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V/0810/2017

Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen der Stadt Münster

Vorlagen 13.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

21453 Zeichen

V/0810/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
  Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die zukünftige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der Stadt Münster erfolgt nicht mehr 
ausschließlich aus den laufenden Haushalten. Die Finanzierung wird stattdessen aus den folgen-
den drei Bausteinen aufgebaut: 
- Zuführung von Finanzmitteln an dafür eingerichtete städtische Fonds 
- Nutzung von Rückdeckungsversicherungen 
- Deckung der Finanzierungslücke aus den laufenden Haushalten. 
2. Zur Umsetzung von Beschlusspunkt 1 wird die jährliche Zuführung an die städtischen Fonds um 
4,5 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro erhöht. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Einstieg in 
eine Rückdeckungsversicherung und das damit verbundene Vergabeverfahren vorzubereiten. 
3. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist Punkt 7 der Sofortmaßnahmen für eine nachhal-
tige Haushaltssanierung in Münster (vgl. Vorlage V/0700/2015, Anlage 1) erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendu n-
gen 
2018 ff. 175.000 Aufwand Rück-
deckungsversi-
cherung 
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2018 ff. 165.000 Ertrag Rückde-
ckungsversi-
cherung 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0810/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492-2100 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0810/2017 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Investitionsmaßnahme 0300 Westf. Versorgungs -Rücklage-
Fonds (WVR) 
   
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 2018 ff. 6.000.000 Aufstockung 
Fonds 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage und Auftrag 
 
Die Finanzierung der mittel- und vor allen Dingen langfristig sehr stark ansteigenden Versorgungs-
aufwendungen bzw. -auszahlungen (Ruhestandsgehälter, Beihilfen) an die Pensionäre der Stadt 
Münster stellt eine zentrale haushaltsmäßige und finanzpolitische Herausforderung für die nächsten 
Dekaden dar. In die Vorlage zur nachhaltigen Haushaltssanierung (‚NaSa‘, Vorlage Nr. V/0700/2015, 
Anlage 1, war daher folgende Maßnahme als Sofortmaßnahme Nr. 7 aufgenommen worden: 
 
„Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte ein Konzept für die realen Vorsorgebedarfe zur Finanzierung zu-
künftiger Pensionsverpflichtungen durch Anlage entsprechender Gelder geprüft und aufgezeigt wer-
den (Kapitalanlagemodell / Versicherungsmodell).“ 
 
Die Vorlage einschließlich der genannten Sofortmaßnahme ist am 16.12.2015 vom Rat mehrheitlich 
beschlossen worden. Im Nachgang ist das Büro für Kommunalberatung von der Verwaltung beauf-
tragt worden, eine Expertise zu denkbaren Modellen und deren finanziellen Auswirkungen abzuge-
ben. 
 
Ergebnisse der Beauftragung und weitergehende Überlegungen werden in dieser Vorlage dargestellt. 
 
Beamtenversorgung als kommunale Pflichtaufgabe 
 
Bekanntlich ist die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und ihrer Hinterbliebenen grundgesetz-
lich festgelegt (Art. 33 Abs. 5 GG), der Träger dieser Versorgungslast ist nach den beamtenrechtli-
chen Bestimmungen immer der letzte Dienstherr. Für die eigenen Beamtinnen und Beamten ist die 
Stadt Münster damit für die Sicherstellung der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen verantwort-
lich. 
 
Das Haushaltsrecht sieht vor, laufend (ergebniswirksame) Rückstellungen zu bilden, die Rechen-
schaft ablegen über den Umfang der gegenüber der Stadt entstehenden Anwartschaften auf Auszah-
lung von Pensionen. 
 
Diese Anwartschaften sind in der städtischen Bilanz unter der Position ‚Pensionsrückstellungen‘ aus-
gewiesen und belaufen sich zum Stichtag 31.12.2016 auf rund 522 Mio. Euro. Diese 522 Mio. Euro 
werden in der Zukunft jährlich anteilig zahlungswirksam und müssen dann entsprechend finanziert 
werden.

