V/0323/2025
Feststellung des Jahresabschlusses der citeq zum 31.12.2024
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Beschlussvorlage
2504 Zeichen
V/0323/2025 V/0323/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses der citeq zum 31.12.2024 Beratungsfolge 12.06.2025 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.202 4 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 75.541.307,48 € und einem Jahresfehlbetrag/Bilanzverlust von -354.378,49 € festgestellt. 2. Das Jahresergebnis 2024 wird wie folgt verwendet: Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 4. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2025 der Stadt Münster ist eine Gewinnausschüttung wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq) Zeile 19 Finanzerträge 2025 579.740 € citeq 28.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dominik Telefon: 0251 492-1811 Dominik@c iteq.de - 2 - V/0323/2025 Begründung: Die Dr. Merschmeier + Partner GmbH WP- und StB-Gesellschaft, 48151 Münster, hat den Jahresab- schluss und den Lagebericht des Geschäftsjahres 2024 geprüft. Die citeq erhält für das Geschäftsjahr 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssatzung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zu 2.: Die Dr. Merschmeier + Partner GmbH WP - und StB-Gesellschaft, 48151 Münster, hat festgestellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht kei ne falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung wecken. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der n ächsten Sitzung des Betriebsaus- schusses. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht citeq 2024
Anlage Jahresabschluss und Lagebericht citeq 2024
75736 Zeichen
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2024
Impressum:
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Joachim Dominik
Tel.: 0251/492-18 11
Fax: 0251/492-77 10
E-Mail: dominik@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2024 ..................................................................................................................... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 .................... 6
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8
Passivseite ......................................................................................................................................................... 9
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10
3.5 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................11
3.5.1 Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung ............................................................................11
3.5.2 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende ..........................................11
3.5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................12
3.5.4 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................12
3.5.5 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................12
3.5.6 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................12
Betriebsleitung .................................................................................................................................................12
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................12
Zentralausschuss .............................................................................................................................................13
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................13
3.5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................14
3.5.8 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................14
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................15
5 Lagebericht ...................................................................................................................................................16
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ...............................................................................................16
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur .............................................................................16
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen .................................................................................................17
5.4 Geschäftsmodell ..................................................................................................................................19
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft .........................................................................................19
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung ....................................................................................20
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................20
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster .......................................................................................21
5.6.3 Digitalisierung in der Stadt Münster .................................................................................................22
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................23
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................23
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................23
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .................................................................................................23
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ........................................................................26
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ......................................................................................................27
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................27
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................27
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................28
8 Organigramm ................................................................................................................................................29
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2024
A K T I V S E I T E 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Software 2.321.011,00 1.574.907,00
2. Geleistete Anzahlungen 46.699,88 36.228,49
2.367.710,88 1.611.135,49
II. SACHANLAGEN
1.
Fahr-
zeuge 23.382,00 31.026,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 7.164.128,00 6.582.908,00
3. Anlagen im Bau 7.269,21 18.503,85
7.194.779,21 6.632.437,85
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 35.142.729,52 33.688.190,72
35.143.729,52 33.689.190,72
44.706.219,61 41.932.764,06
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe 218.363,10 241.222,67
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 701.618,72 182.062,19
2. Forderungen gegenüber dem Land 0,00 43.146,87
3. Forderungen an die Stadt Münster 26.764.439,06 28.498.422,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2024 6.141.167,49 €
31.12.2023 6.686.448,01 €
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.053,85 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2024 0,00 €
31.12.2023 0,00 €
5.
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Be-
teiligungsverhältnis besteht 31.224,70 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2024 0,00 €
31.12.2023 0,00 €
6. Sonstige Vermögensgegenstände 361.930,27 110,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2024 0,00 €
31.12.2023 0,00 € 27.865.266,60 28.723.741,76
III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 7.906,87 5.599,83
28.091.536,57 28.970.564,26
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.743.551,30 3.232.724,18
75.541.307,48 74.136.052,50
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 200.000,00 200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
Andere Gewinnrücklagen 11.738.758,48 11.420.845,95
III. BILANZVERLUST/-GEWINN -354.378,49 1.807.879,55
11.584.379,99 13.428.725,50
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 8.809,00 1.401,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 34.278.082,00 33.584.568,00
2. Steuerrückstellungen 2.591,11 8.892,24
3. Sonstige Rückstellungen 2.167.942,27 1.725.233,26
36.448.615,38 35.318.693,50
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.150.418,09 3.793.041,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2024 5.150.418,09 €
31.12.2023 3.793.041,29 €
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.686.956,62 2.149.716,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2024 2.686.956,62 €
31.12.2023 2.149.716,90 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 4.446.745,41 5.278.035,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2024 4.446.745,41 €
31.12.2023 5.278.035,36 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 15.187.618,07 14.087.092,57
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2024 15.187.618,07 €
31.12.2023 14.087.092,57 €
b) davon aus Steuern
31.12.2024 59.596,96 €
31.12.2023 60.182,77 €
27.471.738,19 25.307.886,12
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 27.764,92 79.346,38
75.541.307,48 74.136.052,50
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2024
2024 2024 2023
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 43.149.770,53 41.202.931,26
./. Rückerstattung ÖrV 663.213,99 -755.570,66
43.812.984,52 40.447.360,60
2. Sonstige betriebliche Erträge 257.954,83 462.504,74
3. Gesamtleistung 44.070.939,35 40.909.865,34
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 370.785,94 242.741,06
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.825.676,93 13.559.369,99
16.196.462,87 13.802.111,05
5. Rohergebnis 27.874.476,48 27.107.754,29
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 15.565.481,83 14.141.349,60
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 5.396.998,17 3.668.267,35
davon für Altersversorgung: 20.962.480,00 17.809.616,95
2024: 2.508.732,34 €
2023: 1.206.694,75 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 4.588.687,78 4.864.999,43
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.726.813,05 1.737.915,33
9. Betriebsergebnis 596.495,65 2.695.222,58
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 680.869,83 719.637,11
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.597.817,52 1.566.998,02
davon aus Aufzinsung
2024: 1.597.455,00 €
2023: 1.565.877,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 33.198,45 39.200,12
13. Ergebnis nach Steuern -353.650,49 1.808.661,55
14. Sonstige Steuern 728,00 782,00
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss -354.378,49 1.807.879,55
16. Zuführungen zu den Gewinnrücklagen 0,00 0,00
17. Bilanzverlust/-gewinn -354.378,49 1.807.879,55
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster zum 31. Dezem-
ber 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betriebli-
chen Besonderheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“,
„Forderungen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüs-
sen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrech-
nung durch die Kürzung/Erhöhung der Umsatzerlöse um die Rückerstattung des erzielten Überschus-
ses/Fehlbetrages aus dem Geschäftsbereich der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) an/durch
die Kooperationspartner entsprochen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Vergleich zum Vorjahr unverändert, angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnli-
chen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter im Bereich der IT-Ausstattung mit Anschaffungskosten von 250, 00 € bis
410,00 € sowie übrige Vermögensgegenstände von 250,00€ und 800,00 € (ohne Umsatzsteuer) wer-
den im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. Aus-
genommen hiervon sind im Nutzungszusammenhang stehende Rechner und Monitore, die unabhän-
gig ihrer Anschaffungskosten aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie-
ben werden. Übrige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € netto werden direkt
als Aufwand erfasst.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorliegen einer dau-
erhaften Wertminderung zum Bilanzstichtag wurde überprüft.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein
Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,00 % zu Grunde
gelegt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
8
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
24,57 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal- und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend
von jeweils 0,00 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kos-
tensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen
und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-
schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Verpflichtungen zur Altersteilzeit (ATZ) wurde mit einem Zinssatz
in Höhe von 1,17 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Die Finanzanlagen belaufen sich auf 35.143.729,52 € (Vorjahr: 33.689.190,72 €). Den wesentlichen
Bestandteil bilden zwei Wertpapierfonds, die für Zwecke der Anlage von Rücklagen für Beamtenpen-
sionen aufgelegt wurden, in Höhe von 35.142.729,52 € (Vorjahr: 33.688.190,72 €).
