V/0180/2019
Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise
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Beschlussvorlage
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V/0180/2019 V/0180/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge 19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.03.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die nach der zweiten Verordnung zur Änderung der Mindest- größenverordnung vom 18.12.2018 erforderliche Schülerzahl an der Uppenbergschule, Förder- schule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“ unter- schritten wird. 2. Der Rat beschließt die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2018/2019 und somit zum Stichtag 31.07.2019. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die bislang in Höhe von einer 1,0 Stelle vorhandene sozial- pädagogische Unterstützung an der Uppenbergschule zu einem 0,5 Stellenanteil an die Albert- Schweitzer-Schule verlagert wird und die andere Hälfte zunächst im Schuljahr 2019/2020 als mobile Ressource für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass am Schulstandort in Kinderhaus eine Übergangslösung min- destens für das Schuljahr 2019/2020 geplant ist: Amt für Schule und Weiterbildung 01.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0180/2019 4.1. Schülerinnen und Schüler der dann ehemaligen Uppenbergschule können zur Albert- Schweitzer-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ wechseln. 4.2. Die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler soll in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus erfolgen. Durch die bei einer Beschluss- fassung über die parallele Vorlage V/0200/2019 gesicherte weitere schulische Nutzung des Gebäudes ist die Besetzung des dort befindlichen Sekretariats und der Hausmeis- terstelle gesichert. 5. Der Rat bekräftigt seinen Willen, dass zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot in Münster zur Aufrechterhaltung des Elternwahlrechts fortbestehen soll (siehe auch die im Zuge des „Rahmenkonzepts für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“, vgl. V/0743/2014/1.Erg.) und sieht die jetzige Maßnahme als Stabilisierung des Förderschulange- bots für den Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ an. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Geneh- migung vorzulegen. Begründung: Ausgangslage: Bereits in seiner Sitzung am 22.03.2017 hatte der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage „Uppen- bergschule – Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise“ (V/0131/2017) schulorganisatorische Maßnahmen für die Uppenbergschule, Förderschule mit den Schwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“, beschlossen, da die Schule die er- forderliche Schülerzahl nach der damaligen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht mehr erreichte. Die Förderschule sollte demnach zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (zum Stichtag 31.07.2017) aufgelöst werden. Ein entspre- chender Antrag zur Genehmigung bei der Bezirksregierung wurde im Mai 2017 positiv beschieden. Da der neu gewählte Landtag des Landes Nordrhein-Westfalens mit den Fraktionen von CDU und FDP Änderungen der damaligen Rechtslage angekündigt und ganz bewusst ein Moratorium für die Auflösung kleiner Förderschulsysteme auf den Weg gebracht hatte, wurde durch den Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 der Auflösungsbeschluss aus März 2017 aufgehoben (Vorlage „Uppenberg- schule – Aufhebung des Beschlusses zur Auflösung der Förderschule; V/0547/2017). - 3 - V/0180/2019 Eine endgültige Entscheidung sollte dann auf der Grundlage der neuen Rechtslage (Mindestgrö- ßenverordnung sowie Schulgesetz NRW) erfolgen. Beschlusspunkte: Die geänderte Mindestgrößenverordnung vom 18.12.2018 tritt zum kommenden Schuljahr (am 01.08.2019) in Kraft. Demnach wird die erforderliche Mindestschülerzahl abgesenkt. