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V/0298/2026

Modellprojekt Intensivpädagogische Gruppen – Schuljahr 2026/2027

Vorlagen 04.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0298/2026 
V/0298/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Modellprojekt Intensivpädagogische Gruppen – Schuljahr 2026/2027 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Vorberatung 
   30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die erläuterten Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen in den intensivpä-
dagogischen Gruppen, die in den vergangenen beiden Schuljahren gestartet sind, zur Kennt-
nis. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazitäten der Papst-Johannes-Schule, in 
Trägerschaft des Bistums Münster, für Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2026/27 nicht 
ausreichen, die Stadt Münster aber verpflichtet ist, Schulplätze bereitzustellen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für das Schuljahr 2026/27 die Aufnahme von je einem wei-
teren Kind an den folgenden 3 Schulstandorten mit bereits bestehender intensivpädagogi-
scher Gruppe vorgesehen ist. Die Verteilung der Kinder findet in enger Abstimmung zwischen 
den jeweiligen Grundschulen, der Schulaufsicht und den Eltern statt. Die Grundschulstandorte 
sind: 
 
 → Wartburg-Grundschule 
 → Grundschule Kinderhaus-West 
 → PRIMUS-Schule 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
19.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gödecke  
Telefon: 492-4027 
Goedecke@stadt -
muenster.de

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V/0298/2026 
 
4. Der Rat beschließt, die Verlängerung der Laufzeit des Modellprojektes der intensivpädagogi-
schen Gruppen an diesen 3 Standorten bis längstens zum Ende des Schuljahres 2031/2032.  
 
5. Für das Schuljahr 2026/27 ff. beschließt der Rat im Rahmen der Umsetzung des Modellprojek-
tes intensivpädagogischer Betreuung die Einrichtung einer weiteren Gruppe an der Grund-
schule York mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.  
 
6. Zur Umsetzung des Modellprojektes für einen weiteren Jahrgang ab dem Schuljahr 2026/2027 
mit einer Laufzeit längstens von fünf Jahren bedarf es für die bestehenden Standorte der fol-
genden Anpassungen: 
a. Der Rat nimmt den Bedarf zusätzlicher Personalressourcen im Umfang von 0,21 VZÄ1 
an der Wartburgschule im Modellprojekt zur Schaffung der erforderlichen Schulkapazi-
täten für die Aufnahme eines dritten Jahrgangs zur Kenntnis. Der Rat nimmt außerdem 
zur Kenntnis, dass dieser Bedarf nach Maßgabe des Ratsbeschlusses zum Stellende-
ckel im jeweils verfügbaren Stellenbestand stellen- und haushaltsneutral abgebildet 
wird. 
b. Der Rat nimmt die Aufstockung des Auftrags für den Träger Diakonie für die Betreuung 
am Standort Grundschule York im Umfang von 0,25 VZÄ S08b zur Kenntnis. 
c. Der Rat beschließt die Fortführung der Personalressource im Umfang von 0,42 VZÄ an 
der Grundschule Kinderhaus und an der PRIMUS-Schule für das 5. Schulbesuchsjahr 
(2030/2031) des neuen Jahrgangs. 
d. Der Rat beschließt die Fortführung der Beauftragung des Trägers Diakonie für die 
Nachmittagsbetreuung am Standort Grundschule York für das 5. Schulbesuchsjahr 
(2030/2031) des neuen Jahrgangs im Umfang von 0,25 VZÄ S08b sowie 0,5 VZÄ S12.  
 
7. Der Rat nimmt die Erläuterungen zu den Beförderungskosten zur Kenntnis.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026 
 
 
2027-
2029 
 
 
 
 
2030 
 
 
6.750 
 
 
16.150 
p.a. 
 
 
 
 
29.650 
 
 
0,21 VZÄ S08b 
 
 
0,21 VZÄ S08b 
Abhängig von 
tarifbedingten 
Erhöhungen 
des Entgeltes 
 
Inkl. 5. Jahr-
gang PRIMUS-
Schule und 
Grundschule 
Kinderhaus-
West 
 
 
1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)

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 15 Transferaufwendungen 2026 
 
 
2027 
 
2028 
 
2029 
 
2030 
 
 
8.100 
 
 
19.800 
 
20.150 
 
20.550 
 
48.850 
 
 
 
0,25 VZÄ S08b 
 
 
 
Produktgruppe 0302 Leistungen für am Schulle-
ben Beteiligte 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen  
2026 11.500  Ab 08/2026 
   2027 33.000   
   2028 33.000   
   2029 19.500 Bis 07/2029  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 veranschlagt. 
 
