V/0201/2025
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen Kindertageseinrichtung in der Niels-Stensen-Straße, als Ersatzstandort im Bereich Sentrup.
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Beschlussvorlage
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V/0201/2025
V/0201/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen Kindertageseinrichtung in der Niels-Stensen-
Straße, als Ersatzstandort im Bereich Sentrup.
Beratungsfolge
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei
Gruppen in der Niels-Stensen-Straße als Ersatzeinrichtung für die Kita Kleine Riesen an der
Beckstraße zur Absicherung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur d er künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (GI)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (GII)
und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2028 erfolgen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
26.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Heukamp
Telefon: 492-5768
Heukamp@stadt-
muenster.de
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3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, dem Bistum Münster, errichtet und an den Kin-
der- und Jugendhilfeträger Kleine Riesen Nord gGmbH, im Rahmen der Mietkonditionen des
KiBiz vermietet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine investiven Zuschüsse im
Teilfinanzplan, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt. Das entspricht den Regelungen
für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung
nur neue Gruppen berücksichtigt.
Mit dem Betrieb der neuen Kindertageseinrichtung sind folgende finanziellen Auswirkungen auf den
Haushalt der Stadt Münster verbunden:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen
2028
2029 ff
223.200
272.800
Landeszuschüsse zu
Betriebskosten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
2028
2029 ff
44.700
54.600
Elternbeiträge (Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen
a. Betriebskostenzu-
schuss
2028
2029 ff
514.400
628.600
Betriebskostenzuschüsse
an den Träger
b. Freiwilliger Zuschuss* 2028
2029 ff
32.600
39.800
*Die Regelung zur freiwilligen, städtischen anteiligen Trägeranteilsübernahme mit Vorlage
V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der Befristung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sach-
entscheidung).
Die in 2028 zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt. Die erforderlichen Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2029 ff. wer-
den im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt.
Begründung:
1. Ausgangslage
Das Bistum Münster wird eine zweigruppige Kindertageseinrichtung am Standort Niels-Stensen-
Straße im Stadtteil Münster Sentrup errichten.
Bereits 2018 wurde mit der Vorlage V/0914/2018 für die zweigruppige Interims-
Kindertageseinrichtung an der Beckstraße im Stadtteil Aaseestadt die Übergabe der Trägerschaft
an den Kinder- und Jugendhilfeträger Kleine Riesen Nord gGmbH beschlossen.
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Zudem wurde in dieser Vorlage beschlossen, dass mit der Vergabe der Trägerschaft für die Inte-
rims-Kindertageseinrichtung auch eine mögliche dauerhafte Folgeeinrichtung im Stadtteil Mitte-Süd
an den Träger übertragen wird.
Mit der Errichtung der zweigruppigen Kindertageseinrichtung an der Niels-Stensen-Straße wird die
Möglichkeit geschaffen, die zweigruppige Interimseinrichtung an der Beckstraße wie vorgesehen
abzulösen, um neue dauerhafte Räumlichkeiten an der Niels-Stensen-Straße zu beziehen. Die kon-
krete Aufgabe des Pavillons wird mit dem Träger entsprechend dem Bedarf abgestimmt.
2. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz.
Im Stadtteil Sentrup beträgt die u3 Versorgungsquote zum Kitajahr 2024/2025 128,5% (158 Plätze für
123 Kinder).
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 135,9% (212 Plätze für 156 Kinder).
Damit liegen die Versorgungsquoten bei beiden Altersgruppen erheblich über dem gesamtstädtischen
Durchschnitt. In diesen Quoten sind die Betriebskita der Unikliniken und die Kita Tausendfüßler des
Studierendenwerks enthalten
Durch die Errichtung der zweigruppigen Kindertageseinrichtung an der Niels-Stensen-Straße kann die
Interims-Kindertageseinrichtung an der Beckstraße ersetzt werden und die Gruppen können die neu-
en Räumlichkeiten beziehen. Damit werden die vorhandenen Plätze für die u3 - und ü3-Kinder gesi-
chert und es wird eine kontinuierliche Betreuung der Kinder gewährleistet.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
2. Maßnahmenplanung:
Der Investor, das Bistum Münster, wird den Neubau der zweigruppigen betriebsbereiten und geneh-
migungsfähigen Kindertageseinrichtung durch das Architekturbüro Kuckert Architekten BDA veran-
lassen. Die Vorschriften und Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der
Arbeitsstättenverordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültigen Fassung werden ein-
gehalten.
