V/0076/2011
PTA-Lehranstalt Münster, hier: Weiteres Verfahren
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Beschlussvorlage
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V/0076/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft PTA-Lehranstalt Münster; hier: Weiteres Verfahren Beratungsfolge 08.02.2011 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 09.02.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 10.02.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell Gespräche mit dem Land NRW über die Angliede- rung der PTA-Lehranstalt an ein Berufskolleg geführt werden. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Apothekerverband Westfalen-Lippe unter bestimmten Konditionen zur Übernahme der Trägerschaft bereit ist. Allerdings verbleiben weiterhin nen- nenswerte - aber, da sie abhängig von etwaigen Verhandlungsergebnissen sind, nicht kon- kret bezifferbare - Kosten bei der Stadt Münster. 3. Der Rat stimmt der Aufnahme eines am 01.09.2011 beginnenden Lehrgangs 2011/2013 mit maximal 72 Plätzen zu. Dies bedeutet eine Fortführung der PTA-Lehranstalt mindestens bis zum 31.08.2013. 4. Der derzeitige Lehrgangsbeitrag in Höhe von 183,00 € wird bis auf weiteres unverändert beibehalten. 5. Spätestens im September 2011 ist eine endgültige Entscheidung über die Schließung bzw. die weitere Fortführung der PTA-Lehranstalt zu treffen, um ggf. ein geordnetes Anmeldever- fahren für den Lehrgang 2012 / 2014 sicher zu stellen. 6. Der Rat nimmt die Ausführungen zur räumlichen Situation in den beteiligten Schulen zur Kenntnis. Vorlagen-Nr.: V/0076/2011 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 03.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0076/2011 Kosten/Folgekosten Die laufende Fortführung der PTA-Lehranstalt auf der Basis von durchschnittlich 120 belegten Plätzen in den Folgejahren ist im Etat 2011 ff. enthalten. Evtl. erforderliche einmalige Mittel bzw. nennenswert geringere Erträge aufgrund einer deutlich geringeren Belegung der Lehrgänge vor dem Hintergrund der unklaren Fortführung der PTA-Lehranstalt sind bisher nicht berücksichtigt. Begründung: Vorbemerkung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 auf der Basis der Ratsvorlage V/0478/2010 u. a. beschlossen ¾ mit dem Land zu verhandeln, ob eine Angliederung an ein Berufskolleg möglich ist, ¾ die Fortführung der PTA-Lehranstalt in alternativer Trägerschaft zu prüfen, ¾ eine Frist für diese Verhandlungen bis längstens zum spätestmöglichen Anmeldetermin für den Lehrgang 2011/2013 zu setzen, (Obwohl es keinen „formalen“ Anmeldeschluss für die PTA-Lehranstalt gibt, ist seitens der Schulleitung signalisiert worden, dass spätestens ab Februar 2011 Klarheit über das Anmel- deverfahren bestehen muss (üblicherweise wird dieses im Oktober des Vorjahres eröffnet). Insoweit ist zeitnah eine Entscheidung über die Schließung bzw. die Aufnahme eines Lehr- gangs zum 01.09.2011 zu treffen.) ¾ soweit eine Klärung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, die PTA-Lehranstalt auslau- fend zum 31.08.2012 zu schließen. Der Verwaltungsvorschlag zur Schließung der PTA-Lehranstalt erfolgte im Rahmen der Konsolidie- rungsvorlage in 2010. Der Rat ist mit seiner o. a. Beschlussfassung dem Schließungsvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und hat stattdessen die Verwaltung beauftragt, Alternativen zu untersu- chen. Mit Übertragung der Trägerschaft auf den Apothekerverband werden laufende Aufwendungen für den weiteren Betrieb bei der Stadt Münster