Der erhöhte Betrag im Jahr 2030 ergibt sich aus der Fortführung der koordinierenden Stelle im Um-
fang von 0,50 VZÄ S12 sowie der Stelle der pädagogischen Fachkraft im Gesamtumfang von 0,50 
VZÄ S08b an der Grundschule York für den Zeitraum 01.08.2030 bis 31.12.2030.  
 
Begründung: 
 
1. Bericht zu den Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen aus den intensivpädagogischen 
Gruppen 
In den vergangenen beiden Jahren ab dem Schuljahr 2024/2025 wurden jeweils erhöhte Zahlen an 
Kindern mit intensivpädagogischen (siehe § 15 AO -SF) oder komplexen Förderbedarfen im 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) festgestellt. 
Da die Beschulungskapazitäten der Papst-Johannes-Schule als einziger Förderschule in Münster für 
den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung seit einigen Jahren an ihren Grenze geraten, wurde in 
enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, der Schulverwaltung und den beteiligten 
Grundschulen ein Konzept entwickelt , in dessen Rahmen einzelne Lerngruppen für Kinder mit 
intensivpädagogischen Förderbedarfen an mehreren allgemeinbildenden Grundschulen eingerichtet 
wurden (siehe Vorlagen V/0441/2024 und V/0243/2025). Durch die Umsetzung dieses Konzeptes 
können zum einen die dringend benötigten Beschulungsplätze für Kinder mit intensivpädagogischen 
Förderbedarfen bereitgestellt werden und zum anderen durch die Verortung der Lerngruppen an 
allgemeinbildenden Grundschulen Chancen für inklusive Begegnungen ermöglicht werden.  
Die Verteilung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, dem 
schulärztlichen Dienst, den Eltern und den Grundschulen.  
 
Auch für das anstehende Schuljahr 2026/2027 besteht ein Bedarf für die Bereitstellung zusätzlicher 
Beschulungskapazitäten für Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen.  
Im Ergebnis der Abstimmungsverfahren zwischen der Schulaufsicht, den Eltern und den jeweils 
aufnehmenden Schulen besteht zum kommenden Schuljahr ein Bedarf von sieben Plätzen für Kinder 
mit intensivpädagogischen Förderbedarfen zur Aufnahme in eine intensivpädagogische Lerngruppe 
an einer Grundschule. 
Von diesen Kindern können drei in einer bereits bestehenden intensivpädagogischen Gruppe 
aufgenommen werden. Für vier weitere Kinder wird jedoch die Einrichtung einer zusätzlichen

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intensivpädagogischen Gruppe erforderlich. Der Hintergrund ist hier, dass die bestehenden 
Lerngruppen aufgrund der intensiven Unterstützungsbedarfe der einzelnen Kinder nur eine begrenzte 
Anzahl von Kindern aufnehmen können.  
Die Schulaufsicht hat in enger Abstimmung mit der Schulleitung die Grundschule York für die 
Einrichtung einer weiteren intensivpädagogischen Gruppe empfohlen, da dieser Standort räumlich 
und pädagogisch gut für die Einrichtung der weiteren Gruppe geeignet ist und durch die Gründung 
einer weiteren Gruppe an diesem Schulstandort mit einer bereits bestehenden Gruppe Erfahrungen 
und Synergien genutzt werden können. Die Einrichtung der zusätzlich notwendigen 
intensivpädagogischen Gruppe an dem Standort einer bereits bestehenden Gruppe ist dabei mit 
einem geringeren Aufwand in Bezug auf die bauliche und räumliche Ausstattung verbunden. 
 
Die Stadt Münster ist als kommunale Schulträgerin verpflichtet, die notwendigen 
Beschulungskapazitäten für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bereitzustellen 
und wird dieser Verpflichtung durch die Einrichtung der intensivpädagogischen Gruppe gerecht. 
 
Ergänzend zu dem Modellprojekt intensivpädagogische Gruppen befinden sich die Schulverwaltung, 
die Schulaufsicht sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und das Bistum Münster 
weiterhin in einem Abstimmungsprozess zur Schaffung zusätzlicher Förderschulkapazitäten für den 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Das erklärte Ziel hierbei ist es, durch die Bereitstellung 
zusätzlicher Förderschulkapazitäten die schulgesetzlich vorgesehene Wahlfreiheit (i.  S. d. §  20 
Absatz 2 Schulgesetz NRW) zu gewährleisten.  
Die Schulverwaltung wird im zweiten Halbjahr 2026 zu diesem Thema eine separate 
Beschlussvorlage mit einem Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen in die politischen 
Gremien einbringen.  
 
