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V/0201/2025

Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen Kindertageseinrichtung in der Niels-Stensen-Straße, als Ersatzstandort im Bereich Sentrup.

Vorlagen 02.05.2025

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Lageplan

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8497 Zeichen

V/0201/2025 
V/0201/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen Kindertageseinrichtung in der Niels-Stensen-
Straße, als Ersatzstandort im Bereich Sentrup. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei 
Gruppen in der Niels-Stensen-Straße als Ersatzeinrichtung für die Kita Kleine Riesen an der 
Beckstraße zur Absicherung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur d er künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (GI) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (GII) 
 
 
und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2028 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heukamp 
Telefon: 492-5768 
Heukamp@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0201/2025 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, dem Bistum Münster, errichtet und an den Kin-
der- und Jugendhilfeträger Kleine Riesen Nord gGmbH, im Rahmen der Mietkonditionen des 
KiBiz vermietet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine investiven Zuschüsse im 
Teilfinanzplan, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt. Das entspricht den Regelungen 
für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung 
nur neue Gruppen berücksichtigt. 
 
Mit dem Betrieb der neuen Kindertageseinrichtung sind folgende finanziellen Auswirkungen auf den 
Haushalt der Stadt Münster verbunden: 
 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und   allge-
meine Umlagen 
2028 
2029 ff 
223.200 
272.800 
Landeszuschüsse zu   
Betriebskosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2028 
2029 ff 
44.700 
54.600 
Elternbeiträge (Kita)  
Zeile 15 Transferaufwendungen 
  a. Betriebskostenzu-
schuss 
 
 
 
2028 
2029 ff 
 
514.400 
628.600 
Betriebskostenzuschüsse 
an den Träger 
    b. Freiwilliger Zuschuss*  2028 
2029 ff 
32.600 
39.800 
 
 
*Die Regelung zur freiwilligen, städtischen anteiligen Trägeranteilsübernahme mit Vorlage 
V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der Befristung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sach-
entscheidung). 
 
Die in 2028 zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Die erforderlichen Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2029 ff. wer-
den im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis 
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
Das Bistum Münster wird eine zweigruppige Kindertageseinrichtung am Standort Niels-Stensen-
Straße im Stadtteil Münster Sentrup errichten. 
 
Bereits 2018 wurde mit der Vorlage V/0914/2018 für die zweigruppige Interims-
Kindertageseinrichtung an der Beckstraße im Stadtteil Aaseestadt die Übergabe der Trägerschaft 
an den Kinder- und Jugendhilfeträger Kleine Riesen Nord gGmbH beschlossen.

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V/0201/2025 
Zudem wurde in dieser Vorlage beschlossen, dass mit der Vergabe der Trägerschaft für die Inte-
rims-Kindertageseinrichtung auch eine mögliche dauerhafte Folgeeinrichtung im Stadtteil Mitte-Süd 
an den Träger übertragen wird.  
Mit der Errichtung der zweigruppigen Kindertageseinrichtung an der Niels-Stensen-Straße wird die 
Möglichkeit geschaffen, die zweigruppige Interimseinrichtung an der Beckstraße wie vorgesehen 
abzulösen, um neue dauerhafte Räumlichkeiten an der Niels-Stensen-Straße zu beziehen. Die kon-
krete Aufgabe des Pavillons wird mit dem Träger entsprechend dem Bedarf abgestimmt. 
 
