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V/0599/2024/1

Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadt – Sofortmaßnahmen im Haushaltsplan 2025

Vorlagen 09.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 13

Anlage A

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

V-0599-2024-1_Anlage1

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Ansehen

V-0599-2024-1_Anlage2

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Ansehen

Anlage A

1504 Zeichen

Anlage A zur V/0599/2024/1 
 
Kurzüberblick 
Anknüpfend an die Vorlage V/0253/2024 ‚Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfä-
hige Stadt‘ werden mit dieser Vorlage die verwaltungsseitig erstellten Maßnahmen der 1. Stufe 
des Prozesses der Finanzstabilität (Sofortmaßnahmen) in die politische Beratung gegeben. Au-
ßerdem sind Beschlüsse zu Reduktionsvarianten bei Investitionsmaßnahmen, Abweichungen 
von Standards im städtischen Ergebnisplan, Gebühren- und Entgeltanpassungen und zur Ver-
zahnung des Transformationsprozesses mit dem Konzept der Finanzstabilität vorgesehen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die vielfältigen städtischen Ziele lassen sich nur bei einer stabilen städtischen Finanzlage dau-
erhaft erreichen. Stabile städtische Finanzen sind damit Grundvoraussetzung für die Erbringung 
der zahlreichen städtischen Leistungen. 
Für die Erhaltung der städtischen Finanzhoheit ist die Vermeidung der Haushaltssicherung das 
gesetzte Minimalziel, mittelfristig soll eine nachhaltige Balance der städtischen Finanzlage im 
Einklang mit dem anstehenden Transformationsprozess der Verwaltung erreicht werden. 
 
 
Finanzierung 
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2025 bei den jeweiligen Produktgruppen 
hinterlegt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW, insbesondere §§ 75 – 77 GO NRW.

Ergänzungsvorlage Beschluss

2889 Zeichen

V/0599/2024/1 
V/0599/2024/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadt – Sofortmaßnahmen im 
Haushaltsplan 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die mit dem Haushaltsplan 2025 aktualisierte finanzielle Ausgangslage (Anlage 1) und die So-
fortmaßnahmen (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.  
2. Reduktionsvarianten werden bei sämtlichen städtischen Investitionsmaßnahmen mitgeplant und 
den politischen Gremien zur Umsetzung vorgeschlagen.  
3. Beschlussvorschläge mit Ergebnisauswirkung sollen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen 
Aufgabenerfüllung insbesondere unter Abweichungen von selbstgesetzten Standards - soweit 
nicht gesetzliche Mindestnormen verletzt werden – vorgelegt werden.  
4. Im Sinne der Kostendeckung werden Gebühren- und Entgeltbereiche zukünftig unter grundsätzli-
cher Beibehaltung der sozialen Staffelung angepasst. Eine Überprüfung erfolgt mindestens in je-
dem zweiten Jahr. 
5. Die Verzahnung der mittelfristigen Finanzstabilität mit der Transformation erfolgt mit Unterstüt-
zung des Beratungsunternehmens zeb. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2025 bei den jeweiligen Produktgruppen hinter-
legt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen in den vorberatenden Gremien, zuletzt im Aus-
schuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 04.12.2024, sollen die poli-
tisch vorgenommenen Änderungen an der 1. Stufe des Konzepts zur Finanzstabilität („Sofort-
maßnahmen“) mit dieser Ergänzungsvorlage dokumentiert werden.  
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
11.12.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller 
Telefon: 492-2000 
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0599/2024/1 
Hierzu ist die bisherige Anlage 1 (Schwellenwertpapier) und die bisherige Anlage 2 (Liste der 
81 Sofortmaßnahmen) aktualisiert worden. Das Schwellenwertpapier bildet den aktuell en 
Stand unter Berücksichtigung sämtlicher beschlossener Veränderungen am Haushaltsplan-
entwurf 2025 ab. Die Liste der Sofortmaßnahmen ist um eine Spalte ergänzt worden, die auf-
zeigt, ob die jeweilige Maßnahme 
- aufgegriffen, 
- geändert aufgegriffen oder 
- nicht aufgegriffen 
wurde.  
 
Das finanzielle Volumen, dass sich aus den (teilweise) aufgegriffenen Maßnahmen ergibt, ist 
ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen und beläuft sich  
im Jahr 2025 auf 15,0 Mio. Euro, 
im Jahr 2026 auf 15,9 Mio. Euro, 
im Jahr 2027 auf 16,0 Mio. Euro und 
im Jahr 2028 auf 16,3 Mio. Euro. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Aktualisiertes Schwellenwert-Papier 
Anlage 2: Aktualisierte Maßnahmenübersicht zur 1. Stufe der Finanzstabilität (Sofortmaßnahmen)

V-0599-2024-1_Anlage1

1197 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0599/2024/1
Position 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Allgemeine Rücklage am 01.01. 690,1 690,0 690,0 690,0 665,5 633,6
Ausgleichsrücklage am 01.01. 144,1 107,2 50,5 20,3 0,0 0,0
Jahresergebnis (vor Berücksichtigung des globalen 
Minderaufwandes) -36,9 -56,7 -30,4 -50,9 -44,1 -40,2 
globaler Minderaufwand 
(Finanzstabilität, weitere Stufe) 0,0 0,0 1,5 7,5 9,1
globaler Minderaufwand 
(Beschluss AWLFW) 0,0 0,2 4,7 4,7 4,7
Jahresergebnis (nach Berücksichtigung des globalen 
Minderaufwandes) -36,9 -56,7 -30,3 -44,7 -31,9 -26,4 
Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 
KomHVO -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zuführung/Entnahme allgemeine Rücklage 0,0 0,0 0,0 -24,5 -31,9 -26,4 
Zuführung/Entnahme Ausgleichsrücklage -36,9 -56,7 -30,3 -20,3 0,0 0,0
Allgemeine Rücklage am 31.12. 690,0 690,0 690,0 665,5 633,6 607,2
Ausgleichsrücklage am 31.12. 107,2 50,5 20,3 0,0 0,0 0,0
Schwellenwert nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO (5,0%) 34,5 34,5 34,5 34,5 33,3 31,7
Puffer / Abstand bis zum Schwellenwert 34,5 34,5 34,5 10,0 1,4 5,3
Schwellenwert % % % % % %
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage 0,0% 0,0% 0,0% 3,5% 4,8% 4,2%

