V/0676/2018
Verlagerung des Vereins TSV Handorf 1926/64 e. V. von der städtischen Sportanlage Heriburgstraße zur neu zu errichtenden städtischen Sportanlage Hobbeltstraße
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Anlage A_V_0676_2018
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Anlage A zur Vorlage V/0676/2018 Kurzüberblick Kooperationsprojekt von Stadt Münster und TSV Handorf zur Aufgabe und zum Rückbau der kommunalen Sportanlage in Münster-Handorf, Heriburgstraße, Erschließung zentral im Stadtteil liegender Wohnbauflächen, sowie Neubau einer zukunftsgerichteten kommunalen Sportanlage in Münster-Handorf, Hobbeltstraße Zie le/Teilziele/Zielerreichung Als Wachsende Stadt muss Münster zunehmend bei Großprojekten im Sportstättenbau und bei deren anschließendem Betrieb die fachlichen Ansprüche und Entwicklungsbedarfe mit den stadtstrategischen Zielen und Finanzerfordernissen in Einklang bringen. Als sportorientierte Stadt mit einem stark ausgeprägten Bürgerengagement und herausragender Verantwortungsbereitschaft der Sportvereine als freie Träger im Sport setzt die Stadt zuneh- mend neue Konzepte dabei um, im Bereich der Bewegungs- und Sportstätteninfrastruktur die Bedürfnisse der wachsenden Stadt zu decken. Insofern plant die Stadt nunmehr gemeinsam mit dem TSV Handorf als künftigem Hauptnutzer der neuen kommunalen Sportanlage für eine am Bedarf orientierte Stadt- und Sportentwicklung die Verlagerung von der Heriburg- zur Hobbeltstraße. Auf dem Sportgelände mit kommunalen Sportfreianlagen, einem darauf bezogenen Funktionsgebäude und einem Vereinshaus in vereinseigener Trägerschaft wird der Bedarf verschiedener Zielgruppen gedeckt. Durch die Bereitschaft des TSV Handorf, auf vertraglicher Grundlage mit einem Festzuschuss den kommunalen Hochbau zu errichten, erzielt die Stadt finanzielle und zeitliche Synergieeffek- te bei optimaler Auslastung der Verwaltungsressourcen. Das Vereinsengagement fördert fer- ner die Identifikation des Stadtteils mit dem Neubauvorhaben und dokumentiert die angemesse- ne Veränderungsbereitschaft und -befähigung des ehrenamtlich geführten Münsteraner Sport- vereins. Stadtgestalterisch und kostenmäßig greift die Planung von Sportfreianlagen und Hochbauten die Herausforderungen finanzieller, planerischer und ökologischer Aspekte auf. Das Ziel der Kostenersparnis bei Bau und Betrieb kommunaler Sportanlagen war handlungsleitend und wird konsequent weiter verfolgt. Im Anschluss an die Ratsentscheidung wird die Verwaltung noch im Jahr 2018 die in der Vorla- ge genannten Gespräche mit dem TSV Handorf führen, den Arbeitskreis einsetzen, die vertraglichen Grundlagen schaffen und mit den verfügbaren Mitteln bauvorbereitende Maßnahmen in Gang setzen. Fin anzierung Produktgrup- pe: Nr. der PG 0801 0111 1301 1601 Bezeichnung der PG Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Immobilienmanagement Grün- und Freiflächen Allgemeine Finanzwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-) Haushaltsplan 2018 enthal- ten? Ja x Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Das Kostenvolumen für das Bauprojekt (Sportfreianlagen incl. Erforderlicher Pflegegeräte und Hochbau) liegt bei 7.840.000 €. Hinzu kommen 1.790.000 € als einmaliger Baukostenzuschuss gem. der Sportförderrichtlinie für den Vereinsbereich. Hinzu kommen nach Fertigstellung des Neu- baus und Aufgabe der derzeitigen Sportflächen 640.000 € Rückbaukosten. Dem entgegen steht die 100.000 €-Einnahme aus der finanziellen Beteiligung des TSV Handorf am Herstellungsaufwand für einen Kunstrasenplatz. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollstän- dig pflich- tig überwie- gend pflich- tig x überwie- gend freiwil- lig vollständig freiwillig Das Projekt „Verlagerung der kommunalen Sportanlage im Stadtteil Handorf hat bezogen auf die Versorgung von Schulen, Kindern und Jugendlichen eine teilverpflichtende und für die Bevölke- rung eine eigenverpflichtende Dimension der Stadt. Das Flächen- und Raumprogramm und die Finanzierungsvorschläge wurden vor dem Hintergrund verfügbarer Haushaltsmittel und der Er- schließung von Einnahmequellen (bauausführende und finanzielle Eigenbeteiligung des Vereins) entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Projekt „Verlagerung der kommunalen Sportanlage Handorf im Stadtteil“ von Stadt und TSV Handorf hat mittelbare Bedeutung und Relevanz für Aspekte der Demographie durch die altersunabhängige Versorgung des Stadtteils mit Sport- und Bewegungsflächen und der Inklusi- on durch die räumlichen Voraussetzungen für inklusive Angebote und behindertengerechte Ge- bäudeerschließung. Aspekte von Gleichstellung und Migration sind dadurch positiv berührt, dass die geplante kom- munale Sportanlage an der Hobbeltstraße mit Vereinsbereich allen Interessierten des Stadtteils offen stehen wird. Klimaschutzerfordernisse wurden bei der Planung von Sportfreianlagen und Hochbau soweit finanzierbar berücksichtigt (Entwässerungskonzept, Materialwahl, Verbindung zweier Gebäude- trakte).
Anlage 3_V_0676_2018_Nachhaltigkeit
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Checkliste nachhaltiges Bauen
Energetische Standards
1. A
rt des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
grundlegende Gebäudesanierung
2. W
ärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren
Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung
A
nforderung: 20 kWh /( m2)
B
erechnet: 21 kWh /( m2)
Er
läuterung: Hoher Hüllflächenanteil durch zweigeschossige Bauweise bei hoher
Dämmqualität im Holzrahmenbau
W
ärmeübertragende Bauteile: Zielwerte
1. Au
ßenwand U-Wert: 0,139 W/m² K
2. S
ohlplatte U-Wert: 0,135 W/m² K
3.
Dach U-Wert: 0,114 W/m² K
4.
Fenster Gesamt Uw-Wert: 0,95 W/m² K
Glas: UG-Wert: 0,70 W/m² K
Rahmen: UG-Wert: 1,30 W/m² K
Luf
tdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
3. W
ärmeerzeugung
m
it
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl G eothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Anlage 3 zur Vorlage V/0676/2018
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4. aktive Solarenergienutzung
zur
Warmwassererzeugung
Beheizung
Stromerzeugung
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt.