verbleiben. Eine Konzentration am Standort Bo- delschwinghschule würde eine Erweiterung schulischer Nutzungen dauerhaft begrenzen und zu- dem Umbaumaßnahmen und damit Investitionen in nicht unerheblichem Umfang verursachen. Da außerdem eine Parallelnutzung von Grundschule und PTA-Lehranstalt in einem Gebäude keine Synergien beinhaltet und auch Schule und Elternschaft der Bodelschwinghschule sich ausdrück- lich gegen die Parallelnutzung aussprechen, wird diese Option auch verwaltungsseitig nicht favori- siert. Eine komplette Verlagerung an einen anderen Standort wäre mit noch weit höheren Aufwen- dungen verbunden und ist deshalb von der Verwaltung auch noch nicht geprüft worden. Zur Klärung einer möglichen Angliederung an ein Berufskolleg sind noch weitere Gespräche mit dem Land erforderlich. Um diese Option abschließend prüfen zu können und nicht durch Vollzug der Schließung Fakten zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, zum kommenden Schuljahr einen weiteren Lehrgang 2011/2013 aufzunehmen. Beide aufgeführten Alternativen - Übernahme der Trägerschaft durch den Apothekerverband oder Angliederung an ein Berufskolleg - werden absehbar zu keinen Konsolidierungseffekten führen, sodass die Verwaltung weiterhin die Schließung als Option favorisiert. - 3 - V/0076/2011 Zum Beschlusspunkt 1. : Die Verwaltung hat Mitte Dezember 2010 Kontakt mit den beiden zuständigen Ministerien, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipa- tion, Pflege und Alter (MGEPA) aufgenommen und um eine zeitnahe Prüfung gebeten, ob eine Verlagerung an ein Berufskolleg möglich ist. In verschiedenen Rücksprachen haben die Ministerien erklärt, dass eine Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann nicht terminiert wer- den, da ggf. auch gesetzliche Veränderungen dafür erforderlich sind. Bei einer positiven Entscheidung zur Angliederung an ein Berufskolleg ist allerdings nicht auszu- schließen, dass der Zuschuss der Stadt Münster unter Berücksichtigung der entfallenden Erträge möglicherweise höher als der derzeitige Zuschussbedarf sein kann (soweit z.B. Schülerfahrkosten und Schulbücher anfallen). Zum Beschlusspunkt 2. : Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 22.11.2010 die Apothekerkammer Westfalen-Lippe um die Erhöhung des derzeitigen Zuschusses von 10,23 € / Lehrgangsteilnehmer / Monat gebeten. Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat die Apothekerkammer mitgeteilt, dass dies nicht mit dem im Heilbe- rufsgesetz abschließend geregelten Aufgaben der Kammer vereinbar und damit unzulässig ist. Die Verwaltung führt weiterhin Übernahmegespräche mit dem Apothekerverband Westfalen-Lippe, der derzeit als einzig ernsthafter Interessent für eine Übernahme anzusehen ist. Es ist jedoch er- kennbar, dass ¾ ein evtl. Personalübergang der städtischen Mitarbeiter/-innen, der grundsätzlich von deren Zu- stimmung abhängt, je nach Verhandlungsergebnis mit einmaligen oder laufenden (Mehr)Aufwendungen verbunden ist, ¾ bei einer alternativ in Fragen kommenden - umsatzsteuerpflichtigen - Personalgestellung der Apothekerverband Westfalen-Lippe keinen kostendeckenden Preis zahlen wird, ¾ der Apothekerverband Westfalen-Lippe voraussichtlich nicht alle pharmazeutischen bzw. pä- dagogischen Mitarbeiter/-innen der PTA-Lehranstalt übernehmen wird, ¾ Gebäudekosten nicht in der derzeitigen Höhe der internen Leistungsverrechnungen vom Apo- thekerverband gezahlt werden können ¾ zur Optimierung des Raumbedarfs und damit Reduzierung der erforderlichen Flächen