V-0599-2024-1_Anlage2

39042 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0599/2024/1      
lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
01 I 10 Bildung Stellenpool Bildung eines Pools aus mindestens seit 18 Monaten nicht besetzten und nicht 
abgeforderten Stellen; Bündelung ungenutzter Stellenanteile.
3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 aufgegriffen
02 II 20 Verlustausgleich WLE GmbH Die Zahlungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster GmbH 
zum Ausgleich des Verlusts der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH sind 
aktivierungsfähig und werden daher zukünftig als investive Auszahlungen veranschlagt 
und gebucht.
300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 aufgegriffen
03 II 20 Anhebung der 
Gewinnausschüttung der WBI 
GmbH
Die Gewinnausschüttung der Westfälische Bauindustrie GmbH soll ab dem Jahr 2026 
wieder auf den früheren Wert von 3 Mio. Euro angehoben und über die 
Gewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH mit einem Betrag von 1,5 Mio. 
Euro an die Stadt Münster abgeführt werden. Damit wird der aus heutiger Sicht 
absehbaren wirtschaftlichen Entwicklung der WBI Rechnung getragen und ein Beitrag 
zur Finanzstabilität aus dem Stadtkonzern geleistet. Die derzeitige Ausschüttung erfolgt 
im Wesentlichen an die Stadtwerke Münster GmbH. Der Nettoeffekt für den städtischen 
Haushalt unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen liegt bei rund 1,1 Mio. Euro 
jährlich.
0 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 aufgegriffen
04 II 20 Erweiterung des Aufgabenprofils 
und des Aufgabenumfangs des 
Gewerbesteuerprüfdienstes
Der Aufbau der Funktion "Gewerbesteuerprüfdienst" erfolgte in 2016. Die Einrichtung 
führt seit Jahren zu verlässlichen Steuermehrerträgen. Die Funktion soll nun erweitert 
werden, um eine höhere Zahl von Steuerzerlegungsbescheiden innerhalb der 30-Tage-
Frist zu bearbeiten. Außerdem soll der Gewerbesteuerprüfdienst vermehrt an 
Außenprüfungen des Finanzamtes teilnehmen sowie temporäre Betriebsstätten 
ermitteln und die Steuerzerlegung überprüfen.
1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 aufgegriffen
05 II 20 Einrichtung einer zentralen 
Haftungsprüfung im Steuerbereich
Da Steueransprüche ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit und / oder den 
Leistungswillen des Steuerpflichtigen entstehen, sind Steueransprüche oft gar nicht 
oder nur schwer durchsetzbar. Um die Steueransprüche der Stadt bestmöglich sichern 
zu können und um größere Schäden abzuwenden, hat der Gesetzesgeber 
Haftungstatbestände geschaffen. Haftungsansprüche der Gemeinde treten neben oder 
anstelle der Steuerschulden und stellen eine eigene Anspruchsgrundlage der 
Gemeinde dar. Haften bedeutet somit Einstehen müssen für eine fremde Steuerschuld.
Die in der Praxis bedeutsamste Haftung stellt die Vertreterhaftung aus den §§ 34 und 
69 AO dar. Dies ist auf die Vielzahl an Personen- und Kapitalgesellschaften 
zurückzuführen. Die gesetzlichen Vertreter juristischer und natürlicher Personen haften 
für Steuerschulden der von ihnen vertretenen, wenn sie ihre steuerlichen Pflichten aus 
§ 34 AO (z. B. die Zahlungs- oder Erklärungspflicht) schuldhaft verletzen.  Die Prüfung 
der Haftungsvoraussetzungen erfolgt nach der Abgabenordnung (AO).
Zukünftig sollen Prüfungen der Vertreterhaftung, Haftung der Steuerhinterziehenden, 
der Betriebsübernehmenden, der Firmenübernehmenden sowie die Haftung der 
Eigentümer/-innen von Gegenständen durchgeführt werden, mit dem Ziel einen 
Haftungsbescheid zu erlassen.
Die Einrichtung einer zentralen Haftungssachbearbeitung und die damit einhergehende 
Bündelung von Kompetenzen orientiert sich an den Strukturen der Finanzverwaltung. 
Dort werden Haftungsprüfungen ebenfalls zentral bearbeitet.
250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 aufgegriffen
06 II 20 Prüfdienst örtliche 
Aufwandssteuern
Einrichtung eines Prüfdienstes bei den örtlichen Aufwandssteuern
(u. a. Zweitwohnungssteuer)
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
07 II 20 Hundebestandsprüfung Eine Überprüfung der satzungsgemäßen Besteuerung der in Münster gehaltenen 
Hunde wurde bisher noch nicht vorgenommen. Aus den vielfältigen Erfahrungen 
anderer Städte mit solchen Bestandsprüfungen lässt sich eindeutig ableiten, dass eine 
bedeutende Dunkelziffer bisher nicht versteuerter Hunde auch auf dem Münsteraner 
Stadtgebiet vorliegen könnte. Die Auswertung von Hundebestandsprüfungen in über 20 
nordrhein-westfälischen Städten führte zum Ergebnis, dass dort rund 14 % zusätzliche 
Hundeanmeldungen nach Durchführung der Prüfung erzielt werden konnten. Der 
derzeitige Hundebestand in Münster liegt bei rund 12.300 Tieren.
150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 aufgegriffen
08 II 20 Verwendung der Schul-/ 
Bildungspauschale
Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler 
Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung wird den Kommunen 
vom Land NRW eine Schul- bzw. Bildungspauschale nach dem 
Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Nach § 17 GFG NRW (Fassung 
2024) können die Mittel für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die 
Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und 
Ausstattung von Schulen und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt 
werden. Mit den Mitteln der Schul- und Bildungspauschale können darüber hinaus 
Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulen 
finanziert werden. Wird die Schul-/Bildungspauschale für letztgenannte Positionen 
