V/0810/2017
Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0810/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen der Stadt Münster Beratungsfolge 10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die zukünftige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der Stadt Münster erfolgt nicht mehr ausschließlich aus den laufenden Haushalten. Die Finanzierung wird stattdessen aus den folgen- den drei Bausteinen aufgebaut: - Zuführung von Finanzmitteln an dafür eingerichtete städtische Fonds - Nutzung von Rückdeckungsversicherungen - Deckung der Finanzierungslücke aus den laufenden Haushalten. 2. Zur Umsetzung von Beschlusspunkt 1 wird die jährliche Zuführung an die städtischen Fonds um 4,5 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro erhöht. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung und das damit verbundene Vergabeverfahren vorzubereiten. 3. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist Punkt 7 der Sofortmaßnahmen für eine nachhal- tige Haushaltssanierung in Münster (vgl. Vorlage V/0700/2015, Anlage 1) erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendu n- gen 2018 ff. 175.000 Aufwand Rück- deckungsversi- cherung Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2018 ff. 165.000 Ertrag Rückde- ckungsversi- cherung Vorlagen-Nr.: V/0810/2017 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492-2100 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0810/2017 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme 0300 Westf. Versorgungs -Rücklage- Fonds (WVR) Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 2018 ff. 6.000.000 Aufstockung Fonds Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfris- tigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Ausgangslage und Auftrag Die Finanzierung der mittel- und vor allen Dingen langfristig sehr stark ansteigenden Versorgungs- aufwendungen bzw. -auszahlungen (Ruhestandsgehälter, Beihilfen) an die Pensionäre der Stadt Münster stellt eine zentrale haushaltsmäßige und finanzpolitische Herausforderung für die nächsten Dekaden dar. In die Vorlage zur nachhaltigen Haushaltssanierung (‚NaSa‘, Vorlage Nr. V/0700/2015, Anlage 1, war daher folgende Maßnahme als Sofortmaßnahme Nr. 7 aufgenommen worden: „Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte ein Konzept für die realen Vorsorgebedarfe zur Finanzierung zu- künftiger Pensionsverpflichtungen durch Anlage entsprechender Gelder geprüft und aufgezeigt wer- den (Kapitalanlagemodell / Versicherungsmodell).“ Die Vorlage einschließlich der genannten Sofortmaßnahme ist am 16.12.2015 vom Rat mehrheitlich beschlossen worden. Im Nachgang ist das Büro für Kommunalberatung von der Verwaltung beauf- tragt worden, eine Expertise zu denkbaren Modellen und deren finanziellen Auswirkungen abzuge- ben. Ergebnisse der Beauftragung und weitergehende Überlegungen werden in dieser Vorlage dargestellt. Beamtenversorgung als kommunale Pflichtaufgabe Bekanntlich ist die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und ihrer Hinterbliebenen grundgesetz- lich festgelegt (Art. 33 Abs. 5 GG), der Träger dieser Versorgungslast ist nach den beamtenrechtli- chen Bestimmungen immer der letzte Dienstherr. Für die eigenen Beamtinnen und Beamten ist die Stadt Münster damit für die Sicherstellung der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen verantwort- lich. Das Haushaltsrecht sieht vor, laufend (ergebniswirksame) Rückstellungen zu bilden, die Rechen- schaft ablegen über den Umfang der gegenüber der Stadt entstehenden Anwartschaften auf Auszah- lung von Pensionen. Diese Anwartschaften sind in der städtischen Bilanz unter der Position ‚Pensionsrückstellungen‘ aus- gewiesen und belaufen sich zum Stichtag 31.12.2016 auf rund 522 Mio. Euro. Diese 522 Mio. Euro werden in der Zukunft jährlich anteilig zahlungswirksam und müssen dann entsprechend finanziert werden. - 3 - V/0810/2017 Entwicklung der Pensionslasten bei der Stadt Münster Derzeit belaufen sich die jährlichen Auszahlungen auf rund 23,5 Mio. Euro (Finanzrechnung zum Jah- resabschluss 2015, Versorgungsbezüge und Beihilfen). Diese Auszahlungen sind momentan nur zu einem Teil durch die