2. Personelle Ausstattung im Modellprojekt  
In den vergangenen zwei Jahrgängen des intensivpädagogischen Modellprojekts wurde in 
Abstimmung mit der Schulaufsicht, den beteiligten Schulen und den Trägern ein Schlüssel von 0,50 
VZÄ pro Gruppe mit  vier Kindern bzw. 0,21 VZÄ je Kind in einer Einzelgruppe angesetzt. Dieses 
Konzept hat sich bisher als sehr hilfreich erwiesen und setzt gleichwohl eine enge Abstimmung aller 
Beteiligten vor Ort voraus. Ein wichtiger Gelingensfaktor des Modellprojekts ist die Zusammenarbeit 
im Multiprofessionellen Team, bestehend aus den verschiedenen Professionen der Lehrkräfte, 
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulbegleitungen und des pädagogischen Personals.  
 
Auch bei unterschiedlichen Konzeptionen des Modellprojekts an den beteiligten Schulen ist die 
Grundlage für die Kalkulation des Mehrbedarfs für einen weiteren Jahrgang folgende: 
 
• Anzahl der Kinder, die bereits an einem Standort beschult werden, insbesondere unter 
Berücksichtigung bereits entfallender intensivpädagogischer Förderbedarfe, 
• Anzahl der Kinder mit intensivpädagogischem Förderbedarf, die neu zum kommenden 
Schuljahr an den verschiedenen Standorten beschult werden sollen, 
• Ableitung aus den Orientierungswerten und Personalschlüsseln der letzten Jahrgänge, 
• Vertretungsregelungen, 
• Ausgewogenheit der Anzahl der Kinder und der Fachkräfte in der jeweiligen Gruppe sowie 
• Abstimmung mit den konzeptionellen Bedarfen an den jeweiligen Standorten. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren bzw. auch Rückmeldungen der Schulen soll an der 
Wartburgschule die Unterstützung durch eine erzieherische Fachkraft im Umfang von 0,21 VZÄ 
stellen- und haushaltsneutral ausgebaut werden. An der Grundschule York wird der Träger Diakonie 
mit einer weiteren 0,25 VZÄ-Stelle für Erzieher*innen beauftragt. 
 
Eine Ausweitung an der Grundschule Kinderhaus-West sowie der PRIMUS -Schule ist aufgrund der 
bereits vor Ort vorhandenen Ressourcen nicht vorgesehen. Hier bedarf es einer personellen 
Nachsteuerung im letzten Schulbesuchsjahr 2030/2031 des neuen Jahrgangs, da die bisher 
eingerichtete Unterstützung mit Auslaufen der Modellgruppe aus 2025/2026 nicht mehr zur Verfügung 
steht.

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3. Beförderungskosten (Taxibeförderung)  
Die Übernahme der Kosten für eine Beförderung mit einem Taxi erfolgt nach Vorliegen bestimmter 
Anspruchsvoraussetzungen nach § 16 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) (rechtlicher 
Anspruch) oder nach aktueller Beschlusslage im Kontext der freiwilligen Leistungen der Stadt 
Münster für die Schuleingangsphase. Da die Anspruchsvoraussetzungen gemäß SchfkVO als sehr 
hoch einzustufen sind, wird bei den meisten Schüler*innen der IPG nicht davon ausgegangen, dass 
diese erfüllt werden, sodass die freiwillige Leistung in Frage kommt. Eine Prüfung der PKW -
Beförderung durch die im Grundsatz hierzu verpflichteten Eltern (vgl. § 41 Schulgesetz NRW i. V. m. 
§ 3 SchfkVO) erfolgt in beiden Fällen vorrangig. Die hiernach i.  d. R. an die Eltern für die 
Eigenbeförderung zu gewährende Wegstreckenentschädigung fällt auf Grund ihrer Höhe (0,13 € / km) 
bei den zusätzlichen sechs Schüler*innen kaum ins Gewicht (rd. 2.500 € p. a.). 
Für Folgejahre sind Tarifsteigerungen von 2,5 % jeweils ab 01.08. in der Kalkulation berücksichtigt. 
 
Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (9)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 25 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0298/2026
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2026
Erstellt
04.05.2026 10:58