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 Mind estgrößenVO müssen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zur Fortführung nur noch mindestens 112 Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundar- stufe haben (vormals 144). Bei Förderschulen ohne Primarstufe beträgt die Mindestschülerzahl 84 (vormals 112) Schülerinnen und Schüler. Für Förderschulen im Verbund (Förderschwerpunkte „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung) gelten dieselben Schülerzahlen (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 MindestgrößenVO). In Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich mit der Uppenbergschule und der Albert- Schweitzer-Schule insgesamt noch zwei Förderschulen, die alleine oder in Kombination mit dem För- derschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ den Förderschwerpunkt „Lernen“ anbieten. Schülerzahlen im Förderschwerpunkt „Lernen“ an städtischen Förderschulen Schülerzahl Förderschule 4.Jahrgang gesamt 10.Jahrgang gesamt gesamt Albert- Schweitzer 13 33 24 123 156 Uppenberg 14 42 42* Schülerzahl Primarstufe Schülerzahl Sekundarstufe Q uelle: Amt f. Schule und Weiterbildung, Schulstatistik 2018/2019 *Schülerzahl inkl. der dort beschulten SuS mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt ESE Die Uppenbergschule erfüllt demnach bereits im aktuellen Schuljahr auch die nach der neuen Min- destgrößenverordnung erforderliche verminderte Mindestschülerzahl nicht. Zwar hat das Ministerium für Schule und Bildung die Frist für die Schulträger für schulorganisatori- sche Maßnahmen weit gefasst (§ 2 Absatz 1 Satz 2 „[…] erforderliche schulorganisatorische Be- schlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahr 2023/2024“), allerdings ist die Fortführung schulfach- lich und organisatorisch nicht mehr zu vertreten, gerade wenn man die Prognose der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr betrachtet. Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2019/2020 - 4 - V/0180/2019 Standort Klasse 5 - 7 Klassen 8 & 9 Klasse 10 Gesamt Kinderhaus 0 13 14 27 Schülerzahl Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 02.11.2018 Die Mindestgrößenverordnung gibt einen schulrechtlichen Rahmen vor, in dem qualitativ guter so n- derpädagogischer Unterricht realisiert sowie schulorganisatorische Aufgaben erfüllt werden können. Bei kleinen Systemen fehlt in vielen Unterrichtsfächern die notwendige Expertise durch Fachlehreri n- nen und Fachlehrer. In der Uppenbergschule müssen bereits schon im laufenden Schuljahr zehn U n- terrichtsfächer fachfremd erteilt werden. Fachkonferenzen können entsprechend nur noch in wenigen ausgewählten Fächern gebildet werden. Die Unterrichtsqualität kann schon aufgrund dieser Geg e- benheiten kaum sichergestellt werden. Zudem kann ein kleines System den Schülerinnen und Schülern im Ganztag keine Angebotsvielfalt bieten bzw. eine nur sehr begrenzte Auswahl an Arbeitsgemeinschaften vorhalten. Daneben müssen auch in einem kleinen Schulsystem alle organisatorischen Aufgaben übernommen werden, was zu einer hohen Belastung der Lehrerinnen und Lehrer führt, die dann mit der Übernah- me mehrerer Aufgaben konfrontiert sind. Auch sind derart kleine Schulsysteme sehr anfällig für Unter- richtsausfall, da die Möglichkeiten von Vertretungsunterricht deutlich eingeschränkt sind. Im laufen- den Schuljahr musste bereits schon aus diesem Grund Unterricht ausfallen. Daher wird die Auflö- sung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2018/2019 und somit zum Stichtag 31.07.2019 vorgeschlagen. Eine Anhörung zu dieser Maßnahme ist entsprechend § 76 Schulgesetz NRW den Gremien der Schule zur rechtzeitigen Beteiligung vorgelegt worden. In der Schulkonferenz vom 04.02.2019 (siehe Anlage) äußert diese ihr Bedauern zu der schulorgani- satorischen Maßnahme und weist auf die Vorteile des Förderschulsystems im nördlichen Stadtteil hin. Den in der Schule verbleibenden Schülerinnen und Schüler (SuS) wird die Möglichkeit geboten, zu SuS der Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ zu werden. Gleichwohl können sich die Erziehungsberechtigten aber auch im Rahmen der freien Schulwahl für eine andere Schule (alternativ zum Förderschulsystem auch an einer Regelschule im Gemeinsamen Lernen) entscheiden und müssen ihr Kind an der aufnehmenden Schule anmelden. Es soll darauf hingewirkt werden, die Auflösung der Schule bzw. den Übergang der SuS so zu gestal- ten, dass die bestehenden