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V/0104/2025

Veränderungssperre 115 - 1. Verlängerung

Vorlagen 12.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 43.1.1

V-0104-2025-Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0104-2025-Anlage-1-Geltungsbereich

143 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0104/2025 
Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647:
Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad)

Anlage A

1829 Zeichen

Anlage A zur V/0104/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll die bestehende Veränderungssperre Nr. 115 um ein Jahr verlängert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Aufgrund eines Bauantrags zur Errichtung eines Verbrauchermarkts mit zentren- und nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten wurde für den betroffenen Bereich am 21.02.2024 der Bebauungs-
plan Nr. 647 aufgestellt (Vorlage Nr. V/0060/2024). Der Beschluss wurde am 01.03.2024 im 
Amtsblatt der Stadt Münster bekanntgemacht.  
 
Ziel des Bebauungsplans ist es, das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte und das Nahversor-
gungszentrum Amelsbüren zu schützen, sowie die bestehende Nahversorgungslage Hiltrup 
Westfalenstraße nicht auszuweiten. 
 
Zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss wurde am 24.04.2024 die Veränderungssperre Nr. 115 
beschlossen. Diese tritt regulär nach 2 Jahren außer Kraft. Unter Beachtung des Zeitraums der 
Zurückstellung des Bauantrags reduziert sich die Frist bis zum 14.03.2026.  
 
Durch die anstehende Kommunalwahl im September und den Zeitraum ohne Gremiensitzungen 
ist absehbar, dass bis zum Ablauf der Veränderungssperre keine Rechtskraft des Bebauungs-
plans erreicht wird. Um sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Verlängerung der Veränderungs-
sperre rechtskräftig wird, besteht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Erforderlichkeit zur Ver-
längerung der Veränderungssperre um ein Jahr.  
 
 
Finanzierung 
Durch die Verlängerung der Veränderungssperre entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

3941 Zeichen

V/0104/2025 
V/0104/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 115 für den Bereich Hiltrup - Westfalenstraße 
(gegenüber Hallenbad) 
[Sicherung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: 
S a t z u n g   
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 115  
für den Bereich Hiltrup – Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) 
Der Rat der Stadt Münster hat am ____________ aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den folgenden Beschluss gefasst:  
Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 115 für den Be-
reich Hiltrup – Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) wird um ein Jahr verlängert (§ 17 Abs. 1 Satz 
3 BauGB).  
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechts-
verbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB). 
Stadtplanungsamt 
 
17.03.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bruun 
Telefon: 492-6177 
Bruun@stadt-muenster.de 
  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0104/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Verlängerung der Veränderungssperre keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
Der o.g. Bereich befindet sich planungsrechtlich bisher im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit 
von Vorhaben richtet sich dementsprec hend nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Kriterium für die 
Zulässigkeit ist hiernach das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung.  
Am 19.12.2023 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Verbrauchermarkts mit zentren - und nah-
versorgungsrelevanten Sortimenten auf dieser Fläche eingereicht. Da die Fläche außerhalb eines 
zentralen Versorgungsbereichs liegt und somit dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt 
Münster widerspricht, hat der Rat der Stadt Münster am 21.02.2024 den Beschluss zur Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 647 gefasst (Vorlage Nr. V/0060/2024). Der Beschluss wurde am 
01.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Münster bekanntgemacht.  
Ziel des Bebauungsplans ist es, das Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte und das Nahversorgungs-
zentrum Amelsbüren zu schützen, sowie die bestehende Nahversorgungslage Hiltrup Westfalenstra-
ße nicht auszuweiten. Hierzu ist es erforderlich, zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuschließen. Zur Sicherung dieses Ziels wurde, neben dem 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 647, am 24.04.2024 vom Rat der Stadt Münster 
die Veränderungssperre beschlossen.  
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Der Zeitraum der Zurückstel-
lung des Bauantrags ist hierauf anzurechnen, sodass sich eine Frist bis zum 14.03.2026 ergibt. Durch 
die anstehende Kommunalwahl im September dieses Jahres, sowie den anknüpfenden Zeitraum oh-
ne Gremiensitzungen ist bereits abzusehen, dass bis zum oben genannten Zeitpunkt , also bis zum 
Ablauf der Veränderungssperre, keine Rechtskraft des Bebauungsplans erwirkt werden kann. 
Um sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Verlängerung der Veränderungssperre rechtskräftig wird, 
besteht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Erford erlichkeit zur Verlängerung der Veränderungs-
sperre um ein Jahr.  
Durch den Beschluss zur Verlängerung tritt die Veränderungssperre nun spätestens am 14.03.2027 
außer Kraft, sofern der zugehörige Bauleitplan nicht vorab in Kraft tritt. 
 
In Vertretung 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 38.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 43.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Westfalenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0104/2025
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2025
Erstellt
26.02.2025 13:50