5. sommerlicher Wärmeschutz
feststehender Sonnenschutz
Lamellen, Rollläden oder Markisen
Sonnenschutzverglasung
Erläuterung:
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
PVC
Tropenholz
Begründung für Einsatz:
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³
Zielwert TVOC < 500 μg/m³
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
aufgestellt: abgestimmt mit:
Harald Koops
Jörgen Dreher
Architekt Jörgen Dreher Architektur
Amt für Immobilienmanagement freier Architekt
Anlage 5_V_0676_2018
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Folgelastenberechnung Anlage 5 zur Vorlage V/0676/2018 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 31.07.2018 Amt: 52 AInvestitionsmaßnahme Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen Investitionsmaßnahme 4350 Verlagerung Sportanlage Handorf Jahr der Fertigstellung: 2021 Nutzungsdauer: 60 Jahre Hochbauten BKapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 100.000 0,97 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 10.170.000 99,03 Gesamt-Kapitalbedarf 10.270.000 100,00 CGesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 10.270.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 10.270.000 100,00 DFolgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 00,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 30.000 6,92 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen80.000 18,45 Zwischensumme 110.000 25,36 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen + ARAP Zwischensumme 2021 171.160 39,46 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2021 152.550 35,17 NACHRICHTLICH: Zinsen 152.550 € p.a. + Tilgung 305.100 € p.a. = Schuldendienst 457.650 €p.a. Summe Folgeaufwendungen 433.710 100,00 EFolgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten 2021 6.670 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 6.670 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro FEntfallende Aufwendungen pro Jahr GEntfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 427.040 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,16 IFolgeinvestitionen Zeitpunkt Euro JErläuterungen (siehe Rückseite)
Anlage 4_V_0676_2018_Barrierefreiheit
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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1 Anlage 4 zur Vorlage V/00676/2018 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 2 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: 150 x 150 Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in der kommunalen Umkleideanla- ge Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: Bedarf in kommunalen Dusch- und Umkleideräumen nicht gegeben, Planungsgrundsätze raum- akustischer Optimierung werden beachtet.
Beschlussvorlage
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V/0676/2018 V/0676/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlagerung des Vereins TSV Handorf 1926/64 e. V. von der städtischen Sportanlage Heriburgstraße zur neu zu errichtenden städtischen Sportanlage Hobbeltstraße hier: Errichtungs- und Baubeschluss des vorliegenden Raumprogramms Beratungsfolge 30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.09.2018 Sportausschuss Vorberatung 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, 1.1 dass die kommunale Sportanlage vom jetzigen Standort Heriburgstraße zur Hobbeltstraße verlagert wird. 1.2 dass die gemäß der Anlagen 1 (a und b) sowie 2 (a und b) vorliegende Planung der Spor t- freianlagen und Hochbauten (kommunales Funktionsgebäude und vereinseigene Anlage) im Rahmen der vorliegenden Kostenschätzungen gemäß DIN 276 incl. erforderlicher Pfl e- gegeräte (7.840.000 €) umgesetzt wird 1.3 dass dem T SV Handorf 1926/64 e. V. für die Errichtung eines vereinseigenen Gebäudes (Anlage 2) ein einmaliger Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Münsteraner Spor t- förderrichtlinie als Höchstbetrag von 1.790.000 € gezahlt wird. 1.4 dass für den Rückbau der kommunale n Sportanlage Heriburgstraße Kosten von 640.000 € entstehen. 2. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, 2.1 auf der Grundlage der vorliegenden Planung mit dem TSV Handorf 1926/64 e. V. einen Errichtungs- und Zuschussvertrag über die Errichtung der H ochbauten zu schließen, da sich der Verein bereit erklärt hat, diese Baumaßnahmen durchzuführen. Sportamt/Amt für Grün- flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 20.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany/Herr Hoffmann Telefon: 492-5211/6730 Jany@stadt-muenster.de HoffmannJoerg@stadt- muenster.de - 2 - V/0676/2018 2.2 mit dem TSV Handorf 1926/64 e. V. ein Erbbaurecht zu Sportkonditionen an einer noch abzustimmenden Fläche auf dem städtischen Grundstück der kommunalen Sporta nlage Hobbeltstraße für die Errichtung der vereinseigenen Anlage einzuräumen und zu den Ko n- ditionen und Inhalten des Erbbaurechtsvertrages eine Beschlussfassung durch die polit i- schen Gremien herbeizuführen. 3. Zur Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme wir d ein projektbezogener Arbeitskreis aus Vertretern des Vereins, des Architekten und der Verwaltung (Ämter 23, 52 und 67) i n- stalliert. 4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, 4.1 dass sich die Verlagerungskosten der kommunalen Sportanlage ein schließlich der Abris s- kosten der alten Sportanlage auf insgesamt 10.270.000 € belaufen. Von dieser Summe übernimmt der Verein als Eigenanteil für den Kunstrasenplatz 100.000 €. 4.2 dass sich der TSV Handorf 1926/64 e. V. an der Neubaumaßnahme eines K unstrasengroß- spielfeldes gemäß den politischen Vorgaben mit einem Betrag von 10%, mindestens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten (jedoch ohne Kosten der Infrastruktur) beteiligt. 4.3 dass der Betrieb der neuen städtischen Sportanlage Hobbeltstraße nach der Verlagerung im Rahmen der in Münster üblichen Überlassungsverträge von dem TSV Handorf 1926/64 durchgeführt wird. 4.4 dass der TSV Handorf 1926/64 e. V. spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Ma ß- nahme (kommunales Funktionsgebäude und Verein shaus) der Verwaltung einen Verwe n- dungsnachweis aller Kosten zur Prüfung vorlegt. 4.5 dass der TSV Handorf 1926/64 e. V. für das kommunale Funktionsgebäude die städtischen Gebäudeleitlinien sowie die „Checkliste nachhaltiges Bauen“ (Anlage 3) und die Erläu te- rung zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (Anlage 4) b e- rücksichtigt. II. