V/0313/2015
Masterplan 100% Klimaschutz - Teilnahme der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0313/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Masterplan 100% Klimaschutz - Teilnahme der Stadt Münster Beratungsfolge 09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster bewirbt sich als Masterplan -Kommune 100% Klimaschutz im Ra hmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. 2. Die Stadt Münster strebt damit das langfristige Ziel der Bundesregierung an, die Trei b- hausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 95% gegenüber dem Jahr 1990 zu mindern und gleichzeitig den Endenergieverbrauch um 50% zu senken. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Förderung als Masterplan–Kommune 100% Klimaschutz erfolgt über vier Jahre und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben geleis- tet. Die förderfähigen Gesamtausgaben sind gestaffelt nach der Größe der Kommune. Für Münster läge der maximale Höchstbetrag bei 240.000 Euro pro Jahr; dies bedeutet einen Förderbetrag von max. 192.000 €/Jahr bei einem städtischen Eigenanteil von max. 48.000 €/Jahr. Dieser Eigenanteil wäre nicht zusätzlich bereitzustellen, sondern kann im Rahmen der bisher planmäßig bis 2020 veranschlagten Mittel im Rahmen der Umsetzung des Klimas chutzkonzeptes 2020 im Teilerge b- nisplan 1401 finanziert werden. Vorlagen-Nr.: V/0313/2015 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0313/2015 Begründung: 1. Das Programm Masterplan 100% Klimaschutz Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu mindern und bis zum Jahr 2050 eine Reduzierung um mindestens 80 -95 % zur erreichen. Diese Ziele wurden im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Jahr 2013 erneut bekräftigt. Das Bundesmini s- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) führt dazu im Rahmen der Förderung von Klimaschutzprojekten nach 2012 erneut das Programm „Masterplan -Kommune 100% Klim a- schutz“ durch und hat im April 2015 einen entsprechenden Aufruf gestartet. Bei den 19 Masterplan-Kommunen, die seit 2012 gefördert werden, handelt es sich um: Stadt Bensheim Gemeinde Burbach Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stadt Flensburg Stadt Frankfurt am Main Stadt Göttingen Region und Stadt Hannover Stadt Heidelberg Stadt Herten Stadt Kempten (Allgäu) Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Nalbach Stadt Neumarkt in der Oberpfalz Landkreis Osnabrück Stadt Osnabrück Stadt Rheine Hansestadt Rostock Stadt St. Ingbert Kreis Steinfurt Mit dem neuen Aufruf sollen wiederum knapp 20 Kommunen ausgewählt werden und sich als Mas- terplan-Kommune 100% Klimaschutz mit Unterstützung der Bundesfördermittel ausrichten. Eine Kommune mit einem Masterplan 100% Klimaschutz verfolgt das Ziel, durch die Einführung eines systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßna h- men zur Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Energi esparen und zur Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstiles, zur Nutzung erneuerbarer Energien, insb e- sondere aus regionalen Quellen, und zur Schließung von Stoffkreisläufen v oranzutreiben. Damit richtet sich das Programm ausdrücklich an Kommunen, die bereits umfangreiche Praxiserfahru n- gen im Klimaschutz gesammelt haben und sich bereits anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt haben. Masterplan-Kommunen sollen gemäß Merkblatt des BMU zunächst Möglichkeiten aufzeigen, wie die ambitionierten Ziele erreicht wer den können und welche Strategien und Maßnahmen dazu notwendig sind. In der Folge zeigen sie, wie sich erste Emissionsredukt ionen durch intensive Kl i- maschutzbemühungen vor Ort einstellen und welche Stellschrauben für den Erfolg der Mind e- rungsstrategie zu beachten sind. Die Kommune verfolgt diese klimapolitischen Ziele intensiv durch die Einführung eines Prozes smanagements zur k urz-, mittel - und langfristigen Implementierung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Maßnahmen, insbesondere durch die Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung von Energieeffizienz und Energieeinspa- rung, die Förderung eines nachhaltigen Lebensstiles bei Nutzern und Konsumenten sowie eines nachhaltigen Wirtschaftens in lokalen Unternehmen im Rahmen von entwickelten Suffizienz- und Konsistenzstrategien, die Nutzung erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere aus regiona- len Quellen, und den Aufbau von nachhaltigen regionalen Stoffkreisläufen. - 3 - V/0313/2015 Aussagekräftige Projektskizzen für das neue Programm „Masterplan -Kommune 100 % Klim a- schutz“ können zum Stichtag 31. August 2015 eingereicht werden und müssen folgende Bestan d- teile enthalten: eine Vorhabenbeschreibung (Projektskizze), einen Beschluss des höchsten kommunalen Gremiums (in der Regel Gemeinderat oder Stadtrat, bei Land kreisen: Kreistag) unter breiter Zustimmung, dass der Masterplanprozess von der Kommune grundsätzlich unterstützt wird, ein integriertes Klimaschutzkonzept oder vergleichbares Konzept, eine elektronische Skizze via easy-Online Auf der Grundlage dieser Projektskizze werden voraussichtlich Ende Oktober 2015 Kommunen ausgewählt und aufgefordert, aufbauend auf der Projek tskizze bis Anfang 2016 einen Projekta n- trag zu stellen. Erst dieser Projektantrag bildet die Grundlage für die endgültige Entscheidung über die Förderung. Gefördert wird die Erstellung des Masterplans in Kombination mit der Unterstützung bei der Umsetzung. Dabei sollen wieder bis zu 20 Kommunen unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen gefördert werden. Die maximale Förderzeit beträgt vier Jahre. Die Förderung beläuft sich auf 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchs tbeträge sind gestaffelt nach der Größe der Kommune. Für Münster läge der Höchstbetrag bei 240.000 E u- ro pro Jahr. Dies würde einen Förderbetrag von max. 192.000 €/Jahr bei einem städtischen Eigen- anteil von max. 48.000 €/Jahr bedeuten. Sollte im Frühjahr 2016 ein Projektantrag der Stadt Münster positiv bewertet werden, gäbe es eine 2-phasige Förderung über den Förderzeitraum. Projektstart soll dabei der 01.06.2016 sein. In Phase 1 (Laufzeit 1 Jahr) werden externe Gutachter mit der Erstellung des Maste rplans 100% Klimaschutz beauftragt. Der Masterplan 100% Klimaschutz beinhaltet: Bilanzierung und Szenarien Konkretisierung einer sektoralen Zielsetzung Maßnahmenplanung und Eingliederung bestehender kommunaler Konzepte Zivilgesellschaftlicher Prozess, Verhaltensänderung Finanzierung Mit diesem Masterplan wird ein Beschluss zur Umsetzung vorbereitet und ein Management- prozess zur langfristigen Institutionalisierung konzipiert. In Phase 2 (Laufzeit 3 Jahre) beginnt die Umsetzung des Masterplans 100% Klim aschutz. Dazu werden Strukturen aufgebaut, um den Managementprozess inklusive Controlling langfristig zu i n- stitutionalisieren und die Umsetzung der im Masterplan genannten Maßnahmen zu begleiten. In beiden Phasen werden folgende Ausgaben gefördert: Die Vergabe von Beratungsaufträgen an externe Dritte, insbesondere Erstellung eines Ma s- terplan 100% Klimaschutz inkl. Moderation der Partizipationsprozesse, Sozialstudie zur Sit u- ationsanalyse und gesamtstädtischer CO2-Bilanzierung Personalausgaben für eine/n Masterplanmanager/in für die gesamte Projektlaufzeit sowie Sachausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für den Anstoß eines zivilgesellschaftlichen Prozesses zum Masterplan und seiner Umsetzung. - 4 - V/0313/2015 2. Chancen und Möglichkeiten für die Stadt Münster Der Projektaufruf durch das BMU im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung e r- folgte erstmals im Dezember 2010. Zu diesem Zeitpunkt lag das Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster vor und das Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 war in der politischen Beratung (Ratsbeschluss am 08.12.2010 V/0592/2010 + E1). Von einer Bea n- tragung eines neuen Klimaschutzkonzeptes mit dem Ziel Masterplan 100% Klimaschutz, ohne das gerade erarbeitete Klima schutzkonzept überhaupt in Angriff genommen zu haben, wurde damals abgesehen, da einerseits die Förderchancen ohne Umsetzung gering erschienen und andererseits vom BMU eine zweite Förderschiene für 2013/2014 angekündigt wurde. Diese zweite Förde r- schiene startet nun mit dem neuen Aufru f im April 2015, an dem sich die Stadt Münster beteiligen möchte. Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme sind sehr gut. Die Stadt Münster hat sich bereits 2008 das ambitionierte Ziel gesetzt, den CO 2-Ausstoß bis 2020 um 40% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken sowie einen Anteil von 20% erneuerb arer Energie an der Energieversorgung der Stadt Münster b is 2020 anzustreben. Die Teilnahme an dem Programm „Masterplan-Kommune 100% Klimaschutz“ stellt eine konsequente Fortschreibung des bisherigen kommunalen Klimaschutzzieles dar und würde zudem die Umsetzung des erklärten Zieles im Rahmen der Mitgliedschaft im Klima-Bündnis e.V. und auch des EU -Konvents der Bü r- germeister bedeuten (weitere Senkung des CO2-Ausstoßes um 10% alle fünf Jahre). Mit der Teilnahme am Masterplan 100 % Klimaschutz bietet sich der Stadt Münster die gute Cha n- ce, ihre vielfältigen und e rfolgreichen Klimaschutzaktivitäten mit Unterstützung einer umfangre i- chen Förderung durch Bundesmittel zielgerichtet fortzuschreiben und umzusetzen. Damit kann der Klimaschutz in Münster auf eine neue Ebene gehoben werden. Das bisheriges Klimaschutzko n- zept 2020 kann dabei systematisch analysiert und weiterentwickelt, insbesondere hinsichtlich einer noch breiteren, eigenverantwortlichen Einbindung aller Akteure in der Stadt und einer weiteren Konkretisierung gezielter Maßnahmen für den langfristigen Zielhor izont 2050. Neben bewäh rten Konzepten und Strukturen stellt die Analyse der bestehenden Defizite eine Chance und Herau s- forderung dar, mit dem Masterplan 100% Klimaschutz zielgerichtet neue Konzepte und Lösungen zu finden. Schwerpunkte sollen dabei unter anderem sein: - die deutliche Reduzierung des Strombedarfes, - die Steigerung der Sanierungsrate im Altbau, - die Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, - der Ausbau der erneuerbare Energieerzeugung und der Kraft-Wärme-Kopplung, - die weitere Optimierung im Verkehrssektor und - die wesentlich stärkere Bewusstseinsbildung bei Bürger und Bürgerinnen sowie allen rel e- vanten Akteure. Bestehende Strukturen wie z.B. der Beirat für Klimaschutz, das Energieteam des European Energy Award, Energieberater - und Handwerker -Netzwerk, Münsters Allianz für Klimaschutz -Das Net z- werk der Unternehmen oder Münster packts! Der Bürgerpakt für Klimaschutz können dabei sin n- voll in die Masterplanaktivitäten eingebunden und müssten nicht mehr im Rahmen des Aufbaues eines breiten zivilgesellschaftlichen Prozesses zusätzlich institutionalisiert werden. Insgesamt fügt sich der Masterplan 100% Klimaschutz somit sinnvoll in die bisherige Klimaschut z- politik der Stadt Münster ein, die stets von einer systematischen und umsetzung sorientieren Vor- gehensweise geprägt war. Doch durch die Teilnahme kann die Stadt Münster nicht nur die akt ive Klimaschutzarbeit vor Ort deutlich stärken und ausbauen sondern auch ihre Vorreiterrolle in der Außenwirkung wieder ausbauen. Denn es ist ein erklärtes Ziel des BMU, mit dem Projekt Master- plan-Kommune einerseits die besten Beispiele für kommunalen Klimaschutz zu fördern und ande- rerseits die Masterplan -Kommunen als Leuchttürme des nationalen Klimaschutzes zu etablieren, um für alle Kommunen Beispiele zur Nachahmung zu schaffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, sich als Masterplan -Kommune 100% Klimaschutz zu bewerben und zum 31.08.2015 eine entsprechende Projektskizze einzureichen. Sollte Münster daraufhin - 5 - V/0313/2015 aufgefordert werden, einen Projektantrag zu formulieren, wird dieser den politischen Gremien im Herbst 2015 zur Abstimmung vorgelegt. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0313/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37