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V/0810/2017 
Entwicklung der Pensionslasten bei der Stadt Münster 
 
Derzeit belaufen sich die jährlichen Auszahlungen auf rund 23,5 Mio. Euro (Finanzrechnung zum Jah-
resabschluss 2015, Versorgungsbezüge und Beihilfen). Diese Auszahlungen sind momentan nur zu 
einem Teil durch die Inanspruchnahme bzw. Teil-Auflösung der Pensions- bzw. Versorgungsrückstel-
lungen gedeckt. Der überwiegende Teil belastet zusätzlich neben der Zahlungsverpflichtung noch den 
Ergebnisplan des Haushalts. Diese Versorgungsaufwendungen liegen aktuell bei rund 18,1 Mio. Eu-
ro. 
 
Fazit: Die Pensionslasten lassen sich in Belastungen des Ergebnisplans in Höhe von 18,1 Mio. Euro 
und in Belastungen des Finanzplans in Höhe von 23,5 Mio. Euro unterteilen. Wie hoch die jährliche 
Pensionsbelastung in der Zukunft ausfallen dürfte, ist im Gutachten des Büros für Kommunalberatung 
für die Folgejahre bis 2075 prognostiziert: 
 
 
 
 Quelle: Büro für Kommunalberatung GmbH, Gutachten im Auftrag der Stadt Münster  
 
Angesichts dieser Entwicklung, die von einer Belastung in Höhe von ungefähr 20 Mio. Euro auf weit 
über 100 Mio. Euro anwächst, besteht jetzt Handlungsbedarf, um zukünftig noch handlungsfähig zu 
bleiben. Zunächst ist aber kurz darzustellen, was bislang unternommen wurde, um die Finanzierung 
der Pensionslasten auf eine bessere Grundlage zu stellen. 
 
Darstellung der bisherigen Schritte zur Finanzierung der Pensionslasten 
 
Im Jahre 1999 wurden durch eine Änderung des damals geltenden Bundesbesoldungsgesetzes 
(BBesG) die Kommunen verpflichtet, für ihre Beamtinnen und Beamten eine Versorgungsrücklage zu 
bilden. Diese wurde auf 0,2 % der jeweiligen Besoldungserhöhungen festgelegt, in dem diese ent-
sprechend vermindert wurden. Dazu gründete die Stadt Münster mit weiteren Kommunen aus dem 
Umland den WVR-Fonds (Westfälischer Versorgungs-Rücklage-Fonds), dem die vorgeschriebenen 
Beträge zugeführt wurden. 
 
Mit Einführung des NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) im Jahre 2008 ist diese Verpflich-
tung entfallen, da seitdem in der Bilanz Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden. Die Stadt 
Münster führte in den Folgejahren nicht mehr weiter zu. Seit 2013 erfolgen wieder Zuführungen, die 
aktuell bei jährlich ca. 1,5 Mio. Euro liegen. 
 
Im Jahre 2000 legte die Stadt Münster mit den AWM einen weiteren Fonds auf, den VUS-Münster-
Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds). Diesem wurden einmalig von der Stadt Münster und den 
AWM 30,0 Mio. DM zugeführt. Bis 2012 wurden diesem Fonds die Pensionsrückstellungen der citeq 
zugeführt, danach bis heute dem WVR-Fonds. Ab 2012 kamen die Rückstellungen des Theater

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V/0810/2017 
Münster und ab 2016 der AWM hinzu. Die Übersicht zeigt das bisher angelegte Finanzvolumen: 
 
Mio. Euro 
 
 
Auf die Stadt Münster (Kernverwaltung) entfällt ein Anteil von rund 26,1 Mio. Euro (15,0 Mio. Euro im 
WVR-Fonds, 11,1 Mio. Euro im VUS-Münster-Fonds), dem die Bilanzposition der Pensionsrückstel-
lungen in Höhe von rund 522 Mio. Euro gegenübersteht. 
 
Grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten 
 
Da die Ausfinanzierung der jährlichen Pensionslasten mit Hilfe des bisherigen Kapitalstocks von 26,1 
Mio. Euro bei Weitem nicht gewährleistet werden kann, entscheidet sich an dieser Problemstellung, 
ob die Stadt Münster willens und in der Lage ist, dem Leitgedanken der intergenerationengerechten 
und nachhaltigen Haushaltspolitik nachzukommen. 
 