Inanspruchnahme bzw. Teil-Auflösung der Pensions- bzw. Versorgungsrückstel- lungen gedeckt. Der überwiegende Teil belastet zusätzlich neben der Zahlungsverpflichtung noch den Ergebnisplan des Haushalts. Diese Versorgungsaufwendungen liegen aktuell bei rund 18,1 Mio. Eu- ro. Fazit: Die Pensionslasten lassen sich in Belastungen des Ergebnisplans in Höhe von 18,1 Mio. Euro und in Belastungen des Finanzplans in Höhe von 23,5 Mio. Euro unterteilen. Wie hoch die jährliche Pensionsbelastung in der Zukunft ausfallen dürfte, ist im Gutachten des Büros für Kommunalberatung für die Folgejahre bis 2075 prognostiziert: Quelle: Büro für Kommunalberatung GmbH, Gutachten im Auftrag der Stadt Münster Angesichts dieser Entwicklung, die von einer Belastung in Höhe von ungefähr 20 Mio. Euro auf weit über 100 Mio. Euro anwächst, besteht jetzt Handlungsbedarf, um zukünftig noch handlungsfähig zu bleiben. Zunächst ist aber kurz darzustellen, was bislang unternommen wurde, um die Finanzierung der Pensionslasten auf eine bessere Grundlage zu stellen. Darstellung der bisherigen Schritte zur Finanzierung der Pensionslasten Im Jahre 1999 wurden durch eine Änderung des damals geltenden Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) die Kommunen verpflichtet, für ihre Beamtinnen und Beamten eine Versorgungsrücklage zu bilden. Diese wurde auf 0,2 % der jeweiligen Besoldungserhöhungen festgelegt, in dem diese ent- sprechend vermindert wurden. Dazu gründete die Stadt Münster mit weiteren Kommunen aus dem Umland den WVR-Fonds (Westfälischer Versorgungs-Rücklage-Fonds), dem die vorgeschriebenen Beträge zugeführt wurden. Mit Einführung des NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) im Jahre 2008 ist diese Verpflich- tung entfallen, da seitdem in der Bilanz Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden. Die Stadt Münster führte in den Folgejahren nicht mehr weiter zu. Seit 2013 erfolgen wieder Zuführungen, die aktuell bei jährlich ca. 1,5 Mio. Euro liegen. Im Jahre 2000 legte die Stadt Münster mit den AWM einen weiteren Fonds auf, den VUS-Münster- Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds). Diesem wurden einmalig von der Stadt Münster und den AWM 30,0 Mio. DM zugeführt. Bis 2012 wurden diesem Fonds die Pensionsrückstellungen der citeq zugeführt, danach bis heute dem WVR-Fonds. Ab 2012 kamen die Rückstellungen des Theater - 4 - V/0810/2017 Münster und ab 2016 der AWM hinzu. Die Übersicht zeigt das bisher angelegte Finanzvolumen: Mio. Euro Auf die Stadt Münster (Kernverwaltung) entfällt ein Anteil von rund 26,1 Mio. Euro (15,0 Mio. Euro im WVR-Fonds, 11,1 Mio. Euro im VUS-Münster-Fonds), dem die Bilanzposition der Pensionsrückstel- lungen in Höhe von rund 522 Mio. Euro gegenübersteht. Grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten Da die Ausfinanzierung der jährlichen Pensionslasten mit Hilfe des bisherigen Kapitalstocks von 26,1 Mio. Euro bei Weitem nicht gewährleistet werden kann, entscheidet sich an dieser Problemstellung, ob die Stadt Münster willens und in der Lage ist, dem Leitgedanken der intergenerationengerechten und nachhaltigen Haushaltspolitik nachzukommen. Da von einer materiellen Reduzierung der Ansprüche und mithin einer Absenkung des Versorgungs- niveaus nicht ausgegangen werden kann, wird die Stadt Münster diese Verpflichtung in der heute absehbaren Höhe durch Eigen- oder Fremdmittel finanzieren müssen. Grundsätzlich stehen mehrere Säulen der Finanzierung der zukünftigen Versorgungslasten zur Ver- fügung: 1) Finanzierung aus dem laufenden Haushalt Erfolgt die Finanzierung (ausschließlich) aus dem laufenden Haushalt, sind jedes Jahr Haushaltsmit- tel in ausreichender Höhe für die Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung zu stellen. Im Rah- men des Gesamtdeckungsprinzips sind unter Umständen auch (zusätzliche) Liquiditätskredite in An- spruch zu nehmen. 2) Fondslösung Diese Finanzierungsmöglichkeit besteht aus dem Aufbau eines Kapitalstocks im Wege der Bildung von und laufenden Zuführung an – gesetzlich vorgeschriebene wie auch freiwillige – Versorgungs- fonds. Die Verwaltung dieser Mittel kann sowohl durch private Anbieter/Fondsgesellschaften erfolgen (wie derzeit für die beiden städtischen Spezialfonds) als auch durch öffentlich-rechtliche Einrichtun- gen/Versorgungskassen. Hierbei sind Renditeunterschiede im Hinblick auf unterschiedliche Anla- gerestriktionen in der Abwägung zwischen beiden Varianten zu berücksichtigen. 