eingesetzt, ist sie im Ergebnisplan abzubilden und damit konsumtiv zu nutzen. Dies soll 
zukünftig verstärkt erfolgen.
250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 aufgegriffen
09 II 20 Verwendung der Sportpauschale Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich wird den 
Kommunen vom Land NRW eine Sportpauschale nach dem 
Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Nach § 18 GFG NRW (Fassung 
2024) können die Mittel von den Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, 
den Erwerb sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, 
raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten 
eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Sportpauschale können darüber hinaus 
Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten 
finanziert werden. Wird die Sportpauschale für letztgenannte Positionen eingesetzt, ist 
sie im Ergebnisplan abzubilden und damit konsumtiv zu nutzen. Dies soll zukünftig 
verstärkt erfolgen.
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 aufgegriffen
10 II 20 Verzicht auf die Verzinsung von 
Pensionsverpflichtungen
Die citeq ist derzeit die einzige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt, bei der 
eine Verzinsung der Forderungen aus Pensionsverpflichtungen vorgenommen und 
hierfür jährlich Liquidität aus dem städtischen Haushalt an die citeq abgeführt wird. 
Anstelle einer jährlichen Zahlung ist auch ein einmaliger Abgleich der Forderungen / 
Verbindlichkeiten zwischen Stadt und citeq denkbar, bei dem auch der 
Ausgleichsanspruch aus Pensionsverpflichtungen berücksichtigt wird.
330.000 330.000 330.000 330.000 330.000 aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
11 II 20 Prüfung der 
Rückstellungsbewertung bei 
gebühren-rechnenden 
Einrichtungen
Bei den gebührenrechnenden Einrichtungen der Stadt werden die jährlichen 
Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die Beamtinnen und Beamten als 
Kosten in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Es ist nicht gesetzlich geregelt, 
welcher Zinssatz im Gebührenrecht Anwendung findet. Es gilt die allgemeine Regelung 
des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz: „Kosten […] sind die nach 
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten“.
Als Kalkulationszinssatz für die Abzinsung wird bisher der NKF-Zinssatz von 5,0 % 
genutzt. Dieser Zinssatz ist aktuell deutlich höher als der im HGB verwendete Zinssatz 
für die Altersvorsorgerückstellungen. Ein höherer Abzinsungszinssatz führt zu 
niedrigeren Rückstellungen und damit geringeren Kosten für die gebührenrechnenden 
Einrichtungen.
Aufgrund des strikten Jährlichkeitsprinzips im Gebührenrecht ist eine spätere 
Nachholung zu niedriger Pensionsrückstellungen nicht möglich. Die zu niedrig 
angesetzten Pensionsrückstellungen führen dazu, dass diese Kosten nicht von 
Gebührenzahlenden, sondern in späteren Jahren vom städt. Haushalt getragen werden 
müssen.
750.000 750.000 750.000 750.000 750.000 aufgegriffen
12 II 20 Erhöhung der Realisierungsquote 
bei offenen Forderungen
Die Realisierungsquote bei offenen Forderungen liegt derzeit bereits über dem 
Durchschnitt der Großstadtkassen in Nordrhein-Westfalen. Für eine weitere Erhöhung 
der Realisierungsquote ist es erforderlich, die Forderungslaufzeiten zu minimieren und 
so Forderungsausfälle zu reduzieren. Erreicht werden soll das über unterschiedliche 
Maßnahmen wie eine Beschleunigung des Forderungseinzuges oder eine Ausweitung 
des Vorkassenprinzips.
150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 aufgegriffen
13 II 20 Prüfung ertragssteigernder Effekte 
durch Überarbeitung von 
Steuersatzungen
Wenn städtische Steuersatzungen aus redaktionellen oder materiell-inhaltlichen 
Aspekten zu überarbeiten sind, wird zukünftig ebenfalls geprüft, wo ertragssteigernde 
Effekte (z. B. durch Anpassung des Steuersatzes) unter Berücksichtigung aktueller 
Rechtsprechung gefunden werden können. Erstes Anwendungsbeispiel wird die 
Vergnügungssteuersatzung.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen
14 III 66 Kostendeckende 
Abwassergebühren 
Anpassung der Abwassergebührentarife aufgrund erhöhter Abschreibungswerte 
(Indexwert 2023) sowie durch Weitergabe der Kostenunterdeckung aus 
Betriebsabrechnungsbogen 2022. 
1.700.000 1.700.000 1.700.000 1.700.000 1.700.000 aufgegriffen
15 III 66 Straßenbeleuchtungsvertrag 
Betriebskosten
Durch die Neuverhandlung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Stadtwerke 
Münster GmbH konnten Einsparungen bei Betriebs- und Instandhaltungskosten durch 
Verlängerung der Wartungsintervalle und Effizienzsteigerung durch technischen 
Fortschritt erreicht werden.
300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 aufgegriffen
16 III 66 Pauschale Kürzung Amtsbudget 
(Amt für Mobilität und Tiefbau)
Pauschale Kürzung Amtsbudget 700.000 700.000 700.000 700.000 700.000 aufgegriffen
17 IV 40 Pauschale Kürzung Amtsbudget 
(Amt für Schule und 
Weiterbildung)
Der Stabilisierungsbeitrag soll im Rahmen der Entscheidungsbefugnis des Amtes in der 
unterjährigen Bewirtschaftung erreicht werden. 
Dazu sollen noch strengere Maßstäbe an Sparsamkeit, Prüfung der Ausgabe zum ob 
und wie, Möglichkeiten der Streckung angelegt werden. Eine bisher finanzierte 
Maßnahme ganz aufzugeben, soll vermieden werden.
275.000 50.000 50.000 275.000 275.000 aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
18 IV 40 Pauschale Kürzung VHS Nach Abschluss der Sanierung des VHS-Hauptstandortes in der Aegidiistraße kann die 
VHS ihren Betrieb wieder in vollem Umfang aufnehmen. Insgesamt können wieder 
mehr Kurse und Veranstaltungen angeboten werden und es ist davon auszugehen, 
