V/0599/2024/1
Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadt – Sofortmaßnahmen im Haushaltsplan 2025
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Anlage A
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Anlage A zur V/0599/2024/1 Kurzüberblick Anknüpfend an die Vorlage V/0253/2024 ‚Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfä- hige Stadt‘ werden mit dieser Vorlage die verwaltungsseitig erstellten Maßnahmen der 1. Stufe des Prozesses der Finanzstabilität (Sofortmaßnahmen) in die politische Beratung gegeben. Au- ßerdem sind Beschlüsse zu Reduktionsvarianten bei Investitionsmaßnahmen, Abweichungen von Standards im städtischen Ergebnisplan, Gebühren- und Entgeltanpassungen und zur Ver- zahnung des Transformationsprozesses mit dem Konzept der Finanzstabilität vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die vielfältigen städtischen Ziele lassen sich nur bei einer stabilen städtischen Finanzlage dau- erhaft erreichen. Stabile städtische Finanzen sind damit Grundvoraussetzung für die Erbringung der zahlreichen städtischen Leistungen. Für die Erhaltung der städtischen Finanzhoheit ist die Vermeidung der Haushaltssicherung das gesetzte Minimalziel, mittelfristig soll eine nachhaltige Balance der städtischen Finanzlage im Einklang mit dem anstehenden Transformationsprozess der Verwaltung erreicht werden. Finanzierung Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2025 bei den jeweiligen Produktgruppen hinterlegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW, insbesondere §§ 75 – 77 GO NRW.
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0599/2024/1 V/0599/2024/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadt – Sofortmaßnahmen im Haushaltsplan 2025 Beratungsfolge 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die mit dem Haushaltsplan 2025 aktualisierte finanzielle Ausgangslage (Anlage 1) und die So- fortmaßnahmen (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. 2. Reduktionsvarianten werden bei sämtlichen städtischen Investitionsmaßnahmen mitgeplant und den politischen Gremien zur Umsetzung vorgeschlagen. 3. Beschlussvorschläge mit Ergebnisauswirkung sollen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung insbesondere unter Abweichungen von selbstgesetzten Standards - soweit nicht gesetzliche Mindestnormen verletzt werden – vorgelegt werden. 4. Im Sinne der Kostendeckung werden Gebühren- und Entgeltbereiche zukünftig unter grundsätzli- cher Beibehaltung der sozialen Staffelung angepasst. Eine Überprüfung erfolgt mindestens in je- dem zweiten Jahr. 5. Die Verzahnung der mittelfristigen Finanzstabilität mit der Transformation erfolgt mit Unterstüt- zung des Beratungsunternehmens zeb. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2025 bei den jeweiligen Produktgruppen hinter- legt. Begründung: Mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen in den vorberatenden Gremien, zuletzt im Aus- schuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 04.12.2024, sollen die poli- tisch vorgenommenen Änderungen an der 1. Stufe des Konzepts zur Finanzstabilität („Sofort- maßnahmen“) mit dieser Ergänzungsvorlage dokumentiert werden. Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.12.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 492-2000 MoellerFrank@stadt- muenster.de - 2 - V/0599/2024/1 Hierzu ist die bisherige Anlage 1 (Schwellenwertpapier) und die bisherige Anlage 2 (Liste der 81 Sofortmaßnahmen) aktualisiert worden. Das Schwellenwertpapier bildet den aktuell en Stand unter Berücksichtigung sämtlicher beschlossener Veränderungen am Haushaltsplan- entwurf 2025 ab. Die Liste der Sofortmaßnahmen ist um eine Spalte ergänzt worden, die auf- zeigt, ob die jeweilige Maßnahme - aufgegriffen, - geändert aufgegriffen oder - nicht aufgegriffen wurde. Das finanzielle Volumen, dass sich aus den (teilweise) aufgegriffenen Maßnahmen ergibt, ist ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen und beläuft sich im Jahr 2025 auf 15,0 Mio. Euro, im Jahr 2026 auf 15,9 Mio. Euro, im Jahr 2027 auf 16,0 Mio. Euro und im Jahr 2028 auf 16,3 Mio. Euro. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Aktualisiertes Schwellenwert-Papier Anlage 2: Aktualisierte Maßnahmenübersicht zur 1. Stufe der Finanzstabilität (Sofortmaßnahmen)
V-0599-2024-1_Anlage1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0599/2024/1 Position 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Allgemeine Rücklage am 01.01. 690,1 690,0 690,0 690,0 665,5 633,6 Ausgleichsrücklage am 01.01. 144,1 107,2 50,5 20,3 0,0 0,0 Jahresergebnis (vor Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes) -36,9 -56,7 -30,4 -50,9 -44,1 -40,2 globaler Minderaufwand (Finanzstabilität, weitere Stufe) 0,0 0,0 1,5 7,5 9,1 globaler Minderaufwand (Beschluss AWLFW) 0,0 0,2 4,7 4,7 4,7 Jahresergebnis (nach Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes) -36,9 -56,7 -30,3 -44,7 -31,9 -26,4 Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 KomHVO -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuführung/Entnahme allgemeine Rücklage 0,0 0,0 0,0 -24,5 -31,9 -26,4 Zuführung/Entnahme Ausgleichsrücklage -36,9 -56,7 -30,3 -20,3 0,0 0,0 Allgemeine Rücklage am 31.12. 690,0 690,0 690,0 665,5 633,6 607,2 Ausgleichsrücklage am 31.12. 107,2 50,5 20,3 0,0 0,0 0,0 Schwellenwert nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO (5,0%) 34,5 34,5 34,5 34,5 33,3 31,7 Puffer / Abstand bis zum Schwellenwert 34,5 34,5 34,5 10,0 1,4 5,3 Schwellenwert % % % % % % Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage 0,0% 0,0% 0,0% 3,5% 4,8% 4,2%