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan 2018 und in der Vorlage V/0530/2018 zum voraussichtlichen Investitionspr o- gramm im Haushaltsplanentwurf 2019 war für diese Investitionsmaßnahme ein Auszahlung s- saldo von 11.025.000 € veranschlagt. I n dem gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 ist auf- grund der nun vorliegenden Kostenschätzungen gemäß DIN 276 ein Betrag von 10.170.000 € aufgenommen worden. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 080 1 Sportentwicklung, Spor t- anlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 435 0 Verlagerung SpA Handorf Auszahlungen 08 11 Auszahlungen für Ba u- maßnahmen und Auszahlungen von aktivier- baren Zuwendungen (Ba u- kostenzuschüsse) 2018 5.475.000 Im HHP 2018 veranschlagt 2019 1.795.000 VE:2.110.000 2020 2.110.000 VE: 890.000 2021 890.000 Einzahlungen 01 Investitionszuwendungen von privaten Unternehmen 2021 -100.000 Eigenanteil des Vereins Summe aller Einzahlungen ./.Auszahlungen (Saldo) 10.170.000 - 3 - V/0676/2018 Die gesamte Investitionssumme von 10.170.000 € wurde über den Umsetzungszeitraum 2018 (in diesem Jahr ist bereits ein Betrag von 5.475.000 € veranschlagt) bis 2020 entsprechend des zu erwartenden Baufortschritts in den Haushalt eingestellt. Nach Fertigstellung hat die Maßnahme folgende Auswirkungen auf den Teilergebnisplan: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgrup- pe 0111 Immobilienmanagement Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 141.330 Folgeaufwand Saldo 2021 ff. 141.330 Produktgrup- pe 1301 Grün- und Freiflächen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 ff. 30.000 Saldo 2021 ff. 30.000 Produktgrup- pe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2021 ff. 152.550 Folgeaufwand Saldo 2021 ff. 152.550 Produktgrup- pe 0801 Sportentwicklung, Sporta n- lagen und -stätten Zeile 02 Zuwendungen und allgeme i- ne Umlagen 2021 ff. -6.670 Auflösung Sonderposten - Eigenanteil des Vereins. Zeile 15 Transferaufwendungen und Auflösung ARAP 2021 ff. 2021 ff. 80.000 29.830 voraussichtlicher Au f- wand für Betriebskoste n- zuschüsse Überla s- sungsvertrag (geschätzt). Auflösung der Investit i- onszuwendung. Saldo 103.160 Gesamtsaldo 427.040 Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5). Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 ff. bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die erforderl i- chen Ermächtigungen bereitstellt. - 4 - V/0676/2018 Ausgangslage: 1. Der Verein Als Mehrspartensportverein macht der TSV Handorf 1926/64 e. V. seit mehr als 90 Jahren im Nordosten Münsters ein vielfältiges Sportangebot für Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen. Sein Angebot umfasst z. Z. Basketball, Fußball, Judo, Karate, Leichtathletik, Schwimmen, Tisc h- tennis, Turnen, Volleyball. Der TSV Handorf erhielt mehrfach Auszeichnu ngen als kinder - und ju- gendfreundlicher Sportverein. Der Verein möchte zum sozialen und gesundheitsbezogenen Mite i- nander beitragen. Darin gehen ein die Bedarfe für den Schul - und Freizeitsport sowie der vereins- ungebunden Sport treibenden Bevölkerung. Am derzeitigen Standort Heriburgstraße bestehen für den Verein nur sehr begrenzt Möglichkeiten, dem rasant zunehmenden Bedarf aus dem Stadtteil und der inhaltlichen Vereinsentwicklung (neue Angebote, neue Zielgruppen, Kooperationen) anzupassen. Für seine indoor-Angebote nutzt der TSV Handorf derzeit Einrichtungen unterschiedlicher Träger, die für den wachsenden Vereinsbetrieb nur bedingt geeignet sind. Dem Verein ist es unmöglich, seinen Bedarf an Gymnastik - und Mehrzweckräumen für den Vereinsbetrieb angemess en zu d e- cken. Dadurch muss er Sportangebote reduzieren, absagen oder auf deren Einsetzung verzichten. Insofern kann der TSV Handorf nicht immer den berechtigten Interessen der Vereinsmitglieder entsprechen und sich zeitgemäß entwickeln. Im Interesse bedar fsgerechter Stadtentwicklung soll die kommunale Sportanlage in Handorf von der Heriburg- zur Hobbeltstraße verlagert werden. In einem konstruktiven Planungsprozess stimm- ten sich verschiedene Fachämter der Verwaltung und die Vereinsvertretung zum Flächen - und Raumprogramm für eine ebenso zeitgemäße wie zukunftsfähige kommunale Sportanlage in Ha n- dorf an der Hobbeltstraße ab. Das Ergebnis ist ein Areal mit kommunalen Sportfreianlagen, einem darauf bezogenen Funktionsgebäude und einem Vereinshaus. Mit dieser Verlagerung und dem Blick für die Ansprüche und Voraussetzungen des Stadtteils an das geplante Bauprojekt werden die Anforderungen an eine bedarfsorientierte Sportstättenentwick- lung der wachsenden Stadt Münster umgesetzt. Zudem entsteht für den TSV Handorf an einem Ort eine Heimstatt, in der er seinen vielfältigen Sportbedarf decken kann. Zudem soll an der Stelle der kommunalen Sportanlage in Handorf an der Heriburgstraße Wohnbe- bauung entstehen, um dem Zuzug von Interessierten in den Stadtteil zu ermöglichen. 2. Sportfachliche Einschätzung Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben, in Handorf an der Hobbeltstraße eine kommunale Sportanlage zu errichten und den TSV Handorf dort dauerhaft im Rahmen eines Überlassungsver- trages unterzubringen. Das notwendige B-Plan-Verfahren Nr. 561 ist zwischenzeitlich abgeschlo s- sen und rechtskräftig. Mit diesen Voraussetzungen verdeutlicht die Stadt ihre positive Haltung und ihren Unterstützungswillen zum Bau der Sportanlage in Handorf an der Hobbeltstraße mit einem kommunalen und einem Vereinsbereich für Schulen, Verein und Öffentlichkeit. Mit der Entwicklung der neuen kommunalen Sportfreianlagen in Handorf kann den Bedürfnissen der Sporttreibenden im Ortsteil entsprochen werden. Es wird eine funktionale Sportanlage erstellt , die sowohl für den Vereins- als auch für den Schulsport unterschiedliche Sportangebote bietet. Auch zur Nutzung in der Freizeit stehen die Sportangebote außerhalb der Trainings- und Spielzeiten zur Verfügung. Da es im Stadtteil Handorf immer weniger Räume für unterschiedliche Zwecke wie Gemeinde- und Gruppentreffen, Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kulturdarbietungen u. ä. der schul - und vereinsungebunden Bevölkerung gibt, bietet der TSV Handorf an, das geplante Vereinshaus auch der schul- und vereinsungebundenen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Er will in seinem Ver- einshaus einen Multifunktionsraum bauen und der Bevölkerung zu vorschriftenkonformen, sozia l- verträglichen Bedingungen überlassen. Der TSV Handorf öffnet damit sein Vereinshaus fü r vielfäl- - 5 - V/0676/2018 tige, gemeinnützige Zwecke und leistet einen Beitrag zur zeitgemäßen Infrastruktur für unte r- schiedliche Interessen und Zielgruppen im Stadtteil. 