Mandari Insight

V/0676/2018

Verlagerung des Vereins TSV Handorf 1926/64 e. V. von der städtischen Sportanlage Heriburgstraße zur neu zu errichtenden städtischen Sportanlage Hobbeltstraße

Vorlagen 31.07.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 25

Anlage A_V_0676_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_V_0676_2018_Nachhaltigkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_V_0676_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_V_0676_2018_Barrierefreiheit

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2a V_676_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1b-V_0676_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2b-V_0676_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1a-V_0676_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage A_V_0676_2018

5073 Zeichen

Anlage A zur Vorlage V/0676/2018 
Kurzüberblick 
Kooperationsprojekt von Stadt Münster und TSV Handorf zur Aufgabe und zum Rückbau der 
kommunalen Sportanlage in Münster-Handorf, Heriburgstraße, Erschließung zentral im 
Stadtteil liegender Wohnbauflächen, sowie Neubau einer zukunftsgerichteten kommunalen 
Sportanlage in Münster-Handorf, Hobbeltstraße
Zie
le/Teilziele/Zielerreichung 
Als Wachsende Stadt muss Münster zunehmend bei Großprojekten im Sportstättenbau und bei 
deren anschließendem Betrieb die fachlichen Ansprüche und Entwicklungsbedarfe mit den 
stadtstrategischen Zielen und Finanzerfordernissen in Einklang bringen. 
Als sportorientierte Stadt mit einem stark ausgeprägten Bürgerengagement und herausragender 
Verantwortungsbereitschaft der Sportvereine als freie Träger im Sport setzt die Stadt zuneh-
mend neue Konzepte dabei um, im Bereich der Bewegungs- und Sportstätteninfrastruktur die 
Bedürfnisse der wachsenden Stadt zu decken. Insofern plant die Stadt nunmehr gemeinsam 
mit dem TSV Handorf als künftigem Hauptnutzer der neuen kommunalen  Sportanlage für eine 
am Bedarf orientierte Stadt- und Sportentwicklung die Verlagerung von der Heriburg- zur 
Hobbeltstraße. Auf dem Sportgelände mit kommunalen Sportfreianlagen, einem darauf 
bezogenen Funktionsgebäude und einem Vereinshaus in vereinseigener Trägerschaft wird der 
Bedarf verschiedener Zielgruppen gedeckt.  
Durch die Bereitschaft des TSV Handorf, auf vertraglicher Grundlage mit einem Festzuschuss 
den kommunalen Hochbau zu errichten, erzielt die Stadt finanzielle und zeitliche Synergieeffek-
te bei optimaler Auslastung der Verwaltungsressourcen. Das Vereinsengagement fördert fer-
ner die Identifikation des Stadtteils mit dem Neubauvorhaben und dokumentiert die angemesse-
ne Veränderungsbereitschaft und -befähigung des ehrenamtlich geführten Münsteraner Sport-
vereins.  
Stadtgestalterisch und kostenmäßig greift die Planung von Sportfreianlagen und Hochbauten 
die Herausforderungen finanzieller, planerischer und ökologischer Aspekte auf. Das Ziel der 
Kostenersparnis bei Bau und Betrieb kommunaler Sportanlagen war handlungsleitend und wird 
konsequent weiter verfolgt.  
Im Anschluss an die Ratsentscheidung wird die Verwaltung noch im Jahr 2018 die in der Vorla-
ge genannten Gespräche mit dem TSV Handorf führen, den Arbeitskreis einsetzen, die 
vertraglichen Grundlagen schaffen und mit den verfügbaren Mitteln bauvorbereitende 
Maßnahmen in Gang setzen. 
Fin
anzierung 
Produktgrup-
pe: 
Nr. der PG 
0801 
0111 
1301 
1601 
Bezeichnung der PG 
Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Immobilienmanagement 
Grün- und Freiflächen 
Allgemeine Finanzwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein 
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein 
Im beschlossenen (Nachtrags-) Haushaltsplan 2018 enthal-
ten? 
Ja x Nein x teilw.

Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Das Kostenvolumen für das Bauprojekt (Sportfreianlagen incl. Erforderlicher Pflegegeräte und 
Hochbau) liegt bei 7.840.000 €. Hinzu kommen 1.790.000 € als einmaliger Baukostenzuschuss 
gem. der Sportförderrichtlinie für den Vereinsbereich. Hinzu kommen nach Fertigstellung des Neu- 
baus und Aufgabe der derzeitigen Sportflächen 640.000 € Rückbaukosten. 
Dem entgegen steht die 100.000 €-Einnahme aus der finanziellen Beteiligung des TSV Handorf 
am  Herstellungsaufwand für einen Kunstrasenplatz. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollstän- 
dig pflich- 
tig 
 überwie- 
gend pflich- 
tig 
x überwie- 
gend freiwil- 
lig 
 vollständig 
freiwillig 
Das Projekt „Verlagerung der kommunalen Sportanlage im Stadtteil Handorf hat bezogen auf die 
Versorgung von Schulen, Kindern und Jugendlichen eine teilverpflichtende und für die Bevölke- 
rung eine eigenverpflichtende Dimension der Stadt. Das Flächen- und Raumprogramm und die 
Finanzierungsvorschläge wurden vor dem Hintergrund verfügbarer Haushaltsmittel und der Er- 
schließung von Einnahmequellen (bauausführende und finanzielle Eigenbeteiligung des Vereins) 
entwickelt.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Projekt „Verlagerung der kommunalen Sportanlage Handorf im Stadtteil“ von Stadt und 
TSV Handorf hat mittelbare Bedeutung und Relevanz für Aspekte der Demographie durch die 
altersunabhängige Versorgung des Stadtteils mit Sport- und Bewegungsflächen und der Inklusi- 
on durch die räumlichen Voraussetzungen für inklusive Angebote und behindertengerechte Ge- 
bäudeerschließung.  
Aspekte von Gleichstellung und Migration sind dadurch positiv berührt, dass die geplante kom- 
munale Sportanlage an der Hobbeltstraße mit Vereinsbereich allen Interessierten des Stadtteils  
offen stehen wird.  
Klimaschutzerfordernisse wurden bei der Planung von Sportfreianlagen und Hochbau soweit 
finanzierbar berücksichtigt (Entwässerungskonzept, Materialwahl, Verbindung zweier Gebäude- 
trakte).

Anlage 3_V_0676_2018_Nachhaltigkeit

2312 Zeichen

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05      Seite 1 von 2 
Checkliste nachhaltiges Bauen 
Energetische Standards 
1. A
rt des Bauvorhabens
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 grundlegende Gebäudesanierung 
2. W
ärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren
Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung
 A
nforderung:     20 kWh /( m2) 
B
erechnet:  21 kWh /( m2) 
 Er
läuterung:   Hoher Hüllflächenanteil durch zweigeschossige Bauweise bei hoher 
Dämmqualität im Holzrahmenbau 
W
ärmeübertragende Bauteile: Zielwerte 
1. Au
ßenwand U-Wert: 0,139 W/m² K 
2. S
ohlplatte U-Wert: 0,135 W/m² K 
3.
Dach U-Wert: 0,114 W/m² K 
4.
Fenster Gesamt Uw-Wert: 0,95 W/m² K 
Glas:   UG-Wert: 0,70 W/m² K 
Rahmen:     UG-Wert: 1,30 W/m² K 
Luf
tdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
n50 =< 1,0 –n           n50 =< 0,6 –n  
3. W
ärmeerzeugung
m
it
 GUD-Fernwärme    KWK-Nahwärme    Gas Öl G eothermie 
  alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage 
Anlage 3 zur Vorlage V/0676/2018

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 2 von 2 
 
4. aktive Solarenergienutzung  
  
 zur 
 
  Warmwassererzeugung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung  
 
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt. 
 