dass die Erträge aus Teilnehmerentgelten leicht ansteigen werden. Die Aufwendungen 
für die Anmietung fremder Räume werden sich verringern. Die pauschale Kürzung wird 
somit in der Bewirtschaftung des VHS-Budgets aufgefangen.
120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 aufgegriffen
19 IV 40 Streichung der musikalischen 
Förderung Ganztags-Bereich 
Mit den Mitteln wurden in der Vergangenheit einzelne musikalische Projekte gefördert, 
da die Mittel im vergangenen Jahr nicht mehr abgerufen wurden, soll die Förderung 
aufgrund fehlender Nachfrage nicht mehr eingeplant werden.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
20 IV 40 Streichung Zuschuss IB Paulinum Es handelt sich um ein schulspezifisches Angebot, welches nicht dem Standard 
entspricht. Aufgrund der Gleichbehandlung sollte keine weitere Bezuschussung seitens 
der Stadt erfolgen und die Akquirierung von anderweitigen Zuschüssen in die 
Verantwortung der Schule gegeben werden.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
21 IV 40 Einstellung Schülerhaushalt Da sich das Interesse der Schulen an der Ausschreibung des Schülerhaushalts stark in 
Grenzen hielt wird vorgeschlagen das Projekt zu beenden. Die Ausschreibung des 
Schülerhaushaltes basiert auf einem Ratsbeschluss. Der Schülerschaft von 6 
weiterführenden Schulen wird ein Budget i. H. v. jeweils 5.000 Euro zur Verfügung 
gestellt mit dem Ziel, in einem aus der Schülerschaft organisierten demokratischen 
Prozess über die Verwendung der Mittel zu entscheiden. Die Schülerschaften sollten so 
demokratische Verfahren am praktischen Beispiel erleben und so eine positive Haltung 
zur demokratischen Gesellschaftsordnung entwickeln / festigen.
0 30.000 0 30.000 30.000 aufgegriffen
22 IV 40 Kürzung Schuletats Die Stadt Münster trägt als Schulträgerin die Sachkosten für die in städtischer 
Trägerschaft stehenden Schulen. Ein Teil dieser Kosten wird den Schulen zur 
eigenverantwortlichen Bewirtschaftung auf die extra hierfür eingerichteten 
Schulgirokonten (sog. „Schuletats“) bereitgestellt. Nach schulindividueller Analyse bzgl. 
der Aktualität der Basiswerte für die Schuletats soll eine Anpassung im Sinne der 
Gleichbehandlung aller Schulen vorgenommen werden. 
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
23 IV 40 D-Ticket Schule Mit Ratsbeschluss V/0488/2023 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, im 
Rahmen der Einführung des Deutschland-Ticket (D-Ticket) Schule am sog. 
Landesmodell teilzunehmen. Dies bedeutet im Kern, dass von hier der aus den 
vorherigen goCard-Verträgen festgelegte (fortgeschriebene) Pauschalbetrag weiterhin 
gezahlt wird, obwohl eine Spitzabrechnung der anspruchsberechtigten Schülerinnen 
und Schülern (SuS) (Ticketinhaber * 49,00 Euro * 12 Monate) für die Stadt Münster 
wirtschaftlicher wäre. Der zwischen Spitzabrechnung und Pauschalzahlung bestehende 
Differenzbetrag wird zur Subventionierung des D-Tickets für nicht anspruchsberechtigte 
SuS (sog. „Selbstzahler“) genutzt, damit diese ein D-Ticket Schule zum monatlichen 
Preis von 29,00 Euro erwerben können. Aus rechtlicher Sicht ist die Stadt Münster, bei 
Vorliegen der Anspruchsbedingungen, lediglich dazu verpflichtet, die Kosten für die 
Fahrten zur Schule und zurück zu übernehmen. Das aktuell zusammen mit den 
Verkehrsunternehmen angebotene D-Ticket Schule bietet mit Blick auf räumliche 
(bundesweit) und zeitliche (24/7) Gültigkeit einen erheblichen Mehrwert ohne das hierzu 
eine rechtliche Verpflichtung besteht. Eine kostengünstigere Alternative wäre die reine 
Kostenübernahme des MünsterAbos (29,00 Euro p. M) für anspruchsberechtigte SuS 
mit Münsteraner Wohnanschrift und des D-Tickets für SuS mit auswärtiger 
Wohnanschrift (49,00 Euro p. M). 
0 0 0 0 0 zurückgezogen
Kompensation durch die Streichung der konsumtiven Mittel für die Anmietung 
von Containern im Rahmen des Umbaus des Gymnasium Paulinum und des 
Annette-Gymnasiums sowie durch die Erhöhung der Landeszuweisungen gemäß 
§ 38 Abs. 3 KiBiz im Rahmen des Belastungsausgleichs Jugendhilfe.
1.000.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 kompensiert
24 IV 40 Keine weitere Anschaffung von 
CO2-Ampeln
Zur sukzessiven flächendeckenden Ausstattung der Schulen mit CO2-Ampeln war ein 
Ansatz von 50.000 Euro jährlich gebildet worden, um die Lüftungseffektivität in 
Klassenräumen zu verbessern und so einen verbesserten respiratorischen 
Infektionsschutz zu bewirken. Zwischenzeitlich sind die Schulen ausreichend mit Mitteln 
des Landes mit CO2-Ampeln ausgestattet.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen
25 IV 40 Beendigung des Förderangebotes 
"Marburger Konzentrationstraining" 
(MKT)
Das Marburger Konzentrationstraining (MKT) wird in der Schulpsychologischen 
Beratungsstelle als Gruppentraining für Kinder der 1.- 4. Klasse durch Honorarkräfte 
angeboten. Das MKT ist ein Angebot für Kinder, die Schwierigkeiten haben im 
Unterricht und bei den Hausaufgaben ihre Aufmerksamkeit zu steuern und 
unkonzentriert sind. 
Im Vergleich zu anderen freiwilligen Förderangeboten ist eine geringere Zahl von 
Schülerinnen und Schülern betroffen und es gibt Alternativangebote auf dem „freien 
Markt“.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
26 IV 40 Beendigung der Pädagogischen 
Förderung mit dem Pferd (PFP)
Als strukturierte und zielgerichtete tiergestützte Intervention fördert PFP Schüler*innen 
im Bereich der Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, Kommunikation, Sprache, 
Koordination und Kognition.
Im Vergleich zu anderen freiwilligen Förderangeboten ist eine geringere Zahl von 
