V/0448/2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0448-2008-Anlage-Plangebiet.pdf
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0448/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege Plangebiet Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0448/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich westlich Gasselstiege / nördlich Wilkinghege im Stadteil Kinderhaus ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrs- flächen aufzustellen. Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 77, Flurstücke 496, 498, 531-536, Teile der Flurstücke 168, 524, 527 II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Vorhabenträger, die AS – Wohnbau, beabsichtigt dort ein Wohngebiet mit ca. 20 Einfamilien- häusern zu errichten. Aufgrund der stadt- und landschaftsgestalterisch sensiblen Ortsrandlage wurde zunächst ein Gutachterverfahren durchgeführt, dessen favorisierter Entwurf nun zur Ausfüh- rung kommen soll. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf wird zur Umsetzung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielsetzungen für diesen Bereich die notwendigen Festsetzungen enthal- ten. Zur Arrondierung werden die südlich angrenzenden Grundstücke in den Geltungsbereich des Be- Vorlagen-Nr.: V/0448/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0448/2008 bauungsplans mit einbezogen. Der aufzustellende Vorhabenbezogene Bebauungsplan überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 106 Teilabschnitt XXVII „Kinderhaus – Östlich des Idenbrockweges“ und Nr. 185 „Gasselstiege – Idenbrockweg“. Mit der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 521 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Bebauungsplan überlagert werden, teil- weise außer Kraft. I. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 521 (amtlicher Umring) amtlich
- Idenbrockweg
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Kinderhaus
Bebauungsplan Nr. 521
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0448/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37