 
5. sommerlicher Wärmeschutz  
 
  feststehender Sonnenschutz  
  Lamellen, Rollläden oder Markisen   
  Sonnenschutzverglasung 
  
 Erläuterung: 
 
     
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz  von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe 
  PVC   
  Tropenholz  
   
 Begründung für Einsatz: 
       
 
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe 
  
  Zielwert TVOC < 1000 μg/m³   
  Zielwert TVOC < 500 μg/m³  
  Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
 
  Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen 
 
 
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) 
       
 
 
 
aufgestellt:      abgestimmt mit: 
 
Harald Koops       
            Jörgen Dreher 
             
Architekt      Jörgen Dreher Architektur 
Amt für Immobilienmanagement    freier Architekt

Anlage 5_V_0676_2018

2381 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 5 zur Vorlage V/0676/2018 
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten  Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 31.07.2018 
Amt: 52 
AInvestitionsmaßnahme 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
Investitionsmaßnahme 4350 Verlagerung Sportanlage Handorf 
Jahr der Fertigstellung: 2021 
Nutzungsdauer: 60 Jahre Hochbauten 
BKapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 100.000 0,97 
2. Beiträge 0 0,00 
3. Eigenanteil Stadt Münster 10.170.000 99,03 
Gesamt-Kapitalbedarf 10.270.000 100,00 
CGesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00 
2. Baukosten 10.270.000 100,00 
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 
4. Fahrzeug (e) 
Gesamtkosten 10.270.000 100,00 
DFolgeaufwendungen pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 00,00 
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 30.000 6,92 
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 
4. Haltung von Fahrzeugen 
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen80.000 18,45 
Zwischensumme 110.000 25,36 
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 
6. Bilanzielle Abschreibungen + ARAP Zwischensumme 2021 171.160 39,46 
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 
7. Mieten und Pachten 
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 
Zwischensumme 0 0,00 
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 
9. Fremdkapitalzinsen 2021 152.550 35,17 
NACHRICHTLICH: Zinsen 152.550 € p.a. 
+ Tilgung 305.100 € p.a. 
= Schuldendienst 457.650 €p.a. 
Summe Folgeaufwendungen 433.710 100,00 
EFolgeerträge pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 
2. Auflösung Sonderposten 2021 6.670 100,00 
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 
4. Mieten und Pachten 
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 
Summe Folgeerträge 6.670 100,00 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro 
FEntfallende Aufwendungen pro Jahr 
GEntfallende Erträge pro Jahr 
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro 
insgesamt 427.040 
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,16 
IFolgeinvestitionen Zeitpunkt Euro 
JErläuterungen (siehe Rückseite)

Anlage 4_V_0676_2018_Barrierefreiheit

2172 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 4 zur Vorlage V/00676/2018 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl: 2  nein, Erläuterung:       
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 150 x 150 
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung:  
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in der kommunalen Umkleideanla-
ge 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:   
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung:   
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:  
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung:  
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:   
Bedarf in kommunalen Dusch- und Umkleideräumen nicht gegeben, Planungsgrundsätze raum-
akustischer Optimierung werden beachtet.

Beschlussvorlage

25429 Zeichen

V/0676/2018 
V/0676/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlagerung des Vereins TSV Handorf 1926/64 e. V. von der städtischen Sportanlage 
Heriburgstraße zur neu zu errichtenden städtischen Sportanlage Hobbeltstraße 
hier: Errichtungs- und Baubeschluss des vorliegenden Raumprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   05.09.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, 
1.1 dass die kommunale Sportanlage vom jetzigen Standort Heriburgstraße zur Hobbeltstraße 
verlagert wird. 
1.2 dass die gemäß der Anlagen 1 (a und b) sowie 2 (a und b) vorliegende Planung der Spor t-
freianlagen und Hochbauten (kommunales Funktionsgebäude und vereinseigene Anlage) 
im Rahmen der vorliegenden Kostenschätzungen gemäß DIN 276 incl. erforderlicher Pfl e-
gegeräte (7.840.000 €) umgesetzt wird  
1.3 dass dem T SV Handorf 1926/64 e. V. für die Errichtung eines vereinseigenen Gebäudes 
(Anlage 2) ein einmaliger Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Münsteraner Spor t-
förderrichtlinie als Höchstbetrag von 1.790.000 € gezahlt wird.  
1.4 dass für den Rückbau der kommunale n Sportanlage Heriburgstraße Kosten von 640.000 € 
entstehen. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, 
2.1 auf der Grundlage der vorliegenden Planung mit dem TSV Handorf 1926/64 e. V. einen 
Errichtungs- und Zuschussvertrag über die Errichtung der H ochbauten zu schließen, da 
sich der Verein bereit erklärt hat, diese Baumaßnahmen durchzuführen.  
Sportamt/Amt für Grün- 
flächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit 
 
20.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany/Herr Hoffmann 
Telefon: 492-5211/6730 
Jany@stadt-muenster.de 
HoffmannJoerg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0676/2018 
2.2 mit dem TSV Handorf 1926/64 e. V. ein Erbbaurecht zu Sportkonditionen an einer noch 
abzustimmenden Fläche auf dem städtischen Grundstück der kommunalen Sporta nlage 
Hobbeltstraße für die Errichtung der vereinseigenen Anlage einzuräumen und zu den Ko n-
ditionen und Inhalten des Erbbaurechtsvertrages eine Beschlussfassung durch die polit i-
schen Gremien herbeizuführen. 
 
3. Zur Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme wir d ein projektbezogener Arbeitskreis 
aus Vertretern des Vereins, des Architekten und der Verwaltung (Ämter 23, 52 und 67) i n-
stalliert.   
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis,  
 
4.1     dass sich die Verlagerungskosten der kommunalen Sportanlage ein schließlich der Abris s-
kosten der alten Sportanlage auf insgesamt 10.270.000 € belaufen. Von dieser Summe 
übernimmt der Verein als Eigenanteil für den Kunstrasenplatz 100.000 €.   
4.2     dass sich der TSV Handorf 1926/64 e. V. an der Neubaumaßnahme eines K unstrasengroß-
spielfeldes gemäß den politischen Vorgaben mit einem Betrag von 10%, mindestens aber 
mit 100.000 € an den reinen Baukosten (jedoch ohne Kosten der Infrastruktur) beteiligt.   
4.3 dass der Betrieb der neuen städtischen Sportanlage Hobbeltstraße  nach der Verlagerung 
im Rahmen der in Münster üblichen Überlassungsverträge von dem TSV Handorf 1926/64 
durchgeführt wird.  
4.4 dass der TSV Handorf 1926/64 e. V. spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Ma ß-
nahme (kommunales Funktionsgebäude und Verein shaus) der Verwaltung einen Verwe n-
dungsnachweis aller Kosten zur Prüfung vorlegt. 
4.5 dass der TSV Handorf 1926/64 e. V. für das kommunale Funktionsgebäude die städtischen 
Gebäudeleitlinien sowie die „Checkliste nachhaltiges Bauen“ (Anlage 3) und die Erläu te-
rung zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (Anlage 4) b e-
rücksichtigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Im Haushaltsplan 2018 und in der Vorlage V/0530/2018 zum voraussichtlichen Investitionspr o-
gramm im Haushaltsplanentwurf 2019 war für diese Investitionsmaßnahme ein Auszahlung s-
saldo von 11.025.000 € veranschlagt. I n dem  gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 ist auf-
grund der nun vorliegenden Kostenschätzungen gemäß DIN 276 ein Betrag von 10.170.000 € 
aufgenommen worden. 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 080
1 
Sportentwicklung, Spor t-
anlagen und -stätten    
Investitionsmaßnahme 435
0 Verlagerung SpA Handorf    
Auszahlungen 
08 
 