Der Marktwert dieser Wertpapiere beträgt in Summe über beide Fonds zum Stichtag 46.319.809,70 €
(Vorjahr: 42.445.906,09 €). Aufgrund der positiven Entwicklung am Kapitalmarkt lag der Marktwert des
VuS-Fonds etwa 9,2 Mio. € und der des WVR-Fonds ca. 2,0 Mio. € über dem Buchwert.
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 26.764.439,06 € (Vor-
jahr: 28.498.422,70 €). Darin enthalten sind insbesondere Forderungen aus
der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 6.141.167,49 € (Vorjahr: 6.686.448,01 €); die Verringerung ist
verursacht durch zwei Todesfälle (ein aktiver Beamter, ein Versorgungsempfänger) und den
Wechsel eines Mitarbeitenden von der citeq zur Stadt Münster im Laufe des Geschäftsjahrs,
Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden, in Höhe von
5.553.047,01 € (Vorjahr: 8.620.557,24 €),
einer kurzfristigen Tagesgeldanlage über die Jahreswende aus dem HCM-Abrechnungslauf in
Höhe von 14.255.000,00 € (Vorjahr: 12.899.000,00 €); die korrespondierende Position auf der
Passiv-Seite ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen,
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 788.995,26 € (Vorjahr: 253.599,90 €); hierin enthalten ist
u.a. der von der Stadt Münster zu tragende Anteil am diesjährigen Fehlbetrag der ÖrV
i.H.v. 301.828,72 €.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 31.224,70 €
(Vorjahr: 0,00 €) betreffen Leistungen an die d-NRW AöR.
Den Hauptbestandteil der sonstigen Vermögensgegenstände von 361.930,27 € (Vorjahr: 110,00 €)
bildet die Forderung gegenüber den übrigen Kooperationspartnern aus dem von ihnen zu tragenden
Anteil des Fehlbetrags der ÖrV von 361.385,27 €. Der Fehlbetrag der ÖrV im Berichtsjahr beträgt
insgesamt 663.213,99 €.
9
Passivseite
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 329.037,82 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.478.841,73 € wurde an die Stadt Münster ausgeschüttet.
Die mit der anteiligen Ausschüttung für den Betrieb gewerblicher Art der citeq verbundenen Aufwen-
dungen für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (11.125,29 €) wurden in diesem Jahr – ab-
weichend vom bisherigen Ausweis in der Gewinn-und Verlustrechnung – als Gewinnverwendung im
Eigenkapital ausgewiesen und aus den Gewinnrücklagen entnommen.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung der
Sonderposten verläuft, aufgrund der nachvollzogenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen, im Ein-
klang mit der Entwicklung der entsprechenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Berichtsjahr mit
34.278.082,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 33.584.568,00 €). Hierin enthalten ist auch eine im Berichts-
jahr erstmalig gebildete Rückstellung für Versorgungsausgleichsansprüche einer geschiedenen Hin-
terbliebenen aufgrund des Todesfalls eines Mitarbeiters über 129.284,00 €.
Bezüglich der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf Folgendes hinzuweisen:
Nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW
(KomHVO NRW) ist bei der Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und Bei-
hilfeverpflichtungen ein vorgegebener Rechnungszins von 5,00 % zu Grunde zu legen. Demgegen-
über sind nach § 253 Abs. 2 und 6 HGB Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzuzinsen. Dabei kann vereinfachend auf Marktzinss-
ätze für Verpflichtungen mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren Bezug genommen werden.
Diese durchschnittlichen Marktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Zum
31. Dezember 2024 hat die Deutsche Bundesbank nach diesen Vorgaben einen marktorientierten
Rechnungszins für die Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und Beihil-
feverpflichtungen von 1,90 % ermittelt. Bei einer Bewertung mit einem Rechnungszins von 1,90 %
müssten die Pensions- und Beihilferückstellungen in der Bilanz, ausschließlich unter handelsrechtli-
chen Aspekten bilanziert, um 15.468 T€ höher ausgewiesen werden (stille Last).
In diesem Zusammenhang sind auch die stillen Reserven im Deckungsvermögen (Wertpapiere), die
zusammen 11.177 T€ betragen, zu berücksichtigen. In der zusammenfassenden Betrachtung der stil-
len Lasten und stillen Reserven ergibt sich eine stille Last von 4.291 T€. Gleichzeitig besteht eine
Forderung für übernommene Pensionslasten gegenüber der Stadt Münster von 6.141 T€.
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen 31.12.2024
€
31.12.2023
€
Urlaub und Überstunden 1.176.119,05 1.131.996,84
Altersteilzeit 35.904,00 72.133,00
Jubiläumszuwendungen 58.877,44 58.274,84
Ausstehende Rechnungen 807.541,78 386.350,58
Archivierungskosten 51.000,00 53.000,00
Interne Jahresabschlusskosten 14.500,00 0,00
Jahresabschlussprüfung 24.000,00 23.478,00
Summe Sonstige Rückstellungen 2.167.942,27 1.725.233,26
Die Rückstellung für interne Jahresabschlusskosten wurde im Geschäftsjahr erstmalig gebildet. Die
Rückstellung für Jubiläumszuwendungen setzt sich zusammen aus Teilbeträgen für Jubiläumsgelder
und Jubiläumsurlaubstage.
10
Für die Verbindlichkeiten, deren Zusammensetzung nachfolgend aufgezeigt wird, bestehen die fol-
genden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt ≤ 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
5.150
3.793
5.150
3.793
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
2.687
2.150
2.687
2.150
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Vorjahr
4.447
5.278
4.447
5.278
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
15.188
14.087
15.188
14.087
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
27.472
25.308
27.472
25.308
0
0
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 4.446.745,41 € (Vor-
jahr: 5.278.035,36 €). Darin enthalten sind
4.411.552,06 € (Vorjahr: 4.680.706,17 €) MEP Finanzierungsausgleich 2007-2024,
35.193,35 € (Vorjahr: 252.486,74 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber ÖrV-Part-
nern aus der kurzfristigen Termingeldanlage über 14.255.000,00 € (Vorjahr: 12.899.000,00 €) - kor-
respondierend zum Ausweis unter den Forderungen an die Stadt Münster auf der Aktiv-Seite. Eine
weitere wesentliche Position stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden für das Be-
richtsjahr von 838.132,71 € (Vorjahr: 696.038,28 €) dar.
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch die Erbringung von Dienstleistungen an die Ämter und
Einrichtungen der Stadt Münster und an die ÖrV-Kooperationspartner erzielt. Die Dienstleistungen
beinhalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Anwendungen, Hardware und Netztechnik und wur-
den nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet. Aus Sicht der Geschäftsbereiche gliedern sich
die Umsatzerlöse folgendermaßen:
Umsatzerlöse Erträge in €
2024 2023
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 15.719.032,20 15.281.019,66
Dienstleistungen für den MEP 2.776.206,32 2.645.072,78
Dienstleistungen für die ÖrV – Stadt Münster 9.400.837,95 8.900.588,93
Dienstleistungen für die ÖrV – übrige Kooperationspartner 15.013.088,78 14.155.977,58
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, Bera-
terleistungen, kurzfristige Ausleihungen von Hardware) 240.605,28 220.272,31
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die ÖrV-Ko-
operationspartner 663.213,99 -755.570,66
Umsatzerlöse gesamt 43.812.984,52 40.447.360,60
11
Der Materialaufwand betrug 16.196.462,87 € (Vorjahr: 13.802.111,05 €). Darin enthalten sind vor
allem Aufwendungen für bezogene Leistungen von 15.825.676,93 € (Vorjahr: 13.559.369,99 €).
Der Personalaufwand belief sich auf 20.962.480,00 € (Vorjahr: 17.809.616,95 €).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachan-
lagen betrugen 4.588.687,78 € (Vorjahr: 4.864.999,43 €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.726.813,05 € (Vorjahr: 1.737.915,33 €)
setzen sich zusammen aus:
1.092.981,28 € (Vorjahr: 1.065.944,43 €) Mieten und Reinigung,
174.493,61 € (Vorjahr: 224.742,73 €) Fortbildung,
101.808,70 € (Vorjahr: 130.745,64 €) Prüfung und Beratung,
357.529,46 € (Vorjahr: 316.482,53 €) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen.