Netzwerke, Kompetenzen und Fähigkeiten der Uppenbergschule (wie z.B. hinsichtlich der Berufsorientierung) so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Beschulung der verbleibenden, voraussichtlich 27 SuS ist, das Einvernehmen der Erziehungsbe- rechtigten vorausgesetzt, in Form von „ausgelagerten Klassen“ der Albert-Schweitzer-Schule in den bisherigen Räumlichkeiten vorgesehen. - 5 - V/0180/2019 Somit ist mindestens den SuS der zukünftigen Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit geboten, den Schulabschluss in einem gewohnten Lernumfeld zu ermöglichen. Um auch bei diesem Konstrukt sonderpädagogische (Unterrichts-)Qualität und Fachlichkeit am Standort Bröderichweg zu erzielen, muss an der Albert-Schweitzer-Schule ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden, das sowohl einen fachlichen Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen und deren Unterrichtseinsatz an den zwei Standorten organisiert als auch einer möglichst geringen Mehr- belastung durch die zwei Schulstandorte Rechnung trägt. Die bislang in Höhe von einer 1,0 Stelle vorhandene sozialpädagogische Unterstützung an der Up- penbergschule wird zu einem 0,5 Stellenanteil an die Albert-Schweitzer-Schule verlagert; die andere Hälfte soll im Schuljahr 2019/2020 als mobile Ressource für Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Eine feste Zuweisung erfolgt mit der Neuverteilung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2020/21. Da im Gebäude der Uppenbergschule weiterhin ein schulischer Betrieb aufrechterhalten werden soll (siehe Vorlage „Modellbausteine für schulische Inklusion – Neukonzeptionierung der Angebote des schulischen Lernorts an einem Standort am Bröderichweg“, V/0200/2019) wird am Standort auch ein Sekretariat und Hausmeisterdienst fortbestehen. Von den Eltern der SuS, die zurzeit eine Grundschule Münsters in der vierten Klasse besuchen und einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen haben, wählen sieben die För- derschule in der Sekundarstufe I. Diese Eltern haben sich für die Albert-Schweitzer-Schule entschie- den. Die Zahlen aus der Übergangsstatistik haben sich in ähnlicher Weise auch in den letzten Schul- jahren so dargestellt und zu einem Rückgang der Schülerzahlen an der Uppenbergschule geführt. Aus schulfachlicher Sicht ist der gesicherte Erhalt einer Förderschule Lernen in der Stadt Münster einer Aufrechterhaltung zweier Systeme mit schwankenden Zahlen vorzuziehen, um kontinuierliche pädagogische Arbeit zu gewährleisten. Wie bereits vor zwei Jahren geschehen, wird diese schulorganisatorische Maßnahme somit auch zur Stabilisierung des städtischen Förderschulangebots für den Förderschwerpunkt ‚Lernen’ und somit die Aufrechterhaltung eines Wahlrechts der Eltern gesehen. Die Gedanken der im „Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“ (vgl. V/0743/2014/1.Erg.) wer- den somit nochmals bekräftigt. Die auch mit der Schulleitung der Albert Schweitzer Schule abgestimmte Planung sieht die Beschu- lung am Standort der Uppenbergschule bis mindestens zum Ende des Schuljahres 2019/2020 vor. Eine längere Nutzung ist nicht prinzipiell ausgeschlossen; dies setzt aber voraus, dass dies pädago- gisch und auch schulorganisatorisch sinnvoll und möglich ist und Räumlichkeiten auch weiterhin zur Verfügung stehen. Diese Frage kann und soll im Schuljahr 2019/2020 zwischen Schule, Schulaufsicht und Schulträger beantwortet werden. - 6 - V/0180/2019 Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterliegt gemäß § 81 Absatz 3 SchulGNRW der Geneh- migung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die dem Ratsbeschluss entsprechenden Anträge zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 04.02.2019 Anlage A