 
11 
Auszahlungen für Ba u-
maßnahmen 
und 
Auszahlungen von aktivier-
baren Zuwendungen (Ba u-
kostenzuschüsse) 
2018 5.475.000 Im HHP 2018 
veranschlagt 
2019 1.795.000 VE:2.110.000 
2020 2.110.000 VE: 890.000 
2021      890.000  
Einzahlungen 01 Investitionszuwendungen 
von privaten Unternehmen 2021 -100.000 Eigenanteil des 
Vereins 
Summe aller Einzahlungen ./.Auszahlungen (Saldo)  10.170.000

- 3 - 
V/0676/2018 
 
Die gesamte Investitionssumme von 10.170.000 € wurde über den Umsetzungszeitraum 2018 (in 
diesem Jahr ist bereits ein Betrag von 5.475.000 € veranschlagt) bis 2020 entsprechend des zu 
erwartenden Baufortschritts in den Haushalt eingestellt. 
 
Nach Fertigstellung hat die Maßnahme folgende Auswirkungen auf den Teilergebnisplan: 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgrup-
pe 0111 Immobilienmanagement    
 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 141.330 Folgeaufwand  
 
 Saldo 2021 ff. 141.330  
Produktgrup-
pe 1301 Grün- und Freiflächen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2021 ff. 30.000  
  
Saldo 2021 ff. 30.000 
 
Produktgrup-
pe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft   
 
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 2021 ff. 152.550  
Folgeaufwand 
  
Saldo 2021 ff. 152.550 
 
Produktgrup-
pe 0801 Sportentwicklung, Sporta n-
lagen und -stätten    
Zeile 02 Zuwendungen und allgeme i-
ne Umlagen 2021 ff. -6.670 Auflösung Sonderposten -
Eigenanteil des Vereins. 
Zeile 15 
Transferaufwendungen 
und 
Auflösung ARAP 
2021 ff. 
 
2021 ff. 
80.000 
 
29.830 
voraussichtlicher Au f-
wand für Betriebskoste n-
zuschüsse Überla s-
sungsvertrag (geschätzt). 
Auflösung der Investit i-
onszuwendung.  
  Saldo  103.160  
  Gesamtsaldo  427.040  
 
Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 
 
Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster im Rahmen 
der Haushaltssatzung 2019 ff. bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die erforderl i-
chen Ermächtigungen bereitstellt.

- 4 - 
V/0676/2018 
Ausgangslage: 
 
1. Der Verein 
Als Mehrspartensportverein macht der TSV Handorf 1926/64 e. V. seit mehr als 90 Jahren im 
Nordosten Münsters ein vielfältiges Sportangebot für Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen. 
Sein Angebot umfasst z. Z. Basketball, Fußball, Judo, Karate, Leichtathletik, Schwimmen, Tisc h-
tennis, Turnen, Volleyball. Der TSV Handorf erhielt mehrfach Auszeichnu ngen als kinder - und ju-
gendfreundlicher Sportverein. Der Verein möchte zum sozialen und gesundheitsbezogenen Mite i-
nander beitragen. Darin gehen ein die Bedarfe für den Schul - und Freizeitsport sowie der vereins-
ungebunden Sport treibenden Bevölkerung. 
 
Am derzeitigen Standort Heriburgstraße bestehen für den Verein nur sehr begrenzt Möglichkeiten, 
dem rasant zunehmenden Bedarf aus dem Stadtteil und der inhaltlichen Vereinsentwicklung (neue 
Angebote, neue Zielgruppen, Kooperationen) anzupassen.  
 
Für seine indoor-Angebote nutzt der TSV Handorf derzeit Einrichtungen unterschiedlicher Träger, 
die für den wachsenden Vereinsbetrieb nur bedingt geeignet sind. Dem Verein ist es unmöglich, 
seinen Bedarf an Gymnastik - und Mehrzweckräumen für den Vereinsbetrieb angemess en zu d e-
cken. Dadurch muss er Sportangebote reduzieren, absagen oder auf deren Einsetzung verzichten. 
Insofern kann der TSV Handorf nicht immer den berechtigten Interessen der Vereinsmitglieder 
entsprechen und sich zeitgemäß entwickeln. 
 
Im Interesse bedar fsgerechter Stadtentwicklung soll die kommunale Sportanlage in Handorf von 
der Heriburg- zur Hobbeltstraße verlagert werden. In einem konstruktiven Planungsprozess stimm-
ten sich verschiedene Fachämter der Verwaltung und die Vereinsvertretung zum Flächen - und 
Raumprogramm für eine ebenso zeitgemäße wie zukunftsfähige kommunale Sportanlage in Ha n-
dorf an der Hobbeltstraße ab. Das Ergebnis ist ein Areal mit kommunalen Sportfreianlagen, einem 
darauf bezogenen Funktionsgebäude und einem Vereinshaus.  
 
Mit dieser Verlagerung und dem Blick für die Ansprüche und Voraussetzungen des Stadtteils an 
das geplante Bauprojekt werden die Anforderungen an eine bedarfsorientierte Sportstättenentwick-
lung der wachsenden Stadt Münster umgesetzt. Zudem entsteht für den TSV Handorf an einem 
Ort eine Heimstatt, in der er seinen vielfältigen Sportbedarf decken kann.  
 
Zudem soll an der Stelle der kommunalen Sportanlage in Handorf an der Heriburgstraße Wohnbe-
bauung entstehen, um dem Zuzug von Interessierten in den Stadtteil zu ermöglichen. 
 
2. Sportfachliche Einschätzung 
Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben, in Handorf an der Hobbeltstraße eine kommunale 
Sportanlage zu errichten und den TSV Handorf dort dauerhaft im Rahmen eines Überlassungsver-
trages unterzubringen. Das notwendige B-Plan-Verfahren Nr. 561 ist zwischenzeitlich abgeschlo s-
sen und rechtskräftig. Mit diesen Voraussetzungen verdeutlicht die Stadt ihre positive Haltung und 
ihren Unterstützungswillen zum Bau der Sportanlage in Handorf an der Hobbeltstraße mit einem 
kommunalen und einem Vereinsbereich für Schulen, Verein und Öffentlichkeit. Mit der Entwicklung 
der neuen kommunalen Sportfreianlagen in Handorf kann den Bedürfnissen der Sporttreibenden 
im Ortsteil entsprochen werden. Es wird eine funktionale Sportanlage erstellt , die sowohl für den 
Vereins- als auch für den Schulsport unterschiedliche Sportangebote bietet. Auch zur Nutzung in 
der Freizeit stehen die Sportangebote außerhalb der Trainings- und Spielzeiten zur Verfügung. 
 