ggf. Umbaumaßnahmen, die voraussichtlich von der Stadt Münster zu tragen sind, anfallen ¾ bei einer etwaigen Verlagerung, um die bisher von der PTA-Lehranstalt genutzten Räume ggf. für schulische Zwecke der Bodelschwinghschule zu nutzen, voraussichtlich erhebliche Umbau- kosten erforderlich wären. Insoweit ist davon auszugehen, dass bei einer Übernahme durch den Apothekerverband erhebli- che laufende Kosten (zum Teil allerdings „kalkulatorische“ Kosten) bei der Stadt Münster verblei- ben werden. Die tatsächliche Größenordnung hängt von den Verhandlungen mit dem Apotheker- verband Westfalen-Lippe ab. Eine nennenswerte Reduzierung ergibt sich allenfalls bei dem alters- bedingten Ausscheiden von Personal, welches zunächst noch in einer übernommenen PTA- Lehranstalt verbleiben würde (schrittweise bis 2032). Entgegen der ursprünglichen Intention, durch eine andere Trägerschaft zu erreichen, dass die Stadt Münster dauerhaft keine Mittel mehr für den PTA-Betrieb bereitstellen muss, wird eine „kos- tenfreie“ Lösung nicht erreichbar sein. - 4 - V/0076/2011 Zum Beschlusspunkt 3. : Um ein geordnetes Anmeldeverfahren sicher zu stellen und eine möglichst gute Besetzung der Lehrgänge zu ermöglichen, wird seit vielen Jahren das Anmeldeverfahren -flankiert von einem Tag der „offenen Tür“- bereits im Oktober des Vorjahres eröffnet. Dies wurde in diesem Jahr bis jetzt zurückgestellt. Es ist jetzt zwingend erforderlich, eine Entscheidung über die Einrichtung eines Lehrgangs zum 01.09.2011 zu treffen. Die Einrichtung eines Lehrgangs zum 01.09.2011 sollte erfolgen, weil • bei einer eventuellen Überführung in ein Berufskolleg sinnvoller weise die Lehrgänge in glei- chem Umfang wie bisher vorgehalten werden sollten, da es ansonsten vermutlich Schwierig- keiten im Personal- und Genehmigungsbereich geben könnte, • bei einer eventuellen Übernahme durch den Apothekerverband dieser dies nur wirtschaftlich realisieren kann, wenn eine bestehende - und in der Landesförderung entsprechend veranker- te- PTA-Lehranstalt übernommen würde. Bei einer - durch Nichtaufnahme des Lehrgangs für diese Plätze- wegfallenden Landesförderung ist unklar, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgestockt würde, • bei einer eventuellen Weiterführung durch die Stadt Münster aufgrund der geringeren Bele- gung erhebliche Drittmittel (Lehrgangsbeitrag, Landeszuweisung und Zuschuss Apotheker- kammer belaufen sich je Platz auf jährlich ca. 3.200,00 €) entfallen würden, ohne dass bereits nennenswerte Kosteneinsparungen möglich wären, • bei einer eventuellen Schließung - dann frühestens zum 31.08.2013 - personalwirtschaftliche Maßnahme ggf. frühzeitig eingeleitet werden könnten. Durch den späten Anmeldebeginn und die ohnehin für potentielle Interessenten/innen unklare Si- tuation ist bereits jetzt davon auszugehen, dass es schwierig sein wird, den Lehrgang mit 72 Plät- zen noch zu belegen. Der derzeitige Lehrgang 2009/2011 ist mit 66 Teilnehmern/innen belegt, der Lehrgang 2010/2012 nur noch mit 60 Teilnehmern/innen. Zum Beschlusspunkt 4.: Um für alle Beteiligten eine Planungsgrundlage bis zu einer endgültigen Entscheidung über die PTA-Lehranstalt zu haben und auch die Schüler/innen nicht noch stärker finanziell zu belasten, wird der bisherige Sachkostenbeitrag von monatlich 183,00 € zunächst nicht verändert. Zum Beschlusspunkt 5.: Um entsprechende Entscheidungen mit dem notwendigen Vorlauf umsetzen zu können (z.B. ist ab 2012 aufgrund des altersbedingten Ausscheidens der derzeitigen Leiterin eine neue „Betriebsge- nehmigung“ durch die Bezirksregierung erforderlich), ist es erforderlich, dass frühzeitig Klarheit über eine eventuelle Schließung, die Aufnahme eines neuen Lehrgangs 2012/2014, die Privatisie- rung oder die Einbindung in ein Berufskolleg herrscht. - 5 - V/0076/2011 Zum Beschlusspunkt 6.: Die PTA-Lehranstalt ist im 2. Obergeschoss des Schulgebäudes der Bodelschwinghschule unter- gebracht. Ihr stehen dort 2 große Laborräume, 1 Unterrichtsraum sowie Verwaltungsräume zur Verfügung. Die Garderobenschränke befinden sich im Grundschulflur im 1. OG. Die PTA-Lehranstalt nutzt darüber hinaus 4 Unterrichtsräume sowie einen Verwaltungsraum im Gebäude der Overbergschule. 1. Raumsituation der Bodelschwinghschule 1.1 Regelunterricht Zurzeit nehmen 213 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 9 Klassen am Unterricht der Bo- delschwinghschule teil. Hierfür stehen der Grundschule im Schulgebäude insgesamt 10 all- gemeine Unterrichtsräume (AUR), verteilt auf Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, zur Nut- zung zur Verfügung. Der 4. Jahrgang wird im laufenden Schuljahr noch dreizügig geführt, sodass zurzeit einer der beiden Mehrzweckräume als Klassenraum genutzt werden muss. Dieser räumliche Engpass wird aufgrund der vorliegenden Anmeldezahl für das Schuljahr 2011/12 mit 46 Erstklässlern und der Bildung von lediglich zwei Eingangsklassen nur noch bis zum Sommer bestehen. Die Schule wird ab dem Schuljahr 2011/12 durchgängig zweizü- gig sein. Der Raumbedarf entspricht dann exakt dem Raumbestand (Raumprogramm für ei- ne 2-zügige Grundschule: 8 Klassen- und 2 Mehrzweckräume). Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Schulbezirke für die städtischen Grundschulen hat der Rat der Stadt Münster am 29.08.2007 die Zügigkeiten der Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/09 festgelegt (vgl. Vorlage V/0501/2007). Für die Bodelschwinghschule wur- de entsprechend dem der Grundschule im Gebäude zur Verfügung stehenden Raumbestand eine Zweizügigkeit festgelegt. Die Schule hatte seinerzeit bereits die Bereitstellung der Räu- me der PTA-Lehranstalt und die Festlegung auf Dreizügigkeit beantragt. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen, da es keine räumliche Alternative für die PTA-Lehranstalt gab und die Schülerprognose die Entwicklung zur Dreizügigkeit nicht erkennen ließ. 1.2 Offener Ganztag Zum Schuljahr 2005/06 wurde an der Bodelschwinghschule der Offene Ganztag eingeführt. Im ersten Jahr nahmen 80 Kinder in 3 Gruppen an dem Angebot teil. Bereits im 2. Jahr stieg die Zahl auf über 100 Kinder in 4 Gruppen und ist seitdem nur leicht gestiegen. Im laufenden Jahr nehmen 113 Kinder aufgeteilt in 4 Gruppen an den Betreuungsangeboten teil. Der Schule stehen hierfür im Souterrain insgesamt eine Küche mit einem Speisebereich, ein ehemaliger Unterrichtsraum sowie zwei kleinere Betreuungsräume zur Verfügung. Zur zu- sätzlichen Nutzung wurde ein kleiner Werkr aum in Rahmen der Umbauarbeiten für den Of- fenen Ganztag hergerichtet. Die Investitionskosten betrugen rd. 130.000 €. Sie wurden zu 90 % aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) be- zuschusst. - 6 - V/0076/2011 Darüber hinaus wurden die zwei Räume im Pavillontrakt für den Offenen Ganztag zu Betreu- ungsräumen umgewandelt und entsprechend eingerichtet, so dass zurzeit für die 4 OGTS- Gruppen auch die erforderliche Anzahl der Gruppenräume zur Verfügung steht. Da die Zahl der für den Offenen Ganztag zum Schuljahr 2011/12 gemeldeten Kinder mit 111 im Vergleich zum laufenden Schuljahr (113) nahezu gleich bleibt, kann davon ausgegangen werden, dass keine weitere fünfte Gruppe (ab 125 Kinder) erforderlich wird. Auch vor dem Hintergrund der bereits hohen Betreuungsquote von momentan 53,05 % er- scheint eine weitere Zunahme im OGTS-Bereich fraglich. 