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Resolution: Finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sichern – Ausgaben unter Finanzierungsvorbehalt stellen, Unterstützungszahlungen an Bedingungen knüpfen
AfD Antrag nach § 3 AN/0532/2020 vom 04.05.2020
Stand: Am 14.05.2020 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.05.2020 AN/0532/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.05.2020 Resolution: Finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sichern – Ausgaben unter Finanzierungsvorbehalt stellen, Unterstützungszahlungen an Bedingungen knüpfen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Im Angesicht der sich abzeichnenden größten wirtschaftlichen Krise in der Geschich- te der Bundesrepublik Deutschland und vor dem Hintergrund des bevorstehenden NRW-Kommunalwahlkampfes sind sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Köln ihrer besonderen Verantwortung für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt be- wusst. Auch in der Stadt Köln wird ein massiver Rückgang der Einnahmen in den kommenden Monaten und Jahren unvermeidlich sein. Umso wichtiger ist es daher, die Ausgabenseite unseres Haushaltes jetzt jederzeit unter Kontrolle zu halten und weitere Ausgaben auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Gemeinsam erkennen wir daher die Notwendigkeit alle Ausgaben kritisch zu prüfen und unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen neue finanzielle Verpflichtungen auf ein Mindestmaß zu beschränken Hilfen und finanzielle Unterstützung gezielt und nach sorgsamer Abwägung zu gewähren die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuwendungen an klar definierte Bedin- gungen zu knüpfen - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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