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Anlage 2 zur Vorlage V/0599/2024/1 lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 01 I 10 Bildung Stellenpool Bildung eines Pools aus mindestens seit 18 Monaten nicht besetzten und nicht abgeforderten Stellen; Bündelung ungenutzter Stellenanteile. 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 aufgegriffen 02 II 20 Verlustausgleich WLE GmbH Die Zahlungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster GmbH zum Ausgleich des Verlusts der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH sind aktivierungsfähig und werden daher zukünftig als investive Auszahlungen veranschlagt und gebucht. 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 aufgegriffen 03 II 20 Anhebung der Gewinnausschüttung der WBI GmbH Die Gewinnausschüttung der Westfälische Bauindustrie GmbH soll ab dem Jahr 2026 wieder auf den früheren Wert von 3 Mio. Euro angehoben und über die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH mit einem Betrag von 1,5 Mio. Euro an die Stadt Münster abgeführt werden. Damit wird der aus heutiger Sicht absehbaren wirtschaftlichen Entwicklung der WBI Rechnung getragen und ein Beitrag zur Finanzstabilität aus dem Stadtkonzern geleistet. Die derzeitige Ausschüttung erfolgt im Wesentlichen an die Stadtwerke Münster GmbH. Der Nettoeffekt für den städtischen Haushalt unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen liegt bei rund 1,1 Mio. Euro jährlich. 0 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 aufgegriffen 04 II 20 Erweiterung des Aufgabenprofils und des Aufgabenumfangs des Gewerbesteuerprüfdienstes Der Aufbau der Funktion "Gewerbesteuerprüfdienst" erfolgte in 2016. Die Einrichtung führt seit Jahren zu verlässlichen Steuermehrerträgen. Die Funktion soll nun erweitert werden, um eine höhere Zahl von Steuerzerlegungsbescheiden innerhalb der 30-Tage- Frist zu bearbeiten. Außerdem soll der Gewerbesteuerprüfdienst vermehrt an Außenprüfungen des Finanzamtes teilnehmen sowie temporäre Betriebsstätten ermitteln und die Steuerzerlegung überprüfen. 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 aufgegriffen 05 II 20 Einrichtung einer zentralen Haftungsprüfung im Steuerbereich Da Steueransprüche ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit und / oder den Leistungswillen des Steuerpflichtigen entstehen, sind Steueransprüche oft gar nicht oder nur schwer durchsetzbar. Um die Steueransprüche der Stadt bestmöglich sichern zu können und um größere Schäden abzuwenden, hat der Gesetzesgeber Haftungstatbestände geschaffen. Haftungsansprüche der Gemeinde treten neben oder anstelle der Steuerschulden und stellen eine eigene Anspruchsgrundlage der Gemeinde dar. Haften bedeutet somit Einstehen müssen für eine fremde Steuerschuld. Die in der Praxis bedeutsamste Haftung stellt die Vertreterhaftung aus den §§ 34 und 69 AO dar. Dies ist auf die Vielzahl an Personen- und Kapitalgesellschaften zurückzuführen. Die gesetzlichen Vertreter juristischer und natürlicher Personen haften für Steuerschulden der von ihnen vertretenen, wenn sie ihre steuerlichen Pflichten aus § 34 AO (z. B. die Zahlungs- oder Erklärungspflicht) schuldhaft verletzen. Die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen erfolgt nach der Abgabenordnung (AO). Zukünftig sollen Prüfungen der Vertreterhaftung, Haftung der Steuerhinterziehenden, der Betriebsübernehmenden, der Firmenübernehmenden sowie die Haftung der Eigentümer/-innen von Gegenständen durchgeführt werden, mit dem Ziel einen Haftungsbescheid zu erlassen. Die Einrichtung einer zentralen Haftungssachbearbeitung und die damit einhergehende Bündelung von Kompetenzen orientiert sich an den Strukturen der Finanzverwaltung. Dort werden Haftungsprüfungen ebenfalls zentral bearbeitet. 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 aufgegriffen 06 II 20 Prüfdienst örtliche Aufwandssteuern Einrichtung eines Prüfdienstes bei den örtlichen Aufwandssteuern (u. a. Zweitwohnungssteuer) 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 07 II 20 Hundebestandsprüfung Eine Überprüfung der satzungsgemäßen Besteuerung der in Münster gehaltenen Hunde wurde bisher noch nicht vorgenommen. Aus den vielfältigen Erfahrungen anderer Städte mit solchen Bestandsprüfungen lässt sich eindeutig ableiten, dass eine bedeutende Dunkelziffer bisher nicht versteuerter Hunde auch auf dem Münsteraner Stadtgebiet vorliegen könnte. Die Auswertung von Hundebestandsprüfungen in über 20 nordrhein-westfälischen Städten führte zum Ergebnis, dass dort rund 14 % zusätzliche Hundeanmeldungen nach Durchführung der Prüfung erzielt werden konnten. Der derzeitige Hundebestand in Münster liegt bei rund 12.300 Tieren. 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 aufgegriffen 08 II 20 Verwendung der Schul-/ Bildungspauschale Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung wird den Kommunen vom Land NRW eine Schul- bzw. Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Nach § 17 GFG NRW (Fassung 2024) können die Mittel für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulen und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schul- und Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulen finanziert werden. Wird die Schul-/Bildungspauschale für letztgenannte Positionen eingesetzt, ist sie im Ergebnisplan abzubilden und damit konsumtiv zu nutzen. Dies soll zukünftig verstärkt erfolgen. 