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V/0448/2008

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 16.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 31.4.1

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238 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0448/2008 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege    Plangebiet Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

2457 Zeichen

V/0448/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich 
Wilkinghege 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich westlich Gasselstiege / nördlich Wilkinghege im Stadteil Kinderhaus ist gemäß § 2 
(1) i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung 
von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrs-
flächen aufzustellen. 
 
Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 77, Flurstücke 496, 498, 531-536, Teile der Flurstücke 168, 524, 527 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
Der Vorhabenträger, die AS – Wohnbau, beabsichtigt dort ein Wohngebiet mit ca. 20 Einfamilien-
häusern zu errichten. Aufgrund der stadt- und landschaftsgestalterisch sensiblen Ortsrandlage 
wurde zunächst ein Gutachterverfahren durchgeführt, dessen favorisierter Entwurf nun zur Ausfüh-
rung kommen soll. 
 
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf wird zur Umsetzung der städtebaulichen und 
landschaftsplanerischen Zielsetzungen für diesen Bereich die notwendigen Festsetzungen enthal-
ten. 
 
Zur Arrondierung werden die südlich angrenzenden Grundstücke in den Geltungsbereich des Be-
Vorlagen-Nr.: 
V/0448/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0448/2008 
bauungsplans mit einbezogen. 
 
Der aufzustellende Vorhabenbezogene Bebauungsplan überplant z. T. die Geltungsbereiche der 
Bebauungspläne Nr. 106 Teilabschnitt XXVII „Kinderhaus – Östlich des Idenbrockweges“ und Nr. 
185 „Gasselstiege – Idenbrockweg“. Mit der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans Nr. 521 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Bebauungsplan überlagert werden, teil-
weise außer Kraft. 
 
 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 33.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 31.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 521 (amtlicher Umring) amtlich
  • Idenbrockweg
  • Gasselstiege
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus

Bebauungsplan Nr. 521

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0448/2008
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37