Da von einer materiellen Reduzierung der Ansprüche und mithin einer Absenkung des Versorgungs-
niveaus nicht ausgegangen werden kann, wird die Stadt Münster diese Verpflichtung in der heute 
absehbaren Höhe durch Eigen- oder Fremdmittel finanzieren müssen. 
 
Grundsätzlich stehen mehrere Säulen der Finanzierung der zukünftigen Versorgungslasten zur Ver-
fügung: 
 
1) Finanzierung aus dem laufenden Haushalt 
 
Erfolgt die Finanzierung (ausschließlich) aus dem laufenden Haushalt, sind jedes Jahr Haushaltsmit-
tel in ausreichender Höhe für die Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung zu stellen. Im Rah-
men des Gesamtdeckungsprinzips sind unter Umständen auch (zusätzliche) Liquiditätskredite in An-
spruch zu nehmen. 
 
2) Fondslösung 
 
Diese Finanzierungsmöglichkeit besteht aus dem Aufbau eines Kapitalstocks im Wege der Bildung 
von und laufenden Zuführung an – gesetzlich vorgeschriebene wie auch freiwillige – Versorgungs-
fonds. Die Verwaltung dieser Mittel kann sowohl durch private Anbieter/Fondsgesellschaften erfolgen 
(wie derzeit für die beiden städtischen Spezialfonds) als auch durch öffentlich-rechtliche Einrichtun-
gen/Versorgungskassen. Hierbei sind Renditeunterschiede im Hinblick auf unterschiedliche Anla-
gerestriktionen in der Abwägung zwischen beiden Varianten zu berücksichtigen. 
 
3) Versicherungslösung 
 
Als Versicherungslösung wird der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch die Stadt Müns-
ter für die Versorgungsansprüche ihrer Beamtinnen und Beamten bei einem privaten Versicherungs-
unternehmen verstanden. Die Versicherung zahlt der Stadt Münster im Versorgungsfall die vereinbar-

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V/0810/2017 
te Leistung zur Finanzierung der Pension aus; die Stadt zahlt hierfür jährlich eine Prämie an die Ver-
sicherung. 
 
4) Lokale bzw. regionale Investitionen (z. B. im Wohnungsbau) 
 
Grundsätzlich denkbar ist auch, Finanzmittel in konkrete lokale bzw. regionale Investitionsprojekte (z. 
B. im Wohnungsbau) zu leiten. Dahinter steht dann eine entsprechende Renditeerwartung. Die zu-
rück fließenden Finanzmittel könnten (in Form der Zinszahlungen) zur Finanzierung der zukünftigen 
Versorgungslasten herangezogen werden. 
 
5) Erbbaurechtsverträge 
 
Eine weitere Alternative könnte in der Ausgabe von Erbbaurechtsverträgen liegen. Dabei würde die 
Stadt Erbbaugrundstücke zur Verfügung stellen, die zurück fließende Erbpacht könnte zur (anteiligen) 
Finanzierung der zukünftigen Versorgungslasten genutzt werden. 
 
 
Bewertung der Finanzierungsmöglichkeiten 
 
1) Finanzierung aus dem laufenden Haushalt 
 
Eine ausschließliche Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten aus dem laufenden Haushalt ist in 
Anbetracht der aufgezeigten Entwicklung der Pensionslasten nicht realistisch und widerspricht dem 
Leitgedanken einer intergenerationengerechten und nachhaltigen Haushaltspolitik. Daher soll der 
Blick zunächst auf die anderen Finanzierungsmöglichkeiten gerichtet werden. 
 
