Margaretenschule verringern als auch die nicht gegebene Möglichkeit, die Erweiterung in 2 
Bauabschnitten zu realisieren, zur Entscheidung zum direkten Ausbau der 3 -Zügigkeit der Margar e-
tenschule führen.  
 
Der Rat hat die die Verwaltung mit der Vorlage V/0109/2020/1 Ziffer 2.1 beauftragt, zu prüfen, ob am  
derzeitigen Standort der Margaretenschule oder auf dem Gelände der ehemaligen Richard -von-
Weizsäcker-Schule am Laerer-Landweg eine bis zu 6-zügige Kita errichtet werden kann. 
 
Bei einer Erweiterung der Margaretenschule zur 3 -Zügigkeit lassen der vorhandene Baumbestand 
sowie die verbleibende Schulhoffläche keine bauliche Erweiterung für eine Kita zu. Der Spielplatz 
sowie die Ballspielfläche vor der Margaretenschule wur den vor kurzem von Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit neu hergerichtet. Diese werden auch von den Kindern der Margarete n-
schule bespielt. Dabei handelt es sich um einen öffentlichen Spielplatz, der erhalten bleiben soll und 
nicht als Fläche für eine Kita zur Verfügung steht. 
 
Der Standort Laerer Landweg wird für die Bauzeit als Interimslösung genutzt. Daher kann erst nach 
Fertigstellung der Erweiterung der Margaretenschule über die Nutzung der ehemaligen Richard -von-
Weizsäcker-Schule entschieden werden. Dies wird unter Einbeziehung der benachbarten Berufsko l-

- 4 - 
V/0578/2020 
legs erfolgen müssen. Aktuell erarbeitet die Verwaltung Szenarien für die dringende Zusammenfü h-
rung des Anne -Frank-Berufskollegs am Hauptstandort unter Einbeziehung des Areals der Fürste n-
bergschule. Gleichzeitig ist der dringende Raumbedarf des Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskollegs zu lösen. In diesem Zusammenhang werden mittelfristig Maßnahmen umgesetzt we r-
den müssen, die u.U. auch Auslagerungen von Klassen erfordern. Dazu bietet der Laer er Landweg 
aktuell die einzige Alternative. Eine Bewertung dazu ist aber erst dann seriös möglich, wenn die Pl a-
nungen für die beiden Berufskollegs konkretisiert sind.  
 
Eine neue Kita ist aus diesen Gründen an der Margaretenschule nicht realisierbar und au ch am 
Standort der ehemaligen Richard-von-Weizsäcker-Schule nach derzeitigen Erkenntnissen und Bedar-
fen für eine weitere schulische Nutzung zumindest kurzfristig nicht möglich.  
 
 
I.V 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage 1

1604 Zeichen

Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
CarlCarl
134_sebedarf_lap.pro
0134_Margaretenschule\Schulerweiterungsbedarf
1:750 02.06.2020
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
MARGARETENSCHULE
UMBAU ZUR VOLLEN
DREIZÜGIGKEIT 2020
BRENTANOWEG 18 
48155 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0134
Ersatzbau, zweigeschossig
12 Stellplätze
II
Anbindung OG
Ludwig-Anzengruber-Weg
ruber-We
g 
B
rentanow
eg
z-G
rillparzer-W
eg
B
rentanow
eg
Flur 137
(1)
(2)
(4)
(2)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
1)
(1)(1)
(1)
(1)
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(2)
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17
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21
30 a
12 a12
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
I
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Margaretenschule
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Margaretenschule
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555
               Anlage 1 zur Vorlage V/0578/2020

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 42.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 36.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (8)

  • Mondstraße
  • Ludwig-Anzengruber-Weg
  • Laerer Landweg
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Umgehungsstraße
  • Schmittingheide
  • Brentanoweg 18

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Details

Aktenzeichen
V/0578/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37