Das Finanzergebnis betrug - 916.947,69 € (Vorjahr: - 847.360,91 €). Wesentliche Posten sind:
680.869,83 € (Vorjahr: 719.637,11 €) Zinserträge und ähnliche Erträge,
- 1.597.455,00 € (Vorjahr: - 1.565.877,00 €) Aufwand Aufzinsung Pensionen/Beihilfe).
3.5 Sonstige Angaben
3.5.1 Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
Die zusätzliche Altersversorgung für die Angestellten erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse
für Westfalen-Lippe (kvw), Münster. Diese erhebt im nicht kapitalgedeckten Umlageverfahren neben
der Umlage in Höhe von 4,5 % ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % zur Abdeckung von Fehlbe-
trägen der Versorgungskasse. Die Höhe der Unterdeckung der Versorgungskasse ist hier nicht be-
kannt.
Für die Gesellschaft besteht eine mittelbare Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern und Rentnern,
für die in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung passiviert
wurde. Umlagen und Sanierungsgelder belaufen sich im Berichtsjahr auf zusammen T€ 1.034 (Vor-
jahr: T€ 899). Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte beträgt T€ 13.381 (Vorjahr:
T€ 11.484).
3.5.2 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Mitarbeitenden beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamte Angestellte
Gesamt
(ohne Auszu-
bildende)
Auszubil-
dende
31.03.2024 27 206 233 10
30.06.2024 27 206 233 10
30.09.2024 27 211 238 12
31.12.2024 26 219 245 12
Durchschnitt zum 31.12.2024 27 210 237 11
Durchschnitt Vorjahr 31 189 220 10
12
3.5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beläuft sich für die Folge-
jahre nach dem Berichtsjahr auf voraussichtlich jährlich 14.135 T€. Die Verpflichtungen entstehen aus
Verträgen mit unterschiedlich langen Laufzeiten und betreffen die nachfolgend aufgeführten Sachver-
halte:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus T€
Mieten für Dienstgebäude (Mietverträge mit der Stadt Münster) 1.009
Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung 68
Mieten für immaterielle Vermögensgegenstände 4.440
Wartungsaufwendungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung 368
Wartungsaufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände 8.250
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen je Jahr 14.135
3.5.4 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, die Dr. Mer-
schmeier + Partner GmbH, Münster, entfällt im Berichtsjahr in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleis-
tungen und beträgt 20.000,00 €. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Prüfung des Jah-
resabschlusses und des Lageberichts sowie die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzege-
setz (HGrG).
3.5.5 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2024 einbezogen.
3.5.6 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Holger Nauendorff.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen im Jahr 2024 insgesamt 105.985,86 €. Der Betriebs-
leiter Herr Nauendorff wurde im Berichtsjahr als Beamter nach der Besoldungsgruppe B2 Landesbe-
soldungsordnung NRW vergütet. Erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristi-
ger Anreizwirkung waren in der Vergütung nicht enthalten.
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen
173.390,54 € aufgewendet. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe
von 1.214.273,00 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen von der citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2024 in sechs öffentlichen und sechs nicht öffentlichen Sitzun-
gen von der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unter-
richtet. Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
13
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2024 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF = Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*in-
nen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
1. RH Stefan Weber, IT-Unternehmens-
berater, Vorsitzender 1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Philip Neumann, Geschäftsführer
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Ver-
waltungsleiter 3. Nadine Tenhagen, Social Media Managerin
4. RH Albert Wenzel, Student
2. stellv. Vorsitzender
4. Joanna Delicaris, Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter 5. Fabian Müller, wissenschaftlicher Mitarbeiter
6. Beate Rottkemper, Referentin für Soziale
Innovation und Digitalisierung 6. RF Dr. Annika Bürger, Informatikerin
7. RH Noah Börnhorst, Student
1. stellv. Vorsitzender
7. RF Dr. Tanja Andor, Psychologische
Psychotherapeutin im Hochschuldienst
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Ricarda Holthaus, Studentin
9. Maximilian Kemler, Geschäftsführer 9. Paavo Czwikla, Student
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Franziska Everinghoff, SAP Senior Pro-
fessional, Michael Drüppel, Rentner
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Herr Carsten Hövekamp (Stadt Dülmen) und Herr Bürgermeister Berthold Lülf (Stadt Ennigerloh).
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2024 zweimal getagt.
Mitglieder:
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2024 viermal getagt.
Mitglieder:
Jeweils eine Dienstkraft der für IT-Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperations-
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
14
3.5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von -354.378,49 € wie folgt zu verwen-
den:
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.5.8 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-
treten.
Münster, den 31.03.2025
citeq
gez.
Holger Nauendorff
15
4 Anlagennachweis Kennzahlen Durch-schnittl. Rest-buch-wert v.H. 14 10,05 29,08 100,00 53,57
Durch-schnittl. Ab-schrei-bungs-satz v.H. 13 6,12 12,72 0,00 5,50
Restbuchwerte am Ende des vo-range-gangenen WJ € 12 1.574.907,00 36.228,49 1.611.135,49 31.026,00 6.582.908,00 18.503,85 6.632.437,85 1.000,00 33.688.190,72 33.689.190,72 41.932.764,06
Restbuchwerte am Ende des WJ €11 2.321.011,00 46.699,88 2.367.710,88 23.382,00 7.164.128,00 7.269,21 7.194.779,21 1.000,00 35.142.729,52 35.143.729,52 44.706.219,61
Abschreibungen Endstand 31.12.2024 €10 21.192.367,98 0,00 21.192.367,98 145.877,77 17.404.923,80 0,00 17.550.801,57 0,00 0,00 0,00 38.743.169,55
Abgang (d.h. angesam-melte Abschrei-bungen auf die in Spalte 4 ausge-wiesenen Be-träge) € 9 1.587.745,98 0,00 1.587.745,98 0,00 2.711.300,56 0,00 2.711.300,56 0,00 0,00 0,00 4.299.046,54
Zugang (d.h. Abschrei-bungen im WJ 2024) € 8 1.440.855,86 0,00 1.440.855,86 7.644,00 3.140.187,92 0,00 3.147.831,92 0,00 0,00 0,00 4.588.687,78
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen Anfangsbestand 01.01.2024 € 7 21.339.258,10 0,00 21.339.258,10 138.233,77 16.976.036,44 0,00 17.114.270,21 0,00 0,00 0,00 38.453.528,31
Anschaffungs- und Herstellungskosten Endstand 31.12.2024 € 6 23.513.378,98 46.699,88 23.560.078,86 169.259,77 24.569.051,80 7.269,21 24.745.580,78 1.000,00 35.142.729,52 35.143.729,52 83.449.389,16
Anlagennachweis Umbuchun-gen 2024 € 5 22.650,59 -22.650,59 0,00 0,00 11.234,64 -11.234,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgang 2024 € 4 1.588.500,98 0,00 1.588.500,98 0,00 2.766.659,56 0,00 2.766.659,56 0,00 0,00 0,00 4.355.160,54
Zugang 2024 € 3 2.165.064,27 33.121,98 2.198.186,25 0,00 3.765.532,28 0,00 3.765.532,28 0,00 1.454.538,80 1.454.538,80 7.418.257,33
Anfangsbestand 01.01.2024 € 2 22.914.165,10 36.228,49 22.950.393,59 169.259,77 23.558.944,44 18.503,85 23.746.708,06 1.000,00 33.688.190,72 33.689.190,72 80.386.292,37
Posten des Anlagevermögens 1 Immaterielle Vermögens-gegenständeEntgeltlich erworbene Soft-wareGeleistete Anzahlung Summe immaterielle Vermö-gensgegenstände SachanlagenFahrzeugeBetriebs- und Geschäftsaus-stattungAnlagen im Bau Summe Sachanlagen FinanzanlagenBeteiligungenWertpapiere des Anlagever-mögensSumme Finanzanlagen Gesamtsumme
I. 1. 2. II. 1. 2. 3. III. 1. 2.
16
5 Lagebericht
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der
Fassung vom 14.12.2000 und der 5. Änderungssatzung vom 20.09.2018.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der ÖrV und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebots für Bürger*innen durch eine bedarfsorientierte Erbringung von IT-
Dienstleistungen für die Stadtverwaltung Münster, für die städtischen Schulen im Rahmen des Medi-
enentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperationspartner der ÖrV. Der Betriebszweck ist im
Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaft-
lichen Leistungserbringung zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq umfassen Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Oberbürger-
meister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit der
citeq.