2) Fondslösung 
 
Die Fondslösung zeichnet sich vor allem durch ihr hohes Maß an Flexibilität aus: Bei dieser Lösung 
sind jederzeit Entscheidungen über Mittelzufluss und Mittelabfluss je nach Liquiditätslage möglich. 
Die hohe Flexibilität birgt aber auch das Risiko eines jederzeitigen Eingriffs bei Umsetzung dieser 
Finanzierungsmöglichkeit, z. B. um Kapital anderen Zwecken zuzuführen bzw. den Kapitalzufluss zu 
verändern oder zu stoppen. Zudem ergeben sich Risiken aus der Volatilität der Wertentwicklung in-
folge der Kapitalmarktabhängigkeit der Fondsassets. Ist die Stadt jedoch bereit, dieses Risiko in Kauf 
zu nehmen, kann sich diese Risikoübernahme in einer besseren Performance (gegenüber der unten 
dargestellten Versicherungslösung) niederschlagen. Die Erfahrungen mit den beiden bestehenden 
Fonds haben gezeigt, dass hier die durchschnittliche jährliche Rendite zwischen 3 und 4 Prozent lag. 
Auch die Kosten-/Gebührenstrukturen sind tendenziell niedriger als bei einer Versicherungslösung. 
 
3) Versicherungslösung 
 
Bei der Versicherungslösung würde jede Beamtin / jeder Beamte individuell abgebildet werden, was 
zu hohem administrativem Aufwand führen würde; ein solcher entstünde auch durch die - im Ver-
gleich zur Fondslösung - höheren Ausschreibungsanforderungen. 
Zudem ist bei dieser Säule die Flexibilität – wiederum verglichen mit der Fondslösung – geringer, und 
auch die Renditeerwartungen wären niedriger einzustufen. 
Eine „Ausfinanzierung“ aller bestehenden und zukünftigen Pensionsverpflichtungen in dieser Form 
würde den finanziellen Spielraum der Stadt Münster darüber hinaus bei weitem übersteigen. So hat 
das Gutachten des Büros für Kommunalberatung ergeben, dass bei einer „Vollversicherung“ aller 
Beamtinnen und Beamten der Stadt in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss mit einer jährlichen 
Prämie von über 80 Mio. Euro gerechnet werden müsste.

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V/0810/2017 
 
 
Hinweis: Dargestellt ist der Gesamtzahlungsstrom = Pensionszahlungen + Jahresbeiträge Versicherung – Ren-
tenleistungen aus der Versicherung. 
 
Quelle: Büro für Kommunalberatung GmbH, Gutachten im Auftrag der Stadt Münster  
 
 
Aus Sicht der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Münster käme daher ohnehin nur eine Teillösung in 
Frage – d.h. z. B. für jüngere Beamtenjahrgänge oder für alle Neueinstellungen ab einem bestimmten 
Zeitpunkt. Eine solche Teillösung ist im Gutachten des Büros für Kommunalberatung ebenfalls simu-
liert worden. Würde die Rückdeckungsversicherung auf alle Beamtenjahrgänge ab dem Geburtsjahr 
1975 (bzw. jünger) angewendet, würde sich die anfängliche jährliche Prämie deutlich reduzieren, und 
zwar auf etwa 6 Mio. Euro. 
 
Der Vorteil der Rückversicherung liegt darin, dass diese Lösungsvariante zu einer – von aktuellen 
finanzpolitischen Erwägungen unabhängigen – generationengerechten Finanzierung der Versor-
gungslasten (analog dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei den Tarifbe-
schäftigten) führen und dieses erhebliche finanzielle Risiko – zumindest teilweise – nachhaltig lösen 
würde. 
 
4) Lokale bzw. regionale Investitionen (z. B. im Wohnungsbau) 
 
Bei der Finanzierung lokaler bzw. regionaler Investitionsprojekte z. B. im Wohnungsbau setzt man 
sich der Gefahr aus, für die gesamte Finanzierungsdauer von der wirtschaftlichen Entwicklung einer 
einzigen Branche (hier vom Wohnungsmarkt) abhängig zu sein (Klumpenrisiko). 
 
Auch bei der Abwicklung über städtische Gesellschaften wie der Wohn+Stadtbau GmbH ergäben sich 
Schwierigkeiten. Bei einer „Kreditvergabe“ seitens der Stadt an die städtische Gesellschaft zur Finan-
zierung lokaler bzw. regionaler Investitionsprojekte müsste ein marktüblicher Kreditzins festgelegt 
werden. Dieser rangiert derzeit deutlich unterhalb der Rendite, die in den beiden städtischen Fonds 
erwirtschaftet wird. 
 