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 aufgegriffen 09 II 20 Verwendung der Sportpauschale Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich wird den Kommunen vom Land NRW eine Sportpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Nach § 18 GFG NRW (Fassung 2024) können die Mittel von den Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Sportpauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten finanziert werden. Wird die Sportpauschale für letztgenannte Positionen eingesetzt, ist sie im Ergebnisplan abzubilden und damit konsumtiv zu nutzen. Dies soll zukünftig verstärkt erfolgen. 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 aufgegriffen 10 II 20 Verzicht auf die Verzinsung von Pensionsverpflichtungen Die citeq ist derzeit die einzige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt, bei der eine Verzinsung der Forderungen aus Pensionsverpflichtungen vorgenommen und hierfür jährlich Liquidität aus dem städtischen Haushalt an die citeq abgeführt wird. Anstelle einer jährlichen Zahlung ist auch ein einmaliger Abgleich der Forderungen / Verbindlichkeiten zwischen Stadt und citeq denkbar, bei dem auch der Ausgleichsanspruch aus Pensionsverpflichtungen berücksichtigt wird. 330.000 330.000 330.000 330.000 330.000 aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 11 II 20 Prüfung der Rückstellungsbewertung bei gebühren-rechnenden Einrichtungen Bei den gebührenrechnenden Einrichtungen der Stadt werden die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die Beamtinnen und Beamten als Kosten in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Es ist nicht gesetzlich geregelt, welcher Zinssatz im Gebührenrecht Anwendung findet. Es gilt die allgemeine Regelung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz: „Kosten […] sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten“. Als Kalkulationszinssatz für die Abzinsung wird bisher der NKF-Zinssatz von 5,0 % genutzt. Dieser Zinssatz ist aktuell deutlich höher als der im HGB verwendete Zinssatz für die Altersvorsorgerückstellungen. Ein höherer Abzinsungszinssatz führt zu niedrigeren Rückstellungen und damit geringeren Kosten für die gebührenrechnenden Einrichtungen. Aufgrund des strikten Jährlichkeitsprinzips im Gebührenrecht ist eine spätere Nachholung zu niedriger Pensionsrückstellungen nicht möglich. Die zu niedrig angesetzten Pensionsrückstellungen führen dazu, dass diese Kosten nicht von Gebührenzahlenden, sondern in späteren Jahren vom städt. Haushalt getragen werden müssen. 750.000 750.000 750.000 750.000 750.000 aufgegriffen 12 II 20 Erhöhung der Realisierungsquote bei offenen Forderungen Die Realisierungsquote bei offenen Forderungen liegt derzeit bereits über dem Durchschnitt der Großstadtkassen in Nordrhein-Westfalen. Für eine weitere Erhöhung der Realisierungsquote ist es erforderlich, die Forderungslaufzeiten zu minimieren und so Forderungsausfälle zu reduzieren. Erreicht werden soll das über unterschiedliche Maßnahmen wie eine Beschleunigung des Forderungseinzuges oder eine Ausweitung des Vorkassenprinzips. 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 aufgegriffen 13 II 20 Prüfung ertragssteigernder Effekte durch Überarbeitung von Steuersatzungen Wenn städtische Steuersatzungen aus redaktionellen oder materiell-inhaltlichen Aspekten zu überarbeiten sind, wird zukünftig ebenfalls geprüft, wo ertragssteigernde Effekte (z. B. durch Anpassung des Steuersatzes) unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung gefunden werden können. Erstes Anwendungsbeispiel wird die Vergnügungssteuersatzung. 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen 14 III 66 Kostendeckende Abwassergebühren Anpassung der Abwassergebührentarife aufgrund erhöhter Abschreibungswerte (Indexwert 2023) sowie durch Weitergabe der Kostenunterdeckung aus Betriebsabrechnungsbogen 2022. 1.700.000 1.700.000 1.700.000 1.700.000 1.700.000 aufgegriffen 15 III 66 Straßenbeleuchtungsvertrag Betriebskosten Durch die Neuverhandlung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Stadtwerke Münster GmbH konnten Einsparungen bei Betriebs- und Instandhaltungskosten durch Verlängerung der Wartungsintervalle und Effizienzsteigerung durch technischen Fortschritt erreicht werden. 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 aufgegriffen 16 III 66 Pauschale Kürzung Amtsbudget (Amt für Mobilität und Tiefbau) Pauschale Kürzung Amtsbudget 700.000 700.000 700.000 700.000 700.000 aufgegriffen 17 IV 40 Pauschale Kürzung Amtsbudget (Amt für Schule und Weiterbildung) Der Stabilisierungsbeitrag soll im Rahmen der Entscheidungsbefugnis des Amtes in der unterjährigen Bewirtschaftung erreicht werden. Dazu sollen noch strengere Maßstäbe an Sparsamkeit, Prüfung der Ausgabe zum ob und wie, Möglichkeiten der Streckung angelegt werden. Eine bisher finanzierte Maßnahme ganz aufzugeben, soll vermieden werden. 275.000 50.000 50.000 275.000 275.000 aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 18 IV 40 Pauschale Kürzung VHS Nach Abschluss der Sanierung des VHS-Hauptstandortes in der Aegidiistraße kann die VHS ihren Betrieb wieder in vollem Umfang aufnehmen. Insgesamt können wieder mehr Kurse und Veranstaltungen angeboten werden und es ist davon auszugehen, dass die Erträge aus Teilnehmerentgelten leicht ansteigen werden. Die Aufwendungen für die Anmietung fremder Räume werden sich verringern. Die pauschale Kürzung wird somit in der Bewirtschaftung des VHS-Budgets aufgefangen. 