3) Versicherungslösung Als Versicherungslösung wird der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch die Stadt Müns- ter für die Versorgungsansprüche ihrer Beamtinnen und Beamten bei einem privaten Versicherungs- unternehmen verstanden. Die Versicherung zahlt der Stadt Münster im Versorgungsfall die vereinbar- - 5 - V/0810/2017 te Leistung zur Finanzierung der Pension aus; die Stadt zahlt hierfür jährlich eine Prämie an die Ver- sicherung. 4) Lokale bzw. regionale Investitionen (z. B. im Wohnungsbau) Grundsätzlich denkbar ist auch, Finanzmittel in konkrete lokale bzw. regionale Investitionsprojekte (z. B. im Wohnungsbau) zu leiten. Dahinter steht dann eine entsprechende Renditeerwartung. Die zu- rück fließenden Finanzmittel könnten (in Form der Zinszahlungen) zur Finanzierung der zukünftigen Versorgungslasten herangezogen werden. 5) Erbbaurechtsverträge Eine weitere Alternative könnte in der Ausgabe von Erbbaurechtsverträgen liegen. Dabei würde die Stadt Erbbaugrundstücke zur Verfügung stellen, die zurück fließende Erbpacht könnte zur (anteiligen) Finanzierung der zukünftigen Versorgungslasten genutzt werden. Bewertung der Finanzierungsmöglichkeiten 1) Finanzierung aus dem laufenden Haushalt Eine ausschließliche Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten aus dem laufenden Haushalt ist in Anbetracht der aufgezeigten Entwicklung der Pensionslasten nicht realistisch und widerspricht dem Leitgedanken einer intergenerationengerechten und nachhaltigen Haushaltspolitik. Daher soll der Blick zunächst auf die anderen Finanzierungsmöglichkeiten gerichtet werden. 2) Fondslösung Die Fondslösung zeichnet sich vor allem durch ihr hohes Maß an Flexibilität aus: Bei dieser Lösung sind jederzeit Entscheidungen über Mittelzufluss und Mittelabfluss je nach Liquiditätslage möglich. Die hohe Flexibilität birgt aber auch das Risiko eines jederzeitigen Eingriffs bei Umsetzung dieser Finanzierungsmöglichkeit, z. B. um Kapital anderen Zwecken zuzuführen bzw. den Kapitalzufluss zu verändern oder zu stoppen. Zudem ergeben sich Risiken aus der Volatilität der Wertentwicklung in- folge der Kapitalmarktabhängigkeit der Fondsassets. Ist die Stadt jedoch bereit, dieses Risiko in Kauf zu nehmen, kann sich diese Risikoübernahme in einer besseren Performance (gegenüber der unten dargestellten Versicherungslösung) niederschlagen. Die Erfahrungen mit den beiden bestehenden Fonds haben gezeigt, dass hier die durchschnittliche jährliche Rendite zwischen 3 und 4 Prozent lag. Auch die Kosten-/Gebührenstrukturen sind tendenziell niedriger als bei einer Versicherungslösung. 3) Versicherungslösung Bei der Versicherungslösung würde jede Beamtin / jeder Beamte individuell abgebildet werden, was zu hohem administrativem Aufwand führen würde; ein solcher entstünde auch durch die - im Ver- gleich zur Fondslösung - höheren Ausschreibungsanforderungen. Zudem ist bei dieser Säule die Flexibilität – wiederum verglichen mit der Fondslösung – geringer, und auch die Renditeerwartungen wären niedriger einzustufen. Eine „Ausfinanzierung“ aller bestehenden und zukünftigen Pensionsverpflichtungen in dieser Form würde den finanziellen Spielraum der Stadt Münster darüber hinaus bei weitem übersteigen. So hat das Gutachten des Büros für Kommunalberatung ergeben, dass bei einer „Vollversicherung“ aller Beamtinnen und Beamten der Stadt in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss mit einer jährlichen Prämie von über 80 Mio. Euro gerechnet werden müsste. - 6 - V/0810/2017 Hinweis: Dargestellt ist der Gesamtzahlungsstrom = Pensionszahlungen + Jahresbeiträge Versicherung – Ren- tenleistungen aus der Versicherung. Quelle: Büro für Kommunalberatung GmbH, Gutachten im Auftrag der Stadt Münster Aus Sicht der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Münster käme daher ohnehin nur eine Teillösung in Frage – d.h. z. B. für jüngere Beamtenjahrgänge oder für