Schülerinnen und Schülern betroffen und es gibt Alternativangebote auf dem „freien 
Markt“.
67.060 67.060 67.060 67.060 67.060 aufgegriffen
27 IV 40 Jugendberufsagentur Die Einrichtung einer Jugendberufsagentur ist unter den gegebenen Umständen 
absehbar nicht möglich.
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen
28 IV 40 Kulturagenten Einstellung der kommunalen Förderung des Projektes Kulturagenten für kreative 
Schulen NRW
2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
29 IV 40 Kürzung Zuschüsse 
Schulsozialarbeit um 2,5 VZÄ 
Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren sowohl vom Land NRW als 
auch kommunal verstärkt ausgebaut. Insbesondere durch den Ausbau der 
Landesstellen bietet sich für die Stadt Münster die Möglichkeit, kommunale Mittel zu 
reduzieren. Amt 51 hat ebenso 2,5 Stellen in der gleichen Leistung zur Disposition 
gestellt, so dass die Reduzierung insgesamt 5 VZÄ betrifft. Die Reduzierung kann im 
Zuge der Neuverteilung der Schulsozialarbeit auf die Schulen zum Schuljahr 2025/2026 
umgesetzt werden.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
30 IV 51 Wegfall von 
Kompensationszahlungen an 
Eltern im Bereich Kita aufgrund 
von Betreuungsausfällen
Anteilige Streichung der Elternbeitragserstattung ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 
(Kita, OGS, BMB) 
Bei dem eingetragenen Aufwand von 686.900 Euro handelt es sich um die (geschätzte) 
komplette Streichung der Kompensationszahlungen an Eltern. Es wird trotz Vorliegen 
der jeweiligen Voraussetzungen weder ein Elternbeitrag für einen Monat, noch ein 
Elternbeitrag für 2 Monate erstattet.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
31 IV 51 Erhöhung von Elternbeiträgen 
durch weitere Stufen in den oberen 
Einkommensbereichen 
Ergänzung einer neuen höchsten Einkommensgruppe "über 175.000 Euro" (Kita, KTP). 
Nicht für OGS und BMB, da hier niedrigere höchste Einkommensgruppen definiert 
wurden, letzte Erhöhung zum 01.08.2023. In der OGS darf jeweils zum 
Schuljahresbeginn  die Höchstgrenze jährlich  - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 
Prozent erhöht werden. 
Bereits mit den Maßnahmen zur Finanzierung der Trägeranteile beschlossen.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
32 IV 51 Anpassung der 
Geschwisterkindregelung bei 
Elternbeiträgen
Anpassung der Geschwisterkindregelung
: 
Voller Elternbeitrag für das 1. Kind, 50 % Elternbeitrag für das 2. Kind, kein 
Elternbeitrag ab dem 3. Kind. 
Es handelt sich um eine Berechnung für die Erhebung des 50%-igen Anteils für das 2. 
Geschwisterkind. Hierzu sind Varianten denkbar.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
33 IV 51 Dynamisierung aller Elternbeiträge Dynamisierung aller Elternbeiträge um 3% für die Jahre bis 2028. Prognose der 
Mehreinnahme  (Kita, KTP, OGS, BMB). In der OGS darf jeweils zum 
Schuljahresbeginn  die Höchstgrenze jährlich  - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 
Prozent erhöht werden. Dieser Prozentsatz kann analog auf alle Einkommenstufen 
angewendet werden. Für Kitas gibt es diese Grenzen nicht, hier sind auch höhere 
Prozentsätze denkbar.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
34 IV 51 Schließung des Maxi-Turms und 
Maxi-Sand
Das Angebot wurde 2004 mit Landesmitteln im Rahmen der Förderung "Stärkung der 
Innenstädte" entwickelt. Die Kaufmannschaft beteiligt sich mit einem jährlichen Betrag 
in Höhe von 5.000 Euro an den Gesamtkosten. 
70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 aufgegriffen
35 IV 51 Wegfall der Personalstelle Emshof 
"Planung und Durchführung  von 
OGS-Ferienbetreuung, 
Ganztagsbetreuung (GTB) und 
Ferienprogramme"
Die 0,5 Stelle wurde insbesondere für die Durchführung der OGS-Ferienbetreuung und 
der GTB in den Ferien geschaffen. Die Ferienbetreuung wird inzwischen an den 
jeweiligen Schulen im Rahmen der OGS durchgeführt, so dass die Plätze am Emshof 
nicht mehr durch münsteraner Grundschulkinder im Rahmen ihres OGS-Vertrages 
belegt werden. Zudem befindet sich der Träger nicht im Stadtgebiet Münster, sondern 
im Kreis Warendorf, so dass eine Förderung durch die Stadt Münster aufgrund der 
OGS-Ferienbetreuung einen Sonderfall dargestellt hat.
0 0 35.000 35.000 35.000 geändert aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
36 IV 51 Konsolidierung des 
Innovationsfonds ab 2026
Durch den Etatbeschluss zum Haushalt 2018 sind seither jährlich 60.000 Euro für den 
Innovationsfonds bereitgestellt. Aktuell sind Mittel in Höhe von 60.000 Euro/Jahr aus 
dem Innovationsfonds für das Sonderprogramm "Digitalisierung der Kinder- und 
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit" noch bis 2025 gebunden. Ab 2026 gibt es keine 
konkreten Beschlüsse zur Verwendung der Mittel aus dem Innovationsfonds.
0 60.000 60.000 60.000 60.000 aufgegriffen
37 IV 51 Kürzung des städtischen 
Zuschusses zum Projekt "Fan-
Port", welches auf dem 
Stadiongelände des Vereins 
Preußen Münster durchgeführt 
wird. (Outlaw gGmbH)
Durch den Aufstieg in die 2. Bundesliga ist Preußen Münster inzwischen verpflichtet, 
zwei hauptamtliche Fanbeauftragte zu installieren, hier wird geprüft inwieweit eine 
anteilige Kompensation des Projekts erfolgen kann.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
38 IV 51 Kürzung Zuschüsse 
Schulsozialarbeit um 2,5 VZÄ 
Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren sowohl vom Land NRW als 
auch kommunal verstärkt ausgebaut. Insbesondere durch den Ausbau der 
Landesstellen bietet sich für die Stadt Münster die Möglichkeit, kommunale Mittel zu 
reduzieren. Amt 40 hat ebenso 2,5 Stellen in der gleichen Leistung zur Disposition 