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur
Die citeq ist gemäß dem Dezernatsverteilungsplan der Stadt Münster dem Dezernat I für Personal,
Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT zugeordnet. Der Geschäftsbetrieb ist verteilt auf die Stand-
orte an der Scheibenstraße 109 und am Höfflingerweg 1.
Die citeq betreibt ihre IT-Systeme aus Verfügbarkeitsgründen in mehreren Data-Centern an unter-
schiedlichen Standorten. Server, Datenspeicher, Robotersysteme etc. sind dabei so auf die Data-
Center verteilt, dass der städtische IT-Betrieb auch dann noch - zumindest zu großen Teilen - auf-
rechterhalten werden kann, wenn eines der Data-Center ausfallen sollte.
Die einzelnen Data-Center sind gegen Überhitzung durch redundant ausgelegte Klimaanlagen und
bei Stromausfall durch Netzersatzanlagen (NEA) abgesichert. Dabei sichern die teils gemeinsam mit
der Feuerwehr und dem Amt für Immobilienmanagement (AfIM) konzipierten NEA nicht nur die Data-
Center ab, sondern darüber hinaus noch Büros mit mehreren Dutzend Endgeräten, die im Falle eines
stadtweiten Stromausfalls (Blackout) als Notfall-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Das überwiegend aus citeq-eigenen Glasfaserkabeln bestehende städtische Datennetz verbindet die
Data-Center und mehr als 200 städtische Dienstgebäude, Schulen, KiTas, Feuerwachen usw. Es ist
so robust konzipiert, dass der IT-Betrieb in einem Standort häufig selbst dann in kurzer Zeit wieder-
hergestellt werden kann, wenn eine Leitung ausfällt (z. B. weil ein Lichtwellenkabel bei Baggerarbeiten
durchtrennt wurde). Intelligente Netzwerk-Komponenten überwachen das Netz laufend und schalten
bei erkannten Störungen teils automatisch auf alternative Leitungswege um.
Die Infrastruktur berücksichtigt damit die IT-Verfügbarkeit über die gesamte IT-Wertschöpfungskette:
vom Data-Center über die Gebäude- und Hausnetze bis hin zu den (Notfall-)Arbeitsplätzen in den
städtischen Gebäuden und ermöglicht so einen sicheren und gemäß Bundesamt für IT-Sicherheit zer-
tifizierten IT-Betrieb.
17
Eines der aktuell bedeutendsten Projekte für die citeq nimmt die mögliche Verlagerung des absehbar
an seine kapazitativen Grenzen stoßenden Rechenzentrumstandortes Scheibenstraße zum Datacen-
ter am Flughafen Münster-Osnabrück (DMO) in den Fokus.
Das DMO als zukunftssicherer Standort in der Region für effiziente, nachhaltige und skalierbare Digi-
talisierungslösungen und deren IT-Infrastruktur befindet sich aktuell in der Bauphase. Ein Standort-
wechsel dorthin würde insbesondere das Erreichen der Klimaziele der Stadt Münster (u.a. CO²-
Neutralität bis 2030) sowie die Erfüllung der im Umfang stetig weiter zunehmenden Anforderungen an
die sicherheitsrelevanten Standards eines zertifizierten Rechenzentrumsbetriebs unterstützen.
Die aktuelle Planung sieht einen Projektabschluss im Jahre 2026 vor. Zu den konkreten Umweltver-
träglichkeitsbeiträgen dieser Standortverlagerung siehe den nachfolgenden Gliederungspunkt.
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen
In ihrem Handeln berücksichtigt die citeq neben der Wirtschaftlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Ver-
fügbarkeit auch die Umweltverträglichkeit. Bei ihren Beschaffungen beachtet sie das allgemeine
Vergaberecht und die städtischen Geschäftsanweisungen für Ausschreibungen und Vergaben (GAV
und GAV citeq), in denen unter anderem die Berücksichtigung von Klima- und Umweltstandards vor-
gegeben wird.
Gem. Ziffer 3.8.1 der GAV sind bei allen Vergaben der Stadt Münster umweltverträgliche bzw. um-
weltfreundliche Eigenschaften von Produkten und Verfahren zu berücksichtigen. Die haushaltsrecht-
lichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schließen eine nachhaltige Beschaffung
nicht aus, selbst wenn diese teurer ist.
Neben den gesetzlichen Belangen zum Umweltschutz sind zusätzlich die Beschlüsse des Rates, der
Fachausschüsse und die Verwaltungsverfügungen zu beachten.
Die citeq fordert bei der Beschaffung von Hardware grundsätzlich u.a. folgende Zertifikate ein:
o RoHS-Konformität 2011/65/EU und gem. dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück-
nahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
Hierbei handelt es sich um Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen
Stoffen in Elektro- und Elektrotechnikgeräten, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Ge-
sundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.
o Mindestens TCO Certified Generation 8 for Displays in Verbindung mit TEC-Wert (Typical
Energy Consumption) in Kilowattstunden pro Jahr gemäß Definition der ENERGY STAR Pro-
gram Requirements for Displays Version 8.0
Der TEC-Wert für Multimediabildschirme garantiert folgende Eigenschaften: Emissionen (Reduzie-
rung magnetischer und elektrischer Felder), niedriger Energieverbrauch im Standby-Modus, Vorbe-
reitung für das Recycling.
In besonderen Fällen, beispielsweise bei der Beschaffung von Servern, Druckern und Kopierern, wird
der Stromverbrach explizit abgefragt und bewertet. So wird der gesamte Stromverbrauch über die
Nutzungsdauer des Gerätes unter Berücksichtigung realistischer Einsatzszenarien berechnet und mit
dem aktuellen Strompreis monetär bewertet. In der vergaberechtlichen Bewertung werden die so er-
mittelten Stromkosten über die Gesamtnutzungsdauer auf den Angebotspreis addiert. Die Energieef-
fizienz ist damit ein überdurchschnittliches Vergabekriterium.
18
Neben der umweltgerechten Neubeschaffung von Geräten setzt die citeq bereits bei der Planung und
beim Einsatz der Technik auf Ressourcenschonung. So verfolgt die citeq die Möglichkeiten zur Ener-
gieeinsparung im Bereich Kühlung der IT-Geräte im Data Center. Innovative und energiesparende
Konzepte wie Kalt- und Warmgang-Einhausungen werden bei Neu- oder Umbauplanungen favorisiert
und verfolgt. Es werden Präzisionsklimageräte zur Klimatisierung vorgesehen und verwendet, die über
eine Sensorik verfügen, um einen optimalen Luftaustausch zu regeln und damit Energie einzusparen.
Ferner werden Klimasysteme eingesetzt, die einen möglichst hohen Anteil an sogenannter „Freier
Kühlung“ ermöglichen, um die Außenluft zur Kühlung mit heranzuziehen. Der Handlungsspielraum der
citeq ist hier auf Marktrecherche, Informationsweitergabe und Anforderungsdefinition beschränkt, da
die Umsetzung und Ausführung in der Verantwortung des AfIM liegt.
Die Klimatisierung im Rechenzentrum ist dabei ein wichtiger Faktor. Hier wird regelmäßig auf die rich-
tige Raumtemperatur geachtet, denn je niedriger die Temperatur desto höher der Energiebedarf. Wei-
terhin wird im Rechenzentrum durch Verkabelungsinfrastrukturmaßnahmen stromverbrauchende ak-
tive Netzwerktechnik eingespart.
Die von der citeq eingesetzte energieeffiziente IT spart Stromkosten. Weil neuere Technik zumeist
energieeffizienter ist, werden alle älteren IT-Systeme regelmäßig ersetzt.
Die citeq plant die Ausstattung ihrer Netzwerkräume bedarfsgerecht und sorgt für ressourcenscho-
nende Netzwerkinstallationen. Nur wirklich benötigte Datendosen werden geschaltet, so dass die
Netzwerk-Switche optimal geplant und belegt werden können.
Auch auf zusätzliche Büro-Switche wird verzichtet, Endgeräte werden möglichst über zentrale Switche
angebunden, so werden die vorhandenen Ressourcen besser ausgenutzt und weitere Stromverbrau-
cher vermieden.