Mit Fertigstellung des Baus im 1. Quartal 2028, steht dem Träger Kleine Riesen Nord gGmbH die
Einrichtung zur Verfügung.
Das Bistum Münster wird die Kindertageseinrichtung an den Träger Kleine Riesen Nord gGmbH ver-
mieten.
Es wird geplant, die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss zu verorten.
Die erforderlichen Gruppenräume sowie Gruppennebenräume sind in der Planung mitbedacht. Die
Schlaf- und Differenzierungsräume liegen nicht weit von den Gruppenräumen entfernt, sodass weite
Wege eingespart werden. Es entsteht in der Anordnung der Räume eine gut überschaubare Einheit.
Ein Mehrzweckraum für diverse Aktivitäten ist vorgesehen. Die Küche zur täglichen Versorgung ist
gut in die vorhandene Struktur integriert. Die Kita wird einschließlich der erforderlichen Außenanlagen
(Außenfläche inklusive Spielflächen und Spielgeräte) zur Verfügung gestellt.
Die Planungen werden mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Vor-
feld der Realisierung abgestimmt. Die Vermietung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Kinderbil-
dungsgesetzes (KiBiz) und zu den dort genannten maximalen Miet - und Quadratmeterobergrenzen.
Basis für die Vermietung ist die mit der Stadt Münster abgestimmte Planung der Grundrisskonzeption.
3. Vergabe der Trägerschaft:
Mit der Beschlussvorlage V/0914/2018 wurde die Trägerschaft für die zweigruppige Interims-
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Kindertageseinrichtung an der Beckstraße an den Kinder- und Jugendhilfeträger Kleine Riesen Nord
gGmbH übertragen. Entsprechend der Vorlage zur Errichtung der Interimskita wurde ebenfalls die
Trägerschaft für eine dauerhafte Folgeeinrichtung in Mitte-Süd an den Träger vergeben. Mit dem
Ausbau der Kindertageseinrichtung an der Niels-Stensen-Straße werden somit neue Räumlichkeiten
für die Kindertageseinrichtung an der Beckstraße geschaffen.
4. Fazit:
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden zukünftig die Plätze der Beckstraße an einem
Ersatzstandort gesichert.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 4002 Datum: 14.05.2025 Notizen: Anlage 1: Lageplan © Stadt Münster H 5756 716 R 403 500 R 404 128 H 5757 597 0 50 100 Meter
Anlage A
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Anlage A zur V/0201/2025 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der dauerhaften Kita an der Niels-Stensen-Straße zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Stadtteil Sen- trup im Bezirk West geschaffen. Die Einrichtung soll 1. Quartal 2028 in Betrieb gehen. Mit der Inbetriebnahme kann die Interimskita an der Beckstraße abgelöst werden. Der Träger „Kleine Riesen“ wird die Trägerschaft der neuen 2-Gruppen Einrichtung fortführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita an der Niels-Stensen-Straße werden die u3- und ü3-Plätze in Sentrup bedarfsgerecht ausgebaut und gesichert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X Tlw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine investiven Zuschüsse im Teilfinanzplan, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt. Das entspricht den Rege- lungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Für die 2 Gruppen fallen ab dem Jahr 2029 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 628.600 € an (für 2028 anteilig: 514.400 €). Der Träger zahlt lt. Trägervergabe mit Ratsvorlage vom 03.04.2019 (V/0141/2019) den gesetzlichen Trägeranteil. Die Regelung zur freiwilligen, städ- tischen anteiligen Trägeranteilsübernahme mit Vorlage V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der Befris- tung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sachentscheidung). Den Aufwendungen ste- hen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 272.800 € (für 2028 anteilig: 223.200 €) und El- ternbeiträge von voraussichtlich 39.800 € (für 2028 anteilig: 32.600 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig überwiegend überwiegend vollständig pflichtig pflichtig freiwillig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 333.401 Ein- wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Niels-Stensen-Straße
- Beckstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0201/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 15:34