3. Planung und Umsetzung der neuen kommunalen Sportfreianlage (siehe Anlage 1 a und b) Erschlossen wird die kommunale Sportanlage von der Hobbeltstraße über eine gemeinsame Z u- fahrt mit der angrenzenden Kleingartenanlage. Von hier können die 130 Stellplätze erreicht we r- den. Von hier bzw. auch über den vorhanden Geh- und Radweg kann das Vereinsgebäude und die Sportanlage erreicht werden. Vor dem Vereinsgebäude werden zudem die Fahrradstellplätze a n- geordnet. Die verschiedenen Sportfelder innerhalb der Anlage werden sowohl für Nutzende und Gäste oder für die Pflege/Unterhaltung von einem zentralen Weg in der Mittelachse des kommuna- len Sportzentrums erschlossen. Im Norden der Sportanlage wird ein neuer Rad - und Gehweg eine zweite Verbindung zwischen Hobbeltstraße und Lützowstraße darstellen. Von diesem kann der Weg in der Mittelachse ebenfalls erreicht werden. B is auf das Rasenkleinspielfeld sind alle Bere i- che der Sportfreiflächen barrierefrei erreichbar. Entlang der Mittelachse der Sportanlage sind die verschiedenen Sportfelder aufgereiht. Die Mitte l- achse selber dient dabei nicht nur der Erschließung der Sportfelder, sondern ist zugleich großzügi- ger Aufenthaltsbereich (Breite 11,5 m) für Zuschauer sowie Sportlerinnen und Sportler. Podeste und Stufenbänder in verschiedenen Höhen bieten Sitz - bzw. erhöhte Stehmöglichkeiten mit Blick auf alle Sportfelder. Östlich der Mittelachse werden zwei Großspielfelder (Nettospielfläche von 68 x 105 m und 68 x 100) in Kunstrasenbauweise mit Sandfüllung erstellt. Im ursprünglichen Konzept sollte das zweite Kunstrasenspielfeld als Trainingsplatz mit Tennenbelag vorgesehen werden. Aufgrund der bisheri- gen Ergebnisse aus der Sportstättenentwicklungsplanung und der weiter steigenden Sportbedarfe im Stadtteil und darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung jedoch sinnvoll, in die Zukunft zu investieren und deshalb auch dieses Großs pielfeld bereits jetzt in Kunstrasen auszuführen. En t- sprechend der politischen Beschlusslage zur Finanzierung von Kunstrasenplätzen auf kommun a- len Sportanlagen muss sich der TSV Handorf an den Herrichtungskosten (ohne Kosten der Infr a- struktur) beteiligen. Das ist ihm bekannt, er berücksichtigte deshalb 10 % der Herstellungskosten , aber mindestens 100.000 € Aufwand dafür in seinem Finanzierungsplan (siehe Aufstellung des Teilfinanzplan, Nr. 01). Um eine hohe Auslastung der Kunstrasenspielfelder zu ermöglichen, erhal- ten diese je eine Flutlichtanlage, zusätzliche Liniierungen für Jugendspiele sowie eine Bere g- nungsanlage. Westlich der Mittelachse soll ein Großspielfeld in Rasenbauweise (Nettospielfläche 68 x 105 m) mit einer Kampfbahn Typ C entstehen. Eine Flutlichtanlage ist aufgrund der Vorgaben aus dem Lär m- schutzgutachten nicht vorgesehen. Das Rasenspielfeld erhält ein Beregnungssystem. Die Kamp f- bahn Typ C ist für geringe leichtathletische Aktivitäten, z.B. für Trainingszwecke im Vereinssport oder den Sc hulsport vorgesehen. Sie besteht aus vier Rundbahnen für 400 m sowie aus sechs Laufbahnen für 100 m. Im südlichen Halbrund der Kampfbahn wird eine Weitsprunganlage mit zwei Bahnen sowie eine Bahn für den Dreisprung gebaut. In dem Halbrund werden zudem frei e Flächen wie z.B. für den Hochsprung vorgehalten. Das Halbrund wird wie die Laufbahnen mit e i- nem Kunststoffbelag befestigt. Das nördliche Halbrund wird als Rasenflächen hergestellt. Hier b e- findet sich auch die Kugelstoßanlage. Im Nord -Westen der Sportanl age sollen zudem drei Kleinspielfelder angelegt werden . Ein R a- senkleinspielfeld (Nettospielfläche von 25 x 50 m) liegt direkt an der Mittelachse. Dieses erhält wie die großen Spielfelder ebenfalls ein Beregnungssystem. Das Spielfeld ist vor allem als Fußba llflä- che für Trainingszwecke und für den Freizeitsport geplant. Neben dem Rasenkleinspielfeld sollen zwei weitere Kleinspielfelder mit jeweils einer Nettospielfläche von 20 x 40 m entstehen. Diese erhalten eine Befestigung mit einem Kunststoffbelag und sin d multifunktional für den Schul -, Ver- eins- und Freizeitsport nutzbar. Neben Basketball und Handball sollen auch mit Hilfe verschied e- ner Masthülsen Volleyball, Tennis oder Badminton möglich sein. - 6 - V/0676/2018 Östlich des Vereinsheims sollen ein Beachvolleyballfeld (Ne ttospielfläche von 8x16 m) sowie eine Boulebahn (4 x 15 m) angelegt werden. Hier besteht aufgrund des vorhandenen Flutlichtmastes für das Großspielfeld die Möglichkeit auch eine Beleuchtung in den Abendstunden sicherzustellen. Die Zusammenführung der notwendigen Ballfangzäune sowie der übrigen Zäune ermöglichen eine Einfriedung der gesamten Anlage. Tore und entsprechende Zugänge auf die Anlage liegen in den Erschließungsbereichen. Das Pflanzkonzept für die kommunale Sportanlage Münster -Handorf, Hobbeltstraße sieht zahlrei- che Baum- und Strauchpflanzungen vor. Der Parkplatz erhält ein Baumdach , die Mittelachse vom Vereinsheim bis zum Rasenkleinspielfeld eine Baumreihe. Diese bieten vor allem im Sommer schattige Plätze. Entlang der Lützowstraße wird ebenfall s eine Baumreihe zur Abgrenzung zum Straßenraum angelegt. Entlang der Hobbeltstraße sind einzelne Bäume und Sträucher vorges e- hen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 561 „Handorf – Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße“ wurden die Sportlärmemissionen in Anwendung der 18. BImSchV für die Wohnb e- bauung westlich der Hobbeltstraße sowie in der südlich des o. g. Bebauungsplanes angrenzenden Kleingartenanlage ermittelt, bewertet und aktive Lärmschutzmaßnahmen dimensioniert. Aufgrund der Novellieru ng der 18. BImSchV vom 01.06.2017 wurden die Lärmschutzmaßnahmen erneut überprüft. Im Hinblick auf die Änderung der 18. BImSchV kann auf die im Bebauungsplan vorg e- sehene Lärmschutzwand, wie diese in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan dokumentiert ist, verzichtet werden. Zudem besteht die Möglichkeit , den werktäglichen Training s- betrieb auch auf die beiden westlichen Kleinspielfeldern innerhalb der abendlichen Ruhezeit (20.00-22.00 Uhr) auszuweiten. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wi rd daher abwe i- chend vom Bebauungsplan der Verzicht der Lärmschutzwand beantragt. Das anfallende Niederschlagswasser auf der Sportanlage kann nicht in den vorhandenen Rege n- wasserkanal in der Hobbeltstraße abgeführt werden. Daher erhält die Sportanlage ein eigenes Regenwasserkanalsystem, das das Niederschlagswasser direkt in den Lammerbach ableitet. Um die hierfür vorgeschriebenen Maßgaben einer Einleitung von max. 3l/s/ha Niederschlagswasser einhalten zu können, muss der Zufluss gedrosselt werden. Im Bereic h der Stellplatzanlage wird das Niederschlagswasser in offenen Mulden gesammelt und zurückgehalten. Das überschüssige Wasser wird in den Hauptkanal in der Mittelachse der Sportanlage geleitet. Dieser wird als Sta u- raumkanal (bis DN 1200) ausgeführt. Der Kanal führt das Niederschlagswasser im Nord-Osten der Sportanlage in ein Regenrückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 550 m³, bevor das Wasser gedrosselt in den Lammerbach geleitet wird. Damit auch bei Starkregenereignissen der vorgeschriebene Überflutungsschutz gewährleistet werden kann, wird das Rasenkleinspielfeld um ca. 0,50 m abgesenkt, um hier zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen. Im weiteren Planung s- verfahren ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den La m- merbach noch zu beantragen. Mit der direkten Einleitung des Niederschlagswassers aus der Sportanlage in den Lammerbach muss eine Verschlechterung des ökologischen und des chemischen Zustandes des Gewässers vermieden werden (§ 27 WHG). Daher muss hier - entgegen der bisherigen Umsetzung von Kunst- rasenplätzen - ein Kunstrasensystem ausschließlich nur mit Sandfüllung verwendet werden, um den Eintrag synthetischer Stoffe wie z.B. Gummigranulat, in den Lammerbach zu unterbinden. Der Kosten-Nutzen-Aufwand für eine Zisterne für die Bewässerung der Sportfelder wurde geprüft. Auf den Einbau einer Zisterne wird jedoch verzichtet, da diese langfristig nicht wirtschaftlich ist. Zur künftigen Pflege der Sportfreianlagen sind Geräte erforderlich, die im Rahmen des Neu baus beschafft werden. Die Kosten dafür sind mit 10.000 € im Gesamtaufwand der Verlagerung b e- rücksichtigt. - 7 - V/0676/2018 Laut vorliegender Kostenschätzung gemäß DIN 276 (Stand 01.08.2018, Anlage 1b) belaufen sich die Gesamtkosten für die Herrichtung der Sportfreianlage n (einschließlich Unvorhersehbares) auf 5.750.000 €. 4. Planung und Umsetzung der neuen kommunalen und vereinseigenen Hochbauten (siehe Anlage 2 a und b) Zur Versorgung der kommunalen Sportfreianlagen ist ein kommunales Funktionsgebäude erforder- lich, das sich nach der Größe und Ausstattung der Sportanlage ergibt. In einem zweigeschossigen Gebäudekomplex wird dieser Bedarf neben der vereinseigenen Anlage des TSV Handorf errichtet werden. Umfang und Qualitäten für das kommunale Funktionsgebäude sind vergleichb ar dem Standard anderer kommunaler Sportanlagen und entsprechen den kommunalen Anforderungen und Planungen. Die Forderungen der städtischen Gebäudeleitlinien sowie die „Checkliste nachhal- tiges Bauen“ (Anlage 3) werden eingehalten. Die Er richtungskosten b elaufen sich laut vorliegender Kostenschätzung gemäß DIN 276 (siehe Anlage 2a) auf 2.080.000 €. Darüber hinaus errichtet der TSV Handorf ein zukunftsorientiertes Vereinshaus innerhalb der kommunalen Sportanlage mit Ausrichtung in den Stadtteil. Das Raumprogramm ergibt sich aus Anlage 2 b. Der Sportförderrichtlinie entsprechend, kann die Stadt Münster einen Baukostenz u- schuss von 50 % bewilligen, der einer Zweckbindung von 25 Jahren unterliegt. Sobald der Erbbau- rechtsvertrag für die Vereinsflächen mit d er Stadt geschlossen ist und der TSV Handorf die Darle- henszusage vorliegt, erfüllt der Verein die Voraussetzungen für den beantragten städtischen Ba u- kostenzuschuss zu seiner Investition in das Vereinshaus. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Vereinsbauvorhaben entsprechend der Sportförderrichtlinie zu bezuschussen und 3. 580.000 € Vereinsaufwand (siehe Anlage 2a) mit 1.790.000 € städt. Baukostenzuschuss zu fördern. Im Erdgeschoss beider Gebäudetrakte ist eine ebenerdige, schwellenfreie Erschließung siche rge- stellt. Die Barrierefreiheit des Obergeschosses erfüllt ein Aufzug im kommunalen Gebäudeteil. Das Vereinsheim im Obergeschoss ist durch einen außen liegenden Verbindungsweg erreichbar. Somit sind die Belange (Anlage 4) von Menschen mit Behinderungen ber ücksichtigt, die Barrierefreiheit beider Gebäude ist gewährleistet. Die geplanten Hochbauten lassen sich in das Gesamtkonzept der Sportfreianlagen integrieren. Im Rahmen der weiteren Detailplanung werden die bautechnischen Schnittstellen und Übergänge konkretisiert. Architektonisch wird der gesamte Gebäudekomplex sich harmonisch in das Spor t- zentrum und die Umgebungsbebauung einfügen. Die Gesamtkosten für die Errichtung der Hochbauten (kommunal und vereinseigen) beläuft sich demnach auf insgesamt 3.870.000 €. 5. Rückbau der bestehenden kommunalen Sportanlage Heriburgstraße Nach Fertigstellung der neuen kommunalen Sportanlage Hobbeltstraße ist die alte Sportanlage für Zwecke der Wohnbebauung zurückzubauen. Die Rückbaukosten belaufen sich laut vorliegender Kostenschätzung auf insgesamt 640.000 €. 6. Beteiligte der Umsetzung Grundsätzlich kommt für die kommunale Sportanlage die Bauausführung der Stadt in Frage mit einer Projektbeteiligung von Sportamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und dem Amt für Immobilienmanagement. Der Bau der Sportfreianlagen wird durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt und in enger Abstimmung mit dem Sportamt umgesetzt. - 8 - V/0676/2018 Für die Bauträgerschaft bei den Hochbauten haben sich die beteiligten Ä mter und der TSV Han- dorf darauf verständigt, dass der Verein diese im Rahmen eines Zuschuss - und Errichtungsvertra- ges übernimmt. Die Vorteile einer solchen Bauträgerschaft und die in der Vergangenheit positiven Erfahrungen bestärken die Stadt in der Auffassung, sowohl das kommunale Funktionsgebäude als auch die vereinseigene Anlage vom TSV Handorf bauen zu lassen. Nach einem Mitgliederb e- schluss hat sich der TSV Handorf dazu bereit erklärt. Die Verwaltung wird umgehend nach dem Ratsbeschluss zum Gesamtbaupr ojekt die bisherigen guten Gespräche zum Zuschuss - und Errichtungsvertrag mit dem TSV Handorf fortsetzen und damit die rechtliche Voraussetzung für seine Bauträgerschaft schaffen. Die Fachlichkeit von Stadt und Verein bei der Umsetzung des Projekts soll durch einen projektbe- zogenen Arbeitskreis mit Architekt, Verwaltungs - und Vereinsangehörigen gesichert werden. Das ist in derlei Trägerkonstellationen üblich und wurde in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich u m- gesetzt. 