Die citeq setzt die PoE Technik (Power over Ehernet) ein. Ein PoE-Switch versorgt IP-Geräte wie
Telefone und Access Points mit Strom. Er nutzt dafür dasselbe Ethernet-Kabel, über das auch die
Daten übertragen werden. So werden weniger Stromkabel benötigt und gleichzeitig wird weniger
Strom verbraucht.
Seit Jahren forciert die citeq den Breitbandausbau mit dem Ziel, dezentrale Server-Systeme und TK-
Systeme zu zentralisieren. Die Zentralisierung ermöglicht weiterhin, dezentrale IT-Systeme in den Au-
ßenstandorten abzubauen. Durch diese Maßnahmen - die gemeinsame Nutzung zentraler Dienste,
Daten- und Telefonleitungen - konnte der Stromverbrauch in vielen städtischen Einrichtungen in den
letzten Jahren bereits reduziert werden. Die citeq sieht in diesem Vorgehen ein großes Energieein-
sparpotential und arbeitet stetig daran, das städtische Glasfasernetz weiter auszubauen.
Für das Jahr 2026 ist ein weiterer großer Schritt in Richtung „Green-IT“ durch Verlagerung eines der
Rechenzentren der citeq (Scheibenstraße) in das DMO geplant. Die technische Planung des DMO
basiert auf der DIN EN 50600 VK3 (Redundante Bauweise aller relevanten Komponenten) und Erfül-
lung der neuen Vorgaben aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit einem PuE (Power Usage
Effectiveness oder Stromverbrauchseffektivität)<1,2. Ferner soll dort die Zertifizierung gemäß
ISO27001 und IT-Grundschutz (BSI) umgesetzt werden.
19
5.4 Geschäftsmodell
Die citeq hat eine Doppelrolle als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und gleichzeitig als ex-
terner Dienstleister für weitere Behörden und stellt damit eine Besonderheit unter den kommunalen
IT-Dienstleistern in Deutschland dar.
Als externer IT-Dienstleister ist die Stadt Münster seit dem 01.01.2019 mit 28 umliegenden Kreis-,
Stadt- und Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und er-
bringt im Rahmen des Leistungsaustauschs im Zweckverband KDN für 400 weitere Behörden IT-
Leistungen.
Innerhalb der Stadt Münster nahm die citeq bis zum Jahr 2023 sowohl die Funktionen der IT-
Steuerung als auch der IT-Dienstleisterin wahr. Im Berichtsjahr wurde damit begonnen, die Funktion
der IT-Steuerung schrittweise auf eine im Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster eigens
dafür eingerichtete Fachstelle zu verlagern.
Damit einher geht eine strukturierte Wissensvermittlung in Richtung Personal- und Organisationsamt
und die Gestaltung effizienter IT-Steuerungsprozesse. Die citeq wird diesen Prozess auch noch im
Jahr 2025 nach besten Kräften unterstützen. Nach seinem erfolgreichen Abschluss kann die citeq in
ihrem städtischen Handlungsfeld dann ausschließlich ihre Rolle als IT-Dienstleisterin in den Fokus
nehmen.
Kunden der citeq innerhalb der Stadt Münster sind alle Ämter und Einrichtungen innerhalb der Ver-
waltung sowie die städtischen Schulen. Die citeq nimmt für die Stadt Münster die Rolle der Gigabit-
und der Mobilfunkkoordination wahr.
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Das Risiko von Cyber-Angriffen gegenüber Kommunen und ihren kommunalen IT-Dienstleistern ist
gleichbleibend hoch. Diese Entwicklung bestätigt im Nachhinein die vor mehr als zehn Jahren ge-
troffene Entscheidung der citeq, das eigene IT-Sicherheitsniveau systematisch durch Einrichtung ei-
nes IT-Sicherheitsmanagementsystems mit nachfolgender Zertifizierung nach ISO 27001 nach BSI-
Grundschutz weiterzuentwickeln (s. hierzu Gliederungspunkt 5.6.1).
Eine umfassende Sicherheit ist auf diesem Weg jedoch auch nicht zu erzielen. Daher werden sowohl
innerhalb der Stadt Münster als auch im ÖRV-Verbund die bereits laufenden Anstrengungen im Be-
reich der Vorbereitungen für eine Notfallbewältigung durch IT-Ausfälle fortgeführt und intensiviert. Die
Kreise Coesfeld, Warendorf, Steinfurt, Borken und Recklinghausen und die Städte Hamm und Müns-
ter haben Ende 2024 ein gemeinsames Projekt zur Weiterentwicklung ihrer Konzepte im Bereich des
Business Continuity Managements begonnen.
Die personelle Situation in der citeq konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organi-
sationsamt der Stadt Münster auch im Jahr 2024 weiter verbessert und normalisiert werden. Die be-
reits durchlaufenen Veränderungsprozesse und die frühe Beteiligung an dem Transformationsprozess
der Stadt Münster tragen darüber hinaus dazu bei, dass die Stadt Münster, insbesondere die citeq,
zunehmend als attraktiver Arbeitgeber für IT-Fachkräfte wahrgenommen wird.
20
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf Basis der IT-
Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Rahmen
dieses ISMS werden die Prozesse der IT-Sicherheit als auch die des IT-Notfallmanagements gesteu-
ert.
Die Bedrohungslage der Informationssicherheit ist so hoch wie nie zuvor. Die größte Herausforderung
ist dabei Cyberkriminalität, Ransomware-Angriffe sind die Hauptbedrohung. Die Angriffe werden so-
wohl von wirtschaftlich als auch von politisch motivierten hochprofessionellen Tätergruppen began-
gen. Finanziell motivierte Angreifer können dafür auf eine Schattenwirtschaft zugreifen, die als Cyber-
crime-as-a-Service („Cyberstraftat als Dienstleistung“) bezeichnet wird. Diese „Dienstleistungen" un-
terstützen Kriminelle in nahezu jedem Aspekt eines Cyberangriffs. So werden beispielsweise Schad-
programme angeboten oder es wird bei weiteren kriminellen Handlungen wie der Erpressung oder
Geldwäsche unterstützt.
Opfer der Angriffe sind neben überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen insbesondere IT-
Dienstleister und auch die Kommunen. Die entstehenden Schäden sind erheblich. Neben konkreten
informationstechnischen Schäden kommt es zu finanziellen Schäden, Kosten für IT-forensische Un-
tersuchungen, Wiederherstellungskosten und ggf. auch zu Reputationsschäden.
Der Schwerpunkt der Arbeiten im ISMS der citeq lag daher im Jahr 2024 darin, dieser Bedrohungslage
Rechnung zu tragen. Ziel war und ist es, das Risiko durch gezielte IT-Sicherheitsnahmen und struk-
turierte Umsetzung im Rahmen der IT-Sicherheitskonzeption weiter zu reduzieren. Aber auch die pro-
aktive Vorbereitung auf einen Ransomware-Angriff durch eine wesentliche Überarbeitung des Notfall-
vorsorgekonzeptes und Etablierung neuer Notfallvorsorgemaßnahmen war Aufgabenschwerpunkt.
Sensibilisierungsmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeitenden wurden verstärkt. So hat z. B. eine
zweitägige IT-Sicherheitskonferenz stattgefunden, an der sich Mitarbeitende der citeq, der Stadt
Münster und der ÖrV-Partnerwaltungen in zahlreichen Vorträgen über die verschiedenen Facetten der
IT-Sicherheit informieren konnten.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurden die personellen Ressourcen weiter ausgebaut. Das Team
IT-Sicherheits- und IT-Notfallmanagement wurde durch einen weiteren Mitarbeiter verstärkt. Auch im
Bereich der technischen IT-Sicherheit wurden Stellen eingerichtet und besetzt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die sog. Resilienz, d. h. die Widerstandsfähigkeit von IT-
Systemen gegen Sicherheitsvorfälle und Angriffe stetig weiter ausgebaut werden muss. Technische
und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Angriffsfrüherkennungssysteme, Notfallvorsorgekon-
zepte sowie personelle und finanzielle Ressourcen sind für eine wirksame Cyberresilienz von ent-
scheidender Bedeutung.
