Flächenbericht 2020 für die Gebäude- und Parkflächen des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) wird verschoben
Mitteilung Ausschuss 1655/2021 vom 09.06.2021
Stand: Am 14.09.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 09.06.2021 1655/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 Rechnungsprüfungsausschuss 22.06.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Flächenbericht 2020 für die Gebäude- und Parkflächen des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) wird verschoben Die Verwaltung teilt mit, dass sich die Quote der leerstehenden Flächen im Bereich der Gebäude- und Parkflächen des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW), die für die GW steue- rungsrelevant sind, im einstelligen Prozentbereich bewegt. Damit liegt die GW unter den marktüblichen Leerstandsquoten bei Vermietungen, so dass aus Controlling- beziehungsweise aus Steuerungssicht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ein Bericht derzeit nicht erforderlich ist. Seit dem Vorjahr werden die Zahlen getrennt nach Gebäudeflächen und Parkflächen vorgelegt. Das bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Erfassung von 2 Listen, die aus allen Teilberei- chen abgefragt, den einzelnen Monaten und den unterschiedlichen Leerstandsgründen zugeordnet und mit Diagrammen und Text aufbereitet werden müssen. Der Gesamtaufwand für diese Arbeiten liegt bei rund 224 Arbeitsstunden, wobei die Nachfragen aus den Gremien noch nicht berücksichtigt wurden. Die meisten Leerstände resultieren aus Sanierungen, Abriss und Verkäufen oder Rückübertragungen. Das bedeutet, dass sie nicht weitervermietet werden können. Der tatsächliche Leerstand zur Weitervermietung zwischen dem Auszug des Vormieters und dem Einzug eines Nachmieters liegt bei 0,1 % von den 2,2 % (Stand 2019) des gesamten Leerstands. 2 Zur Entlastung des Personals und um Kapazitäten für aktuell sehr hoch priorisierte Aufgaben bereitzustel- len, wird deshalb auf den Flächenbericht 2020 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verzichtet. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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10.06.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
10.06.2021
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.06.2021
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.06.2021
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.06.2021
TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.06.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.06.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.06.2021
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.06.2021
TOP 10.2.19, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
28.06.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.09.2021 zuletzt
TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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