7. Grundstückssicherung Die für die kommunale Sportanlage benötigten Grundflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Es ist beabsichtigt, dem TSV Handorf für die Errichtung des vereinseigenen Gebäudes ein Erbbaurecht zu Sportförderkonditionen einzuräumen. Der schuldrechtliche Anfan gserbbauzins beläuft sich dabei auf 0,96 €/m² und entspricht einer 4 % igen Verzinsung eines Grundstückswe r- tes von 24,00 €/m². Die detaillierten Inhalte des Erbbaurechtsvertrages sind noch abzustimmen. Die Ergebnisse werden zusammen mit den Informationen ü ber die Bodenwertförderung den politi- schen Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt. 8. Beteiligung des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) Der SSB ist über das gesamte Bauvorhaben, die bisherigen Gespräche, die Alternativen der Ba u- trägerschaft und die Finanzierung informiert. Die Verwaltung besprach die vorstehenden B e- schlussvorschläge mit ihm. Der SSB trägt die Beschlussvorschläge der Verwaltung mit, unterstützt das Gemeinschaftsprojekt von Stadt und TSV Handorf als weiteren richtungsweisenden Baustein der Münsteraner Sportentwicklung. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Wilkens Peck Stadträtin Stadtrat Anlagen: Anlage 1a Planung der Sportfreianlagen Anlage 1b Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Sportfreianlagen) Anlage 2a Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Hochbauten) Anlage 2b Planung der Hochbauten Anlage 3 Checkliste nachhaltiges Bauen Anlage 4 Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Anlage 5 Folgelastenberechnungen
Anlage 2a V_676_2018
1340 Zeichen
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 PROJEKT KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ KOSTENANSATZ 64% KG 100 Grundstück ohne Ansatz KG 200 Herrichten+Erschließen pauschler Ansatz (geschätzt) 25.000,00 € 13.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.640.000,00 € 1.010.000,00 € Überdachanteile, Laubengang/Außentreppen 120.000,00 € 70.000,00 € KG 400 Bauwerk - TGA 570.000,00 € 365.000,00 € KG 500 Aussenanlagen 90.000,00 € 50.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke Ausstattung Verein psch. 290.000,00 € 55.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 630.000,00 € 391.000,00 € prozentualer Ansatz 27% der Bauwerkskosten GESAMTKOSTEN 2018 3.370.000,00 € 1.960.000,00 € aufgerundet Steigerung Baupreisindex bis 2020 202.200,00 € 117.600,00 € KOSTENANSATZ 2020 3.580.000,00 € 2.080.000,00 € aufgerundet GESAMTSUMME aufgestellt, Juli 2018, Harald Koops gez. gez. gez. gez. Koops Wieczorek Mümken Michel (Technischer Leiter) Neubau Umkleide- und Vereinsgebäude TSV Handorf VARIANTE A - Bezugsgröße BGF - STAND 07/2018 5.660.000,00 € Grundlage dieser Kostenermittlung sind Berechnungen auf Grundlage der BGF. Entwurf Jörgen Dreher Juli 2018 (mit reduzierter Dachfläche) VEREINSTEIL KOMMUNAL Anlage 2a zur Vorlage V/0676/2018 Planung_Hochbauten_Kosten
Anlage 1b-V_0676_2018
1098 Zeichen
Projekt: 2973 Projekt Nr.: Sportanlage Handorf Kostenberechnung nach DIN 276 - 1 Stand 01.08.2018 Bearbeitungsfläche in m²: 55.110 Bruttokosten je m²: 104,34 € Zusammenstellung der Kosten: Summe 210 Herrichten 65.500,00 € Summe 200 Herrichten und Erschließen 65.500,00 € Summe 510 Geländeflächen 730.250,00 € Summe 520 Befestigte Flächen 2.052.799,00 € Summe 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 365.365,00 € Summe 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 1.173.274,99 € Summe 550 Einbauten in Außenanlagen 71.032,00 € Summe 560 Wasserflächen Summe 570 Pflanz- und Saatflächen 199.570,00 € Summe 590 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen 76.000,00 € Summe 500 Außenanlagen 4.668.290,99 € Summe 730 Architekten- und Ingenieurleistungen Summe 740 Gutachten und Beratung 36.543,49 € Summe 700 Baunebenkosten 36.543,49 € 4.770.334,48 € Zwischensumme netto 4.770.334,48 € Unvorhergesehenes zur Rundung 61.598,30 € Nettosumme 4.831.932,78 € 19 % Mehrwertsteuer 918.067,23 € Gesamtsumme brutto 5.750.000,00 € 200801_Kostenberechnung_Uebersicht.xlsx 01.08 .2018 14:58 Anlage 1b zur Vorlage V/0676/2018
Anlage 2b-V_0676_2018
9868 Zeichen
FUSSBALL SPIELFELD KUNSTRASEN 105,0 X 68,0 ZAUN 51,00m 64 FAHRRADSTELLPLÄTZE ALTLASTENFLÄCHE BEACHVOLLEYBALL 26,0 X 16,0 OK GELÄNDE = 51,00m OK GELÄNDE = 50,70m +51,40 ZAUN 2 X BOULE 15,0 X 4,0 KOMMUNALGEBÄUDE FD II VEREINSGEBÄUDE FD II OK ATTIKA = 8,50m OK FB EG = 0,00m OK ATTIKA = 8,50m OK FB EG = 0,00m HAUPTZUGANG OK WEG = 51,50m OK AGORA = 51,80m 1,456,256,256,256,256,256,251,45 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 40,4 52,05 1,45 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 1,45 BAUGRENZE BAUTEIL B - VEREINSGEBÄUDEBAUTEIL A - KOMMUNALGEBÄUDE 60 FAHRRADSTELLPLÄTZE BLATT-NR. BAUHERR FORMAT: INDEXMASSSTAB DRUCK: 50 STAND: 48157 MÜNSTER KRÜSBREEDE 54 TSV HANDORF 1926/64 e.V. ANSPRECHPARTNER: MARTIN HEEP TELEFON: 0251-142592 50-GR_LP-200 - A1 LAGEPLAN 1:200 PROJEKT: VEREINSGEBÄUDE DES TSV HANDORF 10.07.2018 10.07.2018 File name: Rohbau Dachdecker Fassade Fenster WDVS Schlosser Innentüren Innenausbau SonstigesRohbau Dachdecker Fassade Fenster WDVS Schlosser Innentüren Innenausbau Sonstiges JÖRGEN DREHER ARCHITEKTUR HITTORFSTRASSE 26 48149 MÜNSTER MAIL@JOERGENDREHER.DE 0171/9979511 WWW.JOERGENDREHER.DE ENTWURFSPLANUNG Anlage 2b zur Vorlage V/0676/2018 FUSSBALL SPIELFELDKUNSTRASEN105,0 X 68,0 OK GELÄNDE = 51,00m ZAUN +51,40 ZAUN 51,00m BOULE15,0 X 4,0 64 FAHRRADSTELLPLÄTZE A A B C D E F G H I A B C D E F G H I 123456789101112131415161718192021222324252627282930313233 