V/0104/2025
Veränderungssperre 115 - 1. Verlängerung
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V-0104-2025-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0104/2025 Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647: Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad)
Anlage A
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Anlage A zur V/0104/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll die bestehende Veränderungssperre Nr. 115 um ein Jahr verlängert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aufgrund eines Bauantrags zur Errichtung eines Verbrauchermarkts mit zentren- und nahversor- gungsrelevanten Sortimenten wurde für den betroffenen Bereich am 21.02.2024 der Bebauungs- plan Nr. 647 aufgestellt (Vorlage Nr. V/0060/2024). Der Beschluss wurde am 01.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Münster bekanntgemacht. Ziel des Bebauungsplans ist es, das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte und das Nahversor- gungszentrum Amelsbüren zu schützen, sowie die bestehende Nahversorgungslage Hiltrup Westfalenstraße nicht auszuweiten. Zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss wurde am 24.04.2024 die Veränderungssperre Nr. 115 beschlossen. Diese tritt regulär nach 2 Jahren außer Kraft. Unter Beachtung des Zeitraums der Zurückstellung des Bauantrags reduziert sich die Frist bis zum 14.03.2026. Durch die anstehende Kommunalwahl im September und den Zeitraum ohne Gremiensitzungen ist absehbar, dass bis zum Ablauf der Veränderungssperre keine Rechtskraft des Bebauungs- plans erreicht wird. Um sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Verlängerung der Veränderungs- sperre rechtskräftig wird, besteht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Erforderlichkeit zur Ver- längerung der Veränderungssperre um ein Jahr. Finanzierung Durch die Verlängerung der Veränderungssperre entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0104/2025 V/0104/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 115 für den Bereich Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) [Sicherung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte] Beratungsfolge 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 115 für den Bereich Hiltrup – Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) Der Rat der Stadt Münster hat am ____________ aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 115 für den Be- reich Hiltrup – Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) wird um ein Jahr verlängert (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechts- verbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB). Stadtplanungsamt 17.03.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bruun Telefon: 492-6177 Bruun@stadt-muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0104/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch die Verlängerung der Veränderungssperre keine Kosten. Begründung: Der o.g. Bereich befindet sich planungsrechtlich bisher im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dementsprec hend nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Kriterium für die Zulässigkeit ist hiernach das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung. Am 19.12.2023 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Verbrauchermarkts mit zentren - und nah- versorgungsrelevanten Sortimenten auf dieser Fläche eingereicht. Da die Fläche außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs liegt und somit dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Münster widerspricht, hat der Rat der Stadt Münster am 21.02.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 gefasst (Vorlage Nr. V/0060/2024). Der Beschluss wurde am 01.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Münster bekanntgemacht. Ziel des Bebauungsplans ist es, das Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte und das Nahversorgungs- zentrum Amelsbüren zu schützen, sowie die bestehende Nahversorgungslage Hiltrup Westfalenstra- ße nicht auszuweiten. Hierzu ist es erforderlich, zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente im Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuschließen. Zur Sicherung dieses Ziels wurde, neben dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 647, am 24.04.2024 vom Rat der Stadt Münster die Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Der Zeitraum der Zurückstel- lung des Bauantrags ist hierauf anzurechnen, sodass sich eine Frist bis zum 14.03.2026 ergibt. Durch die anstehende Kommunalwahl im September dieses Jahres, sowie den anknüpfenden Zeitraum oh- ne Gremiensitzungen ist bereits abzusehen, dass bis zum oben genannten Zeitpunkt , also bis zum Ablauf der Veränderungssperre, keine Rechtskraft des Bebauungsplans erwirkt werden kann. Um sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Verlängerung der Veränderungssperre rechtskräftig wird, besteht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Erford erlichkeit zur Verlängerung der Veränderungs- sperre um ein Jahr. Durch den Beschluss zur Verlängerung tritt die Veränderungssperre nun spätestens am 14.03.2027 außer Kraft, sofern der zugehörige Bauleitplan nicht vorab in Kraft tritt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Westfalenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0104/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2025
- Erstellt
- 26.02.2025 13:50