Da es im Stadtteil Handorf immer weniger Räume für unterschiedliche Zwecke wie Gemeinde- und 
Gruppentreffen, Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kulturdarbietungen u. ä. der schul - und 
vereinsungebunden Bevölkerung gibt, bietet der TSV Handorf an, das geplante Vereinshaus auch 
der schul- und vereinsungebundenen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Er will in seinem Ver-
einshaus einen Multifunktionsraum bauen und der Bevölkerung zu vorschriftenkonformen, sozia l-
verträglichen Bedingungen überlassen. Der TSV Handorf öffnet damit sein Vereinshaus fü r vielfäl-

- 5 - 
V/0676/2018 
tige, gemeinnützige Zwecke und leistet einen Beitrag zur zeitgemäßen Infrastruktur für unte r-
schiedliche Interessen und Zielgruppen im Stadtteil.  
 
3. Planung und Umsetzung der neuen kommunalen Sportfreianlage  
(siehe Anlage 1 a und b)  
Erschlossen wird die kommunale Sportanlage von der Hobbeltstraße über eine gemeinsame Z u-
fahrt mit der angrenzenden Kleingartenanlage. Von hier können die 130 Stellplätze erreicht we r-
den. Von hier bzw. auch über den vorhanden Geh- und Radweg kann das Vereinsgebäude und die 
Sportanlage erreicht werden. Vor dem Vereinsgebäude werden zudem die Fahrradstellplätze a n-
geordnet. Die verschiedenen Sportfelder innerhalb der Anlage werden sowohl für Nutzende und 
Gäste oder für die Pflege/Unterhaltung von einem zentralen Weg in der Mittelachse des kommuna-
len Sportzentrums erschlossen. Im Norden der Sportanlage wird ein neuer Rad - und Gehweg eine 
zweite Verbindung zwischen Hobbeltstraße und Lützowstraße darstellen. Von diesem kann der 
Weg in der Mittelachse ebenfalls erreicht werden. B is auf das Rasenkleinspielfeld sind alle Bere i-
che der Sportfreiflächen barrierefrei erreichbar. 
 
Entlang der Mittelachse der Sportanlage sind die verschiedenen Sportfelder aufgereiht. Die Mitte l-
achse selber dient dabei nicht nur der Erschließung der Sportfelder, sondern ist zugleich großzügi-
ger Aufenthaltsbereich (Breite 11,5 m) für Zuschauer sowie Sportlerinnen und Sportler. Podeste 
und Stufenbänder in verschiedenen Höhen bieten Sitz - bzw. erhöhte Stehmöglichkeiten mit Blick 
auf alle Sportfelder.  
 
Östlich der Mittelachse werden zwei Großspielfelder (Nettospielfläche von 68  x 105 m und 68  x 
100) in Kunstrasenbauweise mit Sandfüllung erstellt. Im ursprünglichen Konzept sollte das zweite 
Kunstrasenspielfeld als Trainingsplatz mit Tennenbelag vorgesehen werden. Aufgrund der bisheri-
gen Ergebnisse aus der Sportstättenentwicklungsplanung und der weiter steigenden Sportbedarfe 
im Stadtteil und darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung jedoch sinnvoll, in die Zukunft zu 
investieren und deshalb auch dieses Großs pielfeld bereits jetzt in Kunstrasen auszuführen. En t-
sprechend der politischen Beschlusslage zur Finanzierung von Kunstrasenplätzen auf kommun a-
len Sportanlagen muss sich der TSV Handorf an den Herrichtungskosten (ohne Kosten der Infr a-
struktur) beteiligen. Das ist ihm bekannt, er berücksichtigte deshalb 10 % der Herstellungskosten , 
aber mindestens 100.000 € Aufwand dafür in seinem Finanzierungsplan  (siehe Aufstellung des 
Teilfinanzplan, Nr. 01). Um eine hohe Auslastung der Kunstrasenspielfelder zu ermöglichen, erhal-
ten diese je eine Flutlichtanlage, zusätzliche Liniierungen für Jugendspiele sowie eine Bere g-
nungsanlage.  
 
Westlich der Mittelachse soll ein Großspielfeld in Rasenbauweise (Nettospielfläche 68 x 105 m) mit 
einer Kampfbahn Typ C entstehen. Eine Flutlichtanlage ist aufgrund der Vorgaben aus dem Lär m-
schutzgutachten nicht vorgesehen. Das Rasenspielfeld erhält ein Beregnungssystem. Die Kamp f-
bahn Typ C ist für geringe leichtathletische  Aktivitäten, z.B. für Trainingszwecke im Vereinssport 
oder den Sc hulsport vorgesehen. Sie besteht aus vier Rundbahnen für 400 m sowie aus sechs 
Laufbahnen für 100 m. Im südlichen Halbrund der Kampfbahn wird eine Weitsprunganlage mit 
zwei Bahnen sowie eine Bahn für den Dreisprung gebaut. In dem Halbrund werden zudem frei e 
Flächen wie z.B. für den Hochsprung vorgehalten. Das Halbrund wird wie die Laufbahnen mit e i-
nem Kunststoffbelag befestigt. Das nördliche Halbrund wird als Rasenflächen hergestellt. Hier b e-
findet sich auch die Kugelstoßanlage. 
 
Im Nord -Westen der Sportanl age sollen zudem drei Kleinspielfelder angelegt werden . Ein R a-
senkleinspielfeld (Nettospielfläche von 25 x 50 m) liegt direkt an der Mittelachse. Dieses erhält wie 
die großen Spielfelder ebenfalls ein Beregnungssystem. Das Spielfeld ist vor allem als Fußba llflä-
che für Trainingszwecke und für den Freizeitsport geplant. Neben dem Rasenkleinspielfeld sollen 
zwei weitere Kleinspielfelder mit jeweils einer Nettospielfläche von 20  x 40 m entstehen. Diese 
erhalten eine Befestigung mit einem Kunststoffbelag und sin d multifunktional für den Schul -, Ver-
eins- und Freizeitsport nutzbar. Neben Basketball und Handball sollen auch mit Hilfe verschied e-
ner Masthülsen Volleyball, Tennis oder Badminton möglich sein.

- 6 - 
V/0676/2018 
 
Östlich des Vereinsheims sollen ein Beachvolleyballfeld (Ne ttospielfläche von 8x16 m) sowie eine 
Boulebahn (4 x 15 m) angelegt werden. Hier besteht aufgrund des vorhandenen Flutlichtmastes für 
das Großspielfeld die Möglichkeit auch eine Beleuchtung in den Abendstunden sicherzustellen. 
 
Die Zusammenführung der notwendigen Ballfangzäune sowie der übrigen Zäune ermöglichen eine 
Einfriedung der gesamten Anlage. Tore und entsprechende Zugänge auf die Anlage liegen in den 
Erschließungsbereichen.  
 
Das Pflanzkonzept für die kommunale Sportanlage Münster -Handorf, Hobbeltstraße sieht zahlrei-
che Baum- und Strauchpflanzungen vor. Der Parkplatz erhält ein Baumdach , die Mittelachse vom 
Vereinsheim bis zum Rasenkleinspielfeld eine Baumreihe. Diese bieten vor allem im Sommer 
schattige Plätze. Entlang der Lützowstraße wird ebenfall s eine Baumreihe zur Abgrenzung zum 
Straßenraum angelegt. Entlang der Hobbeltstraße sind einzelne Bäume und Sträucher vorges e-
hen.  
 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 561 „Handorf – Sportanlagen östlich der 
Hobbeltstraße“ wurden die Sportlärmemissionen in Anwendung der 18. BImSchV für die Wohnb e-
bauung westlich der Hobbeltstraße sowie in der südlich des o. g. Bebauungsplanes angrenzenden 
Kleingartenanlage ermittelt, bewertet und aktive Lärmschutzmaßnahmen dimensioniert. Aufgrund 
der Novellieru ng der 18. BImSchV vom 01.06.2017 wurden die Lärmschutzmaßnahmen erneut 
überprüft. Im Hinblick auf die Änderung der 18. BImSchV kann auf die im Bebauungsplan vorg e-
sehene Lärmschutzwand, wie diese in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 
dokumentiert ist, verzichtet werden. Zudem besteht die Möglichkeit , den werktäglichen Training s-
betrieb auch auf die beiden westlichen Kleinspielfeldern innerhalb der abendlichen Ruhezeit 
(20.00-22.00 Uhr) auszuweiten. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wi rd daher abwe i-
chend vom Bebauungsplan der Verzicht der Lärmschutzwand beantragt. 
 