123456789101112131415161718192021222324252627282930313233 AUFZUG TV ECKE EINGANGGESCHÄFTSHAUS SCHAUKASTEN TSV-SHOP GARDEROBE MOBILE TRENNWAND EINGANGMULTIFUNKTION PUMI/ABSTELLSCHLIEßFÄCHER TISCHTENNIS KASSE HAUPTZUGANG OK AGORA = 51,80m 60 FAHRRADSTELLPLÄTZE EINGANGVEREINSHAUS DACHKANTE DACHKANTE DACHKANTE 5,33m29,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BACKOFFICE 29,04m221,70mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BESPRECHUNG35,40m223,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - ARCHIV 17,39m218,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TECHNIK 4,86m29,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TEEKÜCHE 3,00m27,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC 30,10m222,05mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GESCHÄFTSSTELLE 16,39m224,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - EMPFANG 17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-HERREN 17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-DAMEN 17,31m221,90mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDE 1 16,72m221,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDE 2 21,78m224,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - LAGER 147,02m249,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - MULTIFUNKTION 21,38m219,09mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - KÜCHE 10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - KÜHLUNG10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - VORRAT 152,81m269,94mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - JUGEND / SCHULUNG 35,04m239,08mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - FLUR 16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-HERREN 16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-DAMEN 9,27m212,66mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BEH.-WC 27,97m221,30mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TECHNIK 20,53m218,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - PLATZWART 21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - SCHIEDSRICHTER 21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TRAINER 21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GARAGE 21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - PFLEGEGERÄTE 21,87m219,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - MÜLL/ENTSORGUNG 37,19m224,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - LAGER 21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BEH.-UK / ERSTEHILFE 66,49m234,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - SPORTGERÄTE DACHKANTE 8,75 47,5 51,00m 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25 B B C C AA 1,25 12,9 5 31,65 1,25 1029,151,25 1,25 12,9 23,75 12,9 1,25 1,2534,155 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25 BLATT-NR. BAUHERR FORMAT: INDEXMASSSTABDRUCK:50 STAND: 48157 MÜNSTERKRÜSBREEDE 54TSV HANDORF 1926/64 e.V. ANSPRECHPARTNER:MARTIN HEEPTELEFON: 0251-142592 50-GR_EG-100-A1 ERDGESCHOSS 1:100PROJEKT: VEREINSGEBÄUDE DES TSV HANDORF 10.07.201810.07.2018 File name: RohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstigesRohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstiges JÖRGEN DREHER ARCHITEKTUR HITTORFSTRASSE 26 48149 MÜNSTERMAIL@JOERGENDREHER.DE 0171/9979511 WWW.JOERGENDREHER.DE ENTWURFSPLANUNG FUSSBALL SPIELFELDKUNSTRASEN105,0 X 68,0 OK GELÄNDE = 51,00m ZAUN +51,40 ZAUN 51,00m BOULE15,0 X 4,0 64 FAHRRADSTELLPLÄTZE A A B C D E F G H I A B C D E F G H I 123456789101112131415161718192021222324252627282930313233 123456789101112131415161718192021222324252627282930313233 AUFZUG TV ECKE EINGANGGESCHÄFTSHAUS SCHAUKASTEN TSV-SHOP GARDEROBE MOBILE TRENNWAND EINGANGMULTIFUNKTION PUMI/ABSTELLSCHLIEßFÄCHER TISCHTENNIS KASSE HAUPTZUGANG OK AGORA = 51,80m 60 FAHRRADSTELLPLÄTZE EINGANGVEREINSHAUS DACHKANTE DACHKANTE DACHKANTE 5,33m29,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BACKOFFICE 29,04m221,70mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BESPRECHUNG35,40m223,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - ARCHIV 17,39m218,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TECHNIK 4,86m29,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TEEKÜCHE 3,00m27,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC 30,10m222,05mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GESCHÄFTSSTELLE 16,39m224,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - EMPFANG 17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-HERREN 17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-DAMEN 17,31m221,90mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDE 1 16,72m221,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDE 2 21,78m224,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - LAGER 147,02m249,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - MULTIFUNKTION 21,38m219,09mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - KÜCHE 10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - KÜHLUNG10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - VORRAT 152,81m269,94mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - JUGEND / SCHULUNG 35,04m239,08mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - FLUR 16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-HERREN 16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-DAMEN 9,27m212,66mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BEH.-WC 27,97m221,30mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TECHNIK 20,53m218,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - PLATZWART 21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - SCHIEDSRICHTER 21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TRAINER 21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GARAGE 21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - PFLEGEGERÄTE 21,87m219,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - MÜLL/ENTSORGUNG 37,19m224,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - LAGER 21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BEH.