1.3 Über-Mittag-Betreuung Neben dem Offenen Ganztag bietet die Bodel schwinghschule noch eine Betreuung von acht bis eins an. Im laufenden Schuljahr nehmen daran 27 Schülerinnen und Schüler teil. Nach den gültigen Raumstandards besteht jedoch kein eigenständiger Raumanspruch für diese Betreuungsform. 1.4 Fazit Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass der Bodelschwinghschule im Schulge- bäude sowohl die für eine Zweizügigkeit als auch die für die gebildeten 4 OGTS-Gruppen er- forderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Raumreserven für zusätzliche Angebote bzw. eine Ausweitung der OGTS-Gruppen sind allerdings nicht vorhanden. 2. Overbergschule 2.1 Regelunterricht Die Overbergschule hat im laufenden Schuljahr mit insgesamt 109 Schülerinnen und Schü- lern 4 Klassen gebildet und wird entsprechend der vom Rat festgelegten Zügigkeit einzügig geführt. Sie hat damit einen anzuerkennenden Raumbedarf von 5 Unterrichtsräumen (4 Klassen- und 1 Mehrzweckraum). Neben den 4 von der PTA-Lehranstalt genutzten Unter- richtsräumen und den OGTS-Räumen sind im Schulgebäude 8 Unterrichtsräume vorhanden. Dem Grundschulbedarf von 5 Räumen steht somit ein Bestand von 8 Räumen gegenüber, sodass ein Raumüberhang von 3 Räumen besteht. Auch die Overbergschule hatte seinerzeit die Bereitstellung der Räume der PTA-Lehranstalt und die Festlegung auf Zweizügigkeit beantragt. Diesem Wunsch wurde aus den unter Ziff. 2.1 genannten Gründen nicht entsprochen. 2.2 Offener Ganztag Seit Einführung des Offenen Ganztags an der Overbergschule zum Schuljahr 2004/05 sind die Zahlen von 40 teilnehmenden Kindern auf zurzeit 66 kontinuierlich gestiegen. Dies ent- spricht einem Anteil von 60,55 % aller Schüler/innen. Für die 2 gebildeten Betreuungsgrup- pen wurden eine Küche, ein Speiseraum sowie 2 Betreuungsräume eingerichtet. Zum kom- menden Schuljahr wird die Bildung einer 3. Gruppe erwartet. Die Einrichtung eines weiteren Betreuungsraumes ist ohne Probleme möglich, da - wie unter Ziffer 3.1 dargestellt - ein Raumüberhang besteht. - 7 - V/0076/2011 2.3 Über-Mittag-Betreuung An der Overbergschule nehmen zurzeit 21 Schüler/innen an der Betreuung von acht bis eins teil. Das entspricht 19,27%. Nach den gültigen Raumstandards besteht jedoch kein eigen- ständiger Raumanspruch für diese Betreuungsform. Da die Grundschule jedoch einen Raumüberhang von zurzeit 3 Räumen hat, kann auch für die ÜMB ein eigener Raum genutzt werden. 2.4 Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Overbergschule -unabhängig von der Bereit- stellung von 4 Unterrichtsräumen für die PTA-Lehranstalt- ausreichend Räume für den Un- terrichts- und Betreuungsbereich zur Verfügung stehen und darüber hinaus sogar ein Raum- überhang vorhanden ist. 3. Langfristige Schülerprognosen Die Bodelschwinghschule und die Overbergsc hule liegen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Mit- te- Innenstadtring. Dieser Stadtteil zeigt relativ konstante bzw. leicht rückläufige Entwicklun- gen. Auf Basis der festgelegten Zügigkeiten überschreitet die Entwicklung der Schülerzahlen bis 2020 die aktuell mögliche Klassenzahl in dem Stadtteil geringfügig (36 / 38). Die rechne- rische Klassenstärke liegt bei 23,2 und