21
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster
Auch in Münster hat der von Bund und Land NRW geförderte sowie eigenwirtschaftlich vorangetrie-
bene Glasfaserausbau eine hohe Priorität. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde die citeq per-
sonell verstärkt und koordiniert seitdem die stadtweiten Gigabit-Aktivitäten. Dazu gehören unter an-
derem die Vernetzung relevanter Akteure – von Dienste-Anbietern und städtischen Einrichtungen bis
hin zu Unternehmen – sowie die Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Durch das Kooperationsprojekt zwischen der Deutschen Telekom und den Stadtwerken Münster wer-
den bis 2030 rund 160.000 Haushalte direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Ergänzend zum
eigenwirtschaftlichen Ausbau kommen in den Außenbereichen und Gewerbegebieten Förderpro-
gramme von Bund und Land zum Einsatz, um eine flächendeckende Glasfaserversorgung in Münster
sicherzustellen.
o Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten von Münster
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, alle Gewerbe- und Industriegebiete mit einer zukunftsfähi-
gen, nachhaltigen und leistungsstarken Gigabit-Infrastruktur auszustatten. Um dieses Vorha-
ben umzusetzen, beschloss der Rat am 11. Dezember 2019 (Vorlage V/0716/2019), die un-
terversorgten Gewerbegebiete mithilfe des Förderprogramms „Sonderaufruf Gewerbegebiete“
von Bund und Land flächendeckend mit Glasfaser auszubauen.
Der Ausbau begann im November 2021 in Zusammenarbeit mit NDIX und Vodafone Deutsch-
land und wurde im Februar 2025 erfolgreich abgeschlossen. Jedes Unternehmen in den Müns-
teraner Gewerbegebieten hat nun die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu buchen. In
den kommenden Monaten erfolgt die Einreichung der Endverwendungsnachweise bei Bund
und Land NRW.
o Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „Weiße Flecken“
Im Sommer 2020 erhielten die Stadtwerke Münster den Auftrag, rund 2.000 Wohnadressen im
Außenbereich der Stadt sowie etwa 100 Gewerbeadressen mit Glasfaser zu versorgen
(V/0838/2018 i.V.m. V/0396/2022). Das Ausbauprojekt wird überwiegend durch Fördermittel
des Bundes (50 %) und des Landes (40 %) finanziert.
Aufgrund verschiedener komplexer Faktoren in den vergangenen Monaten wurde der Projekt-
zeitraum erneut verlängert. Nach aktuellem Stand soll der Ausbau bis zum 30.06.2025 voll-
ständig abgeschlossen sein.
o Das Graue Flecken-Förderprogramm
Im Rahmen des geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbaus wurden rund 1.300 Adressen iden-
tifiziert, die in den kommenden drei Jahren voraussichtlich nicht mit einem Glasfasernetz ver-
sorgt werden, das eine Mindestgeschwindigkeit von 500 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s
im Upload bietet. Der vorläufige Zuwendungsbescheid vom 27.11.2023 in Höhe von
29.688.784 Euro (Wirtschaftlichkeitslücke) bestätigt offiziell die Bewilligung des Förderantrags
der Stadt Münster (V/0017/2024).
Aktuell läuft das europaweite Ausschreibungsverfahren, das im Sommer 2024 gestartet ist.
Nach aktuellem Stand soll die finale Vergabe im Frühjahr 2025 erfolgen, so dass der Baube-
ginn im 3. oder 4. Quartal 2025 stattfinden kann.
22
5.6.3 Digitalisierung in der Stadt Münster
o OZG-Umsetzung
Die Münsteraner OZG-Umsetzung der citeq fokussiert strategisch auf die Nachnutzung von
standardisierten Onlinelösungen sowie im Ausnahmefall auf die Eigenentwicklung von Formu-
laren.
Nachdem die Umsetzung der TOP100-OZG-Leistungen fristgerecht erfolgreich abgeschlossen
worden ist, wurden in 2024 weitere OZG-Lösungen entsprechend den Bedürfnissen der Bür-
gerschaft, Unternehmen sowie Ämtern und Einrichtungen umgesetzt.
Zu Ende 2024 sind von den knapp 2.200 für Kommunen relevanten LeiKa-Leistungen 503
erledigt sowie 205 geprüft (d.h. Leistungen, deren Prüfung ergeben hat, dass eine Umsetzung
zum derzeitigen Zeitpunkt z.B. auf Grund von geringen Antragszahlen nicht lohnenswert ist)
worden. 103 finden sich zudem aktuell in der Umsetzung. Damit sind knapp 37% der LeiKa-
Leistungen erledigt bzw. aktuell in Arbeit.
Für das Jahr 2025 wird auf die Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Fokusleistungen und
EfA-Dienste fokussiert, mit dem Ziel mehr als 500 Leistungen in 2025 zu bearbeiten. Parallel
wird die Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene sowie die kommunikative Begleitung der Äm-
ter und Einrichtungen fortgesetzt und die Erstellung von Betriebskonzepten für die eingeführ-
ten EfA-Dienste vorangetrieben.
o DMS-Programm
Das DMS-Programm konnte auch in 2024 auf Grund seiner strukturierten und teamübergrei-
fenden Vorgehensweise insbesondere im AEAM-Programm erhebliche Effizienzgewinne er-
wirken. So wurden hierüber insgesamt neun weitere Ämter oder Einrichtungen mit E-Aktenlö-
sungen versorgt (sog. Roll-Outs), das Modul mit drei Releases technisch weiterentwickelt und
die Community mit 26 Schulungen und zahlreichen Informationsformaten (z.B. Newsletter) lau-
fend betreut. Bei sechs Ämtern wurde dazu die Zentrale Scanstelle angebunden und somit der
Posteingang digitalisiert.
Parallel wurde auch die Einführung von E-Fachakten fortgesetzt und über 14.000 Akten und
Vorgänge eingescannt, so dass in Summe eine stetig wachsende Versorgung mit E-Akten-
Lösungen zu verzeichnen ist.
Zum Ende des Jahres 2024 waren in der Münsteraner Verwaltung damit ca. 75% der geplanten
DMS-Arbeitsplätze (d.h. eine Übererfüllung der geplanten 70%-Abdeckung) mit E-Akten aus-
gestattet.
Für 2025 ist vorgesehen, bei zwölf Ämtern oder Einrichtungen die Einführung der allgemeinen
E-Aktenlösung zu starten sowie zwei Ämter oder Einrichtungen mit einer entsprechenden
Fachakte auszustatten. Zudem sollen Maßnahmen entwickelt werden, wie das Fachaktenpro-
gramm weiter beschleunigt werden kann, um den zahlreichen Bedarfswünschen entsprechen
zu können.
23
6 Wirtschaftsbericht
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deutlich größerer IT-Dienstleister versorgt. Gleich-
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.
Die kommunalen Spitzenverbände NRW haben Ende des Jahres 2022 gemeinsam einem Beratungs-
konsortium den Auftrag erteilt, gutachterlich Empfehlungen zur Konsolidierung der kommunalen IT in
NRW zu unterbreiten. Nach Vorlage des Gutachtens haben sowohl die kommunalen Spitzenverbände
NRW als auch die kommunalen IT-Dienstleister über ihren Zweckverband KDN weiter mit Hochdruck
an der Entwicklung von Konzepten zur Einrichtung eines zentralen, kommunalen Dienstleisters in
NRW gearbeitet. Diese Entwicklung hat die citeq in ihrem laufenden Strategieprozess berücksichtigt.
Gemeinsam mit der KAAW und weiteren Akteuren werden die kooperativen Ansätze für die kommu-
nale IT im Münsterland vertieft.
6.2 Geschäftsverlauf
Auch im Jahr 2024 konnten im Bereich der Digitalisierung der Stadt Münster große Fortschritte erzielt
werden. In Umsetzung der bestehenden Digitalisierungsstrategie hat die citeq mit ihren Kunden in der
Verwaltung konsequent die verschiedenen priorisierten Handlungsfelder der Digitalisierung durch Pro-
gramme und Projekte bzw. durch betriebliche Weiterentwicklung bearbeitet. Schwerpunkte bildeten
dabei die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen, die weitere
Einführung von elektronischen Akten an den Verwaltungsarbeitsplätzen, der Ausbau der Werkzeuge
für die digitale Zusammenarbeit sowie die zunehmende Ausstattung der Beschäftigten in der Verwal-
tung mit Endgeräten, die das mobile Arbeiten ermöglichen. Für die Weiterentwicklung der digitalen
Zusammenarbeit in der Stadt Münster hat das Projekt zur Einführung von Microsoft 365 bis Ende 2025
eine hervorgehobene Bedeutung.