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 aufgegriffen 19 IV 40 Streichung der musikalischen Förderung Ganztags-Bereich Mit den Mitteln wurden in der Vergangenheit einzelne musikalische Projekte gefördert, da die Mittel im vergangenen Jahr nicht mehr abgerufen wurden, soll die Förderung aufgrund fehlender Nachfrage nicht mehr eingeplant werden. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 20 IV 40 Streichung Zuschuss IB Paulinum Es handelt sich um ein schulspezifisches Angebot, welches nicht dem Standard entspricht. Aufgrund der Gleichbehandlung sollte keine weitere Bezuschussung seitens der Stadt erfolgen und die Akquirierung von anderweitigen Zuschüssen in die Verantwortung der Schule gegeben werden. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 21 IV 40 Einstellung Schülerhaushalt Da sich das Interesse der Schulen an der Ausschreibung des Schülerhaushalts stark in Grenzen hielt wird vorgeschlagen das Projekt zu beenden. Die Ausschreibung des Schülerhaushaltes basiert auf einem Ratsbeschluss. Der Schülerschaft von 6 weiterführenden Schulen wird ein Budget i. H. v. jeweils 5.000 Euro zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, in einem aus der Schülerschaft organisierten demokratischen Prozess über die Verwendung der Mittel zu entscheiden. Die Schülerschaften sollten so demokratische Verfahren am praktischen Beispiel erleben und so eine positive Haltung zur demokratischen Gesellschaftsordnung entwickeln / festigen. 0 30.000 0 30.000 30.000 aufgegriffen 22 IV 40 Kürzung Schuletats Die Stadt Münster trägt als Schulträgerin die Sachkosten für die in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen. Ein Teil dieser Kosten wird den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung auf die extra hierfür eingerichteten Schulgirokonten (sog. „Schuletats“) bereitgestellt. Nach schulindividueller Analyse bzgl. der Aktualität der Basiswerte für die Schuletats soll eine Anpassung im Sinne der Gleichbehandlung aller Schulen vorgenommen werden. 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 23 IV 40 D-Ticket Schule Mit Ratsbeschluss V/0488/2023 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, im Rahmen der Einführung des Deutschland-Ticket (D-Ticket) Schule am sog. Landesmodell teilzunehmen. Dies bedeutet im Kern, dass von hier der aus den vorherigen goCard-Verträgen festgelegte (fortgeschriebene) Pauschalbetrag weiterhin gezahlt wird, obwohl eine Spitzabrechnung der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern (SuS) (Ticketinhaber * 49,00 Euro * 12 Monate) für die Stadt Münster wirtschaftlicher wäre. Der zwischen Spitzabrechnung und Pauschalzahlung bestehende Differenzbetrag wird zur Subventionierung des D-Tickets für nicht anspruchsberechtigte SuS (sog. „Selbstzahler“) genutzt, damit diese ein D-Ticket Schule zum monatlichen Preis von 29,00 Euro erwerben können. Aus rechtlicher Sicht ist die Stadt Münster, bei Vorliegen der Anspruchsbedingungen, lediglich dazu verpflichtet, die Kosten für die Fahrten zur Schule und zurück zu übernehmen. Das aktuell zusammen mit den Verkehrsunternehmen angebotene D-Ticket Schule bietet mit Blick auf räumliche (bundesweit) und zeitliche (24/7) Gültigkeit einen erheblichen Mehrwert ohne das hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Eine kostengünstigere Alternative wäre die reine Kostenübernahme des MünsterAbos (29,00 Euro p. M) für anspruchsberechtigte SuS mit Münsteraner Wohnanschrift und des D-Tickets für SuS mit auswärtiger Wohnanschrift (49,00 Euro p. M). 0 0 0 0 0 zurückgezogen Kompensation durch die Streichung der konsumtiven Mittel für die Anmietung von Containern im Rahmen des Umbaus des Gymnasium Paulinum und des Annette-Gymnasiums sowie durch die Erhöhung der Landeszuweisungen gemäß § 38 Abs. 3 KiBiz im Rahmen des Belastungsausgleichs Jugendhilfe. 1.000.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 kompensiert 24 IV 40 Keine weitere Anschaffung von CO2-Ampeln Zur sukzessiven flächendeckenden Ausstattung der Schulen mit CO2-Ampeln war ein Ansatz von 50.000 Euro jährlich gebildet worden, um die Lüftungseffektivität in Klassenräumen zu verbessern und so einen verbesserten respiratorischen Infektionsschutz zu bewirken. Zwischenzeitlich sind die Schulen ausreichend mit Mitteln des Landes mit CO2-Ampeln ausgestattet. 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen 25 IV 40 Beendigung des Förderangebotes "Marburger Konzentrationstraining" (MKT) Das Marburger Konzentrationstraining (MKT) wird in der Schulpsychologischen Beratungsstelle als Gruppentraining für Kinder der 1.- 4. Klasse durch Honorarkräfte angeboten. Das MKT ist ein Angebot für Kinder, die Schwierigkeiten haben im Unterricht und bei den Hausaufgaben ihre Aufmerksamkeit zu steuern und unkonzentriert sind. Im Vergleich zu anderen freiwilligen Förderangeboten ist eine geringere Zahl von Schülerinnen und Schülern betroffen und es gibt Alternativangebote auf dem „freien Markt“. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 26 IV 40 Beendigung der Pädagogischen Förderung mit dem Pferd (PFP) Als strukturierte und zielgerichtete tiergestützte Intervention fördert PFP Schüler*innen im Bereich der Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, Kommunikation, Sprache, Koordination und Kognition. Im Vergleich zu anderen freiwilligen Förderangeboten ist eine geringere Zahl von Schülerinnen und Schülern betroffen und es gibt Alternativangebote auf dem „freien Markt“. 