damit knapp unter dem Klassenfrequenzrichtwert. Bereits im Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung wurde für den Stadtteil Mitte- Innenstadtring darauf hingewiesen, dass in die Berechnung der Kleinräumigen Bevölke- rungsprognose eine mögliche Entwicklung der Flächen des Luftwaffentransport-kommandos an der Manfred-von-Richthofen-Straße, der OSMO-Flächen im Stadthafen 1 und der Stroet- mann-Planungen im Bereich der alten Post nicht eingerechnet sind. Abhängig von der Struk- tur der Entwicklung dieser Areale würde eine Bebauung einer oder mehrerer der Flächen im Prognosezeitraum ggfls. erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Schülerzahlen und damit der erforderlichen Klassenzahlen oder der durchschnittlichen Klassenstärke (23,2 in 2020) haben. Die nächstgelegenen Grundschulen zu diesen Arealen sind die Bodelschwinghschule, die Overbergschule und die Mauritzschule. Wie oben dargestellt haben die Bodelschwinghschu- le und die Overbergschule allerdings keine freien Kapazitäten, um zusätzliche Grundschul- züge bilden zu können. Auch im Gebäude der Mauritzschule ist die Ausweitung um einen dritten Zug aufgrund des Raumbestandes nicht möglich. 4. Überlegungen des Apothekerverbandes im Hinblick auf die räumliche Unterbringung der PTA-Lehranstalt Der Apothekerverband hat signalisiert, dass er bei einer Übernahme der PTA-Lehranstalt evtl. nur die Räumlichkeiten im Gebäude der Bodelschwinghschule in Anspruch nehmen würde. Es wird überlegt, eines der großen Labore in 3 Unterrichtsräume umzubauen und das zweite Labor in 2 Einheiten zu teilen. In dem Zuge sollten auch die noch im Grundschulflur in der 1. Etage vorhandenen Garderobenschränke der PTA aufgegeben werden. Die PTA- Lehranstalt würde wie bisher nur die 2. Etage des Grundschulgebäudes nutzen. Allerdings wären alle Schüler/innen (max. 144 Schüler/innen) gleichzeitig dort untergebracht. Der Apo- thekerverband müsste die staatliche Anerkennung beantragen. - 8 - V/0076/2011 Unter der Voraussetzung dieses Umbaus würden die bisher von der PTA-Lehranstalt im Ge- bäude der Overbergschule genutzten Räume freigesetzt. Da für den ins Auge gefassten Umbau mit erheblichen Umbaukosten zu rechnen ist, könnte theoretisch auch die Verlagerung an einen anderen Standort ins Auge gefasst werden. Kon- krete Überlegungen bzw. sogar mögliche Standortalternativen gibt es dazu allerdings noch nicht. 5. Perspektiven Eine Aufgabe oder eine Verlagerung der PTA-Lehranstalt an einen anderen Standort würde Perspektiven für eine im Hinblick auf die Entwicklung der unter Ziff. 4 genannten Areale evtl. erforderliche Ausweitung der Zügigkeiten eröffnen. Der Bedarf ist allerdings noch unklar. Al- ternativ könnten die sich in der Bodelschwinghschule ergebenden Raumreserven entspre- chend dem Wunsch der Schule zur Verlagerung der Betreuungsräume aus den Pavillons und dem Souterrain genutzt werden. Bei der von dem Apothekerverband angedachten Verdichtung/ Beschränkung auf den Standort Bodelschwinghschule würde sich die Möglichkeit zur Erhöhung der Zügigkeit ledig- lich für die Overbergschule eröffnen. Die Raumsituation der Bodelschwinghschule würde sich nicht ändern. Allerdings würde die Nutzung durch die PTA-Lehranstalt intensiviert, da al- le max. 144 Schüler/innen gleichzeitig in dem Gebäude wären. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
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- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0076/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37