V/0298/2026
Modellprojekt Intensivpädagogische Gruppen – Schuljahr 2026/2027
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Beschlussvorlage
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V/0298/2026 V/0298/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Modellprojekt Intensivpädagogische Gruppen – Schuljahr 2026/2027 Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderung Vorberatung 30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die erläuterten Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen in den intensivpä- dagogischen Gruppen, die in den vergangenen beiden Schuljahren gestartet sind, zur Kennt- nis. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazitäten der Papst-Johannes-Schule, in Trägerschaft des Bistums Münster, für Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2026/27 nicht ausreichen, die Stadt Münster aber verpflichtet ist, Schulplätze bereitzustellen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für das Schuljahr 2026/27 die Aufnahme von je einem wei- teren Kind an den folgenden 3 Schulstandorten mit bereits bestehender intensivpädagogi- scher Gruppe vorgesehen ist. Die Verteilung der Kinder findet in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Grundschulen, der Schulaufsicht und den Eltern statt. Die Grundschulstandorte sind: → Wartburg-Grundschule → Grundschule Kinderhaus-West → PRIMUS-Schule Amt für Schule und Weiterbildung 19.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gödecke Telefon: 492-4027 Goedecke@stadt - muenster.de - 2 - V/0298/2026 4. Der Rat beschließt, die Verlängerung der Laufzeit des Modellprojektes der intensivpädagogi- schen Gruppen an diesen 3 Standorten bis längstens zum Ende des Schuljahres 2031/2032. 5. Für das Schuljahr 2026/27 ff. beschließt der Rat im Rahmen der Umsetzung des Modellprojek- tes intensivpädagogischer Betreuung die Einrichtung einer weiteren Gruppe an der Grund- schule York mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren. 6. Zur Umsetzung des Modellprojektes für einen weiteren Jahrgang ab dem Schuljahr 2026/2027 mit einer Laufzeit längstens von fünf Jahren bedarf es für die bestehenden Standorte der fol- genden Anpassungen: a. Der Rat nimmt den Bedarf zusätzlicher Personalressourcen im Umfang von 0,21 VZÄ1 an der Wartburgschule im Modellprojekt zur Schaffung der erforderlichen Schulkapazi- täten für die Aufnahme eines dritten Jahrgangs zur Kenntnis. Der Rat nimmt außerdem zur Kenntnis, dass dieser Bedarf nach Maßgabe des Ratsbeschlusses zum Stellende- ckel im jeweils verfügbaren Stellenbestand stellen- und haushaltsneutral abgebildet wird. b. Der Rat nimmt die Aufstockung des Auftrags für den Träger Diakonie für die Betreuung am Standort Grundschule York im Umfang von 0,25 VZÄ S08b zur Kenntnis. c. Der Rat beschließt die Fortführung der Personalressource im Umfang von 0,42 VZÄ an der Grundschule Kinderhaus und an der PRIMUS-Schule für das 5. Schulbesuchsjahr (2030/2031) des neuen Jahrgangs. d. Der Rat beschließt die Fortführung der Beauftragung des Trägers Diakonie für die Nachmittagsbetreuung am Standort Grundschule York für das 5. Schulbesuchsjahr (2030/2031) des neuen Jahrgangs im Umfang von 0,25 VZÄ S08b sowie 0,5 VZÄ S12. 7. Der Rat nimmt die Erläuterungen zu den Beförderungskosten zur Kenntnis. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 11 Personalaufwendungen 2026 2027- 2029 2030 6.750 16.150 p.a. 29.650 0,21 VZÄ S08b 0,21 VZÄ S08b Abhängig von tarifbedingten Erhöhungen des Entgeltes Inkl. 5. Jahr- gang PRIMUS- Schule und Grundschule Kinderhaus- West 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) - 3 - V/0298/2026 15 Transferaufwendungen 2026 2027 2028 2029 2030 8.100 19.800 20.150 20.550 48.850 0,25 VZÄ S08b Produktgruppe 0302 Leistungen für am Schulle- ben Beteiligte Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2026 11.500 Ab 08/2026 2027 33.000 2028 33.000 2029 19.500 Bis 07/2029 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 veranschlagt. Der erhöhte Betrag im Jahr 2030 ergibt sich aus der Fortführung der koordinierenden Stelle im Um- fang von 0,50 VZÄ S12 sowie der Stelle der pädagogischen Fachkraft im Gesamtumfang von 0,50 VZÄ S08b an der Grundschule York für den Zeitraum 01.08.2030 bis 31.12.2030. Begründung: 1. Bericht zu den Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen aus den intensivpädagogischen Gruppen In den vergangenen beiden Jahren ab dem Schuljahr 2024/2025 wurden jeweils erhöhte Zahlen an Kindern mit intensivpädagogischen (siehe § 15 AO -SF) oder komplexen Förderbedarfen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) festgestellt. Da die Beschulungskapazitäten der Papst-Johannes-Schule als einziger Förderschule in Münster für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung seit einigen Jahren an ihren Grenze geraten, wurde in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, der Schulverwaltung und den beteiligten Grundschulen ein Konzept entwickelt , in dessen Rahmen einzelne Lerngruppen für Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen an mehreren allgemeinbildenden Grundschulen eingerichtet wurden (siehe Vorlagen V/0441/2024 und V/0243/2025). Durch die Umsetzung dieses Konzeptes können zum einen die dringend benötigten Beschulungsplätze für Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen bereitgestellt werden und zum anderen durch die Verortung der Lerngruppen an allgemeinbildenden Grundschulen Chancen für inklusive Begegnungen ermöglicht werden. Die Verteilung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, dem schulärztlichen Dienst, den Eltern und den Grundschulen. Auch für das anstehende Schuljahr 2026/2027 besteht ein Bedarf für die Bereitstellung zusätzlicher Beschulungskapazitäten für Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen. Im Ergebnis der Abstimmungsverfahren zwischen der Schulaufsicht, den Eltern und den jeweils aufnehmenden Schulen besteht zum kommenden Schuljahr ein Bedarf von sieben Plätzen für Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen zur Aufnahme in eine intensivpädagogische Lerngruppe an einer Grundschule. Von diesen Kindern können drei in einer bereits bestehenden intensivpädagogischen Gruppe aufgenommen werden. Für vier weitere Kinder wird jedoch die Einrichtung einer zusätzlichen - 4 - V/0298/2026 intensivpädagogischen Gruppe erforderlich. Der Hintergrund ist hier, dass die bestehenden Lerngruppen aufgrund der intensiven Unterstützungsbedarfe der einzelnen Kinder nur eine begrenzte Anzahl von Kindern aufnehmen können. Die Schulaufsicht hat in enger Abstimmung mit der Schulleitung die Grundschule York für die Einrichtung einer weiteren intensivpädagogischen Gruppe empfohlen, da dieser Standort räumlich und pädagogisch gut für die Einrichtung der weiteren Gruppe geeignet ist und durch die Gründung einer weiteren Gruppe an diesem Schulstandort mit einer bereits bestehenden Gruppe Erfahrungen und Synergien genutzt werden können. Die Einrichtung der zusätzlich notwendigen intensivpädagogischen Gruppe an dem Standort einer bereits bestehenden Gruppe ist dabei mit einem geringeren Aufwand in Bezug auf die bauliche und räumliche Ausstattung verbunden. Die Stadt Münster ist als kommunale Schulträgerin verpflichtet, die notwendigen Beschulungskapazitäten für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bereitzustellen und wird dieser Verpflichtung durch die Einrichtung der intensivpädagogischen Gruppe gerecht. Ergänzend zu dem Modellprojekt intensivpädagogische Gruppen befinden sich die Schulverwaltung, die Schulaufsicht sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und das Bistum Münster weiterhin in einem Abstimmungsprozess zur Schaffung zusätzlicher Förderschulkapazitäten für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Das erklärte Ziel hierbei ist es, durch die Bereitstellung zusätzlicher Förderschulkapazitäten die schulgesetzlich vorgesehene Wahlfreiheit (i. S. d. § 20 Absatz 2 Schulgesetz NRW) zu gewährleisten. Die Schulverwaltung wird im zweiten Halbjahr 2026 zu diesem Thema eine separate Beschlussvorlage mit einem Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen in die politischen Gremien einbringen. 