Das anfallende Niederschlagswasser auf der Sportanlage kann nicht in den vorhandenen Rege n-
wasserkanal in der Hobbeltstraße abgeführt werden. Daher erhält die Sportanlage ein eigenes 
Regenwasserkanalsystem, das das Niederschlagswasser direkt in den Lammerbach ableitet. Um 
die hierfür vorgeschriebenen Maßgaben einer Einleitung von max. 3l/s/ha Niederschlagswasser 
einhalten zu können, muss der Zufluss gedrosselt werden. Im Bereic h der Stellplatzanlage wird 
das Niederschlagswasser in offenen Mulden gesammelt und zurückgehalten. Das überschüssige 
Wasser wird in den Hauptkanal in der Mittelachse der Sportanlage geleitet. Dieser wird als Sta u-
raumkanal (bis DN 1200) ausgeführt. Der Kanal führt das Niederschlagswasser im Nord-Osten der 
Sportanlage in ein Regenrückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 550 m³, bevor das 
Wasser gedrosselt in den Lammerbach geleitet wird. Damit auch bei Starkregenereignissen der 
vorgeschriebene Überflutungsschutz gewährleistet werden kann, wird das Rasenkleinspielfeld um 
ca. 0,50 m abgesenkt, um hier zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen. Im weiteren Planung s-
verfahren ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den La m-
merbach noch zu beantragen.  
 
Mit der direkten Einleitung des Niederschlagswassers aus der Sportanlage in den Lammerbach 
muss eine Verschlechterung des ökologischen und des chemischen Zustandes des Gewässers 
vermieden werden (§ 27 WHG). Daher muss hier - entgegen der bisherigen Umsetzung von Kunst-
rasenplätzen - ein Kunstrasensystem ausschließlich nur mit Sandfüllung verwendet werden, um 
den Eintrag synthetischer Stoffe wie z.B. Gummigranulat, in den Lammerbach zu unterbinden. 
 
Der Kosten-Nutzen-Aufwand für eine Zisterne für die Bewässerung der Sportfelder wurde geprüft. 
Auf den Einbau einer Zisterne wird jedoch verzichtet, da diese langfristig nicht wirtschaftlich ist. 
 
Zur künftigen Pflege der Sportfreianlagen sind Geräte erforderlich, die im Rahmen des Neu baus 
beschafft werden. Die Kosten dafür sind mit 10.000 € im Gesamtaufwand der Verlagerung  b e-
rücksichtigt.

- 7 - 
V/0676/2018 
Laut vorliegender Kostenschätzung gemäß DIN 276 (Stand 01.08.2018, Anlage 1b) belaufen sich 
die Gesamtkosten für die Herrichtung der Sportfreianlage n (einschließlich Unvorhersehbares) auf 
5.750.000 €. 
 
4. Planung und Umsetzung der neuen kommunalen und vereinseigenen Hochbauten (siehe 
Anlage 2 a und b)  
Zur Versorgung der kommunalen Sportfreianlagen ist ein kommunales Funktionsgebäude erforder-
lich, das sich nach der Größe und Ausstattung der Sportanlage ergibt. In einem zweigeschossigen 
Gebäudekomplex wird dieser Bedarf neben der vereinseigenen Anlage des TSV Handorf errichtet 
werden. Umfang und Qualitäten für das kommunale Funktionsgebäude sind vergleichb ar dem 
Standard anderer kommunaler Sportanlagen und entsprechen den kommunalen Anforderungen 
und Planungen. Die Forderungen der städtischen Gebäudeleitlinien sowie die „Checkliste nachhal-
tiges Bauen“ (Anlage 3) werden eingehalten.  
 
Die Er richtungskosten b elaufen sich laut vorliegender Kostenschätzung  gemäß DIN 276 (siehe 
Anlage 2a) auf 2.080.000 €. 
 
Darüber hinaus errichtet der TSV Handorf ein zukunftsorientiertes Vereinshaus innerhalb der 
kommunalen Sportanlage mit Ausrichtung in den Stadtteil. Das Raumprogramm ergibt sich aus 
Anlage 2 b. Der Sportförderrichtlinie entsprechend, kann die Stadt Münster einen Baukostenz u-
schuss von 50 % bewilligen, der einer Zweckbindung von 25 Jahren unterliegt. Sobald der Erbbau-
rechtsvertrag für die Vereinsflächen mit d er Stadt geschlossen ist und der TSV Handorf die Darle-
henszusage vorliegt, erfüllt der Verein die Voraussetzungen für den beantragten städtischen Ba u-
kostenzuschuss zu seiner Investition in das Vereinshaus. Die Verwaltung schlägt daher vor, das 
Vereinsbauvorhaben entsprechend der Sportförderrichtlinie zu bezuschussen und 3. 580.000 € 
Vereinsaufwand (siehe Anlage 2a) mit 1.790.000 € städt. Baukostenzuschuss zu fördern.  
 
Im Erdgeschoss beider Gebäudetrakte ist eine ebenerdige, schwellenfreie Erschließung siche rge-
stellt. Die Barrierefreiheit des Obergeschosses erfüllt ein Aufzug im kommunalen Gebäudeteil. Das 
Vereinsheim im Obergeschoss ist durch einen außen liegenden Verbindungsweg erreichbar. Somit 
sind die Belange (Anlage 4) von Menschen mit Behinderungen ber ücksichtigt, die Barrierefreiheit 
beider Gebäude ist gewährleistet. 
 
Die geplanten Hochbauten lassen sich in das Gesamtkonzept der Sportfreianlagen integrieren. Im 
Rahmen der weiteren Detailplanung werden die bautechnischen Schnittstellen und Übergänge 
konkretisiert. Architektonisch wird der gesamte Gebäudekomplex sich harmonisch in das Spor t-
zentrum und die Umgebungsbebauung einfügen. 
 
 
Die Gesamtkosten für die Errichtung der Hochbauten (kommunal und vereinseigen) beläuft sich 
demnach auf insgesamt 3.870.000 €. 
 
5. Rückbau der bestehenden kommunalen Sportanlage Heriburgstraße  
Nach Fertigstellung der neuen kommunalen Sportanlage Hobbeltstraße ist die alte Sportanlage für 
Zwecke der Wohnbebauung zurückzubauen. Die Rückbaukosten belaufen sich laut vorliegender 
Kostenschätzung auf insgesamt 640.000 €.    
 
6. Beteiligte der Umsetzung 
Grundsätzlich kommt für die kommunale Sportanlage die Bauausführung der Stadt in Frage mit 
einer Projektbeteiligung von Sportamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und dem 
Amt für Immobilienmanagement.  
 
