V/0838/2018
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandbandanschlüssen (NGA)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0838/2018 Kurzüberblick Die Fa. Micus hat im Stadtgebiet Bereiche identifiziert, die bzgl. ihrer Breitbandversorgung unter- versorgt sind. Die Refinanzierung der zur „Vollversorgung“ erforderlichen TK-Infrastruktur ist nicht allein über die dort erzielbaren Einnahmen möglich. Die als Finanzierungslücke bezeichnete Dif- ferenz zwischen den voraussichtlichen Aufwänden der TK-Anbieter und den zu erwartenden Ein- nahmen liegt bei 35 Mio. €. Bund u. Land übernehmen 50/40 %, der städtische Anteil beträgt 3,5 Mio. € (10 %). Die Kosten fallen in den Jahren 2019 -2022 jeweils nach Bauabschnitten an. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Breitbandversorgung für die Stadt Münster wird ab 2019 innerhalb von 3 Jahren strate- gisch geplant und ausgebaut. Münster schließt damit zu den bezüglich Breitband bestversorg- ten Städten in NRW und in Deutschland auf. Der Breitbandausbau unterstützt zudem folgende Zielsetzungen der Stadt Münster Münster wird einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Münster wird Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Die Position von Münster als Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen wird gestärkt und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0115 Bezeichnung der PG IT-Management (citeq) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig In folgenden Ratsanträgen ist das Ziel „Ausbau der Breitbandversorgung“ gefordert worden: • A-R/0006/2018 Ein Update für digitale Infrastruktur in Gewerbegebieten A-R/0009/2018 Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen A-R/0012/2018 Breitbandversorgung strategisch planen und voranbringen Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0838/2018 V/0838/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA) Beratungsfolge 09.10.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur flächendeckenden NGA -Versorgung bei ei ner 90 - prozentigen Förderung durch Bund und Land voraussichtlich ein Eigenfinanzierungsanteil von ca. 3,5 Millionen Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein wird. 2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H .v. von ca. 3,5 Mio. Euro im Haushalts- plan 2019 der Stadt Münster für den Zeitraum von 2019 bis 2022 bereitgestellt werden. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Arbeiten fortzusetzen, den Antrag auf Bundes - / Landesförderung für den Ausbau der unterversorgten Wohn - und Gewerbeadressen mög- lichst zeitnah zu stellen und das weitere Verfahren durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden NGA -Versorgung auf dem Stad t- gebiet von Münster liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS Str a- tegieberatung GmbH bei insgesamt ca. 35 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender E igenfinanzierungsanteil von ca. 3,5 Mio. Euro (10 %) über einen Zeitraum von 2019 bis 2022. citeq 28.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de - 2 - V/0838/2018 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Aufwandsermächtigungen zur Bezahlung der Leistungen des zu beauftragenden Telekommuni- kationsunternehmens und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 nicht enthalten. Sie sind wie folgt im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq) Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 500.000 2020 15.000.000 2021 15.000.000 2022 4.500.000 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 450.000 2020 13.500.000 2021 13.500.000 2022 4.050.000 Saldo aus Aufwendungen und Erträgen (Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2019 - 2022 3.500.000 Begründung: In der Berichtsvorlage V/10135/2018 „Zwischenbericht zu Breitbandkoordination“ wurden die erforderlichen Maßnahmen und Planungen zum Aufbau einer flächendeckenden NGA - Breitbandversorgung in Münster beschrieben. In Anlehnung an die Breitbandstrategie des Bundes verfolgt auch die Stadt Münster das Ziel, die flächendeckende Breitbandversorgung ausdrücklich über Glasfasertechnologie voran zu treib en. Dieses entspricht auch der übe r- arbeiteten Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesr e- publik Deutschland“ vom 3. Juli 2018, mit der die Bundesregierung nicht weiter die Vect o- ring-Technologie, sondern ausschließlich Glasfaseranschlüsse an Gebäude (FTTB) fördert. Mit den im April 2018 genehmigten Fördergeldern in Höhe von 50.000 Euro wurden von der Verwaltung in diesem Zusammenhang folgende technische, förderpolitische und auch rechtliche Beratungsleistungen durch die MIC US Strategieberatung GmbH beauftragt: Von der Vorbereitung der Förderanträge über die Durchführung der erforderlichen Ausschre i- bung bis hin zur Begleitung der Baumaßnahmen und dem Controlling. Die wichtigste Vorbe- reitung der Förderanträge stellt ein sog. „Markterkundungsverfahren“ dar, bei dem für unter- versorgte Wohn - und Gewerbeadressen (< 30 Mbit/s) im Stadtgebiet eine „Wirtschaftlic h- keitslückenberechnung“ durchgeführt wird. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei die Diff e- renz zwischen den prognostiziert en Breitbandausbau- und -Betriebskosten und den zu e r- wartenden Erlösen eines Netzbetreibers. Mit den staatlichen Fördergeldern und de m städti- schen Eigenanteil soll die Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden, um den Ausbau und den Betrieb für private N etzbetreiber attraktiv zu machen. Die Eigentumsrechte des zu - 3 - V/0838/2018 erstellenden Leitungsnetzes liegen ausschließlich beim im Ausschreibungsverfahren au s- gewählten Netzbetreiber. Grundsätzlich ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Breitbandversorgung in Münster zwar im landes- und bundesweiten Vergleich gut ist – aber erwartungsgemäß Ver- sorgungslücken existieren: Konkret sind demnach heute ca. 2.200 Wohn - und 110 Gewe r- beadressen (hinter einer Adresse können mehrere Haushalte, Institutionen oder z.B. au ch Schulen stehen: die letzte Feinabstimmung steht aus) und in den nächsten drei Jahren u n- terversorgt (keine Planungen von Providern zur Verbesserung der Situation). Die Wir t- schaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden NGA -Versorgung der Stad t Münster liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS bei in s- gesamt ca. 35 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von ca . 3,5 Mio. Euro (10 %), dessen Auskehrung nicht in einer Summe, sondern nach Bauabschnitten erfolgt. Weil der anzustrebende Ausbau aufgrund des Vorlaufs (Antragsstellung und - bearbeitung, Spezifizierung der Leistungen und erforderliche Ausschreibung) erst spät im Jahr 2019 beginnen und etwa drei Jahre dauern wird, liegen die größten Finanzierungsla s- ten in den Jahren 2020 und 2021, während in den Jahren 2019 und 2022 geringere Bela s- tungen des städtischen Haushalts zu erwarten sind . Die Stadt Münster kann z war bei 96% der Adressen eine Breitbandverfügbarkeit von mi n- destens 30 Mbit/s vorweisen, allerdings stehen diese Bandbreiten insbesondere am Stad t- rand und in den Außenbezirken nicht immer zur Verfügung. Damit den dort lebenden, le r- nenden und arbeitenden Bürgern die Chancen der Digitalisierung nicht versperrt bleiben, benötigen auch sie den Zugang zu zeitgemäßer Internet -Infrastruktur. Die Breitband - Infrastruktur ist gerade für periphere ländliche Räume ein unverzichtbarer Standortfaktor, der gleich mehrfach zur Stabilisierung der wirtschaftlichen und demographischen Situation beiträgt. Online -Angebote in den Bereichen Shopping, E -Learning, E -Health und E - Government wachsen kontinuierlich und stellen für immer mehr Menschen eine akzeptable bzw. gewünschte Alternative dar. Die Dienste eröffnen einen preiswerten Zugang zu bislang nur analog erreichbarem Know -how, ersparen die eine oder andere Fahrt und senken die Betriebskosten der Wirtschaftsunternehmen. Auch in der Landwirtschaft werden breitband i- ge Internetve rbindungen zunehmend benötigt. Viele neue Technologien wurden und we r- den entwickelt, um landwirtschaftliche Tätigkeiten effizienter und komfortabler zu machen. Der geförderte Breitbandausbau schafft eine Netzinfrastruktur mit offenem Netzzugang, auch Open Access genannt, zu der alle Provider offenen, nicht diskriminierten Zugang h a- ben, so dass sie alle ihre individuellen Dienstleistungen vermarkten können. Alle Angebote sämtlicher Provider werden auf einem Netz kumuliert, was die Ausnutzung dieses Netzes erhöht und so auch Baustellen reduziert. Auf diese Weise entfällt zwar der Wettbewerb im Bereich der Infrastruktur. Energie - oder Wasserversorgung zeigen aber bereits heute, dass durch den Wettbewerb auf Dienstleistungsebene Vorteile zum Nutzen der Endkunde n ent- stehen. Nach derzeitiger Planung können für die Beantragung der Fördermittel bei Bund und Land die letzten Feinarbeiten im Oktober 2018 abgeschlossen und der Förderantrag für die u n- terversorgten Bereiche dann gestellt werden. Da die Bewilligung der F ördermittel nach dem „Windhund-Prinzip“ erfolgt, ist eine zügige Antragstellung geboten. Für das gesamte Ausschreibungsverfahren wird eine Fachkanzlei mit Kompetenz im B e- reich der Breitbandförderung beauftragt werden. Die Auswahl und Beauftragung der Kanzlei - 4 - V/0838/2018 erfolgt nach den gesetzlichen Vergabebestimmungen. Die beauftragte Kanzlei wird dabei von der Fa. Micus als technischem Berater unterstützt. Für die juristische Beratung entst e- hen nicht förderfähige Kosten von ca. 20.000 €. Diese Mittel stehen im Wirt schaftsplan der citeq für das Jahr 2018 zur Verfügung. Unmittelbar nach Eingang der Zusicherung der Fördermittel durch die Bewilligungsbehö r- den erfolgt die Ausschreibung über den Netzausbau und -betrieb. Das Ausschreibungsver- fahren dauert in der Regel ca. vier Monate. Anschließend setzt die Stadt Münster mit dem Telekommunikationsunternehmen, welches sich in der Ausschreibung durchgesetzt hat, einen Kooperationsvertrag auf, der im Entwurf der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt wird. Sofern die Bun desnetzagentur nicht innerhalb von acht Wochen Einwände erhebt, kann der Vertrag geschlossen werden. Der Bau der neuen Infrastruktur wird voraussichtlich Ende 2019 starten und im Jahr 2022 abgeschlossen sein. In die Arbeiten eingebunden werden neben dem s tädtischen Brei t- bandkoordinator auch mehrere städtische Ämter für die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen: Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, U m- welt und Nachhaltigkeit und Ordnungsamt. Aufgrund des Projektumfangs ist b ereits heute absehbar, dass der Aufwand nicht im Rahmen der derzeitigen Personalausstattung der Ä m- ter geleistet werden kann. Die amtsspezifischen Personal -Mehrbedarfe werden auf Basis des Ausschreibungsergebnisses zu Mitte 2019 durch die Fachämter ermittel t und dann bis zum Start der Baumaßnahmen zu Ende 2019 bereit gestellt. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0838/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37