Die Leistungen im Umfeld der ÖRV-Zusammenarbeit konnten weiter ausgebaut werden. Hier sind
beispielhaft die sehr positiven Entwicklungen im Produktumfeld von Infoma newsystem sowie der
funktionale Ausbau der VOIS-Plattform mit ihren Modulen und Anwendungen zu nennen. In diesem
Bereich sind mit der Pilotierung der Anwendung VOIS|FSW (Führerscheinwesen) jedoch auch grö-
ßere Herausforderungen entstanden, die bis zum Ende des Jahres 2024 nicht vollständig gelöst wer-
den konnten.
Die Städte Münster und Hamm haben gemeinsam mit der citeq Anfang des Jahres 2024 mit dem
S/4HANA-Digitalisieruingsprojekt begonnen. Dieses zielt darauf ab, die SAP-Infrastruktur im Rech-
nungswesen bis 2027 auf S/4HANA umzustellen und bei dieser Gelegenheit auch die Möglichkeiten
von S/4HANA zur Prozess- und Serviceoptimierung zu nutzen.
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beläuft sich auf 75.541 T€ und ist damit um 1.405 T€ höher als
zum 31.12.2023. Der Anstieg der Bilanzsumme ist wesentlich bedingt durch die Erhöhung des Finanz-
anlagevermögens. Wie in den Vorjahren kam es auch im Berichtsjahr zu einer Bilanzverlängerung
aufgrund einer Termingeldanlage über die Jahreswende über 14.255 T€ (Vorjahr: 12.899 T€).
Im Jahr 2024 wurden Investitionen in Höhe von 7.419 T€ vorgenommen und durch Eigenmittel und
Kassenkredite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen 1.455 T€, die im Wesentlichen zur Rück-
deckung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die verbleibenden 5.964 T€
verteilen sich auf Softwareprodukte (2.165 T€), Rechnersysteme (2.229 T€), Monitore, Drucker und
sonstige DV-Peripherie (841 T€), Netztechnik (441 T€), Telekommunikationstechnik (46 T€), Techni-
sche Ausstattung und Mobiliar (27 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form von Trivi-
alsoftware sowie Netz- und TK-Technik (insgesamt 182 T€) und Anzahlungen auf Softwareprodukte
(33 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 4.589 T€ gegenüber.
Das Umlaufvermögen verringerte sich um 879 T€ auf 28.092 T€, insbesondere aufgrund niedrigerer
Forderungen an die Stadt Münster, die u.a. auch die zuvor erwähnte kurzfristige Termingeldanlage
enthalten.
24
Das Eigenkapital zum 31.12.2024 in Höhe von 11.585 T€ (Vorjahr: 13.429 T€) deckt 15,3 % der Bi-
lanzsumme (Vorjahr: 18,1 %). Aufgrund des Fehlbetrags von 354 T€ und der Ausschüttung im Be-
richtsjahr sank die Eigenkapitalquote um 2,8 %- Punkte. Bereinigt um die kurzfristige, bilanzverlän-
gernde Termingeldanlage ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 18,9 % (Vorjahr: 21,9 %) für das Be-
richtsjahr. Bei Einbeziehung der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlage-
vermögens ändert sich die Eigenkapitalquote nicht.
Die Finanzlage der citeq ergibt sich aus der nachfolgenden, z. T. vereinfachten Kapitalflussrechnung:
Kapitalflussrechnung [T€] 2024 2023
Periodenergebnis -354 +1.808
+ Abschreibungen +4.589 +4.865
+/- Veränderung Pensionsrückstellungen +694 +1.088
+/- Veränderung sonstige Rückstellungen & Steuerrückstellungen +436 -365
+/- Veränderung Vorräte, Forderungen & sonstige Vermögensgegenstände, Ak-
tive Rechnungsabgrenzungsposten *1 -341 -888
+/- Veränderung Verbindlichkeiten, Sonderposten aus öffentlichen Zuschüssen,
Passive Rechnungsabgrenzungsposten *1 +764 +411
= Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit +5.787 +6.919
-
/+ Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle- und Sach-Anlagevermö-
gen / Verluste aus Abgängen von VG -5.908 -4.740
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanz-Anlagevermögen -1.455 -1.635
= Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -7.362 -6.376
- Ergebnisabführung an die Stadt Münster -1.479 -1.260
- Kapitalertragsteuer auf Ergebnisanteil BgA -11 +0
= Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -1.490 -1.260
= Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelfonds *2 -3.065 -717
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode +8.626 +9.343
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode +5.561 +8.626
*1 Die kurzfristigen Tagesgeldanlagen über die Jahreswenden 2023/2024 und 2024/2025, die jeweils korrespondierend in
den Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 ausgewiesen wurden, sind heraussaldiert worden.
*2 Der Finanzmittelfonds umfasst eigene liquide Mittel und die für die citeq auf städtischen Bankkonten geführte Liquidität.
Obwohl der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 1.132 T€ geringer ausfiel als im Jahr
2023, konnten die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen zu 99% daraus finanziert wer-
den. Die Abnahme des Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit ist hauptsächlich bedingt durch
die negative Veränderung des Periodenergebnisses von 2.162 T€, dem ein positiver Effekt aus der
Veränderung der sonstigen Rückstellungen von 801 T€ gegenüber stand.
Ein im Berichtsjahr um 1.167 T€ höheres Investitionsvolumen im immateriellen- und Sach-Anlagever-
mögen war wesentlicher Treiber für den um 986 T€ höheren Mittelabfluss im Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit. Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanz-Anlagevermögen befanden sich etwa
auf dem Vorjahresniveau.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat aufgrund der höheren Ergebnisabführung an die Stadt
Münster im Berichtsjahr den Finanzmittelfonds mit 230 T€ stärker belastet als im Vorjahr. Der erstma-
lige Ausweis der Kapitalertragsteuer auf das anteilige Ergebnis des BgA im Eigenkapital anstatt im
Ertragssteueraufwand war im Mittelabfluss mit 11 T€ enthalten.
Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds betrug in Summe -3.065 T€ und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 2.348 T€ verschlechtert. Dies zeigt, dass die citeq weiterhin auf finanzielle
Unterstützung der Stadt Münster angewiesen ist.
25
Im Rahmen der durch den Rat der Stadt Münster im Berichtsjahr beschlossenen Sofortmaßnahmen
zur Finanzstabilität des Haushalts 2025 wurden die Vereinbarungen über die Forderung aus der ge-
stundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen von der
Stadt Münster zum 31.12.2024 gekündigt.
Gleichzeitig hat die Stadt Münster Gespräche über den Ausgleich dieser Forderung sowie der erhal-
tenen Anzahlungen von und anderen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster für das Jahr
2025 avisiert, wodurch sich eine deutliche Vereinfachung des Bilanzbildes der citeq erreichen ließe.
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die Umsatzerlöse über alle Pro-
duktbereiche der citeq betragen im Berichtsjahr 43.813 T€ und sind damit um 3.366 T€ höher als im
Vorjahr. Die positive Abweichung erstreckt sich über alle wesentlichen Produktbereiche.
Im Ergebnis war für das Geschäftsjahr 2024 jedoch ein Fehlbetrag von 354 T€ zu verzeichnen.
Die Herkunft des um 707 T€ geringeren Jahresergebnisses im Vergleich zum Plan, bereinigt um MEP
& ÖrV, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Vergleich zum Plan ist nur aussa-
gekräftig in Bezug auf die Aufwendungen, da, analog zum Ist, der Plan-Umsatz und das Plan-Ergebnis
um die Ergebnisse der Geschäftsbereiche MEP und ÖrV für einen Vergleich zu bereinigen sind:
Im Jahr 2024 konnten nicht alle geplanten Stellen besetzt bzw. Projekte umgesetzt werden. Daher
liegen die Umsätze deutlich unter dem Planniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten ei-
nen ungeplanten Ertrag von 50 T€ aus der Ausbuchung einer Lieferantenverbindlichkeit, für die die
Verjährung eingetreten ist, sowie um aufgrund eines Planungsfehlers 53 T€ höhere Fördermittel für
die Mobilfunkkoordination.