Der Bau der Sportfreianlagen wird durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und  Nachhaltigkeit 
beauftragt und in enger Abstimmung mit dem Sportamt umgesetzt.

- 8 - 
V/0676/2018 
Für die Bauträgerschaft bei den Hochbauten haben sich die beteiligten Ä mter und der TSV Han-
dorf darauf verständigt, dass der Verein diese im Rahmen eines Zuschuss - und Errichtungsvertra-
ges übernimmt. Die Vorteile einer solchen Bauträgerschaft und die in der Vergangenheit positiven 
Erfahrungen bestärken die Stadt in der Auffassung, sowohl das kommunale Funktionsgebäude als 
auch die vereinseigene Anlage vom TSV Handorf bauen zu lassen. Nach einem Mitgliederb e-
schluss hat sich der TSV Handorf dazu bereit erklärt. 
 
Die Verwaltung wird umgehend nach dem Ratsbeschluss zum Gesamtbaupr ojekt die bisherigen 
guten Gespräche zum Zuschuss - und Errichtungsvertrag mit dem TSV Handorf fortsetzen und 
damit die rechtliche Voraussetzung für seine Bauträgerschaft schaffen.  
 
Die Fachlichkeit von Stadt und Verein bei der Umsetzung des Projekts soll durch einen projektbe-
zogenen Arbeitskreis mit Architekt, Verwaltungs - und Vereinsangehörigen gesichert werden. Das 
ist in derlei Trägerkonstellationen üblich und wurde in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich u m-
gesetzt.  
 
7. Grundstückssicherung 
Die für die kommunale Sportanlage benötigten Grundflächen befinden sich im Eigentum der Stadt 
Münster. Es ist beabsichtigt, dem TSV Handorf für die Errichtung des vereinseigenen Gebäudes 
ein Erbbaurecht zu Sportförderkonditionen einzuräumen. Der schuldrechtliche Anfan gserbbauzins 
beläuft sich dabei auf 0,96 €/m² und entspricht einer 4 % igen Verzinsung eines Grundstückswe r-
tes von 24,00 €/m². Die detaillierten Inhalte des Erbbaurechtsvertrages sind noch abzustimmen. 
Die Ergebnisse werden zusammen mit den Informationen ü ber die Bodenwertförderung den politi-
schen Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt.  
 
8. Beteiligung des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB)  
Der SSB ist über das gesamte Bauvorhaben, die bisherigen Gespräche, die Alternativen der Ba u-
trägerschaft und die Finanzierung informiert. Die Verwaltung besprach die vorstehenden B e-
schlussvorschläge mit ihm. Der SSB trägt die Beschlussvorschläge der Verwaltung mit, unterstützt 
das Gemeinschaftsprojekt von Stadt und TSV Handorf als weiteren richtungsweisenden Baustein  
der Münsteraner Sportentwicklung. 
 
 
In Vertretung    In Vertretung 
 
gez.     gez.  
Wilkens    Peck 
Stadträtin    Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1a  Planung der Sportfreianlagen 
Anlage 1b Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Sportfreianlagen) 
Anlage 2a  Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Hochbauten) 
Anlage 2b Planung der Hochbauten 
Anlage 3  Checkliste nachhaltiges Bauen 
Anlage 4  Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen  
Anlage 5  Folgelastenberechnungen

Anlage 2a V_676_2018

1340 Zeichen

KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276
PROJEKT
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ KOSTENANSATZ 
64%
KG 100 Grundstück
ohne Ansatz
KG 200 Herrichten+Erschließen
pauschler Ansatz (geschätzt) 25.000,00 € 13.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
1.640.000,00 € 1.010.000,00 €
Überdachanteile, 
Laubengang/Außentreppen 120.000,00 € 70.000,00 €
KG 400 Bauwerk - TGA
570.000,00 € 365.000,00 €
KG 500 Aussenanlagen
90.000,00 € 50.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke
Ausstattung Verein psch. 290.000,00 € 55.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
Nebenkosten und Honorare              
nach HOAI 2013 630.000,00 € 391.000,00 € prozentualer Ansatz 27%                                     
der Bauwerkskosten
GESAMTKOSTEN 2018 3.370.000,00 € 1.960.000,00 € aufgerundet
Steigerung Baupreisindex bis 2020 202.200,00 € 117.600,00 €
KOSTENANSATZ 2020 3.580.000,00 € 2.080.000,00 € aufgerundet
GESAMTSUMME
aufgestellt, Juli 2018, Harald Koops
gez. gez. gez. gez.
Koops Wieczorek Mümken Michel (Technischer Leiter)
 Neubau Umkleide- und Vereinsgebäude TSV Handorf
VARIANTE A - Bezugsgröße BGF - STAND 07/2018 
5.660.000,00 €
Grundlage dieser Kostenermittlung sind Berechnungen auf Grundlage der BGF.                               
Entwurf Jörgen Dreher Juli 2018 (mit reduzierter Dachfläche)
VEREINSTEIL KOMMUNAL
Anlage 2a zur Vorlage V/0676/2018
Planung_Hochbauten_Kosten

Anlage 1b-V_0676_2018

1098 Zeichen

Projekt: 2973 Projekt Nr.:
Sportanlage Handorf
Kostenberechnung nach DIN 276 - 1
Stand 01.08.2018
Bearbeitungsfläche in m²: 55.110
Bruttokosten je m²: 104,34 €
Zusammenstellung der Kosten:
Summe 210 Herrichten 65.500,00 €
Summe 200 Herrichten und Erschließen 65.500,00 €
Summe 510 Geländeflächen 730.250,00 €
Summe 520 Befestigte Flächen 2.052.799,00 €
Summe 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 365.365,00 €
Summe 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 1.173.274,99 €
Summe 550 Einbauten in Außenanlagen 71.032,00 €
Summe 560 Wasserflächen
Summe 570 Pflanz- und Saatflächen 199.570,00 €
Summe 590 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen 76.000,00 €
Summe 500 Außenanlagen 4.668.290,99 €
Summe 730 Architekten- und Ingenieurleistungen
Summe 740 Gutachten und Beratung 36.543,49 €
Summe 700 Baunebenkosten 36.543,49 €
4.770.334,48 €
Zwischensumme netto 4.770.334,48 €
Unvorhergesehenes zur Rundung 61.598,30 €
Nettosumme 4.831.932,78 €
19 % Mehrwertsteuer 918.067,23 €
Gesamtsumme brutto 5.750.000,00 €
  200801_Kostenberechnung_Uebersicht.xlsx     01.08 .2018    14:58
Anlage 1b zur Vorlage V/0676/2018