-UK / ERSTEHILFE 66,49m234,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - SPORTGERÄTE DACHKANTE 8,75 47,5 51,00m 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25 B B C C AA 1,25 12,9 5 31,65 1,25 1029,151,25 1,25 12,9 23,75 12,9 1,25 1,2534,155 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25 AUFZUG SPIEGELWAND CHECK-IN / CHECK-OUTZUGANGSKONTROLLE EINGANGGESUNDHEITSHAUSEINGANGMULTIFUNKTIONSRAUM 1. ERGOMETERFAHRRADCROSSTRAINERLAUFBANDSTEPPER 2. KRAFTTRAINING UNTERE EX.BEINBEUGERBEINPRESSEBEINSTRECKER 3. KRAFTTRAINING OBERE EX.RUDERGERÄTSEILZUGRÜCKENSTRECKER 4. FREIHANTELBEREICH SCHLIEßFÄCHER SCHUHREGALABSTELL / PUMI GESUNDHEITSBAR SPIEGELWAND GERÄTE BEAMER SCREEN 197,85m261,23mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GYMNASTIK / KURS 193,92m256,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GESUNDHEITSRAUM 14,59m215,29mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BEHANDLUNG 7,15m211,26mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - TEEKÜCHE 14,07m216,71mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - BÜRO/ERSTE HILFE 36,81m224,27mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - EMPFANG 21,06m220,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDE-D21,06m220,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDE-H 16,94m217,70mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - FLUR 5,03m29,22mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-D5,01m29,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - WC-H 72,29m236,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - MANNSCHAFTSRAUM 15,98m216,65mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - DUSCHRAUM30,14m221,97mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDERAUM 12,53m214,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - DUSCHRAUM23,63m219,67mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDERAUM 12,53m214,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - DUSCHRAUM23,63m219,67mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDERAUM 12,53m214,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - DUSCHRAUM23,63m219,67mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDERAUM 12,22m214,15mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - DUSCHRAUM23,06m219,47mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDERAUM B B C C AA 16,27m216,85mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - DUSCHRAUM30,71m222,17mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - UMKLEIDERAUM 11,62m221,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- - GERÄTE A B C D E F G H I A B C D E F G H I 123456789101112131415161718192021222324252627282930313233 123456789101112131415161718192021222324252627282930313233 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25 1,25 12,9 5 31,65 1,25 1029,151,25 1,25 12,9 23,75 12,9 1,25 1,2534,155 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25 BLATT-NR. BAUHERR FORMAT: INDEXMASSSTABDRUCK:50 STAND: 48157 MÜNSTERKRÜSBREEDE 54TSV HANDORF 1926/64 e.V. ANSPRECHPARTNER:MARTIN HEEPTELEFON: 0251-142592 50-GR_OG-100-A1 OBERGESCHOSS 1:100PROJEKT: VEREINSGEBÄUDE DES TSV HANDORF 10.07.201810.07.2018 File name: RohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstigesRohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstiges JÖRGEN DREHER ARCHITEKTUR HITTORFSTRASSE 26 48149 MÜNSTERMAIL@JOERGENDREHER.DE 0171/9979511 WWW.JOERGENDREHER.DE ENTWURFSPLANUNG
Anlage 1a-V_0676_2018
3231 Zeichen
OK ATTIKA = 8,50m OK FB EG = 0,00m OK ATTIKA = 8,50m OK FB EG = 0,00m OK AGORA = 51,80m II F III II 16 20 III F F I Lammerbach II 24 26 (1) (1) (1) +REEHOWVWUDH +REEHOWVWUDH (1) /W]RZVWUDH /W]RZVWUDH (1) 18 12 29a (1) 22 (1) Flur 9 Flur 5 51,00 51,37 51,65 50.70 50.70 50.70 50.30 50.20 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.5 % 0.5 % 0.5 % 0.5 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 0.8 % 51,00 51,2851,00 51,28 51,00 51,00 51,00 51,2851,00 51,28 51,00 51,00 50.20 50.20 50.31 50.20 50.20 50.31 50.70 50.70 50.81 50.70 50.70 50.81 50,70 50,98 50,70 50,70 50,98 50,70 51,15 50,75 50,84 50,87 Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Schlupftor, B = 1,0 m Schlupftor, B = 1,0 m Kunstrasenspielfeld Netto: 68,00 m x 105,00 m Brutto: 72,00 m x 111,00 m Kunstrasenspielfeld Netto: 68,00 m x 100,00 m Brutto: 72,00 m x 106,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Ballfangzaun, H = 6,00 m Beachvolleyball Netto: 8,00 m x 16,00 m Brutto: 18,00 m x 26,00 m Boulebahn 4,00 x 15,00 m Schlupftor, B = 1,0 m Schlupftor, B = 1,0 m Rasenspielfeld Netto: 25,00 m x 50,00 m Brutto: 27,00 m x 54,00 m 5HJHQUFNKDOWHEHFNHQ 2 Kunststoffkleinspielfelder Netto: 20,00 m x 40,00 m Brutto: 22,00 m x 44,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m Ballfangzaun, H = 4,00 m 7RUIOJHOLJ B = 2,0 m Rasenspielfeld Netto: 68,00 m x 105,00 m Brutto: 72,00 m x 111,00 m Kampfbahn Typ C Weit- und Dreisprunganlage .XJHOVWRDQODJH )OlFKHQIUGLH:DVVHUZLUWVFKDIWGHQ+RFKZDVVHUVFKXW] Vereinsheim Bauherr: TSV Handorf, 3ODQXQJ-|UJHQ'UHKHU$UFKLWHNWXU JHSODQWHU$XVEDXGHU1HEHQDQODJHQ+REEHOWVWUDH 7RUIOJHOLJ B = 4,0 m 7RUIOJHOLJ B = 6,0 m 3DUNSODW]PLW6WHOOSOlW]HQ Mulde Mulde Mulde und die Regelung des Wasserabflusses )DKUUDGVWHOOSOlW]H nachrichtlich dargestellt. 6WW]ZDQG )DKUUDGVWHOOSOlW]H Schlupftor, B = 1,0 m 7RUIOJHOLJ B = 3,00 m ... ... ... ... Projektnummer: Plan Nr.: Datum: Abteilungsleiter: Amtsleiter: Bruns Stoldt 0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter: J. Hoffmann Gezeichnet: Index *HlQGHUW DatumInhalt Bearbeiter Holz 1:500 SF 47/1 2973 20.07.2018 Holz Entwurf - Sportfreianlage Sportanlage Handorf Parkplatz- Fahrbahn, Betonverbundpflaster - grau Legende: 3DUNSODW]6WHOOSOlW]H%HWRQVWHLQSIODVWHUPLW5DVHQIXJHJUDX :HJH3OlW]H%HWRQVWHLQSIODVWHUJUDXLQYHUVFKLHGHQHQ)RUPDWHQ 3ODW]XQG:HJHIOlFKHQ Wege - Wassergebundene Decke Wirtschaftswege - Schotterrasen Spielfelder - Kunstrasen Spielfelder - Rasen Spielfelder / Kampfbahn - Kunststoffbelag 6SRUWIOlFKHQ Spielfeld / Sprunggrube - Sand %RXOHIHOG=LHOEHUHLFK.XJHOVWRHQ:DVVHUJHEXQGHQH'HFNH Baum Strauchpflanzung 5DVHQIOlFKHQ *UQIOlFKHQ %DOOIDQJ]DXQ+|KH P %DOOIDQJ]DXQ+|KH P =DXQ(LQIULHGXQJ+|KH P Ausstattung Barriere Beleuchtung - Flutlicht Beleuchtung - Mastleuchten 5HJHQUFNKDOWHEHFNHQ0XOGHQ5DVHQIOlFKHQ Heckenpflanzung Anlage 1a gez. gez.gez. gez. gez. Anlage 1a zur Vorlage V/0676/2018
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Heriburgstraße
- Hobbeltstraße
- Hittorfstraße 26
- Lützowstraße
- Krüsbreede 54
- Lammerbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0676/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37