Hinzu kämen mit der Zinsschrankenthematik steuerliche Problemstellungen, die zu einer höheren 
Steuerverpflichtung der städtischen Gesellschaft führen können. 
 
5) Erbbaurechtsverträge 
 
Hauptproblem bei Erbbaurechtsverträgen wären die derzeitigen Finanzierungsmodalitäten. Um in die 
Nähe der jährlichen Rendite zu kommen, die von den städtischen Fonds erwirtschaftet wird, müsste 
eine Erbpacht erhoben werden, die fern jeder Marktlage wäre.

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Darüber hinaus sind noch weitere nicht unerhebliche Risiken anzuführen: Bei Erbbaurechtsverträgen 
muss immer auch mit Zahlungsrückständen oder Aufgaben des Objektes (z. B. aufgrund von Schei-
dungen) und den damit einher gehenden Arbeiten wie Mahnverfahren, Vollstreckungen, Zwangsver-
steigerungen, Neuvermarktungen etc. gerechnet werden. 
 
 
Ergebnis und Begründung des Entscheidungsvorschlags 
 
Aus Gründen der Risikostreuung sollte ein Alterssicherungssystem nicht nur auf ein Finanzierungs-
prinzip vertrauen. Insgesamt fünf Finanzierungsalternativen sind weiter oben vorgestellt und bewertet 
worden. Die Alternativen 4 und 5 (lokale bzw. regionale Investitionen sowie die Erbbaurechtsverträge) 
scheiden aus Sicht der Verwaltung wegen der damit verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten aus. 
 
Eine Mischung aus Fonds- wie auch Versicherungslösung (unter Einschluss der „Rest“-Finanzierung 
aus dem laufenden Haushalt) scheint im Hinblick auf Stabilität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Renta-
bilität die geeignete Gesamtlösung zu sein – jedenfalls um langfristig eine verlässliche, von aktuellen 
Überlegungen unabhängige Strategie im Umgang mit den Versorgungsverpflichtungen der Stadt 
Münster festschreiben zu können. 
 
Vorgegangen werden sollte dabei wie folgt:  
 
- Die jährliche Zuführung an die vorhandenen Fonds wird von aktuell 1,5 Mio. Euro aufgestockt auf 6 
Mio. Euro. (Die 6 Mio. Euro entsprechen der Größenordnung, die das Büro für Kommunalberatung 
für die Teillösung einer Versicherung der Geburtenjahrgänge 1975 und jünger ermittelt hatte.) 
Dadurch baut sich der Kapitalstock erheblich schneller auf als bislang. Die erzielten Fondserträge 
dienen in den nächsten Jahren noch zum Aufbau des Kapitalstocks (werden also thesauriert). Ab 
dem Haushaltsjahr 2025 werden die Fondserträge dann an den städtischen Haushalt abgeführt 
und dienen der anteiligen Finanzierung der Pensionslasten. Abhängig von der Wertentwicklung der 
Fonds kann die Abführungshöhe von den Fonds an den städtischen Haushalt im Jahr 2025 bei ca. 
1,7 Mio. Euro liegen. (Dieser Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Bisheriges Fonds-
volumen von rund 26 Mio. Euro plus Zuführung 2017 (1,5 Mio. Euro) zuzüglich Einzahlungen von 
jährlich 6 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2025 entspricht einem Kapitalstock von 75,5 Mio. Euro. 
Bei einer Fondsrendite von jährlich 2 Prozent erhöht sich der Kapitalstock des Jahres 2025 auf 85 
Mio. Euro. Die erwirtschaftete Fondsrendite des Jahres 2025 – unterstellt wieder 2 Prozent – wird 
dann an den Haushalt abgeführt = rund 1,7 Mio. Euro.) 
 
- Ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt der zusätzliche Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung. In 
die Versicherung aufgenommen werden alle neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter ab 
dem Einstellungsjahrgang 2015, die ihre Ausbildung 2018 beenden und in das Beamtenverhältnis 
übernommen werden. Mit zusätzlichen Auszahlungen von zunächst etwa 175.000 Euro ist zu 
rechnen. (Dieser Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: 25 Beamtinnen / Beamte, da-
von 8 aus Laufbahngruppe 1 und 17 aus Laufbahngruppe 2 mit einer durchschnittlichen Jahres-
prämie von 7.000 Euro; die Jahresprämie wurde aus dem Gutachten des Büros für Kommunalbe-
ratung abgeleitet.) Mit wachsender Zahl von Beamtinnen und Beamten, die in die Versicherungslö-
sung aufgenommen werden, steigt selbstverständlich auch der Finanzierungsbedarf. Zur Vertrags-
gestaltung und zum Vergabeverfahren wird dabei externes Fachwissen einzusetzen sein. 
 
- Da der Stadt Münster zukünftig realistischerweise nicht die finanziellen Handlungsspielräume zur 
Verfügung stehen, um sowohl die Fondslösung als auch die Versicherungslösung ausreichend 
auszustatten, wird eine anteilige Finanzierung aus dem laufenden Haushalt, ggf. aus Fremdmitteln, 
voraussichtlich unvermeidbar bleiben. Zielsetzung ist hierbei, dass die „Finanzierungssäule laufen-
der Haushalt“ zukünftig immer kleiner wird.

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V/0810/2017 
Auswirkungen auf den Haushalt 
 
Fondslösung: 
 
Die bisherige jährliche Zuführung an die vorhandenen Fonds in Höhe von 1,5 Mio. Euro ist im Teilfi-
nanzplan in der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ als „Auszahlung für den Erwerb 
von Finanzanlagen“ verortet. Bei einer Erhöhung der Zuführung von 1,5 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro 
muss diese Haushaltsposition entsprechend angehoben werden. In den letzten Jahren hätten die 
zusätzlich benötigten Finanzmittel von 4,5 Mio. Euro aus den vorhandenen liquiden Mitteln bestritten 
werden können. 
 
Finanzplan 
Einzahlungen Auszahlungen 
Erst ab dem Jahr 2025 sind hier Einzahlu ngen 
vorgesehen. Nach der Modellrechnung oben 
können diese im Jahr 2025 bei rund 1,7 Mio. 
Euro liegen 
+ 4,5 Mio. Euro 
 
Ergebnisplan 
Erträge Aufwendungen 
Die oben genannten rund 1,7 Mio. Euro im Jahr 
2025 stellen gleichzeitig Erträge dar. 
 
 
 
 
Versicherungslösung: 
 
Sollte ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzlich der Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung zum 
Tragen kommen, müssten auch die dafür zu leistenden Auszahlungen in den Ergebnis- und Finanz-
plan aufgenommen werden. Dafür erwirbt die Stadt sog. Rückdeckungsansprüche, die aktivierungs-
pflichtiges Vermögen darstellen und damit ebenfalls die Bilanzposition „Finanzanlagen“ erhöhen. Dies 
wiederum führt im Ergebnisplan zu einem Ertrag, dem die jährliche Versicherungsprämie als laufen-
der Aufwand gegenübersteht. 
 
Finanzplan 
Einzahlungen Auszahlungen 
Erst ab dem Jahr, in dem der erste Beamte / die 
erste Beamtin des Einstellungsjahrgang 2015  in 
den Ruhestand eintritt, sind hier Einzahlungen 
vorgesehen.* 
+ 0,175 Mio. Euro 
 
Ergebnisplan 
Erträge Aufwendungen 
0,165 Mio. Euro  (entspricht den  sog. Rückde-
ckungsansprüchen) 
+ 0,175 Mio. Euro 
 
 
* Hinweis zur Vollständigkeit: Die weit in der Zukunft liegenden Einzahlungen aus der Versicherung für die 
Beamtinnen / Beamten des Einstellungsjahrgangs 2015 ff. führen gleichzeitig zu Erträgen. Dem stehen 
gedanklich Aufwendungen aus dem Abbau des Rückdeckungsanspruches (= Reduzierung der Bilanzposition 
„Finanzanlagen“) gegenüber.

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V/0810/2017 
 
In Vertretung 
 
 
gez. gez. 
Reinkemeier Heuer 
Stadtkämmerer Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.10.2017 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0810/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37