gestellt, so dass die Reduzierung insgesamt 5 VZÄ betrifft. Die Reduzierung kann bei 
der anstehenden Neuverteilung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2025/2026 
berücksichtigt werden.
79.930 191.820 191.820 191.820 191.820 aufgegriffen
39 IV 51 Kürzung Zuschüsse Förderinseln 
um 2,5 VZÄ
Reduzierung der Förderinseln ab dem 01.08.2025, Konzentration auf 
Schwerpunktschulen mit hohem Sozialindikator. Die Förderinseln wurden in den letzten 
Jahren an den Grundschulen ausgebaut. Damit wurden auch weniger belastete 
Schulen mit einer Förderinseln in Höhe von 0,5 Stelle ausgestattet. Trotz Reduzierung 
würden die Schulen mit einem hohen Förderbedarf weiter gefördert.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
40 IV 51 Kürzung der Zuschüsse für 
pädagogische Angebote in 
Flüchtlingseinrichtungen
Der Ansatz für die kinderpädagogischen Angebote wird von 250.000 Euro auf 50.000 
200.000 Euro reduziert. Die Angebote werden durch die Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) kompensiert. Geflüchtete Kinder und Jugendliche 
nutzen bereits heute die Angebote der Einrichtungen. Der verbleibende Betrag soll 
indikatorengestützt den Einrichtungen der OKJA zur Verfügung gestellt werden, die 
aufgrund z.B. naheliegender Flüchtlingseinrichtungen und der damit verbundenen 
hohen Frequentierung einen erhöhten Personalbedarf haben. Aktuell finden Angebote 
an 27 Flüchtlingseinrichtungen statt, die mit 11.000 Euro je Standort bei den Freien 
Trägern bezuschusst werden.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 geändert aufgegriffen
41 IV 51 Beendigung der ganzheitlichen 
psychomotorischen 
Entwicklungsförderung an 
weiterführenden Schulen im 
Bildungsgang Hauptschule zum 
nächsten Schuljahr (Verein für 
Mototherapie)
Die Förderung umfasst Bruttopersonalkosten für eine  0,75 Stelle - Motopädin. An der 
Waldschule und Hauptschule Coerde erhalten Kinder der 5. und 6. Klasse in 
Kleingruppen psychomotorische Entwicklungsförderung u.a. mit dem Ziel der 
Erweiterung des motorischen Repertoires. Das Angebot ist als Modellprojekt für zwei 
Hauptschulen erarbeitet worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine 
freiwillge Aufgabe, die grundsätzlich auch durch die Schulen z.B. im Sportunterricht 
erbracht werden könnte. 
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
42 IV 51 Kürzung der Zuschüsse Soziale 
Gruppenarbeit in der 
aufsuchenden Arbeit
Reduzierung der Sozialen Gruppenarbeit auf drei Angebote (Kinderhaus, Coerde, 
Hiltrup). Bisheriger Ansatz: 90.640 Euro. Die soziale Gruppenarbeit wurde 2018 für 
straffällig gewordene Jugendliche bzw. von Straffälligkeit bedrohte Jugendliche von vier 
Standorten auf 12 Standorte in den Stadtteilen ausgeweitet. Da vom Gericht in den 
letzten Jahren deutlich weniger Weisungen für diese Form der Gruppenarbeit 
ausgesprochen wurden, sollen die Angebote reduziert und stärker gebündelt werden. 
Ein Angebot wird mit 9.064 Euro jährlich bezuschusst.
64.440 64.440 64.440 64.440 64.440 aufgegriffen
43 IV 51 Kürzung Präventionsdienst 
Familienbesuche/ 
Begrüßungsgeschenk
Im Zuge der Weiterentwicklung des Teams der Präventionsbesuche wurden auch die 
Besuche bei Familien nach der Geburt verändert (vgl. V/0025/2024). 
Begrüßungsgeschenke sind nicht mehr vorgesehen.
17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 aufgegriffen
44 IV 51 Kürzung des städtischen 
Sonderfonds Hilfen für 
Schwangere/ Mütter
Der rein freiwillige Sonderfonds wird von bisher 365.650 Euro/Jahr um 180.000
 100.000 
Euro auf 185.650 265.650 Euro/Jahr reduziert. In den letzten Jahren sind die 
vorhandenen Mittel nicht vollständig verbraucht worden, so dass hier eine Einsparung 
möglich ist. Zusätzlich kann bei den vorgeburtliche Hilfen zunächst auf die 
Bundesstiftung "Mutter und Kind" mit analogen Hilfen verwiesen werden, wodurch 
weitere Einsparungen möglich sind. Ferner kann durch eine Änderung der Richtlinien 
die Gewährung nachgeburtlicher Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr gekürzt oder 
teilweise eingestellt werden. Empfänger*innen von Sozialleistungen können einmalige 
Beihilfen nach SGB II/XII beantragen. 
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 geändert aufgegriffen
45 IV 51 keine weitere Förderung der 
Trennungs- und 
Scheidungsgruppe 
(Beratungsstelle Südviertel e.V.)
Streichung des Gruppenangebots für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern im 
Alter von 7 - 10 Jahren zur Stärkung der Kinder in der Gemeinschaft/Gruppe und aktive 
Auseinandersetzung mit dem Thema Trennung; Umfang = 9 Gruppenstunden á 1,5 
Std. Es sind vergleichbare Angebote im Stadtteil (Trialog) vorhanden. Die 
Beratungsstelle Südviertel e.V. könnte Familien an Trialog verweisen, wenn die Eltern 
bzw. die Kinder in  einer Trennungs-/ Scheidungsphase Beratungen und oder die 
Kinder Gruppenangebote benötigen.
14.640 14.640 14.640 14.640 14.640 aufgegriffen
46 IV 51 keine weitere Förderung des 
Angebots "TEMBO" des Beratungs- 
und Bildungs-Centrums der 
Diakonie
Streichung des Gruppenangebots für Kinder aus suchtbelasteten Familien zwischen 8 
und 12 Jahren mit wöchentlichen Gruppentreffen und drei begleitenden Elternabenden. 
Da es 2023 keine Teilnehmer*innen mehr gab, ist eine Streichung vertretbar.
12.090 12.090 12.090 12.090 12.090 aufgegriffen
47 IV 51 Beendigung des Angebots 
"Mädchen fragen? Mädchen 
wissen!"  (SeHT e.V.)
Es handelt sich um ein reines Mädchenangebot, welches als ein Projekt aus der Kinder- 
und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. Es gibt keine kontinuierliche 
