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V/0838/2018

Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandbandanschlüssen (NGA)

Vorlagen 24.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 10

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2390 Zeichen

Anlage A zur V/0838/2018 
Kurzüberblick 
Die Fa. Micus hat im Stadtgebiet Bereiche identifiziert, die bzgl. ihrer Breitbandversorgung unter-
versorgt sind. Die Refinanzierung der zur „Vollversorgung“ erforderlichen TK-Infrastruktur ist nicht 
allein über die dort erzielbaren Einnahmen möglich. Die als Finanzierungslücke bezeichnete Dif-
ferenz zwischen den voraussichtlichen Aufwänden der TK-Anbieter und den zu erwartenden Ein-
nahmen liegt bei 35 Mio. €. Bund u. Land übernehmen 50/40  %, der städtische Anteil beträgt 
3,5 Mio. € (10 %). Die Kosten fallen in den Jahren 2019 -2022 jeweils nach Bauabschnitten an. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Die Breitbandversorgung für die Stadt Münster wird ab 2019 innerhalb von 3 Jahren strate-
gisch geplant und ausgebaut. Münster schließt damit zu den bezüglich Breitband bestversorg-
ten Städten in NRW und in Deutschland auf. 
 Der Breitbandausbau unterstützt zudem folgende Zielsetzungen der Stadt Münster 
 Münster wird einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Münster wird Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Die Position von Münster als Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche 
und private Dienstleistungen in Westfalen wird gestärkt und an ihrer Modernisierung aktiv 
mitwirken 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0115 Bezeichnung der PG IT-Management (citeq) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
In folgenden Ratsanträgen ist das Ziel „Ausbau der Breitbandversorgung“ gefordert worden: •  
 A-R/0006/2018 Ein Update für digitale Infrastruktur in Gewerbegebieten 
 A-R/0009/2018 Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen 
 A-R/0012/2018 Breitbandversorgung strategisch planen und voranbringen 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine

Beschlussvorlage

10135 Zeichen

V/0838/2018 
V/0838/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation 
Access Breitbandanschlüssen (NGA) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur flächendeckenden NGA -Versorgung bei ei ner 90 -
prozentigen Förderung durch Bund und Land voraussichtlich ein Eigenfinanzierungsanteil 
von ca. 3,5 Millionen Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein wird.  
 
2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H .v. von ca. 3,5 Mio. Euro im  Haushalts-
plan 2019 der Stadt Münster für den Zeitraum von 2019 bis 2022 bereitgestellt werden. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Arbeiten fortzusetzen, den Antrag auf Bundes - / 
Landesförderung für den Ausbau der unterversorgten Wohn - und Gewerbeadressen mög-
lichst zeitnah zu stellen und das weitere Verfahren durchzuführen. Über die Fortschritte ist 
regelmäßig zu berichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden NGA -Versorgung auf dem Stad t-
gebiet von Münster liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS Str a-
tegieberatung GmbH bei insgesamt ca. 35 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund 
(50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender E igenfinanzierungsanteil 
von ca. 3,5 Mio. Euro (10 %) über einen Zeitraum von 2019 bis 2022. 
citeq 
 
28.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

- 2 - 
V/0838/2018 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Aufwandsermächtigungen zur Bezahlung der Leistungen des zu beauftragenden Telekommuni-
kationsunternehmens und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und 
Land sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 nicht enthalten. Sie sind wie folgt im Haushaltsplan 2019 
zu veranschlagen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) 
Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq)   
Zeile 15 
 
Transferaufwendungen 2019 500.000 
2020 15.000.000 
2021 15.000.000 
2022 4.500.000 
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2019 450.000 
2020 13.500.000 
2021 13.500.000 
2022 4.050.000 
Saldo aus Aufwendungen und Erträgen 
(Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2019 - 2022 3.500.000 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Berichtsvorlage V/10135/2018 „Zwischenbericht zu Breitbandkoordination“ wurden 
die erforderlichen Maßnahmen und Planungen zum Aufbau einer flächendeckenden NGA -
Breitbandversorgung in Münster beschrieben. In Anlehnung an die Breitbandstrategie des 
Bundes verfolgt auch die Stadt Münster das Ziel, die flächendeckende Breitbandversorgung 
ausdrücklich über Glasfasertechnologie voran zu treib en. Dieses entspricht auch der übe r-
arbeiteten Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesr e-
publik Deutschland“ vom 3. Juli 2018, mit der die Bundesregierung nicht weiter die Vect o-
ring-Technologie, sondern ausschließlich Glasfaseranschlüsse an Gebäude (FTTB) fördert.  
 
