0194/2023
Zwischenbericht für das vierte Quartal 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Anlage 4.Quartal 2022
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Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2022 Erfolgsplan 2022 zeitanteilig Abweichung T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 241.713 246.313 -4.600 Gebühreneinnahmen Abfall 176.886 178.391 -1.505 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 46.572 46.495 77 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 12.533 12.453 80 Winterdienst 3.722 3.722 0 Umsatzerlöse Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus VJ, BgA, Sonstige 2.000 5.252 -3.252 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 235.211 242.813 -7.602 -Restmüll/Wertstoffe- Logistik Restmüll 68.093 68.140 -47 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Günanlagen 3.100 3.100 0 Biotonne 12.525 13.108 -583 Papiertonne 13.897 13.897 0 Werstofftonne ÖRE 3.279 3.300 -21 Altkleidersammlung 655 771 -116 Elektroschrottsammlung 3.817 3.817 0 Littering 12.348 12.387 -39 Kontrolle Schiffsanleger 173 173 0 Entsorgung (AVG) Restmüll 40.688 43.795 -3.107 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 13.482 13.687 -205 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 492 492 0 Wertstoffhöfe 82 82 0 -Straßenreinigung- 0 Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 58.293 58.309 -16 Straßenreinigung Entsorgung 565 781 -216 Winterdienst 3.722 3.722 0 Aufwendungen Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus VJ, BgA, Sonstige 0 3.252 -3.252 3. Verwaltungskosten 2.575 3.477 -902 4. Finanzergebnis 35 22 13 Zinsaufwendungen 50 22 28 Zinserträge 15 0 15 5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.892 1 3.891 6. Betriebsergebnis 3.892 1 3.891 Zwischenbericht zum 31.12. 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 24.01.2023 0194/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 26.01.2023 Zwischenbericht für das vierte Quartal 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das vierte Quartal 2022 zum Wirtschaftsplan 2022 ist in der Anlage beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan- teiliger Wirtschaftsplan 2022) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2022) in folgenden Positionen: 1. Umsatzerlöse Gebühreneinnahme Abfall Die Umsatzerlöse aus den Gebühreneinnahmen für Abfallentsorgung liegen derzeit um rd. 1,5 Mio. unten dem Veranlagungssoll für das vierte Quartal 2022. Dieses liegt an temporären Schwankungen bei den Erstattungen durch die Stadtkasse. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Die Verträge für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Karto- nagen (PPK) und für die Nebenentgelte befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Daher sind noch keine Zahlungen durch die Dualen Systeme erfolgt. 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen Biotonne Die Kosten haben sich reduziert, da bereits im November die Biotonne nur 14-tägig geleert wurde. Entsorgung (AVG) Restmüll Ursache für die Kostenreduzierung ist der Rückgang der Entsorgungsmengen. 2 Verwaltungskosten Die Abweichungen bei den Verwaltungskosten entstehen dadurch, dass die Verwaltungskos- tenerstattungen mit den städtischen Ämtern zum Teil erst im Januar 2023 erfolgen. Daher werden die gesamten Kosten erst im Rahmen des Jahresabschlusses dargestellt. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. Da noch keine Verträge mit den Dualen Systemen abgeschlossen wurden, konnte auch noch kein entsprechender Vertrag mit der AWB abge- schlossen werden, so dass derzeit noch keine Kosten angefallen sind. 6. Betriebsergebnis Das positive Quartals-Betriebsergebnis steht im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0194/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 16.01.2023 07:20