Anlage 2b-V_0676_2018

9868 Zeichen

FUSSBALL SPIELFELD
KUNSTRASEN
105,0 X 68,0
ZAUN
51,00m
64 FAHRRADSTELLPLÄTZE
ALTLASTENFLÄCHE
BEACHVOLLEYBALL
26,0 X 16,0
OK GELÄNDE = 51,00m
OK GELÄNDE = 50,70m
+51,40
ZAUN
2 X BOULE
15,0 X 4,0
KOMMUNALGEBÄUDE
FD
II
VEREINSGEBÄUDE
FD
II
OK ATTIKA = 8,50m
OK FB EG = 0,00m
OK ATTIKA = 8,50m
OK FB EG = 0,00m
HAUPTZUGANG
OK WEG = 51,50m
OK AGORA = 51,80m
1,456,256,256,256,256,256,251,45
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
40,4
52,05
1,45 6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 1,45
BAUGRENZE
BAUTEIL B - VEREINSGEBÄUDEBAUTEIL A - KOMMUNALGEBÄUDE
60 FAHRRADSTELLPLÄTZE
BLATT-NR.
BAUHERR
FORMAT:
INDEXMASSSTAB
DRUCK:
50
STAND:
48157 MÜNSTER
KRÜSBREEDE 54
TSV HANDORF 1926/64 e.V. ANSPRECHPARTNER:
MARTIN HEEP
TELEFON: 0251-142592
50-GR_LP-200 -
A1
LAGEPLAN
1:200
PROJEKT:
VEREINSGEBÄUDE DES TSV HANDORF
10.07.2018
10.07.2018
File name: 
Rohbau Dachdecker Fassade Fenster WDVS Schlosser Innentüren Innenausbau SonstigesRohbau Dachdecker Fassade Fenster WDVS Schlosser Innentüren Innenausbau Sonstiges
JÖRGEN DREHER ARCHITEKTUR   HITTORFSTRASSE 26   48149 MÜNSTER
MAIL@JOERGENDREHER.DE    0171/9979511   WWW.JOERGENDREHER.DE
ENTWURFSPLANUNG
Anlage 2b zur 
Vorlage 
V/0676/2018

FUSSBALL SPIELFELDKUNSTRASEN105,0 X 68,0
OK GELÄNDE = 51,00m
ZAUN
+51,40
ZAUN
51,00m
BOULE15,0 X 4,0
64 FAHRRADSTELLPLÄTZE
A
A B C D E F G H I
A B C D E F G H I
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
AUFZUG
TV ECKE
EINGANGGESCHÄFTSHAUS
SCHAUKASTEN TSV-SHOP
GARDEROBE
MOBILE TRENNWAND
EINGANGMULTIFUNKTION
PUMI/ABSTELLSCHLIEßFÄCHER
TISCHTENNIS
KASSE
HAUPTZUGANG
OK AGORA = 51,80m
60 FAHRRADSTELLPLÄTZE
EINGANGVEREINSHAUS
DACHKANTE
DACHKANTE
DACHKANTE 5,33m29,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BACKOFFICE
29,04m221,70mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BESPRECHUNG35,40m223,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
ARCHIV
17,39m218,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TECHNIK
4,86m29,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TEEKÜCHE
3,00m27,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC
30,10m222,05mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GESCHÄFTSSTELLE
16,39m224,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
EMPFANG
17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-HERREN
17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-DAMEN
17,31m221,90mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDE 1
16,72m221,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDE 2 21,78m224,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
LAGER
147,02m249,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
MULTIFUNKTION
21,38m219,09mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
KÜCHE
10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
KÜHLUNG10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
VORRAT
152,81m269,94mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
JUGEND / SCHULUNG
35,04m239,08mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
FLUR
16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-HERREN
16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-DAMEN
9,27m212,66mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BEH.-WC
27,97m221,30mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TECHNIK
20,53m218,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
PLATZWART
21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
SCHIEDSRICHTER
21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TRAINER
21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GARAGE
21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
PFLEGEGERÄTE
21,87m219,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
MÜLL/ENTSORGUNG
37,19m224,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
LAGER
21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BEH.-UK / ERSTEHILFE
66,49m234,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
SPORTGERÄTE
DACHKANTE
8,75
47,5
51,00m
6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25
6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25
1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25
B
B
C
C
AA
1,25 12,9 5 31,65 1,25
1029,151,25
1,25 12,9 23,75 12,9 1,25
1,2534,155 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25
BLATT-NR.
BAUHERR
FORMAT: INDEXMASSSTABDRUCK:50
STAND:
48157 MÜNSTERKRÜSBREEDE 54TSV HANDORF 1926/64 e.V. ANSPRECHPARTNER:MARTIN HEEPTELEFON: 0251-142592
50-GR_EG-100-A1
ERDGESCHOSS
1:100PROJEKT:
VEREINSGEBÄUDE DES TSV HANDORF
10.07.201810.07.2018
File name: RohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstigesRohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstiges
JÖRGEN DREHER ARCHITEKTUR   HITTORFSTRASSE 26   48149 MÜNSTERMAIL@JOERGENDREHER.DE    0171/9979511   WWW.JOERGENDREHER.DE
ENTWURFSPLANUNG

FUSSBALL SPIELFELDKUNSTRASEN105,0 X 68,0
OK GELÄNDE = 51,00m
ZAUN
+51,40
ZAUN
51,00m
BOULE15,0 X 4,0
64 FAHRRADSTELLPLÄTZE
A
A B C D E F G H I
A B C D E F G H I
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
AUFZUG
TV ECKE
EINGANGGESCHÄFTSHAUS
SCHAUKASTEN TSV-SHOP
GARDEROBE
MOBILE TRENNWAND
EINGANGMULTIFUNKTION
PUMI/ABSTELLSCHLIEßFÄCHER
TISCHTENNIS
KASSE
HAUPTZUGANG
OK AGORA = 51,80m
60 FAHRRADSTELLPLÄTZE
EINGANGVEREINSHAUS
DACHKANTE
DACHKANTE
DACHKANTE 5,33m29,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BACKOFFICE
29,04m221,70mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BESPRECHUNG35,40m223,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
ARCHIV
17,39m218,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TECHNIK
4,86m29,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TEEKÜCHE
3,00m27,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC
30,10m222,05mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GESCHÄFTSSTELLE
16,39m224,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
EMPFANG
17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-HERREN
17,22m222,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-DAMEN
17,31m221,90mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDE 1
16,72m221,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDE 2 21,78m224,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
LAGER
147,02m249,50mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
MULTIFUNKTION
21,38m219,09mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
KÜCHE
10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
KÜHLUNG10,30m212,92mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
VORRAT
152,81m269,94mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
JUGEND / SCHULUNG
35,04m239,08mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
FLUR
16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-HERREN
16,91m221,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-DAMEN
9,27m212,66mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BEH.-WC
27,97m221,30mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TECHNIK
20,53m218,80mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
PLATZWART
21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
SCHIEDSRICHTER
21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TRAINER
21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GARAGE
21,42m219,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
PFLEGEGERÄTE
21,87m219,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
MÜLL/ENTSORGUNG
37,19m224,40mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
LAGER
21,12m219,00mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BEH.-UK / ERSTEHILFE
66,49m234,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
SPORTGERÄTE
DACHKANTE
8,75
47,5
51,00m
6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25
6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25
1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25
B
B
C
C
AA
1,25 12,9 5 31,65 1,25
1029,151,25
1,25 12,9 23,75 12,9 1,25
1,2534,155 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25
AUFZUG
SPIEGELWAND
CHECK-IN / CHECK-OUTZUGANGSKONTROLLE
EINGANGGESUNDHEITSHAUSEINGANGMULTIFUNKTIONSRAUM
1. ERGOMETERFAHRRADCROSSTRAINERLAUFBANDSTEPPER
2. KRAFTTRAINING UNTERE EX.BEINBEUGERBEINPRESSEBEINSTRECKER
3. KRAFTTRAINING OBERE EX.RUDERGERÄTSEILZUGRÜCKENSTRECKER
4. FREIHANTELBEREICH
SCHLIEßFÄCHER
SCHUHREGALABSTELL / PUMI GESUNDHEITSBAR
SPIEGELWAND
GERÄTE
BEAMER SCREEN
197,85m261,23mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GYMNASTIK / KURS
193,92m256,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GESUNDHEITSRAUM
14,59m215,29mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BEHANDLUNG
7,15m211,26mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
TEEKÜCHE
14,07m216,71mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
BÜRO/ERSTE HILFE
36,81m224,27mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
EMPFANG
21,06m220,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDE-D21,06m220,25mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDE-H
16,94m217,70mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
FLUR
5,03m29,22mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-D5,01m29,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
WC-H
72,29m236,20mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
MANNSCHAFTSRAUM
15,98m216,65mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
DUSCHRAUM30,14m221,97mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDERAUM
12,53m214,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
DUSCHRAUM23,63m219,67mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDERAUM
12,53m214,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
DUSCHRAUM23,63m219,67mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDERAUM
12,53m214,35mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
DUSCHRAUM23,63m219,67mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDERAUM
12,22m214,15mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
DUSCHRAUM23,06m219,47mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDERAUM
B
B
C
C
AA
16,27m216,85mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
DUSCHRAUM30,71m222,17mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
UMKLEIDERAUM 11,62m221,10mA:U:LH:BODEN:WAND:DECKE:--- -
GERÄTE
A B C D E F G H I
A B C D E F G H I
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25
6,25 6,25 5,4 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25
1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25
1,25 12,9 5 31,65 1,25
1029,151,25
1,25 12,9 23,75 12,9 1,25
1,2534,155 1,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,251,25
BLATT-NR.
BAUHERR
FORMAT: INDEXMASSSTABDRUCK:50
STAND:
48157 MÜNSTERKRÜSBREEDE 54TSV HANDORF 1926/64 e.V. ANSPRECHPARTNER:MARTIN HEEPTELEFON: 0251-142592
50-GR_OG-100-A1
OBERGESCHOSS
1:100PROJEKT:
VEREINSGEBÄUDE DES TSV HANDORF
10.07.201810.07.2018
File name: RohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstigesRohbauDachdeckerFassadeFensterWDVSSchlosserInnentürenInnenausbauSonstiges
JÖRGEN DREHER ARCHITEKTUR   HITTORFSTRASSE 26   48149 MÜNSTERMAIL@JOERGENDREHER.DE    0171/9979511   WWW.JOERGENDREHER.DE
ENTWURFSPLANUNG