Teilnehmerinnenzahl, 2023 nahmen 15 Mädchen teil. Es ist fraglich, ob das Angebot 
noch zeitgemäß ist.
3.526 3.526 3.526 3.526 3.526 aufgegriffen
48 IV 51 Beendigung des Handwerker-
Projekts Waldschule Kinderhaus - 
JAZ - Caritas
Es handelt sich um ein Angebot aus dem Bereich Übergang Schule und Beruf, welches 
als ein Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. 
Jugendliche ab der 7. Klasse werden niedrigschwellig an typsiche Berufsfelder von 
Werkstätten herangeführt (Fahrradwerkstatt, Näh-Werkstatt) Es handelt sich nicht 
zwingend um eine Jugendhilfeleistung.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
49 IV 51
Beendigung des Projekts Stilwerk - 
JAZ
Es handelt sich um ein Angebot aus dem Bereich Übergang Schule und Beruf, welches 
als ein Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. 
Das Projekt ist ein Bewerbungstaining/Coaching für Schüler*innen. Es handelt sich 
nicht zwingend eine Jugendhilfeleistung, sondern im Bereich Übergang Schule und 
Beruf zu sehen.
17.632 17.632 17.632 17.632 17.632 aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
50 IV 51 Beendigung des Projekts 
interkulturelle Mädchenarbeit 
Begegnungszentrum Kinderhaus
Es handelt sich um ein reines Mädchenangebot, welches als ein Projekt aus der Kinder- 
und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. Es gibt keine kontinuierliche 
Teilnehmerinnenzahl, 2023 nahmen 12 Mädchen teil. Es ist fraglich, ob das Angebot 
noch zeitgemäß ist.
3.875 3.875 3.875 3.875 3.875 geändert aufgegriffen
51 V 50 Kürzung Förderung Münster-Pass Ziel ist die einheitliche Bezuschussung der Münster-Pass Inhaber*innen nach dem 
Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Höhe des Zuschusses für das einzelne Ticket 
soll so festgelegt werden, dass die Finanzierung mit den Mitteln, die die Stadt Münster 
für den Zweck der Mobiltätsförderung vom Land erhält, gesichert werden kann. 
Angesichts der Tatsache, dass der neue Eigenanteil für Personen mit Münster-Pass mit 
maximal 25,40 Euro pro Monat immer noch wesentlich unterhalb der Anteile für 
Mobilitätskosten liegt, die im Regelsatz für Bezieher*innen von SGB II-Leistungen (45,- 
Euro) oder SGB XII-Leistungen (40,- Euro) enthalten sind, ist die vorgeschlagene 
Anpassung angemessen.
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
52 V 50 Streichung des Zuschusses für die 
gerontopsychiatrische 
Beratungsstelle der Alexianer
Der Zuschuss wird seit 1995 gewährt. Da es mittlerweile auch andere Angebote in 
diesem Bereich gibt, kann die Förderung - auch nach Rücksprache mit den Alexianern - 
eingestellt werden. 
111.900 113.950 116.040 118.180 118.180 aufgegriffen
53 V 50 Streichung der Förderung von 
Integrationshilfen für 
arbeitssuchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte durch die 
Träger AWO, Caritas, Diakonie 
und DRK (jeweils 1/4)
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Fortführung des Beratungsangebots für 
arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte in dem bestehenden Umfang 
mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Münster und der Tatsache, dass die 
Beratungskapazitäten in den letzten Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurden, 
nicht zielführend. Deshalb wird vorgeschlagen, den Zuschuss einzustellen. 
187.890 191.300 194.770 198.320 198.320 aufgegriffen
54 V 59 Einsparung der kommunalen 
Eingliederungsleistungen
Der Rat der Stadt Münster hat auf der Grundlage mehrerer Ratsbeschlüsse in den 
vergangenen Jahren kommunale Mittel zur Finanzierung öffentlich geförderter 
Beschäftigungsmöglichkeiten zu Verfügung gestellt. Das Finanzvolumen für 2024 
beträgt insgesamt 781.000 Euro. Der Einsparvorschlag seitens des Jobcenters steigt in 
den Jahren 2025 bis 2028 sukzessive an, da in den kommenden Jahren sukzessive 
bereits geförderte Beschäftigungsverhältnisse auszufinanzieren sind. 
0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen
55 VI 23 Anpassung Mieteinnahmen Mehreinnahmen durch zusätzliche Vermietungen (Kitas und Stadthaus 1); 
Indexanpassung; Mietzinsanpassung bei Neuverträgen 
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 aufgegriffen
56 VI 23 Anpassung Pachteinnahmen Verlängerung der Pacht aufgrund von Verschiebungen bei der Vermarktung; 
Pachtanpassungen
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 aufgegriffen
57 VI 23 Anpassung aktivierbare 
Eigenleistungen
Aufgrund der erhöhten Bautätigkeit können mehr Eigenleistungen aktiviert werden. 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 aufgegriffen
58 VI 23 Anpassung Ansätze für Betrieb Die bisherigen Ansätze waren an der Gaskrise ausgerichtet. Die derzeitige Prognose 
lässt eine Anpassung im Bereich Strom, Wärme und Reinigung zu. 
1.575.000 0 0 0 0 aufgegriffen
59 VI 23 Aufgabe des Bürostandorts auf 
dem York-Quartier
Das Amt 67 wird künftig im Stadthaus 3 untergebracht, sodass die Miet- und 
Mietnebenkosten für die Räumlichkeiten am Albersloher Weg 450 entfallen. Die 
Unterbringung wird durch die Desk-Sharing-Quote, die mit dem Beschluss zum 
Stadthaus 4 festgelegt wurde, ermöglicht.
600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 aufgegriffen
60 VI 23
Optimierung des Verwaltervertrags 
Halle Münsterland
Der Verwaltervertrag wird hinsichtlich der effizienten Bauunterhaltung angepasst. 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 aufgegriffen
61 VI 67 Reduzierung von 
Baumpflanzungen 
Die Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet und den einzelnen Stadtbezirken wird 
reduziert. Finanzierung zukünftig aus Ersatzgeld Baumschutzsatzung, sofern Mittel 
verfügbar sind.
125.000 0 0 0 0 geändert aufgegriffen