67.060 67.060 67.060 67.060 67.060 aufgegriffen 27 IV 40 Jugendberufsagentur Die Einrichtung einer Jugendberufsagentur ist unter den gegebenen Umständen absehbar nicht möglich. 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen 28 IV 40 Kulturagenten Einstellung der kommunalen Förderung des Projektes Kulturagenten für kreative Schulen NRW 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 29 IV 40 Kürzung Zuschüsse Schulsozialarbeit um 2,5 VZÄ Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren sowohl vom Land NRW als auch kommunal verstärkt ausgebaut. Insbesondere durch den Ausbau der Landesstellen bietet sich für die Stadt Münster die Möglichkeit, kommunale Mittel zu reduzieren. Amt 51 hat ebenso 2,5 Stellen in der gleichen Leistung zur Disposition gestellt, so dass die Reduzierung insgesamt 5 VZÄ betrifft. Die Reduzierung kann im Zuge der Neuverteilung der Schulsozialarbeit auf die Schulen zum Schuljahr 2025/2026 umgesetzt werden. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 30 IV 51 Wegfall von Kompensationszahlungen an Eltern im Bereich Kita aufgrund von Betreuungsausfällen Anteilige Streichung der Elternbeitragserstattung ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 (Kita, OGS, BMB) Bei dem eingetragenen Aufwand von 686.900 Euro handelt es sich um die (geschätzte) komplette Streichung der Kompensationszahlungen an Eltern. Es wird trotz Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen weder ein Elternbeitrag für einen Monat, noch ein Elternbeitrag für 2 Monate erstattet. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 31 IV 51 Erhöhung von Elternbeiträgen durch weitere Stufen in den oberen Einkommensbereichen Ergänzung einer neuen höchsten Einkommensgruppe "über 175.000 Euro" (Kita, KTP). Nicht für OGS und BMB, da hier niedrigere höchste Einkommensgruppen definiert wurden, letzte Erhöhung zum 01.08.2023. In der OGS darf jeweils zum Schuljahresbeginn die Höchstgrenze jährlich - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent erhöht werden. Bereits mit den Maßnahmen zur Finanzierung der Trägeranteile beschlossen. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 32 IV 51 Anpassung der Geschwisterkindregelung bei Elternbeiträgen Anpassung der Geschwisterkindregelung : Voller Elternbeitrag für das 1. Kind, 50 % Elternbeitrag für das 2. Kind, kein Elternbeitrag ab dem 3. Kind. Es handelt sich um eine Berechnung für die Erhebung des 50%-igen Anteils für das 2. Geschwisterkind. Hierzu sind Varianten denkbar. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 33 IV 51 Dynamisierung aller Elternbeiträge Dynamisierung aller Elternbeiträge um 3% für die Jahre bis 2028. Prognose der Mehreinnahme (Kita, KTP, OGS, BMB). In der OGS darf jeweils zum Schuljahresbeginn die Höchstgrenze jährlich - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent erhöht werden. Dieser Prozentsatz kann analog auf alle Einkommenstufen angewendet werden. Für Kitas gibt es diese Grenzen nicht, hier sind auch höhere Prozentsätze denkbar. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 34 IV 51 Schließung des Maxi-Turms und Maxi-Sand Das Angebot wurde 2004 mit Landesmitteln im Rahmen der Förderung "Stärkung der Innenstädte" entwickelt. Die Kaufmannschaft beteiligt sich mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 5.000 Euro an den Gesamtkosten. 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 aufgegriffen 35 IV 51 Wegfall der Personalstelle Emshof "Planung und Durchführung von OGS-Ferienbetreuung, Ganztagsbetreuung (GTB) und Ferienprogramme" Die 0,5 Stelle wurde insbesondere für die Durchführung der OGS-Ferienbetreuung und der GTB in den Ferien geschaffen. Die Ferienbetreuung wird inzwischen an den jeweiligen Schulen im Rahmen der OGS durchgeführt, so dass die Plätze am Emshof nicht mehr durch münsteraner Grundschulkinder im Rahmen ihres OGS-Vertrages belegt werden. Zudem befindet sich der Träger nicht im Stadtgebiet Münster, sondern im Kreis Warendorf, so dass eine Förderung durch die Stadt Münster aufgrund der OGS-Ferienbetreuung einen Sonderfall dargestellt hat. 0 0 35.000 35.000 35.000 geändert aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 36 IV 51 Konsolidierung des Innovationsfonds ab 2026 Durch den Etatbeschluss zum Haushalt 2018 sind seither jährlich 60.000 Euro für den Innovationsfonds bereitgestellt. Aktuell sind Mittel in Höhe von 60.000 Euro/Jahr aus dem Innovationsfonds für das Sonderprogramm "Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit" noch bis 2025 gebunden. Ab 2026 gibt es keine konkreten Beschlüsse zur Verwendung der Mittel aus dem Innovationsfonds. 0 60.000 60.000 60.000 60.000 aufgegriffen 37 IV 51 Kürzung des städtischen Zuschusses zum Projekt "Fan- Port", welches auf dem Stadiongelände des Vereins Preußen Münster durchgeführt wird. (Outlaw gGmbH) Durch den Aufstieg in die 2. Bundesliga ist Preußen Münster inzwischen verpflichtet, zwei hauptamtliche Fanbeauftragte zu installieren, hier wird geprüft inwieweit eine anteilige Kompensation des Projekts erfolgen kann. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 38 IV 51 Kürzung Zuschüsse Schulsozialarbeit um 2,5 VZÄ Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren sowohl vom Land NRW als auch kommunal verstärkt ausgebaut. Insbesondere durch den Ausbau der Landesstellen bietet sich für die Stadt Münster die Möglichkeit, kommunale Mittel zu reduzieren. Amt 40 hat ebenso 2,5 Stellen in der gleichen Leistung zur Disposition gestellt, so dass die Reduzierung insgesamt 5 VZÄ betrifft. Die Reduzierung kann bei der anstehenden Neuverteilung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2025/2026 berücksichtigt werden. 79.930 191.820 191.820 191.820 191.820 aufgegriffen 39 IV 51 Kürzung Zuschüsse Förderinseln um 2,5 VZÄ Reduzierung der Förderinseln ab dem 01.08.2025, Konzentration auf Schwerpunktschulen mit hohem Sozialindikator. Die Förderinseln wurden in den letzten Jahren an den Grundschulen ausgebaut. Damit wurden auch weniger belastete Schulen mit einer Förderinseln in Höhe von 0,5 Stelle ausgestattet. Trotz Reduzierung würden die Schulen mit einem hohen Förderbedarf weiter gefördert. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 40 IV 51 Kürzung der Zuschüsse für pädagogische Angebote in Flüchtlingseinrichtungen Der Ansatz für die kinderpädagogischen Angebote wird von 250.000 Euro auf 50.000 200.000 Euro reduziert. Die Angebote werden durch die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) kompensiert. Geflüchtete Kinder und Jugendliche nutzen bereits heute die Angebote der Einrichtungen. Der verbleibende Betrag soll indikatorengestützt den Einrichtungen der OKJA zur Verfügung gestellt werden, die aufgrund z.B. naheliegender Flüchtlingseinrichtungen und der damit verbundenen hohen Frequentierung einen erhöhten Personalbedarf haben. Aktuell finden Angebote an 27 Flüchtlingseinrichtungen statt, die mit 11.000 Euro je Standort bei den Freien Trägern bezuschusst werden. 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 geändert aufgegriffen 41 IV 51 Beendigung der ganzheitlichen psychomotorischen Entwicklungsförderung an weiterführenden Schulen im Bildungsgang Hauptschule zum nächsten Schuljahr (Verein für Mototherapie) Die Förderung umfasst Bruttopersonalkosten für eine 0,75 Stelle - Motopädin. An der Waldschule und Hauptschule Coerde erhalten Kinder der 5. und 6. Klasse in Kleingruppen psychomotorische Entwicklungsförderung u.a. mit dem Ziel der Erweiterung des motorischen Repertoires. Das Angebot ist als Modellprojekt für zwei Hauptschulen erarbeitet worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine freiwillge Aufgabe, die grundsätzlich auch durch die Schulen z.B. im Sportunterricht erbracht werden könnte. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 42 IV 51 Kürzung der Zuschüsse Soziale Gruppenarbeit in der aufsuchenden Arbeit Reduzierung der Sozialen Gruppenarbeit auf drei Angebote (Kinderhaus, Coerde, Hiltrup). Bisheriger Ansatz: 90.640 Euro. Die soziale Gruppenarbeit wurde 2018 für straffällig gewordene Jugendliche bzw. von Straffälligkeit bedrohte Jugendliche von vier Standorten auf 12 Standorte in den Stadtteilen ausgeweitet. Da vom Gericht in den letzten Jahren deutlich weniger Weisungen für diese Form der Gruppenarbeit ausgesprochen wurden, sollen die Angebote reduziert und stärker gebündelt werden. Ein Angebot wird mit 9.064 Euro jährlich bezuschusst. 64.440 64.440 64.440 64.440 64.440 aufgegriffen 43 IV 51 Kürzung Präventionsdienst Familienbesuche/ Begrüßungsgeschenk Im Zuge der Weiterentwicklung des Teams der Präventionsbesuche wurden auch die Besuche bei Familien nach der Geburt verändert (vgl. V/0025/2024). Begrüßungsgeschenke sind nicht mehr vorgesehen. 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 aufgegriffen 44 IV 51 Kürzung des städtischen Sonderfonds Hilfen für Schwangere/ Mütter Der rein freiwillige Sonderfonds wird von bisher 365.650 Euro/Jahr um 180.000 100.000 Euro auf 185.650 265.650 Euro/Jahr reduziert. In den letzten Jahren sind die vorhandenen Mittel nicht vollständig verbraucht worden, so dass hier eine Einsparung möglich ist. Zusätzlich kann bei den vorgeburtliche Hilfen zunächst auf die Bundesstiftung "Mutter und Kind" mit analogen Hilfen verwiesen werden, wodurch weitere Einsparungen möglich sind. Ferner kann durch eine Änderung der Richtlinien die Gewährung nachgeburtlicher Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr gekürzt oder teilweise eingestellt werden. Empfänger*innen von Sozialleistungen können einmalige Beihilfen nach SGB II/XII beantragen. 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 geändert aufgegriffen 45 IV 51 keine weitere Förderung der Trennungs- und Scheidungsgruppe (Beratungsstelle Südviertel e.V.) Streichung des Gruppenangebots für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern im Alter von 7 - 10 Jahren zur Stärkung der Kinder in der Gemeinschaft/Gruppe und aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Trennung; Umfang = 9 Gruppenstunden á 1,5 Std. Es sind vergleichbare Angebote im Stadtteil (Trialog) vorhanden. Die Beratungsstelle Südviertel e.V. könnte Familien an Trialog verweisen, wenn die Eltern bzw. die Kinder in einer Trennungs-/ Scheidungsphase Beratungen und oder die Kinder Gruppenangebote benötigen. 14.640 14.640 14.640 14.640 14.640 aufgegriffen 46 IV 51 keine weitere Förderung des Angebots "TEMBO" des Beratungs- und Bildungs-Centrums der Diakonie Streichung des Gruppenangebots für Kinder aus suchtbelasteten Familien zwischen 8 und 12 Jahren mit wöchentlichen Gruppentreffen und drei begleitenden Elternabenden. Da es 2023 keine Teilnehmer*innen mehr gab, ist eine Streichung vertretbar. 