 
2.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Stadtteil Sentrup beträgt die u3 Versorgungsquote zum Kitajahr 2024/2025 128,5% (158 Plätze für 
123 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 135,9% (212 Plätze für 156 Kinder).  
Damit liegen die Versorgungsquoten bei beiden Altersgruppen erheblich über dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt. In diesen Quoten sind die Betriebskita der Unikliniken und die Kita Tausendfüßler des 
Studierendenwerks enthalten 
Durch die Errichtung der zweigruppigen Kindertageseinrichtung an der Niels-Stensen-Straße kann die 
Interims-Kindertageseinrichtung an der Beckstraße ersetzt werden und die Gruppen können die neu-
en Räumlichkeiten beziehen. Damit werden die vorhandenen Plätze für die u3 - und ü3-Kinder gesi-
chert und es wird eine kontinuierliche Betreuung der Kinder gewährleistet.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Der Investor, das Bistum Münster, wird den Neubau der zweigruppigen betriebsbereiten und geneh-
migungsfähigen Kindertageseinrichtung durch das Architekturbüro Kuckert Architekten BDA veran-
lassen. Die Vorschriften und Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der 
Arbeitsstättenverordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültigen Fassung werden ein-
gehalten. 
Mit Fertigstellung des Baus im 1. Quartal 2028, steht dem Träger Kleine Riesen Nord gGmbH die 
Einrichtung zur Verfügung.  
Das Bistum Münster wird die Kindertageseinrichtung an den Träger Kleine Riesen Nord gGmbH ver-
mieten. 
Es wird geplant, die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss zu verorten.  
Die erforderlichen Gruppenräume sowie Gruppennebenräume sind in der Planung mitbedacht. Die 
Schlaf- und Differenzierungsräume liegen nicht weit von den Gruppenräumen entfernt, sodass weite 
Wege eingespart werden. Es entsteht in der Anordnung der Räume eine gut überschaubare Einheit. 
Ein Mehrzweckraum für diverse Aktivitäten ist vorgesehen. Die Küche zur täglichen Versorgung ist 
gut in die vorhandene Struktur integriert. Die Kita wird einschließlich der erforderlichen Außenanlagen 
(Außenfläche inklusive Spielflächen und Spielgeräte) zur Verfügung gestellt. 
Die Planungen werden mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Vor-
feld der Realisierung abgestimmt. Die Vermietung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Kinderbil-
dungsgesetzes (KiBiz) und zu den dort genannten maximalen Miet - und Quadratmeterobergrenzen. 
Basis für die Vermietung ist die mit der Stadt Münster abgestimmte Planung der Grundrisskonzeption. 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0914/2018 wurde die Trägerschaft für die zweigruppige Interims-

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V/0201/2025 
Kindertageseinrichtung an der Beckstraße an den Kinder- und Jugendhilfeträger Kleine Riesen Nord 
gGmbH übertragen. Entsprechend der Vorlage zur Errichtung der Interimskita wurde ebenfalls die 
Trägerschaft für eine dauerhafte Folgeeinrichtung in Mitte-Süd an den Träger vergeben. Mit dem 
Ausbau der Kindertageseinrichtung an der Niels-Stensen-Straße werden somit neue Räumlichkeiten 
für die Kindertageseinrichtung an der Beckstraße geschaffen. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden zukünftig die Plätze der Beckstraße an einem 
Ersatzstandort gesichert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage 1: Lageplan

147 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4002
Datum: 14.05.2025
Notizen:
Anlage 1: Lageplan
© Stadt Münster
H 5756 716
R 403 500
R 404 128
H 5757 597
0 50 100
Meter

Anlage A

4855 Zeichen

Anlage A zur V/0201/2025 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
dauerhaften Kita an der Niels-Stensen-Straße zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Stadtteil Sen-
trup im Bezirk West geschaffen. Die Einrichtung soll 1. Quartal 2028 in Betrieb gehen.  
Mit der Inbetriebnahme kann die Interimskita an der Beckstraße abgelöst werden. Der Träger 
„Kleine Riesen“ wird die Trägerschaft der neuen 2-Gruppen Einrichtung fortführen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Kita an der Niels-Stensen-Straße werden die u3- und ü3-Plätze in Sentrup 
bedarfsgerecht ausgebaut und gesichert.   
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X Tlw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine investiven Zuschüsse 
im Teilfinanzplan, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt. Das entspricht den Rege-
lungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die 
Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. 
Für die 2 Gruppen fallen ab dem Jahr 2029 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 
628.600 € an (für 2028 anteilig: 514.400 €). Der Träger zahlt lt. Trägervergabe mit Ratsvorlage 
vom 03.04.2019 (V/0141/2019) den gesetzlichen Trägeranteil. Die Regelung zur freiwilligen, städ-
tischen anteiligen Trägeranteilsübernahme mit Vorlage V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der Befris-
tung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sachentscheidung). Den Aufwendungen ste-
hen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 272.800 € (für 2028 anteilig: 223.200 €) und El-
ternbeiträge von voraussichtlich 39.800 € (für 2028 anteilig: 32.600 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig  überwiegend  überwiegend  vollständig

pflichtig pflichtig freiwillig freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von 
Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033  333.401 Ein-
wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-
Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende 
Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster 
stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 40 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Niels-Stensen-Straße
  • Beckstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0201/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2025
Erstellt
07.04.2025 15:34