Anlage 1a-V_0676_2018

3231 Zeichen

OK ATTIKA = 8,50m
OK FB EG = 0,00m
OK ATTIKA = 8,50m
OK FB EG = 0,00m
OK AGORA = 51,80m
II
F
III
II
16
20
III
F
F
I
Lammerbach
II
24
26
(1)
(1)
(1)
+REEHOWVWUD‰H
+REEHOWVWUD‰H
(1)
/W]RZVWUD‰H
/W]RZVWUD‰H
(1)
18
12
29a
(1)
22
(1)
Flur 9
Flur 5
51,00
51,37
51,65
50.70
50.70
50.70 50.30
50.20
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.5 %
0.5 %
0.5 %
0.5 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
0.8 %
51,00
51,2851,00
51,28
51,00
51,00
51,00
51,2851,00
51,28
51,00
51,00
50.20
50.20 50.31
50.20
50.20
50.31
50.70
50.70
50.81
50.70
50.70
50.81
50,70
50,98
50,70
50,70
50,98
50,70
51,15
50,75
50,84
50,87
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Schlupftor,
B = 1,0 m
Schlupftor,
B = 1,0 m
Kunstrasenspielfeld
Netto: 68,00 m x 105,00 m
Brutto: 72,00 m x 111,00 m
Kunstrasenspielfeld
Netto: 68,00 m x 100,00 m
Brutto: 72,00 m x 106,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Ballfangzaun, H = 6,00 m
Beachvolleyball
Netto: 8,00 m x 16,00 m
Brutto: 18,00 m x 26,00 m
Boulebahn
4,00 x 15,00 m
Schlupftor,
B = 1,0 m
Schlupftor,
B = 1,0 m
Rasenspielfeld
Netto: 25,00 m x 50,00 m
Brutto: 27,00 m x 54,00 m
5HJHQUFNKDOWHEHFNHQ
2 Kunststoffkleinspielfelder
Netto: 20,00 m x 40,00 m
Brutto: 22,00 m x 44,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
Ballfangzaun, H = 4,00 m
7RUIOJHOLJ
B = 2,0 m
Rasenspielfeld
Netto: 68,00 m x 105,00 m
Brutto: 72,00 m x 111,00 m
Kampfbahn Typ C
Weit- und Dreisprunganlage
.XJHOVWR‰DQODJH
)OlFKHQIUGLH:DVVHUZLUWVFKDIWGHQ+RFKZDVVHUVFKXW]
Vereinsheim
Bauherr: TSV Handorf,
3ODQXQJ-|UJHQ'UHKHU$UFKLWHNWXU
JHSODQWHU$XVEDXGHU1HEHQDQODJHQ+REEHOWVWUD‰H
7RUIOJHOLJ
B = 4,0 m
7RUIOJHOLJ
B = 6,0 m
3DUNSODW]PLW6WHOOSOlW]HQ
Mulde
Mulde
Mulde
und die Regelung des Wasserabflusses
)DKUUDGVWHOOSOlW]H
nachrichtlich dargestellt.
6WW]ZDQG
)DKUUDGVWHOOSOlW]H
Schlupftor,
B = 1,0 m
7RUIOJHOLJ
B = 3,00 m
... ... ... ...
Projektnummer:
Plan Nr.: Datum:
Abteilungsleiter:
Amtsleiter:
Bruns
Stoldt
0D‰VWDE
Bearbeitet:
Fachstellenleiter:
J. Hoffmann
Gezeichnet:
Index
*HlQGHUW
DatumInhalt Bearbeiter
Holz
1:500
SF 47/1
2973
20.07.2018
Holz
Entwurf - Sportfreianlage
Sportanlage Handorf
Parkplatz- Fahrbahn, Betonverbundpflaster - grau
Legende:
3DUNSODW]6WHOOSOlW]H%HWRQVWHLQSIODVWHUPLW5DVHQIXJHJUDX
:HJH3OlW]H%HWRQVWHLQSIODVWHUJUDXLQYHUVFKLHGHQHQ)RUPDWHQ
3ODW]XQG:HJHIOlFKHQ
Wege - Wassergebundene Decke
Wirtschaftswege - Schotterrasen
Spielfelder - Kunstrasen
Spielfelder - Rasen
Spielfelder / Kampfbahn - Kunststoffbelag
6SRUWIOlFKHQ
Spielfeld / Sprunggrube - Sand
%RXOHIHOG=LHOEHUHLFK.XJHOVWR‰HQ:DVVHUJHEXQGHQH'HFNH
Baum
Strauchpflanzung
5DVHQIOlFKHQ
*UQIOlFKHQ
%DOOIDQJ]DXQ+|KH P
%DOOIDQJ]DXQ+|KH P
=DXQ(LQIULHGXQJ+|KH P
Ausstattung
Barriere
Beleuchtung - Flutlicht
Beleuchtung - Mastleuchten
5HJHQUFNKDOWHEHFNHQ0XOGHQ5DVHQIOlFKHQ
Heckenpflanzung
Anlage 1a
gez.
gez.gez.
gez.
gez.
Anlage 1a zur 
Vorlage V/0676/2018

Beratungsverlauf (6)

30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Heriburgstraße
  • Hobbeltstraße
  • Hittorfstraße 26
  • Lützowstraße
  • Krüsbreede 54
  • Lammerbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0676/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37