lfd. 
Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme
(Bezeichnung)
Sofortmaßnahme
(Kurzbeschreibung)
2025
(in Euro)
2026
(in Euro)
2027
(in Euro)
2028
(in Euro)
spätere Jahre
(in Euro)
Stand nach 
Beratung im AWLFW 
am 04.12.2024
62 VI 67 Bekämpfung 
Eichenprozessionsspinner
Reduzierung der Mittel um 50.000 Euro jährlich auf 500.000 Euro jährlich für die 
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner aufgrund geringeren Befalls.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen
63 VI 67 Förderung Projekt "Münster 
summt auf"
Der Zuschuss für das Projekt "Münster summt auf" der NABU-Naturschutzstation 
Münsterland wird eingestellt. Der Zuschuss wurde zuletzt im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2021 ff. für die Jahre 2021-2024 beantragt und genehmigt.
22.440 23.550 24.680 57.690 57.690 geändert aufgegriffen
64 VI 67 Realisierung Landschaftsplanung: 
Förderung von Maßnahmen Dritter
Einstellung der Förderungen von Maßnahmen im Rahmen der Landschaftsplanung, da 
es bisher keine Resonanz gab.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen
65 VI 67 Promenade 2030 - Naturlehrpfad Der Naturlehrpfad wird nicht entwickelt. Die Erstellung des Naturlehrpfads ist in 
absehbarer Zeit aufgrund von Priosisierungsnotwendigkeiten nicht möglich.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen
66 VI 67 Nationaler/Internationaler Umwelt- 
und Klimaschutz
Reduzierung der Mittel für die internationalen Aktivitäten im Klimaschutz um 6.000 Euro 
jährlich auf 4.000 Euro jährlich.
6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 aufgegriffen
67 VI 67 Haus der Nachhaltigkeit Reduzierung der Aktivitäten im Haus der Nachhaltigkeit um 10.000 Euro jährlich auf 
10.000 Euro jährlich.
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen
68 VI 67 Münster bekennt Farbe/ 
Patenschaften
Reduzierung des Budgets für Aktivitäten und Aktionen um 10.000 Euro jährlich auf 
13.080 Euro jährlich, sodass die Aktion zu besonderen Gelegenheiten durchgeführt 
werden kann.
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen
69 VI 67 Umweltveranstaltungen, 
Ausstellungen
Reduzierung des Budgets für Aktivitäten um 5.000 Euro jährlich auf 7.000 Euro jährlich. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 aufgegriffen
70 VI 67 Öko-Audit Einstellung der Zertifizierung städtischer Betriebshöfe/Bauhöfe 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen
71 VI 67 Öko-Profit Einstellung der Kampagne Öko-Profit, Streichung des städtischen Eigenanteils. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 aufgegriffen
72 VI 67 Zuschüsse Bürgerschaftliches 
Engagement
Reduzierung des Ansatzes für die Förderung von Umwelt-/Nachhaltigkeitsprojekten von 
Bürger/Innen um 8.000 Euro jährlich auf 20.020 Euro jährlich.
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 aufgegriffen
73 VI 67 Zuschuss Bürgerinitiative Münster 
Nachhaltig e.V. - Vereinsarbeit
Einstellung der Förderung der Vereinsarbeit "Münster Nachhaltig e.V." (Förderung seit 
2020). Die Bezuschussung für die Ausrichtung des "Tages der Nachhaltigkeit" in Höhe 
von ca. 20.000 Euro ist weiterhin vorgesehen (Förderung seit 2016).
16.490 16.770 27.060 27.060 27.060 geändert aufgegriffen
74 VI 67 "Bürgergärten für Münster" - 
Zuschüsse an Privatpersonen
Einstellung der Bezuschussung 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 aufgegriffen
75 VI 67 Zuschuss Ernährungsrat Reduzierung des Zuschusses für den Ernährungsrat um 30.000 Euro jährlich auf 
20.000 Euro jährlich.
0 0 30.000 30.000 30.000 geändert aufgegriffen
76 VI 67 Zuschuss B-Side Kultur e.V.
Reduzierung des Zuschusses für den Verein B-Side Kultur e.V. um 20.000 Euro jährlich 
auf 45.000 Euro jährlich.
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 aufgegriffen
77 VI 67 Sachmittel für Nachhaltigheit Reduzierung der Aktivitäten in der Nachhaltigkeit um 20.000 Euro jährlich auf 37.900 
Euro jährlich.
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 aufgegriffen
78 VI 67 Umweltplanung/ UVP Finanzierung der Maßnahmen im Zuge von Planungs-/Bauvorhaben, Kürzung um 
10.000 Euro jährlich auf 6.770 Euro jährlich.
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen
79 VI 67 Übergreifender Umweltschutz Reduzierung von Standards in der Aufgabenerledigung Umweltschutz (Boden, Luft, 
Wasser) und
Reduzierung der konzeptionellen Grundlagenarbeit und Erfassung/Erhebung von 
Fachdaten zu u.a. Dürre, Grundwasserständen, Klimafolgeanpassung.
35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 aufgegriffen
80 VI 67 Öffentlichkeitsarbeit Reduzierung von Maßnahmen und Standards in der Öffentlichkeitsarbeit, Wegfall von 
Veranstaltungen und Kampagnen (z.B. Münster schenkt aus).
33.490 33.490 33.490 33.490 33.490 geändert aufgegriffen
81 VI 67 Stabstelle Klima Reduktion von Klimaschutzkampagnen 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 aufgegriffen
15.034.403 15.918.143 15.970.123 16.263.823 16.263.823

Beratungsverlauf (2)

11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Aegidiistraße
  • Albersloher Weg 450
  • Kinderhaus
  • Promenade 2030

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Details

Aktenzeichen
V/0599/2024/1
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2024
Erstellt
09.12.2024 08:23