Mülheimer Brücke - Verzögerung Bauphase II
Mitteilung Ausschuss 2001/2024 vom 21.06.2024
Stand: Am 19.09.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/691/10 Vorlagen-Nummer 21.06.2024 2001/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Mülheimer Brücke - Verzögerung Bauphase II Im Zuge der Umsetzung der Bauphase IIb, die mit der Stadtbahnsperrung am 02.04.2024 startete, haben sich im Bereich des Teilbauwerks der Rechtsrheinischen Rampe nach dem Abbruch der beiden Bestandsbereiche, an die der Neubau grenzt, Verzögerungen ergeben. Betroffen ist der Anschluss zum Bestandstrog der Stadt- bahn, der in den 1990er Jahren errichtet wurde und erhalten bleibt. Außerdem ist der sich an die Strombrücke angrenzende rechtsrheinische Ankerpfeiler betroffen. Dieser liegt zwischen Rechtsrheinischer Rampe und Strombrücke. Bei beiden Bauteilen wurde der Bestand gemäß Planung abgebrochen. Die Bestandsbewehrung wurde aber in einer anderen als der angenommenen Lage angetroffen und zum Teil beschä- digt. Aus diesem Grund müssen diese Bereich überplant und statisch nachgerechnet werden. Daraus ergeben sich aktuell Verzögerungen von 4 bis 6 Wochen. Der Übergabetermin an die KVB zur Ausstattung mit Schwellen, Gleisen und Oberlei- tungen war für den gesamten Brückenzug mit vier Teilbauwerken zum 5. September 2024 vereinbart, so dass die Stadtbahn am 07. November 2024 wieder in Betrieb ge- nommen werden sollte. Der betroffene Bereich, der in Teilen später übergeben wer- den kann, hat eine Länge von 150 m. Die Gesamtlänge des Brückenzugs beträgt 930 m. Keine Verzögerung liegt zu den Teilbauwerke Deichbrücke, Flutbrücke und Strom- brücke mit einer Gesamtlänge 650 m vor, in diesem Bereich können die Arbeiten nach aktuellem Stand wie vorgesehen beginnen. Der zu erhaltende Stadtbahntrog zum Wiener Platz hat eine Länge von 130 m. Die Stadt Köln prüft gemeinsam mit der KVB, welche Auswirkungen die Verzögerung zum Abschnitt Rechtsrheinische Rampe auf den geplanten Inbetriebnahmetermin 07. November 2024 hat und wird nach der Sommerpause den politischen Gremien zum aktuellen Sachstand der Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke berichten. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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02.09.2024
TOP 10.2.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
19.09.2024 zuletzt
TOP 10.2.22, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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