Der tatsächliche Personalaufwand liegt aufgrund der unbesetzten Stellen sowie der erst im Jahr 2025
vollzogenen Erhöhung der Beamtenbesoldung um 5.966 T€ niedriger als der Planwert. Im Material-
aufwand des Berichtsjahrs führten, insbesondere Rollout bedingt, in geringerer Höhe als geplant an-
gefallene Mietgebühren für Microsoft 365 zu einer positiven Abweichung von 1.285 T€ gegenüber dem
bereinigten Plan.
Das Zinsergebnis profitierte von der veränderten Zinslandschaft und trug damit zu einer verbesserten
Gesamtaufwandsposition bei. In Summe unterschritt das Jahresergebnis den bereinigten Plan
um 707 T€.
Alle nach dem Abschlussstichtag relevant gewordenen Ereignisse sind in angemessener Weise im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben in T€ Plan 2024
Plan 2024
MEP & ÖrV
bereinigt
Ist 2024
Differenz
Ist/Plan
bereinigt
Umsatzerlöse 52.691 52.134 43.813 -8.321
sonstige betriebliche Erträge 82 82 258 176
Summe Erträge 52.773 52.216 44.071 -8.145
Materialaufwand 17.481 17.481 16.196 1.285
Personalaufwand 26.928 26.928 20.962 5.966
Abschreibungen 4.607 4.607 4.589 18
sonstige betriebliche Aufwendungen 1.521 1.521 1.728 -207
Zinsergebnis 1.294 1.294 917 377
Steuern 32 32 33 -1
Summe Aufwendungen 51.863 51.863 44.425 7.438
Jahresergebnis 910 353 -354 -707
26
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein Indikator für die Leistungsfähigkeit der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der
angebotenen Produkte. Aufgrund der von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betrie-
benen Weiterentwicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch
ein Anzeichen für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Um die partnerschaftlichen Beziehungen mit den Kooperationspartnern weiter zu intensivieren, hat
die citeq im Berichtsjahr erstmalig eine ÖrV-Klausurtagung ins Leben gerufen, um den ÖrV-Partnern
einen direkten Austausch sowie Gelegenheit für Feedback und Anregungen zum Leistungsportfolio
der citeq zu bieten. Aufgrund der guten Resonanz aus dem Partnerkreis wurde dieses Format in den
Katalog der regelmäßigen Kundenveranstaltungen der citeq aufgenommen.
Die Betriebsleitung der citeq führt in sechswöchigem Rhythmus Online-Versammlungen für die Mitar-
beitenden durch, um über die Entwicklung der Geschäfte und den Stand der wichtigen Projekte zu
informieren. Diese Informationsveranstaltungen, die einen unmittelbaren Austausch mit der Betriebs-
leitung ermöglichen und damit der Mitarbeitendenbindung dienen, werden von der Mitarbeiterschaft
mit hohem Zuspruch angenommen: Die Teilnahmequote liegt regelmäßig zwischen 80 und 90%.
Im Berichtsjahr wurde im Konzern der Stadt Münster im Zuge des stadtweiten Transformationspro-
gramms eine anonyme Umfrage über die Mitarbeiterzufriedenheit durchgeführt, an der auch die citeq
teilgenommen hat. Die Ergebnisse dieser Umfrage lagen bis zum Stichtag noch nicht vor.
Der durchschnittliche Personalbestand hat sich von insgesamt 220 Personen im Jahr 2023 (exkl. zehn
Auszubildende) auf 237 Personen im Berichtsjahr (exkl. zwölf Auszubildende) erhöht. In Vollzeitstellen
beschäftigt die citeq 232,00 Vollzeitäquivalente (VZÄ) per 31.12.2024. Daneben waren 50,52 Stellen
(VZÄ) zum Stichtag nicht besetzt, darin enthalten sind 7,31 VZÄ nicht zu besetzende Teilzeitanteile.
Die Nachhaltigkeits-Anstrengungen der citeq sind eingebettet in das Klimaschutzkonzept und die
Nachhaltigkeits-Strategie der Stadt Münster. Hinsichtlich dieser Aspekte verweisen wir auf unsere Er-
läuterungen zum Gliederungspunkt 5.3.
27
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq-Leistun-
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be-
stehenden ÖRV und aufgrund des seit Jahren wachsenden Leistungsaustauschs innerhalb des
Zweckverbands KDN im Bereich der kommunalen Fachanwendungen für die nähere Zukunft von ei-
nem stabilen Kerngeschäft aus.
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam ein Gutachten zur Ent-
wicklung von Empfehlungen für eine Neuausrichtung der kommunalen IT in NRW in Auftrag gegeben.
Die Beratungstätigkeit ist seitens der Firmen Kienbaum und Sopra Steria Anfang 2022 begonnen wor-
den.
Das beauftragte Gutachten liegt seit Ende 2023 mit einer Empfehlung zur schrittweisen Entwicklung
eines zentralen kommunalen IT-Dienstleisters in NRW vor und birgt noch intensiven Diskussions- und
Konzeptionsbedarf hinsichtlich der nächsten Schritte. Diese werden sowohl von den kommunalen
Spitzenverbänden NRW als auch von den kommunalen IT-Dienstleistern über den KDN durch Folge-
gutachten weiter konkretisiert. Folgt die kommunale Gemeinschaft in NRW diesen Empfehlungen,
werden sich in den Folgejahren grundlegende Veränderungen im Leistungsportfolio der citeq ergeben.
Die citeq bereitet ihre Strategieprozesse auf diese Entwicklung in unterschiedlichen Szenarien vor.
Sie begrüßt und unterstützt das Gutachten, das unter anderem einen Beitrag zur Vereinfachung der
kontinuierlich komplexer werdenden Rahmenbedingungen der kommunalen Informationstechnik leis-
ten kann.
Darüber hinaus setzt die citeq auch im Jahr 2025, in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern und
Einrichtungen der Stadt Münster und den kommunalen ÖRV-Partnern, ihren Veränderungsprozess
mit den priorisierten Zielen der Kundenorientierung und IT-Sicherheit konsequent fort.
7.2 Risikobericht
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§10 EigVO NRW) und entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufgebaut. Ziel ist es bestehende und mögliche
Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu bewerten und strategische Maßnahmen zur Re-
duzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, umzusetzen und deren Umsetzung zu kontrollie-
ren. Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen wurden aus-
gewertet.
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch deren Gefährdun-
gen und damit auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit, in den letzten Jahren zugenommen haben
und weiter zunehmen werden. Dieser Aufwandsanstieg bezieht sich einerseits auf den zentralen IT-
Sicherheitsbereich der citeq, sowie auch auf die in den Organisationsbereichen verantwortlichen und
operativ tätigen Mitarbeitenden im System- und Anwendungsbetrieb.
Auch wenn die citeq im Jahr 2024 in enger Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt
der Stadt Münster sehr erfolgreich IT-Fachkräfte gewinnen konnte, muss sie weiterhin systematisch
Maßnahmen entwickeln, um dem steigenden Fachkräftemangel begegnen zu können.
Auch die Rahmenbedingungen im kommunalen Umfeld sind gekennzeichnet durch eine steigende
Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit (siehe auch VUCA). Dies erfordert von der
citeq eine erhöhte Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit.
28
7.3 Chancenbericht
Die unter 7.1 und 7.2 beschriebenen Entwicklungen nutzt die citeq, um sich gemeinsam mit ihren
Kunden strategisch neu zu positionieren. Die anstehende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bei
der Stadt Münster und den ÖrV-Partnern ist Aufgabe und Chance der citeq. Sie bietet für die kom-
menden Jahre Möglichkeiten, neue Anwendungen zu entwickeln, Dienstleistungen zu erbringen und
eine Ausweitung des bisherigen Betriebs im BSI-zertifizierten Rechenzentrum vorzunehmen. Die citeq
wird diese Chance nutzen und ihre Beiträge leisten.
Münster, den 31.03.2025
citeq
gez.
Holger Nauendorff
29
8 Organigramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Scheibenstraße 109
- Höfflingerweg 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0323/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 15:08