2. Personelle Ausstattung im Modellprojekt In den vergangenen zwei Jahrgängen des intensivpädagogischen Modellprojekts wurde in Abstimmung mit der Schulaufsicht, den beteiligten Schulen und den Trägern ein Schlüssel von 0,50 VZÄ pro Gruppe mit vier Kindern bzw. 0,21 VZÄ je Kind in einer Einzelgruppe angesetzt. Dieses Konzept hat sich bisher als sehr hilfreich erwiesen und setzt gleichwohl eine enge Abstimmung aller Beteiligten vor Ort voraus. Ein wichtiger Gelingensfaktor des Modellprojekts ist die Zusammenarbeit im Multiprofessionellen Team, bestehend aus den verschiedenen Professionen der Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulbegleitungen und des pädagogischen Personals. Auch bei unterschiedlichen Konzeptionen des Modellprojekts an den beteiligten Schulen ist die Grundlage für die Kalkulation des Mehrbedarfs für einen weiteren Jahrgang folgende: • Anzahl der Kinder, die bereits an einem Standort beschult werden, insbesondere unter Berücksichtigung bereits entfallender intensivpädagogischer Förderbedarfe, • Anzahl der Kinder mit intensivpädagogischem Förderbedarf, die neu zum kommenden Schuljahr an den verschiedenen Standorten beschult werden sollen, • Ableitung aus den Orientierungswerten und Personalschlüsseln der letzten Jahrgänge, • Vertretungsregelungen, • Ausgewogenheit der Anzahl der Kinder und der Fachkräfte in der jeweiligen Gruppe sowie • Abstimmung mit den konzeptionellen Bedarfen an den jeweiligen Standorten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren bzw. auch Rückmeldungen der Schulen soll an der Wartburgschule die Unterstützung durch eine erzieherische Fachkraft im Umfang von 0,21 VZÄ stellen- und haushaltsneutral ausgebaut werden. An der Grundschule York wird der Träger Diakonie mit einer weiteren 0,25 VZÄ-Stelle für Erzieher*innen beauftragt. Eine Ausweitung an der Grundschule Kinderhaus-West sowie der PRIMUS -Schule ist aufgrund der bereits vor Ort vorhandenen Ressourcen nicht vorgesehen. Hier bedarf es einer personellen Nachsteuerung im letzten Schulbesuchsjahr 2030/2031 des neuen Jahrgangs, da die bisher eingerichtete Unterstützung mit Auslaufen der Modellgruppe aus 2025/2026 nicht mehr zur Verfügung steht. - 5 - V/0298/2026 3. Beförderungskosten (Taxibeförderung) Die Übernahme der Kosten für eine Beförderung mit einem Taxi erfolgt nach Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen nach § 16 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) (rechtlicher Anspruch) oder nach aktueller Beschlusslage im Kontext der freiwilligen Leistungen der Stadt Münster für die Schuleingangsphase. Da die Anspruchsvoraussetzungen gemäß SchfkVO als sehr hoch einzustufen sind, wird bei den meisten Schüler*innen der IPG nicht davon ausgegangen, dass diese erfüllt werden, sodass die freiwillige Leistung in Frage kommt. Eine Prüfung der PKW - Beförderung durch die im Grundsatz hierzu verpflichteten Eltern (vgl. § 41 Schulgesetz NRW i. V. m. § 3 SchfkVO) erfolgt in beiden Fällen vorrangig. Die hiernach i. d. R. an die Eltern für die Eigenbeförderung zu gewährende Wegstreckenentschädigung fällt auf Grund ihrer Höhe (0,13 € / km) bei den zusätzlichen sechs Schüler*innen kaum ins Gewicht (rd. 2.500 € p. a.). Für Folgejahre sind Tarifsteigerungen von 2,5 % jeweils ab 01.08. in der Kalkulation berücksichtigt. Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0298/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2026
- Erstellt
- 04.05.2026 10:58