Mit den im April 2018 genehmigten Fördergeldern in Höhe von 50.000 Euro wurden von der 
Verwaltung in diesem Zusammenhang folgende technische, förderpolitische und auch 
rechtliche Beratungsleistungen durch die MIC US Strategieberatung GmbH beauftragt: Von 
der Vorbereitung der Förderanträge über die Durchführung der erforderlichen Ausschre i-
bung bis hin zur Begleitung der Baumaßnahmen und dem Controlling. Die wichtigste Vorbe-
reitung der Förderanträge stellt ein sog. „Markterkundungsverfahren“ dar, bei dem für unter-
versorgte Wohn - und Gewerbeadressen (< 30 Mbit/s) im Stadtgebiet eine „Wirtschaftlic h-
keitslückenberechnung“ durchgeführt wird. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei die Diff e-
renz zwischen den prognostiziert en Breitbandausbau- und -Betriebskosten und den zu e r-
wartenden Erlösen eines Netzbetreibers. Mit den staatlichen Fördergeldern und de m städti-
schen Eigenanteil soll die Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden, um den Ausbau 
und den Betrieb für private N etzbetreiber attraktiv zu machen. Die Eigentumsrechte  des zu

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erstellenden Leitungsnetzes liegen ausschließlich beim im Ausschreibungsverfahren au s-
gewählten Netzbetreiber.  
 
Grundsätzlich ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Breitbandversorgung in 
Münster zwar im landes- und bundesweiten Vergleich gut ist – aber erwartungsgemäß Ver-
sorgungslücken existieren: Konkret sind demnach heute ca. 2.200 Wohn - und 110 Gewe r-
beadressen (hinter einer Adresse können mehrere Haushalte, Institutionen oder z.B. au ch 
Schulen stehen: die letzte Feinabstimmung steht aus) und in den nächsten drei Jahren u n-
terversorgt (keine Planungen von Providern zur Verbesserung der Situation). Die Wir t-
schaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden NGA -Versorgung der Stad t 
Münster liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS bei in s-
gesamt ca. 35 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 
%) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von ca . 3,5 
Mio. Euro (10 %), dessen Auskehrung nicht in einer Summe, sondern nach Bauabschnitten 
erfolgt. Weil der anzustrebende Ausbau aufgrund des Vorlaufs (Antragsstellung und -
bearbeitung, Spezifizierung der Leistungen und erforderliche Ausschreibung) erst spät im 
Jahr 2019 beginnen und etwa drei Jahre dauern wird, liegen die größten Finanzierungsla s-
ten in den Jahren 2020 und 2021, während in den Jahren 2019 und 2022 geringere Bela s-
tungen des städtischen Haushalts zu erwarten sind . 
 
Die Stadt Münster kann z war bei 96% der Adressen eine Breitbandverfügbarkeit von mi n-
destens 30 Mbit/s vorweisen, allerdings stehen diese Bandbreiten insbesondere am Stad t-
rand und in den Außenbezirken nicht immer zur Verfügung. Damit den dort lebenden, le r-
nenden und arbeitenden Bürgern die Chancen der Digitalisierung nicht versperrt bleiben, 
benötigen auch sie den Zugang zu zeitgemäßer Internet -Infrastruktur. Die Breitband -
Infrastruktur ist gerade für periphere ländliche Räume ein unverzichtbarer Standortfaktor, 
der gleich mehrfach  zur Stabilisierung der wirtschaftlichen und demographischen Situation 
beiträgt. Online -Angebote in den Bereichen Shopping, E -Learning, E -Health und E -
Government wachsen kontinuierlich und stellen für immer mehr Menschen eine akzeptable 
bzw. gewünschte Alternative dar. Die Dienste eröffnen einen preiswerten Zugang zu bislang 
nur analog erreichbarem Know -how, ersparen die eine oder andere Fahrt und senken die 
Betriebskosten der Wirtschaftsunternehmen. Auch in der Landwirtschaft werden breitband i-
ge Internetve rbindungen zunehmend benötigt. Viele neue Technologien wurden und we r-
den entwickelt, um landwirtschaftliche Tätigkeiten effizienter und komfortabler zu machen. 
 