12.090 12.090 12.090 12.090 12.090 aufgegriffen 47 IV 51 Beendigung des Angebots "Mädchen fragen? Mädchen wissen!" (SeHT e.V.) Es handelt sich um ein reines Mädchenangebot, welches als ein Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. Es gibt keine kontinuierliche Teilnehmerinnenzahl, 2023 nahmen 15 Mädchen teil. Es ist fraglich, ob das Angebot noch zeitgemäß ist. 3.526 3.526 3.526 3.526 3.526 aufgegriffen 48 IV 51 Beendigung des Handwerker- Projekts Waldschule Kinderhaus - JAZ - Caritas Es handelt sich um ein Angebot aus dem Bereich Übergang Schule und Beruf, welches als ein Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. Jugendliche ab der 7. Klasse werden niedrigschwellig an typsiche Berufsfelder von Werkstätten herangeführt (Fahrradwerkstatt, Näh-Werkstatt) Es handelt sich nicht zwingend um eine Jugendhilfeleistung. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 49 IV 51 Beendigung des Projekts Stilwerk - JAZ Es handelt sich um ein Angebot aus dem Bereich Übergang Schule und Beruf, welches als ein Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. Das Projekt ist ein Bewerbungstaining/Coaching für Schüler*innen. Es handelt sich nicht zwingend eine Jugendhilfeleistung, sondern im Bereich Übergang Schule und Beruf zu sehen. 17.632 17.632 17.632 17.632 17.632 aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 50 IV 51 Beendigung des Projekts interkulturelle Mädchenarbeit Begegnungszentrum Kinderhaus Es handelt sich um ein reines Mädchenangebot, welches als ein Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention im Jahr 2018 begonnen wurde. Es gibt keine kontinuierliche Teilnehmerinnenzahl, 2023 nahmen 12 Mädchen teil. Es ist fraglich, ob das Angebot noch zeitgemäß ist. 3.875 3.875 3.875 3.875 3.875 geändert aufgegriffen 51 V 50 Kürzung Förderung Münster-Pass Ziel ist die einheitliche Bezuschussung der Münster-Pass Inhaber*innen nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Höhe des Zuschusses für das einzelne Ticket soll so festgelegt werden, dass die Finanzierung mit den Mitteln, die die Stadt Münster für den Zweck der Mobiltätsförderung vom Land erhält, gesichert werden kann. Angesichts der Tatsache, dass der neue Eigenanteil für Personen mit Münster-Pass mit maximal 25,40 Euro pro Monat immer noch wesentlich unterhalb der Anteile für Mobilitätskosten liegt, die im Regelsatz für Bezieher*innen von SGB II-Leistungen (45,- Euro) oder SGB XII-Leistungen (40,- Euro) enthalten sind, ist die vorgeschlagene Anpassung angemessen. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 52 V 50 Streichung des Zuschusses für die gerontopsychiatrische Beratungsstelle der Alexianer Der Zuschuss wird seit 1995 gewährt. Da es mittlerweile auch andere Angebote in diesem Bereich gibt, kann die Förderung - auch nach Rücksprache mit den Alexianern - eingestellt werden. 111.900 113.950 116.040 118.180 118.180 aufgegriffen 53 V 50 Streichung der Förderung von Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch die Träger AWO, Caritas, Diakonie und DRK (jeweils 1/4) Aus Sicht der Verwaltung ist eine Fortführung des Beratungsangebots für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte in dem bestehenden Umfang mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Münster und der Tatsache, dass die Beratungskapazitäten in den letzten Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurden, nicht zielführend. Deshalb wird vorgeschlagen, den Zuschuss einzustellen. 187.890 191.300 194.770 198.320 198.320 aufgegriffen 54 V 59 Einsparung der kommunalen Eingliederungsleistungen Der Rat der Stadt Münster hat auf der Grundlage mehrerer Ratsbeschlüsse in den vergangenen Jahren kommunale Mittel zur Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten zu Verfügung gestellt. Das Finanzvolumen für 2024 beträgt insgesamt 781.000 Euro. Der Einsparvorschlag seitens des Jobcenters steigt in den Jahren 2025 bis 2028 sukzessive an, da in den kommenden Jahren sukzessive bereits geförderte Beschäftigungsverhältnisse auszufinanzieren sind. 0 0 0 0 0 nicht aufgegriffen 55 VI 23 Anpassung Mieteinnahmen Mehreinnahmen durch zusätzliche Vermietungen (Kitas und Stadthaus 1); Indexanpassung; Mietzinsanpassung bei Neuverträgen 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 aufgegriffen 56 VI 23 Anpassung Pachteinnahmen Verlängerung der Pacht aufgrund von Verschiebungen bei der Vermarktung; Pachtanpassungen 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 aufgegriffen 57 VI 23 Anpassung aktivierbare Eigenleistungen Aufgrund der erhöhten Bautätigkeit können mehr Eigenleistungen aktiviert werden. 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 aufgegriffen 58 VI 23 Anpassung Ansätze für Betrieb Die bisherigen Ansätze waren an der Gaskrise ausgerichtet. Die derzeitige Prognose lässt eine Anpassung im Bereich Strom, Wärme und Reinigung zu. 1.575.000 0 0 0 0 aufgegriffen 59 VI 23 Aufgabe des Bürostandorts auf dem York-Quartier Das Amt 67 wird künftig im Stadthaus 3 untergebracht, sodass die Miet- und Mietnebenkosten für die Räumlichkeiten am Albersloher Weg 450 entfallen. Die Unterbringung wird durch die Desk-Sharing-Quote, die mit dem Beschluss zum Stadthaus 4 festgelegt wurde, ermöglicht. 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 aufgegriffen 60 VI 23 Optimierung des Verwaltervertrags Halle Münsterland Der Verwaltervertrag wird hinsichtlich der effizienten Bauunterhaltung angepasst. 