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Bröderichweg 36 48159 Münster Tel. 0251/390030 Fax. 0251/3900329 E-Mail: uppenbergschule@stadt-muenster.de Web: www.uppenbergschule.de Städtische Förderschule Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung Münster, 22.02.2019 Schulkonferenz 1. Anlass der Konferenz: Gespräch der Schulleiterin im Schulamt am 24.01.2019 über den Entwurf der Ratsvorlage. Anwesend: Herr Ehling (Schulträger), Frau Ischinsky (Schulamt), Herr Zurfähr (Schulträger), Frau Krawinkel (SL Uppenbergschule) 2. die Ratsvorlage wird folgende Punkte beinhalten: - Beschluss 1: o Die Uppenbergschule wird zum 31.07.2019 geschlossen. o Die beiden verbleibenden Klassen bleiben für zwei Jahre am Standort Kinderhaus. o Sie werden ausgelagerte Klassen der Albert-Schweitzer-Schule - Beschluss 2: o Die Schule an der Beckstraße zieht ins Gebäude der Uppenbergschule, gemeinsam mit den verbleibenden Uppenberg-Klassen 8/9, 9/10. 3. Gründe für diese Beschlussvorlage: - Die Mindestgrößenverordnung vom 18.12.2018. - Prognose der zukünftigen Anmeldezahlen ist erstellt worden auf Grundlage der Zahlen der letzten drei Jahre, deshalb keine Verlängerung bis Sj 23/24. - Es gibt ein organisatorisches und auch pädagogisches Minimum. 4. Termine: Mo, 04.02.2019 Schulkonferenz (1 Elternvertretung, 1 Kollegiumsvertretung, 1 Schülervertretung, Schulleiterin als Vorsitzende) äußert schriftlich seine Meinung gegenüber dem Rat der Stadt. Dies ist lediglich eine Bestätigung der Kenntnisnahme, keine Abstimmung o.ä. Do, 07.03.2019 Versand der Ratsvorlage an alle Gremienmitglieder, auch zu gegebener Zeit für jede/n einsehbar unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/do0040.php Di, 19.03.2019 Diskussion in allen Gremien: Bezirksvertretung Nord, KiB (Kommission zur Integration Behinderter), u.a. Mi, 03.04.2019 Ratssitzung mit Abstimmung über die Beschlusspunkte 5. Diskussion und Meinungsäußerung der Schulkonferenz: Die Mitglieder als Vertretungen der Elternschaft, der Schülerschaft und des Kollegiums bedauern die eventuell bevorstehende Schließung der Schule, - weil es viele Kinder und Jugendliche gibt, die an Regelschulen aufgrund von großen Klassenstärken, großer Schülerzahl und dadurch vielen Reizen nicht zurechtkommen. - weil die Albert-Schweitzer-Schule insbesondere für junge SuS keine Alternative als Förderschule darstellt, da der Weg aus den nördlichen Stadtteilen bis zur Albert- Schweitzer-Schule zu weit ist. - weil in kleinen Systemen individueller auf einzelne SuS eingegangen werden kann. - weil ein Förderschulangebot mit den Förderschwerpunkten Lernen/emotionale und soziale Entwicklung im Norden nicht mehr vorhanden sein wird und damit ein über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk aufgegeben wird. gez. Ursula Krawinkel (kommissarische Schulleiterin, Vorsitzende der Schulkonferenz)
Anlage A
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Anlage A zur V/0180/2019 Kurzüberblick Die Uppenbergschule, Förderschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“ soll aufgrund der Unterschreitung der in der neuen Mindestgrößenverord- nung genannten Schülerzahl zum Ende des Schuljahres und somit zum Stichtag 31.07.2019 auf- gelöst werden. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler können zur Albert-Schweitzer-Schule wechseln und mindestens noch ein Schuljahr am Schulstand in Kinderhaus beschult werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - einen den Lernplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich- tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab- grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden Personen. Finanzierung Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gemäß §§ 81, 82 Abs. 10 SchulG NRW iVm. der zweiten Verordnung zur Änderung der Mindest- größenVO. sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vor- gaben des Ministeriums (§ 93 Abs. 2 Nr. 3) gebildet werden können. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträ- ger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die in dieser Vorlage beschriebene schulorganisatorische Maßnahme wird auch zur Stabilisie- rung des städtischen Förderschulangebots für den Förderschwerpunkt „Lernen“ und somit die Aufrechterhaltung eines Wahlrechts der Eltern gesehen. Die Gedanken der im „Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“ (vgl. V/0743/2014/1.Erg.) werden somit nochmals bekräftigt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße
- Bröderichweg 36
- Kinderhaus 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0180/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37