Der geförderte Breitbandausbau schafft eine Netzinfrastruktur mit offenem Netzzugang, 
auch Open Access genannt, zu der alle Provider offenen, nicht diskriminierten Zugang h a-
ben, so dass sie alle ihre individuellen Dienstleistungen vermarkten können. Alle Angebote 
sämtlicher Provider werden auf einem Netz kumuliert, was die Ausnutzung dieses Netzes 
erhöht und so auch Baustellen reduziert. Auf diese Weise entfällt zwar der Wettbewerb im 
Bereich der Infrastruktur. Energie - oder Wasserversorgung zeigen aber bereits heute, dass 
durch den Wettbewerb auf Dienstleistungsebene Vorteile zum Nutzen der Endkunde n ent-
stehen. 
 
Nach derzeitiger Planung können für die Beantragung der Fördermittel bei Bund und Land 
die letzten Feinarbeiten im Oktober 2018 abgeschlossen und der Förderantrag für die u n-
terversorgten Bereiche dann gestellt werden. Da die Bewilligung der F ördermittel nach dem 
„Windhund-Prinzip“ erfolgt, ist eine zügige Antragstellung geboten. 
 
Für das gesamte Ausschreibungsverfahren wird eine Fachkanzlei mit  Kompetenz im B e-
reich der Breitbandförderung beauftragt werden. Die Auswahl und Beauftragung der Kanzlei

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erfolgt nach den gesetzlichen Vergabebestimmungen. Die beauftragte Kanzlei wird dabei 
von der Fa. Micus als technischem Berater unterstützt. Für die juristische Beratung entst e-
hen nicht förderfähige Kosten von ca. 20.000 €. Diese Mittel stehen im Wirt schaftsplan der 
citeq für das Jahr 2018 zur Verfügung. 
 
Unmittelbar nach Eingang der Zusicherung der Fördermittel durch die Bewilligungsbehö r-
den erfolgt die Ausschreibung über den Netzausbau und -betrieb. Das Ausschreibungsver-
fahren dauert in der Regel ca.  vier Monate. Anschließend setzt die Stadt Münster mit dem 
Telekommunikationsunternehmen, welches sich in der Ausschreibung durchgesetzt hat, 
einen Kooperationsvertrag auf, der im Entwurf der Bundesnetzagentur zur Genehmigung 
vorgelegt wird. Sofern die Bun desnetzagentur nicht innerhalb von acht Wochen Einwände 
erhebt, kann der Vertrag geschlossen werden. 
 
Der Bau der neuen Infrastruktur wird voraussichtlich Ende 2019 starten und im Jahr 2022 
abgeschlossen sein. In die Arbeiten eingebunden werden neben dem s tädtischen Brei t-
bandkoordinator auch mehrere städtische Ämter für die Genehmigung und Kontrolle von 
Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen: Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, U m-
welt und Nachhaltigkeit  und Ordnungsamt. Aufgrund des Projektumfangs ist b ereits heute 
absehbar, dass der Aufwand nicht im Rahmen der derzeitigen Personalausstattung der Ä m-
ter geleistet werden kann. Die amtsspezifischen Personal -Mehrbedarfe werden auf Basis 
des Ausschreibungsergebnisses zu Mitte 2019 durch die Fachämter ermittel t und dann bis 
zum Start der Baumaßnahmen zu Ende 2019 bereit gestellt. 
 
 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

09.10.2018 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0838/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37