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 aufgegriffen 61 VI 67 Reduzierung von Baumpflanzungen Die Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet und den einzelnen Stadtbezirken wird reduziert. Finanzierung zukünftig aus Ersatzgeld Baumschutzsatzung, sofern Mittel verfügbar sind. 125.000 0 0 0 0 geändert aufgegriffen lfd. Nr. DEZ Amt Sofortmaßnahme (Bezeichnung) Sofortmaßnahme (Kurzbeschreibung) 2025 (in Euro) 2026 (in Euro) 2027 (in Euro) 2028 (in Euro) spätere Jahre (in Euro) Stand nach Beratung im AWLFW am 04.12.2024 62 VI 67 Bekämpfung Eichenprozessionsspinner Reduzierung der Mittel um 50.000 Euro jährlich auf 500.000 Euro jährlich für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner aufgrund geringeren Befalls. 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen 63 VI 67 Förderung Projekt "Münster summt auf" Der Zuschuss für das Projekt "Münster summt auf" der NABU-Naturschutzstation Münsterland wird eingestellt. Der Zuschuss wurde zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. für die Jahre 2021-2024 beantragt und genehmigt. 22.440 23.550 24.680 57.690 57.690 geändert aufgegriffen 64 VI 67 Realisierung Landschaftsplanung: Förderung von Maßnahmen Dritter Einstellung der Förderungen von Maßnahmen im Rahmen der Landschaftsplanung, da es bisher keine Resonanz gab. 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen 65 VI 67 Promenade 2030 - Naturlehrpfad Der Naturlehrpfad wird nicht entwickelt. Die Erstellung des Naturlehrpfads ist in absehbarer Zeit aufgrund von Priosisierungsnotwendigkeiten nicht möglich. 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 aufgegriffen 66 VI 67 Nationaler/Internationaler Umwelt- und Klimaschutz Reduzierung der Mittel für die internationalen Aktivitäten im Klimaschutz um 6.000 Euro jährlich auf 4.000 Euro jährlich. 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 aufgegriffen 67 VI 67 Haus der Nachhaltigkeit Reduzierung der Aktivitäten im Haus der Nachhaltigkeit um 10.000 Euro jährlich auf 10.000 Euro jährlich. 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen 68 VI 67 Münster bekennt Farbe/ Patenschaften Reduzierung des Budgets für Aktivitäten und Aktionen um 10.000 Euro jährlich auf 13.080 Euro jährlich, sodass die Aktion zu besonderen Gelegenheiten durchgeführt werden kann. 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen 69 VI 67 Umweltveranstaltungen, Ausstellungen Reduzierung des Budgets für Aktivitäten um 5.000 Euro jährlich auf 7.000 Euro jährlich. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 aufgegriffen 70 VI 67 Öko-Audit Einstellung der Zertifizierung städtischer Betriebshöfe/Bauhöfe 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen 71 VI 67 Öko-Profit Einstellung der Kampagne Öko-Profit, Streichung des städtischen Eigenanteils. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 aufgegriffen 72 VI 67 Zuschüsse Bürgerschaftliches Engagement Reduzierung des Ansatzes für die Förderung von Umwelt-/Nachhaltigkeitsprojekten von Bürger/Innen um 8.000 Euro jährlich auf 20.020 Euro jährlich. 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 aufgegriffen 73 VI 67 Zuschuss Bürgerinitiative Münster Nachhaltig e.V. - Vereinsarbeit Einstellung der Förderung der Vereinsarbeit "Münster Nachhaltig e.V." (Förderung seit 2020). Die Bezuschussung für die Ausrichtung des "Tages der Nachhaltigkeit" in Höhe von ca. 20.000 Euro ist weiterhin vorgesehen (Förderung seit 2016). 16.490 16.770 27.060 27.060 27.060 geändert aufgegriffen 74 VI 67 "Bürgergärten für Münster" - Zuschüsse an Privatpersonen Einstellung der Bezuschussung 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 aufgegriffen 75 VI 67 Zuschuss Ernährungsrat Reduzierung des Zuschusses für den Ernährungsrat um 30.000 Euro jährlich auf 20.000 Euro jährlich. 0 0 30.000 30.000 30.000 geändert aufgegriffen 76 VI 67 Zuschuss B-Side Kultur e.V. Reduzierung des Zuschusses für den Verein B-Side Kultur e.V. um 20.000 Euro jährlich auf 45.000 Euro jährlich. 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 aufgegriffen 77 VI 67 Sachmittel für Nachhaltigheit Reduzierung der Aktivitäten in der Nachhaltigkeit um 20.000 Euro jährlich auf 37.900 Euro jährlich. 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 aufgegriffen 78 VI 67 Umweltplanung/ UVP Finanzierung der Maßnahmen im Zuge von Planungs-/Bauvorhaben, Kürzung um 10.000 Euro jährlich auf 6.770 Euro jährlich. 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 aufgegriffen 79 VI 67 Übergreifender Umweltschutz Reduzierung von Standards in der Aufgabenerledigung Umweltschutz (Boden, Luft, Wasser) und Reduzierung der konzeptionellen Grundlagenarbeit und Erfassung/Erhebung von Fachdaten zu u.a. Dürre, Grundwasserständen, Klimafolgeanpassung. 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 aufgegriffen 80 VI 67 Öffentlichkeitsarbeit Reduzierung von Maßnahmen und Standards in der Öffentlichkeitsarbeit, Wegfall von Veranstaltungen und Kampagnen (z.B. Münster schenkt aus). 33.490 33.490 33.490 33.490 33.490 geändert aufgegriffen 81 VI 67 Stabstelle Klima Reduktion von Klimaschutzkampagnen 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 aufgegriffen 15.034.403 15.918.143 15.970.123 16.263.823 16.263.823
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Aegidiistraße
- Albersloher Weg 450
- Kinderhaus
- Promenade 2030
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Details
- Aktenzeichen
- V/0599/2024/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2024
- Erstellt
- 09.12.2024 08:23