alle Neueinstellungen ab einem bestimmten Zeitpunkt. Eine solche Teillösung ist im Gutachten des Büros für Kommunalberatung ebenfalls simu- liert worden. Würde die Rückdeckungsversicherung auf alle Beamtenjahrgänge ab dem Geburtsjahr 1975 (bzw. jünger) angewendet, würde sich die anfängliche jährliche Prämie deutlich reduzieren, und zwar auf etwa 6 Mio. Euro. Der Vorteil der Rückversicherung liegt darin, dass diese Lösungsvariante zu einer – von aktuellen finanzpolitischen Erwägungen unabhängigen – generationengerechten Finanzierung der Versor- gungslasten (analog dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei den Tarifbe- schäftigten) führen und dieses erhebliche finanzielle Risiko – zumindest teilweise – nachhaltig lösen würde. 4) Lokale bzw. regionale Investitionen (z. B. im Wohnungsbau) Bei der Finanzierung lokaler bzw. regionaler Investitionsprojekte z. B. im Wohnungsbau setzt man sich der Gefahr aus, für die gesamte Finanzierungsdauer von der wirtschaftlichen Entwicklung einer einzigen Branche (hier vom Wohnungsmarkt) abhängig zu sein (Klumpenrisiko). Auch bei der Abwicklung über städtische Gesellschaften wie der Wohn+Stadtbau GmbH ergäben sich Schwierigkeiten. Bei einer „Kreditvergabe“ seitens der Stadt an die städtische Gesellschaft zur Finan- zierung lokaler bzw. regionaler Investitionsprojekte müsste ein marktüblicher Kreditzins festgelegt werden. Dieser rangiert derzeit deutlich unterhalb der Rendite, die in den beiden städtischen Fonds erwirtschaftet wird. Hinzu kämen mit der Zinsschrankenthematik steuerliche Problemstellungen, die zu einer höheren Steuerverpflichtung der städtischen Gesellschaft führen können. 5) Erbbaurechtsverträge Hauptproblem bei Erbbaurechtsverträgen wären die derzeitigen Finanzierungsmodalitäten. Um in die Nähe der jährlichen Rendite zu kommen, die von den städtischen Fonds erwirtschaftet wird, müsste eine Erbpacht erhoben werden, die fern jeder Marktlage wäre. - 7 - V/0810/2017 Darüber hinaus sind noch weitere nicht unerhebliche Risiken anzuführen: Bei Erbbaurechtsverträgen muss immer auch mit Zahlungsrückständen oder Aufgaben des Objektes (z. B. aufgrund von Schei- dungen) und den damit einher gehenden Arbeiten wie Mahnverfahren, Vollstreckungen, Zwangsver- steigerungen, Neuvermarktungen etc. gerechnet werden. Ergebnis und Begründung des Entscheidungsvorschlags Aus Gründen der Risikostreuung sollte ein Alterssicherungssystem nicht nur auf ein Finanzierungs- prinzip vertrauen. Insgesamt fünf Finanzierungsalternativen sind weiter oben vorgestellt und bewertet worden. Die Alternativen 4 und 5 (lokale bzw. regionale Investitionen sowie die Erbbaurechtsverträge) scheiden aus Sicht der Verwaltung wegen der damit verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten aus. Eine Mischung aus Fonds- wie auch Versicherungslösung (unter Einschluss der „Rest“-Finanzierung aus dem laufenden Haushalt) scheint im Hinblick auf Stabilität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Renta- bilität die geeignete Gesamtlösung zu sein – jedenfalls um langfristig eine verlässliche, von aktuellen Überlegungen unabhängige Strategie im Umgang mit den Versorgungsverpflichtungen der Stadt Münster festschreiben zu können. Vorgegangen werden sollte dabei wie folgt: - Die jährliche Zuführung an die vorhandenen Fonds wird von aktuell 1,5 Mio. Euro aufgestockt auf 6 Mio. Euro. (Die 6 Mio. Euro entsprechen der Größenordnung, die das Büro für Kommunalberatung für die Teillösung einer Versicherung der Geburtenjahrgänge 1975 und jünger ermittelt hatte.) Dadurch baut sich der Kapitalstock erheblich schneller auf als bislang. Die erzielten Fondserträge dienen in den nächsten Jahren noch zum Aufbau des Kapitalstocks (werden also thesauriert). Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden die Fondserträge dann an den städtischen Haushalt abgeführt und dienen der anteiligen Finanzierung der Pensionslasten. Abhängig von der Wertentwicklung der Fonds kann die Abführungshöhe von den Fonds an den städtischen Haushalt im Jahr 2025 bei ca. 1,7 Mio. Euro liegen. (Dieser Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Bisheriges Fonds- volumen von rund 26 Mio. Euro plus Zuführung 2017 (1,5 Mio. Euro) zuzüglich Einzahlungen von jährlich 6 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2025 entspricht einem Kapitalstock von 75,5 Mio. Euro. Bei einer Fondsrendite von jährlich 2 Prozent erhöht sich der Kapitalstock des Jahres 2025 auf 85 Mio. Euro. Die erwirtschaftete Fondsrendite des Jahres 2025 – unterstellt wieder 2 Prozent – wird dann an den Haushalt abgeführt = rund 1,7 Mio. Euro.) - Ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt der zusätzliche Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung. In die Versicherung aufgenommen werden alle neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter ab dem Einstellungsjahrgang 2015, die ihre Ausbildung 2018 beenden und in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Mit zusätzlichen Auszahlungen von zunächst etwa 175.000 Euro ist zu rechnen. (Dieser Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: 25 Beamtinnen / Beamte, da- von 8 aus Laufbahngruppe 1 und 17 aus Laufbahngruppe 2 mit einer durchschnittlichen Jahres- prämie von 7.000 Euro; die Jahresprämie wurde aus dem Gutachten des Büros für Kommunalbe- ratung abgeleitet.) Mit wachsender Zahl von Beamtinnen und Beamten, die in die Versicherungslö- sung aufgenommen werden, steigt selbstverständlich auch der Finanzierungsbedarf. Zur Vertrags- gestaltung und zum Vergabeverfahren wird dabei externes Fachwissen einzusetzen sein. - Da der Stadt Münster zukünftig realistischerweise nicht die finanziellen Handlungsspielräume zur Verfügung stehen, um sowohl die Fondslösung als auch die Versicherungslösung ausreichend auszustatten, wird eine anteilige Finanzierung aus dem laufenden Haushalt, ggf. aus Fremdmitteln, voraussichtlich unvermeidbar bleiben. Zielsetzung ist hierbei, dass die „Finanzierungssäule laufen- der Haushalt“ zukünftig immer kleiner wird. - 8 - V/0810/2017 Auswirkungen auf den Haushalt Fondslösung: Die bisherige jährliche Zuführung an die vorhandenen Fonds in Höhe von 1,5 Mio. Euro ist im Teilfi- nanzplan in der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ als „Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen“ verortet. Bei einer Erhöhung der Zuführung von 1,5 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro muss diese Haushaltsposition entsprechend angehoben werden. In den letzten Jahren hätten die zusätzlich benötigten Finanzmittel von 4,5 Mio. Euro aus den vorhandenen liquiden Mitteln bestritten werden können. Finanzplan Einzahlungen Auszahlungen Erst ab dem Jahr 2025 sind hier Einzahlu ngen vorgesehen. Nach der Modellrechnung oben können diese im Jahr 2025 bei rund 1,7 Mio. Euro liegen + 4,5 Mio. Euro Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Die oben genannten rund 1,7 Mio. Euro im Jahr 2025 stellen gleichzeitig Erträge dar. Versicherungslösung: Sollte ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzlich der Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung zum Tragen kommen, müssten auch die dafür zu leistenden Auszahlungen in den Ergebnis- und Finanz- plan aufgenommen werden. Dafür erwirbt die Stadt sog. Rückdeckungsansprüche, die aktivierungs- pflichtiges Vermögen darstellen und damit ebenfalls die Bilanzposition „Finanzanlagen“ erhöhen. Dies wiederum führt im Ergebnisplan zu einem Ertrag, dem die jährliche Versicherungsprämie als laufen- der Aufwand gegenübersteht. Finanzplan Einzahlungen Auszahlungen Erst ab dem Jahr, in dem der erste Beamte / die erste Beamtin des Einstellungsjahrgang 2015 in den Ruhestand eintritt, sind hier Einzahlungen vorgesehen.* + 0,175 Mio. Euro Ergebnisplan Erträge Aufwendungen 0,165 Mio. Euro (entspricht den sog. Rückde- ckungsansprüchen) + 0,175 Mio. Euro * Hinweis zur Vollständigkeit: Die weit in der Zukunft liegenden Einzahlungen aus der Versicherung für die Beamtinnen / Beamten des Einstellungsjahrgangs 2015 ff. führen gleichzeitig zu Erträgen. Dem stehen gedanklich Aufwendungen aus dem Abbau des Rückdeckungsanspruches (= Reduzierung der Bilanzposition „Finanzanlagen“) gegenüber. - 9 - V/0810/2017 In Vertretung gez. gez. Reinkemeier Heuer Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0810/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37